Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt setzt seine Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) fort. Ab sofort wird wieder eine Erlegungsprämie für Schwarzwild gezahlt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026. „Die Afrikanische Schweinepest bleibt eine ernste Bedrohung – für unsere heimischen Wildbestände ebenso wie für die Landwirtschaft“, sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze . „Mit der Erlegungsprämie setzen wir gezielt auf Vorsorge. Unser Ziel ist klar: Schutz durch vorausschauendes Handeln. Die Jägerinnen und Jäger im Land stehen dabei fest an unserer Seite. Sie handeln verantwortungsbewusst – wir unterstützen sie dabei mit einem verlässlichen und praxisnahen Angebot.“ Haushalt ermöglicht Fortsetzung der Finanzierung Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Einführung der Prämie im Jahr 2020 beschlossen, um die Reduktion der Schwarzwildbestände zu fördern. Die erneute Bereitstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 in jährlicher Höhe von 1,35 Millionen Euro ermöglicht die Fortführung dieser wichtigen Maßnahme. Antragsberechtigung und Fristen Die Prämie kann von Jagdausübungsberechtigten in Sachsen-Anhalt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge können zu folgenden Zeiträumen bei den in den Landkreisen und kreisfreien Städten ansässigen Jagdbehörden gestellt werden: Erforderliche Nachweise: Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:
„Die besten Aktionstage sind jene, die sich im Lauf der Zeit erledigen. Soweit sind wir beim Energiesparen zwar noch nicht. Dennoch dürfte 2025 der weit überwiegenden Mehrheit der Menschen in Deutschland klar sein, dass wir mit Energie und anderen Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen müssen.“ Das sagte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann zum heutigen „Tag des Energiesparens“. Der Aktionstag wird seit 2001 international am 5. März begangen, um in Wirtschaft und Gesellschaft für einen schonenden Umgang mit Energie zu werben. „Wer in Energieeffizienz investiert oder das eigene Verbrauchsverhalten anpasst, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn Energiesparen trägt zum Klimaschutz bei und hilft auch, Geld zu sparen. Das gilt gerade auch aufgrund der in den kommenden Jahren weiter steigenden CO2-Bepreisung“, betont Willingmann mit Blick auf die 2027 anstehende Integration der Bereiche Verkehr und Gebäude in den europäischen Emissionshandel. „Dadurch dürften sich Tanken und Heizen mit fossilen Energieträgern in den kommenden Jahren stetig verteuern. Wer also auf klimafreundliche Alternativen zu Benzin, Öl und Gas setzt, wird mindestens auf längere Sicht zum Energiegewinner. Investitionen in eine neue Öl- oder Gasheizung könnten dagegen schnell zur Kostenfalle werden“, sagt der Minister. Am heutigen Mittwoch liegt der CO2-Preis im europäischen Emissionshandel (ETS) bei knapp 70 Euro je Tonne – und damit u.a. aufgrund der aktuellen Schwäche der Konjunktur deutlich unter dem Rekordstand von gut 100 Euro aus dem Frühjahr 2023. Zum Vergleich: CO2-Emissionen im Gebäudebereich werden in Deutschland 2025 mit 55 Euro je Tonne bepreist. 2027 soll der nationale Emissionshandel in den EU-weiten ETS integriert werden, wobei die Zahl der verfügbaren CO2-Zertifikate jährlich um knapp fünf Prozent sinken wird. Daher ist mit steigenden CO2-Preisen zu rechnen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Anzahl der Proben: 39 Gemessener Parameter: Natürlich vorkommendes hochtoxisches Übergangsmetall, das unter Normalbedingungen flüssig ist Probenart: Vollblut Ideale Matrix für die meisten Chemikalien, da es im Kontakt mit dem gesamten Organismus und im Gleichgewicht mit den Organen und Geweben steht, in denen Chemikalien gespeichert werden. Probenahmegebiet: Halle/Saale Größte Stadt in Sachsen-Anhalt und alter Industriestandort in der ehemaligen DDR mit starkem Strukturwandel seit 1990.
