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Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung

Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.

FP6-SUSTDEV, Integration of European Wetland research in a sustainable management of water cycle (EUROWET)

The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.

Ausweisungen geschützter Gebiete als Gegenstand der Strategischen Umweltprüfung - Untersuchung im Lichte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtssache Rs. C-300/20

Mit seinem Urteil in der Rs. C-300/20 zur Auslegung der SUP-Richtlinie hat der EuGH entschieden, dass LSG-Verordnungen Pläne und Programme im Sinne der SUP-Richtlinie sind. Damit wird künftig zu prüfen zu sein, ob LSG-Verordnungen im Einzelfall hinreichend detaillierte Regelungen über den Inhalt, die Ausarbeitung und die Durchführung von potentiell UVP-pflichtigen Projekten enthalten und somit aufgrund ihrer rahmensetzenden Wirkung eine SUP-Pflicht auslösen. Rechtsakte, mit denen andere Schutzgebietstypen ausgewiesen oder geändert werden (z.B. Naturschutz-, FFH-, Vogelschutz-, Wasserschutz- oder Bodenschutzgebiete), sind mit den LSG-VOen im Hinblick auf ihre (potentielle) SUP-Pflicht möglicher Weise vergleichbar. Daher ist zu untersuchen, ob auch derartige Rechtsakte Pläne und Programme im Sinne der SUP-Richtlinie sind und ob eine rahmensetzende Wirkung und mithin eine SUP-Pflicht in Betracht kommen. Diese Fragestellung ist von weitreichender Bedeutung für den Bestand der umweltrechtlichen Schutzgebietssysteme in Deutschland. Sie bedarf daher neben einer fundierten rechtswissenschaftlichen Betrachtung gerade auch einer umfangreichen empirischen Untersuchung zum tatsächlichen Auftreten rahmensetzender Regelungen in schutzgebietsbegründenden oder -ändernden Rechtsakten des Bundes und der Länder. Ziel der Untersuchung ist es, gesetzlichen Anpassungsbedarf zu ermitteln, unnötigen Prüfaufwand zu vermeiden, klare praxistaugliche Kriterien für die Einzelfallanwendung zu entwickeln und zu Rechtssicherheit beizutragen.

Rechtsvorschriften im Bereich Umwelt

Landesrecht Bundesrecht Informationsfreiheitsgesetz (mit Umweltinformationsrecht) Gesetz über Gebühren und Beiträge Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz (Umweltschutzgebührenordnung – UGebO) Umweltgesetze und Verordnungen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Übersicht und Download) Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel (Umweltinformationsgesetz – UIG) Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG Kostenverordnung) Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Des Weiteren finden Sie spezielle Rechtsvorschriften zu folgenden Themen: Bodenschutz und Altlasten Elektromagnetische Felder Immissionsschutz / Industrie und Gewerbe Kreislaufwirtschaft Lärm Luft Strahlenschutz Wasser und Geologie Berliner Vorschriften­informationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU

Linslerfeld

existiert für das Linslerfeld in Überherrn eine SUP (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme)? Falls ja, wann wurde diese erstellt? Wo ist diese einsehbar?

Übersicht Veranstaltungen 2007

Hinweis: Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 25.01.2007 "Das IMIS-Intensivmessprogramm" im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes in Sachsen-Anhalt Einladung Vortrag 22.02.2007 "Abfallbilanz 2005" Aufkommen und Entsorgung von Siedlungs- und Sonderabfällen einschließlich Aussagen zu Kernindikatoren Einladung Vortrag Frau Gerlach Vortrag Herr Bauer 22.03.2007 "Chancen und Risiken der Nutzung von Biomassepotenzialen" Einladung Vortrag 26.04.2007 "Wasser- und Stickstoffhaushalt eines soligenen Hangmoores im Hochharz" Einladung Vortrag 14.06.2007 "EU-Twinningprojekte zur Implementierung von EU-Umweltrecht in der Türkei und in Rumänien - Erfahrungen eines Kurzzeitberaters" Einladung 27.09.2007 "SUP-Richtlinie" - Herausforderungen und Chancen Einladung Vortrag Herr Prof. Bunge Vortrag Frau Dr. Kirsch 11.10.2007 "Quantifizierung der Quecksilberausgasung aus Auenböden der Elbe" Einladung 08.11.2007 "15 Jahre Wolkenforschung auf dem Brocken - ein Beitrag zur chemischen Klimatologie" Einladung Vortrag 27.11.2007 "EUROPA" - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren Einladung Vortrag 06.12.2007 "Vegetationskundliches Monitoring in Sachsen-Anhalt" Einladung

