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Badegewässer-DE (Badegewässerrichtlinie)

Dieser Metadatensatz beschreibt "Badegewässer" als Gebietstyp der Objektart „Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet, geregeltes Gebiet“ des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt: Bericht zum Monitoringjahr 2024/25 Gardelegen (GAR) Basisdaten Mindest-Individuenzahl im Monitoringjahr 2024/25 Rissgeschehen und Genetik

Dieses seit dem Monitoringjahr 2021/22 bestehende Territorium bildete sich zunächst aus Gebietsteilen der Nachbar-Rudel CLH und HDL heraus. Inzwischen ist es als eigenständiges Territorium erkannt. Genetische Beziehungen bestehen auch zum Zichtauer-Klötzer Forst (ZKF), denn eine Tochter von dort ist hier die territoriale Fähe. Zusammen mit dem Rüden, welcher im Dezember 2024 von Dr. N. Stier und V. Meißner-Hylanova´von der TU Dresden ein Senderhalsband erhielt, wurde die Ausdehnung des Territoriums sichtbar. Da sich im Nachbargebiet ZKF die alte elterliche Verpaarung der Fähe auflöste, konnte sie mit ihrem Partner den südlichen Teil des elterlichen Gebiets zu ihrem Territorium hinzufügen. Der nördliche Teil des Territoriums ZKF ging an ihre jüngere Schwester und deren Partner. Vor allem durch den besenderten Rüden GW2056m wurden die räumlichen Verschiebungen der Territorien erkannt und sichtbar. Das Rudel zog insgesamt sieben Welpen auf und wurde von einem vorjährigen Tier dabei unterstützt. Das aktive Monitoring wird vom WZI durchgeführt, unterstützt vom Bundesforstbetrieb (D. Riesner) und Landesforstbetrieb (D. Schulz) und von den ehrenamtlich Aktiven R. Lembke, L. Stövesand und J. Weber. Ein weiblicher Welpe wurde bei einem Verkehrsunfall getötet, dieser muss von der Gesamtbilanz abgezogen werden. Erstmaliger Nachweis Im Monitoringjahr 2021/22 Nachbarterritorien Drömling (DRÖ), Zichtauer-Klötzer Forst (ZKF), Colbitz-Letzlinger Heide (CLH), Haldensleben (HDL), Flechtinger Höhenzug (FHZ) Aktuelle Verpaarung GW2524f x GW2056m Monitoring Bundesforstbetrieb, Landesforstbetrieb, WZI, Ehrenamt Besonderheiten Spürbar veränderte Ausdehnung des Territoriums per Telemetrie bestätigt adult subadult juvenil adult oder subadult Alter unbekannt Abgänge Summe 2 1 7 (-1) - - 1 10 (-1) Im unmittelbaren Umfeld des Territoriums wurden im Monitoringjahr keine Nutztierrisse ge-meldet die per DNA Wölfen zugeordnet (C1) werden konnten. Es gab aber einen weiteren Nutztierriss, bei dem ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte (C3). Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

ATKIS-DOP100 Sachsen-Anhalt (WMS 1.3)

Darstellung der Digitalen Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 100x100cm² als Web Map Service.

Wolfsmonitoringbericht für Sachsen-Anhalt 2024/25 Zusammenfassung Anlass und Zielstellung Methodik Danksagung

