<p> Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen <ul> <li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li> <li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li> <li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li> </ul> Gewusst wie <p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_heisse_raeume_im_sommer.png"> </a> <strong> Günstiges Verhalten ist wichtig, damit im Sommer ein Raum kühl bleibt. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_heisse_raeume_im_sommer.png"> (456,18 kB)</a></li> </ul> <p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong> beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p> <ul> <li><strong>Fenster tagsüber schließen: </strong>Halten Sie die Fenster tagsüber geschlossen, damit die warme Außenluft nicht in die Wohnung dringen kann. Wenn Ihnen im Laufe des Tages unbehaglich warm wird (ab einer bestimmten Luftfeuchte kühlt die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> über die Haut nicht mehr genug), sollten Sie trotz Hitze auch tagsüber Feuchtigkeit und CO2 weglüften – zunächst stoßweise.</li> <li><strong>Sonnenschutzvorrichtungen richtig bedienen:</strong> Für eine optimale Wirkung muss der Sonnenschutz geschlossen werden, sobald die Sonne auf das Fenster scheint, z. B. früh morgens bei Ostfenstern.</li> <li><strong>Nachts auf Durchzug lüften: </strong>Öffnen Sie abends alle Fenster (und auch die Türen zwischen den Räumen), sobald es draußen kühler ist als in der Wohnung. Während der Nacht kühlt dann die Außenluft die Wohnung. Schließen Sie die Fenster, wenn morgens die Außentemperatur wieder steigt.</li> <li><strong>Ventilatoren senken die gefühlte Temperatur: </strong>Decken- oder Tischventilatoren sorgen zwar nicht für weniger Wärme in der Wohnung, aber die Luftbewegung kühlt die Haut. Das ist durchaus effektiv. Ventilatoren sind relativ billig und brauchen nur wenig Strom, weil sie eine 20 bis 50 Mal kleinere Leistungsaufnahme als ein Klimagerät haben.</li> <li><strong>Nicht benötigte Geräte abschalten: </strong>Jedes laufende Elektrogerät erzeugt zusätzliche Wärme und heizt so die Räume weiter auf. Also alles abschalten, was gerade nicht gebraucht wird: Drucker, Kaffeemaschine, unnötige Beleuchtung, Fernseher und so weiter.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_einflussfaktoren_auf_die_raumtemperatur_im_sommer.png"> </a> <strong> Diese Parameter bestimmen, welche Raumtemperatur sich im Sommer einstellt. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_einflussfaktoren_auf_die_raumtemperatur_im_sommer.png"> (328,71 kB)</a></li> </ul> <p><strong>Bauliche Maßnahmen </strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p> <ul> <li><strong>Sonnenschutz anbringen: </strong>An Ihrem eigenen Haus sollten Sie außenliegenden Sonnenschutz vor den Fenstern anbringen, damit die Sonnenenergie gar nicht erst eindringen kann. Das können Rollläden, Schiebeläden oder Jalousien sein. Effektiver Sonnenschutz hält die Sonnenenergie ab, lässt aber dennoch etwas Tageslicht in den Raum. Der "Abminderungsfaktor" FC sollte bei höchstens 0,2-0,1 liegen (fragen Sie nach dieser Herstellerangabe). Als Mieter*in können Sie Ihren Vermieter davon überzeugen oder Sie schaffen sich selbst Klemm-Rollos an, die an der Außenseite des Fensters ohne Bohren montiert werden können. Besser als nichts sind innen liegende Jalousien, Faltrollos oder Vorhänge. Diese sollten möglichst hell sein – dunkle Stoffe heizen den Raum zusätzlich auf.</li> <li><strong>Kleine Fenster mit wirksamem Sonnenschutz: </strong>Fenster sind beim Kühlhalten der Räume ganz entscheidend. Sie sollten gut isolieren und nicht zu groß sein, weil sie im Sommer mehr Wärme einlassen als eine gut gedämmte Wand. Sie sollten zudem einen effektiven Sonnenschutz haben. Es gibt auch spezielle Sonnenschutzverglasung.</li> <li><strong>Wärmedämmung hilft: </strong>Eine gute Wärmedämmung der Wände und Fenster hält auch Sommerhitze aus der Wohnung fern. Ist es innen bereits zu warm, ist – unabhängig vom Dämmstandard – die Nachtlüftung über die Fenster die effektivste Maßnahme zur Kühlung (siehe oben).</li> <li>Wände und Böden sollten frei zugänglich bleiben und nicht abgedeckt oder zugebaut werden. In Häusern mit Leichtbauwänden muss der Hitzeschutz sorgfältiger geplant werden, weil der Speichereffekt gering ausfällt.</li> <li><strong>Mit minimalem Energieaufwand "passiv kühlen":</strong> Erd- oder Eisspeicher-Wärmepumpen kühlen besonders energiesparend und umweltfreundlich, indem sie die Wärme aus den Räumen direkt in das Erdreich oder den Eisspeicher leiten. Das funktioniert gut mit Fußbodenheizungen. Auch mit Heizkörpern kann man den Räumen passiv Wärme entziehen und die Temperatur um ein paar Grad senken – das haben erste Pilotprojekte gezeigt. Wärmepumpen haben eine Kühlfunktion, müssen dafür aber wie im Heizbetrieb "aktiv" gegen die Außentemperatur anarbeiten, brauchen daher mehr Energie und erzeugen Geräusche, die die Nachbarschaft belästigen können.</li> <li><strong>Durchdachte Gestaltung:</strong> Vor allem nachts, bei niedrigeren Außenlufttemperaturen, ist sie sehr wirksam und trägt zur Entladung der tagsüber aufgeheizten Speichermassen bei. Dachüberhänge oder Balkone über den Fenstern spenden Schatten. Das Gleiche gilt für Bäume vor Fenstern oder der Fassade und für begrünte Dächer und Fassaden. Pflanzen wirken außerdem kühlend auf das Mikroklima.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_schutz_vor_ueberhitzung_des_innenraums_durch_passive_massnahmen.png"> </a> <strong> Maßnahmenpakete begrenzen die Überhitzung von Räumen auch in heißen Sommern. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_schutz_vor_ueberhitzung_des_innenraums_durch_passive_massnahmen.png"> (255,40 kB)</a></li> </ul> <p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong> sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p> <ul> <li><strong>Energieeffizient und geräuscharm:</strong> Das Klimagerät sollte so energieeffizient und geräuscharm wie möglich sein. Die effizientesten Geräte erreichen die Effizienzklasse A+++. Geräuscharme Geräte haben einen Schallleistungspegel im Freien (im Kühlbetrieb) von weniger als 55 dB. Sie finden alle Angaben in der <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/airconditioners">Energielabel-Datenbank der EU</a>.</li> <li><strong>Klimafreundliches Kältemittel nutzen:</strong> Viele Klimageräte verwenden noch immer Kältemittel, die ein hohes Treibhauspotenzial haben, wenn sie bei Montage, Störungen im Betrieb oder Entsorgung freigesetzt werden. Es gibt klimafreundliche Klimageräte, die das natürliche Kältemittel Propan (R-290) nutzen (<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/klimageraete">Blauer Engel</a>).</li> <li><strong>Kühltemperatur sparsam einstellen:</strong> Stellen Sie eine möglichst hohe Kühltemperatur ein, so dass es gerade noch angenehm ist: Versuchen Sie es zunächst mit 3-4 °C unter der Außentemperatur, aber nicht unter 26 °C.</li> <li><strong>Split-Klimageräte:</strong> Sie kühlen Räume effektiv und effizient. Denken Sie aber auch ans Ausschalten. Der erreichbare Komfort kann zu langer Betriebszeit verleiten, so dass der Stromverbrauch steigt. Nur Fachleute dürfen ein Split-Klimagerät aufgrund des enthaltenen klimaschädlichen Kältemittels installieren. In Mehrfamilienhäusern müssen Eigentümer(gemeinschaft) oder Hausverwaltung die Außeneinheit genehmigen, da sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Das Außengerät sollte möglichst leise arbeiten und so aufgestellt werden, dass sein Geräusch weder Sie selbst noch die Nachbarn stört.</li> <li><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong> Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1 Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) < 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_auswirkungen_des_klimawandels_auf_die_temperatur_in_innenraeumen.png"> </a> <strong> Heißeres Klima lässt unsere Räume überhitzen, wenn wir nichts dagegen tun. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_auswirkungen_des_klimawandels_auf_die_temperatur_in_innenraeumen.png"> (291,63 kB)</a></li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p> <p>2024 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 13,1 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2024 in Deutschland 3,1 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p> <p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ipcc">IPCC</a> Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong></p> <p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p> <p>Die <a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a> bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach <a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a> macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p> <p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p> <p>Die <strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong> beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FC gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p> <p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p> <p><strong>Split-Klimageräte</strong> bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines effizienten Klimageräts mit Stromkosten über 15 Jahre von 900-1000 Euro (140-180 kWh pro Jahr mit Strompreis 40 Cent/kWh).</p> <p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,75 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unfccc">UNFCCC</a>) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen. </p> <p>Bei <strong>beweglichen Klima-</strong> <strong>oder Mono(block)geräten </strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p> <p>In Deutschland werden jährlich ca. 100.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 950.000 Geräte.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91195">Natürliche Kältemittel in stationären Anlagen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11688">Geräusche gebäudetechnischer Anlagen</a> (UBA-Themenseite) </li> </ul> <p> </p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <p>1 <a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p> <p>2 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p> <p>3 <a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p> </p><p> Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen <ul> <li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li> <li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li> <li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_heisse_raeume_im_sommer.png"> </a> <strong> Günstiges Verhalten ist wichtig, damit im Sommer ein Raum kühl bleibt. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_heisse_raeume_im_sommer.png"> (456,18 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong> beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p> <ul> <li><strong>Fenster tagsüber schließen: </strong>Halten Sie die Fenster tagsüber geschlossen, damit die warme Außenluft nicht in die Wohnung dringen kann. Wenn Ihnen im Laufe des Tages unbehaglich warm wird (ab einer bestimmten Luftfeuchte kühlt die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> über die Haut nicht mehr genug), sollten Sie trotz Hitze auch tagsüber Feuchtigkeit und CO2 weglüften – zunächst stoßweise.</li> <li><strong>Sonnenschutzvorrichtungen richtig bedienen:</strong> Für eine optimale Wirkung muss der Sonnenschutz geschlossen werden, sobald die Sonne auf das Fenster scheint, z. B. früh morgens bei Ostfenstern.