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Eier im Blick des Landeslabors Berlin-Brandenburg

Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.

GS 36 - Abschätzung und Beurteilung der mikrobiellen Mobilisierung chemischer Elemente im Endlager Grube Konrad (PDF, nicht barrierefrei)

März 199 0 Abschätzung und Beurte~lung der mikro~iellen Mobilisierung chemischer Elemente im Endlager Grube Konrad Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2, Kurzbeschreibung der relevanten Bakterien 2.1 Sulfat- und Schwefel~ reduziere~de Bakte~ien 2:1~1 Sulfat- reduzierende Bakterien Desulfovibri6 Desulfonema Desulfobacter Desulfobulbus Desulfosarcina Desulfotomaculum Desulfomonas Desulfococcus Desulfobacterium Thermodesulfobacterium 2.1 . 2 Schwefel- reduzierende Bakterien Desulfuromonas 2 . 2 Schwefel- ox i dierende Bakterien Thiobaci1lus Thiomicrospira Thiosphaera Acid.iphilium Thiobacterium Macromonas Thermo.thr'ix Thiobacilltis Q Sulfobacillus 2 . 3 Nitrat- reduzierende Bakterien Paracoccus Pseudomonas Moraxella Neisseria Flavobacterium Corynebacterium Wolinells. Campylobacter, Vibrio Citrobacter Klebsiella Azotobacter Azomonas Veill o nella Clostridium Bacillus Seite: 2 12 14 15 16 17 20 20 21 24 25 27 39 43 44 45 46 46 47 48 49 50 52 52 52 53 53 53 55 55 56 56 .57 57 58 58 Escherichia59 Selenomonas Propionibacte~ium Bradyrhizobium60 Salmonella Staphylococcus 59 60 61 61 2.4 Eis en- und Mangan- oxidierende Bakterien Siderocapsa Naumanni'e lla Siderococcus Ochrobium Gallionella Sphaerotilus Leptothrix Metallogenium Hyphomicrobium Leptospirillum Pseudomonas Thiobacillus 2. 5 Eisen- und Mangan- reduzierende Bakterien Bac teroides Clo stridium Bacillus Mycobacterium Agrobacterium Aquaspirillum Enterobacter Micrococcus Serratia Bacillus 2 . 6 Methanogene Bakterien Methanoba cterium Methanobrevibacter Methanothermus Methanococcus Methanomicrob i um Metha.nospirillum 1-iethanogenium Methanosarcina Methanolobus Methanothrix Methanococcoides Methartoplanus Methanosphaera Me t hanoco rpus c u lum Methanohalophilus 2 . 7 Re stliche Archaebakterien Archaeoglobus Thermoplasma Th.e rmoco ccus Pyrococcus Thermoproteus Thermofilum Desulfurococcus Staphylothermus Pyrodictium Sulfolobus Acidianus Desulfurolobus Pyrobaculum NS-C 62 64 66 66 67 67 68 69 70 71 72 73 74 '7 „ ( "i' 74 75 75 76 76 77 77 79 80 85 87 88 92 93 94 97 100 101 1 02 103 104 104' 106 107 108 109 110 111 111 112 112 113 113 114 115 115 116

Hygienische Risiken bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm durch die Aufnahme von Infektionserregern in Kulturpflanzen

In Mikrokosmos- und Gewächshausversuche wurde das Überleben von humanpathogenen Bakterien im Boden und die mögliche Besiedlung von Pflanzen nach Klärschlammausbringung unter definierten Bedingungen untersucht. Als Modellorganismen wurden Escherichia coli O157:H7 und drei Salmonellenstämme u.a.  Salmonella enterica Serovar Typhimurium LT2 (LT2) eingesetzt. Beider Bakterien überlebten längere Zeit im Boden in geringer Zelldichte, wobei LT2 im Vergleich zu E. coli O157:H7 besser überlebte. In keinem Experiment wurde die Aufnahme von LT2 oder E. coli O157:H7 in Salatpflanzen nachgewiesen; selbst wenn die Pflanzen durch den Befall mit Pflanzenschädlingen (phytopathogenen Nematoden) bereits verletzt waren. Dies zeigt, dass eine Aufnahme von Krankheitserregern aus dem Boden zumindest in Salatpflanzen kein verbreitetes Phänomen bei der Ausbringung von Klärschlamm ist.In zusätzlichen Experimenten wurde gezeigt,  dass es durch die Klärschlammausbringung zu einem signifikanten Anstieg von Resistenzgenen im Boden kommt und dass die Resistenzgene über relativ lange Zeiten im Boden nachgewiesen werden können. Außerdem wurde nachgewiesen, dass  IncP-1 Plasmide, die  Mehrfachresistenzen gegenüber unterschiedlichen Antibiotika sowie z.B. gegen Quecksilber oder Desinfektionsmittel vermitteln können, von Bodenbakterien in potentielle Krankheitserreger übertragen werden können.

