Abschlussveranstaltung des Projekts „Maßnahmen zum Erhalt der durch die Salamanderpest bedrohten Amphibien-Arten Feuersalamander und Kammmolch in Rheinland-Pfalz“ – Amphibien durch Bsal-Hautpilz stark bedroht „Es wird oft vergessen, dass neben der Klimakrise auch die Bewältigung der Artenkrise zu den großen Herausforderungen unserer Zeit zählt. Denn der Erhalt der Biodiversität gehört zu unseren Lebensgrundlagen. Daher müssen wir dafür sorgen, dass diese biologische Vielfalt erhalten bleibt. Forschungsprojekte wie das der Universität Trier tragen dazu bei. Der Schutz des Feuersalamanders und des Kammmolchs vor einer neuen, sich ausbreitenden Krankheit, der ‚Salamanderpest‘ standen dabei im Mittelpunkt. Überträger ist der Hautpilz Bsal aus Asien. Durch den Pilz ist insbesondere der Feuersalamander zu einer bedrohten Art geworden. Früher war er eine Allerweltsart, die in fast allen Wäldern verbreitet war. Dieser Pilz ist eine weitere Krankheit, die unsere Biodiversität im Klimawandel weiter unter Druck setzt. Er zeigt uns, dass der Klimawandel immer stärker und immer wieder unerwartet zuschlägt“, erklärte Umweltministerin Katrin Eder bei der Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts „Maßnahmen zum Erhalt der durch die Salamanderpest bedrohten Amphibien-Arten Feuersalamander und Kammmolch in Rheinland-Pfalz“ des Umweltministeriums und der Universität Trier in Mainz. Das Projekt wurde für drei Jahre vom Umweltministerium durch die Aktion Grün mit 184.047 Euro gefördert. An der Universität Trier waren Prof. Dr. Stefan Lötters, Prof. Dr. Michael Veith und Dr. Philipp Böning an dem Projekt beteiligt. Neben dem Aufbau einer Ex-situ-Erhaltungszucht in einem Zoo-Netzwerk war ein Hauptbestandteil ihrer Arbeit ein deskriptives Monitoring, um Daten darüber zu gewinnen, wo der Pilz verbreitet ist und mit welcher Geschwindigkeit er sich ausbreitet. Aus den Daten wurden anschließend Maßnahmen zum Schutz vor der Salamanderpest formuliert. Zur Datengewinnung wurden Proben von Hautabstrichen an Salamandern am Watzbach und an Molchen und Salamandern in der Süd- und Vulkan-Eifel genommen sowie die Bestände der Feuersalamanderlarven über ein Monitoring überprüft. Prof. Dr. Stefan Lötters betonte: „Es ist erschreckend, live mit anzusehen, wie die Salamanderpest eine intakte Feuersalamanderpopulation binnen weniger Monate fast völlig dezimiert. Nicht nur als Forscher, sondern auch als Amphibienfreund und Artenschützer fühle ich mich daher verpflichtet, mich der Sache anzunehmen!“ Bsal wurde erstmals 2017 bei Feuersalamandern und Molchen in Rheinland-Pfalz (Eifel) nachgewiesen. Mittlerweile wurde das Pathogen nicht nur bei Feuersalamandern, sondern bei allen einheimischen Molcharten und der Geburtshelferkröte dokumentiert. Die Abkürzung „Bsal“ steht für den wissenschaftlichen Namen des Erregers Batrachochytrium salamandrivorans. Der Hautpilz wurde vor wenigen Jahren an Feuersalamandern in den Niederlanden entdeckt und stammt wohl ursprünglich aus Asien. Höchst wahrscheinlich ist er durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt. 2013 wurde er erstmals von einem internationalen Wissenschaftler-Team, dem auch Wissenschaftler der Universität Trier angehörten, beschrieben. Bsal befällt die äußerst sensible und überlebenswichtige Haut der Amphibien, indem er Löcher in die Haut frisst. So können andere Erreger die Hautbarriere überwinden, woran die Tiere letztlich verenden. Aufgrund des extremen Krankheitsverlaufs – nahezu 100prozentige Sterblichkeit bei Feuersalamandern – sowie den unmittelbaren populationsbezogenen Auswirkungen wird auch von der „Salamanderpest“ gesprochen. Die Studie der Universität Trier zeigt, dass sich die Salamanderpest in Rheinland-Pfalz weiter ausbreitet und sich – zumindest eine Zeit lang – im Lebensraum erhält. Vor allem dann, wenn andere Amphibien im selben Lebensraum vorkommen, die Bsal-tolerant sind und somit als Überträger dienen. Die Erkenntnisse der Trierer Forschenden deuten darauf hin, dass die Tiere eher eine Chance haben, die Salamanderpest langfristig zu überstehen, wenn sie sich in ihrer natürlichen Umwelt wohlfühlen. Deswegen ist es wichtig, die Ausbreitung der Salamanderpest zu verlangsamen. Ein wichtiger Ansatz ist dabei die Identifikation von Bsal-Zentren und das Ergreifen entsprechender Vorsichtsmaßnahmen. Dazu zählt etwa die Desinfektion des Schuhwerks. Zur Sicherung der Art wurde zudem die Erhaltungszucht in einem Netzwerk aus Zoos und fachkundigen Privatpersonen aufgebaut. „Wir sehen, dass sich dieser Pilz in Rheinland-Pfalz ausbreitet und gehen davon aus, dass er irgendwann im ganzen Land verbreitet sein wird. Noch haben wir Zeit, uns darauf vorzubereiten. Mit diesem Projekt ist ein erster wichtiger Schritt getan, gefährdete Arten wie den Feuersalamander und den Kammmolch bei uns zu erhalten“, so Eder.
