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Artenschutzprojekt für den Wachtelkönig

Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.

Messstelle ALSLEBEN OP, SAALE

Messstelle betrieben von STANDORT MAGDEBURG.

Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Mitteldeutschland^Ressortforschungsplan 2020, Teilprojekt: Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Sachsen-Anhalt

Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Mitteldeutschland^Ressortforschungsplan 2020, Teilprojekt: Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Sachsen

Beseitigung von Umweltschaeden am Turm der St. Wenzelkirche in Naumburg: Fialen, Fassaden und Gesims (Abschluss des Sofortprogramms neuer Laender)

Saale Energie GmbH - wesentlichen Änderung der Kraftwerksblöcke zur Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken durch eine Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) inklusive einer Ersatzstromanlage und einer Industriegasturbinenanlage (IGT) am Standort Schkopau

Das Kraftwerk (KW) Schkopau befindet sich im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, zwischen den Städten Halle und Merseburg, in der Gemeinde Schkopau im Saalekreis, Gemarkung Korbetha. Es liegt direkt neben einem Chemiepark mit Industriebetrieben (z. B. der DOW Olefinverbund GmbH) mit erhöhtem Energiebedarf, in ca. 700 m Entfernung zur Saale. Das Kraftwerk wurde im Juli 1996 offiziell in Betrieb genommen. Nach dem aktuellen Stand wird der Kohleausstieg für das Kraftwerk Schkopau im Dezember 2034 erwartet. Die Saale Energie GmbH (SEG) ist Eigentümer und führt den Betrieb des Braunkohlekraftwerks Schkopau mit zwei braunkohlebefeuerten Blöcken (Blöcke A und B) mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung von ca. 915 MW. Die Saale Energie GmbH beabsichtigt, im Zuge der Energiewende das Kraftwerk Schkopau von einem ausschließlich mit Braunkohle betriebenen Kraftwerk, das in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken erzeugt, zu einem flexiblen und schnell auf Laständerungen reagierenden Kraftwerk auszubauen. Zukünftig soll die Herstellung von Prozessdampf, Wärme und Strom auch in einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) sowie einer Industriegasturbinenanlage (IGT) erfolgen. Das Projekt wird unter der Bezeichnung „Zukunft Ener-gieversorgung Sachsen-Anhalt“ (ZESA) geführt. Die Errichtung der Neuanlagen soll auf vorhandenen, unbebauten Flächen südwestlich neben der Hilfskesselanlage (Baufeld 1 für das IGT-Kraftwerk), südwestlich von Kohleblock B (Baufeld 2 für das GuD-Kraftwerk) sowie in geringem Maße neben den Maschinentransformatoren Block A und B (Baufeld 3 für Schaltanlagen der IGT) erfolgen.

LANDESVERWALTUNGSAMT

nur per E-Mail LANDESVERWALTUNGSAMT Landesverwaltungsamt  Postfach 20 02 56  06003 Halle (Saale) Referat Abwasser Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachrichtlich an Untere Wasserbehörden (z. K.) Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde- rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236) Halle (Saale), 1. Juli 2025 Ihr Zeichen: Mein Zeichen: 405.2-62373 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli- chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung A u f r u f III Bearbeitet von: Frau Bussenius Ilona.Bussenius@ lvwa.sachsen-anhalt.de zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875 Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude: Fax: (0345) 514-2798 Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) Sehr geehrte Damen und Herren, Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße 2 gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent- lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun- terlagen-rzwas-2016/ ). 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-0 Fax: (0345) 514-1444 Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen. Internet: www.landesverwaltungsamt. Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor- gung. sachsen-anhalt.de E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Sachsen-Anhalt #moderndenken Seite 2/13 Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 21.912.217,15 Euro zur Verfü- gung gestellt. I. Antragstellung I.1 Fördergegenstand Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie- rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe- seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. I.2 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets- körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden- verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. I.3 Termin zur Antragstellung Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung im Jahr 2025 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.09.2025 einreichen. Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen. I.4 Zuwendungsvoraussetzung Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. I.5 Fördersatz Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus- gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben). Seite 3/13 I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes- verwaltungsamt vorliegen. Anträge, die am 30.09.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen. Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht für eine Förderung ausgewählt werden Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1 dieses Schreibens. 1. Antragsformulare Antrag nach RZWas 2016 Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen. Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben - der Abwasserbeseitigung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen und - der Trinkwasserversorgung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen eingereicht werden. Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare unter http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/. Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen: -Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung -Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion -Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie -Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW -Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung -Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens

Landesverwaltungsamt bilanziert ÖPNV-Förderung

Präsident Pleye: „ Der ÖPNV ist wichtiger Bestandteil der Mobilität in Sachsen-Anhalt und trägt sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum wesentlich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Die Akzeptanz und die Nutzung des ÖPNV sind jedoch auch eng mit seiner Attraktivität verknüpft. Dazu zählen vor allem bedarfsgerechte Angebote, eine gute Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger und eine zuverlässige, effiziente Verkehrsanbindung. Um dies zu gewährleisten, sind kontinuierliche Investitionen unerlässlich – nicht nur in den Erhalt des ÖPNV, sondern vor allem auch in den Ausbau und die Modernisierung.“ Vielseitige ÖPNV-Investitionen: Ein Überblick über die Maßnahmen verdeutlicht die Bandbreite: Für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr werden vom Land Sachsen-Anhalt zweckgebundene Zuweisungen, insbesondere für Fahrplan- und Tarifabstimmungen, für Investitionen in den Straßenpersonennahverkehr und für die Aufstellung der Nahverkehrspläne sowie Zuweisungen zur Finanzierung von Ausbildungsverkehrs nach §§ 8 und 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personalverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2024 wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten, denen die Aufgabenträgerschaft für den allgemeinen ÖPNV obliegt, etwa 55,85 Millionen Euro an Zuweisungen bewilligt. Mit diesen finanziellen Mitteln können die Kommunen den ÖPNV vor Ort weitestgehend nach eigenem Ermessen verbessern, wobei ein Anteil von 17,5 % investiv zu verwenden ist. Die Landesmittel wurden insbesondere für Linienerweiterungen und -verdichtungen sowie Verkehrskooperationen und -verbesserungen eingesetzt.  Über diese Mittel hinaus hat das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 eine Sonderzuweisung in Höhe von 10 Millionen Euro an die Aufgabenträger ausgezahlt. Weiterhin wurden im Jahr 2024 insgesamt 31 Millionen Euro zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs an die Aufgabenträger ausgereicht. Ausblick: Für das Jahr 2025 werden den Landkreisen und kreisfreien Städten Haushaltsmittel in folgenden Höhen vom Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt: etwa 56,86 Millionen Euro an Zuweisungen zur allgemeinen Finanzierung des Straßenpersonenverkehr, 10 Millionen Euro im Rahmen einer weiteren Sonderzuweisung sowie 31 Millionen Euro zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs. Im Rahmen einer Projektförderung wird zudem die Naumburger Straßenbahn GmbH bis 2027 mit einer jährlichen Förderung unterstützt. Das Besondere daran: die Naumburger Straßenbahn GmbH, als Teil des ÖPNV, bewältigt den Straßenbahnverkehr ausschließlich mit historischen Fahrzeugen, die Fahrgastzahlen steigen jährlich. Umfangreiche ÖPNV-Förderung : Weiterhin wurden für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen im Jahr 2024 insgesamt 56 Millionen Euro Fördermittel bewilligt, um beispielsweise Gleisanlagen, Haltestelleneinrichtungen, Gleichrichterunterwerke und moderne Fahrgastinformationssysteme zu errichten oder auszubauen. Noch vor 10 Jahren wurden im Vergleich dazu noch knapp 10 Millionen Euro Fördermittel für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen bewilligt und etwa 9 Millionen Euro ausgezahlt. Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Bundesmittel, welche auf Grundlage des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, kurz GVFG) ausgereicht werden. Gefördert wird hiermit vor allem der Neubau der 2. Nord-Süd Verbindung der Straßenbahn in Magdeburg sowie das Stadtbahnprojekt Halle. Zum anderen setzen sich die Fördergelder aus Landesmitteln basierend auf § 8b Absatz 3 ÖPNVG LSA, etwa zur Kofinanzierung der Bundesvorhaben sowie sog. Regionalisierungsmitteln aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes-Sachsen-Anhalt, z.B. zur Förderung des Neubaus des Straßenbahnbetriebshofes Nord sowie der Straßenbahnbeschaffung zusammen. Dabei sind die Mittel flexibel verwendbar. So verwendet die Landeshauptstadt Magdeburg etwa seit mehreren Jahren in erheblichen Umfang Mittel nach § 8 ÖPNVG LSA zum Wiederaufbau des Betriebshofes Nord, welcher in Folge des Hochwassers 2013 einen Totalschaden erlitten hatte. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Förderperiode 2014 – 2020 Im Rahmen der EU-Förderung über das Förderprogramm EFRE wurden in der zurückliegenden Periode (2014-2020) Maßnahmen, die zur Stärkung einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilität beitragen, in verschiedenen Bereichen unterstützt. Neben der Förderung intelligenter Verkehrssysteme standen unter anderem der kombinierte Ladungsverkehr sowie alternative Antriebe im ÖPNV im Fokus. Dabei konnte die Anschaffung von insgesamt 43 neuen Bussen mit emissionsfreien oder emissionsarmen Antriebsarten bei verschiedenen Verkehrsunternehmen mit insgesamt etwa 2,9 Mio. € bezuschusst werden. Für weitere begleitende Maßnahmen, die ebenfalls dem ÖPNV zugutekommen, wurden insgesamt knapp 3,3 Millionen Euro bereitgestellt. So wurden beispielsweise moderne Fahrgastinformationssysteme errichtet sowie Projekte zur Digitalisierung für einen möglichst attraktiven und barrierefreien Zugang zum ÖPNV realisiert. Präsident Pleye: „Dank der verschiedenen Förderprogramme konnten Kommunen und Verkehrsunternehmen eine Reihe an wichtigen Vorhaben ins Rollen bringen und damit die Attraktivität des ÖPNV für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiter steigern“, so Präsident Pleye. Die Fördermittel sind hier ein wichtiger Baustein – besonders in Zeiten finanzieller Einschränkungen und knapper kommunaler Haushaltsmittel. Mit der Millionen-Förderung stützt das Land die Investitionskraft der Kommunen und Maßnahmenträger, die hier einen essentiellen Beitrag zur Sicherung des ÖPNV-Angebots vor Ort leisten.“ Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - 149,5 Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslagen Zorbau, Borau und Kleben