Salatpflanzen nehmen keine Krankheitserreger aus Böden auf

Salatpflanzen nehmen keine Krankheitserreger aus Böden auf Klärschlamm wird in der Landwirtschaft als Dünger verwendet. Oft enthält er Bakterien, die beim Menschen Krankheiten auslösen können. Beim Anbau von Salatpflanzen auf solchen Böden werden diese Bakterien aber nicht leicht in die Pflanzen aufgenommen. Die landwirtschaftliche Klärschlammausbringung kann jedoch die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen im Boden fördern. Das zeigt eine UBA-Studie. Bei der landwirtschaftlichen Klärschlammausbringung werden auch humanpathogene Bakterien in den Boden eingebracht. Ziel der ⁠ UBA ⁠-Studie war es, zu klären, ob solche Krankheitserreger in Pflanzen, die auf solchen Böden kultiviert werden, aufgenommen werden und damit ein Infektionsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. In Mikrokosmos- und Gewächshausversuchen wurde das Überleben von humanpathogenen Bakterien im Boden und die mögliche Besiedlung von Salatpflanzen (Lactuca sativa) nach Klärschlammausbringung unter definierten Bedingungen untersucht. Als Modellorganismen wurden Escherichia coli O157:H7 und drei Salmonellenstämme u.a.  Salmonella enterica Serovar Typhimurium LT2 (LT2) eingesetzt. Beide Bakterien überlebten längere Zeit im Boden in geringer Zelldichte, wobei LT2 im Vergleich zu E. coli O157:H7 besser überlebte. Bei der Ernte waren in den Pflanzen keine dieser Krankheitserreger nachweisbar: In keinem Experiment wurde die Aufnahme von LT2 oder E. coli O157:H7 in Salatpflanzen nachgewiesen; selbst wenn die Pflanzen durch den Befall mit Pflanzenschädlingen (phytopathogenen Nematoden) bereits verletzt waren. Dies zeigt, dass eine Aufnahme von Krankheitserregern aus dem Boden zumindest in Salatpflanzen kein verbreitetes Phänomen bei der Ausbringung von Klärschlamm ist. In ersten sondierenden Experimenten wurde außerdem gezeigt,  dass es durch die Klärschlammausbringung zu einem signifikanten Anstieg von Resistenzgenen im Boden kommt und dass die Resistenzgene über relativ lange Zeiten im Boden nachgewiesen werden können. Außerdem wurde nachgewiesen, dass  IncP-1 Plasmide, die  Mehrfachresistenzen gegenüber unterschiedlichen Antibiotika sowie z.B. gegen Quecksilber oder Desinfektionsmittel vermitteln können, von Bodenbakterien in potentielle Krankheitserreger übertragen werden können.

Ministerium warnt vor Salmonellen Achtung vor rohen Eiern und schlechter Kühlung

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 202/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 202/01 Magdeburg, den 31. Juli 2001 Ministerium warnt vor Salmonellen Achtung vor rohen Eiern und schlechter Kühlung In diesem Jahr gab es bereits 11 Salmonellenfälle bei denen sich 159 Kinder und Erwachsene in öffentlichen Versorgungseinrichtungen mit Salmonellen infiziert haben. 2000 waren es 550 Personen. Der letzte Fall ereignete sich in der Altmark, als 10 Kinder nach dem Genuss einer Geburtstags- Quark-Sahne ¿Torte (mit Rohei) an Salmonellen erkrankten. Sehr oft sind rohe Eier, die in Pudding, Creme, Kartoffelsalat, Hackfleisch o.a. untergerührt wurden, die übertragungsquelle für Salmonellen. Fast alle Salmonellen werden über Geflügelfleisch, Eier und Schweinefleisch übertragen. Da es gegenwärtig noch nicht gelingt, Tiere oder bestimmte Produkte generell salmonellenfrei zu produzieren, sollte der Verbraucher beachten: Sicherung einer durchgehenden Kühlung bei leicht verderblichen Lebensmitteln Transport bestimmter Lebensmittel vom Einzelhandel nach Hause in Kühltaschen oder Thermotaschen Aufgetaute Ware nicht wieder einfrieren Vermeidung küchentechnischer Fehler wie Beigabe von rohem Ei an Salate, Pudding, Hackfleisch u.a. Ordentliches Durchbraten oder Durchgaren von Fleisch Wechsel des Küchengeräte bei der Zubereitung verschiedener Speisen Sauberkeit bei der Zubereitung des Essens (Kleidung, Hände waschen) Verzicht in der sehr warmen Jahreszeit auf rohe Speisen von Fleisch/Ei Etwa 45 % aller gemeldeten Durchfallerkrankungen des Menschen haben eine Salmonelleninfektion als Ursache. Seit 1994 werden bundesweit jährlich über 100.000 Salmonellenerkrankungen vermeldet, in Sachsen-Anhalt etwa 4000. Die Dunkelziffer ist allerdings hoch. Die allermeisten Infektionen ereignen sich in Privathaushalten. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Lagebericht der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft / Landwirtschaftsministerin Wernicke: 2001 war ein starkes Jahr