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (52 KB, nicht barrierefrei) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (25 KB, nicht barrierefrei) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (36 KB, nicht barrierefrei). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (55 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Froschlurche (193 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (62 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (181 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Hornvögel (23 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (164 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (124 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (44 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Molche Salamander (163 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Pandinus (56 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Altgehege (117 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Neugehege (455 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Reptilien (768 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Säugetiere (extern, 1,9 MB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (85 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel (139 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (21 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (extern, 853 KB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (22 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Weichfresserarten (54 KB, nicht barrierefrei) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (79 KB, nicht barrierefrei) Stand: Februar 2020 zurück zu "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 08.07.2020
Halle (Saale), 14.03.2023 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung von Konfliktstellen Mit den milden Temperaturen beginnt in den kommenden Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungsverstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrenstellen überwinden. Aktuell sind die Populationen in Sachsen- Anhalt dürrebedingt bereits stark geschädigt und Verluste an ungesicherten Straßenabschnitten wiegen umso schwerer.“ so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Behörden und Ehrenamtliche mit Hilfe von Krötenzäunen gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um unbekannte Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, bittet das Landesamt für Umweltschutz darum, alle Beobachtungen von lebenden oder toten Amphibien auf oder an Straßen über das Meldeportal des Landesamtes zu melden. Dabei sollten nach Möglichkeit auch Fotos hochgeladen und Angaben zur Anzahl der Tiere Pressemitteilung Nr.: 07/2023 gemacht werden. praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de lau.sachsen-anhalt.de/amphibien Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Auf einer Straße wandernde Kreuzkröte im Scheinwerferlicht (Foto: Fabian Sprott) Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) 2/2
Halle (Saale), 16.03.2022 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung toter Tiere Mit den milden Temperaturen beginnt in diesen Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann bei zumeist feuchter und milder Witterung in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungs- verstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren manchmal viele Hundert Meter langen Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrstellen überwinden. Straßen werden ihnen dabei besonders häufig zum tödlichen Verhängnis.“, so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Krötenzäune gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um solche Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, werden nun alle Beobachtungen von Amphibien auf Straßen systematisch vom Landesamt dokumentiert. Bürgerinnen und Bürger können die Erfassung unterstützen, indem sie Fundorte toter Tiere direkt auf dem Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz eintragen: lau.mlu.sachsen-anhalt.de/amphibien oder per Mail melden: artenmeldung@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Pressemitteilung Nr.: 07/2022 praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) Verkehrszeichen, die auf Amphibien- wanderung hinweisen (Foto: Marcel Seyring) 2/2
