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Endlagerprojekt Gorleben: Isotopendatierung des Grundwassers im Deckgebirge ueber dem Salzstock

Tritium und hoch14C-Datierung des Grundwassers, Identifikation konvektionszellenartiger Stroemungen der tiefen Salzlaugen ueber dem Salzstock anhand von Salz- und Helium-Vertikalprofilen.

Einvernehmen zum Vorhaben „Hauptbetriebsplan 2024 bis 2026 für das Bergwerk Gorleben"

Aktenzeichen: BASE21102/09#0388 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Hauptbetriebsplan 2024-2026 für das Bergwerk „Gorleben“ Die Bergbehörde im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) hat mit Schreiben vom 23.10.2024 (Aktenzeichen L1.3/L67161/02-00/2024-0001/022) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für den Hauptbetriebsplan 2024 bis 2026 für das Bergwerk Gorleben ersucht. Dieses Vorhaben mit vorhandenen Bergwerksteufen bis 870 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das LBEG kommt in seinem Schreiben vom 23.10.2024 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne, da es sich um die Zulassung eines bereits vorhandenen Bergwerks handelt. Die beiden Schächte des Bergwerks liegen innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes IG 020_00IG_S_s_z. Das Grubengebäude reicht bis in das nördliche gelegene identifizierte Gebiet IG 053_00IG_t_f_tpg. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass der beantragte Hauptbetriebsplan die Fortsetzung des Bergwerksbetriebs bis zur Schließung vorsieht und damit im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen steht, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt ist. Für den Hauptbetriebsplan 2022-2024 hatte das BASE unter dem Aktenzeichen BfE21102/09#0320 bereits ein Einvernehmen erteilt. Auf Grundlage der Ausführungen des LBEG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Salzgitter, 06.11.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Warum wird der Salzstock Gorleben nicht für ein Endlager genutzt?

2020 veröffentlichte die BGE mbH den Zwischenbericht Teilgebiete . Der Salzstock Gorleben wurde nicht als Teilgebiet benannt und scheidet deshalb aus dem Verfahren aus. Die BGE begründet dies so: „Auf Basis der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG , insbesondere aufgrund der Bewertung des „Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ [...] erfolgte die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes Gorleben-Rambow mit „nicht günstig“. Weitere Informationen 11.09.2024

Protokoll der internen Klausurtagung vom 25./26.08.2023

Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 26.08.2023 __________________________________________________________________________ Ergebnisprotokoll Klausurtagung 25.08.2023, 15:00 – 20:00 Uhr 26.08.2023, 09:00 – 18:00 Uhr Teilnehmende: Bettina Gaebel, Heiko Schaak, Oliver Helten, Asta Haberbosch Eva Bayreuther, Asta von Oppen, Andreas Fox, Dr. Daniel Lübbert, Prof. Dr. Anne-Dore Uthe (zivilgesellschaftliche Mitglieder im PFE) Dr. Monika Müller, Arnjo Sittig (NBG) Lisa Seidel, Dagmar Dehmer (BGE mbH) Evelyn Bodenmeier (BASE) Weitere:Dr. Monika Arzberger (BASE, KS), Dr. Ingo Bautz (BASE) Moderation:Heiko Schaak, Katharina Lohse (BGE mbH), Stefanie Johannsen, Hilma Immonen (BASE) Protokoll:Alexander Krüger, Claudia Hofedietz (BASE) Graphic Recording:Lorna Schütte Hinweis:Alle auf der Sitzung vorgestellten ppt finden sich auf der Endlagersuche-Infoplattform Inhalt 1. Klausurtag – 25.08.2023 ............................................................................................................... 2 TOP 1 Begrüßung und Check-in ............................................................................................................ 2 TOP 2 Abstimmung der Tagesordnung ................................................................................................. 3 TOP 3 Programmentwicklung ............................................................................................................... 3 2. Klausurtag - 26.08.2023 ................................................................................................................. 5 TOP 4 Begrüßung ................................................................................................................................... 5 TOP 5 Gemeinsame Arbeit am Zeitraster des Programms .................................................................... 5 TOP 6 Fazit und Check-out................................................................................................................... 13 Anlagen ................................................................................................................................................. 