Other language confidence: 0.6194158094627112
Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus dem Datensatz Wegenetz im saarländischen Wald umgesetzte Daten bereit.:Eine Klassifikation, die auf den physischen Eigenschaften des Straßenabschnitts beruhen.
Drahtlose Anwendungen im Alltag Über drahtlose Funktechnologien wie Bluetooth, WLAN oder NFC kommunizieren verschiedene Geräte miteinander. Bei der Kommunikation dieser Technologien gibt es unterschiedliche Frequenzen und Sendeleistungen. Die Strahlenbelastung im Alltag ist dabei sehr niedrig. Aus Sicht des Strahlenschutzes gehen von drahtlosen Anwendungen keine gesundheitsrelevanten Wirkungen aus. Drahtlose Funktechnologien wie Bluetooth, WLAN , UWB , Zigbee , DECT , NFC , LoRaWAN, Matter und Thread sind fester Bestandteil des modernen Alltags. Sie ermöglichen kabellose Kommunikation zwischen Geräten, die in Heim, Büro oder industriellen Anwendungen zum Einsatz kommen. Trotz der verschiedenen Frequenzen und Sendeleistungen dieser Technologien ist die Strahlenbelastung im Alltag sehr niedrig. Gleichzeitig liegt die durch sie verursachte Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in der Regel weit unterhalb der empfohlenen Höchstwerte. Warum keine gesundheitsrelevanten Wirkungen aus Sicht des Strahlenschutzes bestehen: Einhaltung der Grenzwerte: Die von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerte, die auch den SAR -Wert ( Spezifische Absorptionsrate ) berücksichtigen, sind deutlich unterschritten. Produktsicherheitsrichtlinien: Endgeräte unterliegen in Deutschland den Produktsicherheitsrichtlinien, die auch Aspekte des Strahlenschutzes umfassen. Minimale Exposition im Alltag: Messungen zeigen, dass typische Immissionen in Heim- oder Büroumgebungen weit unterhalb der kritischen Werte liegen. Wissenschaftlicher Konsens: Nach aktuellem Stand der Wissenschaft sind gesundheitlich relevante Wirkungen durch die EMF nicht zu erwarten. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 18.02.2026
Lebensräume, Pflanzen und Tiere verbreiten sich unabhängig von politischen Grenzen. Um der Gefährdung bestimmter Lebensraumtypen und Arten entgegen zu wirken, ist daher der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene notwendig. Die Staaten der Europäischen Union haben sich aus diesem Grund gemeinsam den Erhalt der Biologischen Vielfalt zum Ziel gesetzt. Mit NATURA 2000 wollen sie das Naturerbe für zukünftige Generationen bewahren. In der Bundesrepublik übernehmen die Bundesländer die Aufgabe, den günstigen Erhaltungszustand der einzelnen Lebensraumtypen und Arten zu bewahren, wieder herzustellen und zu entwickeln. Neben der Schutzgebietsausweisung (rechtlichen Sicherung) müssen auch Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung, Pflege und Überwachung (Monitoring) ergriffen werden.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus dem Datensatz Wegenetz im saarländischen Wald umgesetzte Daten bereit.:Eine Sammlung von Netzelementen, die einer einzigen Beförderungsart angehören.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodenbedeckung aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodenbedeckung aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.
