Halle (Saale), 16.03.2022 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung toter Tiere Mit den milden Temperaturen beginnt in diesen Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann bei zumeist feuchter und milder Witterung in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungs- verstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren manchmal viele Hundert Meter langen Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrstellen überwinden. Straßen werden ihnen dabei besonders häufig zum tödlichen Verhängnis.“, so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Krötenzäune gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um solche Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, werden nun alle Beobachtungen von Amphibien auf Straßen systematisch vom Landesamt dokumentiert. Bürgerinnen und Bürger können die Erfassung unterstützen, indem sie Fundorte toter Tiere direkt auf dem Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz eintragen: lau.mlu.sachsen-anhalt.de/amphibien oder per Mail melden: artenmeldung@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Pressemitteilung Nr.: 07/2022 praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) Verkehrszeichen, die auf Amphibien- wanderung hinweisen (Foto: Marcel Seyring) 2/2
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter WISIA ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 12.04.1999 Gutachten Froschlurche (PDF) VDA & DGHT, Stand: 1. April 2005 Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-1 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Mai 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-2 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirschaft, Stand Dezember 2024 Gutachten Hornvögel (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 5. März 2007 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, Stand 10.07.1996 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Protokoll vom 21./ 22.11.1985 Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Stand 1997 Gutachten Molche Salamander (PDF) VDA & DGHT, Stand: 31. Dezember 2006 Gutachten Pandinus (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 24.6.1997 Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1996 Gutachten Reptilien (PDF) Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 10. Januar 1997 Gutachten Säugetiere (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand Mai 2014 Gutachten Seepferdchen (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 20.12.2012 Gutachten Sonstige Vögel - englische Artbezeichnungen (PDF) (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Sonstige Vögel - Übersetzung (PDF) Übersetzung der englischen Artbezeichnungen (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand März 2019 Gutachten Turakos (PDF) Bundesamt für Naturschutz, August 2009 Gutachten Weichfresserarten (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 31. August 2000 Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: November 2025 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 05.11.2025
Die Anzahl der etablierten Amphibienarten ist in Deutschland mit 15 Froschlurcharten und 6 Schwanzlurcharten überschaubar. Zu den Froschlurchen zählen die Frösche, Kröten und Unken. Molche und Salamander werden aufgrund ihres Körperbaus als Schwanzlurche bezeichnet. Die Haut der Amphibien ist dünn und feucht. Sie enthält Schleimdrüsen, die ein Sekret absondern und damit die Tiere vor dem Vertrocknen an Land schützen. Obwohl ausgewachsene Amphibien Lungenatmer sind, können sie je nach Art einen Teil des Sauerstoffbedarfs über die Haut aufnehmen. Dies ermöglicht zum Beispiel dem Grasfrosch, die kalten Wintermonate am Boden von Gewässern zu verbringen. In dieser Zeit fährt er seinen Stoffwechsel herunter und stellt auf vollständige Hautatmung um. Manche Amphibienarten besitzen zudem Giftdrüsen. Sie sondern ein mehr oder weniger giftiges Hautsekret ab, welches die Tiere nicht nur vor Fressfeinden, sondern auch vor Pilzinfektionen und Bakterien schützt. Im Gegensatz zu den Reptilien müssen fast alle einheimischen Amphibienarten ein Gewässer zur Eiablage aufsuchen. Aus dem sogenannten Laich entwickeln sich die Larven, die in ihrer ersten Lebensphase als reine Wasserbewohner über Kiemen atmen. Ausgenommen davon ist der Alpensalamander, der bereits ein bis zwei voll entwickelte und über Lungen atmende Jungtiere zur Welt bringt. Von den 21 in Deutschland vorkommenden Amphibienarten wurden alle bis auf den vom Menschen eingeschleppten Nordamerikanischen Ochsenfrosch einer Gefährdungsanalyse unterzogen. 50 % der Amphibienarten wurden als bestandsgefährdet eingestuft, 30 % gelten noch als ungefährdet. Weitere 15 % der Arten befinden sich auf der Vorwarnliste. Für die Einschätzung der Gefährdungssituation des Seefroschs reichen die zugrundeliegenden Daten derzeit nicht aus. Ernstzunehmende Gefährdungsursachen sind unter anderem der Verlust von geeigneten Laichgewässern und Landlebensräumen durch Zerstörung oder Verschmutzung sowie die Zerschneidung der Wanderrouten durch die Flächeninanspruchnahme im Rahmen von Straßen- und Siedlungsbau. (Stand 8. Juni 2019) Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.
