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Klimafreundliche Ernährung: fleischreduziert, vegetarisch oder vegan

<p> So ernähren Sie sich nachhaltig und gesund <ul> <li>Weniger tierische Produkte und mehr Bio: Achten Sie auf diese Kurzformel für eine gesunde, klimafreundliche und umweltgerechte Ernährung.</li> <li>Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch, Käse und anderen tierischen Lebensmitteln.</li> <li>Schöpfen Sie aus der Vielfalt pflanzlicher Proteine und essen Sie insbesondere reichhaltig Hülsenfrüchte.</li> <li>Kaufen Sie möglichst Biolebensmittel.</li> <li>Werfen Sie möglichst keine Lebensmittel weg.</li> </ul> Gewusst wie <p>Unsere Ernährung benötigt einen großen Teil der verfügbaren Anbauflächen und ist deshalb für viele Umweltprobleme wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a>⁠, Artenschwund, Grundwasserverschmutzung oder Bodenerosion mitverantwortlich. Sie gilt sogar als der zentrale Verursacher der Überschreitung von mindestens vier planetaren Belastungsgrenzen. Dabei schneiden tierische gegenüber pflanzlichen Lebensmitteln deutlich schlechter ab, da es mehrere pflanzliche Kalorien benötigt, um eine tierische Kalorie zu erzeugen (Umwandlungsverluste). Durch unseren Ernährungsstil können wir deshalb großen Einfluss auf unseren Umweltfußabdruck nehmen.</p> <p><strong>Achten Sie auf die Kurzformel "Weniger tierische Produkte, mehr Bio":</strong>&nbsp;Eine gesunde und geschmackvolle Ernährung ist vor allem eines: abwechslungsreich. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>⁠- und umweltfreundlich wird sie mit dieser zentralen Daumenregel: Weniger tierische Produkte, mehr Biolebensmittel. Im Detail kann Ernährung sehr schnell sehr kompliziert werden. Denn nicht nur die Geschmäcker und Ernährungsstile sind verschieden. Auch bei der Umweltbewertung gibt es im Detail viele Aspekte zu beachten: Gewächshausanbau, Wasserknappheit im Anbauland, Regionalität, Saisonalität, Transportmittel, Verpackung usw. Außerdem können Lebensmittel in den verschiedenen Umweltaspekten wie z. B. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a>⁠, Flächenbedarf, Wasserverbrauch und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>⁠ unterschiedlich abschneiden. Häufig sind Informationen hierzu nicht für einzelne Produkte vorhanden, sondern beruhen auf Durchschnittswerten. Dies ist selbst für Ernährungsexpert*innen und Küchenprofis eine große Herausforderung. Wir empfehlen deshalb: Orientieren Sie sich an der Kurzformel "Weniger tierische Produkte, mehr Bio". Damit drehen Sie an den zentralen Stellschrauben für eine nachhaltigere Ernährung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_ernaehrung_infografik_260217.jpg"> </a> <strong> Klimafreundlich essen: CO2-Fußabdruck von Lebensmitteln </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 <p><strong>Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln:</strong>&nbsp;Der Fleischkonsum in Deutschland ist sehr hoch. Aktuell verzehren wir durchschnittlich rund 1.000 g Fleisch und Wurst pro Woche, Männer beinahe doppelt so viel wie Frauen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat bei ihrer Überarbeitung der Ernährungsempfehlung für Deutschland (03/2024) neben den Gesundheitsaspekten auch die Umweltbelange mitberücksichtigt. Hinsichtlich der Verzehrmenge von Fleisch kommt sie zum gleichen Ergebnis wie die sogenannte EAT-LANCET-Kommission, die mit der Planetary Health Diet eine gesunde und klimafreundliche globale Ernährungsleitlinie entwickelt hatte. Die DGE empfiehlt sowohl aus gesundheitlicher als auch aus ökologischer Perspektive maximal 300 g Fleisch und Wurst pro Woche zu verzehren – also weniger als ein Drittel der derzeitigen Durchschnittsmenge.</p> <p><strong>Beachten Sie dabei:</strong> Auch Milch und Milchprodukte sind besonders klimabelastend. Käse hat z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Gerichte lassen sich auch ohne Fleisch oder Käse mit Gemüse, Getreide und Hülsenfrüchten etc. vielfältig, gesund und geschmackvoll zubereiten. Zudem gibt es inzwischen viele pflanzliche Alternativprodukte, die Fleisch, Käse, Milch oder Ei in Rezepten häufig 1:1 austauschbar machen. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich, denn die Produktvielfalt ist groß. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen. Erfahrungsberichte zeigen auch, dass viele Menschen erst beim zweiten oder dritten Testen "auf den Geschmack" kommen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unbenannt.png"> </a> <strong> Planetary Health Diet </strong> <br> <p>Das Modell der Planetary Health Plate visualisiert anteilig, in welchen Mengen die einzelnen Produktgruppen konsumiert werden sollten.</p> Quelle: EAT-Lancet Commission / mit Übersetzung von a’verdis <p><strong>Schöpfen Sie aus der Vielfalt pflanzlicher Proteine und essen Sie insbesondere reichhaltig Hülsenfrüchte:&nbsp;</strong>Auch wenn Sie weniger tierische Lebensmittel verzehren, nehmen Sie in der Regel ausreichend Proteine zu sich. In Deutschland werden im Durchschnitt mehr Proteine als empfohlen gegessen. Zudem sind auch einige pflanzliche Lebensmittel sehr gute Proteinlieferanten. Neben den bekannteren Soja-Produkten wie beispielsweise Tofu enthalten insbesondere Hülsenfrüchte, Nüsse und Saaten, aber auch Getreide und Pseudogetreide wie Quinoa und Amaranth viel Eiweiß und können die tierischen Proteine ersetzen. Vor allem Hülsenfrüchte sind ökologisch wertvoll, weil sie die biologische Vielfalt und die Gesundheit des Bodens fördern. Zu den Hülsenfrüchten, auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> genannt, zählen Erbsen, Linsen, Bohnen, Lupinen sowie Erdnüsse. Gesundheits- und Ernährungsratgeber sind sich in diesem Punkt einig: Wir sollten den Konsum von Hülsenfrüchten in Deutschland deutlich erhöhen bzw. vervielfachen von heute rund 4 g auf rund 18 g (DGE-Empfehlungen) bis über 75 g pro Person und Tag (Planetary Health Diet).