Strahlenschutz beim Handykauf: SAR -Werte vergleichen Ausgabejahr 2025 Datum 13.11.2025 Viele Smartphones haben niedrige SAR-Werte Quelle: Yana Iskayeva/Getty Images Der Black Friday naht und auch die Zeit für Weihnachtseinkäufe beginnt. Viele Verbraucher*innen stehen vor der Entscheidung, ein neues Mobiltelefon zu kaufen. Dabei spielen Kriterien wie Preis, Display, Kamera und Akkulaufzeit oft eine zentrale Rolle. Wer zusätzlich darauf achten möchte, für sich selbst oder als Geschenk ein möglichst strahlungsarmes Modell zu wählen, kann auch die SAR-Werte der Telefone vergleichen. Verbraucher*innen finden die SAR -Werte von über 4.000 aktuellen und älteren Mobiltelefonen sowie Tablets beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ): Unter www.bfs.de/sar können sie die Werte über eine einfache Suchfunktion recherchieren und in die Kaufentscheidung einbeziehen. "Das BfS bietet diesen Service an, um auch beim Strahlenschutz für Transparenz zu sorgen und eine informierte Entscheidung zu ermöglichen" , erläutert BfS -Präsidentin Inge Paulini. Viele Geräte mit niedrigen SAR -Werten verfügbar Alle Handys müssen einen SAR-Wert von 2 Watt pro Kilogramm einhalten Quelle: LB Studios/Getty Images Mobiltelefone nutzen – ebenso wie andere Funkanwendungen – hochfrequente elektromagnetische Felder, um Sprache und Daten zu übertragen. Diese Felder können das Körpergewebe erwärmen. Die Begrenzung des zulässigen SAR -Wertes sorgt dafür, dass die Erwärmung sehr gering bleibt und kein gesundheitsschädliches Ausmaß annehmen kann. Der SAR -Wert eines Handys gibt an, wie viel Energie der Kopf oder der Körper beim Telefonieren mit dem Handy aufnimmt. Alle Mobiltelefone auf dem deutschen Markt müssen einen SAR -Wert von 2 Watt pro Kilogramm einhalten. Viele Mobiltelefone weisen jedoch deutlich niedrigere SAR -Werte auf. Wer sich in seinem Alltag möglichst wenig den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks aussetzen möchte, kann ein Gerät mit niedrigem SAR -Wert aussuchen. SAR ist die Abkürzung für Spezifische Absorptionsrate . Stand: 13.11.2025
Die Stadt Bad Saulgau beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Sanierung der Stauanlage des „Wagenhauser Weihers“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 228, 247, 230/3, mit Baustelleneinrichtungen auf Flst. Nrn. 245/1, 228/1, 230/2, 228/2 Gemarkung Bolstern, Stadt Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Aufgrund der nicht nachweisbaren Standsicherheit der Stauanlage musste der „Wagenhauser Weiher“ im Ortsteil Wagenhausen, Stadt Bad Saulgau bereits ab September 2025 abgelassen werden. Mit dem Ablassen des Weihers findet durch Winterung und Sömmerung sowie eine Teilentlandung des Stauraums eine Sanierung des Weihers statt. In diesem Zusammenhang konnte in das Gelände zwischen Weiher und „Wagenhauserbach“ im Rahmen der Gewäs-serunterhaltung ein Biberschutzgitter eingebracht werden, damit aufgrund der Grabarbeiten der Biber kein Durchbruch der Ufer stattfindet. Zur Einbringung der Biberschutzgitter musste die Vegetation im betroffenen Bereich entfernt oder auf Stock gesetzt werden, was vor allem das kartierte Offenlandbiotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ in Anspruch nahm. Die Sanierung der bestehenden Stauanlage bewirkt die Verbreiterung des Dammes durch die standsichere Anpassung der luftseitigen und der wasserseitigen Böschungen und Aufbringung einer mineralischen Abdichtung. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 167 m, die Dammkrone wird auf 7 m verbreitert, die Dammachse Richtung „Wagenhauser Weiher“ verschoben und die Breite der Dammaufstandsfläche beträgt dann bis zu 27 m. Die Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm wird entfernt und mit einer neuen Fahrbahn, Gehweg und Bankette bzw. Teilbereich als Steinmauer wiederaufgebaut. Die gesamte Vegetation im Dammbereich wird entfernt. Die Sicherung des luftseitigen Böschungsfußes im Bereich des „Karpfenweihers“ erfolgt mit einer Steinschüttung. Zur Überwachung werden Grundwassermessstellen eingebracht. Auf der Wasserseite sollen 