Erhebung von Daten zu ausgewählten nach SUP-Richtlinie berichtspflichtigen Einwegkunststoffprodukten – Berichtsjahr 2020

Die EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie – EWKRL) enthält verschiedene Vorgaben an die Mitgliedsstaaten. Artikel 4 sieht eine Verbrauchsminderung bestimmter Einwegkunststoffartikel, Artikel 6, Absatz 5 enthält Produktanforderungen und Artikel 9 enthält Bestimmungen zur getrennten Sammlung von Einwegkunststoffgetränkeflaschen vor. Die Studie hatte zum Ziel den Stand in Deutschland im Jahr 2020 abzubilden. Veröffentlicht in Texte.

Evaluierung und Weiterentwicklung des UVP-Portals des Bundes

Das UVP-Portal des Bundes soll 2019 einer wissenschaftlichen Evaluierung unterzogen werden, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und konkrete Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Hier ist insbesondere die Nutzerseite zu betrachten, also zu ermitteln wie Bürgerinnen und Bürger das Portal nutzen. Dabei wird zum Beispiel auch zu klären sein, ob im Portal bereitgestellte weitergehende Informationen tatsächlich einen Zusatznutzen entfalten, das Portal gut auffindbar ist etc. Zusätzlich müssen auch Weiterentwicklungswünsche der verfahrensführenden Bundesbehörden berücksichtigt werden, denn das UVP-Portal des Bundes basiert auf der Kooperation zwischen den verfahrensführenden Behörden und dem UBA. Insbesondere das Eisenbahn-Bundesamt hat hier Bedarf signalisiert. Zudem soll das Vorhaben die Umsetzung von Anforderungen der in Aufstellung befindlichen UVP-PortalVO vorbereiten. Nach jetzigem Stand sieht der Entwurf der Verordnung zum UVP-Portal in gewissem Umfang sinnvolle Funktionen für das Portal vor, die noch nicht realisiert sind, etwa eine weitergehende Suchfunktion. Darüber hinaus wollen wir weitere konzeptionell vorgesehene oder rechtlich gebotene Portalfunktionen (z.B. leichte Sprache, Gebärdensprachenvideo) entwickeln lassen. In Abhängigkeit vom Fortgang der Evaluierung der SUP-RL auf europäischer Ebene sollte das Vorhaben auch konzeptionelle Überlegungen zur Integration der Strategischen Umweltprüfung in das Portal liefern.

Erhebung von Daten zu ausgewählten nach SUP-Richtlinie berichtspflichtigen Einwegkunststoffprodukten - Berichtsjahr 2020