15 Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: beteiligung@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 1 Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 26.08.2023 1. Klausurtag – 25.08.2023 TOP 1 – Begrüßung und Check-in Check-in Frage: Was hat mich in den letzten Wochen mit Blick auf das StandAV besonders bewegt? Die Planungsteam-Mitglieder äußerten unterschiedliche Eindrücke und Erwartungen: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - gutes Rahmenprogramm für das 2. Forum Endlagersuche auf die Beine stellen zum Gelingen des 2. Forums Endlagersuche aktiv beitragen Wie können wir die junge Generation dazu befähigen mit unseren Ergebnissen weiterzuarbeiten? Insbesondere vor dem Hintergrund veränderter Zeithorizonte. Vertretung der jungen Generation / Sprachrohr sein. Zeithorizonte, mit denen die BGE mbH und BASE aktuell arbeiten. Frage: Welches sind die aktuellen Beteiligungsgegenstände? Standortauswahlverfahren allgemein Endlagersuche wirkt wie ein „Dombauprojekt“ – Es ist ein Generationenprojekt, und es sei nicht schlimm, wenn unsere Generation es nicht zu Ende bringen kann. Sorge: Welche Auswirkungen könnte das Ergebnis der nächsten Bundestagswahl auf die Frage der Endlagersuche haben? Wie wirken sich Personalwechsel bei den unterschiedlichen Akteuren im Standortauswahlprozess (BGE mbH, NBG, BASE) aus? Endlagerung und Zwischenlagerung müssen gemeinsam betrachtet werden. Es wird als kritisch erachtet, dass einige Personen das ganze Verfahren in Frage stellen. Wie weitgehend ist die Kritik? (Stichwort: mögliche Gesetzesänderung)? Es sei wichtig Leitplanken im Verfahren aufrechtzuerhalten. Die Zahl 2027 steht im Fokus der Arbeit der BGE mbH sowie der Fortschritt im Verfahren. Fokus: Ein abwechslungsreiches Programm „schustern“ für das 2. Forum Endlagersuche Öffentliche Äußerungen des BASE-Präsidenten zum aktuellen Stand des Verfahrens Wie entstehen die Erkenntnisse in der BGE mbH? Wie gehen wir mit den Arbeitsergebnissen um und kommunizieren sie an die Öffentlichkeit? Wie können wir / kann man das Verfahren optimieren und beschleunigen, ohne die qualitativen Anforderungen des StandAG aufzugeben oder das Verfahren zur Endlagersuche grundsätzlich in Frage zu stellen? Es geht darum, dass es 2027 ein Ergebnis gibt und bis dahin die Arbeit der BGE mbH sachlich zu begleiten. Man muss nicht die gesamte Architektur in Frage stellen, um das Verfahren zum Erfolg zu führen. Zwei Fragen: Generationenfrage im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und wann werde ich „meine“ Zwischenlager los? Welche Schnittstellen haben Endlagerung und Zwischenlagerung? Wie aktiviert und spricht man junge Leute zu diesem Thema an? Experten, die jahrzehntelang auf Salzstöcke gesetzt haben, könnten das jetzige offene Suchverfahren als unbefriedigend ansehen, weshalb einzelne auf eine erheblich schnellere Entscheidung drängen („Modell Gorleben wiederbeleben“). Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: beteiligung@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 2 Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 26.08.2023 TOP 2 – Abstimmung der Tagesordnung Als zentrales Ziel der Klausurtagung wird die Arbeit am Programm des 2. Forum Endlagersuche festgehalten. Heiko Schaak wird auf Vorschlag von Dagmar Dehmer (BGE mbH) ins Moderationsteam für die Klausurtagung mitaufgenommen. Vorschlag des BASE für ein weiteres Vorgehen: 1. Sachstände: Was lief die letzten Wochen? Wo stehen wir? 2. Abgleich der gemeinsam vereinbarten Ziele des 2. Forums Endlagersuche 3. schrittweise Entwicklung eines Programms in Kleingruppe, dabei: Berücksichtigung der vorausgehenden Arbeit des Arbeitsteams Programm. 4. Kurzzusammenfassung des Tages Der Vorschlag für das weitere Vorgehen wird von der Gruppe angenommen. TOP 3 – Programmentwicklung 3.1 Sachstände: Was lief die letzten Wochen? Wo stehen wir? Im Zeitraum vom 10.05.2023 bis 16.07.2023 wurden im Rahmen des „Aufrufs zur Mitgestaltung“ (AzM) insgesamt 83 Beiträge für die Programmgestaltung des 2. Forums Endlagersuche eingereicht. (u.a. Beiträge von der interessierten Öffentlichkeit, der BGE mbH, den zivilgesellschaftlichen PFE- Mitgliedern und dem BASE) Im Vorfeld hat sich das Arbeitsteam Programm insgesamt sechsmal getroffen und die eingereichten Beiträge gesichtet und diskutiert. Aus der Sichtung haben sich vier Themencluster ergeben, denen die jeweiligen Beiträge zugeordnet wurden: 1. 2. 3. 