4 Angelplätze am Damm hergestellt werden. Die Hochwasserentlastung wird als Stirnentlastung mit einer Breite von 3 m und Höhe von 1,9 m neu gebaut, das Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle mit der Breite von 10 m. Die bisherige Hochwasserentlastung wird abgebrochen. Es wird ein neues Mönchbauwerk (3 m x 1,80 m) mit Zugangssteg am bisherigen Grundablass errichtet. Die vorhandene Stützwand, der Mönch und das Einlaufbauwerk werden abgebrochen. Die Grundablassleitung wird saniert, hierzu findet eine Erneuerung des luftseitigen Zwischenschachtes statt. In verschiedenen Bereichen werden Leerrohre und Leitungen eingebracht. Zur Baumaßnahme werden Baustraßen und Lagerflächen eingerichtet, welche nach Abschluss wieder rückgebaut werden. Die in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Erholungssuchenden und die Betriebe werden durch die Baumaßnahmen mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen, die notwendige Umleitung des Verkehrs und die optische Wirkung des abgelassenen Weihers und der entfernten Vegetation in Ihrem Empfinden gestört. Es handelt sich um vorübergehenden Belästigungen während der Bauarbeiten. Besucher, welche Erholung suchen, können in der Umgebung auf weitere Angebote der Stadt ausweichen. Anlagenbedingt erfolgen keine weitergehenden Auswirkungen, als von der bisherigen Stauanlage. Der Bau eines Gehweges erhöht die Verkehrssicherheit entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die sanierte Stauanlage sichert die Gefahr von Hochwasser durch einen Dammbruch für den Bereich bis Fulgenstadt. Zum Ablassen der Weiher wurden die Fische abgefischt und in andere Gewässer verbracht. Die Biber zogen sich in den Zulauf des Weihers zurück und für Amphibien wurden südlich zwei Ersatzlaichgewässer hergestellt, welche gut angenommen wurden. Die Gemeine Teichmuschel, eine der häufigsten heimischen Großmuschelarten, konnte im Weiher nicht geborgen werden, da der Untergrund nicht begehbar war. Bei den, bereits 2008 erfassten und der Relevanzbegehung 2025 nachgewiesenen, Vogelarten handelt es sich um häufige und ungefährdete Gehölzbrüter. Die kleine Berg-Ahorn-Allee entlang der Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm musste aufgrund der nicht nachgewiesenen Standsicherheit der Stauanlage bereits auf die Stammtorsi reduziert werden und stellten damit keinen Lebensraum mehr dar. Die vorkommenden Tiere werden mit der Durchführung der Bauarbeiten optisch und akustisch gestört. Bereits zur Entfernung der Gehölze wurde auf die zeitliche und räumliche Begrenzung der Maßnahmen geachtet. Das gesetzlich geschützte Biotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ wurde bereits durch die Verlegung des Biberschutzgitters und wird im nördlichen Bereich durch die Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit der Stauanlage beeinträchtigt, da die Vegetation entfernt werden muss, bzw. rückgeschnitten wurde. Nach Umsetzung der Maßnahmen am Dammbauwerk wird sich durch Bewuchs die Verlandungsvegetation wiedereinstellen, so dass kein dauerhafter Verlust von Biotopfläche verbleibt. Zur Sanierung der Stauanlage ist eine ökologische Bauüberwachung geplant, die insbesondere die Einhaltung der festgelegten Schutz-, Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen überwachen und dokumentieren soll. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 0,53 ha inklusive temporär beanspruchter Baustelleneinrichtungen. Dauerhaft benötigt die Stauanlage aufgrund der Herstellung standsicherer Böschungen und Abdichtung mit mineralischer Dichtung eine größere Standfläche, die Dammachse wird Richtung Weiher verschoben, so dass sich die Wasserfläche bei Dauerstau um ca. 400 m² verringert. Die dauerhaft mehr beanspruchte Fläche befindet sich überwiegend unter Wasser. Im Zuge der Bauarbeiten werden Baustraßen und Lagerflächen auf zumeist befestigten Flächen angelegt, welche nach Abschluss wieder zurückgebaut werden. Während der Baumaßnahmen erfolgen durch die Verdichtung im Bereich der Baustraßen, Lagerflächen, durch den Abtrag des Bodens und Schotter und durch