ID: 2637 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmsanierung zum Gegenstand. Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau). Ort des Vorhabens: BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - km 149,5 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 31.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gem. § 5 UVPG_1.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P2/00062-BAB_9…

Hochschulmedizin Universitätsmedizin Halle Universitätsmedizin Magdeburg

Die Universitätsmedizin Halle bildet in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) in ihrem Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung das Fundament einer modernen und bedarfsorientieren Gesundheitsversorgung für die Menschen im südlichen Sachsen-Anhalt und darüber hinaus. Mit rund 5.500 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Halle mit 58 Kliniken, Departments und Instituten eine der größten Arbeitgeberinnen im Land Sachsen-Anhalt. Von der Expertise eines universitären Maximalversorgers profitieren vor allem Patienten mit schwierigen, schwersten und seltenen Erkrankungen sowie Verletzungen. Durch die Nähe von Forschung und Krankenversorgung fließen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar in die Therapie ein und ermöglichen so eine bestmögliche Behandlung. Jedes Jahr werden am Universitätsklinikum Halle (Saale) rund 35.000 stationäre sowie 212.000 ambulante Patienten versorgt. Die Forschenden der Medizinischen Fakultät steuern besonders auf den Gebieten der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Onkologie Innovationen für Therapie und Diagnostik bei. Die Medizinische Fakultät blickt als eine der Gründungsfakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf eine mehr als 300-jährige Geschichte in der halleschen Medizin zurück. Sie verfügt mit Medizin, Zahnmedizin, Evidenzbasierte Pflege (B.Sc.), Gesundheits- und Pflegewissenschaften (M.Sc.) sowie Hebammenwissenschaften (B.Sc.) für insgesamt 2.200 Studierende über fünf attraktive Studiengänge, die fächerübergreifend und praxisbezogen gelehrt werden. Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel als Bundesland mit der ältesten Bevölkerung besonders betroffen. Die Medizinische Fakultät nimmt diese Gegebenheit zum Anlass, in den Bereichen Altersmedizin und Versorgungsforschung neue Schwerpunkte zu setzen. An der Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD) bilden hochspezialisierte Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit, die in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und dem Universitätsklinikum Magdeburg als Anstalt öffentlichen Rechts geführt wird. Mit den Forschungsschwerpunkten der „Neurowissenschaften“, „Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung“ sowie dem Bereich Medizintechnik gilt die UMMD als international anerkannter Wissenschaftsstandort mit einer herausragenden Stellung im Bereich der bildgebenden Verfahren. Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit jährlich über 40.000 stationär und teilstationär sowie etwa 160.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten umfasst die UMMD 47 interdisziplinär arbeitende Kliniken und Institute sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen. Die UMMD ist einer der wichtigsten Nachwuchsförderer in der Region. Mehr als 1.500 Studierende der Medizin und Immunologie sowie rund 340 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden an der UMMD ausgebildet. Mit rund 4.850 Mitarbeitenden ist die UMMD zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und damit ein wichtiger Innovationsmotor.

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