4. Geologie und Technologie Standortauswahlverfahren (Wechselwirkungen Endlagerung und Zwischenlagerung) Öffentlichkeitsbeteiligung und planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (planWK) Motivations- und Einstiegsformate Zudem wurde mit allen Einreichenden der Beiträge im Vorfeld der Klausurtagung gesprochen. 3.2 Abgleich der gemeinsam vereinbarten Ziele für das 2. Forum Endlagersuche In Bezug auf die gemeinsam vereinbarten Ziele des 2. Forums Endlagersuche (vgl. Anlage 1) wurden folgende inhaltliche Ergänzungen durch die Planungsteam-Mitglieder eingebracht: - Öffentlichkeitsbeteiligung sollte nicht nur wirksam, sondern auch kontinuierlich weitergeführt werden. (keine Abschaffung des Forum Endlagersuche mit dem Planungsteam Forum Endlagersuche) Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: beteiligung@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 3

Resilience as a guiding principle for the Safety of Nuclear Waste Management

Resilience as a guiding principle for the Safety of Nuclear Waste Management Jochen Ahlswede Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management Opening of safeND, 13 September 2023 Mr State Secretary, Distinguished Colleagues, Allow me, on behalf of the Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management, to welcome you to the Interdisciplinary Research Symposium on the Safety of Nuclear Disposal Practices – safeND. BASE is hosting this scientific conference for the second time now, and I am delighted about the great response. This symposium is a special place for scientific exchange for three reasons: 1. 2. 3. At safeND, we are looking at the entire nuclear waste management chain, rather than just individual steps. Our consideration begins with decommissioning and dismantling, encompasses the waste from nuclear activities such as uranium mining, and ends with the closure of a repository as well as the necessary preservation of information thereafter. We all know that nuclear waste management is not a purely technical task. We will therefore address the issues from a range of different disciplines, and adopt - where possible - interdisciplinary perspectives. For this reason, the social sciences and humanities play just as important a role at this conference as the natural and technical sciences. We are focusing on questions of safety and fair and socially acceptable approaches to radioactive waste. For us as the science-based regulatory authority organising this symposium, the decisive question is: What conditions must we create so that the legacies of nuclear power do not cause harm to people and the environment? So, where do we stand on nuclear waste management? 70 years after the first nuclear power plants went into operation, not a single country has a deep geological repository for high-level radioactive waste. Finland is getting close - but Finnish waste accounts for just 0.5 per cent of the world's inventory. I dare say that if we were to look at the national archives of pretty much every country using nuclear power, we would find the following: Decades ago, in the early stages of civil nuclear programmes, ambitious waste management programmes and timelines were set. Yet, as time went on, the problems turned out to be more complex than 1 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de expected, priorities changed and, in the end, the timelines were delayed again and again. Globally speaking, it must be acknowledged that the progress in nuclear waste management that had been intended when nuclear power was industrialised has not even remotely been achieved. The challenge posed by nuclear waste was underestimated in both technical and social terms, and the claim that it is "only a political problem" represents an under-complex narrative - to put it mildly. If we look at German history, for example, we can trace this development very precisely: Following the initial euphoria, key official documents show that the disposal issue was addressed very seriously from the early 1970s onwards. By no means was this question ignored. But where are we today, 50 years later? We are decades away from a final repository site, and currently have to face the scenario that putting a repository into operation may take until the end of the century. The attitude adopted for discussing these facts is sometimes reminiscent of the psychological effect of the so-called "shifting baselines". Baselines are collectively shaped reference points we use to define what we assess as given and normal, i.e. what is no longer put into question. We know from socio-psychological environmental research that changes (or their significance) are no longer perceived