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Silvesterfeuerwerk sieht schön aus und hat eine lange Tradition – aber

Nr.: 19/2021 Halle (Saale), 23.12.2021 Die Präsidentin Silvesterfeuerwerk sieht schön aus und hat eine lange Tradition – aber auch weniger schöne Auswirkungen wie Luftbelastung, Lärm und zusätzlichen Abfall. Da wie im Vorjahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik besteht, ist erneut mit geringeren Umweltbelastungen zu rechnen als noch zum Jahreswechsel 2019/20. Luftqualität Damals registrierten die Messstationen in Halle, Wittenberg und Bernburg unmittelbar nach Mitternacht Feinstaubhöchstwerte über 1000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Diese Belastungsspitzen führten vielfach zu Überschreitungen des EU-Tagesgrenzwertes für Feinstaub von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Pro Jahr sind 35 solcher Überschreitungen zulässig. An 12 von 24 Messorten in Sachsen-Anhalt wurde die erste Überschreitung dadurch bereits am Neujahrstag 2020 registriert. Zum letzten Jahreswechsel 2020/21 lagen die Werte an allen Messstationen in Sachsen-Anhalt deutlich niedriger, was vor allem auf die coronabedingt geringeren Feuerwerksaktivitäten zurückzuführen ist. Für einen schnelleren Rückgang der Schadstoffkonzentrationen sorgten zusätzlich noch günstige Wetterverhältnisse, denn ein kleines Tief brachte nasskaltes Wetter mit Schneeregen und Schnee in der Silvesternacht. Lärm Lärm von Silvesterböllern beunruhigt viele Tiere. Untersuchungen zeigen, dass vor allem Vogelarten besonders betroffen sind. So lenken Saatkrähen in Berlin durch die schon nachmittägliche Böllerei großräumig ihre Schlafplatzflüge um und übernachten nicht im Zentrum, sondern am Pressemitteilung Weniger Feuerwerk schont die Umwelt praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Stadtrand. Da die innerstädtischen Schlafplätze aus mikroklimatischen www.lau.sachsen-anhalt.de Gründen gewählt werden, hat der Schlafplatzwechsel negative 1/2 energetische Folgen: die Vögel verbrauchen mehr Reserven um sich zu wärmen. Andere Vogelarten werden von ihren Schlafplätzen aufgeschreckt und finden durch die flächige Knallerei oft nicht schnell genug einen alternativen Schlafplatz. Neben dem gravierenden Energieverlust führt panische Flucht zu vermehrten Anflügen an Bauwerke, Strommasten und andere Strukturen. Entsprechend berichten Naturschutzverbände von vermehrten Totfunden an den ersten Januartagen. Abfall Vor allem in den Städten nicht zu übersehen ist die große Menge an Abfall, die in der Silvesternacht produziert und liegen gelassen wird. In diesem Jahr ist erneut eine Erleichterung zu erwarten, denn einen Anteil daran haben Reste von Pyrotechnik und deren Verpackungen. Nach der Silvesternacht 2019/20 mussten in Halle ca. 18 bis 22 Tonnen zusätzlicher Abfall entsorgt werden. Zum letzten Jahreswechsel 2020/21 waren es rund 15 Tonnen. 2/2

Landesregierung definiert Handlungsleitfaden für Saatkrähe

Maßnahmen zur Vergrämung von Saatkrähen, mögliche weitere Maßnahmen, Zusammenarbeit zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz

Saatkrähe gilt als gefährdet und hat gesetzlichen Schutzstatus, Schäden durch Krähen in der Landwirtschaft, Erarbeitung eines Handlungsleitfadens, weitere Anpassungen des Leitfadens geplant; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz

Maßnahmenempfehlung für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz Maßnahmenempfehlung für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe Impressum Herausgeber Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Staatliche Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131/6033-0 www.lfu.rlp.de Auftraggeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) Bearbeitung: Alexander Neu, Dr. Christian Dietzen, Thomas Isselbächer (alle LfU) 1. Auflage Mai 2024 © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2024 Bildnachweis: Wirestock - stock.adobe.com Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers 2 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz INHALTSVERZEICHNIS 1EINFÜHRUNG 7 2ZWECK UND ZIEL 8 3DIE SAATKRÄHE IN RHEINLAND-PFALZ 9 3.1Schutzstatus 9 3.2Historische Brutverbreitung und Brutnachweise 9 3.3Aktuelle Datengrundlage zum Brutbestand 10 3.4Brutverbreitung 2023 11 3.5Aktueller Brutbestand und Trend 12 3.6Aktuelle Datengrundlage zum Rast- und Zugvorkommen 13 3.7Rast- und Zugvorkommen 13 4BIOLOGIE 14 4.1Nahrung 14 4.2Fortpflanzung 14 5HANDLUNGSLEITFADEN ZUR SAATKRÄHE 15 5.1Öffentlichkeitsarbeit 15 5.2Präventivmaßnahmen 15 5.2.1 Sichere Abdeckung von Silage-Lagerflächen und Kompost von Nutztierhaltungen und Biomasse-, Kompostierungs- sowie Abfallverwertungsanlagen 15 5.2.2 Ausweisung von „sensiblen Gebieten“ im besiedelten Bereich 17 5.2.3 Keine Pflanzungen von bestimmten Baumarten in sensiblen Gebieten, die häufig zur Brut genutzt werden 18 5.2.4 Ersatz- und Neupflanzungen von Baumarten in der freien Landschaft, die häufig zur Brut genutzt werden 18 5.2.5 Sicherung und Förderung von Kolonien im in der freien Landschaft 19 5.3Ursachen für Konflikte im besiedelten Bereich 20 5.4Maßnahmen bei bestehenden Konflikten im besiedelten Bereich 5.4.1 Frühzeitiges Entfernen von Nestmaterial in der Nestbauphase 21 22 5.5Ursachen für Konflikte im in der freien Landschaft 22 5.6Präventivmaßnahmen im in der freien Landschaft 24 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.6.5 5.6.6 5.6.7 4 Chili-Eukalyptus-Beize für Saatgut zur Vergrämung von Saatkrähen In der Zeit der Aussaat Vergrämungsmaßnahmen in der Landwirtschaft Meldung von Schäden über das Portal von ISIP Letale Vergrämung von Saatkrähen (Vergrämungsabschüsse) Räumlich und zeitlich befristete Allgemeinverfügung I Räumlicher Geltungsbereich II Zeitlicher Geltungsbereich III Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot IV Sofortige Vollziehung V Wirksamwerden VI Nebenbestimmungen aus Sicht des Vogelschutzes VII Bedarfsbezogene Hinweise zur Allgemeinverfügung VIII Sachverhalte in Bezug auf die Begründung der Allgemeinverfügung IX Rechtliche Würdigung Akustische und pyroakustische Vergrämung Wirkung auf Vögel Sachliche Bewertung der Beeinträchtigungen und ihre Folgen Prüfung der Erteilung von Einzelgenehmigungen oder von Allgemeinverfügungen 24 24 25 25 25 26 27 27 27 27 27 27 28 28 29 30 30 31 32 6OFFENE FRAGEN32 6.1Wo finden die größten Kolonien in Rheinland-Pfalz ihre Nahrung?33 6.2Einfluss von bodenbewohnenden Insektenlarven auf die Saatkrähe33 6.3Kommt es nach der der Sicherung von Biomasse-Lagerstätten zu einer spürbaren Reduktion der Saatkrähenpopulation?33 6.4Wirkt sich die (pyro-)akustische Vergrämung nachteilig auf a) die Brutbiologie nicht schadensrelevanter Vogelarten und b) Vogelschutzgebiete aus? 33 7ZUSAMMENFASSUNG34 8QUELLEN36 9ABBILDUNGEN39 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz Glossar Aktion GrünAktions- und Förderprogramm der Landesregierung für Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz BNatSchGBundesnaturschutzgesetz bzw.beziehungsweise DDADachverband Deutscher Avifaunisten e. V. DDTDichlordiphenyltrichlorethan, ein Insektizid, das seit den 1940er-Jah- ren als Kontakt- und Fraßgift bis zum Verbot 1977 in Deutschland ein- gesetzt wurde et al.und andere (et alii) EUEuropäische Union FFH-RLFauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) GNORGesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. LANISLandschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung LfULandesamt für Umwelt RLP LKLandkreis LJVOLandesjagdverordnung Mio.Millionen MKUEMMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP MonitoringÜberbegriff für alle Arten von standardisierten und systematischen Er- fassungen, Protokollierungen, Messungen oder Beobachtungen eines Vorgangs oder Prozesses, um dessen Verlauf zu ermitteln. MsBMonitoring seltener Brutvögel des DDA NABUNaturschutzbund Deutschland e. V. Nr.Nummer NSGNaturschutzgebiet RLPRheinland-Pfalz SGD NordStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Obere Naturschutzbe- hörde in RLP, zuständig im Gebiet der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier SGD SüdStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd, die Obere Naturschutzbe- hörde in RLP, zuständig im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz sog.Sogenannt(e) VS-RLEU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 5