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 127/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 127/02 Magdeburg, den 2. Juli 2002 Lagebericht der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft / Landwirtschaftsministerin Wernicke: 2001 war ein starkes Jahr Die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Petra Wernicke, hat dem Kabinett heute den "Bericht zur Lage der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2002" vorgelegt. Dieser enthält die wirtschaftlichen Ergebnisse des Jahres 2001. Wernicke: "2001 war für die Land- und Forstwirtschaft und besonders die Ernährungswirtschaft ein starkes Jahr." Die Bruttowertschöpfung der "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 % gestiegen . Damit lag die Branche an zweiter Stelle nach dem produzierenden Gewerbe. Die Investitionen waren jedoch vergleichsweise niedrig. Dies ist auf eine bundesweite Verunsicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer zurückzuführen. Der Umsatz in der Ernährungswirtschaft konnte im Jahr 2001 nach vorläufiger statistischer Erhebung um 16,7 % auf 4,5 Mrd. Euro gesteigert werden. Bezogen auf die Beschäftigten verbesserte er sich von 202.000 Euro auf 232.000 Euro. Im Produktivitätsvergleich (Umsatz je Beschäftigten) der neuen Bundesländer konnte Sachsen-Anhalt somit seine Spitzenposition ausbauen. Im bundesweiten Vergleich besteht jedoch noch Nachholbedarf. Die Zahl der Unternehmen liegt stabil bei ca.190. Umsatzstärkster Zweig ist Fleischverarbeitung und Schlachten, gefolgt von Milchverarbeitung und Zuckerindustrie. In Sachsen-Anhalts Landwirtschaft gibt es kein Höfesterben wie in anderen Regionen Deutschlands. 2001 gab es 5.126 landwirtschaftliche Betriebe, das sind 146 mehr als im Vorjahr. Diese bewirtschafteten 2001 ca. 1.171.890 ha (2000: 1.169.894 ha). Die durchschnittliche Fläche lag 2001 bei 228,6 ha (2000: 230,3 ha). Die Arbeitskräfte in der Landwirtschaft haben sich leicht auf 27.721 reduziert. Die Arbeitsintensität ist gestiegen. 2001 bewirtschafteten durchschnittlich 1,6 Mitarbeiter 100 ha Fläche. (1991 = 5,1; 1995 = 1,9). Doch Nachwuchssorgen drücken, selbst bei weiterer Rationalisierung. Nur 11 % der Arbeitskräfte insgesamt sind jünger als 30 Jahre, rund ein Drittel ist 50 Jahre und älter. Die Produktionsergebnisse in der Landwirtschaft können sich sehen lassen. Die Milchleistung wurde auf 7.745 kg Milch je Kuh gesteigert. Das ist Spitze in den neuen Bundesländern (3. Platz bundesweit) Der Getreidedurchschnittsertrag stieg auf 71,8 Dezitonnen/ha. Das ist der 2. Platz in den neuen Bundesländern (5. Platz bundesweit). 60 Unternehmen haben auf öko umgestellt. Jetzt gibt es 224 öko-Landbau- Betriebe (4,4 % aller landwirtschaftlichen Unternehmen), auf 28.318 ha (2,4 % der Gesamtfläche). Das sind 4.935 ha mehr als im Vorjahr. Von 1991 bis 2001 wurden in Sachsen-Anhalts Landwirtschaft in der einzelbetrieblichen Förderung Investitionen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro gefördert . Ziele sind unter anderem umweltgerechte Produktion und der Erhalt der Funktionsfähigkeit ländlicher Räume. So wurden 2001 z. B. Zuwendungen zur Dorferneuerung in Höhe von 65,5 Mio. Euro gewährt. Der Verbraucherschutz hat einen besonderen Stellenwert erlangt. Deshalb arbeitet die Wirtschaft an der Verbesserung ihrer Qualitätssicherungssysteme. 2001 wurde in Sachsen-Anhalt mit der Einführung des Qualitätsmanagementsystems (QS) in der Landwirtschaft begonnen. Die amtliche Lebens- und Futtermittelüberwachung wurde 2001 noch zielorientierter auf die frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Risiken für den Verbraucher ausgerichtet. Dies war auch nötig, weil jeder 5. überprüfte Lebensmittelbetrieb (Hersteller, Händler, Küchen, Gaststätten) vor allem wegen Hygienemängeln und 14,6 % der untersuchten Lebensmittelproben sowie 14 % der Futtermittelproben zu beanstanden waren. Sie stellten jedoch nur in 0, 7 % der Fälle ein gesundheitliches Risiko für Mensch und Tier dar (z.B. Salmonellen). Um Land- und Forst- sowie Lebensmittelwirtschaft weiter zu stärken, will Ministerin Wernicke folgende Schwerpunkte setzten: keine größenabhängigen Förder-Obergrenzen , wie sie die EU-Kommission und inzwischen auch Bundesverbraucherschutzministerin Künast anstreben, da diese die landwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland besonders benachteiligen würden, Absatzförderung für die Lebensmittelindustrie, Stärkung des Verbraucherschutzes durch Unterstützung betrieblicher Qualitätssicherungssysteme, Förderung der Verbraucheraufklärung und eine noch effizientere Lebens- und Futtermittelkontrolle, Vorrang für freiwillige Vereinbarungen mit den Landwirten zum Naturschutz vor Ordnungsrecht, Förderung arbeitsplatzintensiver Zweige wie Tierzucht, Obst- und Gemüseanbau, Stärkung der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes vor allem durch Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Privatwald. Rückfragen an Annette