Hintergrund des Vorhabens ist die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoff produkte auf die Umwelt. Zielsetzung des Projekts ist es, die in Artikel 4, Artikel 6 Abs. 5 und Artikel 9 unter Berücksichtigung von Artikel 13 Abs. 1 bis 3 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) geforderten Daten für Deutschland zu ermitteln. Der erste verpflichtende Berichtszeitraum ist 2022. Mit diesem Vorhaben soll der Stand vor dem Ergreifen nationaler Maßnahmen erhoben werden. Als Bezugsjahr wurde deshalb das Jahr 2020 gewählt. 2020 wurden in Deutschland 36,3 Mrd. Einwegartikel (Haupteinheiten) im Sinne des Artikel 4 der Einwegkunststoffrichtlinie verbraucht. 79,3 % des stückzahlbezogenen Verbrauchs sind Lebensmittelverpackungen. Die Einwegartikel haben ein Gesamtgewicht von 355 kt und ein Kunststoffgewicht von 288,2 kt. Deutschland erreicht bereits 2020 die ab dem Bezugsjahr 2025 geforderte Zielquote von 25 % Rezyklatanteil in Einweggetränkeflaschen, die hauptsächlich aus Polyethylenterephthalat bestehen (PET-Flaschen). Die Rezyklateinsatzquote beträgt im Bezugsjahr 2020 27,9 %. 494 kt Kunststoffflaschen im Sinne des Artikel 6 Absatz 5 Einwegkunststoffrichtlinie wurden 2020 verbraucht. Insgesamt 138 kt Kunststoffrezyklate sind in der Verbrauchsmenge dieser Einweggetränkeflaschen aus PET enthalten. Ziel des Artikel 9 Einwegkunststoffrichtlinie ist die Steigerung der hochwertigen Verwertung von Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Bis 2025 müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass 77 % der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff getrennt gesammelt werden, 2029 erhöht sich die Zielquote auf 90 %. Sowohl die Erfassung über die Rücknahmesysteme als auch die LVP-Sammlung der dualen Systeme sind als getrennte Sammelsysteme qualifiziert. Insgesamt erreichen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff im Sinne der Einwegkunststoffrichtlinie eine getrennte Sammelquote von 94,7 %. Die Zielquote für 2029 übertrifft Deutschland bereits 2020 deutlich. Quelle: Bericht

Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens

2004 (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) bzw. 2005 (SUP-Gesetz) wurde die europarechtlich vorgegebene Strategische Umweltprüfung (SUP) über Änderungen des BauGB, ROG und nicht zuletzt des UVPG in Deutschland verbindlich eingeführt. Seither wurden über einen 10-Jahreszeitraum vielfältige Praxiserfahrungen mit diesem Instrument gesammelt. Im Vorhaben soll zum Einen die in Deutschland inzwischen etablierte SUP-Praxis im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert werden. Es gilt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang und welcher Qualität die mit der Einführung der SUP angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob in der Vollzugspraxis und im Recht Nachjustierungen erforderlich sind. Zum Anderen dient das Vorhaben der Vorbereitung eines deutschen Beitrags zur Evaluierung der SUP-Richtlinie auf europäischer Ebene. Diese Evaluierung erfolgt gemäß Art. 12 SUP-RL alle sieben Jahre und ist im Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission für 2015/2016 vorgesehen. Der turnusmäßigen Evaluierung der SUP-RL wird gegebenenfalls eine gesonderte sogenannte REFIT-Evaluierung (Ziel: Entbürokratisierung) folgen. Im Ergebnis dieser Prozesse ist eine (punktuelle) Novellierung der SUP-Richtlinie möglich, zumal die UVP-Richtlinie 2014 nach vorangegangener Evaluation ebenfalls novelliert wurde. Es ist notwendig, diese europäischen Prozesse im Interesse einer wirksamen Umweltvorsorge aktiv mitzugestalten und einem möglichen Standardabbau (unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung) entgegenzuwirken. Um die deutschen Interessen wirksam wahrnehmen zu können, bedarf es allerdings verlässlicher Datengrundlagen zu den Erfahrungen mit der SUP in Deutschland. Sie können durch die Auswertung einer statistisch relevanten Anzahl von Einzelfällen gewonnen werden. Da ein Register oder eine systematische Erfassung Strategischer Umweltprüfungen in Deutschland nicht existiert, müssen die notwendigen Daten zunächst durch Recherchen in den Ländern und beim Bund generiert werden.

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