Übersicht über die in Sachsen-Anhalt anzuwendenden Haltungsgutachten Stand: Februar 2020 Für Neubauten von Gehegen und Volieren Säugetiere Für Altgehege vor dem 1. März 2010 Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren. BMEL. 7. Mai 2014 Vögel Strauße, Nandus, Emus Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußen, Nandus, Emus und Kasuaren. BMEL. März und Kasuare 2019 Greifvögel und EulenLeitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gutachten der Sachverständigengruppe „Tierschutzge- Gehegen vom 27. Mai 1995 rechte Haltung von Vögeln“ beim BML über die Mindest- anforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen vom 10. Januar 1995 PapageienGutachten der Sachverständigengruppe „Tierschutzge- rechte Haltung von Vögeln“ beim BML über die Mindest- anforderungen an die Haltung von Papageien vom 10. Januar 1996 in der von den zuständigen niedersächsi- schen obersten Behörden auf der Grundlage des Urteils OVG 3 G 1259/914 A 103/89 des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts überarbeiteten Fassung TurakosGutachten des BfN über die Mindestanforderungen an die Haltung von Turakos (Musophagidae) vom August 2009 HornvögelGutachten des BfN über die Mindestanforderungen an die Haltung von Hornvögeln (Bucerotidae) vom 5. März 2007 Gutachten der Sachverständigengruppe „Tierschutzge- rechte Haltung von Vögeln“ beim BML über die Mindest- anforderungen an die Haltung von Papageien vom 10. Januar 1995 Kleinvögel (Körner- fresser) NICOLAI-Gutachten – Vom Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, auf der Basis eines Protokolls vom 21./ 22.11.1985 der niedersächsischen Veterinärdezernenten empfohlene Volierenmaße für bestimmte Kleinvogelarten Gutachten der Sachverständigengruppe „Tierschutzge- rechte Haltung von Vögeln“ beim BML über die Mindest- anforderungen an die Haltung von Kleinvögeln (Teil 1, Körnerfresser) vom 10. Juli 1996 Augenbrauenhäherling, Gutachten des BfN über die Mindestanforderungen für die Haltung von Augenbrauenhäherling, Silberohrson- Silberohrsonnenvogel, nenvogel, Sonnenvogel und Beo vom 31. August 2000 Sonnenvogel und Beo Für alle übrigen in den o.g. Gutachten nicht enthaltenen VogelartenThird annual Report to the International Secretariat on the Management of the Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora in Switzerland (1977) - CITES-Haltungsempfehlung für Vögel; Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten ReptilienGutachten der Sachverständigengruppe „Tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren“ beim BML über die Min- destanforderungen an die Haltung von Reptilien vom 10. Januar 1997 Amphibien Molche und Salaman- der Allgemeine Haltungsrichtlinien für Molche und Salamander der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Ter- rarienkunde (DGHT) e. V. vom 31. Dezember 2006 FroschlurcheAllgemeine Haltungsrichtlinien für Anuren der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) e.V. vom 31. Dezember 2006 SeepferdchenMindestanforderungen an die Haltung von Seepferdchen der Gattung Hippocampus vom 20. Dezember 2012 (BfN) Wirbellose Pandinus-Arten (Kaiserskorpione)Mindestanforderungen des BfN zur Unterbringung von Pandinus-Arten beim Großhändler und beim Privathalter vom 24. Juni 1997 Brachypelma-Arten (Rotknie-vogelspinnen)Mindestanforderungen des BfN zur Unterbringung von Brachypelma-Arten beim Großhändler und beim Privathal- ter vom 3. Juli 1997 Korallen und Riesen- muschelnMindestanforderungen des BfN für das Halten von Korallen und Riesenmuscheln (WA-Arten) unter besonderer Berücksichtigung des Groß- und Einzelhandels vom Juli 1997
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) hat den Feuersalamander zum Lurch des Jahres 2016 ernannt. Auf diese Weise wird eine der auffälligsten und in Europa weit verbreiteten Amphibienarten in den Fokus des Arten- und Naturschutzes gerückt. Bundesweit gilt der Feuersalamander ( (Salamandra salamandra) derzeit als ungefährdet. Er zählt aber zu den Arten, für deren Erhalt Deutschland international eine besondere Verantwortung trägt. In den Roten Listen einiger Bundesländer wird der Feuersalamander als gefährdet eingestuft, weil er vielerorts einen rückläufigen Bestandstrend zeigt. Gefährdungsursachen sind vor allem die Vernichtung seiner Lebensräume durch intensive forstliche Nutzung von Laubmischwäldern, deren Zerschneidung durch Straßenbau sowie wasserbauliche Maßnahmen und Besatz mit Fischen in den Larvengewässern. Aber auch ein neuerdings in westlichen Nachbarstaaten auftretender, tödlicher Hautpilz bedroht den Feuersalamander.