Das Auftreten von

Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch “Natur” in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Und doch haben in den letzten Jahrzehnten Tierarten Berlin (wieder)besiedelt, deren Vorkommen man nicht unbedingt mit Großstädten in Verbindung bringt. Dies hat verschiedene Ursachen. Die bereits beschriebene reichhaltige Naturausstattung Berlins erlaubt selbst anspruchsvollen Tierarten die Ansiedlung. So befindet sich im Raum Müggelsee – Gosener Wiesen eine der nur noch wenigen Brutkolonien der Trauerseeschwalbe in Deutschland. Das Gebiet wurde als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und unter Naturschutz gestellt; mit einem Artenhilfsprogramm wird das Überleben dieses in Deutschland vom Aussterben bedrohten Vogels gesichert. Ebenso kommt der Fischotter vermutlich schon immer in den naturnahen Gewässern des Stadtrandes vor. Viele der Rückkehrer profitieren vom Nahrungsangebot der Großstadt: Die große Straßentaubenpopulation ermöglicht dem ursprünglich sehr scheuen Habicht die flächendeckende Besiedlung des Stadtgebietes mit rund 80 Brutpaaren, selbst bis in innerstädtische Friedhöfe und Parks. Auch für den Wanderfalken sind die Straßentauben die Hauptnahrungsquelle. Möglich wurde dies aber nur, weil diese Vogelarten seit den 1970er Jahren nicht mehr intensiv verfolgt werden. So konnten sie ihre Scheu vor dem Menschen ablegen und den städtischen Lebensraum nutzen. Der gleiche Mechanismus wirkt auch bei Biber und Seeadler : Einstellung der intensiven Verfolgung und allmähliche Bestandsausdehnung in verwaiste Gebiete. So decken 3 Seeadlerpaare mit ihren Revieren die großen seenartigen Gewässer des Berliner Stadtrandes ab. Biber haben seit 20 Jahren zuerst von Hennigsdorf ausgehend die Berliner Oberhavel und den Tegeler See besiedelt, mittlerweile kommen sie auch von Südosten und Südwesten. Eine der Hauptaufgaben des Artenschutzes in den nächsten Jahren wird sein, ihnen die gefahrlose Querung der Innenstadt zu ermöglichen. Bei den Säugetieren sind 17 vorkommende Fledermausarten zu erwähnen. Höchst bedeutsam für diese Arten sind die großen Winterquartiere in der Zitadelle Spandau , dem Fort Hahneberg und den Wasserwerken Friedrichshagen und Tegel – alle wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bei den Amphibien verfügt Berlin über einige größere Populationen des stark gefährdeten Kamm-Molches und der vom Aussterben bedrohten Rotbauchunke , letztere nur noch am Nordostrand der Stadt. Bereits jetzt kann die Klimaerwärmung auch bei der Tierwelt erkannt werden: Feuerlibelle und Italienische Schönschrecke sind zwei südliche Arten, die sich innerhalb der letzten Jahre in der Stadt etabliert haben. Besonders deutlich kann man Licht und Schatten der Lebensraumqualität in der Stadt bei den Vogelarten erkennen: Zunehmenden Arten (neben den oben erwähnten z.B. auch Rothalstaucher, Sperber, Kranich, Mittelspecht, Schwarzkehlchen, Kolkrabe oder Grauammer) stehen auch etliche abnehmende gegenüber, deren Lebensräume mehr und mehr verschwinden. Die meisten von ihnen kann man drei Gruppen zuordnen: Arten der vegetationsarmen Standorte (Flussregenpfeifer, Haubenlerche, Brachpieper, Steinschmätzer), der Feuchtwiesen und offenen Feuchtgebiete (Kiebitz, Bekassine, Wiesenpieper, Schilfrohrsänger) und Arten, die landwirtschaftliche Flächen und großflächige Wiesen benötigen (Rotmilan, Schleiereule, Dohle, Saatkrähe). Die einzelnen Bestandsgrößen und weitere Angaben finden sich in den Roten Listen . Uhu erstmals in Berlin Zweite Beobachtung am 5. März 2010 am Märkischen Museum in Berlin-Mitte Weitere Informationen beim NABU Berlin

Saatkrähe in 2024 wirkungsvoll begegnen - Neue Regeln in Rheinland-Pfalz?