In Deutschland sind zwei Unterarten bekannt: Im Norden, Westen und Süden der Fleckenstreifige Feuersalamander (Salamandra salamandra terrestris), im äußersten Südosten Bayerns sowie Sachsens die Nominatform (S. s. salamandra). Im mittleren Deutschland (Teile Hessens, Rheinland-Pfalz, Thüringens, Sachsen-Anhalts und Sachsens) liegt eine breite Übergangszone, in der Mischpopulationen allerdings nur mit genetischen Methoden eindeutig als solche angesprochen werden können. Die Gefährdungsanalyse bezieht sich auf die Art, nicht auf die Unterarten. Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt etwas über 10 %. Zudem liegt der Südwesten (Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz) im Arealzentrum und ist zugleich der Arealteil mit der vermutlich höchsten Vorkommensdichte. Deutschland ist daher für die weltweite Erhaltung des Feuersalamanders in hohem Maße verantwortlich. Die TK25-Q Rasterfrequenz im Zeitraum von 2000 bis 2018 beträgt 17,51 % und liegt damit in der Kriterienklasse „mäßig häufig“. Dabei ist die Verbreitung in Deutschland sehr differenziert. Innerhalb des großräumigen Areals ist die Art an Waldgebiete gebunden (Veith 1996, Zöphel & Steffens 2002, Schlüpmann et al. 2006, Rimpp 2007, Westermann 2015), dort aber oft in großer Dichte vertreten. Nördlich der Mittelgebirge fehlt die Art in weiten Teilen. Zwischen Donau und Isar klafft eine historisch bedingte Lücke im Areal. Flächig und dicht besiedelt sind Rheinland-Pfalz, das Saarland, Baden-Württemberg, weite Teile Hessens und die Mittelgebirge Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens und Thüringens. Der langfristige Bestandstrend ist nur schwer zu beurteilen. Tatsächlich schienen die Bestände im Verbreitungsareal über lange Zeit stabil zu sein. Ein mäßiger Rückgang der Bestände durch die Zunahme der Fichtenforste zu Ungunsten der Laubwälder seit Beginn des 19. Jahrhunderts ist anzunehmen. Der kurzfristige Bestandstrend wird als Abnahme unbekannten Ausmaßes eingestuft. Experten und Expertinnen schätzen in vielen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen) die Bestandsentwicklung negativ, in Nordrhein-Westfalen und Hessen bislang als stabil ein (z. B. Schlüpmann 2008). Die vom Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) verursachte Salamanderpest (Hautpilzerkrankung) ist aufgrund hoher Mortalitätsraten besonders für den Feuersalamander bedrohlich. Inwieweit dieser Risikofaktor bereits in den nächsten zehn Jahren den Trend signifikant verschlechtern wird, ist schwer abschätzbar. Da aber eine großflächige Ausbreitung von Bsal wahrscheinlich ist (Lötters et al. 2020), wird dieser als potenzieller Risikofaktor genannt, aber bei der Ermittlung der Rote-Liste-Kategorie noch nicht berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Die geänderte Bewertung des langfristigen Bestandstrends von der Kriterienklasse „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) auf „mäßiger Rückgang“ führt zur Einstufung in die „Vorwarnliste“. Die Veränderungen in der