die Entschlammung des Weihers Eingriffe in den Boden. Hinzutretende Neuversiegelungen durch den Gehweg, die Angelplätze und den Zugang zum Mönch nehmen ca. 325 m2 auf dem bereits verdichteten Untergrund in Anspruch. Der Abtrag von Oberboden und Oberboden-Schotter-Gemisch wird mit ca. 1.050 m3 veranschlagt. Bei der als Unterhaltungsmaßnahme notwendigen Teilentschlammung der Weihersohle fällt ca. 700 m3 Bodenmaterial mit anschließendem Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen an. Die Ufermodellierung am „Karpfenweiher“ und der Einbau von Oberboden luftseitig beansprucht ca. 275 m3, am Hauptdamm wird bindiges Material zur Abdichtung mit ca. 2.000 m3 eingebaut. Die baubedingten Eingriffe werden durch den Rückbau und Neuaufbau der Dammböschungen wieder ausgeglichen. Der Weiher wird nach Abschluss der Arbeiten wieder bespannt und kann damit wieder als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, der Sonderstandort für naturnahe Vegetation wird sich neu einstellen. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch sachgemäßen Umgang und Einbau von geeignetem Bodenmaterial und Schutz vor dem Eintrag von Stoffen werden die beeinträchtigten Bodenfunktionen nach Beendigung der Maßnahmen mittel bis langfristig wiederhergestellt. Der Talkörper des Wagenhauser Tals beinhaltet ein Grundwasservorkommen welches zur Trinkwasserversorgung benötigt wird und über die Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Steinwiesen“ vom 28./30.10.1994 geschützt ist. Der „Wagenhauser Weiher“ und der „Wagenhauserbach“ befinden sich in dessen Einzugsgebiet. Der Neubau des Mönchbauwerks wird neben dem Standort des bisherigen Mönchbauwerks errichtet und an den bestehenden Grundablass angeschlossen, so dass nicht mit einem Eingriff in das Grundwasser gerechnet wird. Die neue Hochwasserentlastung liegt weiter östlich am Talrand etwas höher auf ca. 607 m ü NHN und damit außerhalb der grundwasserführenden Schichten. Das Einbringen von Piezometern in den Grundwasserleiter erfolgt unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gegen das Einbringen von schädigenden Stoffen, es erfolgen keine negativen Einwirkungen auf das Grundwasser durch die Messanlagen. Der „Wagenhauser Weiher“ ist ein künstlich hergestellter Weiher der früher dem Kloster Sießen als Fischteich diente und vom „Wagenhauserbach“ durchflossen wurde. Heute wird er vor allem aus den östlichen Quellbereichen und Niederschlagswasser gespeist. Der Weiher ist zum Erhalt seiner Wasserqualität regelmäßig in größeren Abständen zu sömmern/wintern und muss auch ohne die Umsetzung von Bauarbeiten immer wieder abgelassen werden. Die Verringerung der Wasserfläche des „Wagenhauser Weihers“ um ca. 400 m² aufgrund der Abdichtung und Abflachung der wasserseitigen Dammböschung macht etwa 0,6 % der Gesamtfläche des Weihers aus. Eine erhebliche Verringerung findet damit nicht statt. Der „Wagenhauserbach“ ist ein Quellbach, der in der südlich gelegenen Gemeinde Bolstern entspringt. Er gehört zum Einzugsgebiet der Donau, in die er nördlich von Bad Saulgau einspeist und wird aus demselben orographischen Einzugsgebiet wie das Wagenhauser Tal gespeist. Im Bereich der Stauanlage verläuft er in einem künstlich hergestellten Bachbett neben dem Weiher. Bei den Arbeiten zum Einbau des Biberschutzgitters und beim Ablassen der Wei-her wurden wirksame Maßnahmen zum Schutz des Eintrags von Stoffen ergriffen. Ein Eingriff in den Bach selbst erfolgt nicht. Bei den Bauarbeiten sind die allgemeinen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Grund- und Oberflächengewässer einzuhalten, wie das Vermeiden des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssigkeitsdichten Unterlage oder außer-halb des Bereichs. Die Nutzung der Lagerplätze ist nur unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen zulässig. Der klimatisch und aus lufthygienischer Beurteilung unbelastete Bereich am „Wagenhauser Weiher“ wird baubedingt vorübergehend durch den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen beansprucht. Anlagenbedingt ergeben sich keine Auswirkungen, da