</li> <li><strong>Nachts auf Durchzug lüften: </strong>Öffnen Sie abends alle Fenster (und auch die Türen zwischen den Räumen), sobald es draußen kühler ist als in der Wohnung. Während der Nacht kühlt dann die Außenluft die Wohnung. Schließen Sie die Fenster, wenn morgens die Außentemperatur wieder steigt.</li> <li><strong>Ventilatoren senken die gefühlte Temperatur: </strong>Decken- oder Tischventilatoren sorgen zwar nicht für weniger Wärme in der Wohnung, aber die Luftbewegung kühlt die Haut. Das ist durchaus effektiv. Ventilatoren sind relativ billig und brauchen nur wenig Strom, weil sie eine 20 bis 50 Mal kleinere Leistungsaufnahme als ein Klimagerät haben.</li> <li><strong>Nicht benötigte Geräte abschalten: </strong>Jedes laufende Elektrogerät erzeugt zusätzliche Wärme und heizt so die Räume weiter auf. Also alles abschalten, was gerade nicht gebraucht wird: Drucker, Kaffeemaschine, unnötige Beleuchtung, Fernseher und so weiter.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_einflussfaktoren_auf_die_raumtemperatur_im_sommer.png"> </a> <strong> Diese Parameter bestimmen, welche Raumtemperatur sich im Sommer einstellt. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_einflussfaktoren_auf_die_raumtemperatur_im_sommer.png"> (328,71 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><strong>Bauliche Maßnahmen </strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p> <ul> <li><strong>Sonnenschutz anbringen: </strong>An Ihrem eigenen Haus sollten Sie außenliegenden Sonnenschutz vor den Fenstern anbringen, damit die Sonnenenergie gar nicht erst eindringen kann. Das können Rollläden, Schiebeläden oder Jalousien sein. Effektiver Sonnenschutz hält die Sonnenenergie ab, lässt aber dennoch etwas Tageslicht in den Raum. Der "Abminderungsfaktor" FC sollte bei höchstens 0,2-0,1 liegen (fragen Sie nach dieser Herstellerangabe). Als Mieter*in können Sie Ihren Vermieter davon überzeugen oder Sie schaffen sich selbst Klemm-Rollos an, die an der Außenseite des Fensters ohne Bohren montiert werden können. Besser als nichts sind innen liegende Jalousien, Faltrollos oder Vorhänge. Diese sollten möglichst hell sein – dunkle Stoffe heizen den Raum zusätzlich auf.</li> <li><strong>Kleine Fenster mit wirksamem Sonnenschutz: </strong>Fenster sind beim Kühlhalten der Räume ganz entscheidend. Sie sollten gut isolieren und nicht zu groß sein, weil sie im Sommer mehr Wärme einlassen als eine gut gedämmte Wand. Sie sollten zudem einen effektiven Sonnenschutz haben. Es gibt auch spezielle Sonnenschutzverglasung.</li> <li><strong>Wärmedämmung hilft: </strong>Eine gute Wärmedämmung der Wände und Fenster hält auch Sommerhitze aus der Wohnung fern. Ist es innen bereits zu warm, ist – unabhängig vom Dämmstandard – die Nachtlüftung über die Fenster die effektivste Maßnahme zur Kühlung (siehe oben).</li> <li>Wände und Böden sollten frei zugänglich bleiben und nicht abgedeckt oder zugebaut werden. In Häusern mit Leichtbauwänden muss der Hitzeschutz sorgfältiger geplant werden, weil der Speichereffekt gering ausfällt.</li> <li><strong>Mit minimalem Energieaufwand "passiv kühlen":</strong> Erd- oder Eisspeicher-Wärmepumpen kühlen besonders energiesparend und umweltfreundlich, indem sie die Wärme aus den Räumen direkt in das Erdreich oder den Eisspeicher leiten. Das funktioniert gut mit Fußbodenheizungen. Auch mit Heizkörpern kann man den Räumen passiv Wärme entziehen und die Temperatur um ein paar Grad senken – das haben erste Pilotprojekte gezeigt. Wärmepumpen haben eine Kühlfunktion, müssen dafür aber wie im Heizbetrieb "aktiv" gegen die Außentemperatur anarbeiten, brauchen daher mehr Energie und erzeugen Geräusche, die die Nachbarschaft belästigen können.</li> <li><strong>Durchdachte Gestaltung:</strong> Vor allem nachts, bei niedrigeren Außenlufttemperaturen, ist sie sehr wirksam und trägt zur Entladung der tagsüber aufgeheizten Speichermassen bei. Dachüberhänge oder Balkone über den Fenstern spenden Schatten. Das Gleiche gilt für Bäume vor Fenstern oder der Fassade und für begrünte Dächer und Fassaden. Pflanzen wirken außerdem kühlend auf das Mikroklima.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_schutz_vor_ueberhitzung_des_innenraums_durch_passive_massnahmen.png"> </a> <strong> Maßnahmenpakete begrenzen die Überhitzung von Räumen auch in heißen Sommern. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_schutz_vor_ueberhitzung_des_innenraums_durch_passive_massnahmen.png"> (255,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong> sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p> <ul> <li><strong>Energieeffizient und geräuscharm:</strong> Das Klimagerät sollte so energieeffizient und geräuscharm wie möglich sein. Die effizientesten Geräte erreichen die Effizienzklasse A+++. Geräuscharme Geräte haben einen Schallleistungspegel im Freien (im Kühlbetrieb) von weniger als 55 dB. Sie finden alle Angaben in der <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/airconditioners">Energielabel-Datenbank der EU</a>.</li> <li><strong>Klimafreundliches Kältemittel nutzen:</strong> Viele Klimageräte verwenden noch immer Kältemittel, die ein hohes Treibhauspotenzial haben, wenn sie bei Montage, Störungen im Betrieb oder Entsorgung freigesetzt werden. Es gibt klimafreundliche Klimageräte, die das natürliche Kältemittel Propan (R-290) nutzen (<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/klimageraete">Blauer Engel</a>).</li> <li><strong>Kühltemperatur sparsam einstellen:</strong> Stellen Sie eine möglichst hohe Kühltemperatur ein, so dass es gerade noch angenehm ist: Versuchen Sie es zunächst mit 3-4 °C unter der Außentemperatur, aber nicht unter 26 °C.</li> <li><strong>Split-Klimageräte:</strong> Sie kühlen Räume effektiv und effizient. Denken Sie aber auch ans Ausschalten. Der erreichbare Komfort kann zu langer Betriebszeit verleiten, so dass der Stromverbrauch steigt. Nur Fachleute dürfen ein Split-Klimagerät aufgrund des enthaltenen klimaschädlichen Kältemittels installieren. In Mehrfamilienhäusern müssen Eigentümer(gemeinschaft) oder Hausverwaltung die Außeneinheit genehmigen, da sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Das Außengerät sollte möglichst leise arbeiten und so aufgestellt werden, dass sein Geräusch weder Sie selbst noch die Nachbarn stört.</li> <li><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong> Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1 Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) < 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_auswirkungen_des_klimawandels_auf_die_temperatur_in_innenraeumen.png"> </a> <strong> Heißeres Klima lässt unsere Räume überhitzen, wenn wir nichts dagegen tun. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_auswirkungen_des_klimawandels_auf_die_temperatur_in_innenraeumen.png"> (291,63 kB)</a></li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p> <p>2024 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 13,1 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2024 in Deutschland 3,1 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p> <p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ipcc">IPCC</a> Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong></p> <p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p> <p>Die <a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a> bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach <a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a> macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p> <p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p> <p>Die <strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong> beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FC gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p> <p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p> <p><strong>Split-Klimageräte</strong> bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines effizienten Klimageräts mit Stromkosten über 15 Jahre von 900-1000 Euro (140-180 kWh pro Jahr mit Strompreis 40 Cent/kWh).</p> <p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,75 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unfccc">UNFCCC</a>) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen. </p> <p>Bei <strong>beweglichen Klima-</strong> <strong>oder Mono(block)geräten </strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p> <p>In Deutschland werden jährlich ca. 100.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 950.000 Geräte.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91195">Natürliche Kältemittel in stationären Anlagen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11688">Geräusche gebäudetechnischer Anlagen</a> (UBA-Themenseite) </li> </ul> <p> </p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <p>1 <a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p> <p>2 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p> <p>3 <a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p> </p><p>Informationen für...</p>
Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Photovoltaik (PV)-Anlage: Kirche in Betonbauweise, Flachdach, Baujahr 1970, 580 m2 Bruttogeschossfläche zzgl. Sakristei und Kapelle im Anbau, Verwendung als Katholische Kirche. Solarthermie (ST)-Anlage: Wohnhaus mit Pfarrbüros in Betonbauweise, Flachdach, Baujahr 1970, 400 qm BGF, Verwendung als Pfarrhaus. Generator (PV-Module): Die Module werden aufgeständert auf dem Flachdach der Kirche montiert. Die Ständerkonstruktion trägt 2 Modulreihen, wird aus Edelstahl gefertigt und zur Optimierung der Sonneneinstrahlung an der Flachdachbrüstung der Nordseite montiert. Die Neigung beträgt 30 Grad. Die Ausrichtung ist Südost - 10 Grad. Es wurden 2 Strangwechselrichter vom Typ SMA verwendet. Strang 1: Typ SMA 2500 mit 2500 W, 18 Module und Strang 2 mit Typ SMA 2000 mit 2000 W, 16 Modulen. Modul-Typ Isofoton I-159/12MC zu je 159 W und 1,294 m2. Die Generatornennleistung beträgt 5,4 kW. Solarthermische Anlage: Die Montage erfolgt aufgeständert mit ca. 40 Grad Neigung in Südausrichtung auf dem Flachdach des Pfarrhauses. Die Nettofläche beträgt 7.6 m2, vorhandener 400 l Speicher, externer Plattenwärmetauscher. Die Verrohrung erfolgt in 18 mm Kupferrohr, Kollektor: LB Kollektorbausatz der Firma Wagner, Regelung ebenfalls Fa. Wagner. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Erstellung und Veröffentlichung einer Studie, Info dazu an die örtlichen Presse (Süddeutsche Zeitung). Mitteilungen an die Bürger der politischen Gemeinde auf Bürgerversammlungen durch den Bürgermeister. Darstellung anlässlich des großen Zukunftsfestes in Unterhaching im Oktober 99. Begleitung des Projektes in der örtlichen und kirchlichen Presse. Infoständer an mehreren Sonntagen zur Darstellung des Projektes und zur Gewinnung von Spenden. Gemeinsame Aktionen/Veröffentlichungen mit den ISAR-Amperwerken (Netz-Einspeisung). Erstellung von Prospekten (Beschreibung des Projektes, Darstellung der Realisierung und der Förderung, der Eigenbeteiligung, technische Daten etc.) PR-Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Clearingstelle Kirche und Umwelt und dem Umweltbeauftragten der Diözese. Schautafeln vor der Kirche mit Anzeige der gewonnen Solarenergie. Vorträge und Führungen. Ausstellungen im Foyer des Rathauses. Fazit: Das Projekt kann als gelungen bezeichnet werden, es wurde von sehr vielen Gemeindemitgliedern, Bürgern und der Presse entsprechend gewürdigt. Aus unserer Sicht ist die Bundesförderung Ihren Zielvorstellungen durch Ihre Unterstützung der Solarmaßnahmen ein Stück näher gekommen.
