Der INSPIRE Dienst Verteilung der Amphibien-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Amphibien-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) hat den Feuersalamander zum Lurch des Jahres 2016 ernannt. Auf diese Weise wird eine der auffälligsten und in Europa weit verbreiteten Amphibienarten in den Fokus des Arten- und Naturschutzes gerückt. Bundesweit gilt der Feuersalamander ( (Salamandra salamandra) derzeit als ungefährdet. Er zählt aber zu den Arten, für deren Erhalt Deutschland international eine besondere Verantwortung trägt. In den Roten Listen einiger Bundesländer wird der Feuersalamander als gefährdet eingestuft, weil er vielerorts einen rückläufigen Bestandstrend zeigt. Gefährdungsursachen sind vor allem die Vernichtung seiner Lebensräume durch intensive forstliche Nutzung von Laubmischwäldern, deren Zerschneidung durch Straßenbau sowie wasserbauliche Maßnahmen und Besatz mit Fischen in den Larvengewässern. Aber auch ein neuerdings in westlichen Nachbarstaaten auftretender, tödlicher Hautpilz bedroht den Feuersalamander.
Wissenschaftler des Senckenberg Forschungsinstitutes in Frankfurt am Main haben 2010 eine neue Froschart im Hochland Panamas entdeckt, die bei Berührung abfärbt. Kürzlich wurden die zugehörigen Studie in den Fachmagazinen „Amphibianand Reptile Conservation“ und „ZooKeys“ veröffentlicht. Er ist nur etwa zwei Zentimeter groß, leuchtend gelb und färbt bei Berührung ab: Ein deutsches und panamaisches Forscherteam hat den Gelbfärber-Regenfrosch Diasporus citrinobapheus in den Bergen Panamas aufgespürt. Neben dem nicht farbechten Frosch konnten die Wissenschaftler 18 von insgesamt 33 gefährdeten und stark gefährdeten Amphibienarten nachweisen, die in dem untersuchten Gebiet als heimisch gelten. Darunter ist auch ein Salamander, der seit seiner Entdeckung vor 34 Jahren nicht mehr nachgewiesen werden konnte und ein Frosch, der seit 27 Jahren nicht mehr in Panama gefunden wurde. Die zugehörigen Studie wurde am 21. Mai 2012 im Fachmagazin ZooKeys veröffentlicht.
In Deutschland sind zwei Unterarten bekannt: Im Norden, Westen und Süden der Fleckenstreifige Feuersalamander (Salamandra salamandra terrestris), im äußersten Südosten Bayerns sowie Sachsens die Nominatform (S. s. salamandra). Im mittleren Deutschland (Teile Hessens, Rheinland-Pfalz, Thüringens, Sachsen-Anhalts und Sachsens) liegt eine breite Übergangszone, in der Mischpopulationen allerdings nur mit genetischen Methoden eindeutig als solche angesprochen werden können. Die Gefährdungsanalyse bezieht sich auf die Art, nicht auf die Unterarten. Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt etwas über 10 %. Zudem liegt der Südwesten (Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz) im Arealzentrum und ist zugleich der Arealteil mit der vermutlich höchsten Vorkommensdichte. Deutschland ist daher für die weltweite Erhaltung des Feuersalamanders in hohem Maße verantwortlich. Die TK25-Q Rasterfrequenz im Zeitraum von 2000 bis 2018 beträgt 17,51 % und liegt damit in der Kriterienklasse „mäßig häufig“. Dabei ist die Verbreitung in Deutschland sehr differenziert. Innerhalb des großräumigen Areals ist die Art an Waldgebiete gebunden (Veith 1996, Zöphel & Steffens 2002, Schlüpmann et al. 2006, Rimpp 2007, Westermann 2015), dort aber oft in großer Dichte vertreten. Nördlich der Mittelgebirge fehlt die Art in weiten Teilen. Zwischen Donau und Isar klafft eine historisch bedingte Lücke im Areal. Flächig und dicht besiedelt sind Rheinland-Pfalz, das Saarland, Baden-Württemberg, weite Teile Hessens und die Mittelgebirge Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens und Thüringens. Der langfristige Bestandstrend ist nur schwer zu beurteilen. Tatsächlich schienen die Bestände im Verbreitungsareal über lange Zeit stabil zu sein. Ein mäßiger Rückgang der Bestände durch die Zunahme der Fichtenforste zu Ungunsten der Laubwälder seit Beginn des 19. Jahrhunderts ist anzunehmen. Der kurzfristige Bestandstrend wird als Abnahme unbekannten Ausmaßes eingestuft. Experten