Auf Grundlage der Landschaftsbildbewertung wurden für jeden Landschaftsraum in Brandenburg Leitbilder eines wünschenswerten Zustands entwickelt. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustands wurden daraus konkrete Ziele abgeleitet. Diesen Zielen lassen sich Handlungsoptionen zuordnen, die in den Landschaftsrahmen- und Landschaftsplänen weiter konkretisiert werden bis hin zu einzelnen Maßnahmen. Der sachliche Teilplan „3.5 Landschaftsbild" ersetzt das entsprechende Kapitel sowie die zugehörige Karte des Brandenburgischen Landschaftsprogramms (LaPro) aus dem Jahr 2001. Auf Grundlage der Landschaftsbildbewertung wurden für jeden Landschaftsraum in Brandenburg Leitbilder eines wünschenswerten Zustands entwickelt. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustands wurden daraus konkrete Ziele abgeleitet. Diesen Zielen lassen sich Handlungsoptionen zuordnen, die in den Landschaftsrahmen- und Landschaftsplänen weiter konkretisiert werden bis hin zu einzelnen Maßnahmen. Der sachliche Teilplan „3.5 Landschaftsbild" ersetzt das entsprechende Kapitel sowie die zugehörige Karte des Brandenburgischen Landschaftsprogramms (LaPro) aus dem Jahr 2001. Für jeden Landschaftsraum wurden auf Grundlage der Landschaftsbildbewertung, Leitbilder eines wünschenswerten Zustands entwickelt. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustands wurden daraus Ziele abgeleitet, denen wiederum Handlungsoptionen und in weiterer Ausdifferenzierung durch die Landschaftsrahmen- und Landschaftspläne schließlich Maßnahmen zuordenbar sind. Der sachliche Teilplan "3.5 Landschaftsbild" ersetzt das entsprechende Kapitel und die Karte des Brandenburger LaPro aus dem Jahr 2001.
Durch den Biotopverbund soll trotz ausgebauter Infrastruktur und moderner Landnutzung – etwa durch Windkraftanlagen und den Anbau von Bioenergiepflanzen – eine ökologisch funktionsfähige Kulturlandschaft erhalten oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, natürliche Austauschprozesse zwischen den Populationen sicherzustellen, genetischer Verarmung vorzubeugen sowie den Arten die Möglichkeit zu geben, auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Der Entwurf umfasst einen Textband sowie eine Karte im Maßstab 1:300.000 (Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele – Biotopverbund). Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Überarbeitung (Stand 2026). Durch den Biotopverbund soll trotz ausgebauter Infrastruktur und moderner Landnutzung – etwa durch Windkraftanlagen und den Anbau von Bioenergiepflanzen – eine ökologisch funktionsfähige Kulturlandschaft erhalten oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, natürliche Austauschprozesse zwischen den Populationen sicherzustellen, genetischer Verarmung vorzubeugen sowie den Arten die Möglichkeit zu geben, auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Der Entwurf umfasst einen Textband sowie eine Karte im Maßstab 1:300.000 (Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele – Biotopverbund). Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Überarbeitung (Stand 2026). Durch den Biotopverbund soll trotz ausgebauter Infrastruktur und moderner Landnutzung – etwa durch Windkraftanlagen und den Anbau von Bioenergiepflanzen – eine ökologisch funktionsfähige Kulturlandschaft erhalten oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, natürliche Austauschprozesse zwischen den Populationen sicherzustellen, genetischer Verarmung vorzubeugen sowie den Arten die Möglichkeit zu geben, auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Der Entwurf umfasst einen Textband sowie eine Karte im Maßstab 1:300.000 (Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele – Biotopverbund). Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Überarbeitung (Stand 2026).
DIE LANDSCHAFTSPLANUNG IN BRANDENBURG Die Landschaftsplanung ist die gesetzlich begründete Fachplanung des Naturschutzes und insoweit ein vorsorgendes Instrument. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) weist der Landschaftsplanung in Paragraph 8 BNatSchG die Aufgabe zu, die in Paragraph 1 BNatSchG benannten Ziele des Naturschutzes zu konkretisieren und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen und zu begründen. Konkretisieren heißt in diesem Fall sowohl räumlich als auch inhaltlich. Dabei sind die inhaltlichen Darstellungen stark vom räumlichen Bezug, das heißt von der jeweiligen Maßstabsebene abhängig. Um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, sind daher mehrere Planungsebenen erforderlich. Diese Ebenen werden in Paragraph 4 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) in Verbindung mit Paragraph 11 BNatSchG sowie in Paragraph 5 BbgNatSchAG in Verbindung mit Paragraph 10 BNatSchG bestimmt. Sie umfassen in Brandenburg vier Ebenen: - Landesweite Ziele: Landschaftsprogramm - Oberste Naturschutzbehörde - Regionalen Ziele: Landschaftsrahmenpläne - Untere Naturschutzbehörden für die Landkreise, Oberste Naturschutzbehörde für die Biosphärenreservate, Nationalparkverwaltung für den Nationalpark - Örtliche Ziele: Landschaftsplan - Städte und Gemeinden für ihr Gebiet, Untere Naturschutzbehörden in den kreisfreien Städten - Teilörtliche Ziele: Grünordnungspläne - Städte und Gemeinden für Teile ihres Gebietes, Untere Naturschutzbehörden der kreisfreien Städte für Teile ihres Stadtgebietes DAS LANDSCHAFTSPROGRAMM BRANDENBURG Das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. Es wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es wird seitdem in Form von sachlichen Teilplänen schrittweise fortgeschrieben.