Einhaltung von Hygieneregeln in NRW durch Umweltministerium festgesetzt - Tödlicher Pilz breitet sich in NRW-Freilandvorkommen des Feuersalamanders weiter aus Infektionskrankheiten sind eine schwerwiegende Bedrohung der globalen Biodiversität. Amphibien sind die dabei am stärksten bedrohte Wirbeltiergruppe. Neben Lebensraumzerstörung, Umweltverschmutzung und klimatischen Veränderungen geht eine große Bedrohung für Amphibien von den Ranaviren und der Infektionskrankheit Chytridiomykose aus. Chytridiomykose wird bei uns durch die krankheitserregenden mikroskopisch kleinen Pilze Batrachochytrium dendrobatidis (Bd) und durch Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) hervorgerufen. Mittlerweile betrifft diese durch Bsal verursachte Erkrankung alle Schwanzlurcharten der Familie Salamandridae (Echte Salamander und Molche), dies sind bei uns in NRW der Feuersalamander, der Kammmolch und die drei kleinen Molcharten Berg-, Teich- und Fadenmolch. Diese Hautpilz-Erkrankung trägt treffenderweise den Namen „Salamanderpest“ und breitet sich stark aus. Es wird mit gewaltigen Bestandseinbrüchen gerechnet, da die Mortalitätsrate bei Feuersalamandern annähernd 100 % bei infizierten Tieren beträgt. Totfund von einem an Bsal verstorbenen Feuersalamander; Bild: Jürgen Fröchte, Januar 2021 Hygieneregeln Die Ausbreitung von allen Krankheitserregern für die heimischen Amphibien ist unbedingt zu erschweren. Deshalb wurden zur Eindämmung der Salamanderpest von der Universität Trier in Zusammenarbeit mit dem LANUK Hygieneregeln (sog. Hygieneprotokoll ) erarbeitet und durch das Umweltministerium per Erlass verbindlich festgesetzt. Das Hygieneprotokoll richtet sich in erster Linie an alle Personen, die im Gelände Kartierungen und spezielle Tiererfassungen durchführen, aber auch an Erholungssuchende in Wäldern und Feuchtgebieten. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Hygieneregeln bei allen Geländearbeiten und sonstigen Arbeiten in den (semi-) aquatischen Lebensräumen der Amphibien (z.B. Wälder und Feuchtgebiete) verbindlich beachtet werden. Das gilt besonders für die Reinigung, Desinfektion und das Durchtrocknen von Stiefelsohlen und Ausrüstungsgegenständen, die mit den Tieren am/im Wasser oder dem Boden in ihren Lebensräumen in Kontakt gekommen sind. Alle zuständigen Behörden sind gebeten darauf hin zu wirken, dass bei Vergaben, Bautätigkeiten, Forstarbeiten, wasserbauliche Maßnahmen usw. in entsprechenden Amphibien- Lebensräumen auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen im Sinne des Hygieneprotokolls geachtet wird. Im Hygienprotokoll finden Sie Hinweise für Erholungssuchende in Wäldern, Synergien mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Hinweise für wissenschaftlich tätige Personen im Gelände Praxistipps, weitere Informationen und fachliche Erklärungen Hinweise für den Amphibienschutz an Straßen mit Fangeimern an saisonalen Schutzzäunen Die Informationen werden bei neuen Erkenntnissen zeitnah überarbeitet und an dieser Stelle angeboten. Ausbreitung Das seit 2008 in der Provinz Zuid-Limburg (Niederlande) und seit 2014 auch in den Ardennen (Belgien) beobachtete Salamandersterben hat spätestens 2015 die nordrheinwestfälische Eifel erreicht. Das belegen Freiland-Untersuchungen einer Arbeitsgruppe der Universitäten Trier und Braunschweig sowie der Biologischen Stationen Düren und der StädteRegion Aachen. Seit 2016/2017 liegen die neuen Befallsräume im Großraum des Ruhrgebietes und ab 2019/2020 kam das Bergischen Land hinzu. Es ist zu befürchten, dass es zu einer noch weiteren Ausbreitung der Salamanderpest in die Kernverbreitungslebensräume des Feuersalamanders im südwestfälischen Bergland und anderswo kommen wird. Karte: Universität Braunschweig, Stand: 08/2020 Auf der Karte markieren