Life-Work-Recycle-Konzept für nachhaltige und bessere Kunststoffe Kunststoffe lassen sich biologisch schlecht abbauen. Das zu ändern gehört zu den zentralen Herausforderungen der modernen Materialforschung. Doch wer das Zusammenspiel von Natur und synthetischen Polymeren erforscht, der stößt auf einige grundlegende Unvereinbarkeiten – vor allem beim Abbau künstlicher Materialien in natürlicher Umgebung. Die länderübergreifende Exzellenzcluster-Initiative „PoLIfaces“ hat es sich daher zum Ziel gesetzt, solche Materialien durch Design und Modellierung stark zu verbessern. Konkret geht es um mehr Nachhaltigkeit von Reifen, verstärkten Polyestern, neuen Zahn- und Ohrimplantaten sowie um eine bessere CAR-T-Zelltherapie bei soliden Tumoren. Mit einer School for New Global Dynamics zu neuem Paradigma Pandemien, Kriege, neue imperialistische Geopolitik, Klimakatastrophe und Verlust der biologischen Vielfalt − zahlreiche Krisen nähren die Vorstellung, dass die Welt in eine neue historische Epoche eingetreten ist, die auch neue Formen des Krisenmanagements erfordert. Doch wie wirken diese globalen Dynamiken zusammen? Und lassen sich Trends erkennen? Die länderübergreifende und interdisziplinäre Exzellenzcluster-Initiative „New Global Dynamics“ will diese Fragen beantworten und daraus eine Erklärung der gegenwärtigen Weltordnungen ableiten. Zentrum für chirale Elektronik: Ultraschnelle, energiesparende und sehr stabile Datenspeicherung Die digitale Welt besteht aus Daten, Daten, Daten. Und je mehr es werden, desto drängender wird die Frage: Wie können Datenspeicherung und Informationsverarbeitung enorm viel schneller, energieeffizienter und stabiler werden? Um diese Herausforderungen zu lösen, braucht es vor allem neue Materialien mit den gewünschten Eigenschaften. Die länderübergreifende Exzellenzcluster-Initiative „Center for Chiral Electronics“ will daher mit einem innovativen Ansatz die Grundlagen für neue molekulare, spintronische und supraleitende Bauelemente schaffen. Kognitive Vitalität: mehr Lebensqualität, Selbstverwirklichung und Selbstständigkeit Gedächtnisstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen − allesamt sind das Diagnosen, die, unter anderem, einen großen Einfluss darauf haben, ob ein Mensch noch selbstständig und selbstbestimmt leben kann. Solche Einschränkungen im Alltag zu vermeiden, ist das Ziel der Exzellenzcluster-Initiative „Cognitive Vitality“. Mit neuen Technologien möchten die Forschenden aus Magdeburg und Halle Behandlungs- und Präventionsverfahren entwickeln und digitale Lösungen schaffen. Denn eine bessere Hirngesundheit bedeutet auch eine bessere Lebensqualität, Selbstverwirklichung und Selbstständigkeit. Produktionsprozesse der Zukunft: dynamische Teams aus Mensch und Maschine Automatisierung in der Produktion basiert überwiegend auf festen, vorgegebenen Abläufen. Komplexere Herausforderungen erfordern jedoch Flexibilität. Die bieten dynamische Teams aus Mensch und Maschine. Adaptive Fertigungsprozesse, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Nachhaltigkeit und individuellere Produkte – das sind die Ziele der länderübergreifenden und interdisziplinären Exzellenzcluster-Initiative „Productive Teaming“. Die zukunftweisende Frage der Forschenden aus Magdeburg, Chemnitz und Ilmenau: Wie können Mensch und Maschine bei der Bearbeitung komplexer Aufgaben gleichberechtigt und menschenzentriert zusammenarbeiten? Ziel ist es, intelligente Systeme kognitiv so zu erweitern, dass sie in der Lage sind, die Fähigkeiten und Bedürfnisse der menschlichen Teampartner in solchen Prozessen dynamisch zu antizipieren. Transformation der chemischen Produktion: Zirkuläre Wirtschaft durch Kreisläufe für Kohlenstoff Im mitteldeutschen Chemiedreieck könnten wichtige Weichen gestellt werden für eine klimaneutrale Transformation der gesamten chemischen Industrie in Deutschland und weltweit. Die interdisziplinäre Exzellenzcluster-Initiative „SmartProSys“ hat das Ziel, die chemischen und biotechnologischen Produktionsprozesse nachhaltig umzugestalten − auf der Grundlage einer grünen Kreislaufwirtschaft für Kohlenstoff. Dabei dreht sich alles um die Frage, wie sich Plastikmüll und biogene Rest- und Abfallstoffe systematisch und effizient in wertvolle Moleküle für neue Produkte umwandeln lassen. Denn bis 2050 soll die chemische Industrie klimaneutral produzieren. Nicht mehr mit fossilen, sondern mit erneuerbaren Kohlenstoffquellen. Die dafür notwendigen Technologien gibt es aber erst zum Teil.