und Expertinnen schätzen in vielen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen) die Bestandsentwicklung negativ, in Nordrhein-Westfalen und Hessen bislang als stabil ein (z. B. Schlüpmann 2008). Die vom Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) verursachte Salamanderpest (Hautpilzerkrankung) ist aufgrund hoher Mortalitätsraten besonders für den Feuersalamander bedrohlich. Inwieweit dieser Risikofaktor bereits in den nächsten zehn Jahren den Trend signifikant verschlechtern wird, ist schwer abschätzbar. Da aber eine großflächige Ausbreitung von Bsal wahrscheinlich ist (Lötters et al. 2020), wird dieser als potenzieller Risikofaktor genannt, aber bei der Ermittlung der Rote-Liste-Kategorie noch nicht berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Die geänderte Bewertung des langfristigen Bestandstrends von der Kriterienklasse „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) auf „mäßiger Rückgang“ führt zur Einstufung in die „Vorwarnliste“. Die Veränderungen in der Zusammensetzung der Forste seit 1800 zugunsten der Fichte haben einen nicht zu beziffernden Rückgang der Bestände verursacht. Die naturnahe Waldbewirtschaftung und die Ausweisung von Naturwaldzellen sind räumlich beschränkt und noch ohne signifikanten Einfluss. Angesichts des Waldumbaus im Zeichen des Klimawandels wird eine Reihe von Forsten mit neuen Baumarten begründet, deren Auswirkungen auf die Bestände des Feuersalamanders unbekannt sind. Negativ wirkt sich der vermehrte Maschineneinsatz in den Forsten aus. Dazu kommt, dass auch nachts die Forstwege befahren werden. Die Individuenverluste haben hierdurch sowie durch den allgemeinen Anstieg der Verkehrsdichte lokal erheblich zugenommen. Auch die zunehmende Frühjahrstrockenheit macht sich in den Quellbächen bemerkbar. Die Regenwasserableitung von versiegelten Flächen in Quellbäche verstärkt insbesondere nach Starkregenereignissen die Larvendrift (Thiesmeier & Schuhmacher 1990, Seifert 1991, Pastors 1994, Veith et al. 2019). Das Lückensystem in der Sohle von Waldbächen als wesentliches Teilhabitat des Feuersalamanders im Einzugsgebiet landwirtschaftlicher Nutzflächen und des Bergbaus wird durch den Eintrag von Boden zugeschwemmt. Auch direkte Eingriffe in die Laichhabitate und ihres Umfeldes, etwa zur „Verschönerung“ von Quellen und Wäldern, sind zu nennen. In Nordrhein-Westfalen (Dalbeck et al. 2018, Schulz et al. 2018, Schulz et al. 2020) und Rheinland-Pfalz (Wagner et al. 2019 b) sind erste Auswirkungen der Salamanderpest (Bsal) erkennbar. Im Ruhrgebiet wurden bereits Massensterben beobachtet. In der Eifel ist der Erreger seit mindestens 2004 vertreten. Die Anzahl der Bsal-Nachweise nimmt stetig zu. 2018 wurde der Erreger erstmals auch in Rheinland-Pfalz (an Molchen) nachgewiesen. An vielen Stellen in der Eifel fehlt der Feuersalamander inzwischen, wobei die Ursache noch unklar ist (Wagner et al. 2017, 2019 b). Die rasante Zunahme der Bsal-Nachweise seit 2016 im Ruhrgebiet und das Verschwinden des Salamanders in ganzen Talzügen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen deuten auf eine schnelle Ausbreitung des Pathogens hin. Inzwischen ist Bsal auch in Bayern nachgewiesen worden (Lötters et al. 2020, Thein et al. 2020). Wichtig sind der Erhalt und die Förderung standorttypischer Laubwälder in Feuersalamander-Gebieten, insbesondere im Umfeld von Quellbächen oder stehenden Gewässern, die gelegentlich auch als Laichplätze dienen. Altholz sollte in den Habitaten verbleiben. Auch in den Quellbachregionen sollte es nicht abgeräumt werden, da es die Stau- und Kolkbildung fördert. Die ungebremste Einleitung von Regenwasser in die Quellbäche sollte unterbunden werden. Eine Reihe sinnvoller Maßnahmen wurden in einem Projekt im Thüringer Wald im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt umgesetzt und erprobt (Naturstiftung David o. D.). Um die weitere Ausbreitung von Bsal zu verhindern, müssen Hygienemaßnahmen (Schulz et al. 2018) in allen Gebieten mit Feuersalamander-Vorkommen durchgeführt werden.