Maßnahmen im Erntejahr 2024, Schutz der Lebensmittelproduktion; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

LSG Zerbster Land

Gebietsbeschreibung Die vier Teilgebiete des LSG befinden sich in der strukturreichen Ackerlandschaft nördlich, nordöstlich und südlich von Zerbst. Ein Teilgebiet erstreckt sich zwischen den Orten Steckby, Kermen, Pakendorf, Wertlau und Steutz unmittelbar an der Grenze zum Elbetal. Ein kleineres Teilgebiet liegt im beginnenden Übergang zum Burger und Roßlau-Wittenberger Vorfläming im Osten des Landkreises zwischen den Ortschaften Lindau, Deetz und Kerchau. Auch das kleinere Teilgebiet Dalchau im nördlichen Kreisgebiet liegt am Übergang vom Zerbster Ackerland zum Burger Vorfläming. Das größte der vier Teilgebiete befindet sich im Zentrum des Zerbster Ackerlandes zwischen den Ortschaften Lübs, Gehrden, Güterglück, Schora, Moritz, Strinum, Zernitz und Buhlendorf. Die Teilgebiete des LSG sind weite, mit wenigen Gehölzen durchsetzte, intensiv genutzte Ackerlandschaften. Das flachwellige Gelände liegt in einer Höhe von 60 bis 90 m über NN, der höchste Punkt erreicht auf den Leitzkauer Höhen 116 m über NN. Einige geringe Erhöhungen, wie die Trappenberge bei Ladeburg, die südlichen Ausläufer der Leitzkauer Höhen oder der Mühlenberg nahe Steckby schaffen Abwechslung in der Weite der Landschaft. Unterschiedlich große Ackerschläge sind durch einzelne markante Altbäume, durch Gräben mit Gebüschen und Gehölzen, kleine Ruderal- oder Hochstaudenfluren, auch kleine Trockenrasenbereiche oder durch ein kleines Kieferngehölz im südlichen Teilgebiet aufgelockert. Das zentrale Gebiet wird bei Schora durch die B 184 von Südost nach Nordwest sowie von der Bahnlinie Berlin-Güsten von Ost nach West durchschnitten. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Spuren menschlicher Besiedlung im Zerbster Land gehen in die Mittelsteinzeit zurück. Aufgesucht wurden die hochwasserfreien Terrassen des Elbe-Urstromtales. Ackerbau wurde in dieser Zeit noch nicht betrieben. Der Mensch lebte vom Jagen und Fischen und vom Sammeln. Die ältesten Ackerbauern der Linienbandkeramikkultur nahmen hauptsächlich die Schwarzerdeböden in Kultur, sind aber auch im Zerbster Land durch eine Siedlung bei Jütrichau nachgewiesen. Die nachfolgenden Kulturen der Jungsteinzeit legten Siedlungen und Friedhöfe am Terrassenrand der Elbe an, wo sie wie Perlen an einer Schnur aneinandergereiht waren. Während der mittleren Jungsteinzeit, der Trichterbecherkultur, drangen Siedler entlang der Nuthe flußaufwärts bis Zerbst vor. Sie errichteten ihren Toten Großsteingräber; von zehn um 1800 noch bekannten hat sich aber nur eines bei Gehrden erhalten. In der frühen Bronzezeit markierte das Zerbster Land den nördlichen Randbereich der Aunjetitzer Kultur. Eine dichte Besiedlung zeichnet sich aber erst in der jüngeren Bronzezeit ab, die sich dann in den jüngeren Perioden fortsetzt. Belege dafür, daß das Gebiet in der jüngeren Bronzezeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung genoß, liefern zwei Bronzehortfunde aus Deetz. Dabei weisen die in einem der Horte zusammen mit 42 Sicheln, sieben Lanzenspitzen, fünf Beilen und sieben Ringen verborgenen drei Gußbrocken auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Die Sicheln weisen in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Landwirtschaft hin. Während der frühen Eisenzeit