Der Wolfsmonitoringbericht wird ab diesem Jahr ausschließlich online auf der Website des LAU veröffentlicht und nicht mehr als druckbare PDF-Datei angeboten. Diese Umstellung dient der sparsamen und effizienten Nutzung von Steuergeldern sowie der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Durch die Online-Veröffentlichung können Informationen schneller bereitgestellt, leichter aktualisiert und damit stets aktuell und transparent gehalten werden. Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse des Wolfsmonitorings des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.05.2024 bis 30.04.2025. Daten zu mehr als 6200 Ereignissen. wurden in Zusammenarbeit der Akteure des Wolfsmonitorings und des Dezernates 44 des Landesamtes für Umweltschutz (Wolfskompetenzzentrum Iden, WZI) gemäß den nationalen Standardvorgaben erarbeitet, diskutiert und bewertet. In diesem Monitoringjahr (MJ) wurden insgesamt 38 Territorien bestätigt, davon 31 Rudel, fünf Paare und zwei territoriale Einzeltiere. Acht weitere Territorien liegen grenzübergreifend und werden von den Nachbarbundesländern gezählt. Für vier Territorien (VIE, ETB, WAH sowie ANG) konnte der Status nicht geklärt werden, weitere sieben Suchräume wurden zusätzlich über das aktive Monitoring beobachtet. Notwendigkeit rückwirkender Aktualisierung Im Monitoringjahr 2024/25 wurde anhand von Genetikproben in Kombination mit den Ereignissen aus den Fotofallen erkannt , dass es in den Territorien Mechau-Riebau (MRI), das im Vorjahr Status unklar hatte, sowie dem als neu erkannten Territorium Krina (KRI) bedeutende Veränderungen gegeben hat, die rückwirkend auf die Zahlen der Vorjahre angerechnet werden mussten. Das Territorium MRI gab es im Vorjahr bereits mindestens als Paar, da im Monitoringjahr 2024/25 Reproduktion nachgewiesen wurde. Die beiden Individuen, die die jetzige Verpaarung des Rudels KRI bilden, sind seit dem Monitoringjahr 2022/23 bekannt und auf großen Teilen des Elternterritoriums der Fähe aktiv. Da es in diesem Jahr erstmalig zu diesen beiden Tieren passende genetische Nachkommen gab, wurde die Verbindung rückwirkend anerkannt. Das gilt dann auch für die Paarphase im Monitoringjahr 2022/23. Deshalb wurde das Territorium bis dahin rückwirkend anerkannt. Im Monitoringjahr 2024/25 gab es nur ein wirklich neues Territorium – das Paar Mehmke (MEH). Drei bekannte Territorien waren nicht mehr nachweisbar. Insgesamt ergibt sich mit der Aktualisierung aller Zahlen ein Territorium weniger als im Vorjahr. Populationsentwicklung In den 31 Rudeln wurden – wie im Vorjahr – 132 Welpen geboren. Die Zahl der potentiell reproduktionsfähigen Individuen ist mit 77 in diesem Monitoringjahr im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erstmalig gesunken. Die Mindest-Individuenzahl ist dennoch gewachsen, weil es insgesamt deutlich weniger abzuziehende Totfunde gab (insgesamt 15 Totfunde) und – anders als in den Vorjahren deutlich mehr subadulte Individuen in den Rudeln verblieben sind (64 im Monitoringjahr 2024/25). Die o.g. Populationsentwicklung wurde so ähnlich in ganz Deutschland beobachtet (s. www.dbb-wolf.de). Als limitierende Faktoren kommen etwa Krankheiten wie Parvovirose oder Staupe in Betracht, Verkehrsmortalität, illegale Tötungen sowie auch die zunehmende Ausschöpfung zur Besiedlung geeigneter Räume im Kernverbreitungsgebiet. Entwicklung bei der Belegung von EEA-Rasterzellen Ebenfalls erstmals rückläufig ist das Vorkommensgebiet anhand der EEA-Rasterzellen (10 x 10 km).Hier wurden mit insgesamt 113 Rasterzellen vier Vorkommenszellen weniger als im Vorjahr belegt. Nutztierrrissgeschehen Die Zahl der gemeldeten Übergriffe auf Nutztiere ist dabei in diesem Monitoringjahr rückläufig: von 63 im Vorjahr auf 48 Übergriffe im aktuellen Monitoringjahr. Ziel der gesellschaftlichen Bemühungen Europas um die erfolgreiche Wiederausbreitung des Wolfes ist es, dieser vom Menschen ausgerotteten Art zu ermöglichen, aus eigener Kraft ihr ursprüngliches Areal wieder