Das Projekt ist eine Kooperation des HLNUG, der Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) und der Justus-Liebig-Universität Gießen. Gemeinsam wollen wir mit dem Feuersalamander-Meldenetz ein weiteres Citizen-Science-Projekt in Hessen etablieren. Citizen Science bedeutet übersetzt “Bürgerwissenschaft“ und bezeichnet eine Form der Wissenschaft, bei der sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an wissenschaftlichen Projekten beteiligen können. Ziel dieser Projekte ist durch Mithilfe von Vielen eine große Datengrundlage zu erhalten, die dazu dient, neue Erkenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet der Forschung zu gewinnen. Auch der Naturschutz ist auf aktuelle Erkenntnisse angewiesen, um neue Lösungsansätze zu schaffen oder bestehende Projekte zu verbessern. Mit dem „Feuersalamander-Meldenetz“ haben wir die Möglichkeit, mehr über die Verbreitung des Salamanders zu erfahren und eine detaillierte und aktuelle Verbreitungskarte für ganz Hessen zu erstellen. Denn nur was wir kennen, können wir auch schützen! Jetzt sind Sie gefragt! Lebendige Tiere und Verkehrsopfer melden oder nutzen Sie unser Meldeformular Kranke und tote Tiere melden (Verdacht auf Pilzerkrankung, keine Verkehrsopfer) (Angaben zu personenbezogenen Daten sind freiwillig) Der auch „Salamanderfresser“ genannt Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) kommt ursprünglich nur in Asien vor, für die dortigen Schwanzlurche (Cynops ssp.) ist eine Infektion nicht tödlich. Nach Europa gelangte der Pilz vermutlich durch den Import von infizierten Tieren aus Thailand, Vietnam und Japan für den Zoofachhandel. Mehr "Lurchi" droht Gefahr. Ein tödlicher Hautpilz, der vermutlich mit importierten Amphibien aus Asien nach Westeuropa eingeschleppt wurde, hat in den vergangenen Jahren fast den gesamten Bestand von Feuersalamandern in den Niederlanden und Belgien vernichtet. Auch im Stadtpark von Essen wurde bereits ein Massensterben registriert. Um zu untersuchen, ob auch hessische Feuersalamander von der Gefahr betroffen sind, fördert das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit Mitteln aus dem Biodiversitätsfonds ein Artenschutz-Forschungsprojekt an der Justus-Liebig-Universität (JLU). Der Zuwendungsbescheid in Höhe von 75 000 Euro wurde der JLU nun übergeben. Das Projekt läuft drei Jahre. Größe: bis zu 20 cm Gewicht: bis zu 50 g Aussehen: feucht glänzende Haut, schwarz-gelbe Musterung, je nach Unterart gefleckt oder gebändert, langer Schwanz, fast so lang wie der Rumpf Verbreitung: Mittel- und Südeuropa, in Deutschland vor allem in den Mittelgebirgen Fortpflanzung: Salamander sind lebend gebärend, die Weibchen legen nach 8 bis 9 Monaten Tragezeit die Salamander-Larven in klaren Fließgewässern wie z.B. Quellbereiche ab. In Flachlagen werden aber auch stehende Gewässer zur Ablage genutzt Lebensdauer: es wird angenommen, dass freilebende Feuersalamander bis zu 20 Jahre alt werden können. Tiere in Terrarienhaltung haben es schon auf 50 Jahre gebracht Lebensraum: Jungtiere (Larven) im Wasser lebend, entwickeln sich zum an Land lebenden, erwachsenem Tier Die beste Jahreszeit, Feuersalamander zu finden, ist ab März, wenn die Tiere aus ihren Winterverstecken kommen, um auf Partnersuche zu gehen, bis in den September hinein. Den Feuersalamander trifft man vor allem in Laub- und Mischwäldern der Mittelgebirge, die idealerweise einen hohen Anteil an Totholz, alten und entwurzelten Bäumen sowie felsigen Strukturen