sich die Stauanlage klimatisch nicht auswirkt. Das Landschaftsbild am „Wagenhauser Weiher“, früher „Sießener See“ genannt, wird durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 25./30.09.1940 in seinem Bestand geschützt. Das Ablassen des Weihers, die Entfernung des Bewuchses auf der Stauanlage und der Neubau der technischen Anlagen Mönchbauwerk und Hochwasserentlastung im Weiher verändern das bisherige Landschaftsbild. Mit dem trocken gelegten Weiher ist vorübergehend ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftsbildes beeinträchtigt. Die Sanierung der Stauanlage ermöglicht die Herstellung des Weihers wieder, so dass die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist. Der Neubau der technischen Anlagen ersetzt die bisherigen Bauwerke, welche entfernt werden. Die Neupflanzung einer Hecke als Sichtschutz zur Fischzuchtanlage sowie der niedrige Bewuchs auf den Böschungen der Stauanlage mindern die Vorgabe, dass keine hohen Gehölze auf dem Damm aufwachsen dürfen. Der Bewuchs im Bereich der Biberschutzmaßnahme zwischen dem „Wagenhauser Weiher“ und dem „Wagenhauserbach“ wird sich wiedereinstellen. Die nach § 2 DSchG denkmalschutzrechtlich geschützte „Mittelalterliche und neuzeitliche Holzmühle mit Mahlweiher“ beinhaltet einige der alten Anlagenteile im „Wagenhauser Weiher“ und können mit den Sanierungsmaßnahmen aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben nicht mehr bestehen bleiben. Mit der archäologischen Begleitung und Dokumentation der zu verändernden Bestandteile des Kulturdenkmals ist die geschichtliche Bedeutung der Anlage gesichert. Das Vorhaben zur Sanierung der Stauanlage am „Wagenhauser Weiher“ und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen Biberschutzgitter und Sömmerung/Winterung des Weihers erfolgen unter Inanspruchnahme verschiedener Schutzgüter in einer geschützten Landschaft mit mehreren Schutzgebietskulissen. Eine starke Veränderung findet vor allem während der Umsetzung der Maßnahmen statt, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Bauwerks handelt. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Bespannung des Weihers unter Beachtung der Verminderungsmaßnahmen wird sich der frühere Zustand in Bezug auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild weitestgehend wiedereinstellen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Schlaubetal einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet zwischen Frankfurt/oder, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Beeskow gelegene Naturpark Schlaubetal hat eine Fläche von 227 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Gebiete unterschiedlichen Charakters. Der Norden wird durch große Waldgebiete geprägt, die von den charakteristischen Tälern der Schlaube und Oelse mit ihren zahlreichen Seen und Teichen durchzogen werden. Im Mittelteil liegt die Sukzessions- und Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide, Erbe der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz, die Feldflur von Leeskow, Reicherskreuz und Henzendorf sowie das von der Dorche geprägte Dorchtal im Osten. der Süden ist hingegen wieder von Wald bestimmt, den Seen und Moore auflockern, der jedoch keine natürlichen Fließgewässer aufweist. Durch das dichte Nebeneinander von nährstoffarmen Sandböden, kalkhaltigem Mergel und nassen Moorböden ist ein buntes Mosaik mit einem großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten entstanden. Neben der sehr hohen Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz besitzt das Schlaubetal als überregional bekanntes Ausflugziel einen hohen Stellenwert für die naturorientierte Erholung. Der PEP für den Naturpark Schlaubetal gliedert sich in zwei Teilen: - Teil 1: rechtliche, methodische und allgemeine naturparkweite Aspekte - Teil 2: genaue Beschreibung der 10 Landschaftsräume sowie deren Entwicklungs-/Schutzziele und Maßnahmen Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr. Im zweiten Teil des PEP werden für die einzelnen Landschaftsräume genau vorgestellt und Maßnahmen für die Entwicklungsziele abgeleitet.