Umweltindikatoren beschreiben den Zustand der Umwelt, die Wirkungen von Handlungen und Maßnahmen und dienen der Bewertung des Trends der Entwicklung der Umweltsituation. Sie sind damit Hilfsmittel für die Umweltpolitik, ermöglichen die Messung ihrer Effizienz und eignen sich für Zielsetzungen. Die Kennzeichnung mit (B) weist auf einen Indikator der Biodiversitätsstrategie Sachsen-Anhalt hin. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist Mitglied der Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi). Alle LiKi-Mitglieder verwenden einen gemeinsamen Satz von 27 Umweltindikatoren. Die Daten der beteiligten Bundesländer werden einheitlich auf der Website der Länderinitiative präsentiert. Die Links auf dieser Seite führen jeweils zum entsprechenden Indikator auf der LiKi-Website. Das Klima spielt eine Schlüsselrolle im Naturhaushalt, denn alle Lebensvorgänge auf der Erde sind vor allem von Temperatur und Wasser abhängig. Ändert sich das Klima, so hat dies einschneidende und teilweise nicht überschaubare Folgen für Mensch und Umwelt. Durch den Ausstoß von Treibhausgasen verändern wir den Stoffhaushalt der Atmosphäre. Dies wirkt sich auf das globale Klima und damit auch auf die Temperatur und den Wasserhaushalt der Erde aus. Die entscheidende Rolle spielen hierbei der Verbrauch fossiler Energieträger und die damit verbundene Freisetzung von Kohlendioxid bei unserer Versorgung mit Strom, Wärme und Kraftstoffen für den Verkehrssektor. Andererseits ist die Verfügbarkeit von Energie eine der wichtigsten Grundlagen für einen hohen Lebensstandard und alle wirtschaftlichen Aktivitäten. Sie soll künftig durch einen noch schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien in Verbindung mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sichergestellt werden. Text mit freundlicher Genehmigung von der Länderinitiative Kernindikatoren LiKi: Klima und Energie übernommen. A1 Temperaturabweichung A2 Klimawandel und Vegetationsentwicklung A3 Kohlendioxidemissionen A4 Energieverbrauch A5 Erneuerbare Energien Die Landschaft ist in Deutschland stark anthropogen geprägt, „Natur“ im eigentlichen Sinne existiert nur noch in Randbereichen. Umso wichtiger ist es, naturnahe Ökosysteme als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen vor weiteren negativen Einflüssen zu schützen und zu erhalten. Wald und landwirtschaftlich genutztes Offenland sind die beiden großen, das Landschaftsbild beherrschenden Lebensraumtypen in Deutschland. Das Spektrum reicht von intensiv bewirtschafteten Grünland, Äckern und Forsten bis zu extensiv genutzten Wiesen und Weiden, Brachen, Heiden, naturnahen Mischwäldern und sich selbst überlassenen Naturwaldzellen. Der hohe Düngemitteleinsatz in der Agrarlandschaft führt zu Eutrophierung und Versauerung der Landschaft durch ein Nährstoffüberangebot. Vor allem an Stickstoffmangel angepasste Pflanzenarten werden langfristig verdrängt. Die daraus resultierende Änderung im Artenspektrum kann sich negativ auf die gesamte Biozönose im Ökosystem auswirken. Auch die fortschreitende Landschaftszerschneidung durch Verkehrswege und Siedlungen schränkt die Lebensräume und Wanderwege vieler Tierarten immer mehr ein. Die Isolierung von Populationen kann das Überleben von Arten gefährden. Oberirdische Binnengewässer wie Seen, Flüsse und Bäche prägen ebenfalls das Landschaftsbild und fungieren sowohl als Erholungsgebiete