<p> <p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p> </p><p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p><p> Marktanteile „grüner“ Produkte: noch ein weiter Weg zum Ziel <p>Der Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln lag 2024 bei 8,9 % (siehe Abb. „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet“). Die Marktanteile der einzelnen Produktkategorien werden jeweils nach Umsätzen gewichtet. Ziel der Bundesregierung ist es, den Marktanteil bis 2030 auf 34 % zu erhöhen (<a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>).</p> <p>Ein Diagramm zeigt die Marktanteile von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln. Der Anteil stieg von 2012 bis 2021 von 3,6 % auf 13,1 %, fiel danach aber auf 8,9 % im Jahr 2024. Ziel 2030 sind 34 % Marktanteil.</p> <strong> Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet </strong> <p>* Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher (Gute Kategorien der Energieverbrauchskennzeichnung); Lebensmittel (Bio-Siegel); Bekleidung (Grüner Knopf); Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel (Blauer Engel)<br>** Ab 2020 zusätzlich mit der Kategorie Bekleidung <br>*** Überarbeitetes Pkw-CO2-Label<br>**** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 der Bundesregierung</p> Quelle: <p>Umweltbundesamtes 2026</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05.pdf">Diagramm als PDF (285,07 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (38,37 kB)</a></li> </ul> </p><p> Nachfrage nach gelabelten Produkten in Milliardenhöhe <p>Die Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, die im <a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> enthalten sind, lagen 2024 bei rund 41,0 Mrd. Euro (siehe Abb. „Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln“). Veränderungen in einzelnen Vergabegrundlagen der Energieverbrauchskennzeichnung sowie die Neukonzeption des Pkw-Label schränken die Vergleichbarkeit mit früheren Werten ab 2021 (bei Kühl-/Gefriergeräten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehgeräten, Leuchtmitteln) bzw. ab 2024 (bei Pkw) ein.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-15.png"> </a> <strong> Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln </strong> Quelle: Berechnungen des Umweltbundesamtes 2024 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (143,46 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (86,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Marktdaten nach Konsumfeldern: Von der Nische bis zum Massenmarkt <p>Neben staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln gibt es viele weitere Produkte oder Indikatoren eines nachhaltigen Konsums in den unterschiedlichen Konsumfeldern.</p> <ul> <li><strong>Marktdaten Wohnen</strong>. Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31906"><em>Mehr zu Marktdaten Wohnen...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Haushaltsgeräte und Beleuchtung.</strong> Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Dank der europäischen Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnung erzielten die besonders energieeffizienten Geräte in den letzten 15 Jahren große Markterfolge. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31908"><em>Mehr zu Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Mobilität.</strong> Die Ausgaben privater Haushalte für Verkehr fließen vor allem ins eigene Auto. Nur etwa jedes fünfte neue Auto ist ein Elektroauto. Der globale Autobestand stieg um weitere rund 30 Millionen Pkw an. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/private-haushalte-konsum/mobilitaet"><em>Mehr zur Mobilität...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Ernährung.</strong> Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/msc">MSC</a>-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31916"><em>Mehr zu Marktdaten Ernährung...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Sonstige Konsumgüter.</strong> Textilien, Papiere oder Reinigungsmittel belasten in der Herstellung und Nutzung in vielfältiger Weise die Umwelt – nicht zuletzt durch Einträge gefährlicher Stoffe in die Umwelt. Neben einem sparsamen Verbrauch tragen auch Umweltlabel wie der Blaue Engel als Wegweiser zu umweltfreundlicheren Produktalternativen zur Senkung der Umweltbelastung bei. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31917"><em>Mehr zu Marktdaten Sonstige Konsumgüter...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Finanzen.</strong> Nachhaltige Geldanlagen, freiwillige Kompensationszahlungen und Spenden erleichtern und ermöglichen die Finanzierung von Projekten zum Umwelt-, Natur- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Sie sind deshalb ein wichtiger zusätzlicher Beitrag der privaten Haushalte für einen Wandel hin zu klimaneutralen und umweltgerechten Lebens- und Wirtschaftsweisen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31918"><em>Mehr zu Marktdaten Finanzen...</em></a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> So richten Sie sich umweltfreundlich und schadstoffarm ein <ul> <li>Achten Sie beim Kauf von Möbeln auf <strong>Umweltsiegel</strong> wie Blauer Engel, EU-Ecolabel oder das Goldene M. Diese stehen für umweltfreundliche und schadstoffarme Möbel.</li> <li>Wählen Sie <strong>zeitloses Design und gute Qualität</strong>. So können Sie Ihre Möbel viele Jahre nutzen.</li> <li>Nutzen Sie <strong>Secondhand-Angebote</strong>. Dies schont Ressourcen und kann auch viel Geld sparen.</li> <li><strong>Pflegen </strong>Sie Ihre Möbel regelmäßig. Das erhält Aussehen und Funktion auf lange Sicht.</li> <li><strong>Reparieren </strong>oder <strong>verschönern </strong>Sie beschädigte Möbel. Ein neuer Anstrich oder Bezug kann viel bewirken.</li> <li>Geben Sie gut erhaltene Möbel weiter. <strong>Spenden oder verkaufen</strong> Sie diese über Plattformen oder soziale Einrichtungen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Wir möchten uns in unseren eigenen vier Wänden wohlfühlen – daran haben Möbel einen großen Anteil. Möbel sind aber in der Regel nicht nur größere Anschaffungen, sondern benötigen bei der Herstellung wertvolle Ressourcen und zum Teil umweltschädliche Materialien. Mit den folgenden Tipps sparen Sie nicht nur Umweltressourcen, sondern stellen auch sicher, dass Sie eine angenehme und gesunde Raumluft in Ihrer Wohnung haben.<br> </p> <p><strong>Umweltfreundliche Möbel erkennen Sie an folgenden Merkmalen:</strong></p> <ul> <li>Hochwertige Möbel sind <strong>langlebig </strong>und können viele Jahre genutzt werden.</li> <li>Sie bestehen aus <strong>umweltschonenden Rohstoffen</strong>, etwa Holz aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern.</li> <li>Sie sind geruchsarm und <strong>frei von Schadstoffen</strong> – gut für Ihre Gesundheit und die Raumluft.</li> <li>Kurze Transportwege und <strong>faire Produktionsbedingungen</strong> sprechen für nachhaltige Herkunft und Herstellung.</li> <li>Möbel, die gut <strong>reparierbar </strong>oder <strong>recycelbar </strong>sind, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.<br> </li> </ul> <p><strong>Vertrauenswürdige Umweltsiegel helfen bei der Orientierung:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel (UZ 38 für Möbel aus Holz und UZ 117 Polstermöbel)</a></li> <li><a href="https://eu-ecolabel.de/">EU-Ecolabel für Möbel</a></li> <li><a href="https://www.das-goldene-m.de/de/das-goldene-m">Goldenes M – RAL-Gütezeichen</a></li> <li><a href="https://www.levelcertified.eu/de/level/">Level-Zertifikat</a></li> </ul> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können einen aktiven Beitrag leisten, indem Sie beim Kauf von Möbeln auf vertrauenswürdige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label#top-umweltsiegel-kennen-und-beachten">Umweltsiegel</a> achten. Empfehlenswert sind Möbel, die mit anerkannten Umweltzeichen (Blauen Engel, EU-Ecolabel, Goldenes M - RAL Gütezeichen, Level-Zertifikat) ausgezeichnet sind. Diese Siegel haben strenge Standards und hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften. <br>Möbel mit diesen Siegeln sind eine gute Wahl, da sie garantieren, dass Produkte hochwertig und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltfreundlich sind. Es werden die Materialwahl, Schadstoffe, Recyclingfähigkeit und Qualität berücksichtigt. So enthalten zum Beispiel Möbel, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, keine gefährlichen Stoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> oder Flammschutzmittel. </p> <p>Grundsätzlich gilt: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/240506_uba_rg_gesund_und_umweltfreundlich_einrichten_rz.pdf">Wählen sie möglichst emissionsarme Möbel und Einrichtungsgegenstände.</a> Das schützt nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die ihrer Familie und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.</p> <p>Bei <strong>Holzmöbeln </strong>gilt, sofern keine Möbel mit den oben genannten Umweltzeichen erhältlich sind:</p> <ul> <li>Bevorzugen Sie<strong> Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft</strong>, möglichst aus Deutschland oder Europa.</li> <li>Achten Sie auf <strong>Holzsiegel </strong>wie <a href="https://www.fsc-deutschland.de/"><strong>FSC</strong></a>, <a href="https://www.pefc.de/"><strong>PEFC</strong></a>, <a href="https://www.naturland.de/de/"><strong>Naturland</strong></a><strong> </strong>oder <a href="https://www.holz-von-hier.eu/"><strong>Holz von Hier</strong></a> – sie garantieren ökologische und soziale Standards.</li> <li><strong>Einheimische Holzarten</strong> wie Fichte, Eiche, Lärche und die in Mitteleuropa etablierte Douglasie sind besonders empfehlenswert. Die Douglasie gilt zudem als sehr robust und langlebig.</li> </ul> <p>Auch <strong>Möbel aus Recyclingmaterialien</strong> sind eine nachhaltige Wahl.</p> <p><strong>Zeitloses Design und gute Qualität: </strong>Sogenannte "Fast Furniture" – also billige Möbel, die schnell gekauft und ebenso schnell wieder entsorgt werden – belasten die Umwelt. Achten Sie deshalb beim Möbelkauf auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und Langlebigkeit. Möbel aus hochwertigen Materialien, die stabil und gut verarbeitet sind, halten oft viele Jahre – und sehen dabei auch nach langer Zeit noch gut aus. So ist z. B. die Materialstärke ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit von Möbelstücken. Besonders bei gebrauchten Sofas und Sesseln lohnt ein genauer Blick: Die Qualität des Schaumpolsters ist entscheidend für Komfort und Langlebigkeit. Achten Sie darauf, dass die Sitzfläche ein Raumgewicht von mindestens 35 kg/m³ hat, die Rückenlehne sollte bei mindestens 28 kg/m³ liegen.</p> <p>Auch die Bezüge spielen eine wichtige Rolle. Hochwertige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>- oder Lederbezüge sind nicht nur langlebiger, sondern oft auch umwelt- und gesundheitsschonender – etwa, wenn sie frei von schädlichen Chemikalien sind oder aus nachhaltiger Herstellung stammen.<br>Zeitloses Design, eine vielseitige Nutzung oder ein modularer Aufbau sorgen außerdem dafür, dass Sie ein Möbelstück flexibel einsetzen und an neue Wohnsituationen anpassen können. So sparen Sie Geld, Ressourcen und vermeiden unnötigen Müll.</p> <p><strong>Secondhand-Angebote clever nutzen:</strong> Möbel müssen nicht immer neu sein – in Kleinanzeigenportalen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder bei Vintage- und Antiquitätengeschäften finden Sie oft gut erhaltene Stücke . Secondhand-Möbel sind meist nicht nur günstiger, sondern schonen auch die Umwelt, weil keine neuen Ressourcen verbraucht werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DIY-Stuhl_glebzter_AdobeStock_1620763023.jpeg"> </a> <strong> Möbel im neuen Glanz </strong> <br> <p>Durch regelmäßige Aufarbeitung und die richtige Pflege verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Holzstücke deutlich.