siedelte im Zerbster Land das Volk der Hausurnenkultur, die ihren Namen Brandgräbern mit hausartigen Urnen verdankt, von denen sich das östlichste Grab bei Trüben fand. Während der jüngeren Eisenzeit geriet das Zerbster Land unter den Einfluß der Jastorfkultur, aus der die historischen Stämme der Elbegermanen hervorgingen. Aus der Völkerwanderungszeit sind bisher kaum Funde bekannt. Das Zerbster Land gehört zu dem großen rechtselbischen Gebiet, das nach der Abwanderung germanischer Volksgruppen von Slawen besiedelt wurde, die dort im Gau Zerwisti, dessen Hauptort Zerbst war, etwa 300 Jahre lebten und Burgen sowie viele Siedlungen entwickelten. Unter Albrecht dem Bär wurden im Zuge der zweiten Ostexpansion große Teile des Gebietes wiedererobert. Aus dem Jahr 1007 datiert die erste urkundliche Erwähnung von Zerbst als befestigte Siedlung. Vom Erzbistum Magdeburg aus wurden Klöster errichtet und neue Mönchsorden gegründet, so auch in Leitzkau. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Land zum Herzogtum erhoben und gehörte zunächst zur Kurmark Brandenburg, später zum Herzogtum Magdeburg, wurde Fürstentum Anhalt-Zerbst und kam danach zum Herzogtum Anhalt-Dessau. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das Zerbster Ackerland wurde wesentlich durch die Wirkung der Saalekaltzeit geprägt und erhielt sein heutiges Aussehen vor allem durch nacheiszeitliche Abtragungsprozesse. In der Weichselkaltzeit fanden äolische Ablagerungen statt, so daß sich eine geringmächtige Decke aus Treibsanden und Sandlöß bilden konnte. Das LSG erfaßt die Bodenlandschaften der Zerbster Platten und des Leitzkauer Hügellandes. Es sind Altmoränenlandschaften, deren glaziale Sedimente wärend des Drenthestadials, in der älteren Saalekaltzeit, entstanden. Unter diesen Sedimenten dominieren Geschiebemergel und Geschiebelehme. Schmelzwassersande kommen nur inselhaft vor. Im Leitzkauer Hügelland ist oberoligozäner Tonmergel (Septarienton, Ruppelton) durch glaziale Stauchung oberflächennah verbreitet. Die hier vorkommenden Böden und das hügelige Relief unterscheiden das Leitzkauer Hügelland von den umliegenden lehmigen Grundmoränenplatten. In Abhängigkeit von den Substratprofilen und morphologischen Positioneb sind folgende Bodenformen vorherrschend: Im Gebiet Zerbst-Steutz sind Pseudogley-Tschernoseme bis Pseudogley-Kolluvisole aus Geschiebedecksand bis kolluvialem lehmigem Sand über Geschiebemergel im Wechsel mit Podsol-Gley-Braunerden bis Gley-Braunerden und Gleyen bestimmend. Auf den Plattenrändern dominieren im Westen Acker-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand, im Osten die Braunerde-Fahlerden bis Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Um Schora-Buhlendorf dominieren Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand, seltener Lößsand, über Geschiebelehm. Im Ostteil des Gebietes kommen Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand und Decklehm über Geschiebemergel und lokal Gley-Humuspseudogleye aus lehmigem Sand bis Lehm über Geschiebemergel vor. Im Raum Deetz sind Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand, seltener periglazialem Flugsand, über Geschiebelehm flächendeckend. Bei Dalchau kommen zu den oben genannten Bodenformen die Pseudogley-Tschernoseme aus Geschiebedecksand beziehungsweise Decklehm über tertiärem Tonmergel, die für das Leitzkauer Hügelland typisch sind. Während