Schütz Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 419/02 Magdeburg, den 2. Juli 2002 Lagebericht der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft / Landwirtschaftsministerin Wernicke: 2001 war ein starkes Jahr Die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Petra Wernicke, hat dem Kabinett heute den "Bericht zur Lage der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2002" vorgelegt. Dieser enthält die wirtschaftlichen Ergebnisse des Jahres 2001. Wernicke: "2001 war für die Land- und Forstwirtschaft und besonders die Ernährungswirtschaft ein starkes Jahr." Die Bruttowertschöpfung der "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 % gestiegen . Damit lag die Branche an zweiter Stelle nach dem produzierenden Gewerbe. Die Investitionen waren jedoch vergleichsweise niedrig. Dies ist auf eine bundesweite Verunsicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer zurückzuführen. Der Umsatz in der Ernährungswirtschaft konnte im Jahr 2001 nach vorläufiger statistischer Erhebung um 16,7 % auf 4,5 Mrd. Euro gesteigert werden. Bezogen auf die Beschäftigten verbesserte er sich von 202.000 Euro auf 232.000 Euro. Im Produktivitätsvergleich (Umsatz je Beschäftigten) der neuen Bundesländer konnte Sachsen-Anhalt somit seine Spitzenposition ausbauen. Im bundesweiten Vergleich besteht jedoch noch Nachholbedarf. Die Zahl der Unternehmen liegt stabil bei ca.190. Umsatzstärkster Zweig ist Fleischverarbeitung und Schlachten, gefolgt von Milchverarbeitung und Zuckerindustrie. In Sachsen-Anhalts Landwirtschaft gibt es kein Höfesterben wie in anderen Regionen Deutschlands. 2001 gab es 5.126 landwirtschaftliche Betriebe, das sind 146 mehr als im Vorjahr. Diese bewirtschafteten 2001 ca. 1.171.890 ha (2000: 1.169.894 ha). Die durchschnittliche Fläche lag 2001 bei 228,6 ha (2000: 230,3 ha). Die Arbeitskräfte in der Landwirtschaft haben sich leicht auf 27.721 reduziert. Die Arbeitsintensität ist gestiegen. 2001 bewirtschafteten durchschnittlich 1,6 Mitarbeiter 100 ha Fläche. (1991 = 5,1; 1995 = 1,9). Doch Nachwuchssorgen drücken, selbst bei weiterer Rationalisierung. Nur 11 % der Arbeitskräfte insgesamt sind jünger als 30 Jahre, rund ein Drittel ist 50 Jahre und älter. Die Produktionsergebnisse in der Landwirtschaft können sich sehen lassen. Die Milchleistung wurde auf 7.745 kg Milch je Kuh gesteigert. Das ist Spitze in den neuen Bundesländern (3. Platz bundesweit) Der Getreidedurchschnittsertrag stieg auf 71,8 Dezitonnen/ha. Das ist der 2. Platz in den neuen Bundesländern (5. Platz bundesweit). 60 Unternehmen haben auf öko umgestellt. Jetzt gibt es 224 öko-Landbau- Betriebe (4,4 % aller landwirtschaftlichen Unternehmen), auf 28.318 ha (2,4 % der Gesamtfläche). Das sind 4.935 ha mehr als im Vorjahr. Von 1991 bis 2001 wurden in Sachsen-Anhalts Landwirtschaft in der einzelbetrieblichen Förderung Investitionen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro gefördert . Ziele sind unter anderem umweltgerechte Produktion und der Erhalt der Funktionsfähigkeit ländlicher Räume. So wurden 2001 z. B. Zuwendungen zur Dorferneuerung in Höhe von 65,5 Mio. Euro gewährt. Der Verbraucherschutz hat einen besonderen Stellenwert erlangt. Deshalb arbeitet die Wirtschaft an der Verbesserung ihrer Qualitätssicherungssysteme. 2001 wurde in Sachsen-Anhalt mit der Einführung des Qualitätsmanagementsystems (QS) in der Landwirtschaft begonnen. Die amtliche Lebens- und Futtermittelüberwachung wurde 2001 noch zielorientierter auf die frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Risiken für den Verbraucher ausgerichtet. Dies war auch nötig, weil jeder 5. überprüfte Lebensmittelbetrieb (Hersteller, Händler, Küchen, Gaststätten) vor allem wegen Hygienemängeln und 14,6 % der untersuchten Lebensmittelproben sowie 14 % der Futtermittelproben zu beanstanden waren. Sie stellten jedoch nur in 0, 7 % der Fälle ein gesundheitliches Risiko für Mensch und Tier dar (z.B. Salmonellen). Um Land- und Forst- sowie Lebensmittelwirtschaft weiter zu stärken, will Ministerin Wernicke folgende Schwerpunkte setzten: keine größenabhängigen Förder-Obergrenzen , wie sie die EU-Kommission und inzwischen auch Bundesverbraucherschutzministerin Künast anstreben, da diese die landwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland besonders benachteiligen würden, Absatzförderung für die Lebensmittelindustrie, Stärkung des Verbraucherschutzes durch Unterstützung betrieblicher Qualitätssicherungssysteme, Förderung der Verbraucheraufklärung und eine noch effizientere Lebens- und Futtermittelkontrolle, Vorrang für freiwillige Vereinbarungen mit den Landwirten zum Naturschutz vor Ordnungsrecht, Förderung arbeitsplatzintensiver Zweige wie Tierzucht, Obst- und Gemüseanbau, Stärkung der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes vor allem durch Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Privatwald. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anforderungen an Düngemittel

