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Regelung der Ladenöffnungszeiten Was bedeutet "Ladenöffnung"? Wie sind Öffnungen an Sonn- und Feiertagen geregelt? Welche Regelungen der Ladenöffnung gelten für Kur- und Erholungsorte sowie Ausflugsorte? Sind Öffnungen in besonderen Notlagen möglich?

Das Landesrecht regelt, an welchen Tagen der Einzelhandel seine Geschäfte öffnen darf, wann nicht sowie Ausnahmen. Zu welcher Uhrzeit und an welchen Tagen Einzelhandelsunternehmen öffnen können oder geschlossen bleiben müssen, regelt das Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA). Es legt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt fest, insbesondere an Sonn- und Feiertagen sowie am Heiligabend. Verkaufsstellen sind Ladengeschäfte aller Art, Kioske, sonstige Verkaufsstellen und ähnliche Einrichtungen, in denen regelmäßig Waren verkauft werden können. Der Verkauf und das Zeigen von Mustern, Proben und Ähnlichem sind gleichgestellt, wenn in einem Unternehmen Warenbestellungen entgegengenommen werden. In Sachsen-Anhalt dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den Verkauf montags bis freitags von 0 bis 24 Uhr und samstags von 0 bis 20 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich nicht öffnen. Es gibt aber Ausnahmen, die das Ladenöffnungszeitgesetz einzeln regelt. So dürfen an Sonn- und Feiertagen vollautomatisierte Verkaufsstellen öffnen, soweit für deren Betrieb an diesen Tagen keine Mitarbeiter eingesetzt werden. Darüber hinaus dürfen an Sonn- und Feiertagen zum Beispiel Bäcker- und Konditorwaren von Bäckereien und Konditoreien, Blumen von Blumengeschäften sowie Zeitungen und Zeitschriften von Kiosken jeweils für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden angeboten werden. Über die konkreten Zeiten entscheiden die Handeltreibenden. Mit Ausnahme des durchgehenden Verkaufs in vollautomatisierten Verkaufsstellen, darf der Verkauf an Heiligabend bis längstens 14 Uhr angeboten werden. Die örtlich zuständige Gemeinde (Gewerbeamt) kann Verkaufsstellen erlauben, aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Von der Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Die Öffnung kann auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr nicht überschreiten. An Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen in anerkannten Kur- und Erholungsorten sowie in Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr für den Verkauf von Reisebedarf sowie von Waren geöffnet sein, die den Charakter des Ortes kennzeichnen. Die Handeltreibenden entscheiden, ob sie an 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr ihre Verkaufsstellen jeweils acht Stunden öffnen. Alternativ ist eine Öffnugn an allen Sonn- und Feiertagen im Jahr möglich, aber nur für jeweils sechs Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr. Welche Orte als Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr sind, regelt die Verordnung über die Festlegung der Ausflugsorte . In besonderen Notlagen kann das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit Zustimmung des für Wirtschaft- und Gewerberecht zuständigen Ministeriums erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Dies gilt, wenn es im öffentlichen Interesse notwendig ist.

Grundwassermessstelle Sargstedt (40310012)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Sargstedt (40310012) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 9 - Keuper, Jura, Kreide. Die Probennahmehäufigkeit ist täglich.

Grundwassermessstelle Bone (40380094)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Bone (40380094) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 4 - Pleistozäne Hochflächen, unbedeckter GWL. Die Probennahmehäufigkeit ist täglich.

Erzeugter Most: Bundesländer, Jahre, Qualitätsstufen, Rebsorte

INSPIRE ST Verkehrsnetze ALRIS

Dieser Datensatz stellt die Bestandsradwege des Amtlichen Landes-Radverkehrsinfrastruktur-Informationssystems (ALRIS) des Landes Sachsen-Anhalt, transformiert ins INSPIRE-Thema Verkehrsnetze, bereit.

Gewässerüberwachung in Sachsen-Anhalt

Das Monitoring hat u.a. folgende grundsätzliche Zielstellungen: Kontrolle der Einhaltung der Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie Ermittlung und Quantifizierung der Ursachen für das Nichterreichen des guten Zustandes als Grundlage für Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme Erfolgskontrolle nach der Durchführung von Maßnahmen Überwachung von Schutzgebieten. Beobachtung der Wasserbeschaffenheit als Grundlage für Entscheidungen der zuständigen Wasserbehörden Beobachtung der Entwicklung natürlicher Gegebenheiten Datenerhebung zur Erfüllung von Berichtspflichten und anderer Verpflichtungen auf nationaler und internationaler Ebene wie z.B.: Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich zwischen Bund und Ländern (Datenbereitstellung für die Europäische Umweltagentur) Berichtspflichten aufgrund verschiedener EG-Richtlinien (z.B. Nitratrichtlinie, Fischgewässerrichtlinie) Datenbereitstellung für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), die Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) sowie die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). Das Monitoring umfaßt die Ermittlung der physikalisch-chemischen Beschaffenheit der Gewässer, die Erfassung biologisch-ökologischer Parameter sowie verschiedene Sondermessprogramme (z.B. Arzneimittelwirkstoffe, Pflanzenschutzmittel). Die zu untersuchenden Gewässer (Messnetz) und der erforderliche Untersuchungsumfang (Parameter und Untersuchungshäufigkeit) werden jährlich im „Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt“ (GÜSA) festgelegt. In drei „Automatischen Messstationen – Beschaffenheit“ (AMB) werden an der Elbe (Wittenberg), Saale (Groß Rosenburg) und der Mulde (Dessau) neben der kontinuierlichen Messung einiger Parameter auch Wochenmischproben des Wassers und Monatsmischproben der schwebstoffbürtigen Sedimente gewonnen. Darüber hinaus werden Seesedimente sowie mittels einer mobilen Zentrifuge Schwebstoffe aus Fließgewässern untersucht. Die Daten der online-Parameter der beiden Messstationen sind auf der Informationsplattform Undine der Bundesanstalt für Gewässerkunde veröffentlicht und unter den nachfolgenden links abrufbar: online-Parameter Elbe, Wittenberg online-Parameter Saale, Groß Rosenburg online-Parameter Mulde, Dessau

Fördergebietsgrenze des Landes Brandenburg

Die Fördergebietsgrenze umfasst die Länder Berlin und Brandenburg und legt die Fläche fest, auf der die Agrarförderung durch diese beiden Länder koordiniert wird. Sie dient der Abstimmung der für die Belange der flächenbezogenen Agrarförderung gültigen Abgrenzung zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine von der Landesgrenze zu Niedersachsen abweichende Festlegung einer Fördergebietsgrenze notwendig, da diese Grenze durch die Elbe gebildet wird.

INSPIRE ST Bewirtschaftungsgebiete Straßenbauverwaltung

Dieser Datensatz enthält in das INSPIRE-Datenmodell für das Thema Bewirtschaftungsgebiete transformierte Daten aus dem Kompensationskataster der Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt. Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

INSPIRE ST Schutzgebiete Naturschutz

Schutzgebiete gemäß Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt und Ramsar-Konvention, transformiert ins INSPIRE-Datenmodell für das Thema "Schutzgebiete"

INSPIRE ST Umweltüberwachung Straßenbauverwaltung

Dieser Datensatz enthält in das INSPIRE-Datenmodell Umweltüberwachung transformierte Daten der Straßenbauverwaltung (Standorte der Straßenwetterinformationsstationen) des Landes Sachsen-Anhalt.

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