</p> Quelle: glebzter / AdobeStock <p><strong>Mit der richtigen Pflege bleiben Möbel länger schön: </strong>Wie lange ein Möbelstück hält, hängt nicht nur von der Qualität, sondern auch von der richtigen Pflege ab. Wer seine Möbel gut behandelt, kann ihre Lebensdauer deutlich verlängern. Dabei ist die Art der Pflege von der Oberfläche abhängige. Vollholzmöbel sollten regelmäßig mit einem weichen, leicht feuchten Tuch abgewischt werden. Eine gelegentliche Behandlung mit geeigneten Ölen oder Wachsen hilft, das Holz zu schützen und schön zu erhalten. Lackierte oder beschichtete Holzoberflächen sind pflegeleichter. Hier reicht ein feuchtes Tuch oder ein Wischleder zur Reinigung. Wichtig: Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger, vor allem keine chlorhaltigen Mittel oder Lösungsmittel wie Aceton oder Reinigungsbenzin – sie können die Oberfläche beschädigen und sind oft gesundheitsschädlich.</p> <p>Weitere Tipps rund ums umweltfreundliche Putzen und Renovieren finden Sie im entsprechenden UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/reinigung-im-haushalt">"Reinigung im Haushalt"</a> sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesund-umweltfreundlich-renovieren">UBA-Broschüre "Gesund und umweltfreundlich renovieren"</a>.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren statt wegwerfen</strong></a><strong> und kreativ neugestalten: </strong>Kleinere Schäden an Möbeln müssen kein Grund zum Wegwerfen sein. Oft lässt sich ein wackelndes Stuhlbein festziehen, eine lose Schublade reparieren oder eine beschädigte Fläche ausbessern. Wer selbst Hand anlegt oder eine Reparatur in Auftrag gibt, spart Ressourcen – und verlängert die Lebensdauer des Möbelstücks. Auch eine Neugestaltung kann Wunder wirken: Ein frischer Bezug für das alte Sofa, ein neuer Lampenschirm oder ein Anstrich in moderner Farbe – solche einfachen Maßnahmen machen aus Alt wieder neu.</p> <p><strong>Was tun mit ausgedienten Möbeln?</strong> Rund 3,6 Millionen Tonnen Möbel werden jedes Jahr in Deutschland neu gekauft – viele davon landen nach kurzer Nutzung auf dem Sperrmüll. Dabei sind viele alte Stücke noch viel zu schade für die Entsorgung. Noch brauchbare Möbel können Sie spenden, verschenken oder verkaufen – zum Beispiel über Kleinanzeigen, Second-Hand-Plattformen, Sozialkaufhäuser oder Umsonst-Läden. <br>Nur wirklich kaputte Möbel gehören auf den Sperrmüll. Ist ein Möbelstück nicht mehr zu retten, kann es in der Regel kostenlos bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei der kommunalen Abfallberatung.<br>Elektronisch ausgestattete Alt-Möbel sollten Sie möglichst demontieren und die Elektrobauteile ordnungsgemäß entsorgen. Infos zur richtigen Entsorgung von Elektroschrott finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">hier</a>. </p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevorzugen Sie <strong>lokale Möbelgeschäfte</strong>, denn vor Ort können Sie Qualität und Materialien besser beurteilen – das spart oft unnötige Retouren.</li> <li><strong>Probesitzen lohnt sich: </strong>Gerade bei Polstermöbeln wie Sofa oder Sessel hilft nur ausprobieren, um Sitzkomfort und Verarbeitung richtig einschätzen zu können.</li> <li>Beim <strong>Online-Kauf</strong> sollten Sie nicht nur Höhe, Breite und Tiefe beachten, sondern auch die <strong>Materialstärke </strong>prüfen – sie ist ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit.</li> <li>Wenn Möbel nur für kurze Zeit gebraucht werden, lohnt sich das <strong>Mieten </strong>– zum Beispiel für <strong>Büromöbel oder Partyausstattung</strong>.</li> <li>Bevorzugen Sie einfache Möbel ohne unnötige Elektronik.</li> <li>Wer handwerklich gern aktiv ist, kann <strong>aus altem Holz neue Möbel bauen</strong>. Im Internet finden sich hierzu viele Anleitungen.</li> <li>Nachhaltig und kreativ: <strong>Möbel aus Recycling-Materialien</strong> sind eine gute Alternative. Lesen Sie mehr über Möbel aus Pappe oder holen Sie sich <a href="https://www.obi.de/magazin/wohnen/innengestaltung/moebel-selber-bauen/palettenmoebel-ideen">Inspiration für Palettenmöbel</a>.</li> <li>Für den Kaminofen oder das Lagerfeuer ist nur unbehandeltes Holz erlaubt (mehr dazu im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen">UBA-Umwelttipp zu Lagerfeuern</a>). Altes Möbelholz hingegen entsorgen Sie über den Rest- oder Sperrmüll. </li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abb21_0.png"> </a> <strong> Bezugsquellen von Klein- und Großmöbeln </strong> Quelle: "Erarbeitung einer Messmethodik zum Umfang der Wiederverwendung von Produkten in Deutschland", Umweltbundesamt, 2024, eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen, Öko-Institut Hintergrund <p><strong>Gesundheit / Luft </strong><br>In unseren Breitengraden verbringen Menschen die meiste Zeit in Innenräumen – sei es zu Hause, bei der Arbeit oder in öffentlichen Einrichtungen. Die Qualität der Raumluft hat daher einen entscheidenden Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ein oft unterschätzter Faktor dabei sind Möbel: durch ihre großen Oberflächen und der verwendeten Materialien können sie über längere Zeit Schadstoffe in die Raumluft abgeben (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte#ausschuss-fur-innenraumrichtwerte-air">Ausschuss für Innenraumrichtwerte</a>). Besonders kritisch ist hierbei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">Formaldehyd</a>, ein flüchtiger Schadstoff, der vor allem in Holzwerkstoffen wie Spanplatten, MDF oder Sperrholz enthalten sein kann. Formaldehyd kann schon in geringen Konzentrationen das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen und Symptome wie Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, oder Konzentrationsstörungen verursachen. Bei hoher oder langfristiger Belastung steht es im Verdacht, krebserregend zu sein. </p> <p><strong>Ressourcen</strong><br>Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände bestehen aus den unterschiedlichsten Materialien. Holz ist ein natürlicher und nachwachsender Rohstoff, der sich besonders gut für Möbel eignet – vorausgesetzt, das Holz stammt aus verantwortlicher Holzwirtschaft. Zertifikate wie FSC, PEFC und Naturland stellen sicher, dass die Wälder, aus denen das Holz stammt, umweltverträglich, naturnah und nachhaltig bewirtschaftet werden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft">nachhaltige Waldwirtschaft</a>). Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung. </p> <p><strong>Quellen: </strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2503/dokumente/fact_sheet_gebrauchtkauf.pdf">UBA-Factsheet Gebrauchtkauf</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geruchsbeschwerden-in-innenraeumen-auswertung-von">Geruchsbeschwerden in Innenräumen: Auswertung von Daten zu VOC-Vorkommen und Quellensuche</a></li> </ul> </p><p> So richten Sie sich umweltfreundlich und schadstoffarm ein <ul> <li>Achten Sie beim Kauf von Möbeln auf <strong>Umweltsiegel</strong> wie Blauer Engel, EU-Ecolabel oder das Goldene M. Diese stehen für umweltfreundliche und schadstoffarme Möbel.</li> <li>Wählen Sie <strong>zeitloses Design und gute Qualität</strong>. So können Sie Ihre Möbel viele Jahre nutzen.</li> <li>Nutzen Sie <strong>Secondhand-Angebote</strong>. Dies schont Ressourcen und kann auch viel Geld sparen.</li> <li><strong>Pflegen </strong>Sie Ihre Möbel regelmäßig. Das erhält Aussehen und Funktion auf lange Sicht.</li> <li><strong>Reparieren </strong>oder <strong>verschönern </strong>Sie beschädigte Möbel. Ein neuer Anstrich oder Bezug kann viel bewirken.</li> <li>Geben Sie gut erhaltene Möbel weiter. <strong>Spenden oder verkaufen</strong> Sie diese über Plattformen oder soziale Einrichtungen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Wir möchten uns in unseren eigenen vier Wänden wohlfühlen – daran haben Möbel einen großen Anteil. Möbel sind aber in der Regel nicht nur größere Anschaffungen, sondern benötigen bei der Herstellung wertvolle Ressourcen und zum Teil umweltschädliche Materialien. Mit den folgenden Tipps sparen Sie nicht nur Umweltressourcen, sondern stellen auch sicher, dass Sie eine angenehme und gesunde Raumluft in Ihrer Wohnung haben.<br> </p> <p><strong>Umweltfreundliche Möbel erkennen Sie an folgenden Merkmalen:</strong></p> <ul> <li>Hochwertige Möbel sind <strong>langlebig </strong>und können viele Jahre genutzt werden.</li> <li>Sie bestehen aus <strong>umweltschonenden Rohstoffen</strong>, etwa Holz aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern.</li> <li>Sie sind geruchsarm und <strong>frei von Schadstoffen</strong> – gut für Ihre Gesundheit und die Raumluft.</li> <li>Kurze Transportwege und <strong>faire Produktionsbedingungen</strong> sprechen für nachhaltige Herkunft und Herstellung.</li> <li>Möbel, die gut <strong>reparierbar </strong>oder <strong>recycelbar </strong>sind, leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.<br> </li> </ul> <p><strong>Vertrauenswürdige Umweltsiegel helfen bei der Orientierung:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel (UZ 38 für Möbel aus Holz und UZ 117 Polstermöbel)</a></li> <li><a href="https://eu-ecolabel.de/">EU-Ecolabel für Möbel</a></li> <li><a href="https://www.das-goldene-m.de/de/das-goldene-m">Goldenes M – RAL-Gütezeichen</a></li> <li><a href="https://www.levelcertified.eu/de/level/">Level-Zertifikat</a></li> </ul> <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können einen aktiven Beitrag leisten, indem Sie beim Kauf von Möbeln auf vertrauenswürdige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label#top-umweltsiegel-kennen-und-beachten">Umweltsiegel</a> achten. Empfehlenswert sind Möbel, die mit anerkannten Umweltzeichen (Blauen Engel, EU-Ecolabel, Goldenes M - RAL Gütezeichen, Level-Zertifikat) ausgezeichnet sind. Diese Siegel haben strenge Standards und hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften. <br>Möbel mit diesen Siegeln sind eine gute Wahl, da sie garantieren, dass Produkte hochwertig und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg umweltfreundlich sind. Es werden die Materialwahl, Schadstoffe, Recyclingfähigkeit und Qualität berücksichtigt. So enthalten zum Beispiel Möbel, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, keine gefährlichen Stoffe wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> oder Flammschutzmittel. </p> <p>Grundsätzlich gilt: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/240506_uba_rg_gesund_und_umweltfreundlich_einrichten_rz.pdf">Wählen sie möglichst emissionsarme Möbel und Einrichtungsgegenstände.</a> Das schützt nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch die ihrer Familie und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.</p> <p>Bei <strong>Holzmöbeln </strong>gilt, sofern keine Möbel mit den oben genannten Umweltzeichen erhältlich sind:</p> <ul> <li>Bevorzugen Sie<strong> Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft</strong>, möglichst aus Deutschland oder Europa.</li> <li>Achten Sie auf <strong>Holzsiegel </strong>wie <a href="https://www.fsc-deutschland.de/"><strong>FSC</strong></a>, <a href="https://www.pefc.de/"><strong>PEFC</strong></a>, <a href="https://www.naturland.de/de/"><strong>Naturland</strong></a><strong> </strong>oder <a href="https://www.holz-von-hier.eu/"><strong>Holz von Hier</strong></a> – sie garantieren ökologische und soziale Standards.</li> <li><strong>Einheimische Holzarten</strong> wie Fichte, Eiche, Lärche und die in Mitteleuropa etablierte Douglasie sind besonders empfehlenswert. Die Douglasie gilt zudem als sehr robust und langlebig.</li> </ul> <p>Auch <strong>Möbel aus Recyclingmaterialien</strong> sind eine nachhaltige Wahl.</p> <p><strong>Zeitloses Design und gute Qualität: </strong>Sogenannte "Fast Furniture" – also billige Möbel, die schnell gekauft und ebenso schnell wieder entsorgt werden – belasten die Umwelt. Achten Sie deshalb beim Möbelkauf auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> und Langlebigkeit. Möbel aus hochwertigen Materialien, die stabil und gut verarbeitet sind, halten oft viele Jahre – und sehen dabei auch nach langer Zeit noch gut aus. So ist z. B. die Materialstärke ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit von Möbelstücken. Besonders bei gebrauchten Sofas und Sesseln lohnt ein genauer Blick: Die Qualität des Schaumpolsters ist entscheidend für Komfort und Langlebigkeit. Achten Sie darauf, dass die Sitzfläche ein Raumgewicht von mindestens 35 kg/m³ hat, die Rückenlehne sollte bei mindestens 28 kg/m³ liegen.