Damit ein Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in Deutschland und damit EU-weit (im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung) zulässig in den Verkehr gebracht werden darf, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind in der Düngemittelverordnung (DüMV) formuliert. Anforderungen Düngemittelverordnung (DüMV) Ausgangsstoffe zulässig? Anlage 2, Tabelle 7 Düngemitteltyp Anlage 1, Tabelle 1 Schadstoffgrenzwerte eingehalten? Anlage 2, Tabelle 1.4 Hygienisch einwandfrei? §5 DüMV Kennzeichnung korrekt? § 6 DüMV (insb. Anlage 2, Tabelle 10) Ausgangsstoffe Für Düngemittel dürfen nur zulässige Ausgangsstoffe verwendet werden. Während mineralische Primärrohstoffdünger in der Regel gezielt chemisch erzeugt werden, sind für Sekundärrohstoffdünger die zulässigen Ausgangsstoffe für organische oder organisch-mineralische Düngemittel in der Anlage 2 Tabelle 7 der Düngemittelverordnung, für mineralische Sekundärrohstoffdünger in Tabelle 6 gelistet. Diese Listen sind abschließend, andere als die gelisteten Stoffe sind daher als Ausgangsstoffe nicht zulässig. Bestimmte Stoffe dürfen jedoch im Rahmen der Aufbereitung eines Düngemittels oder als Hilfsmittel für die Ausbringung von Düngemitteln zugesetzt werden. So können Fett und Fettrückstände beispielsweise zur Verbesserung der Anlagenausnutzung in der anaeroben Vergärung verwendet oder Schwefelsäure zur Reduktion von Ammoniakausgasung bei der Ausbringung von Gülle eingesetzt werden. Darüber hinaus dürfen auch gewisse Fremdbestandteile, wie Steine oder Papier, in Düngemitteln enthalten sein, jedoch nur in unvermeidbaren Anteilen, also mit dem Stand der Technik nicht entfernbare Anteile. Eine Liste möglicher Aufbereitungs- und Anwendungshilfsmittel sowie Fremdbestandteile findet sich in der Anlage 2 Tabelle 8 der Düngemittelverordnung. Düngemitteltyp Jedes Düngemittel muss einem Düngemitteltyp entsprechen. Anlage 1 Tabelle 1 der Düngemittelverordnung (DüMV) enthält eine Liste mit zulässigen Düngemitteltypen : Stickstoffdünger (Abschnitt 1.1) Kalium- und Phosphatdünger (Abschnitt 1.2 und 1.3) Kalkdünger (Abschnitt 1.4) mineralische Mehrnährstoffdünger und organische und organisch-mineralische Düngemittel (Abschnitte 2 und 3) Damit ein Düngemittel einem der Typen entspricht, muss es vor allem die Mindestnährstoffgehalte (jeweils in der Spalte 2 der Tabelle) erfüllen. Darüber hinaus sind, je nach Düngemitteltyp, weitere Erfordernisse bzw. Einschränkungen in den folgenden Spalten der Tabelle formuliert, denen der Dünger genügen muss. Unbedenklichkeit Jedes Düngemittel muss einen pflanzenphysiologischen Nutzen aufweisen und stofflich unbedenklich sein. Zu dieser stofflichen Unbedenklichkeit gehören die Anforderungen an die Schadstoffgehalte sowie an die Hygiene. Für die Schadstoffe Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, ChromVI, Nickel, Quecksilber, Thallium, perfluorierte Tenside und seit kurzem auch Dioxin gelten die Grenzwerte der Anlage 2 Tabelle 1.4 Düngemittelverordnung, um Schadwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu verhindern. Neben den Grenzwerten, deren Überschreitung ein Düngemittel unzulässig und damit nicht verkehrsfähig macht, gibt es außerdem Kennzeichnungsschwellenwerte. Überschreitet ein Schadstoffgehalt den Kennzeichnungsschwellenwert, so muss der tatsächliche Gehalt des Schadstoffs auf der Düngemitteldeklaration angegeben werden. Ist ein Düngemittel gleichzeitig Bioabfall, so müssen sowohl die Anforderungen der Bioabfallverordnung (Untersuchungspflichten, Nachweispflichten, Schadstoffgrenzwerte), als auch die Vorgaben der Düngemittelverordnung beachtet werden. Hygiene Werden tierische Nebenprodukte als Düngemittel verwendet, muss eine Übertragung von Krankheiten von Tier zu Tier, aber auch von Tier zu Mensch vermieden werden. Hierzu stellt die Düngemittelverordnung in § 5 Absatz 2 Nr. 1 den Anspruch, dass Düngemittel frei von Salmonellen als Leitparameter für Seuchenerreger sein müssen. Detaillierte Regelungen zu allen tierischen Nebenprodukten sind in der EG-Verordnung 1069/2009 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung 142/2011 zu finden. Zusätzlich muss auch die Phytohygiene beachtet werden. Hier können Schaderreger von landwirtschaftlichen Kulturarten (z.B. Pilze, Bakterien, Nematoden), aber auch Verunreinigungen mit keimfähigen Samen unerwünschter Pflanzen ein Problem in der gedüngten Frucht darstellen. Um die hygienischen Anforderungen einzuhalten wird in der Regel eine sog. hygienisierende Maßnahme (aerob z.B. Kompostierung, anaerob z.B. Pasteurisierung) bei der Düngemittelproduktion angewendt. Methoden zur Hygienisierung finden sich im Anhang 2 der Bioabfallverordnung . Qualitätssicherung Hersteller von Düngemitteln sind für die Qualität Ihrer Produkte verantwortlich. Daher sollten Düngemittel regelmäßig analytisch untersucht werden. Die Zeitabstände sind dabei so zu wählen, dass mögliche Gehaltsschwankungen durch Änderungen in der Zusammensetzung erfasst werden. Darüber hinaus sollte immer auf die Repräsentativität der Probenahme für die gesamte Partie geachtet werden. So bedarf es z.B. bei der Analyse flüssiger Gärreste einer geeigneten Probenahmevorrichtung (mit ausreichendem Rohrdurchmesser und kurzer Rohrlänge) am Gärrestlager. Mit der Untersuchung sollte ein Labor beauftragt werden, das nach DIN EN ISO 17025:2000 akkreditiert ist und nach dem Methodenbuch des Verbandes der Deutschen Landwirtschaftlichen !Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VD LUFA) arbeitet. Kennzeichnung Damit Düngemittel, die die oben genannten Kriterien erfüllen, verkehrsfähig sind, müssen sie ordnungsgemäß gekennzeichnet sein. Die Düngemittelverordnung gibt hierzu einen sehr strikten Katalog mit Inhalten vor (Anlage 2 Tabelle 10). Neben der Typenbezeichnung und den Nährstoffgehalten müssen, vor allem bei Sekundärrohstoffdüngern, die verwendeten Ausgangsstoffe, sowie Anwendungs- und Lagerungshinweise gekennzeichnet werden. Anwendung Für die Anwendung von Düngemitteln ist die Düngeverordnung maßgeblich. Hier werden vor allem Aufwandmengen, Düngungszeitpunkte und die erforderliche Technik zu Ausbringung geregelt. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Anwendungsvorgaben ist in NRW die Landwirtschaftskammer zuständig. Gefahren durch Düngemittel Von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, etc. können trotz sachgerechter Anwendung auch Gefahren ausgehen. Mineralisches Phosphat stammt aus Lagerstätten, von denen einige geologisch bedingt mit dem toxischen Schwermetall Cadmium belastet sind. Vor allem in Produkten aus organischen Abfällen können, neben Schwermetallen, auch organische Schadstoffe, wie perfluorierte Tenside oder Dioxin, enthalten sein. Wenn dem Anwender Informationen über Nährstoffgehalte fehlen und/ oder die Entsorgungsabsicht bei Anwendung der Produkte aus Abfällen überwiegt, können bei übermäßigem Gebrauch auch die Nährstoffgehalte zu Problemen führen. Seit den 70er Jahren ist bekannt, dass Stickstoff aus Düngemitteln maßgeblich zur Nitratbelastung des Grundwassers beiträgt.