und Trinkwasserreservoire für den Menschen als auch naturnahe Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gerade Fließgewässer sind aber oft durch Begradigung und Ausbau in ihrer Struktur stark verändert. Dazu kommt noch die teilweise immer noch hohe Belastung der Gewässer durch kommunale und industrielle Einleiter sowie diffuse Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft. Zum Erhalt der biologischen Vielfalt sind die Einrichtung von Schutzgebieten und eine nachhaltige Land-, Forst- und Wasserwirtschaft elementare Voraussetzungen. Text mit freundlicher Genehmigung von der Länderinitiative Kernindikatoren LiKi: Natur und Landschaft übernommen. B1 Landschaftszerschneidung B2 Artenvielfalt B3 Naturschutzflächen B4 Waldzustand B5 Stickstoff-/ Säureeintrag B6 Stickstoffüberschuss B7 HNV-Flächen B8 Öko Zustand Binnengewässer B9 Gewässerstruktur Vielfältige Umwelteinflüsse wirken auf den Menschen, die sein Wohlbefinden beeinträchtigen und ihn schädigen können. Umweltschutz nützt der nachhaltigen Gesundheitsvorsorge. Klassische Umweltbelastungen durch Luft- und Wasserschadstoffe sowie Lärm werden in der staatlichen Umweltvorsorge relativ gut untersucht, gefährden jedoch nach wie vor die Gesundheit der Menschen. So stellt zum Beispiel die Lärm- und Feinstaubbelastung die zuständigen Institutionen vor wachsende Probleme. Auch neue Strahlungsquellen und immer neue toxische Stoffe stellen eine Herausforderung für Umwelt- und Verbraucherschutz dar. Chemische und biologische Schadstoffe in der Atemluft, in Produkten und in der Nahrung sind hier vor allem zu nennen. Neben den Umweltbelastungen beeinflusst die Lebensweise im weitesten Sinne den Gesundheitszustand der Menschen. Text mit freundlicher Genehmigung von der Länderinitiative Kernindikatoren LiKi: Umwelt und Gesundheit übernommen. C1 Luftqualität C2 Lärmbelastung C3 Verkehrsleistung C4 Erholungsflächen C5 Nitrat im Grundwasser C6 Schwermetalleintrag C7 Hitzebelastung Menschliches Tun ist untrennbar mit der Nutzung natürlicher Ressourcen verbunden. Dies geschieht sowohl bewusst als auch unbewusst und betrifft neben den großen volkswirtschaftlichen Prozessen auch unseren privaten Alltag. Wir benötigen einerseits Rohstoffe zur Herstellung von Gütern, nutzen andererseits aber natürliche Ressourcen auch zur Aufnahme von Emissionen und Abfällen. Sowohl der sparsame Umgang mit Ressourcen als auch die Steigerung der Ressourceneffizienz sind Wege, um nachfolgenden Generationen noch ausreichend Handlungsspielraum zu hinterlassen. Text mit freundlicher Genehmigung von der Länderinitiative Kernindikatoren LiKi: Ressourcen und Effizienz übernommen. D1 Flächenverbrauch D2 Ökologische Landwirtschaft D3 Abfallaufkommen D4 Nachhaltig Wirtschaften D5 Energieproduktivität D6 Rohstoffproduktivität Weitere aktive Indikatoren aus der Biodiversitätsstrategie von Sachsen-Anhalt: Gefährdete Arten Erhaltungszustand FFH-Lebensraumtypen und -Arten Indikator in Vorbereitung: Agrarnaturschutzförderung Ruhende Indikatoren: Anzahl gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten Zersiedelung der Landschaft Gentechnik in der Landwirtschaft Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2025