das zentrale sowie das östliche Teilgebiet relativ wasserlaufarm sind, wird das südliche Teilgebiet von Nuthe-Zuflüssen und das nördliche Teilgebiet von Ehle-Zuflüssen durchzogen, die alle der Elbe zufließen. Stehende Gewässer befinden sich lediglich an der südlichen Gebietsgrenze des Teilgebietes bei Dalchau als Stauteich, bei Ladeburg und nordöstlich des Teilgebietes Lindau-Deetz als Deetzer Teich. Das Klima des LSG gehört zum mitteldeutschen Binnenlandklima und ist mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8,7°C relativ warm und mit einer Jahresniederschlagsmenge von 500-570 mm relativ trocken. Pflanzen- und Tierwelt Als die potentiell natürliche Vegetation des Zerbster Ackerlandes wird Traubeneichen-Hainbuchenwald angesehen, der in der Elbenähe in den Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. In nassen Bereichen der Bachtälchen befinden sich Standorte von Erlen-Bruchwäldern oder Erlen-Eschenwäldern. Diese natürliche Vegetation ist im LSG verschwunden. Die Waldinsel im südlichen Teilgebiet wird von artenarmen Kiefernforsten eingenommen. Die Pflanzenwelt des LSG wird überwiegend von den angebauten Ackerkulturen geprägt. Die verabreichten hohen Nährstoffgaben führten auf den Feldern zu einer arten- und individuenarmen Segetalflora, die von Klatsch-Mohn, Vogel-Miere, Flug-Hafer, Geruchloser Kamille und Kletten-Labkraut beherrscht wird und auf den angrenzenden Flächen beziehungsweise Rainen zum Vorherrschen nitrophiler Stauden wie Brennessel, Giersch, Knaulgras und Klette führt. Entsprechend des Landschaftscharakters findet man im LSG eine typische Feldflurvogelgemeinschaft, wenn auch teilweise mit rückläufigen Beständen wie bei Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche. Rot- und Schwarzmilan sowie Mäusebussard und Turmfalke nutzen die wenigen Bäume in den Teilgebieten als Brutplätze. Rohrweihen und die in den umliegenden Ortschaften brütenden Weißstörche suchen das Gebiet zur Nahrungsuche auf; ebenso große Scharen durchziehender oder überwinternder Saat- und Bleßgänse sowie Kiebitze und Saatkrähen. In neuerer Zeit überwintern zunehmend Singschwäne und vereinzelt auch Zwergschwäne. In den Wintermonaten halten sich ständig einige Seeadler in der Nähe größerer Gänseansammlungen auf. Das Zerbster Land ist Brut- und Überwinterungsgebiet des Raubwürgers. Das Gebiet hat jedoch besondere Bedeutung durch das Reliktvorkommen der akut vom Aussterben bedrohten Großtrappe, die hier noch Ackerstandorte besiedelt. 1987 führte dieses Vorkommen zur Anerkennung als Important Bird Area in Europa (IBA) und 1992 zur Erklärung zum EU-Vogelschutzgebiet (EU SPA). Entwicklungsziele Die Entwicklungsziele für das LSG sind an den Schutzanforderungen für die letzten Trappenvorkommen ausgerichtet. Das wichtigste Ziel ist die Durchführung einer trappengerechten landwirtschaftlichen Nutzung auf der Grundlage des Artenhilfsprogramms für die Großtrappe im Land Sachsen-Anhalt. Dieses beinhaltet insbesondere die Erhaltung des Anteils von Rapsanbau als wichtige Winternahrung der Großtrappe sowie die Ausdehnung des Luzerneanbaus. Günstige Fruchtfolgen mit entsprechenden Fruchtartenanteilen, welche die Großtrappe durch ungestörte Brut- und Jungenaufzuchtzeiträume begünstigen, sind ebenso erforderlich wie der Anbauverzicht bestimmter Kulturen oder der Verzicht auf den Pflanzenschutzmittel-Einsatz sowie eine Minimierung