</p> <p>Auch die Bezüge spielen eine wichtige Rolle. Hochwertige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>- oder Lederbezüge sind nicht nur langlebiger, sondern oft auch umwelt- und gesundheitsschonender – etwa, wenn sie frei von schädlichen Chemikalien sind oder aus nachhaltiger Herstellung stammen.<br>Zeitloses Design, eine vielseitige Nutzung oder ein modularer Aufbau sorgen außerdem dafür, dass Sie ein Möbelstück flexibel einsetzen und an neue Wohnsituationen anpassen können. So sparen Sie Geld, Ressourcen und vermeiden unnötigen Müll.</p> <p><strong>Secondhand-Angebote clever nutzen:</strong> Möbel müssen nicht immer neu sein – in Kleinanzeigenportalen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder bei Vintage- und Antiquitätengeschäften finden Sie oft gut erhaltene Stücke . Secondhand-Möbel sind meist nicht nur günstiger, sondern schonen auch die Umwelt, weil keine neuen Ressourcen verbraucht werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DIY-Stuhl_glebzter_AdobeStock_1620763023.jpeg"> </a> <strong> Möbel im neuen Glanz </strong> <br> <p>Durch regelmäßige Aufarbeitung und die richtige Pflege verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Holzstücke deutlich.</p> Quelle: glebzter / AdobeStock </p><p> <p><strong>Mit der richtigen Pflege bleiben Möbel länger schön: </strong>Wie lange ein Möbelstück hält, hängt nicht nur von der Qualität, sondern auch von der richtigen Pflege ab. Wer seine Möbel gut behandelt, kann ihre Lebensdauer deutlich verlängern. Dabei ist die Art der Pflege von der Oberfläche abhängige. Vollholzmöbel sollten regelmäßig mit einem weichen, leicht feuchten Tuch abgewischt werden. Eine gelegentliche Behandlung mit geeigneten Ölen oder Wachsen hilft, das Holz zu schützen und schön zu erhalten. Lackierte oder beschichtete Holzoberflächen sind pflegeleichter. Hier reicht ein feuchtes Tuch oder ein Wischleder zur Reinigung. Wichtig: Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger, vor allem keine chlorhaltigen Mittel oder Lösungsmittel wie Aceton oder Reinigungsbenzin – sie können die Oberfläche beschädigen und sind oft gesundheitsschädlich.</p> <p>Weitere Tipps rund ums umweltfreundliche Putzen und Renovieren finden Sie im entsprechenden UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/reinigung-im-haushalt">"Reinigung im Haushalt"</a> sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesund-umweltfreundlich-renovieren">UBA-Broschüre "Gesund und umweltfreundlich renovieren"</a>.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren statt wegwerfen</strong></a><strong> und kreativ neugestalten: </strong>Kleinere Schäden an Möbeln müssen kein Grund zum Wegwerfen sein. Oft lässt sich ein wackelndes Stuhlbein festziehen, eine lose Schublade reparieren oder eine beschädigte Fläche ausbessern. Wer selbst Hand anlegt oder eine Reparatur in Auftrag gibt, spart Ressourcen – und verlängert die Lebensdauer des Möbelstücks. Auch eine Neugestaltung kann Wunder wirken: Ein frischer Bezug für das alte Sofa, ein neuer Lampenschirm oder ein Anstrich in moderner Farbe – solche einfachen Maßnahmen machen aus Alt wieder neu.</p> <p><strong>Was tun mit ausgedienten Möbeln?</strong> Rund 3,6 Millionen Tonnen Möbel werden jedes Jahr in Deutschland neu gekauft – viele davon landen nach kurzer Nutzung auf dem Sperrmüll. Dabei sind viele alte Stücke noch viel zu schade für die Entsorgung. Noch brauchbare Möbel können Sie spenden, verschenken oder verkaufen – zum Beispiel über Kleinanzeigen, Second-Hand-Plattformen, Sozialkaufhäuser oder Umsonst-Läden. <br>Nur wirklich kaputte Möbel gehören auf den Sperrmüll. Ist ein Möbelstück nicht mehr zu retten, kann es in der Regel kostenlos bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei der kommunalen Abfallberatung.<br>Elektronisch ausgestattete Alt-Möbel sollten Sie möglichst demontieren und die Elektrobauteile ordnungsgemäß entsorgen. Infos zur richtigen Entsorgung von Elektroschrott finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">hier</a>. </p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bevorzugen Sie <strong>lokale Möbelgeschäfte</strong>, denn vor Ort können Sie Qualität und Materialien besser beurteilen – das spart oft unnötige Retouren.</li> <li><strong>Probesitzen lohnt sich: </strong>Gerade bei Polstermöbeln wie Sofa oder Sessel hilft nur ausprobieren, um Sitzkomfort und Verarbeitung richtig einschätzen zu können.</li> <li>Beim <strong>Online-Kauf</strong> sollten Sie nicht nur Höhe, Breite und Tiefe beachten, sondern auch die <strong>Materialstärke </strong>prüfen – sie ist ein wichtiger Hinweis auf Stabilität und Langlebigkeit.</li> <li>Wenn Möbel nur für kurze Zeit gebraucht werden, lohnt sich das <strong>Mieten </strong>– zum Beispiel für <strong>Büromöbel oder Partyausstattung</strong>.</li> <li>Bevorzugen Sie einfache Möbel ohne unnötige Elektronik.</li> <li>Wer handwerklich gern aktiv ist, kann <strong>aus altem Holz neue Möbel bauen</strong>. Im Internet finden sich hierzu viele Anleitungen.</li> <li>Nachhaltig und kreativ: <strong>Möbel aus Recycling-Materialien</strong> sind eine gute Alternative. Lesen Sie mehr über Möbel aus Pappe oder holen Sie sich <a href="https://www.obi.de/magazin/wohnen/innengestaltung/moebel-selber-bauen/palettenmoebel-ideen">Inspiration für Palettenmöbel</a>.</li> <li>Für den Kaminofen oder das Lagerfeuer ist nur unbehandeltes Holz erlaubt (mehr dazu im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen">UBA-Umwelttipp zu Lagerfeuern</a>). Altes Möbelholz hingegen entsorgen Sie über den Rest- oder Sperrmüll. </li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abb21_0.png"> </a> <strong> Bezugsquellen von Klein- und Großmöbeln </strong> Quelle: "Erarbeitung einer Messmethodik zum Umfang der Wiederverwendung von Produkten in Deutschland", Umweltbundesamt, 2024, eigene Darstellung auf Basis eigener Berechnungen, Öko-Institut </p><p> Hintergrund <p><strong>Gesundheit / Luft </strong><br>In unseren Breitengraden verbringen Menschen die meiste Zeit in Innenräumen – sei es zu Hause, bei der Arbeit oder in öffentlichen Einrichtungen. Die Qualität der Raumluft hat daher einen entscheidenden Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ein oft unterschätzter Faktor dabei sind Möbel: durch ihre großen Oberflächen und der verwendeten Materialien können sie über längere Zeit Schadstoffe in die Raumluft abgeben (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte#ausschuss-fur-innenraumrichtwerte-air">Ausschuss für Innenraumrichtwerte</a>). Besonders kritisch ist hierbei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">Formaldehyd</a>, ein flüchtiger Schadstoff, der vor allem in Holzwerkstoffen wie Spanplatten, MDF oder Sperrholz enthalten sein kann. Formaldehyd kann schon in geringen Konzentrationen das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen und Symptome wie Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, oder Konzentrationsstörungen verursachen. Bei hoher oder langfristiger Belastung steht es im Verdacht, krebserregend zu sein. </p> <p><strong>Ressourcen</strong><br>Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände bestehen aus den unterschiedlichsten Materialien. Holz ist ein natürlicher und nachwachsender Rohstoff, der sich besonders gut für Möbel eignet – vorausgesetzt, das Holz stammt aus verantwortlicher Holzwirtschaft. Zertifikate wie FSC, PEFC und Naturland stellen sicher, dass die Wälder, aus denen das Holz stammt, umweltverträglich, naturnah und nachhaltig bewirtschaftet werden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft">nachhaltige Waldwirtschaft</a>). Heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder Robinie sind Tropenhölzern vorzuziehen und sind eine besonders gute Alternative, da die Transportwege kürzer bleiben. Dies trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei und unterstützt die regionale Wertschöpfung. </p> <p><strong>Quellen: </strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in#0-hinweis-zur-rechtlichen-verbindlichkeit-der-informationen">FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2503/dokumente/fact_sheet_gebrauchtkauf.pdf">UBA-Factsheet Gebrauchtkauf</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geruchsbeschwerden-in-innenraeumen-auswertung-von">Geruchsbeschwerden in Innenräumen: Auswertung von Daten zu VOC-Vorkommen und Quellensuche</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Rund 31.000 Personen haben zwischen Juni und August 2025 an der Befragung „Sauberkeit und Ordnung in Berlin“ teilgenommen. Die Senatskanzlei hat die Ergebnisse nun veröffentlicht, sie sollen helfen, Maßnahmen der Zielvereinbarung „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“ methodisch anzupassen. Die Ergebnisse zeigen: Die Mehrheit der Befragten ist mit der Sauberkeit im eigenen direkten Wohnumfeld zufrieden. Die Zufriedenheit sinkt jedoch mit Blick auf die weitere Wohngegend. Als größte Probleme nennen die Befragten kleine Müllstücke wie Kronkorken, Zigarettenkippen oder Glasscherben, in einigen Gebieten auch Sperrmüll. Der Senat reagiert bereits mit Schwerpunktkontrollen, angepassten Standorten für Abfalleimer und fortgesetzten Kieztagen von Bezirken und BSR. Darüber hinaus lassen sich illegale Müllablagerungen über die App „Ordnungsamt Online“ melden. Zu den Ergebnissen Zur Pressemitteilung Weitere Informationen zur Stadtsauberkeit in Berlin Beim Runden Tisch in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kamen im Juni Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um Lösungen gegen Einweg-To-Go-Verpackungen zu entwickeln. „Überquellende Müllkörbe sind kein Schönheitsfehler, sondern ein deutliches Warnsignal“, erklärte Umweltsenatorin Ute Bonde. Anlass ist auch die ab August 2026 greifende EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Im Fokus standen der Ausbau von Mehrwegsystemen, bessere Rückgabemöglichkeiten und mögliche ökonomische Anreize. Der Runde Tisch soll einen konkreten Plan mit aufeinanderfolgenden Schritten zur Reduzierung von Einwegverpackungsabfällen vorbereiten. Weitere Gespräche sollen folgen. Beteiligt waren unter anderem die BSR, Grün Berlin, die IHK Berlin, der Verband DEHOGA, die Deutsche Umwelthilfe, der Mehrwegverband Deutschland sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Gastronomie und Handel. Zur Pressemitteilung Jährlich landen in Deutschland rund 435 Millionen Pizzakartons im Müll. Wegen Fettrückständen sind sie oft nicht recycelbar und werden verbrannt. Genau hier setzt das Projekt „Frag nach Mehrweg – Pizza Edition” an: Im Auftrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt der Zero Waste Berlin e. V. Pizzerien beim Umstieg auf Mehrwegboxen und macht das Thema im Kiez sichtbar – durch öffentliche Aktionstage, Rabattaktionen und eine Social-Media-Kampagne. Nachdem das Pilotprojekt 2025 erfolgreich zeigen konnte, dass Mehrweg bei Pizza im Kiezalltag funktioniert, wird das Projekt 2026 fortgesetzt und ausgeweitet. Das Timing passt: Ab Februar 2028 wird ein eigenes Mehrwegangebot für Pizza-to-go durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Pizzerien ohnehin zur Pflicht. Mehr Informationen zum Projekt Zum Abschlussbericht des Pilotprojektes Berlin macht die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung erneut zum Schwerpunktthema und beteiligt sich mit einem stadtweiten Aktionstag an der bundesweiten Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“. Im vergangenen Jahr zählte Berlin mit über 44 Aktionen zu den aktivsten Städten bundesweit, daran soll nun angeknüpft werden. Jährlich landen in Deutschland über 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall, viele davon noch genießbar. Der Aktionstag am 30. September steht daher unter dem Motto „Alles auf den Zettel!