Offizieller Start in die Badesaison 2000: Öffentliche Badegewässer sind okay/Neue Badegewässerkarte wird ausgeliefert

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 047/00 Magdeburg, den 15. Mai 2000 Offizieller Start in die Badesaison 2000: öffentliche Badegewässer sind okay/Neue Badegewässerkarte wird ausgeliefert Magdeburg. Auch wenn sich das Wetter in diesem Jahr nicht nach amtlichen Terminen richtet und viele Kommunen mit vorzeitiger öffnung ihrer Badestellen reagiert haben: Am heutigen Montag beginnt offiziell die Badesaison 2000. Die gute Nachricht zum Tage: Der Saisonstart an den natürlichen Badegewässern in Sachsen-Anhalt verläuft ungetrübt. Bei den bisher entnommenen und im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt untersuchten Wasserproben wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Das geht auch aus der aktuellen Badegewässerkarte hervor, die pünktlich zum Saisonstart ab sofort verfügbar ist. Grundlage der überwachung durch die Gesundheitsämter ist eine Richtlinie der Europäischen Union über die Qualität der Badegewässer, in der einheitliche Qualitätsanforderungen festgelegt sind. Die Gesundheitsämter überprüfen die bakterielle Belastung des Badewassers und beurteilen die allgemeine hygienische Gesamtsituation der Badestellen. Dazu finden bei den im 14-tägigen Abstand durchzuführenden Probenahmen umfangreiche Ortsbesichtigungen statt, bei denen u.a. auf Wasserfärbung, Sichttiefe, Geruch, Schaumentwicklung, Zuflüsse, Algenmassenentwicklungen sowie Besatz mit Wasservögeln geachtet wird. Auskünfte zu den aktuellen überwachungsdaten erteilen die zuständigen Gesundheitsämter bis zum Ende der Badesaison, die bis zum 15. September dauert. Die Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt führt 57 Badestellen an natürlichen Gewässern auf. Obwohl grundsätzlich an all diesen Seen ohne Bedenken gebadet werden kann, stuft die übersichtskarte noch einmal in drei Kategorien ein: in "sehr gut geeignet" über "gut geeignet" bis "geeignet". Grundlage der vorgenommenen Eingruppierung sind die bakteriologischen Untersuchungsergebnisse des Jahres 1999 und die Einschätzung der Gesundheitsämter in Bezug auf die Einhaltung allgemeiner Ordnungs- und Sicherheitskriterien (Beschaffenheit des Ufers, Gestaltung des Strandes, Zustand der sanitären Einrichtungen, Sicherheit der Badegäste während des Badebetriebes). Anhand dieser Kriterien erhielten 15 Badestellen die Empfehlung "sehr gut geeignet", 27 das Prädikat "gut geeignet" und 15 die Einstufung "geeignet". Zwei Badeseen haben gegenüber dem Vorjahr eine Höherbewertung geschafft. Das betrifft den Wolmirsleber Schachtsee, der nunmehr in der höchsten Kategorie liegt, und den Albertinesee im Landkreis Schönebeck, der in diesem Jahr "gut" ist. Alle anderen Gewässer blieben in der Qualitätsbewertung gleich. Die Badegewässerkarte informiert weiterhin über das mögliche Auftreten von Blaualgen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken. Es wird empfohlen, aus Vorsorgegründen bei intensiver Grünfärbung des Wassers und verminderter Sichttiefe oder Vorhandensein eines Algenteppichs in Ufernähe auf das Baden zu verzichten. Besonders Kinder sind gefährdet, wenn sie bei starken Algenanschwemmungen baden oder in Ufernähe spielen. Das Verschlucken des Wassers oder sehr langer Hautkontakt kann dann nämlich übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Fieber oder allgergische Reaktionen hervorrufen. In Sachsen-Anhalt gibt es neben den in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen noch weitere Gewässer, vorwiegend Kiesseen, Baggerlöcher, kleinere Teiche, die in den Sommermonaten von der Bevölkerung zum Baden genutzt werden. Diese Gewässer unterliegen aber nicht der strengen 14-tägigen überwachung durch die Gesundheitsämter. Die Behörden sind jedoch verpflichtet, bei konkreten Anhaltspunkten einer gesundheitlichen Gefahr für die Badenden, z. B. festgestellten Einleitungen von Schadstoffen, Auftreten von Erkrankungsfällen, Algenmassenentwicklungen u. ä., entsprechende Maßnahmen (Untersuchung des Badewassers, Aussprechen von Badeverboten) zu ergreifen. Deshalb wird empfohlen, zum Baden grundsätzlich nur die in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Diese unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch die Gesundheitsämter und verfügen größtenteils über eine entsprechende Infrastruktur, wie