</p> <p><strong>Kaufen Sie möglichst Biolebensmittel:</strong>&nbsp;Biolebensmittel kommen ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a>⁠ und synthetischen Dünger aus. Sie leisten damit unter anderem einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. In Naturkostläden oder Biosupermärkten finden Sie ein umfassendes Sortiment an Biolebensmitteln. Aber auch Drogeriemärkte und Supermärkte bieten viele Produkte in Bio-Qualität an. Beachten Sie: Biolebensmittel sind in der Gesamtbetrachtung besser für die Umwelt als vergleichbare konventionelle Produkte. Das heißt aber nicht, dass sie in jedem Einzelfall (z. B. bei langen Transportwegen) oder bei jedem Umweltaspekt (z. B. Energieeffizienz) immer über jeden Zweifel erhaben sind. Weitere Tipps und Informationen finden Sie in unserem Beitrag&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Biolebensmittel</a>.</p> <p><strong>Werfen Sie möglichst keine Lebensmittel weg:</strong>&nbsp;Gerade bei leicht verderblichen Waren wie Obst oder Gemüse lassen sich Lebensmittelabfälle nicht immer vermeiden. Mit einem planvollen und zurückhaltenden Einkauf, richtiger Lagerung und Kühlung sowie mit etwas Übung beim Blick auf die Dinge, "die weg müssen", lassen sich Lebensmittelabfälle auf ein Minimum reduzieren. Denn nicht nur Lebensmittel, sondern auch das dafür ausgegebene Geld sind zu schade für die Tonne. In unserem Beitrag&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a>&nbsp;finden Sie weitere Tipps und Informationen.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Lassen Sie sich inspirieren: Nutzen Sie die vielen Hilfestellungen für die Zubereitung von pflanzlichen Gerichten. Holen Sie sich leckere Anregungen aus Kochbüchern, Webportalen und Foodblogs und probieren Sie neue Rezepte für pflanzenbasierte Gerichte aus! Sie werden überrascht sein, wie bunt und aromareich diese Gerichte sein können.</li> <li>Beachten Sie auch unsere weiteren Tipps zum Thema Ernährung:&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Biolebensmittel</a>,&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Lebensmittelabfälle</a>,&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/grillen">Grillen</a>,&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/fisch">Fisch</a>,&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/trinkwasser">Trinkwasser</a>.</li> <li>Zur gesunden Ernährung passt auch die gesunde Bewegung: Erledigen Sie Ihren Einkauf mit dem&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrrad-radeln">Fahrrad</a>&nbsp;oder zu Fuß. Fahrradtaschen, -körbe oder -anhänger können hierbei eine nützliche Hilfe sein.</li> <li>Vermeiden Sie leichtverderbliche Ware aus fernen Ländern (z. B. Erdbeeren oder Mangos aus Übersee), da diese vermutlich mit dem Flugzeug transportiert wurden.</li> <li>Bevorzugen Sie nach Möglichkeit saisonale Produkte aus der Region, um beispielsweise Gemüse aus beheizten Gewächshäusern zu vermeiden.</li> <li>Kaufen Sie Lebensmittel möglichst unverpackt oder in Mehrwegverpackungen.</li> </ul> <strong>Galerie: Diese Siegel dienen als Orientierungshilfe für eine klimafreundliche Ernährung.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/v-label.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/tierhaltungskennzeichnung-neu.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>&nbsp;wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die der pflanzlichen Lebensmittel: Beispielsweise lassen sich 66% der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61% der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus. Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind demnach fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch für verarbeitete Produkte wie Margarine oder Fleischersatzprodukte (siehe Tabelle in der Grafikbox).</p> <p>Verschiedene Ernährungsweisen führen dementsprechend zu deutlich unterschiedlichen Umweltbelastungen. So könnten beispielsweise durch die Umsetzung der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bis zur Hälfte der derzeitigen ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen vermieden werden.</p> <p>Die EAT-Lancet Kommission, eine interdisziplinär besetzte Kommission aus Expert*innen aus 37 Ländern, hat 2019 mit der Planetary Health Diet eine Ernährungsweise definiert, die nicht nur gesund ist, sondern auch im Rahmen der planetaren Grenzen für 10 Milliarden Menschen realisierbar wäre. Verglichen mit unserer durchschnittlichen Ernährung in Deutschland sollten dabei rund 40&nbsp;% mehr Gemüse, fünfmal so viele Nüsse und fast zehnmal so viele Hülsenfrüchte gegessen werden. Im Gegenzug sollte die Menge von Fleisch um ca. 70 Prozent, von Milch- und Milchprodukten um ein Viertel und der Eierkonsum um die Hälfte reduziert werden. Erfolgt die Umstellung auf die Variante der Planetary Health Diet mit geringen Mengen tierischer Lebensmittel ("flexitarisch"), ist eine Verringerung der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen um etwa die Hälfte möglich. (siehe Abbildung). Auch der Flächenfußabdruck der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland lässt sich durch eine Umstellung auf die flexitarische Planetary Health Diet um rund einen Drittel, eine auf den Vorgaben der EAT-Lancet Kommission basierende vegetarische bzw. vegane Ernährungsweise sogar um 46 bzw. 49 Prozent verringern (WWF 2021).