der Nährstoffzufuhr durch Mineraldünger. Der Verlust von Lebensraumstrukturen für bestimmte Tierarten der Feldfluren wie Einzelbäume, Hecken, Gehölzgruppen, Feldraine, Grabenränder, Trockenrasen- und Ruderalflächen, sollte durch Neuanlage wieder ausgeglichen werden. Jedoch sind dabei die Belange des Trappenschutzes zu berücksichtigen, da dieser ursprüngliche Steppenbewohner auf ein weit überschaubares Gelände angewiesen ist. Exkursionsvorschläge Der in der Verordnung festgesetzte Schutzzweck des Gebietes - Schutz der letzten ackerlandbewohnenden Bestandsgruppe der Großtrappe - gestattet infolge der Störempfindlichkeit dieser Vogelart keinen Tourismus im Gebiet, so daß keine offiziellen Wanderwege die Teilgebiete berühren. Interessante Sehenswürdigkeiten bietet diese Ackerlandschaft kaum. In den Städten und Dörfern der Umgebung gibt es dagegen zahlreiche kulturhistorische Baudenkmale zu besichtigen wie die mittelalterliche Zerbster Stadtmauer mit erhaltenen Stadttoren, die Schloßruine,das Franziskanerkloster, den Marktplatz mit dem Roland und der Butterjungfer, die barocken Kavalierhäuser der Schloßfreiheit mit dem Museum über Katharina II. oder die erhalten gebliebenen Fachwerkbauten in der Mühlengasse oder auf der Breite. Aber auch das Renaissanceschloß und die Klosterkirche in Leitzkau sowie die romanische Kirchenruine „Unser lieben Frauen“, die Pfarrkirche St. Laurentius, der mittelalterliche Bergfried der Burg sowie der Storchenhof in Loburg oder die Dorfkirchen in Lindau und Deetz lohnen einen Besuch. Verschiedenes Die Großtrappe - ein Steppenbewohner Die truthahngroße Großtrappe (Otis tarda) ist der schwerste flugfähige Vogel der Erde. Die Hähne erreichen mit etwa 16 kg das Gewicht eines Rehbockes. Diese Vogelart bewohnt weite, offene Landschaften, zum Beispiel die Steppengebiete in Russland, Ungarn und Mittelasien bis zur Mongolei und entsprechende Landschaften auf der Iberischen Halbinsel. Im mittel- und osteuropäischen Verbreitungsgebiet ist ihr Bestand erheblich zurückgegangen. Sie kommt in Deutschland nur in wenigen Gebieten Brandenburgs und Sachsen-Anhalts vor. Der Weltbestand beträgt nur noch etwa 20 000 Großtrappen. Auf sachsen-anhaltischem Gebiet wurde 1940 noch ein Bestand von etwa 885 Trappen gezählt, der bis 1970 jedoch bereits auf 150 geschrumpft war. Große Verluste in harten, schneereichen Wintern und veränderte landwirtschaftliche Nutzungsformen führten zum Rückgang bis auf 115 Vögel im Jahr 1980 und schließlich auf 40 Vögel im Jahr 1990. Das Zerbster Ackerland besiedelten nach Bestandsstützungsmaßnahmen in den 1970er Jahren 1986 noch neun Hähne und 32 Weibchen. An den Balzplätzen in der Magdeburger Börde bei Schwanebeck und Altenweddingen erschienen zu diesem Zeitpunkt nur noch zwei Hähne und 12 Weibchen. Im Zeitraum von 1991 bis 1995 kamen im Zerbster Land nur noch 5-15 Großtrappen vor. Derzeit scheinen die regelmäßigen Brutvogelvorkommen erloschen zu sein. Eine Ursache dieses alarmierenden Rückgangs ist die intensive Landnutzung, die den Lebensraum der Trappe verändert, Brut-, Balz- und Nahrungsplätze beeinträchtigt und stört und zu hohen Gelegeverlusten führt. Aber auch Verluste der brütenden Weibchen durch Landmaschinen, Anflug der Trappen gegen Leitungen oder Pflanzenschutzmittelvergiftungen trugen zum dramatischen Rückgang bei. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 17.02.2021