z. B. ausgebaute Zufahrten, Sanitäranlagen, organisierte Müllentsorgung. Die Badegewässerkarte wird in dieser Woche an die Gesundheitsämtern ausgeliefert und kann von dort bezogen werden. Hintergrund Anzahl der Badegewässer in Sachsen-Anhalt: 57 Gewässer, an denen öffentlich ausgewiesene Badestellen vorhanden sind Das Baden in diesen Gewässern wird grundsätzlich empfohlen. Diese Badestellen sind in der Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt 2000 veröffentlicht. ca. 200 Gewässer, die in den Sommermonaten zum Baden genutzt werden An diesen Gewässern sind keine öffentlich ausgewiesenen Badestellen vorhanden, d. h. das Baden wird nicht empfohlen bzw. ist verboten (Aufstellen von Badeverbotsschildern durch Eigentümer des Gewässers) Badegewässerüberwachung im Land Sachsen-Anhalt: erfolgt auf Rechtsgrundlage der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer 76/160/EWG Umsetzung dieser EG-Richtlinie ist in einer gemeinsamen Verordnung des Ministeriums für Raumordnung und Landwirtschaft und des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales erfolgt. Näheres zur überwachungspraxis regelt eine Durchführungsbestimmung. Badeverbot durch die überwachungsbehörden: wird von den Gesundheitsämtern ausgesprochen, wenn Grenzwertüberschreitungen (siehe: Kriterien) festgestellt und bei entsprechenden Nachkontrollen bestätigt werden. Auch wenn eine durchgeführte Ortsbesichtigung genügend Verdachtsmomente beispielsweise für eine fäkale Verunreinigung liefert, kann Badeverbot veranlasst werden. Kriterien für die Beurteilung der Badegewässerqualität: Die EG-Richtlinie schreibt verbindliche Gütekriterien vor, die in Richt- und Grenzwerte unterschieden werden: Richtwerte: Leitwerte für gute Wasserqualität, überschreitung bedeutet keine Gesundheitsgefahr für die Badegäste. Grenzwerte: liegen im Vorsorgebereich; geringe überschreitungen bedeuten noch keine Gesundheitsgefahr; Ursachen sollten aber recherchiert werden; Untersucht wird auf die mikrobiologischen Parameter gesamtcoliforme Bakterien (Grenzwert 10.000/100 ml) und fäkalcoliforme Bakterien (Grenzwert 2.000/100 ml) als sogenannte Indikatorkeime. Auf dieser Grundlage erfolgt die Abschätzung der bakteriellen Belastung des Badegewässers. Andere mikrobiologische Parameter, wie z. B. Salmonellen oder Darmviren werden nur dann bestimmt, wenn aufgrund der Ortsbesichtigungen diese Parameter im Wasser möglich erscheinen oder eine Verschlechterung der Wasserqualität vermutet wird. Bei den 14-tägigen Ortsbesichtigungen werden zusätzlich zur Bewertung der bakteriologischen Untersuchungsdaten noch andere Aspekte berücksichtigt, so z. B. Merkmale zur Einschätzung der hygienischen Situation der Badegewässer (Zustand der sanitären Einrichtungen und Umkleideräume, Organisation der Abfallentsorgung, Anschluss an die öffentliche Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Vorhandensein von Abwassereinleitungen und/oder anderer möglicher Einträge in das Gewässer, Nähe von Abfalldeponien, Auftreten von Algenmassenentwicklungen, Vorhandensein von Wasservögeln u. ä.) Kriterien zur Gesamteinschätzung des Badegewässers einschließlich der Badestelle und deren Umgebung (Beschaffenheit des Ufers, Gestaltung des Strandes, überwachung durch einen Rettungsschwimmer u. ä.) über festgestellte Missstände z. B. Verunreinigungen durch Müll oder Unrat wird der Eigentümer/Betreiber der Badestelle informiert mit der Aufforderung, diese zu beseitigen. Ziel der überwachungen: ist in erster Linie der Schutz der Badegäste vor Infektionen und Allergien sowie die Bewahrung und Verbesserung der Wasserqualität Zuständigkeiten bei der überwachung: Verantwortlich: Landkreise und kreisfreie Städte in enger Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Umweltbehörden Gesundheitsämter überwachen während der Badesaison die Gewässer und kontrollieren die hygienische Gesamtsituation; erteilen Auskünfte über die Badegewässerqualität; lassen mikrobiologische Parameter im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt untersuchen Staatliche ämter für Umweltschutz untersuchen im Rahmen eines Landesmessprogramms das Wasser auf bestimmte physikalische und chemische Parameter (z. B. pH-Wert, gelöster Sauerstoff, Ammoniak, Nitrate und Phosphate) Impressum: Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Pressestelle Seepark 5-7 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

