Other language confidence: 0.782207229158945
In dieser Ansicht werden Ihnen die in der Denkmalliste verzeichneten archäologischen Kulturdenkmale, Grabungsschutzgebiete und die Kern- und Pufferzone des UNESCO-Weltkulturerbes „Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk“ angezeigt.
Das Land hat die Unterhaltungsträger (Wasser- und Bodenverbänden (WBV), Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unterhaltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz mit der Fachanwendung „Digitales Anlagenverzeichnis Schleswig-Holstein (DAV)“ zu pflegen. Diese Daten werden in der DANord-Anwendung DAV dargestellt. Das Digitale Anlagenverzeichnis ist gemeinsam vom Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein (LWBV), den WBV und dem Land Schleswig-Holstein (LLUR) aufgebaut worden.
Öffentliche Datenbereitstellung über ein CADENZA Themenportal zum Thema: Erfassung, Überwachung und Bewertung der makrozoobenthischen Lebensgemeinschaften in den Küstengewässer von Schleswig-Holstein im ZeBIS Portal des Landes. | Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/meeresschutz/biologischesMonitoring.html Die Daten werden hier zentral angeboten und sind über den Themenbaum im und über passende Filterformulare direkt von aus dem Data Warehouse des Landes SH in harmonisierter und aggregierter Form abrufbar. Für den Nutzer sind bereits vorgefertigte Auswertungen unter "Ansichten" verfügbar. Das Angebot zum Thema Makrozoobenthos umfasst derzeit die folgenden Zusammenstellungen: MZB: ein Jahr: Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: Zeitreihe Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: eine Messstelle: Abundanz und Biomasse (Jahresmittel) MZB: Küstenmessstellen
DANord Portal zur Darstellung des Feldblockfinders Schleswig-Holstein.
DANord Kartendarstellung des Themas Seen Schleswig-Holstein.
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Hinweiskulisse dauerhafter Gewässerrandstreifen und Insektenschutzgesetz an Gewässern 1. und 2. Ordnung und Seen aus dem AWGV in einem geschätzten Suchraum von 20 Metern links und rechts von Gewässerufern. Der Suchraum beträgt 20 Meter + Breite des Fließgewässers (sofern vorhanden) rechts und links der Fließgewässermittelachse oder 20 Meter ab Seeufer. Die Darstellung eines gewässerparallelen dauerhaften Gewässerrandstreifens ergibt sich aus einer direkt an das Gewässer angrenzenden extensiv bewirtschafteten Fläche. Dieses als Amtliches Wasserwirtschaftliches Gewässerverzeichnis (AWGV-SH) bezeichnete System unterstützt u.a. die Erfüllung von Gesetzen und Richtlinien (Landeswassergesetz, Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser). Die wasserwirtschaftlichen Informationen dieses Themenportals basieren auf den Informationen, die im AWGV gepflegt werden. Fachliche Fragen an: michael.trepel@melund.landsh.de
Der Datensatz für das INSPIRE Thema Annex 1 Gewässernetz Hydro - Physische Gewässer wurde aus dem ALKIS nach der INSPIRE Produktspezifikation der AdV abgeleitet.
Der Datensatz beinhaltet Geodaten zu Denkmalen in der sachlichen und gebietsbezogenen Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, LDSH (Kulturdenkmale vom Typ Baudenkmal und Gründenkmal, Schutzzonen vom Typ Denkmalbereich, im Gebiet des Bundeslandes Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck). Zugehöriges INSPIRE Annex 1 - Thema: Protected Sites - Cultural. Kulturdenkmale und Denkmalbereiche sind nach DSchG SH 2015 gesetzlich geschützt, und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, aufzunehmen. Die Ausweisung von Denkmalbereichen erfolgt per gesondertes Landesverordnung. Die Denkmalliste ist zu keinem Zeitpunkt abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt. Die Denkmaleigenschaft ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste, oder von der Darstellung in der Denkmalkartierung (zugehörige Geodaten), abhängig. Auch Objekte, die nicht hier verzeichnet beziehungsweise dargestellt sind, können als Kulturdenkmale kraft Gesetz (Ipsa Lege) geschützt sein, wenn sie die gesetzlichen Kriterien für die Denkmaleigenschaft erfüllen. Die Darstellungen in der Denkmalkartierung haben informatorischen Charakter. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Für tagesaktuelle, rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das LDSH. Die Nutzung der Denkmalkartierung ersetzt nicht die nach DSchG SH 2015 vorgeschriebene Beteiligung der zuständigen Denkmalbehörden in Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Darstellung der Standorte der SW- und MW-Einleitungsstellen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 26 |
| Kommune | 5 |
| Land | 25 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 10 |
| Unbekannt | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 24 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 7 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 8 |
| Lebewesen und Lebensräume | 20 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 24 |
| Wasser | 11 |
| Weitere | 28 |