Zusammensetzung der Forste seit 1800 zugunsten der Fichte haben einen nicht zu beziffernden Rückgang der Bestände verursacht. Die naturnahe Waldbewirtschaftung und die Ausweisung von Naturwaldzellen sind räumlich beschränkt und noch ohne signifikanten Einfluss. Angesichts des Waldumbaus im Zeichen des Klimawandels wird eine Reihe von Forsten mit neuen Baumarten begründet, deren Auswirkungen auf die Bestände des Feuersalamanders unbekannt sind. Negativ wirkt sich der vermehrte Maschineneinsatz in den Forsten aus. Dazu kommt, dass auch nachts die Forstwege befahren werden. Die Individuenverluste haben hierdurch sowie durch den allgemeinen Anstieg der Verkehrsdichte lokal erheblich zugenommen. Auch die zunehmende Frühjahrstrockenheit macht sich in den Quellbächen bemerkbar. Die Regenwasserableitung von versiegelten Flächen in Quellbäche verstärkt insbesondere nach Starkregenereignissen die Larvendrift (Thiesmeier & Schuhmacher 1990, Seifert 1991, Pastors 1994, Veith et al. 2019). Das Lückensystem in der Sohle von Waldbächen als wesentliches Teilhabitat des Feuersalamanders im Einzugsgebiet landwirtschaftlicher Nutzflächen und des Bergbaus wird durch den Eintrag von Boden zugeschwemmt. Auch direkte Eingriffe in die Laichhabitate und ihres Umfeldes, etwa zur „Verschönerung“ von Quellen und Wäldern, sind zu nennen. In Nordrhein-Westfalen (Dalbeck et al. 2018, Schulz et al. 2018, Schulz et al. 2020) und Rheinland-Pfalz (Wagner et al. 2019 b) sind erste Auswirkungen der Salamanderpest (Bsal) erkennbar. Im Ruhrgebiet wurden bereits Massensterben beobachtet. In der Eifel ist der Erreger seit mindestens 2004 vertreten. Die Anzahl der Bsal-Nachweise nimmt stetig zu. 2018 wurde der Erreger erstmals auch in Rheinland-Pfalz (an Molchen) nachgewiesen. An vielen Stellen in der Eifel fehlt der Feuersalamander inzwischen, wobei die Ursache noch unklar ist (Wagner et al. 2017, 2019 b). Die rasante Zunahme der Bsal-Nachweise seit 2016 im Ruhrgebiet und das Verschwinden des Salamanders in ganzen Talzügen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen deuten auf eine schnelle Ausbreitung des Pathogens hin. Inzwischen ist Bsal auch in Bayern nachgewiesen worden (Lötters et al. 2020, Thein et al. 2020). Wichtig sind der Erhalt und die Förderung standorttypischer Laubwälder in Feuersalamander-Gebieten, insbesondere im Umfeld von Quellbächen oder stehenden Gewässern, die gelegentlich auch als Laichplätze dienen. Altholz sollte in den Habitaten verbleiben. Auch in den Quellbachregionen sollte es nicht abgeräumt werden, da es die Stau- und Kolkbildung fördert. Die ungebremste Einleitung von Regenwasser in die Quellbäche sollte unterbunden werden. Eine Reihe sinnvoller Maßnahmen wurden in einem Projekt im Thüringer Wald im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt umgesetzt und erprobt (Naturstiftung David o. D.). Um die weitere Ausbreitung von Bsal zu verhindern, müssen Hygienemaßnahmen (Schulz et al. 2018) in allen Gebieten mit Feuersalamander-Vorkommen durchgeführt werden.