</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Es gibt eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen zu Lebensmitteln. Hervorzuheben sind an dieser Stelle:</p> <ul> <li>Die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018R0848&amp;qid=1686748385132%20">EU-Bio-Richtlinie</a>&nbsp;definiert nicht nur die Mindestanforderungen an ökologische Landwirtschaft, sondern schützt auch die Begriffe "Bio" und "ökologisch". Demnach dürfen nur solche Lebensmittel als "bio" oder "ökologisch" bezeichnet werden, die auch nach den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung produziert wurden.</li> <li>Ebenfalls eingeschränkt ist die Verwendung des Begriffs "Milch". Der Europäische Gerichtshof entschied im Juni 2017, dass der Begriff "Milch" nicht als Bezeichnung für vegane Produkte verwendet werden darf. Das gilt auch für weiterverarbeitete Produkte wie "Rahm", "Sahne",&nbsp;<a href="https://www.tagesspiegel.de/kultur/food-gospel-von-max-andrzejewski-lobet-und-preiset-die-butter/19739664.html">"Butter"</a>, "Käse" oder "Joghurt". Das schützt allerdings nur Verbraucher*innen, die tierische Produkte suchen. Für die Förderung des Umstiegs auf pflanzenbasierte Alternativen ist diese Begriffseingrenzung wenig hilfreich. Pflanzliche Milch-Alternativen werden seitdem meist als "Drink" (z. B. "Sojadrink") gekennzeichnet.</li> <li>Eier müssen in der EU mit einer Kennzeichnung versehen werden, die die Rückverfolgbarkeit der Herstellung gewährleistet. Die erste Ziffer des Stempels steht für das Haltungssystem: 0 = Ökologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung und 3 = Käfighaltung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des&nbsp;<a href="https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/eierkennzeichnung.html">Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung</a>&nbsp;(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>).</li> </ul> <p>Nicht geschützt sind hingegen Bezeichnungen wie "regional". Informationen zu Regelungen in der Landwirtschaft finden Sie auf unseren Themenseiten&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Landwirtschaft</a>.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der durchschnittliche Fleischverzehr in Deutschland lag im Jahr 2024 bei 53,2 kg (siehe Abb. "Fleischverzehr in Deutschland"). Es zeigt sich, dass das Ernährungsverhalten in Deutschland sich verändert. So ist die Konsummenge von Fleisch seit 2018 um mehr als 15 % gesunken. Gleichzeitig ist das Angebot an pflanzlichen Alternativen erkennbar gewachsen. Der Umsatz mit Fleischalternativen im Lebensmitteleinzelhandel ist von 266 Millionen Euro in 2019 auf 647 Millionen Euro in 2024 gestiegen. Auch der Absatz von Milchersatzprodukten hat sich zwischen 2018 und 2023 fast vervierfacht.</p> <p>Dies deckt sich auch mit Umfragen, wonach für die Mehrheit der Bevölkerung Fleisch nicht notwendigerweise zum täglichen Essensbestandteil gehört. So geben in einer Befragung des BMEL (Ernährungsreport 2023) 46 Prozent der Befragten an, sich flexitarisch zu ernähren, verzichten also gelegentlich bewusst auf Fleisch. Weitere 8 Prozent ernähren sich vegetarisch und 2 Prozent vegan. Dabei unterscheidet sich die Ernährungsweise zwischen den Altersgruppen stark: Sind unter den 14- bis 29-Jährigen 14 Prozent vegetarisch und weitere 6 Prozent vegan, ernähren sich 8 Prozent der 30- bis 44-Jährigen, 7 Prozent der 45- bis 59-Jährigen sowie 6 Prozent der über 60-Jährigen sowie jeweils &nbsp;1 Prozent vegan.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31916">Marktdaten: Ernährung</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Seite Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8780">Umweltbelastungen der Landwirtschaft</a> (UBA-Themenseite)&nbsp;</li> </ul> <strong>Galerie: Auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Ernährung</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_fleischverzehr_2025-03-31.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/proteine_-_es_geht_prima_pflanzlich.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimafussabdruck_von_pflanzlichen_und_tierischen_lebensmitteln.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild1_0.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ (2023) (Hg.):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/towards-healthy-sustainable-diets-in-germany">Towards healthy and sustainable diets in Germany. An analysis of the environmental effects and policy implications of dietary change in Germany</a></li> <li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>⁠ (2024): Deutschland, wie es isst – <a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsreport2024.html">Der Ernährungsreport 2024</a></li> <li>BLE (2025): <a href="https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Fleisch/2025BerichtFleisch.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Bericht zur Markt- und Versorgungslage mit Fleisch 2025</a></li> <li>WWF (2021):&nbsp;<a href="https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Landwirtschaft/kulinarische-kompass-klima.pdf">Klimaschutz, landwirtschaftliche Fläche und natürliche Lebensräume</a></li> <li>UBA (2025) (Hg.): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/nachhaltige-ernaehrung-konkret-den-neuen">Nachhaltige Ernährung konkret: Mit den neuen Empfehlungen der DGE auch für die „planetare Gesundheit“ sorgen</a></li> <li>Reinhardt, G. et al. (2020):&nbsp;<a href="https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Reinhardt-Gaertner-Wagner-2020-Oekologische-Fu%c3%9fabdruecke-von-Lebensmitteln-und-Gerichten-in-Deutschland-ifeu-2020.pdf">Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland</a></li> <li>EAT-Lancet Commission (2019) (Hg.):&nbsp;<a href="https://eatforum.org/wp-content/uploads/2025/09/EAT-Lancet_Commission_Summary_Report.pdf">Healthy Diets from Sustainable Food Systems</a>&nbsp;(Summary Report)</li> </ul> <p><strong>FAQs&nbsp;</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#11-welche-auswirkungen-hat-die-tierhaltung-auf-die-umwelt-und-das-klima">Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung</a></p> </p><p> So ernähren Sie sich nachhaltig und gesund <ul> <li>Weniger tierische Produkte und mehr Bio: Achten Sie auf diese Kurzformel für eine gesunde, klimafreundliche und umweltgerechte Ernährung.