“ und dreht sich um bewusste Planung, vom Einkaufszettel bis zur Resteverwertung. Wer eine eigene Aktion plant, kann diese bis zum 10. September 2026 beim Ernährungsteam der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz einreichen. Alle Aktionen werden auf der bundesweiten Aktionskarte veröffentlicht. Mehr Informationen zum Berliner Aktionstag und zur Einreichung eigener Aktionen Mehr Informationen zur bundesweiten Aktionswoche Im Einkaufszentrum ALEXA wurden im Juni die Gewinner des Berliner Plakatwettbewerbs für Kinder unter dem diesjährigen Motto „Gemeinsam Wertstoffe retten – so gestalten wir die Zukunft” gefeiert. Den ersten Platz holten Alex (12) und Emil (11) von der Comenius-Schule mit einem Plakat zur Mülltrennung, das über den Sommer auf zahlreichen Wall-Werbeflächen zu sehen war. Insgesamt gingen 1.093 Plakate von 1.558 Kindern aus allen zwölf Bezirken ein. Der seit 2014 jährlich von „WirBERLIN” veranstaltete Wettbewerb wird über Spenden der Wettbewerbspartner und -partnerinnen finanziert, unter anderem Wall, der BBBank, der BSR, dem Zoo Berlin und in diesem Jahr auch Alba Berlin. Die Ausschreibung für den nächsten Plakatwettbewerb startet voraussichtlich im Februar 2027. Mehr Informationen und zur Ansicht der besten Plakate Vom 13. bis 15. November verwandelt LOOPTOPIA Berlin mit über 50 dezentralen Veranstaltungen in eine Stadt der Kreislaufwirtschaft. Initiativen, Unternehmen, Werkstätten, Kulturorte, Spätis und Bildungseinrichtungen zeigen, wie Reparieren, Tauschen, Teilen und Wiederverwenden im Alltag funktionieren. Nach der Eröffnung am 13. November können am 14. und 15. November alle mitmachen, die ein passendes Programmformat einbringen möchten, von Workshops über Vorträge bis zu Kunstaktionen. Als gemeinsames Ziel will LOOPTOPIA mindestens 300 Produkte vor der Entsorgung retten. Das Projekt wird von Circular Berlin organisiert und von zahlreichen Berliner Institutionen gefördert und unterstützt, unter anderem von Berlin Partner, der Zero-Waste-Agentur und der Stiftung Naturschutz Berlin. Weitere Informationen Was brauchen zirkuläre Städte, um Wirkung zu entfalten? Die erste internationale re-VISION: Circular Cities Conference 2026 der Zero-Waste-Agentur in Berlin bringt Politik, Verwaltung, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Angekündigt sind eine Keynote von Prof. Dr. Maja Göpel, ein Panel „Circular Cities in Action“, Best-Practice re-SESSIONS, praxisnahe re-LABS und viel Raum für Austausch und konkrete nächste Schritte. Eckdaten: re-VISION: Circular Cities Conference 2026 Shaping Urban Transformation for Resource Resilience Datum: 26. November 2026 Uhrzeit: 9 bis 18 Uhr Veranstaltungsort: Berlin, Location wird noch bekanntgegeben Alle Informationen zur Teilnahme und Beteiligungsmöglichkeiten bei den re-LABS Im November 2026 finden zum dritten Mal die Zero Waste Aktionswochen in Berlin statt. Stadtweit sollen gute Beispiele sichtbar werden, die zeigen, wie Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft im Alltag funktionieren. Der Aktionszeitraum läuft vom 2. bis 29. November 2026 . Die Anmeldung ist bereits möglich. Mehr Informationen zu den Aktionswochen und zur Anmeldung einer eigenen Aktion Seit dem 31. Juli haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Reparatur. Hersteller bestimmter Produktgruppen wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Smartphones und Staubsauger müssen Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten und Ersatzteile vorhalten. Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl das üblich wäre, gilt dies als Sachmangel. Neu ist auch: Wer sein Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, statt es umzutauschen, bekommt ein Jahr zusätzliche Gewährleistung. Und wer die Reparatur selbst in die Hand nehmen möchte, hat Anspruch auf Ersatzteile und Werkzeug zu angemessenen Preisen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires nicht mehr vernichten. Stattdessen sollen die Produkte weiterverkauft, gespendet, wiederverwendet oder recycelt werden. Parallel gilt eine Offenlegungspflicht, die über Textilien hinausgeht und auch Elektrogeräte und Spielzeug umfasst: Unternehmen müssen veröffentlichen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen und aus welchen Gründen. Für mittlere Unternehmen greifen die Regelungen ab Juli 2030, kleine Unternehmen sind ausgenommen. Beide Regelungen gehen auf die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) zurück und sind Teil der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklearer Sicherheit Vertiefte Informationen zu beiden Regelungen (Umweltbundesamt) Überblick über die Ökodesign-Verordnung (Umweltbundesamt) 10. Internationaler Cradle to Cradle Congress am 17. und 18. September in Berlin Seit 2014 ist der Internationale Cradle to Cradle (C2C) Congress mit rund 1.000 Teilnehmenden eine Plattform für C2C-Lösungen. 2026 findet die zehnte Ausgabe in Berlin statt. Am ersten Tag stehen unter anderem die internationale Zusammenarbeit, politische Strategien sowie die Cradle to Cradle Electronics Initiative im Fokus, die Elektronik von Grund auf kreislauffähig gestalten soll. Am zweiten Tag widmen sich parallele Foren Themen wie öffentlicher Beschaffung, zirkulärem Bauen, Textilien und Kunststoffrecycling. Datum: 17 und 18. September 2026 , ganztägig Ort: TU Berlin, Mathematikgebäude MA, Straße des 17. Juni 136, 10623 Berlin Mehr Informationen Direkt zum Programm
<p> <p>Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren (aktuell Textilien und Schuhe) verboten. Gleichzeitig gilt ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte. Die Regelung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte fördern.</p> </p><p>Die Europäische Union hat mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Vernichtung bestimmter unverkaufter Waren (aktuell Textilien und Schuhe) verboten. Gleichzeitig gilt ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über unverkaufte Verbraucherprodukte. Die Regelung soll vermeidbare Abfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte fördern.</p><p> Überblick und Zielsetzung <p>Mit der <a href="https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/ecodesign-requirements-for-sustainable-products.html">Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781</a> zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (engl. Ecodesign Requirements for Sustainable Products – ESPR) hat die Europäische Union ein Gebot zur Offenlegung von Informationen über vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte sowie ein Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte eingeführt (siehe ESPR Kapitel VI „Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte“ mit den Artikeln 23 bis 26 sowie Anhang VII).</p> </p><p> Vernichtungsverbot bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte <p>Das Vernichtungsverbot bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte ist darauf ausgerichtet, die Zerstörung neuer, eigentlich funktionsfähiger Produkte zu verhindern, wenn diese nicht verkauft werden konnten. Nach der derzeit geltenden Rechtslage erfasst das Verbot bestimmte <strong>Textilien und Schuhe</strong>. Ziel der Regelung ist es, vermeidbare Abfälle zu reduzieren, die mit Herstellung, Transport und Entsorgung der Produkte verbundenen Umweltbelastungen zu verringern sowie die Wiederverwendung zu fördern. </p> <p>Grundsätzlich gilt das Verbot im Gegensatz zu den Offenlegungspflichten nur für bestimmte Produktkategorien, die in Anhang VII der ESPR über konkrete Warencodes aus der kombinierten zolltariflichen und statistischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01987R2658-20260101">Verordnung EWG 2658/87)</a> festgelegt sind. Derzeitig erfasst das Verbot:</p> <ul> <li>Kleidung einschließlich Kopfbedeckungen und Bekleidungszubehör, sowie</li> <li>Schuhe.</li> </ul> <p>Die Europäische Kommission ist befugt, den sachlichen Anwendungsbereich durch delegierte Rechtsakte auf weitere Produktkategorien auszuweiten. </p> <p>Das Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe tritt gestaffelt in Kraft (siehe unten), für große Unternehmen gilt es ab dem 19. Juli 2026.</p> </p><p> Ausnahmen vom Vernichtungsverbot <p>Grundsätzlich ist es der Anspruch, die Vernichtung bestimmter unverkaufter Konsumprodukte – insbesondere im Bekleidungs- und Schuhbereich – zu verhindern. In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen davon zulässig. Die konkrete Ausgestaltung und Präzisierung dieser Ausnahmeregelungen erfolgt in der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0296">delegierten Verordnung (EU) 2026/296</a>. Dort werden die Kriterien, Nachweispflichten und gegebenenfalls weitere Differenzierungen verbindlich festgelegt. Die Vernichtung der Waren ist demnach erlaubt, wenn mindestens eine der folgenden Ausnahmen vorliegt:</p> <ul> <li>Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit: Das Produkt stellt ein Risiko dar und darf daher nicht mehr verwendet werden.</li> <li>Rechtswidrigkeit: Das Produkt verstößt gegen EU- oder nationales Recht und muss deshalb aus dem Verkehr gezogen werden.</li> <li>Verletzung geistiger Eigentumsrechte: z. B. bei Fälschungen oder wenn ein Gericht oder Rechteinhaber die Vernichtung verlangt.</li> <li>Lizenz- oder Vertragsbeschränkungen: Verträge oder Lizenzen verbieten den Verkauf oder die Weitergabe nach einem bestimmten Zeitpunkt.</li> <li>Nicht für Wiederverwendung geeignet: wenn Logos, Marken oder andere geschützte Merkmale technisch nicht entfernt werden können oder gesellschaftlich problematisch sind.</li> <li>Beschädigte oder kontaminierte Produkte: etwa durch Transport, Lagerung, Rücksendungen oder Hygieneprobleme, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.</li> <li>Produktions- oder Designfehler: Produkte sind funktionsuntüchtig und können nicht repariert werden.</li> <li>Spendenversuch ohne Erfolg: Die Produkte wurden mindestens acht Wochen zur Spende angeboten oder mehreren Organisationen direkt angeboten, aber sie wurden nicht angenommen.</li> <li>Spendenorganisation findet keinen Abnehmer: Auch gespendete Produkte dürfen vernichtet werden, wenn keine weitere Nutzung möglich ist.</li> <li>Produkte aus Wiederaufbereitung ohne Nachfrage: Waren, die nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung erneut auf den Markt gebracht wurden, aber keinen Käufer finden.</li> </ul> <p>Sofern Unternehmen von den Ausnahmen Gebrauch machen wollen, müssen sie für jede dieser Ausnahmen Dokumentationen und Nachweise (z.B. Sicherheitsbewertungen, Testberichte, Inspektionsberichte, Nachweise interner Prüfungen, Belege über Spendenangebote etc.) führen und diese bis zu fünf Jahre aufbewahren. Auf Anfrage der zuständigen Behörden (siehe Kapitel „Überwachung der Compliance“) muss die Dokumentation innerhalb von 30 Tagen elektronisch vorgelegt werden können. Werden Waren unter Berufung auf eine Ausnahme vom Vernichtungsverbot einem Abfallentsorger übergeben, hat das Unternehmen dem Abfallentsorger eine schriftliche oder elektronische Erklärung über die einschlägige Ausnahme zu übermitteln.</p> </p><p> Alternativen zur Vernichtung <p>Weder die ESPR-Rahmenverordnung noch das Vernichtungsverbot selbst schreiben vor, was betroffene Wirtschaftsakteure statt der Vernichtung mit unverkauften Verbraucherprodukten machen müssen. Die Wahl der Alternative bleibt also letztlich dem jeweiligen Wirtschaftsakteur überlassen, solange sie die übrigen rechtlichen Vorgaben des Abfall- und Umweltrechts (z.B. die Abfallhierarchie und allgemeine Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsrechts) einhalten.</p> <p>In Betracht kommen etwa folgende Alternativen zur Vernichtung:</p> <ul> <li><strong>Weiterverkauf</strong>: Die Ware kann stattdessen auf dem regulären Markt, in Outlets, über spezielle Restposten-Plattformen, B2B-Händler oder im Second-Hand-Verkauf angeboten werden.