if the frame of reference shifts gradually. To put it simply: At some point, one no longer perceives that a situation has slowly but fundamentally changed. This is especially true for changes that span generations. If you had told the leading decision-makers and scientists in the 1960s that, by 2023, we would not have managed to permanently dispose of a single spent fuel rod from civilian nuclear energy use, the reaction would probably have been bewilderment. Today, everyone seems to have gotten used to, perhaps even come to terms with the fact that, in 2023, the operational disposal of high-level radioactive waste has not even begun anywhere in the world. Of course, there is nothing new in all this. What is thought-provoking, however, are the more recent developments that have a massive impact on our societies. Let me give you some examples: - - - We face warlike conflicts affecting nuclear facilities. We witnessed a pandemic that has had an impact on social and economic life down to the smallest everyday situations and has, at times, even led to a standstill. We face climate change, which is already having a negative global impact, that will become even more pronounced in the future, also with regard to nuclear safety. These events raise two questions: First, we need to question our baselines - how much time do our societies really have to solve the problem of radioactive waste according to the highest scientific standards? Secondly, we must decide how to design the processes that will lead us to safe disposal in such a way that they can withstand unforeseen shocks. This second question inspired the decision to make "resilience" the focus of this year's safeND, following a suggestion from a project of the German Academy of Science and Engineering. The term resilience originates from developmental psychology, and has seen a career in many fields of application in recent years. Applied to psychology, it refers to an individual's ability to cope with adverse life circumstances and remain healthy in the process. As a material science term, it describes the ability of a material to bend elastically under the influence of a certain amount of energy, and thus to return to its original state. Ecologically speaking, it is the ability of an ecosystem to maintain its basic functionality in the face of 2 disturbances, for example in case of invasive species occur or regional precipitation changes due to climate change. The term resilience is also increasingly used as a bridge concept in interdisciplinary fields of application that deal with systems of any kind, such as security research for civil protection. When it comes to civil protection, resilience encompasses characteristics that contribute to preparedness as well as to the management of a crisis. It can be applied to both technical and social systems, which is why it is of interest for nuclear waste management. As regards the discussion in our subject area, I would like to propose the following definition, based on Hollnagel, a Danish professor for psychology and specialist for resilience engineering: A system is resilient if it can adapt its operation (before, during or after events) to changes, and especially to unforeseen disturbances, thus maintaining its functionality under both expected and unexpected conditions. Resilience is thus more than just robustness. Robustness describes the ability of a system to change as little as possible under disturbing influences, with the risk of collapse if the external influences become too great. To give an example: While it may have been a robust approach to pursue the Gorleben salt dome as central project in the nuclear waste management system in Germany for decades, it was not certainly not resilient. Applied to nuclear waste disposal safety, this concept leads to the following question: If we want to guarantee protection from radioactive waste for present and future generations, then how must we proceed to ensure that the central safety functions are maintained over the entire nuclear management chain even under adverse, unforeseen circumstances? This question can be discussed, for instance, with regard to the disposal process in a nation-state system: -How can the extension of interim storage be technically designed so that it is prepared for unpredictable external extreme events in the future? -What does resilience mean for the technical concept of final disposal? How can the safety function of geological and geotechnical barriers in a repository be maintained even if unexpected events occur? This brings us to the issue of technical