</li> <li>Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch, Käse und anderen tierischen Lebensmitteln.</li> <li>Schöpfen Sie aus der Vielfalt pflanzlicher Proteine und essen Sie insbesondere reichhaltig Hülsenfrüchte.</li> <li>Kaufen Sie möglichst Biolebensmittel.</li> <li>Werfen Sie möglichst keine Lebensmittel weg.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Unsere Ernährung benötigt einen großen Teil der verfügbaren Anbauflächen und ist deshalb für viele Umweltprobleme wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a>⁠, Artenschwund, Grundwasserverschmutzung oder Bodenerosion mitverantwortlich. Sie gilt sogar als der zentrale Verursacher der Überschreitung von mindestens vier planetaren Belastungsgrenzen. Dabei schneiden tierische gegenüber pflanzlichen Lebensmitteln deutlich schlechter ab, da es mehrere pflanzliche Kalorien benötigt, um eine tierische Kalorie zu erzeugen (Umwandlungsverluste). Durch unseren Ernährungsstil können wir deshalb großen Einfluss auf unseren Umweltfußabdruck nehmen.</p> <p><strong>Achten Sie auf die Kurzformel "Weniger tierische Produkte, mehr Bio":</strong>&nbsp;Eine gesunde und geschmackvolle Ernährung ist vor allem eines: abwechslungsreich. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>⁠- und umweltfreundlich wird sie mit dieser zentralen Daumenregel: Weniger tierische Produkte, mehr Biolebensmittel. Im Detail kann Ernährung sehr schnell sehr kompliziert werden. Denn nicht nur die Geschmäcker und Ernährungsstile sind verschieden. Auch bei der Umweltbewertung gibt es im Detail viele Aspekte zu beachten: Gewächshausanbau, Wasserknappheit im Anbauland, Regionalität, Saisonalität, Transportmittel, Verpackung usw. Außerdem können Lebensmittel in den verschiedenen Umweltaspekten wie z. B. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a>⁠, Flächenbedarf, Wasserverbrauch und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>⁠ unterschiedlich abschneiden. Häufig sind Informationen hierzu nicht für einzelne Produkte vorhanden, sondern beruhen auf Durchschnittswerten. Dies ist selbst für Ernährungsexpert*innen und Küchenprofis eine große Herausforderung. Wir empfehlen deshalb: Orientieren Sie sich an der Kurzformel "Weniger tierische Produkte, mehr Bio". Damit drehen Sie an den zentralen Stellschrauben für eine nachhaltigere Ernährung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_ernaehrung_infografik_260217.jpg"> </a> <strong> Klimafreundlich essen: CO2-Fußabdruck von Lebensmitteln </strong> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> <p><strong>Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln:</strong>&nbsp;Der Fleischkonsum in Deutschland ist sehr hoch. Aktuell verzehren wir durchschnittlich rund 1.000 g Fleisch und Wurst pro Woche, Männer beinahe doppelt so viel wie Frauen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat bei ihrer Überarbeitung der Ernährungsempfehlung für Deutschland (03/2024) neben den Gesundheitsaspekten auch die Umweltbelange mitberücksichtigt. Hinsichtlich der Verzehrmenge von Fleisch kommt sie zum gleichen Ergebnis wie die sogenannte EAT-LANCET-Kommission, die mit der Planetary Health Diet eine gesunde und klimafreundliche globale Ernährungsleitlinie entwickelt hatte. Die DGE empfiehlt sowohl aus gesundheitlicher als auch aus ökologischer Perspektive maximal 300 g Fleisch und Wurst pro Woche zu verzehren – also weniger als ein Drittel der derzeitigen Durchschnittsmenge.</p> <p><strong>Beachten Sie dabei:</strong> Auch Milch und Milchprodukte sind besonders klimabelastend. Käse hat z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Gerichte lassen sich auch ohne Fleisch oder Käse mit Gemüse, Getreide und Hülsenfrüchten etc. vielfältig, gesund und geschmackvoll zubereiten. Zudem gibt es inzwischen viele pflanzliche Alternativprodukte, die Fleisch, Käse, Milch oder Ei in Rezepten häufig 1:1 austauschbar machen. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich, denn die Produktvielfalt ist groß. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen. Erfahrungsberichte zeigen auch, dass viele Menschen erst beim zweiten oder dritten Testen "auf den Geschmack" kommen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unbenannt.png"> </a> <strong> Planetary Health Diet </strong> <br> <p>Das Modell der Planetary Health Plate visualisiert anteilig, in welchen Mengen die einzelnen Produktgruppen konsumiert werden sollten.</p> Quelle: EAT-Lancet Commission / mit Übersetzung von a’verdis </p><p> <p><strong>Schöpfen Sie aus der Vielfalt pflanzlicher Proteine und essen Sie insbesondere reichhaltig Hülsenfrüchte:&nbsp;</strong>Auch wenn Sie weniger tierische Lebensmittel verzehren, nehmen Sie in der Regel ausreichend Proteine zu sich. In Deutschland werden im Durchschnitt mehr Proteine als empfohlen gegessen. Zudem sind auch einige pflanzliche Lebensmittel sehr gute Proteinlieferanten. Neben den bekannteren Soja-Produkten wie beispielsweise Tofu enthalten insbesondere Hülsenfrüchte, Nüsse und Saaten, aber auch Getreide und Pseudogetreide wie Quinoa und Amaranth viel Eiweiß und können die tierischen Proteine ersetzen. Vor allem Hülsenfrüchte sind ökologisch wertvoll, weil sie die biologische Vielfalt und die Gesundheit des Bodens fördern. Zu den Hülsenfrüchten, auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> genannt, zählen Erbsen, Linsen, Bohnen, Lupinen sowie Erdnüsse. Gesundheits- und Ernährungsratgeber sind sich in diesem Punkt einig: Wir sollten den Konsum von Hülsenfrüchten in Deutschland deutlich erhöhen bzw. vervielfachen von heute rund 4 g auf rund 18 g (DGE-Empfehlungen) bis über 75 g pro Person und Tag (Planetary Health Diet).