Abschlussveranstaltung des Projekts „Maßnahmen zum Erhalt der durch die Salamanderpest bedrohten Amphibien-Arten Feuersalamander und Kammmolch in Rheinland-Pfalz“ – Amphibien durch Bsal-Hautpilz stark bedroht „Es wird oft vergessen, dass neben der Klimakrise auch die Bewältigung der Artenkrise zu den großen Herausforderungen unserer Zeit zählt. Denn der Erhalt der Biodiversität gehört zu unseren Lebensgrundlagen. Daher müssen wir dafür sorgen, dass diese biologische Vielfalt erhalten bleibt. Forschungsprojekte wie das der Universität Trier tragen dazu bei. Der Schutz des Feuersalamanders und des Kammmolchs vor einer neuen, sich ausbreitenden Krankheit, der ‚Salamanderpest‘ standen dabei im Mittelpunkt. Überträger ist der Hautpilz Bsal aus Asien. Durch den Pilz ist insbesondere der Feuersalamander zu einer bedrohten Art geworden. Früher war er eine Allerweltsart, die in fast allen Wäldern verbreitet war. Dieser Pilz ist eine weitere Krankheit, die unsere Biodiversität im Klimawandel weiter unter Druck setzt. Er zeigt uns, dass der Klimawandel immer stärker und immer wieder unerwartet zuschlägt“, erklärte Umweltministerin Katrin Eder bei der Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts „Maßnahmen zum Erhalt der durch die Salamanderpest bedrohten Amphibien-Arten Feuersalamander und Kammmolch in Rheinland-Pfalz“ des Umweltministeriums und der Universität Trier in Mainz. Das Projekt wurde für drei Jahre vom Umweltministerium durch die Aktion Grün mit 184.047 Euro gefördert. An der Universität Trier waren Prof. Dr. Stefan Lötters, Prof. Dr. Michael Veith und Dr. Philipp Böning an dem Projekt beteiligt. Neben dem Aufbau einer Ex-situ-Erhaltungszucht in einem Zoo-Netzwerk war ein Hauptbestandteil ihrer Arbeit ein deskriptives Monitoring, um Daten darüber zu gewinnen, wo der Pilz verbreitet ist und mit welcher Geschwindigkeit er sich ausbreitet. Aus den Daten wurden anschließend Maßnahmen zum Schutz vor der Salamanderpest formuliert. Zur Datengewinnung wurden Proben von Hautabstrichen an Salamandern am Watzbach und an Molchen und Salamandern in der Süd- und Vulkan-Eifel genommen sowie die Bestände der Feuersalamanderlarven über ein Monitoring überprüft. Prof. Dr. Stefan Lötters betonte: „Es ist erschreckend, live mit anzusehen, wie die Salamanderpest eine intakte Feuersalamanderpopulation binnen weniger Monate fast völlig dezimiert. Nicht nur als Forscher, sondern auch als Amphibienfreund und Artenschützer fühle ich mich daher verpflichtet, mich der Sache anzunehmen!“ Bsal wurde erstmals 2017 bei Feuersalamandern und Molchen in Rheinland-Pfalz (Eifel) nachgewiesen. Mittlerweile wurde das Pathogen nicht nur bei Feuersalamandern, sondern bei allen einheimischen Molcharten und der Geburtshelferkröte dokumentiert. Die Abkürzung „Bsal“ steht für den wissenschaftlichen Namen des Erregers Batrachochytrium salamandrivorans. Der Hautpilz wurde vor wenigen Jahren an Feuersalamandern in den Niederlanden entdeckt und stammt wohl ursprünglich aus Asien. Höchst wahrscheinlich ist er durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt. 2013 wurde er erstmals von einem internationalen Wissenschaftler-Team, dem auch Wissenschaftler der Universität Trier angehörten, beschrieben. Bsal befällt die äußerst sensible und überlebenswichtige Haut der Amphibien, indem er Löcher in die Haut frisst. So können andere Erreger die Hautbarriere überwinden, woran die Tiere letztlich verenden. Aufgrund des extremen Krankheitsverlaufs – nahezu 100prozentige Sterblichkeit bei Feuersalamandern – sowie den unmittelbaren populationsbezogenen Auswirkungen wird auch von der „Salamanderpest“ gesprochen. Die Studie der Universität Trier zeigt, dass sich die Salamanderpest in Rheinland-Pfalz weiter ausbreitet und sich – zumindest eine Zeit lang – im Lebensraum erhält. Vor allem dann, wenn andere Amphibien im selben Lebensraum vorkommen, die Bsal-tolerant sind und somit als Überträger dienen. Die