zu besiedeln. Das ursprüngliche Artareal des Wolfes umfasst den gesamten europäischen Kontinent, einschließlich der britischen Inseln. Der Wolf gehört auf europäischer Ebene zu den streng geschützten Arten (Stand: November 2025), auch wenn in Deutschland zurzeit aufgrund der erfolgreichen Ausbreitung, Bemühungen zum Herabsetzen des Schutzstatus umgesetzt werden. Die Begleitung der Populationsentwicklung des Wolfes ist eine zentrale und verpflichtende Aufgabe, die die Europäische Union an ihre Mitgliedsstaaten übertragen hat. Die Populationsentwicklung soll kontinuierlich jährlich überwacht und dokumentiert werden. Im Vordergrund des Managements der Art steht neben der Erfassung der Vorkommen der Schutz des Menschen und seiner Nutztiere. Über das Management und die Resultate ist regelmäßig Bericht an die Europäische Union zu erstatten. Artbezogene Verbreitungsdaten, Entwicklung der Population, sowie Aussagen zur Habitatqualität, aber auch zu anthropogen bedingten Beeinträchtigungen, sowie Maßnahmen des Managements sind zu dokumentieren, zu berichten und zu bewerten. In Sachsen-Anhalt widmet sich der jährlich erscheinende Monitoringbericht des Wolfskompetenzzentrums Iden der transparenten Darstellung sämtlicher umgesetzter Managementaufgaben in unserem Bundesland. Der Monitoringbericht ist die fachliche Grundlage für eine sachliche Diskussion unter den Akteuren. Gleichzeitig ist er ein Dankeschön an alle am Monitoring Beteiligten für die gute, konstruktive, kontinuierliche und intensive Zusammenarbeit. Zuständig für das Monitoring in Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Das Monitoring wird seit 2017 vom Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) organisiert, durchgeführt und fachlich begleitet. Zahlreiche regionale und lokale Akteure sind in die Datenerfassung, Verarbeitung und Bewertung eingebunden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Landesforstverwaltungen sowie zahlreiche Forschungskooperationen, Vereine und viele ehrenamtliche Akteure unterstützen das flächendeckende Monitoring sowie die Interpretation der erfassten Daten für Sachsen-Anhalt. Die Bewertung aller Daten erfolgt im nationalen und internationalen sowie institutionellen Austausch mit den zuständigen Länder- und Bundesfachbehörden und Forschungseinrichtungen. Das Monitoring besteht aus zwei Säulen, dem aktiven und dem passiven Monitoring. Im aktiven Monitoring werden durch die regionalen Akteure in den bekannten Territorien, in den Suchräumen und bei Häufungen von Meldungen des passiven Monitorings im Freiland Arthinweise und genetisches Material gesammelt sowie ein Fotofallenmonitoring installiert. Ziel ist es, herauszufinden, ob es sich um territoriale Wölfe handelt und wie viele Wölfe in welcher genetischen Konstellation insgesamt nachgewiesen werden können (Mindest-Individuenzahl und Reproduktionsdaten). Ein Monitoringjahr ist am biologischen Rhythmus des Wolfes ausgerichtet, es beginnt immer am 01.05. und endet am 30.04. des darauffolgenden Kalenderjahres. Die zweite Säule – das passive Monitoring sammelt alle eintreffenden Hinweise auf der gesamten Landesfläche ergänzend zu den Informationen des aktiven Monitorings. Die Erfassung und Bewertung aller Ergebnisse und Informationen erfolgt anhand international angewendeter Standardmethoden. Hier sollen aufgrund der hohen Bedeutung für die kartografische Darstellung die für die Plausibilitätsprüfung wichtigen SCALP-Kriterien kurz erläuternd dargestellt werden. C1 = Eindeutiger Nachweis. Dieser bestätigt die Anwesenheit der Art eindeutig und liefert valide Fakten. Dazu gehören Nachweise wie Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Telemetrieortung oder ein Foto, auf welchem alle Artmerkmale eindeutig erkennbar sind. C2 = Bestätigter Hinweis. Dieser muss von einem erfahrenen Artspezialisten oder einer         -spezialistin überprüft sein. Der Hinweis liefert sowohl wichtige Informationen zum Vorkommen, als auch zur Populationsentwicklung und kann bei