</p> <p><strong>Kaufen Sie möglichst Biolebensmittel:</strong>&nbsp;Biolebensmittel kommen ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a>⁠ und synthetischen Dünger aus. Sie leisten damit unter anderem einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. In Naturkostläden oder Biosupermärkten finden Sie ein umfassendes Sortiment an Biolebensmitteln. Aber auch Drogeriemärkte und Supermärkte bieten viele Produkte in Bio-Qualität an. Beachten Sie: Biolebensmittel sind in der Gesamtbetrachtung besser für die Umwelt als vergleichbare konventionelle Produkte. Das heißt aber nicht, dass sie in jedem Einzelfall (z. B. bei langen Transportwegen) oder bei jedem Umweltaspekt (z. B. Energieeffizienz) immer über jeden Zweifel erhaben sind. Weitere Tipps und Informationen finden Sie in unserem Beitrag&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Biolebensmittel</a>.</p> <p><strong>Werfen Sie möglichst keine Lebensmittel weg:</strong>&nbsp;Gerade bei leicht verderblichen Waren wie Obst oder Gemüse lassen sich Lebensmittelabfälle nicht immer vermeiden. Mit einem planvollen und zurückhaltenden Einkauf, richtiger Lagerung und Kühlung sowie mit etwas Übung beim Blick auf die Dinge, "die weg müssen", lassen sich Lebensmittelabfälle auf ein Minimum reduzieren. Denn nicht nur Lebensmittel, sondern auch das dafür ausgegebene Geld sind zu schade für die Tonne. In unserem Beitrag&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a>&nbsp;finden Sie weitere Tipps und Informationen.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Lassen Sie sich inspirieren: Nutzen Sie die vielen Hilfestellungen für die Zubereitung von pflanzlichen Gerichten. Holen Sie sich leckere Anregungen aus Kochbüchern, Webportalen und Foodblogs und probieren Sie neue Rezepte für pflanzenbasierte Gerichte aus! Sie werden überrascht sein, wie bunt und aromareich diese Gerichte sein können.</li> <li>Beachten Sie auch unsere weiteren Tipps zum Thema Ernährung:&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Biolebensmittel</a>,&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Lebensmittelabfälle</a>,&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/grillen">Grillen</a>,&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/fisch">Fisch</a>,&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/trinkwasser">Trinkwasser</a>.</li> <li>Zur gesunden Ernährung passt auch die gesunde Bewegung: Erledigen Sie Ihren Einkauf mit dem&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrrad-radeln">Fahrrad</a>&nbsp;oder zu Fuß. Fahrradtaschen, -körbe oder -anhänger können hierbei eine nützliche Hilfe sein.</li> <li>Vermeiden Sie leichtverderbliche Ware aus fernen Ländern (z. B. Erdbeeren oder Mangos aus Übersee), da diese vermutlich mit dem Flugzeug transportiert wurden.</li> <li>Bevorzugen Sie nach Möglichkeit saisonale Produkte aus der Region, um beispielsweise Gemüse aus beheizten Gewächshäusern zu vermeiden.</li> <li>Kaufen Sie Lebensmittel möglichst unverpackt oder in Mehrwegverpackungen.</li> </ul> <strong>Galerie: Diese Siegel dienen als Orientierungshilfe für eine klimafreundliche Ernährung.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/v-label.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/tierhaltungskennzeichnung-neu.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>&nbsp;wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die der pflanzlichen Lebensmittel: Beispielsweise lassen sich 66% der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61% der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus. Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind demnach fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch für verarbeitete Produkte wie Margarine oder Fleischersatzprodukte (siehe Tabelle in der Grafikbox).</p> <p>Verschiedene Ernährungsweisen führen dementsprechend zu deutlich unterschiedlichen Umweltbelastungen. So könnten beispielsweise durch die Umsetzung der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bis zur Hälfte der derzeitigen ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen vermieden werden.</p> <p>Die EAT-Lancet Kommission, eine interdisziplinär besetzte Kommission aus Expert*innen aus 37 Ländern, hat 2019 mit der Planetary Health Diet eine Ernährungsweise definiert, die nicht nur gesund ist, sondern auch im Rahmen der planetaren Grenzen für 10 Milliarden Menschen realisierbar wäre. Verglichen mit unserer durchschnittlichen Ernährung in Deutschland sollten dabei rund 40&nbsp;% mehr Gemüse, fünfmal so viele Nüsse und fast zehnmal so viele Hülsenfrüchte gegessen werden. Im Gegenzug sollte die Menge von Fleisch um ca. 70 Prozent, von Milch- und Milchprodukten um ein Viertel und der Eierkonsum um die Hälfte reduziert werden. Erfolgt die Umstellung auf die Variante der Planetary Health Diet mit geringen Mengen tierischer Lebensmittel ("flexitarisch"), ist eine Verringerung der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen um etwa die Hälfte möglich. (siehe Abbildung). Auch der Flächenfußabdruck der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland lässt sich durch eine Umstellung auf die flexitarische Planetary Health Diet um rund einen Drittel, eine auf den Vorgaben der EAT-Lancet Kommission basierende vegetarische bzw. vegane Ernährungsweise sogar um 46 bzw. 49 Prozent verringern (WWF 2021).</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Es gibt eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen zu Lebensmitteln. Hervorzuheben sind an dieser Stelle:</p> <ul> <li>Die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018R0848&amp;qid=1686748385132%20">EU-Bio-Richtlinie</a>&nbsp;definiert nicht nur die Mindestanforderungen an ökologische Landwirtschaft, sondern schützt auch die Begriffe "Bio" und "ökologisch". Demnach dürfen nur solche Lebensmittel als "bio" oder "ökologisch" bezeichnet werden, die auch nach den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung produziert wurden.