Dieser Web Map Service transportiert die abgeleiteten Rasterbilder der Digitalen Orthophotos DOP20 entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Orthophotos (www.adv-online.de). Die Ausgangsdaten liegen in folgender Ausprägung vor: rgbi - Der Dienst bildet die 4 Kanäle der rgbi-Bilder in zwei Layern ab (Layer 1: 3-Kanal-Echtfarbbild, Layer 2: 3-Kanal-Colorinfrarotbild) | rgb - Es handelt sich um eine Darstellung als 3-Kanal-Echtfarbbild (Rot – Grün – Blau) | cir - Es handelt sich um eine Darstellung als 3-Kanal-Colorinfrarotbild (Nahes Infrarot [NIR] – Rot – Grün) | grau - Es handelt sich um eine Darstellung in Graustufen (panchromatisch) | ir - Es handelt sich um eine Darstellung als 1-Kanal-Infrarotbild (panchroma-tisch):Dieser Web Map Service transportiert die abgeleiteten Rasterbilder der Digitalen Orthophotos DOP20 entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Orthophotos (www.adv-online.de). Die Ausgangsdaten liegen in folgender Ausprägung vor: rgbi - Der Dienst bildet die 4 Kanäle der rgbi-Bilder in zwei Layern ab (Layer 1: 3-Kanal-Echtfarbbild, Layer 2: 3-Kanal-Colorinfrarotbild) | rgb - Es handelt sich um eine Darstellung als 3-Kanal-Echtfarbbild (Rot – Grün – Blau) | cir - Es handelt sich um eine Darstellung als 3-Kanal-Colorinfrarotbild (Nahes Infrarot [NIR] – Rot – Grün) | grau - Es handelt sich um eine Darstellung in Graustufen (panchromatisch) | ir - Es handelt sich um eine Darstellung als 1-Kanal-Infrarotbild (panchroma-tisch)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7033 |
| Europa | 103 |
| Kommune | 93 |
| Land | 1419 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 2134 |
| Wirtschaft | 25 |
| Wissenschaft | 1043 |
| Zivilgesellschaft | 91 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 3 |
| Bildmaterial | 2 |
| Chemische Verbindung | 784 |
| Daten und Messstellen | 5226 |
| Ereignis | 39 |
| Förderprogramm | 2200 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 193 |
| Infrastruktur | 32 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Software | 1 |
| Taxon | 61 |
| Text | 2431 |
| Umweltprüfung | 143 |
| WRRL-Maßnahme | 83 |
| unbekannt | 879 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 5265 |
| Offen | 4933 |
| Unbekannt | 299 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 10036 |
| Englisch | 7132 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 91 |
| Bild | 59 |
| Datei | 4466 |
| Dokument | 608 |
| Keine | 2024 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 35 |
| Webdienst | 417 |
| Webseite | 3241 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4666 |
| Lebewesen und Lebensräume | 5790 |
| Luft | 3725 |
| Mensch und Umwelt | 10271 |
| Wasser | 4131 |
| Weitere | 10362 |