2. Umfang der Untersuchung

2. Umfang der Untersuchung Der Umfang der Seediensttauglichkeitsuntersuchung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Bei bekannter Schwangerschaft hat der untersuchende Arzt die Schwangere auf das für sie und das Kind bestehende besondere Risiko einer Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes hinzuweisen. I. Alle Dienstzweige Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ -Ziffer Steigerungsfaktor Anameseerhebung Ausführliche Anameseerhebung einschließlich Fragebogen 1 3,5 Ganzkörperuntersuchung Körperliche Untersuchung einschließlich RR -, Herzfrequenz-, Körpergröße- und Körpergewichtsmessung, Bestimmung des Body -Maß-Index 8 2,3 Sehtest Überprüfung der Sehschärfe durch Bestimmung des Visus nach Snellen oder einem äquivalenten Verfahren; Überprüfung des Nahsehens durch Tafeln nach Nieden 1200 2,3 Urinuntersuchung Untersuchung des Urins auf Glukose, Eiweiß und Blut 3511 1,15 Ergebnismitteilung Belehrung der untersuchten Person über den Inhalt des Zeugnisses und sein Recht auf eine Überprüfung nach Abschnitt A-1/9 Absatz 6 des STCW -Codes In Nummer 1 enthalten entfällt Zeugnisausstellung Erfassung der Untersuchungsergebnisse im Seediensttauglichkeitsverzeichnis, Erteilung des Seediensttauglichkeitszeugnisses 75 2,3 II. Zusätzliche Untersuchungen a. Decksdienst, Elektrotechnischer Dienst Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor Farbsinnprüfung Überprüfung des Farbsehvermögens durch Farbtafeln zweier anerkannter Systeme In Nummer 8 enthalten entfällt b. Küche und Bedienung Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor Stuhluntersuchung Untersuchung des Stuhls auf Salmonellen sowie Shigellen 4530 1,15 Stuhluntersuchung Untersuchung des Stuhls auf Salmonellen sowie Shigellen 4538 1,15 c. Röntgenuntersuchung auf Anordnung des seeärztlichen Dienstes Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor Röntgenthorax Röntgenaufnahme des Thorax in einer Ebene p. a. 5135 1,8 d. Laboruntersuchungen auf Anordnung des seeärztlichen Dienstes Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor Laboruntersuchungen Blutlaboruntersuchungen Gemäß GOÄ-Ziffern Abschnitt Laboratoriumsuntersuchungen 1,15 Stand: 21. August 2014

Aufgaben der Behörde

Die Behörden der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung überwachen die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen. Ihre Aufgabe ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Sie kontrollieren, dass die in Rechtsvorschriften über Lebensmittel, kosmetische Mittel Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse geregelten Grundsätze zum Schutz der Verbraucher eingehalten werden. Herstellung von Lebensmitteln Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrollieren die Einhaltung von Vorschriften über die Herstellung von Lebensmitteln. Es wird u.a. kontrolliert, dass keine Lebensmittel für andere hergestellt werden, deren Verzehr die Gesundheit schädigen kann. Das können beispielsweise Lebensmittel sein die Krankheitserreger (z.B. Salmonellen), Einträge (z.B. Hormone, Pflanzenschutzmittel) oder technologisch verursachte Einträge (z.B. Glas- oder Eisensplitter, Lösungsmittelrückstände) enthalten. Hierunter fallen aber auch Erzeugnisse, die keine Lebensmittel sind, bei denen jedoch aufgrund ihrer Form, ihres Geruchs, ihrer Farbe oder ihres Aussehens besonders bei Kindern die Gefahr besteht, mit Lebensmitteln verwechselt zu werden. Inverkehrbringen von Lebensmitteln Im Sinne des Täuschungsschutzes wird überwacht, dass z. B. Lebensmittel nicht in den Handel kommen, die von den geltenden Standards abweichen und dadurch wertgemindert sind (z.B. Anbieten von Fleischspießen als Döner Kebab), die geschönt sind (z.B. durch unerlaubte Farbstoffzusätze)sind, die nicht ausreichend kenntlich gemacht sind oder denen gesundheitsfördernde Wirkungen zugesprochen werden, die ihnen nach wissenschaftlichen Kenntnissen nicht zukommen. Hygiene Die Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrollieren ferner die Einhaltung von Vorschriften über die Herstellung von Lebensmitteln und zur Hygiene in den Lebensmittelbetrieben, im Lebensmittelhandel (auch auf Märkten), in der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Weitere Aufgaben Die Behörden überwachen auch die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verbrachten oder aus Drittländern eingeführten Lebensmittel hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit und führen in den Schlachtbetrieben die Fleischuntersuchung durch. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden werden die Ursachen von Erkrankungen nach dem Lebensmittelverzehr abgeklärt und Verfolgsuntersuchungen eingeleitet.

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