Auswirkungen von Saatkrähen auf die Landwirtschaft

Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau über Ernteschäden durch Saatkrähen im Gemüse- und Ackerbau sowie über Unterstützung der betroffenen Landwirte

Schäden durch Raben- und Saatkrähen

Herauspicken von Saatgut und Jungpflanzen, Schäden an Erdbeeren, Kirschen oder Melonen, Ruhestörung und Verdreckung durch Kot, Diskussion um Bejagung der Krähen, Änderungen im Jagdrecht und der EU-Vogelschutzrichtlinie, Schonzeiten und Schutzstatus, Entwicklung der Population, Ausgleichszahlungen für Landwirte, Berichte aus den Dienstleistungszentren ländlicher Raum; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Staatliche Vogelschutzwarte

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Unser Vogelmonitoring Gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie und Bundesnatur- schutzgesetz sind die EU-Mitgliedsstaaten bzw. der Bund und die Länder verpflichtet, in festgesetzten Zeitabständen über Verbreitung, Bestände, Bestands- entwicklungen und Erhaltungszustände der Vogelarten zu informieren - innerhalb und außerhalb von Vogel- schutzgebieten. Damit soll konkret die Wirksamkeit der EU-Vogelschutzrichtlinie und der ergriffenen Maß- nahmen überprüft werden. In Rheinland-Pfalz übernimmt die Staatliche Vogel- schutzwarte diese Aufgabe im Auftrag des Ministeri- ums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Mehr Informationen im Internet https://s.rlp.de/pn1DP Staatliche Vogelschutzwarte http://youtube.com/LfU-RLP Youtube-Kanal des Landesamtes für Umwelt Ihre Ansprechpartner! E-Mail: vogelschutzwarte@lfu.rlp.de Impressum Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Internet: www.lfu.rlp.de E-Mail: poststelle@lfu.rlp.de Das Vogelmonitoring wird auf dem Youtube-Kanal des Landesamtes für Umwelt in der Reihe "Frag das LfU" detailliert vorgestellt, abrufbar im Internet unter: http://youtube.com/LfU-RLP Fotos: Titel: fotomaster-adobe.stock.com, Iliuta-adobe. stock.com, creativenature.nl-adobe.stock.com; Innen: Werner-adobe.stock.com, Dieter Goebel-Berggold, Tatiana-adobe.stock.com; Außen: Tatiana-adobe.stock. com, Robin-adobe.stock.com © LfU Mainz 2023 Staatliche Vogelschutzwarte Im Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Wer wir sind … Die wesentlichen Aufgaben der Staatlichen Vogelschutzwarte: Die Staatliche Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz (VSW) wurde am 1. November 2022 in das neue geschaffene „Kompetenzzentrum Staatliche Vogel- schutzwarte und Artenvielfalt in der Energiewende“ (KSVAE) integriert. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt damit erstmals diese wichtige Funktion in Eigenverantwortung, nach- dem 2021 die seit 1973 gemeinsam von den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland betriebene Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt am Main aufgelöst wurde. ■■ Wissensbasierte Erarbeitung von Maßnahmen, die der Erhaltung der Bestände der heimischen Vogelarten und ihrer Lebensräume dienen ■■ Fachliche Beratung der Naturschutzbehörden zu Themen des Vogelschutzes und in Artfragen Feldlerche Was wir tun … Die VSW fungiert als Schnittstelle zwischen dem wis- senschaftlichen Vogelschutz, der Umweltverwaltung, der Naturschutzpraxis und dem ehrenamtlichen Enga- gement. Aus diesem Grund liegt ihre Hauptaufgabe in der Bereitstellung von Informationen zum Vogelschutz für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Dazu wer- den Artenschutzempfehlungen für heimische Brutvo- gelarten und Konzepte zum Schutz von Zug- und Rast- vögeln erstellt und deren Umsetzung begleitet. Rotmilan Vogelschutzwarten sind als Fachbehörden der Länder für den ornithologischen Artenschutz zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Erarbeitung fachlicher Grundlagen für den Artenschutzvollzug und die Koordination avifaunistischer Erfassungen. Besonders die Lage der Vogelwelt im Offenland ist alarmierend und erfordert gesellschaftlich tragfähige Lösungen, um den Verlust der biologischen Vielfalt und die dramatische Bestandsabnahme von Arten wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche und Grauammer zu stop- pen. Einige Arten der Agrarlandschaft sind mittlerweile so selten, dass sie in immer größeren Bereichen un- serer Landschaft fehlen. Zusätzlich erarbeitet die Staatliche Vogelschutzwarte Lösungskonzepte und berät bei Konflikten, die beim Auftreten von bestimmten Vogelarten (z. B. Saatkrähe, Kormoran, invasive Vogelarten) im städtischen oder ländlichen Raum entstehen können. ■■ Fachliche Begleitung der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ■■ Erarbeitung von Standards für Erfassungs- und Monitoring-Programme ■■ Beratung zum Vogelschutz an Gebäuden, Freileitungen (Strom) und Verkehrswegen ■■ Umsetzung landes- und bundesrechtlicher sowie internationaler Vorgaben zum Schutz wildlebender Vogelarten ■■ Erstellung der Roten Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz ■■ Herausgabe von Empfehlungen zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben im Vogel- schutz

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