</li> <li>Ebenfalls eingeschränkt ist die Verwendung des Begriffs "Milch". Der Europäische Gerichtshof entschied im Juni 2017, dass der Begriff "Milch" nicht als Bezeichnung für vegane Produkte verwendet werden darf. Das gilt auch für weiterverarbeitete Produkte wie "Rahm", "Sahne",&nbsp;<a href="https://www.tagesspiegel.de/kultur/food-gospel-von-max-andrzejewski-lobet-und-preiset-die-butter/19739664.html">"Butter"</a>, "Käse" oder "Joghurt". Das schützt allerdings nur Verbraucher*innen, die tierische Produkte suchen. Für die Förderung des Umstiegs auf pflanzenbasierte Alternativen ist diese Begriffseingrenzung wenig hilfreich. Pflanzliche Milch-Alternativen werden seitdem meist als "Drink" (z. B. "Sojadrink") gekennzeichnet.</li> <li>Eier müssen in der EU mit einer Kennzeichnung versehen werden, die die Rückverfolgbarkeit der Herstellung gewährleistet. Die erste Ziffer des Stempels steht für das Haltungssystem: 0 = Ökologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung und 3 = Käfighaltung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des&nbsp;<a href="https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/eierkennzeichnung.html">Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung</a>&nbsp;(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>).</li> </ul> <p>Nicht geschützt sind hingegen Bezeichnungen wie "regional". Informationen zu Regelungen in der Landwirtschaft finden Sie auf unseren Themenseiten&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Landwirtschaft</a>.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der durchschnittliche Fleischverzehr in Deutschland lag im Jahr 2024 bei 53,2 kg (siehe Abb. "Fleischverzehr in Deutschland"). Es zeigt sich, dass das Ernährungsverhalten in Deutschland sich verändert. So ist die Konsummenge von Fleisch seit 2018 um mehr als 15 % gesunken. Gleichzeitig ist das Angebot an pflanzlichen Alternativen erkennbar gewachsen. Der Umsatz mit Fleischalternativen im Lebensmitteleinzelhandel ist von 266 Millionen Euro in 2019 auf 647 Millionen Euro in 2024 gestiegen. Auch der Absatz von Milchersatzprodukten hat sich zwischen 2018 und 2023 fast vervierfacht.</p> <p>Dies deckt sich auch mit Umfragen, wonach für die Mehrheit der Bevölkerung Fleisch nicht notwendigerweise zum täglichen Essensbestandteil gehört. So geben in einer Befragung des BMEL (Ernährungsreport 2023) 46 Prozent der Befragten an, sich flexitarisch zu ernähren, verzichten also gelegentlich bewusst auf Fleisch. Weitere 8 Prozent ernähren sich vegetarisch und 2 Prozent vegan. Dabei unterscheidet sich die Ernährungsweise zwischen den Altersgruppen stark: Sind unter den 14- bis 29-Jährigen 14 Prozent vegetarisch und weitere 6 Prozent vegan, ernähren sich 8 Prozent der 30- bis 44-Jährigen, 7 Prozent der 45- bis 59-Jährigen sowie 6 Prozent der über 60-Jährigen sowie jeweils &nbsp;1 Prozent vegan.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31916">Marktdaten: Ernährung</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Seite Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8780">Umweltbelastungen der Landwirtschaft</a> (UBA-Themenseite)&nbsp;</li> </ul> <strong>Galerie: Auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Ernährung</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_fleischverzehr_2025-03-31.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/proteine_-_es_geht_prima_pflanzlich.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimafussabdruck_von_pflanzlichen_und_tierischen_lebensmitteln.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild1_0.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ (2023) (Hg.):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/towards-healthy-sustainable-diets-in-germany">Towards healthy and sustainable diets in Germany. An analysis of the environmental effects and policy implications of dietary change in Germany</a></li> <li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>⁠ (2024): Deutschland, wie es isst – <a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsreport2024.html">Der Ernährungsreport 2024</a></li> <li>BLE (2025): <a href="https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Fleisch/2025BerichtFleisch.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Bericht zur Markt- und Versorgungslage mit Fleisch 2025</a></li> <li>WWF (2021):&nbsp;<a href="https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Landwirtschaft/kulinarische-kompass-klima.pdf">Klimaschutz, landwirtschaftliche Fläche und natürliche Lebensräume</a></li> <li>UBA (2025) (Hg.): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/nachhaltige-ernaehrung-konkret-den-neuen">Nachhaltige Ernährung konkret: Mit den neuen Empfehlungen der DGE auch für die „planetare Gesundheit“ sorgen</a></li> <li>Reinhardt, G. et al. (2020):&nbsp;<a href="https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Reinhardt-Gaertner-Wagner-2020-Oekologische-Fu%c3%9fabdruecke-von-Lebensmitteln-und-Gerichten-in-Deutschland-ifeu-2020.pdf">Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland</a></li> <li>EAT-Lancet Commission (2019) (Hg.):&nbsp;<a href="https://eatforum.org/wp-content/uploads/2025/09/EAT-Lancet_Commission_Summary_Report.pdf">Healthy Diets from Sustainable Food Systems</a>&nbsp;(Summary Report)</li> </ul> <p><strong>FAQs&nbsp;</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#11-welche-auswirkungen-hat-die-tierhaltung-auf-die-umwelt-und-das-klima">Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung</a></p> </p><p>Informationen für...</p>

Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) bis zum 31. Januar 2026 ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen galten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

WFS Nitratbelastete Gebiete § 13aDüV

Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) bis zum 31. Januar 2026 ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen galten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Ecosystem functions of rare arable plants - field study: Carabidae data

Partly taken from the materials and methods of https://doi.org/10.1016/j.baae.2022.12.003: To compare the activity densities of ground-dwelling predators between treatments with and without RAPs, carabids were sampled using pitfall traps, which were set up after each round of aphid counting (one per plot, twice per year; Brown & Matthews, 2016). The traps (with a volume of 400 ml and a width of 90 mm) were filled with a mixture of water and ethylene glycol (1:1; 120 ml) and dug at ground level into the middle of each plot. The traps were covered with a plastic roof and a metal grid (15 × 15 mm grid size) to avoid overflowing during rain and accidental rodent catches (Császár et al., 2018). The traps were activated for 7 days. Subsequently, all arthropods were transferred into 70% ethanol. Carabids were identified to species according to Hůrka (1996). Carabid feeding behavior was classified according to Homburg et al. (2014). To simplify the dataset, carabid feeding behavior was classified as predominantly granivorous (species mainly feed on seeds and fruits) or as carnivorous/omnivorous, because carnivorous and omnivorous species are potentially feeding on aphids and other non-plant material.

Erntebestand für gebietseigene Gehölze

Pflanzen, die in einem Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen, sind als gebietsfremd anzusehen. So gelten Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets als gebietsfremd. Aber auch Populationen einer eigentlich heimischen Art, also innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, können in einem Gebiet gebietsfremd sein, wenn sie ihren genetischen Ursprung in einem anderen Gebiet haben. Sie dem 02. März 2020 dürfen nach § 40 BNatSchG in der freien Natur außerhalb der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung nur noch gebietsheimische Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Deshalb wurden von der LUBW Erntebestände identifiziert, von denen herkunftssicheres Vermehrungsgut gewonnen werden kann. Diese Erntebestände sind im vorliegenden Geodatensatz abgebildet. Für jeden Erntebestand ist eine Liste von Gehölzarten verlinkt. Nur Individuen dieser Arten sind sichere Herkünfte und damit als gebietsheimisch anzusehen. Das Vermehrungsgut eines Erntebestandes darf nur zur Ausbringung im jeweiligen Vorkommensgebiet genutzt werden. Allen Erntebeständen ist eine Erntebestandsnummer zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit zugeordnet. Im Auftrag der LUBW wurden in ganz Baden-Württemberg in den Jahren 2019/2021 Erntebestände für gebietseigene Gehölzarten kartiert.

Evaluierung der Wirksamkeit verschiedener Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz von Wildtieren und zur Optimierung landwirtschaftlicher Produktionsprozesse

Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.

Gebiete innerhalb der Nitratkulisse kleiner 550 mm langjähriges Niederschlagsmittel

Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung (DüV) des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. In Thüringen ist eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (Nitratkulisse) ausgewiesen um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV dürfen in diesen Gebieten Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff im Falle des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02. nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde. Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen Kulturen nach dem 01.10. geerntet werden und Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm beträgt. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen mit einem langjährigen mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung, die durch den Feldblock identifiziert werden. Landwirtschaftliche Flächen, die zu mindestens der Hälfte ihrer Fläche in dem vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenem Gebiet liegen, bilden die Gebiete mit langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Die Gebiete basieren auf der Bereitstellung des 30-jährigen Mittels (1991-2020) zum langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Diese behalten voraussichtlich für das aktuelle Jahrzehnt ihre Gültigkeit. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Experimentelle gentechnische Überwachung Arbeitsschwerpunkte Qualitätsgesicherte Analyseverfahren Veröffentlichungen Links