long-term safety and the limits of the Features/Events/Processes methodology. Should novel reactor types with completely different modes of operation be developed and commercialised, what would this mean for nuclear waste management? What new types of waste and associated problems would this generate? - On a societal level, resilience is to be understood as an even more complex, multidimensional concept: - What does resilience mean for the structure of institutional responsibility and the organisational culture within institutions? - What requirements must be met for participation and communication processes to contribute to resilient safety? What does resilient communication mean, e.g. between stakeholders, the scientific community and the general public? - How must legal norms, precautions and objectives be designed to contribute to resilient safety and security? - Which economic resources are needed to ensure the desired safety functions, and how long do they need to be available? 3

Einvernehmen zum Vorhaben „Hauptbetriebsplan 2022 - 2024 für das „Bergwerk Gorleben“

Aktenzeichen: BASE21102/09#0320 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Hauptbetriebsplan 2022 – 2024 für das Bergwerk Gorleben Die Bergbehörde für Niedersachsen im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat mit Schreiben vom 31.03.2022 (Aktenzeichen L1.3/L67161/02-00/2022-0001/001) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für den Hauptbetriebsplan 2022 - 2024 für das „Bergwerk Gorleben“ ersucht. Das Bergwerk liegt in der Gemeinde Gartow, Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Hauptbetriebsplan sieht den sicheren Betrieb des Bergwerks bis zur Schließung vor. Dieses Vorhaben mit bereits vorhandenen Schächten bis 930 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das LBEG kommt in seinem Schreiben vom 31.03.2022 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne, da es sich um die Zulassung eines seit Langem betriebenen Bergwerks handelt. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 StandAG ist die bergmännische Erkundung des Salzstockes Gorleben beendet. Gleichwohl liegt das Bergwerk vollständig oder teilweise innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebieten: IG 020_00IG_S_s_z und IG 053_00IG_T_f_tpg. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass der beantragte Hauptbetriebsplan die Fortsetzung des Bergwerksbetriebs bis zur Schließung vorsieht und damit im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen steht, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt ist. Auf Grundlage der Ausführungen des LBEG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Salzgitter, 28.04.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Gorleben – ein historischer Rückblick

Bilder des Protestes prägten über Jahrzehnte den Ort Gorleben im Osten von Niedersachsen. Der Salzstock sollte nach Erkundungsarbeiten und Eignungsfeststellung Standort für ein Endlager werden. Die Erkundungsarbeiten wurden mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes eingestellt. Das Bergwerk befindet sich derzeit noch im Offenhaltungsbetrieb . Im September 2020 wurde der Salzstock Gorleben endgültig aus dem Suchverfahren nach einem Endlager ausgeschlossen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung, das mit der Suche beauftragte Unternehmen, weist den Standort in ihrem Zwischenbericht nicht als Teilgebiet aus. Für diesen Fall sieht das Standortauswahlgesetz vor, dass der Salzstock aus dem Suchverfahren ausscheidet. Das Bundesumweltministerium hat daraufhin im September 2021 die BGE mbH beauftragt, das Bergwerk zu schließen. Lehren aus der Vergangenheit: Das Standortauswahlgesetz Im Februar 1977 legt Niedersachsens damaliger Ministerpräsident Ernst Albrecht Gorleben als vorläufigen Standort für ein Entsorgungszentrum für radioaktive Abfälle fest. 1983 entscheidet die Bundesregierung, dort den Salzstock auf seine Eignung als Endlager zu erkunden. Eine politische Entscheidung, die hoch umstritten war und deren Umstände auch nicht über einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geklärt werden konnten. Der Gesetzgeber zog daraus die Lehren und schuf mit dem Standortauswahlgesetz im Jahre 2013 die Grundlage für ein vergleichendes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Suchverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Nachvollziehbare Sicherheitskriterien sollen die Standortentscheidung prägen und nicht andersrum – der Standort die dann passend zu entwickelnden Kriterien. Gorleben – nukleares Entsorgungszentrum 1960 beginnt in Deutschland mit der Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Kahl die kommerzielle Nutzung der Atomenergie. In der DDR ging kurze Zeit später das Atomkraftwerk Rheinsberg ans Netz. Die Frage, wo die hochgefährlichen Hinterlassenschaften in Form von abgebrannten Brennstäben entsorgt werden sollten, bleibt zunächst unbeantwortet. Das Thema gewinnt erst nach und nach an Relevanz, als die Genehmigung von neuen Reaktoren an die Entsorgungsfrage gekoppelt wurde. Ohne Entsorgungsnachweis konnten keine neuen Atomkraftwerke genehmigt werden. In den 1970er Jahren sagt das Land Niedersachsen dem Bund grundsätzlich die Bereitschaft zu, ein nukleares Entsorgungszentrum anzusiedeln. Wegen des Flächenbedarfs suchte der Bund nach einem unberührten großen Salzstock in einer dünn besiedelten Region. Als die Untersuchungen bekannt wurden, regt sich an drei in die engere Auswahl genommenen Orten in Niedersachsen Widerstand. Entscheidung für Gorleben als Endlager 1977 schlägt das Land Niedersachsen den Standort Gorleben als Nukleares Entsorgungszentrum vor mit Wiederaufbereitungsanlage, Brennelementefabrik und Endlager. 100.000 Menschen, darunter zahlreiche Bauern aus Gorleben, ziehen 1979 in die Landeshauptstadt Hannover, um gegen die Pläne zu protestieren. Wenige Wochen später verkündet der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht zwar das politische Aus für eine Wiederaufarbeitungsanlage . Der Salzstock wird weiterhin auf seine Eignung als Endlager untersucht, begleitet von Protesten, die bis heute nachwirken.1995 geht in Gorleben ein Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Betrieb. Hierher ließen die Energieversorgungsunternehmen bis 2008 vor allem atomare Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in La Hague zur Zwischenlagerung transportieren. Ein Rückblick auf das Endlagerprojekt Gorleben Über Jahrzehnte war die Endlagerdebatte geprägt vom Für und Wider Gorleben. Umstritten war, ob sich der Salzstock eignet, um hochradioaktiven Müll sicher von der Biosphäre abzuschließen. Umstritten war auch, wie es zur Auswahl von Gorleben als Endlager gekommen war. Ein Rückblick auf das Endlagerprojekt Gorleben Gorleben-Moratorium Im Zusammenhang mit dem ersten Atomausstiegskonsens unterbricht 2000 die Bundesregierung die Erkundung des Salzstocks Gorleben durch ein Moratorium. Es endet 2010 mit der Rücknahme des ersten Atomausstiegs. Zwei Jahre später werden die Erkundungsarbeiten im Bergwerk Gorleben fortgesetzt. Sie werden 2013 mit dem Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes beendet. Rückbau der Anlagen in Gorleben Gemäß einer Einigung zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen werden die Sicherheitseinrichtungen des Bergwerks auf ein für industrielle Anlagen übliches Maß reduziert. Zum Zwischenlager am Standort Gorleben werden keine neuen CASTOR -Behälter mehr gebracht, da jeder neue Behälter den Eindruck verfestigen würde, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. „Kein Mensch“, so drückt es der damalige Ministerpräsident Stephan Weil aus, „würde sonst an eine wirklich ergebnisoffene Suche bei der Endlagerung […] glauben.“ Das Bergwerk Gorleben wird über und unter Tage zurückgebaut. Maßstab ist die Offenhaltung der Schächte. Gorleben im Standortauswahlgesetz Von 2014 bis 2016 beschäftigt sich die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ mit der Frage, wie im Sinne eines bundesweiten ergebnisoffenen Auswahlverfahrens mit dem Standort Gorleben umgegangen werden sollte. Die Kommission empfahl, Gorleben nicht von vorneherein aus dem Suchverfahren auszuschließen. Am 28. September 2020 veröffentlichte die BGE mbH den Zwischenbericht Teilgebiete. Mit diesem Bericht macht das Unternehmen Vorschläge, welche Gebiete in Deutschland aufgrund von schon bestehenden geologischen Erkenntnissen aus dem Verfahren ausscheiden sollen und welche Gebiete näher zu betrachten sind. Der Salzstock Gorleben wurde nicht als Teilgebiet benannt und scheidet deshalb gemäß § 36 StandAG aus dem Verfahren aus. Die BGE mbH begründet diesen Ausschluss wie folgt: "Auf Basis der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG , insbesondere aufgrund der Bewertung des „Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ [...] erfolgte die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes Gorleben-Rambow mit „nicht günstig“ [...]. Deswegen wurde das identifizierte Gebiet Gorleben-Rambow nicht als Teilgebiet ermittelt." Das Unternehmen kündigte an, das Bergwerk dauerhaft zu schließen. Keine Vorfestlegungen – Deutschland als „weiße Landkarte“ Dieses Prinzip der „weißen Landkarte" ist ein zentraler Grundsatz des Standortauswahlverfahrens. Das bedeutet, dass kein Ort in Deutschland bei der Suche von vornherein als geeignet oder ungeeignet gilt. Das Verfahren soll transparent, auf Kriterien basierend sowie unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Das sind die Lehren, die unter anderem aus dem jahrzehntelangen Konflikt um den Standort Gorleben gezogen wurden und die unter anderem zu einem Neustart der Suche nach einem Endlager geführt haben. Abschlussbericht der Endlagerkommission Abschlussbericht der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Link zu Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zu Gorleben