bieten. Auch Säugetierbauten oder selbst gegrabene Erdhöhlen dienen ihm als Rückzugsort. Hier zieht er sich tagsüber zurück, um sich vor Fressfeinden und Austrocknung durch Sonneneinstrahlung zu schützen. Obwohl es sich um nachtaktive Tiere handelt, kann man sie nach Regenschauern auch tagsüber entdecken. Den Winter verbringt der Feuersalamander in Felsspalten, Höhlen, Grubenkellern oder alten Stollen, wo er vor Frost geschützt ist. Legende Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Tel.: 0641-200095 14 Ansprechpartner: Michael Jünemann Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz (AGAR) Tel.: 06184-994393 Ansprechpartner: Annette Zitzmann und Michael Morsch Hermann-Hoffmann-Akademie der Justus-Liebig-Universität Gießen Tel.: 0641-9935114 Ansprechpartner: Prof. Hans-Peter Ziemek und Dr. Gundula Zubke www.feuersalamander-hessen.de Michael Jünemann Tel.: 0641-200095 14 Melden Sie uns Ihre Beobachtung Krank wirkende Tiere melden Sie bitte hier Handlungsempfehlungen Bürger Handlungsempfehlungen Ehrenamt Desinfektionsprotokoll Flyer Feuersalamander Verbreitungskarte Salamander-Pilz erneut in Hessen nachgewiesen (PM 23.02.24) Erstmalig Salamanderpest in Hessen nachgewiesen (PM 09.06.23)
Einhaltung von Hygieneregeln in NRW durch Umweltministerium festgesetzt - Tödlicher Pilz breitet sich in NRW-Freilandvorkommen des Feuersalamanders weiter aus Infektionskrankheiten sind eine schwerwiegende Bedrohung der globalen Biodiversität. Amphibien sind die dabei am stärksten bedrohte Wirbeltiergruppe. Neben Lebensraumzerstörung, Umweltverschmutzung und klimatischen Veränderungen geht eine große Bedrohung für Amphibien von den Ranaviren und der Infektionskrankheit Chytridiomykose aus. Chytridiomykose wird bei uns durch die krankheitserregenden mikroskopisch kleinen Pilze Batrachochytrium dendrobatidis (Bd) und durch Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) hervorgerufen. Mittlerweile betrifft diese durch Bsal verursachte Erkrankung alle Schwanzlurcharten der Familie Salamandridae (Echte Salamander und Molche), dies sind bei uns in NRW der Feuersalamander, der Kammmolch und die drei kleinen Molcharten Berg-, Teich- und Fadenmolch. Diese Hautpilz-Erkrankung trägt treffenderweise den Namen „Salamanderpest“ und breitet sich stark aus. Es wird mit gewaltigen Bestandseinbrüchen gerechnet, da die Mortalitätsrate bei Feuersalamandern annähernd 100 % bei infizierten Tieren beträgt. Totfund von einem an Bsal verstorbenen Feuersalamander; Bild: Jürgen Fröchte, Januar 2021 Hygieneregeln Die Ausbreitung von allen Krankheitserregern für die heimischen Amphibien ist unbedingt zu erschweren. Deshalb wurden zur Eindämmung der Salamanderpest von der Universität Trier in Zusammenarbeit mit dem LANUV Hygieneregeln (sog. Hygieneprotokoll ) erarbeitet und durch das Umweltministerium per Erlass verbindlich festgesetzt. Das Hygieneprotokoll richtet sich in erster Linie an alle Personen, die im Gelände Kartierungen und spezielle Tiererfassungen durchführen, aber auch an Erholungssuchende in Wäldern und Feuchtgebieten. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Hygieneregeln bei allen Geländearbeiten und sonstigen Arbeiten in den (semi-) aquatischen Lebensräumen der Amphibien (z.B. Wälder und Feuchtgebiete) verbindlich beachtet werden. Das gilt besonders für die Reinigung, Desinfektion und das Durchtrocknen von Stiefelsohlen und Ausrüstungsgegenständen, die mit den Tieren am/im Wasser oder dem Boden in ihren Lebensräumen in Kontakt gekommen sind. Alle zuständigen Behörden sind gebeten darauf hin zu wirken, dass bei Vergaben, Bautätigkeiten, Forstarbeiten, wasserbauliche Maßnahmen usw. in entsprechenden Amphibien- Lebensräumen auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen im Sinne des Hygieneprotokolls geachtet wird. Im Hygienprotokoll finden Sie Hinweise für Erholungssuchende in Wäldern, Synergien mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Hinweise für wissenschaftlich tätige Personen im Gelände Praxistipps, weitere Informationen und fachliche Erklärungen Hinweise für den Amphibienschutz an Straßen mit Fangeimern an saisonalen Schutzzäunen Die Informationen werden bei neuen Erkenntnissen zeitnah überarbeitet und an dieser Stelle angeboten. Ausbreitung Das seit 2008 in der Provinz Zuid-Limburg (Niederlande) und seit 2014 auch in den Ardennen (Belgien) beobachtete Salamandersterben hat spätestens 2015 die nordrheinwestfälische Eifel erreicht. Das belegen Freiland-Untersuchungen einer Arbeitsgruppe der Universitäten Trier und Braunschweig sowie der Biologischen Stationen Düren und der StädteRegion Aachen. Seit 2016/2017 liegen die neuen Befallsräume im Großraum des Ruhrgebietes und ab 2019/2020 kam das Bergischen Land hinzu. Es ist zu befürchten, dass es zu einer noch weiteren Ausbreitung der Salamanderpest in die Kernverbreitungslebensräume des Feuersalamanders im südwestfälischen Bergland und anderswo kommen wird. Karte: Universität Braunschweig, Stand: 08/2020 Auf der Karte markieren die roten Kreise die Nachweisstandorte der mit dem Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans positiv getesteten Schwanzlurcharten, i.d.R. Feuersalamander, aber auch Kammmolche, u.a. Die Karte enthält noch nicht die unlängst bekannt gewordenen Seuchenstandorte in Herne/Castrop-Rauxel und im bergischen Städtedreieck Wuppertal/Solingen/Remscheid von Anfang 2021. Ursprung Vermutlich wurde B. salamandrivorans aus den gemäßigten Breiten Ostasiens eingeschleppt. Die dort lebenden Schwanzlurcharten sind gegen diesen Erreger oft resistent. Für unsere heimischen Molcharten Kammmolch, Berg-, Faden- Teichmolch und für Feuersalamander-Populationen sowie für die in Terrarien gehaltenen Schwanzlurche stellt dieser Chytridpilz eine ernst zunehmende Bedrohung dar. Informationen für Tierärzte Ein Übersichtsposter mit dem Titel „ Wie man eine Bsal-Infektion erkennt und behandelt “ zeigt Fotos eines mit Bsal infizierten Feuersalamander und zweier infizierter Bergmolche. Es bietet Tierärzten einen Überblick über Bsal-bedingte Symptome, darunter makroskopische und mikroskopische Hautläsionen, die erforderlichen diagnostischen Test zur Bestätigung der Diagnose und die richtige Behandlung. Das Infomaterial ist von www.BsalEurope.com herausgegeben worden, dort bekommen Sie auch weitere Fachinformationen, Literatur, Diagnose- und Referenzlabore genannt. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit seuchenartig verlaufenden Amphibienkrankheiten der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie Forschung Verschiedene Akteure forschen daran die Salamanderpest besser zu verstehen, insbesondere im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts des Bundesamts für Naturschutz (BfN). Diese Teams aus der Wissenschaft, dem Artenschutz und Behörden haben ihren Kenntnisstand in einer Sonderausgabe der Fachzeitschrift SALAMANDRA zusammengefasst. Die insgesamt 11 Artikel sind frei zugänglich. Der Band ist auch als Gesamtes verfügbar unter: Sonderausgabe SALAMANDRA zur Salamanderpest Handelsauflagen Die EU hat die Handelsauflagen für Salamander bis 31.12.2022 verlängert. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/361 der Kommission Stand 22. Februar 2021