der Bestimmung der Individuenzahl oder der räumlichen Analyse helfen. Hierunter fallen Spuren, Losungen oder andere Hinweise, die den arttypischen Merkmalen entsprechen, aber die Kategorie C1 nicht erreichen oder erreichen können (z. B. Spuren). C3 = Unbestätigte Hinweise. Hierbei kann der Wolf aufgrund mangelnder Indizienlage von einer erfahrenen Person/Artspezialist oder -spezialistin weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Dazu zählen Sichtbeobachtungen ohne Belege, unzureichende inhaltliche oder dokumentarisch belegte Informationen. Die C3-Informationen werden in den Vorkommenskarten nicht dargestellt, da hohe Verwechslungsgefahr mit anderen Arten oder hohe Unsicherheiten in der korrekten räumlichen Lage bestehen können. Dennoch können sie je nach Qualität in der Raumanalyse und/oder im zeitlichen Entwicklungsprozess des Vorkommens wichtige Informationsquellen sein. Außerdem gibt es noch die Kategorie „Falsch“, bei welcher bei der Begutachtung des Hinweises der Nachweis einer anderen Art erfolgt sowie die Kategorie „nicht bewertbar“, bei welcher es aufgrund mangelnder Informationen in der Dokumentation unmöglich ist, konkrete Raum- oder Zeitbezüge herzustellen. Alle Nach- und Hinweise werden entsprechend ihrem Funddatum in das jeweilige Monito-ringjahr eingeordnet. Um möglichst viele artspezifische Informationen erarbeiten zu können, wird darum gebeten, sämtliche Hinweise an das WZI zu senden. Das WZI setzt sich schnellstmöglich mit dem Melder oder der Melderin in Verbindung, um die Art des Hinweises und dessen räumliche und zeitliche Einordnung vornehmen zu können. Damit eine Verarbeitung im System möglich ist, müssen die Wolfshinweise folgende Mindestanforderungen erfüllen: möglichst hohe örtliche Genauigkeit des Hinweises (z. B. über Koordinaten oder eine nachvollziehbare Geländekarte mit Markierung) möglichst hohe zeitliche Genauigkeit (korrektes Datum, Uhrzeit) bei Foto-/Videobelegen bitte immer die Originale mitsenden (möglichst keine Aus-schnitte oder von Bildschirmen abfotografierte Belege) der Urheber bzw. die Quelle des Hinweises muss bekannt und überprüfbar sein (Name und Kontakt, werden jeweils nicht veröffentlicht). Wolfshinweise können über das Arten-Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt gemeldet werden. Wir danken: Ole Anders (Nationalpark Harz, Luchsprojekt), Daniel Andrick (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Revier Schlangengrube), Michael Arens (Naturschutzbeauftragter Altmarkkreis Salzwedel), Tilo Arnold (Jägerschaft Wittenberg), Jan Blaue (Loburg), Hartwig v. Bach (NAJU), Tamara Becke (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Annaburger Heide) Torsten Beyer (Biosphärenreservat Mittelelbe), Christian Block (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstbetrieb Körbelitz), Kathleen Braun (Parchen), Nancy Bruder (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Funktionsbereich Naturschutz), Lothar Büst (LZW Arendsee), Katja Döge (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Nordöstliche Altmark), Christian Emmerich (NABU, Dessau), Christoph Dahlhelm (Mechau), Jens Dedow (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Ostharz), Jonas Döhring (Jägerschaft Zerbst), Andrea Doerks (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstrevier Stegelitz), Pascal Drafehn (Landesforstbetrieb, Forstrevier Mahlpfuhl), Rene´ und Ellen Driechciarz (Naturschutzbeauftragte des Bördekreises), Ingo Ebering (Tangerhütte), Karl-Friedrich Ehlers (Landesforstbetrieb, Forstrevier Tangerhütte), Ulrike Endert (Polkau), K. Facius (Bleddin), V. Fernandez (Drömling), Naline Franz (Erxleben), Volker Friedrich (Nordsachsen), Steffen Fromm (Vienau), Armgard von Gaudecker (Forstverwaltung Ramstedt), Malte Götz (Deutsche Wildtierstiftung), Marcus Groschup (Bergwitz), Oliver Habelitz (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Liegenschaft Kühnauer Heide), Uwe Hartmann (Stiege), Tom Hartung (Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt Oberharz, Revier Stiege), Michael Hillmann (Schmölau), Ralf Hentschel (Freundeskreis Freilebender Wölfe e. V., Wolfsburg), Christian Heuer (Ihlowscher Forstbetrieb), Sebastian Hey (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Letzlingen), Frank Heyer (Landesforstbetrieb, Forstrevier Steckby), Carol Höger (BUND Stiftung Goitzschewildnis), Peter Ibe (Steckby), Jan Janisch (Mellnitz), Helge John (Forstbetrieb Lochow), Samuel Klyne (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Liegenschaft Oranienbaumer Heide), Marius Kühl (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Altengrabow), Ralf Knapp (Naturschutzbeauftragter Altmarkkreis Salzwedel), Dr. Marco König (Magdeburg), Christine Köthke (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Letzlingen), Sabrina Krebs (Wulkau), Andreas Kriebel (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Altmark), Manuela Krüger (Hohes Holz), Lutz Lambrecht (Tangerhütte), Familie Lavandier (Schorstedt), Ramon Lembke (Jeseritz), Dieter Leupold (BUND Grünes Band), Lutz Listing (Landesforstbetrieb, Forstrevier Annarode), Familie Malek (Neulingen), Heiko Marenk (Tangermünde), Barbara Mengel (Krina), Ralf Meyer (BUND Stiftung Goitzschewildnis), Frank-Uwe Michler (Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde), Lilly Middelhoff (Nationalpark Harz, Luchsprojekt), Volker Nakel (Jägerschaft Wolmirstedt), Kirsten Nienhaus (Wahlitz), Jens Noack (Golmer), S. Olitzsch-Pein (Stendal), Frank Ozimek (Landesforstbetrieb, Revier Meierei), J. Pein (Stendal), Anja Philips (LZW Arendsee), Frank Pichottki (Neulingen), Thilo Pierau (Schorstedt), Peter Poppe (Biosphärenreservat Mittelelbe), Dr. Stefan Reinhard (Primigenius gGmbH, Oranienbaumer Heide), Toren Reis (Landesforstbetrieb, Forstrevier Hoher Fläming), Lüder Richter (Stiege), Detlev Riesner (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstrevier Berge), Herr Robitzsch (Landesforstbetrieb, Revier Grenzhaus), Katja Rötz (UNESCO Biosphärenreservat Drömling), Julia Sattelkow (Kümmernitz), Uwe Sattelkow (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Altmark, Revier Kümmernitz), Max Sälzer (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Klietz), Hans Schattenberg (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Ostharz), Prof. Dr. Peter Schmiedtchen (Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V., Dolle †), Matthias Schmidt (Landesforstbetrieb, Forstrevier Salzwedel), Hans-Dieter Schönau (Eisenhammer), Axel Schonert (Naturschutzbeauftragter Landkreis Wittenberg), Frank Schulz (Jägerschaft Klötze), Alexander Schulze (Landesforstbetrieb, Revier Huy), Horst Schulze (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Altmark), Nils Schumann (Landesforstbetrieb, Forstrevier Göritz), Dr. Martin Steinert (Jessen), Dr. Norman Stier (TU Dresden), Ludger Stövesand (Gardelegen), Jens Strebe (Landeszentrum Wald, Revier Hohes Holz), Matthias Thiede (LZW Arendsee), Olaf Thiele (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Annaburg), Axel Tiemann (Neulingen), Eckhard Thurow (Oranienbaum), Dr. Martin Trost (Landesamt für Umweltschutz), Lukas Wachsmann (Nationalpark Harz, Forst), Ottmar Wahlers (Melliner Forst, Graf von der Schulenburg), Joachim Weber (UNESCO-Biosphärenreservat Drömling), Heiko Werner (Polkau), Heike Westermann (Zörbig), Franziska Werthmann (Bergzow), Katalin Wiese-Brattig (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Forstrevier Glücksburger Heide), Carola Wirbs (Stiftung Umwelt, Natur und Klimaschutz Sachsen-Anhalt), Erik Ziepel (Möckern). Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Meldern von Wolfshinweisen, die ihre Beobachtungen freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben und somit in diesem Monitoringjahr einen wichtigen Beitrag zum hier vorgestellten Kenntnisstand geleistet haben. Gesamtkoordination und Zusammenstellung des Berichts: Dr. rer. nat. Antje Weber; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)

Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (VBK50)

Auf Grundlage der Daten der Vorläufigen Bodenkarte von Sachsen-Anhalt erfolgt die Auswertung für die Datenebene Austauschhäufigkeit des Bodenwassers. Berechnet wurde die prozentuale jährliche Austauschhäufigkeit (AH) der Bodenlösung im betrachteten Bodenraum. AH [%/a] = SWR [mm/a] * 100 / FKWe [mm]. SWR: Sickerwasserrate (nach TUB-BGR-Verfahren) FKWe: Feldkapazität im effektiven Wurzelraum zugehörige Datenfelder: AH_K: Einstufung der Austauschhäufigkeit Klasse 1: sehr gering (= 250 %/a)

ATKIS-DTK10 Sachsen-Anhalt

Topographische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, die die Erdoberfläche in ihren verschiedenen Erscheinungsformen -Siedlungen, Verkehrswege, Grenzen, Gewässer, Geländeformen und Vegetation- in Abhängigkeit des Kartenmaßstabes anschaulich, möglichst vollständig und übersichtlich wiedergeben. Signaturen und Kartenschrift helfen, die topographischen Objekte zu erläutern. Die Topographische Karte im Maßstab 1:10 000 wird mit dem Verfahren "Digital geführte Topographische Karte (ATKIS-DTK)" auf Grundlage des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (Basis-DLM) hergestellt. Sie entspricht den deutschlandweit geltenden Vorgaben für den Karteninhalt, die geodätische Grundlage, den Zeichenschlüssel und das Layout. Die Aktualisierung erfolgt in periodischen Zyklen.

INSPIRE ST Schutzgebiete Denkmalpflege

Dieser Datensatz enthält ins INSPIRE-Datenmodell Schutzgebiete transformierte Daten (Kulturdenkmale nach §2 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt).

Rückblick EnMK23 – Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Herr Prof. Willingmann, die Energieministerkonferenz 2023 war die erste ihrer Art. Wie ist sie entstanden? Und wie kam es zum Vorsitz von Sachsen-Anhalt? Die Energieministerkonferenzen 2023 fanden nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg, sondern an zwei verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt statt. Warum? Energieministerkonferenz 2023 im März in Merseburg Energieministerkonferenz 2023 im September in Wernigerode Was sind für Sie die wichtigsten Punkte, die die Energieministerkonferenz 2023 erreichen konnte? Wie wichtig war der Vorsitz für Sachsen-Anhalt und für die Landesregierung? Welchen Stellenwert hat in Ihren Augen die ja noch neue Energieministerkonferenz innerhalb der Fachministerkonferenzen? Wofür setzt sich Sachsen-Anhalt im Nachgang zur EnMK 2023 zukünftig ein?

Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.

Gewässernetz Sachsen-Anhalt (WMS-Darstellungsdienst)

Mit diesem Darstellungsdienst (WMS) werden INSPIRE-relevante Gewässerdaten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) in ursprünglicher Form (deutsche fachspezifische Attributierung) bereitgestellt. Verfügbar sind Daten zu - oberirdischen Wassereinzugsgebieten (WEG) - Fließgewässern 1. Ordnung - Oberflächenwasserpegeln - Deichlinien Der Erfassungsmaßstab für die Daten liegt zumeist im Bereich der amtlichen Topographischen Karte 1:10 000 und des Digitalen Landschaftsmodells 1:25 000 (DLM25), so dass der Anwendungsmaßstab sich auf Darstellungen kleiner/gleich Maßstab 1:10 000 beschränken sollte.

WFS ALKIS-DVG Sachsen-Anhalt

Dieser Downloaddienst stellt die digitalen Verwaltungsgrenzen (DVG) des Landes Sachsen-Anhalt bereit. Der Dienst enthält die tatsächliche Verwaltungsstruktur von Sachsen-Anhalt und beinhaltet die Grenzen und Namen des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte, der Gemeinden und Einheitsgemeinden. Der Dienst basiert auf ALKIS-Daten und ist tagaktuell.

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