die roten Kreise die Nachweisstandorte der mit dem Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans positiv getesteten Schwanzlurcharten, i.d.R. Feuersalamander, aber auch Kammmolche, u.a. Die Karte enthält noch nicht die unlängst bekannt gewordenen Seuchenstandorte in Herne/Castrop-Rauxel und im bergischen Städtedreieck Wuppertal/Solingen/Remscheid von Anfang 2021. Ursprung Vermutlich wurde B. salamandrivorans aus den gemäßigten Breiten Ostasiens eingeschleppt. Die dort lebenden Schwanzlurcharten sind gegen diesen Erreger oft resistent. Für unsere heimischen Molcharten Kammmolch, Berg-, Faden- Teichmolch und für Feuersalamander-Populationen sowie für die in Terrarien gehaltenen Schwanzlurche stellt dieser Chytridpilz eine ernst zunehmende Bedrohung dar. Informationen für Tierärzte Ein Übersichtsposter mit dem Titel „ Wie man eine Bsal-Infektion erkennt und behandelt “ zeigt Fotos eines mit Bsal infizierten Feuersalamander und zweier infizierter Bergmolche. Es bietet Tierärzten einen Überblick über Bsal-bedingte Symptome, darunter makroskopische und mikroskopische Hautläsionen, die erforderlichen diagnostischen Test zur Bestätigung der Diagnose und die richtige Behandlung. Das Infomaterial ist von www.BsalEurope.com herausgegeben worden, dort bekommen Sie auch weitere Fachinformationen, Literatur, Diagnose- und Referenzlabore genannt. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit seuchenartig verlaufenden Amphibienkrankheiten der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie Forschung Verschiedene Akteure forschen daran die Salamanderpest besser zu verstehen, insbesondere im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts des Bundesamts für Naturschutz (BfN). Diese Teams aus der Wissenschaft, dem Artenschutz und Behörden haben ihren Kenntnisstand in einer Sonderausgabe der Fachzeitschrift SALAMANDRA zusammengefasst. Die insgesamt 11 Artikel sind frei zugänglich. Der Band ist auch als Gesamtes verfügbar unter: Sonderausgabe SALAMANDRA zur Salamanderpest Handelsauflagen Die EU hat die Handelsauflagen für Salamander bis 31.12.2022 verlängert. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/361 der Kommission Stand 22. Februar 2021
Wissenschaftler des Senckenberg Forschungsinstitutes in Frankfurt am Main haben 2010 eine neue Froschart im Hochland Panamas entdeckt, die bei Berührung abfärbt. Kürzlich wurden die zugehörigen Studie in den Fachmagazinen „Amphibianand Reptile Conservation“ und „ZooKeys“ veröffentlicht. Er ist nur etwa zwei Zentimeter groß, leuchtend gelb und färbt bei Berührung ab: Ein deutsches und panamaisches Forscherteam hat den Gelbfärber-Regenfrosch Diasporus citrinobapheus in den Bergen Panamas aufgespürt. Neben dem nicht farbechten Frosch konnten die Wissenschaftler 18 von insgesamt 33 gefährdeten und stark gefährdeten Amphibienarten nachweisen, die in dem untersuchten Gebiet als heimisch gelten. Darunter ist auch ein Salamander, der seit seiner Entdeckung vor 34 Jahren nicht mehr nachgewiesen werden konnte und ein Frosch, der seit 27 Jahren nicht mehr in Panama gefunden wurde. Die zugehörigen Studie wurde am 21. Mai 2012 im Fachmagazin ZooKeys veröffentlicht.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 9 |
Land | 16 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 4 |
Messwerte | 2 |
Taxon | 3 |
Text | 6 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 15 |
offen | 8 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 25 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Bild | 2 |
Datei | 2 |
Dokument | 5 |
Keine | 14 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 9 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 13 |
Lebewesen & Lebensräume | 25 |
Luft | 8 |
Mensch & Umwelt | 25 |
Wasser | 12 |
Weitere | 23 |