</li> <li><strong>Wiederverwendung:</strong> Funktionstüchtige Produkte können repariert, aufgearbeitet (Refurbishment) oder in neue, nutzbare Produkte umgewandelt (Upcycling) werden, um sie im Wirtschaftskreislauf zu halten. </li> <li><strong>Spenden:</strong> Insbesondere können unverkaufte Verbraucherprodukte an gemeinnützige Organisationen gespendet oder beispielsweise an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden.</li> <li><strong>Recycling: </strong>Wenn Produkte nicht mehr funktionstüchtig, tragbar und intakt sind, können die Materialien stofflich recycelt werden.</li> </ul> </p><p> Offenlegungspflicht für vernichtete unverkaufte Verbraucherprodukte <p>Im Gegensatz zum Vernichtungsverbot gilt die Offenlegungspflicht für vernichtete Verbraucherprodukte <strong>über Textilien oder Schuhe hinaus und umfasst dabei zum Beispiel auch Elektrogeräte und Spielzeug</strong>. Im Anwendungsbereich sind alle Verbraucherprodukte im Sinne der Definition in Artikel 1 (2) aus der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024R1781-20240628">ESPR-Rahmenverordnung</a>. Entsprechend dieser Definition gilt sie nicht für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Fahrzeuge und weitere dort gelistete Produkte. Werden die entsprechend betroffenen Produkte vernichtet, müssen Informationen darüber offengelegt werden.</p> <p>Die Offenlegung<strong> </strong>erfordert neben Anzahl und Gewicht auch die Angabe von Gründen für die Vernichtung. Des Weiteren müssen Angaben darüber gemacht werden, welchem Abfallbehandlungsverfahren die Produkte zugeführt wurden, nachdem sie nicht verkauft werden konnten: a) der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder b) einem Vernichtungsverfahren, wobei hier zwischen dem Recycling, der sonstigen Verwertung (z.B. der energetischen Verwertung) und der Beseitigung unterschieden wird.</p> <p>Der Zeitraum der Datenerfassung über vernichtete unverkaufte Produkte beginnt mit dem ersten vollständigen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung (ESPR). Konkret bedeutet dies, dass Daten aus dem Geschäftsjahr 2025 erstmals im Jahr 2026 offengelegt werden müssen – unabhängig des neuen standardisierten Formats, definiert in <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a>. Die detaillierten Vorgaben zum Format der Offenlegung gelten hingegen erst ab dem 02. März 2027. Die gesammelten Daten müssen bis spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Informationen muss leicht auffindbar und öffentlich zugänglich auf der Website des jeweiligen Unternehmens als Einzelinformation oder leicht auffindbar im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Verweis auf der Internetseite erfolgen.</p> <p>Die Berichterstattung läuft grundsätzlich auf Grundlage der ersten zwei Ziffern der Codes der Kombinierten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nomenklatur">Nomenklatur</a> gemäß Anhang I der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01987R2658-20260101">Verordnung (EWG) 2658/87</a> (KN-Codes). Damit wird eine standardisierte Einordnung der betroffenen Produktkategorien ermöglicht. Für bestimmte, in Anhang II der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> aufgeführten Produkte (z.B. Elektrogeräte, Spielzeug usw.), gilt jedoch eine genauere Abgrenzung: Diese müssen anhand der ersten vier Ziffern der jeweiligen KN-Codes identifiziert werden, um für ausgewählte Produktgruppen eine präzisere Zuordnung und Berichterstattung sicherzustellen.</p> </p><p> Welche Unternehmen sind betroffen und ab wann? <p>Die Regelungen richten sich an sogenannte „Wirtschaftsteilnehmer“ im Sinne der ESPR-Verordnung, also insbesondere Hersteller, Importeure, Händler und sonstige Unternehmen, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen und unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgen oder entsorgen lassen. Der Anwendungsbereich ergibt sich bereits aus der ESPR-Rahmenverordnung. Während das Vernichtungsverbot unmittelbar auf den dort festgelegten Vorgaben beruht, konkretisiert die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> die Anforderungen an die Offenlegungspflicht. Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Übergangs- und Anwendungsfristen. </p> <p>Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem <strong>Vernichtungsverbot</strong> und den <strong>Offenlegungspflichten</strong> gelten zeitlich gestaffelt:</p> <ul> <li>Die Verpflichtungen gelten für <strong>große Unternehmen</strong> ab dem 19. Juli 2026.</li> <li>Für <strong>mittlere Unternehmen</strong> gelten die entsprechenden Verpflichtungen hingegen erst ab dem 19. Juli 2030.</li> <li><strong>Kleine und Kleinstunternehmen</strong> sind von den Vorgaben zum Vernichtungsverbot sowie von den Transparenz- und Offenlegungspflichten ausgenommen.</li> </ul> <p>Die zeitliche Staffelung ermöglicht eine schrittweise Einführung der neuen Anforderungen und berücksichtigt die unterschiedlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der betroffenen Unternehmen. Zur Einstufung verweist die ESPR auf die EU-Unternehmensdefinition (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32003H0361">EU-Empfehlung 2003/361/EG</a>):</p> <ul> <li><strong>Große Unternehmen:</strong> mehr als 250 Beschäftigte oder Jahresumsatz über 50 Mio. € bzw. Bilanzsumme über 43 Mio. €.</li> <li><strong>Mittlere Unternehmen:</strong> weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.</li> <li><strong>Kleine Unternehmen:</strong> weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.</li> <li><strong>Kleinstunternehmen:</strong> weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.</li> </ul> </p><p> Überwachung der Compliance <p>Durchsetzung und Kontrolle des Vernichtungsverbots und der Offenlegungspflichten liegt bei den zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden, welche die Einhaltung der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R0002">Durchführungsverordnung (EU) 2026/2</a> prüfen. In Deutschland sind hierfür insbesondere die nach dem Marktüberwachungsgesetz (MÜG) <a href="https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Navigation/DE/Evpg/EVPG-Marktaufsicht/evpg-marktaufsicht.html">zuständigen Landesbehörden</a> verantwortlich. Anhang III der Verordnung legt dabei die maßgeblichen Grundsätze und das Verfahren fest. Die Durchführungsverordnung betrifft jedoch nicht das Vernichtungsverbot, dessen Anforderungen sich unmittelbar aus der ESPR-Rahmenverordnung ergeben.</p> <p>Die Überprüfung erfolgt risikobasiert und umfasst insbesondere die Plausibilisierung der erforderlichen Informationen. Ziel ist es dabei, die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen sicherzustellen und die Transparenz über die Entsorgung unverkaufter Verbraucherprodukte zu gewährleisten. Die Sanktionierung bei Nichteinhaltung wird in den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen der ESPR-Rahmenverordnung festgelegt.</p> </p><p> Einordnung in den EU-Rechtsrahmen <p>Das Verbot der Vernichtung ist in einen EU-weiten Rechtsrahmen eingebettet, der auf die Vermeidung von Abfällen, die effizientere Nutzung von Ressourcen und die Stärkung kreislauforientierter Wirtschaftsweisen ausgerichtet ist. Im Unterschied zu klassischen abfallrechtlichen Instrumenten, welche an die Entstehung von Abfall anknüpfen, setzt das Vernichtungsverbot bereits <strong>vor dem Eintritt der Abfalleigenschaft</strong> an. </p> <p>Dieser Ansatz entspricht der Systematik der ESPR, ökologische Anforderungen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu verankern. Das Vernichtungsverbot ergänzt insbesondere: </p> <ul> <li>die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32008L0098">Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)</a>, Stand Oktober 2025, die mit der Abfallhierarchie und dem Vorrang der Abfallvermeidung grundlegende Leitprinzipien für den Umgang mit Produkten und Materialien festlegt,</li> <li>die <a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/textiles-strategy_en">EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien</a>, in der Textilien ausdrücklich als prioritäre Produktgruppe benannt und regulatorische Eingriffe entlang der Wertschöpfungskette angekündigt wurden.</li> </ul> <p>Darüber hinaus steht das Vernichtungsverbot im Zusammenhang mit verschiedenen Initiativen der Union, die auf eine stärkere Verknüpfung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a>, Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarktintegration abzielen. Hierzu gehören insbesondere der <a href="https://commission.europa.eu/topics/competitiveness/clean-industrial-deal_de">Deal für eine saubere Industrie</a> und der zur Verabschiedung bis Ende 2026 geplanten <a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy_en">Circular Economy Act (CEA).</a></p> </p><p> Einschätzung des UBA <p>Das im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) vorgesehene Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe wird ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes kann diese Maßnahme einen wichtigen Schritt darstellen, um Ressourcenverschwendung zu reduzieren und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> im Textilsektor zu stärken. Inwieweit sich die Erwartung erfüllen wird, dass das Verbot zu einer spürbaren Verringerung der bisherigen Praxis der Warenvernichtung beiträgt, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit auf die Ausnahmeregelungen zurückgegriffen wird (bzw. zurückgegriffen werden muss).</p> <p>Hinsichtlich der ebenfalls vorgesehenen Offenlegungspflichten ist die Wirkung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht vollständig abzuschätzen. Zwar können erhöhte Transparenzanforderungen Anreize für Unternehmen schaffen, nachhaltigere Verwertungsstrategien zu entwickeln, jedoch bleibt abzuwarten, in welchem Umfang diese Instrumente tatsächlich direkt zu einer Reduktion vernichteter Waren oder zu einer qualitativ höherwertigen Verwertung beitragen. Eine belastbare Bewertung lässt sich daher erst in einigen Jahren treffen.</p> <p>Insgesamt unterstützt das Umweltbundesamt die Zielrichtung der Europäischen Kommission und sieht die Maßnahmen als wichtigen Baustein auf dem Weg zu nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Sponsoringbericht des MLUK 2022 Berichterstattung über Sponsoringleistungen, Spenden und sonstige Schenkungen (Zuwendungen) an die Landesverwaltung Brandenburg im Bereich des MLUK im Jahr 2022
The Annelida collection was established in November 2019 to unite the primarily marine “Polychaeta” collection and the primarily terrestrial and freshwater Oligochaeta and Hirudinea collection, which were historically divided between two Invertebrates collections at the Museum of Nature - Zoology Hamburg. Revisions to annelid classification over the past decade mean that the collection now also includes the former phyla Echiura and Sipuncula. The collection is globally significant and contain important type collections for Oligochaeta (earthworms) and Polychaeta (marine Annelida). Altogether, the collection contains approximately 170,000 specimens, which are mostly preserved in ethanol. The terrestrial and freshwater annelid collection contains approximately 1500 type specimen lots and more than 20% of the known global diversity of earthworm species are represented. The heart of this collection are the specimens collected in the late 19th and early 20th centuries by Johann Wilhelm Michaelsen. The marine annelid collection contains more than 2000 type specimen lots, making it among the most important type collections in the world. The types represent species described by Ernst Ehlers, Hermann Augener, and Gesa Hartmann-Schröder, among many others. The geographic focus of the collection on the deep sea, poles, and the southern hemisphere originates from the intensive sampling efforts in these areas by the previous curators Johann Wilhelm Michaelsen, Gesa Hartmann-Schröder and Angelika Brandt. The collection continues to grow through new field collections and donations from researchers around the world.