null Sei kein Frosch - hilf mit und erhalte die Artenvielfalt Karlsruhe. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann den Lebensraum von Frosch, Kröte und Co. verbessern. Wer beispielsweise Laichgewässer für heimische Amphibien neu anlegt, Verstecke für Kröten baut oder sich mit anderen Ideen für die Artenvielfalt in Baden-Württemberg engagiert, kann sein Projekt noch bis zum 20. März 2015 für eine Förderung aus dem Topf des „EnBW-Amphibienschutzprogramm“ einreichen. In Baden-Württemberg sind 19 der 20 in Deutschland vorkommenden Amphibienarten zu Hause, darunter Kröten, Frösche, Lurche und Salamander. Zwölf von ihnen sind vom Aussterben bedroht, ihr Lebensraum wird immer kleiner. Um den Bestand der Tiere in der Region zu sichern, initiierte die EnBW Energie Baden-Württemberg AG 2011 gemeinsam mit der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ein Schutzprogramm. Es ist landesweit das erste Programm im Rahmen des 111-Arten-Korbes – einem Programm für besonders gefährdete Tiere – das nicht nur eine einzelne Art, sondern eine ganze Artengruppe fördert. Bisher wurden bereits 58 Schutzprojekte für Amphibien unterstützt. Artenschutz par exellence zeigt zum Beispiel das Gelbbauchunken-Projekt im Steinbruch Mühlberg bei Eberbach-Rockenau: Hier wird Hangwasser gesammelt und über einen kleinen Graben zwei Tümpeln zugeleitet. Dadurch können sich die Feuerkröten in dem Gebiet in vier zusätzlichen Gewässern aufhalten und fortpflanzen. Die kleine Gelbbauchunken-Population ist die letzte ihrer Art im badischen Teil des Odenwalds und hat sich seit Projektbeginn hervorragend entwickelt. Bei Kontrolluntersuchungen im letzten Jahr beobachteten die Forscher nicht nur über 70 erwachsene Gelbbauchunken, sondern auch zahlreiche Jungtiere der selten gewordenen Art. Auch der Geburtshelferkröte wurde bei einem Projekt im südlichen Markgräflerland zwischen Efringen-Kirchen und Lörrach erfolgreich unter die Arme gegriffen. In der Nähe vorhandener Gewässer errichteten Helfer auf einem Sandbett einen Wall aus Kalkstein und Holz und schufen damit wichtige Tagesverstecke. Besonders wichtig für die Froschlurch-art: Laichgewässer in direkter Nähe zu strukturreichem Gelände mit Steinhaufen sowie lückig bewachsene Flächen mit lockerem Substrat. Mehr Informationen zum EnBW-Amphibienschutzprogramm „Impulse für die Vielfalt“ sowie die aktuellen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.enbw.com/biodiversitaet www.naturschutz.landbw.de/servlet/is/67627/ Bildmaterial: Die beigefügten Bilder können im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Amphibienschutzprogramm unter Nennung des Bildautors honorarfrei verwendet werden. Geburtshelferkröte (Bildautor Michael Waitzmann): Bei der Paarung an Land wickeln sich die Männchen die Laichschnüre der Weibchen um ihre Hinterbeine. Nach einer Brutfürsorge von zwei bis sechs Wochen trägt das Männchen die Laichschnüre zum Gewässer, um dort die Larven zu entlassen. Gelbbauchunke (Bildautor Benny Trapp): Die Gelbbauchunke bewohnt bevorzugt Sekundärlebensräume wie Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche und Truppenübungsplätze und ist hier besonders gut an Klein- und Kleinstgewässer angewiesen, die auch periodisch austrocknen können.