Erkenntnisse der Trierer Forschenden deuten darauf hin, dass die Tiere eher eine Chance haben, die Salamanderpest langfristig zu überstehen, wenn sie sich in ihrer natürlichen Umwelt wohlfühlen. Deswegen ist es wichtig, die Ausbreitung der Salamanderpest zu verlangsamen. Ein wichtiger Ansatz ist dabei die Identifikation von Bsal-Zentren und das Ergreifen entsprechender Vorsichtsmaßnahmen. Dazu zählt etwa die Desinfektion des Schuhwerks. Zur Sicherung der Art wurde zudem die Erhaltungszucht in einem Netzwerk aus Zoos und fachkundigen Privatpersonen aufgebaut. „Wir sehen, dass sich dieser Pilz in Rheinland-Pfalz ausbreitet und gehen davon aus, dass er irgendwann im ganzen Land verbreitet sein wird. Noch haben wir Zeit, uns darauf vorzubereiten. Mit diesem Projekt ist ein erster wichtiger Schritt getan, gefährdete Arten wie den Feuersalamander und den Kammmolch bei uns zu erhalten“, so Eder.
Halle (Saale), 14.03.2023 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung von Konfliktstellen Mit den milden Temperaturen beginnt in den kommenden Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungsverstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrenstellen überwinden. Aktuell sind die Populationen in Sachsen- Anhalt dürrebedingt bereits stark geschädigt und Verluste an ungesicherten Straßenabschnitten wiegen umso schwerer.“ so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Behörden und Ehrenamtliche mit Hilfe von Krötenzäunen gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um unbekannte Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, bittet das Landesamt für Umweltschutz darum, alle Beobachtungen von lebenden oder toten Amphibien auf oder an Straßen über das Meldeportal des Landesamtes zu melden. Dabei sollten nach Möglichkeit auch Fotos hochgeladen und Angaben zur Anzahl der Tiere Pressemitteilung Nr.: 07/2023 gemacht werden. praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de lau.sachsen-anhalt.de/amphibien Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Auf einer Straße wandernde Kreuzkröte im Scheinwerferlicht (Foto: Fabian Sprott) Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) 2/2
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Amphibien-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Amphibien-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Wissenschaftler des Senckenberg Forschungsinstitutes in Frankfurt am Main haben 2010 eine neue Froschart im Hochland Panamas entdeckt, die bei Berührung abfärbt. Kürzlich wurden die zugehörigen Studie in den Fachmagazinen „Amphibianand Reptile Conservation“ und „ZooKeys“ veröffentlicht. Er ist nur etwa zwei Zentimeter groß, leuchtend gelb und färbt bei Berührung ab: Ein deutsches und panamaisches Forscherteam hat den Gelbfärber-Regenfrosch Diasporus citrinobapheus in den Bergen Panamas aufgespürt. Neben dem nicht farbechten Frosch konnten die Wissenschaftler 18 von insgesamt 33 gefährdeten und stark gefährdeten Amphibienarten nachweisen, die in dem untersuchten Gebiet als heimisch gelten. Darunter ist auch ein Salamander, der seit seiner Entdeckung vor 34 Jahren nicht mehr nachgewiesen werden konnte und ein Frosch, der seit 27 Jahren nicht mehr in Panama gefunden wurde. Die zugehörigen Studie wurde am 21. Mai 2012 im Fachmagazin ZooKeys veröffentlicht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 12 |
| Land | 11 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 4 |
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| Text | 10 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 14 |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 26 |
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| Resource type | Count |
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| Topic | Count |
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| Boden | 13 |
| Lebewesen und Lebensräume | 26 |
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