Presse und Fotos 2026 Presse und Fotos 2025 Presse und Fotos 2024 Presse und Fotos 2023 Presse und Fotos 2022 Presse und Fotos 2021 Presse und Fotos 2020 Presse und Fotos 2012–2019 Die Zebraklasse der Evangelischen Schule Pankow hat die Stadtbaumkampagne mit einer Baumspende unterstützt und sogar tatkräftig am 27. März 2026 bei der Baumpflanzung geholfen! Vielen Dank für Eure Unterstützung und den tollen Einsatz! Im Jahr 2025 feierte die GESOBAU ihr 125-jähriges Jubiläum und nahm dieses zum Anlass, um Berlin ein besonderes Geschenk zu machen: Die städtische Wohnungsbaugesellschaft hat 62.500 Euro für die Pflanzung von 125 Straßenbäumen im Rahmen der Frühjahrspflanzung 2026 der Stadtbaumkampagne gespendet. Die Pflanzungen werden derzeit in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Pankow durchgeführt. Bereits am 23. September 2025 war bei einem Jubiläums-Event ein symbolischer Spendencheck an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und Staatssekretär Andreas Kraus übergeben worden. Nun folgte am 27. März 2026 eine Eventpflanzung in der Rudolf-Leonhard-Straße in Marzahn-Hellersdorf. Gepflanzt wurde eine Platane (Platanus acerifolia) von den Vorständen der GESOBAU, Lars Holborn und Christian Wilkens, sowie von der Bezirksbürgermeisterin Nadja Zivkovic. Bei der Platane handelt sich um einen von insgesamt 14 Bäumen in der Straße, die mit Hilfe der GESOBAU gepflanzt werden konnten. Weitere Spendenbäume stehen beispielsweise in der Wolfener Straße. Insgesamt erfolgen in Marzahn-Hellersdorf 60 Pflanzungen von GESOBAU-Bäumen. Im Bezirk Pankow werden 65 von der GESOBAU bespendete Pflanzungen durchgeführt – beispielsweise in der Meyerbeerstraße und in der Hermann-Hesse-Straße. Vielen Dank an die GESOBAU für die großzügige Unterstützung der Stadtbaumkampagne! Im Rahmen der jährlich stattfindenden Frühjahrspflanzungen hat der Bürgerverein “Miteinander im Südosten” e.V. für insgesamt 20 neue Stadtbäume für den Berliner Bezirk Treptow-Köpenick gespendet. Die Baumpflanzung wurde gemeinsam mit Finanzsenator Stefan Evers, dem Team der Stadtbaumkampagne und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick realisiert. Wir sagen Danke für diese großzügige Spende! In der diesjährigen Herbstpflanzung 2025 wurden ca. 650 zusätzliche Straßenbäume im Bezirk Mitte, Treptow-Köpenick, Spandau und Steglitz-Zehlendorf von der Stadtbaumkampagne umgesetzt. Das junge Paar Falko und Patrycja mit ihrem Nachwuchs haben von ihrem Freundeskreis einen Baum zur Geburt des Kindes geschenkt bekommen. Die Freude war groß und bei der Pflanzung konnte die kleine Familie tatkräftig die ausführende Firma Korkmaz unterstützen. Zur Würdigung des 50-jährigen intensiven Einsatzes für die Stadtbäume – insbesondere für die Straßenbäume – des Arbeitskreises Stadtbäume (AK) der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) wurde am 20. November 2025 in der Turmstraße (vor der Hausnummer 25) in Berlin Moabit ein Feld-Ahorn (Acer campestre ‚Elsrijk‘) gepflanzt. Der AK Stadtbäume der GALK bestand im September 2025 seit 50 Jahren. Damit gehört er zu den ersten Arbeitskreisen der GALK. Inzwischen ist die Anzahl der AK-Mitglieder auf 25 angestiegen. Sie vertreten Kommunen aus den verschiedenen deutschen Regionen. Ferner gibt es Mitglieder aus Österreich, der Schweiz und Tschechien. Im Vordergrund der Arbeit des AK Stadtbäume steht die Fortschreibung der sogenannten GALK-Straßenbaumliste, die auf Grundlage der seit 1994/95 in eigener Regie durchgeführten praxisbezogenen Straßenbaumtests ständig aktualisiert wird. Die Tests werden in den im Arbeitskreis vertretenen Kommunen mit finanziellem und personellem Engagement durchgeführt. Ziel der Straßenbaumtests ist die Erhöhung der Vielfalt der in den Städten verwendeten Baumarten (= Gattungen, Arten und Sorten), um somit den ohnehin schwierigen Standortbedingungen am Straßenstandort Rechnung zu tragen, die durch die klimatischen Veränderungen noch verstärkt werden. Die aufgrund der Straßenbaumtests gewonnenen Erkenntnisse fließen in die GALK-Straßenbaumliste ein. Darüber hinaus befasst sich der AK auch mit den derzeit aktuellen Themenfeldern wie Auswirkungen des Klimawandels auf die Stadtbäume, Stand der Technik hinsichtlich Pflanzung und Pflege, Baumkontrolle, Schadorganismen und Salzschäden, Schutz von Bäumen beispielsweise im Hinblick auf die vielfältigen Ansprüche im öffentlichen Straßenraum (Ver- und Entsorgung, 2. Rettungsweg, Photovoltaikanlagen etc.). Die Arbeit des AK Stadtbäume wird über eine sehr engagierte Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht, u.a. in Form von Positionspapieren zu fachspezifischen Themen. Mit Hilfe der dual Studierenden im Bauingenieurwesen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) kann wieder ein neuer Stadtbaum wachsen und unsere Hauptstadt lebenswerter machen. Am 20. November 2025 pflanzten sie eine Säulen-Hainbuche in der Bandelstraße 4 in Berlin-Moabit. In der diesjährigen Frühjahrspflanzung 2025 wurden ca. 600 zusätzliche Straßenbäume in drei unterschiedlichen Berliner Bezirken von der Stadtbaumkampagne gepflanzt. Hier einige Spendergemeinschaften, die dazu beigetragen haben, unsere Stadt grüner und lebenswerter zu gestalten:
Rheinland-pfälzische Forststaatssekretärin überreicht am Waldbildungszentrum in Hachenburg Abschlusszeugnisse an 50 neue Forstwirtinnen und Forstwirte "Unsere Wälder stehen angesichts der Klimakrise vor enormen Herausforderungen. Hitze, Trockenheit, Stürme und Schädlinge haben viele Bestände geschwächt. Die Folgen sind längst nicht mehr nur für Fachleute zu erkennen. Sie sind für jede Bürgerin und jeden Bürger sichtbar. Die Zukunft unserer Wälder entscheidet sich nicht von allein. Sie braucht eine nachhaltige und professionelle Waldpflege, die von qualifizierten Fachkräften vor Ort durchgeführt wird. Sie als Forstwirtinnen und Forstwirte sind diejenigen, die Waldentwicklung konkret ermöglichen. Gleichzeitig sind sie die sichtbarsten Botschafterinnen und Botschafter unserer Wälder", sagte Forststaatssekretärin Dr. Kristina Brixius heute im Waldbildungszentrum in Hachenburg. Dort überreichte sie 49 neuen Forstwirten und einer neuen Forstwirtin bei einer Feierstunde die Abschlussurkunden. Im Rahmen ihrer dreijährigen dualen Ausbildung konnten sich die Absolventen des Prüfungsjahrgangs 2026 aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland in staatlichen, kommunalen und privaten Forstbetrieben die notwendigen praktischen Fertigkeiten aneignen. Ergänzt wurde ihre Ausbildung durch den Besuch der Berufsschule Bad Kreuznach und durch neun überbetriebliche Lehrmodule am Waldbildungszentrum Hachenburg. Prüfungsthemen waren die Bereiche Waldwirtschaft, Landschaftspflege, Holzernte sowie die Planung, Organisation und Kontrolle von Arbeitsaufgaben. Beruf im Wandel In ihrer Festrede beschrieb die Staatssekretärin auch die grundlegende Veränderung des Berufsbildes in den vergangenen Jahrzehnten. „Der moderne Forstwirtsberuf ist längst nicht mehr allein eine körperliche Tätigkeit. Er ist hochqualifizierte Facharbeit. Er verlangt technisches Verständnis, ökologische Kenntnisse, eigenverantwortliches Handeln und die Fähigkeit, komplexe Situationen zu beurteilen. Waldarbeit ist heute gleichermaßen Hand- und Kopfarbeit. Arbeitsabläufe müssen geplant, unterschiedliche Entwicklungsstadien von Waldbeständen beurteilt, moderne Technik eingesetzt und Entscheidungen getroffen werden, die langfristige Auswirkungen haben. Die naturnahen, vielfältigen und klimastabilen Wälder, die wir heute entwickeln wollen, verlangen ein hohes Maß an Fachwissen und Eigenverantwortung.“ Brixius betonte weiterhin die fortschreitende Digitalisierung in der Forstwirtschaft. Moderne Forstmaschinen, digitale Datenerfassung, Fernerkundung und künftig auch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz veränderten die Arbeit zunehmend. „Die Zukunft der Forstwirtschaft wird deshalb aber nicht von Maschinen allein gestaltet werden. Sie wird von gut ausgebildeten Fachkräften verantwortet, die Technik, Naturverständnis und praktisches Können miteinander verbinden. Genau das zeichnet Sie als Forstwirtinnen und Forstwirte aus“, betonte die Staatssekretärin. Hervorragende berufliche Perspektiven Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel, so Brixius, machten auch vor der Forstbranche nicht halt. Gut ausgebildete Forstwirtinnen und Forstwirte seien in den kommenden Jahren mehr denn je gefragt, die beruflichen Perspektiven ausgezeichnet, ob in staatlichen, kommunalen oder privaten Forstbetrieben, in der Forsttechnik, in der Weiterbildung zur Meisterin oder zum Meister oder in vielen anderen Spezialisierungen. „Die Zukunft der Forstwirtschaft braucht Kompetenz, Engagement und Leidenschaft. Sie haben sich für einen Beruf entschieden, der nicht nur Zukunft hat, sondern Zukunft gestaltet.“ Brixius: „Wer selbst einmal junge Bäume gepflanzt hat, versteht unmittelbar, wie viel Geduld, Sorgfalt und Zuversicht notwendig sind, um einen Wald für kommende Generationen aufzubauen. Vielleicht ist genau das die wichtigste Botschaft Ihres Berufs: Nachhaltigkeit ist kein Schlagwort. Nachhaltigkeit bedeutet, heute Verantwortung für morgen zu übernehmen. Dafür stehen Forstwirtinnen und Forstwirte seit Generationen. Die Bäume, die Sie heute pflanzen, werden vielen Menschen Schatten spenden, Lebensraum bieten und Holz liefern – oft weit über die eigene Lebenszeit hinaus. Das ist eine große Verantwortung. Aber es ist auch ein großes Privileg.“
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 65 |
| Kommune | 6 |
| Land | 76 |
| Weitere | 49 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 3 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 32 |
| Mitmachportal | 2 |
| Text | 109 |
| Umweltprüfung | 16 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 132 |
| Offen | 49 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 183 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 20 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 76 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 98 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 96 |
| Lebewesen und Lebensräume | 178 |
| Luft | 77 |
| Mensch und Umwelt | 187 |
| Wasser | 80 |
| Weitere | 174 |