Die Gentechnik ist ein moderner und zukunftsträchtiger, zugleich aber auch kontrovers diskutierter Zweig der Biotechnologie. In Deutschland setzt das Gentechnikgesetz (GenTG) den rechtlichen Rahmen für die Anwendung solcher gentechnischer Verfahren in Forschungs- und gewerblichen Einrichtungen. Als Technologie-Gesetz erfüllt es gemäß § 1 sowohl Schutz- und Präventionszwecke als auch Förderzwecke. Das Gesetz regelt das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in gentechnischen Anlagen, die gezielte Freisetzung von GVO in die Umwelt sowie das Inverkehrbringen von GVO (Abgabe von GVO – Produkten an Dritte, z. B. den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen). Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) in Halle ist Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Die Mitarbeiter des Gentechnischen Überwachungslabors des LAU stehen dem Ministerium sowie den zuständigen Behörden als Ansprechpartner in fachlichen Fragen für den Bereich Gentechniksicherheit zur Verfügung. Im Land Sachsen-Anhalt existieren spezifische Zuständigkeiten nach Gentechnik-Recht. Die fachliche Federführung liegt hierbei beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) mit Sitz in Magdeburg. Es ist Mitglied der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG: www.blag-gentechnik.de/ ). Als Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle für die Anzeige, Anmeldung und Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten sowie für deren Überwachung und die Überwachung von Freisetzungen und des Inverkehrbringens im Rahmen des GenTG zuständig. Für die experimentelle gentechnische Überwachung, die das LAU im Auftrag des LVwA ausübt, steht in der Reilstraße eine moderne gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe S2 zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit dem LVwA werden planmäßige und anlassbezogene Probenahmen aus gentechnischen Anlagen, aus Freisetzungsflächen und ggf. aus der Umwelt durchgeführt. Molekular- und mikrobiologisch analysiert und bewertet werden im Gentechnik-Labor des LAU die verschiedensten Probenmatrizes. Nachweise gentechnischer Veränderungen erfolgen z. B. in Viren, Bakterien, Pflanzen, Tieren und menschlichen Zellkulturen. Aber auch konventionelles Saatgut, Wischproben von Laboroberflächen sowie Boden-, Wasser- und Luftproben werden bei Bedarf untersucht. Probenahme von Organismen und Oberflächenproben sowie von Umweltmatrizes Überprüfung der Betreiberangaben zu Organismen und gentechnischen Veränderungen Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in gentechnischen Anlagen, z.B. des Containments (Arbeiten mit GVO im geschlossenen System) Analyse von konventionellem Saatgut auf GVO-Anteile Erarbeitung einer Amtlichen Sammlung von Untersuchungsmethoden für die Überwachung nach §28b GenTG beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nukleinsäure-Extraktion (DNA/RNA) Qualitative und quantitative PCR-Verfahren (real-time PCR; digitale PCR) Zellkultur Mikrobiologische Verfahren ELISA weitere molekularbiologische sowie mikrobiologische und biochemische Verfahren Gen-Datenbankanalysen Seit 2005 ist die GVO-Saatgutanalytik im LAU nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. P. Guertler, S. Pallarz, A. Belter, K. N. Eckermann, L. Grohmann (05/2023): Detection of commercialized plant products derived from new genomic techniques (NGT) - Practical examples and current perspectives. In: Food Control 152 (2023) 109869; https://doi.org/10.1016/j.foodcont.2023.109869 M. M. Voorhuijzen, T. W. Prins, A. Belter, J. Bendiek, C. Brünen-Nieweler, J. P. van Dijk, O. Goerlich, E. J. Kok, B. Pickel, I. M.J. Scholtens, A. Stolz, L. Grohmann (07/2020): Molecular characterization and event-specific real-time PCR detection of two dissimilar groups of genetically modified petunia (Petunia x hybrida) sold on the market. In: Frontiers in Plant Science, Vol.11, Artikel 1047. doi: 10.3389/fpls.2020.01047 L. Grohmann; A. Belter; B. Speck; O. Goerlich; P. Guertler; A. Angers-Loustau; A. Patak (11/2016): Screening for six GM soybean lines by an event-specific multiplex PCR method: Collaborative trial validation of a novel approach for GMO detection. In: Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; doi: 10.1007/s00003-016-1056-y VDI (diverse Autoren) (05/2016): Gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen - Leitfaden zur technischen und analytischen Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen. In: VDI-6300-1 ( www.vdi.de/6300-1 ) R. Hochegger, N. Bassani, A. Belter, D. Villa sowie 13 weitere Autoren (01/2016): Report of the Working Group “Seed Testing” of the European Network of GMO Laboratories (ENGL). In: Technical Report; doi: 10.2788/418326 ; Report number: JRC99835, Affiliation: European Union Reference Laboratory for Genetically Modified Food and Feed A. Belter (01/2016): Long-Term Monitoring of Field Trial Sites with Genetically Modified Oilseed Rape (Brassica napus L.) in Saxony-Anhalt, Germany. Fifteen Years Persistence to Date but No Spatial Dispersion. In: Genes 2016, 7 (1), 3; doi: 10.3390/genes7010003 L. Grohmann, A. Belter, B. Speck, K. Westphal, G. Näumann, N. Hess, J. Bendiek (12/2014): Collaborative trial validation of a testing plan for detection of low level presence of genetically modified seeds. In: Seed Science & Technol., 42, 414-432; https://doi.org/10.15258/sst.2014.42.3.08 A. Belter, L.Grohmann (01/2011): Gentechniküberwachung - Neuer Band der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. In: GIT Labor-Fachzeitschrift 01/2011 Gentechnik- Gesetz ( GenTG ) in der jeweils aktuellen Fassung EU-Richtlinie 2009/41/EC über die Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (contained use) EU-Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt "Opt-Out"-Richtlinie 2015/412/EU zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeiten, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen Allgemeine Informationen zur Gentechnik: www.transgen.de Letzte Aktualisierung: 08.01.2025

Fachkulissen der KULAP-Naturschutzmaßnahmen in der neuen Förderperiode (ab 2023)

Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://wirtschaft.thueringen.de/landwirtschaft/agrarfoerderung Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.

Ursprungsgebiet gebietseigenen Saatguts

Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.

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