Die Erhaltungszustände der Lebensräume des Anhanges I und der Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie werden in 6-jährigem Abstand gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten der EU ermittelt. Die Ergebnise zeigen Erfolge und Defizite bei der Erhaltung und Wiederherstellung des europäischen Naturerbes auf. Dargestellt sind summarisch die landesspezifischen Bewertungen der Lebensraumtypen und der Arten der FFH-Richtlinie in der kontinentalen biogeographischen Region Sachsen-Anhalts. Zur Ermittlung der landesspezifischen Bewertungen wurden die EU-Vorgaben des Dokumentes "Assessment and reporting under Article 17 of the Habitats Directive" auf die Daten angewandt, welche Sachsen-Anhalt dem Bund zur Erstellung des nationalen Berichts übermittelt hat. Zwischen den Bewertungen von 2007 und 2013 wurden umfangreiche Monitoringprogramme realisiert, was zu einer Steigerung der Bewertungsqualität geführt hat. Letzte Aktualisierung: 20.05.2016
Fachkolloquium des LAU Erfassung und Darstellung der tatsächlichen Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung in Sachsen-Anhalt seit 2012 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 34,8 MB) Fachkolloquium Unbekannt, aber bedeutend: Treibhausgasemissionen infolge von Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in Deutschland und Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 2,7 MB) Fachkolloquium Messung, Modellierung und Minderung von Deponiegas in Wissenschaft und Praxis Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortrag 1: Messtechnische Erfassung von diffusen Methanemissionen aus Deponien Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, nicht barrierefrei, fehlende Alternativtexte) Vortrag 2: Prognose der Deponiegasbildung nach IPCC und unter Auswertung von Praxisdaten Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, nicht barrierefrei) Fachkolloquium Die Arbeit des Wolfskompetenzzentrums Iden Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortrag 1: Wölfe in Sachsen-Anhalt Wolfskompetenzzentrum Iden (Herdenschutz, Rissfälle) Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, nicht barrierefrei, fehlende Alternativtexte) Vortrag 2: Der Wolf „Canis lupus“ in Sachsen-Anhalt (Wolfsmonitoring) Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, nicht barrierefrei, fehlende Alternativtexte) Fachkolloquium des LAU Invasive Arten in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 6,5 MB) Fachkolloquium Kunststoffe in biogenen Abfällen Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortrag 1: Kunststoffe im Biogut (PDF-Datei, 10 MB, nicht barrierefrei) Vortrag 2: Plaste und Elaste im Storchennest (PDF-Datei, 2 MB, nicht barrierefrei) Fachkolloquium Das Eingriffs- und Kompensationskataster Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Halle (Saale), Reideburger Str. 47 und online Vortragsfolien ansehen (PDF-Datei, 6 MB, nicht barrierefrei, externer Urheber)
Der Metadatensatz beschreibt den Web Feature Service (WFS) des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.
Die Fördergebietsgrenze umfasst die Länder Berlin und Brandenburg und legt die Fläche fest, auf der die Agrarförderung durch diese beiden Länder koordiniert wird. Sie dient der Abstimmung der für die Belange der flächenbezogenen Agrarförderung gültigen Abgrenzung zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine von der Landesgrenze zu Niedersachsen abweichende Festlegung einer Fördergebietsgrenze notwendig, da diese Grenze durch die Elbe gebildet wird.
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