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (52 KB, nicht barrierefrei) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (25 KB, nicht barrierefrei) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (36 KB, nicht barrierefrei). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (55 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Froschlurche (193 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (62 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (181 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Hornvögel (23 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (164 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (124 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (44 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Molche Salamander (163 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Pandinus (56 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Altgehege (117 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Neugehege (455 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Reptilien (768 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Säugetiere (extern, 1,9 MB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (85 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel (139 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (21 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (extern, 853 KB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (22 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Weichfresserarten (54 KB, nicht barrierefrei) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (79 KB, nicht barrierefrei) Stand: Februar 2020 Letzte Aktualisierung: 08.07.2020
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Alpensalamander Salamandra atra Laurenti, 1768 Der Alpensalamander kommt als alpine Art nur im äußersten Südosten Baden-Württembergs vor. Im Vergleich zum Feuer- salamander ist er kleiner und schlanker und besitzt nicht das gelbe Fleckenmuster, sondern eine einheitliche, glänzende Schwarzfärbung. Eine Besonderheit als Anpassung an das rau- he Klima der Gebirge stellt die Brutfürsorge dar, bei der die Weibchen vollentwickelte, bereits lungenatmende Jungtiere lebend zur Welt bringen. – gehen sie auf die Jagd nach Insekten, Spinnen, Schnecken und Würmern. Bei der Entwicklung des Nachwuchses ist der Alpensalamander als einzige heimische Amphibienart unab- hängig von Oberflächengewässern, da sich die Entwicklung vom Ei zum Jungtier im Mutterleib vollzieht. Die Weibchen setzen also weder Gelege noch Larven ab, sondern bringen lebende Jungtiere zur Welt. Die Dauer der Tragzeit ist abhän- gig von der Höhenlage und beträgt in Höhen bis zu 1000 m ü. NN zwei Jahre. Die Weibchen gebären nur jedes dritte oder vierte Jahr je zwei Jungtiere. LEBENSRAUM Der vom Alpensalamander besiedelte Höhenzug der Adelegg ist das einzige Mittelgebirge Baden-Württembergs, das in Kontakt zu den Hochgebirgslagen der Alpen steht. Das Klima der Adelegg ist kühl und regenreich. Der Alpensalamander bewohnt vor allem die tief eingeschnittenen, kühlen, mit Laubholz bestandenen Bachtäler. Daneben findet man ihn auch in krautreichen, feuchten Bergmischwäldern, auf Alpwei- den, in der Krummholzzone, aber auch oberhalb der Wald- grenze. Trockenere Bereiche oder reine Nadelwaldgebiete werden nur an den Rändern besiedelt. LEBENSWEISE Tagsüber halten sich Alpensalamander in kühlfeuchten Ni- schen unter hohl liegenden Steinplatten, in Felsspalten oder Kleinsäugerbauen verborgen. Bei feuchter, nebliger Witte- rung – bevorzugt nachts und in den frühen Morgenstunden MASSE UND ZAHLEN Gesamtlänge: 10 bis 13 cm Gewicht: ca. 8 g VERBREITUNG Der Alpensalamander besitzt ein recht kleines Verbrei- tungsgebiet: Er besiedelt große Teile der Alpen und einige Gebirgszüge des westlichen Balkans von Südslowenien bis Nordalbanien. In Deutschland erstreckt sich die nördliche Verbreitungsgrenze vom Allgäu entlang des Randes der nörd- lichen Kalkalpen nach Osten bis nach Berchtesgaden. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Vorkommen des Alpensalamanders gibt es in Baden-Württ- emberg nur im äußersten Südosten: Er besiedelt vor allem die Adelegg in Höhenlagen von 800 bis 1000 m ü. NN. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Der Bestand in Baden-Württemberg scheint derzeit stabil, die Zukunftsaussichten sind jedoch als ungünstig einzustufen.. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D BNATSCHG **BESONDERSSTRENG NICHT GEFÄHRDETUNGEFÄHRDETGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN Durchführung von Kahlschlägen und sich daran anschlie- ßende Aufforstung mit Fichten (Auswirkungen auf Beschattung, Bodenveränderungen und Mikroklima) Verkehrsopfer durch hohe Wegedichte im Wald Grünlandintensivierung SCHUTZPROJEKTE VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN Umsetzung FFH-Richtline Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg Erhaltung von Bergmischwäldern bzw. Umwandlung von Fichtenforsten in Bergmischwälder Verzicht auf den Bau von Fahr- und Maschinenwegen in feuchten Tobelabschnitten der Adelegg Befahrung von Forst- und Alpwegen, vor allem nachts und bei Regenwetter vermeiden Extensivierung des Grünlandes (Verwendung schonender Mähgeräte, festgelegte Mahdtermine, langer Mahdzyklus) FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für den Alpensalamander, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG VERBREITUNGSGEBIET EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG GÜNSTIG POPULATION UNGÜNSTIG- UNZUREICHEND HABITAT GÜNSTIG UNGÜNSTIG-UNZUREICHEND ZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG- UNZUREICHEND
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