Nr. 66.15: Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Der Ausschluss von G. verstößt nicht nur gegen § 1 (2) Satz 1 StandAG, sondern auch gegen den Abschlussbericht der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (K-Drs. 268), auf dem das StandAG basiert. Darin steht mit Bezug auf die Abwägungskriterien: "Ihre Anwendung führt daher nicht zum Ausschluss von Gebieten, sondern zur Einordnung von Gebieten in eine Rangfolge relativer Eignung" (S. 50). Und in Bezug auf die Kriterien 1 bis 4, welche die "erreichbare Qualität des Einschlusses" (StandAG) bzw. das "Einschlussvermögen am Ort der Einlagerung" (K-Drs. 268) beschreiben, steht dort, dies sei "die zentrale geologische Eigenschaft des gesamten Endlagersystems, und ist insofern das primäre Standortmerkmal nach dem im Auswahlverfahren gesucht wird." (S. 51). In allen Kriterien 1 bis 4 wird Gorleben aber mit "günstig" bewertet und damit besser als die Salzstöcke Düderode-Oldenrode und Bonese, die trotz Abwertung im Kriterium 2 (wg. zu geringer Größe) weiter in der Auswahl sind. Stellungnahme der BGE: Die BGE hat die Teilgebiete gemäß dem Standortauswahlgesetzt ermittelt, Vorschriften für den Salzstock Gorleben-Rambow sind in § 36 Standortauswahlgesetz geregelt und dieser wurde entsprechend § 36 Abs. 1 S. 1 Standortauswahlgesetz wie jeder andere in Betracht kommende Standort behandelt. Der Gesetzgeber sieht in der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritieren gemäß § 24 Standortauswahlgesetz keine Gewichtung der in § 24 Abs. 3 bis 5 Standortauswahlgesetz genannten Kriteriengruppen vor. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise bei der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist der „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“ zu entnehmen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 65.4.1: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Unterlage „§ 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“. Bekanntlich ist Gorleben der „Elefant im Raum“ [...] Auf dem Weg zum „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz) ist es wahrscheinlich, dass Gorleben-Rambow im Laufe des Verfahrens ausscheidet. Jedoch ist es wichtig, dass dies nachvollziehbar aus den richtigen Gründen in einem wissenschaftsbasierten Prozess geschieht. [...] beim Studium der Unterlagen auf die Anwendung der Abwägungskriterien nach Standortauswahlgesetz (StandAG) konzentriert, konnten jedoch keinen umfassenden Review durchführen. Stellungnahme der BGE: Seite 2: Die Vorhabenträgerin hat entsprechend der Vorgaben des § 36 StandAG, mit dem Ziel der Gleichbehandlung und Unvoreingenommenheit, den Salzstock Gorleben-Rambow mit seinem hohen Erkundungsgrad aus Sicht der Endlagerung nicht als Referenzstandort verwendet. Der Salzstock Gorleben-Rambow wurde im Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wie jedes andere identifizierte Gebiet nach einer einheitlichen und stringenten Vorgehensweise bewertet. Dabei war uns als Vorhabenträgerin besonders wichtig, dass die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im derzeitigen frühen Stand des Standortauswahlverfahrens nachvollziehbar und wissenschaftsbasiert erfolgt. // Die abschließende Ausweisung von Teilgebieten erfolgte auf Basis einer verbalargumentativen geowissenschaftlichen Abwägung. [...] Im Zuge der Arbeiten zu § 13 StandAG ist u. a. der Salzstock Gorleben-Rambow als identifiziertes Gebiet ermittelt worden und damit führt keines der Ausschlusskriterien zum (gänzlichen) Ausschluss und alle Mindestanforderungen sind erfüllt. Damit hat der Salzstock Gorleben-Rambow nach den Maßstäben in dieser frühen Phase des Verfahrens die Hürde der grundsätzlichen Eignung für einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle genommen. Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien galt es jene Teilgebiete zu ermitteln, die nach den Vorgaben des § 24 StandAG und seiner Anlagen eine günstige geologische Gesamtsituation erwarten lassen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 49.4: AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Zu den Abwägungskriterium mit einem Vergleich zwischen Gorleben und Offleben: In den elf Kriterien wurden die beiden Salzstöcke in den Indikatoren offensichtlich gleich bewertet. In der Gesamtbewertung kommt aber ein unterschiedliches Ergebnis zustande, in einem Fall ungünstig, im anderen Fall eine günstige geologische Gesamtsituation. Warum? Stellungnahme der BGE: Die BGE geht bei der Bewertung der einzelnen Indikatoren und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 13 Standortauswahlgesetz i. V. m. § 24 Standortauswahlgesetz) schematisch vor, siehe „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“. Im Zuge der zusammenfassenden Bewertung wird jedes identifizierte Gebiet auf Basis aller durchgeführten Bewertungen der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien inklusive der Indikatorenbewertungen bewertet. Diese zusammenfassende Bewertung erfolgt im Rahmen einer verbalargumentativen Diskussion in der dann u. a. eine unterschiedliche Datengrundlage- und abdeckung sowie die Relation zwischen dem Ergebnis der systematischen Bewertung und dem ganzen indetifizierten Gebiet Berücksichtigung findet. Das kann dazu führen, dass eine „ungünstige“ oder „weniger günstige“ Bewertung eines Kriteriums in der Gesamtabwägung aller Kriterien geringer gewichtet wird. So beispielsweise geschehen bei der Gesamtbewertung der Salzstöcke „Meissendorf / Wolthausen“ und „Offlebener Sattel“ im Hinblick auf die Bewertung des Kritieriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz) bei der der Abstand zur Quartärbasis und zur Geländeoberkante jeweils nur auf einer sehr begrenzten Fläche unterschritten wird: „Im Rahmen der Unsicherheiten der Modellhorizonttiefen und aufgrund der in Relation zur Fläche des identifizierten Gebiets begrenzten betroffenen Fläche wird die Bewertung des Abstands zur Quartärbasis und des Abstands zur Geländeoberkante mit „ungünstig“ geringer gewichtet. Somit ist dennoch damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann.“ Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien lässt daher eine günstige geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten und die identifizierten Gebiete im Salzstock „Meissendorf / Wolthausen“ sowie „Offlebener Sattel“ wurden als Teilgebiete 045_00TG_086_00IG_S_s_z und 073_00TG_183_00IG_S_s_z ermittelt. Eine detailierte Darstellung der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien der zuvor genannten Salzstrukturen im Vergleich zum Salzstock Gorleben-Rambow ist auf der Storymap Nummer 10 zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Homepage der BGE zu finden (https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/). Die Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist für das Teilgebiet 045_00TG_086_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 269 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 592 ff. zu entnehmen, für das Teilgebiet 073_00TG_183_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 351 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 972 ff. Die schematische Vorgehensweise zur Bewertung von Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz ist in der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ erläutert, ergänzende Kartendarstellungen zur Bewertung der genannten Gebiete sind in der Unterlage „Ergänzende Kartendarstellungen zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG im Rahmen von § 13 StandAG“ (Seite 173 ff. sowie 257 ff.) zu finden. Https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Zwischenbericht_Teilgebiete_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Anlage_1A__zum_Fachbericht_Teilgebiete_und_Anwendung_Geowissenschaftliche_Abwaegungskriterien_gemaess____24_StandAG__Ergebnisse_der_Bewertung__Teil_A.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Ergaenzende_Kartendarstellungen_zur_Anwendung_von_Anlage_2_und_11_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/ZNER_02_21_Beitrag_Grube_et_al_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Und dann kommt eben da dieser verbalargumentative Ansatz in der zusammenfassenden Bewertung. Und da haben wir uns dann nochmal die Bewertungen angeschaut und festgestellt, das kann halt auch an Unsicherheiten in den Modellen liegen. Die Auswertung wurde ja im 3D-Raum gemacht. Und dementsprechend haben wir dann gesagt, nein, das reicht uns hier an dieser Stelle nicht. Wortprotokoll S.115 Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

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