Tritium und hoch14C-Datierung des Grundwassers, Identifikation konvektionszellenartiger Stroemungen der tiefen Salzlaugen ueber dem Salzstock anhand von Salz- und Helium-Vertikalprofilen.
Als vorgesetzte Behörde des BfS frage ich jetzt beim BMUB nach dem Abschlussbericht zur Entscheidung Offenhaltungsvariante Gorleben. Das BfS hat auf die diesbezügliche IFG-Anfrage nach Ablauf der gesetzlichen Frist und selbst nach der dritten Mahnung keinerlei Reaktion gezeigt. Wie Herr Präsident des BfS auf der Sitzung der Endlagerkommission am 03.07.2015 betonte, macht das BfS "alle Schritte mehr als transparent". Leider hat er zu der Entscheidung zu den Offenhaltungsvarianten für Gorleben fälschlicherweise auf die Homepage des BfS verwiesen. Zwar ist dort eine Übersicht mit dem Titel "Bergwerk Gorleben - Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks" vom 16.04.2014 zu finden, aus dieser gehen aber die auf der Sitzung nachgefragten Informationen - Konvergenz und Bildung von Auflockerungszonen - nicht hervor. Darüberhinaus stellt sich die Frage, welche Kriterien wurden für die Entscheidung herangezogen und wie wurden sie gegeneinander abgewogen? Ich bitte mir im Sinne der vom Präsidenten genannten "Supertransparenz des BfS" den Endbericht mit dem Titel (Arbeitstitel mit Stand 16.04.2014) "Abwägung von Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben anhand von Kriterien" umgehend als PDF zur Veröffentlichung auf << Antragsteller:in >> zukommen zu lassen.
Wie Herr Präsident auf der Sitzung der Endlagerkommission am 03.07.2015 betonte, macht das BfS "alle Schritte mehr als transparent". Leider hat er zu der Entscheidung zu den Offenhaltungsvarianten für Gorleben fälschlicherweise auf die Homepage des BfS verwiesen. Zwar ist dort eine Übersicht mit dem Titel "Bergwerk Gorleben - Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks" vom 16.04.2014 zu finden, aus dieser gehen aber die auf der Sitzung nachgefragten Informationen - Konvergenz und Bildung von Auflockerungszonen - nicht hervor. Darüberhinaus stellt sich die Frage, welche Kriterien wurden für die Entscheidung herangezogen und wie wurden sie gegeneinander abgewogen? Ich bitte mir im Sinne der vom Präsidenten genannten "Supertransparenz des BfS" den Endbericht mit dem Titel (Arbeitstitel mit Stand 16.04.2014) "Abwägung von Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben anhand von Kriterien" umgehend als PDF zur Veröffentlichung auf << Antragsteller:in >> zukommen zu lassen.
This report describes the use of nuclear energy in the Federal Republic of Germany as at 31 December 2015. It contains the essential data of all nuclear power plants, research reactors and the facilities of the nuclear fuel cycle. At the reporting moment 31 December 2015, eight nuclear power plant units were in operation. The power generation from nuclear energy in 2015 amounted to altogether 91.8 TWh (2014: 97.1 TWh). This is a share of 14.1 % of the total gross electricity production (2014: 15.8 %). The report summarises the essential operational results of the nuclear power plants and information on granted licences. A short description of the present state of the nuclear power plants that have been shut down or decommissioned and of the stopped projects is given. Concerning research reactors essential data on type, characteristics (thermal power, thermal neutron flux) and purpose of the facility are represented. Furthermore, an overview is given of the licensing and operation history and the present state of the operating condition. For the facilities of the nuclear fuel cycle data on purpose and capacity and output are given.Furthermore, the licensing history and the present status of operation and licensing are represented. The works on the running repository projects ERAM and Konrad and on the Asse II mine and the Gorleben mine are presented. To give a survey, the data is summarised in tabular form at the end of in the report (Annexes). The report is updated and published once a year.
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett am 25. März 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen.
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) nahm am 1. September 2014 seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vereinbarungsgemäß den neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vorgelegt. Er enthält die technische Detailausgestaltung zur Umsetzung des Offenhaltungsbetriebs. Der bisherige Hauptbetriebsplan wurde zum 1. Oktober 2014 ungültig. Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen. Alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus diesem Erkundungsbereich entfernt, der Bereich abgesperrt. Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die zwei Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Frischluft und Fluchtwege weiterbetrieben. Hierzu gehört eine begehbare Verbindung zwischen den Schächten. Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut. Der Betrieb der oberirdischen Anlagen wird dem Offenhaltungsbetrieb angepasst. Vor dem reinen Offenhaltungsbetrieb sind Übergangsarbeiten vorzunehmen, die sich über ca. zwei Jahre erstrecken werden.
This report describes the use of nuclear energy in the Federal Republic of Germany as at 31 December 2014. It contains the essential data of all nuclear power plants, research reactors and the facilities of the nuclear fuel cycle. At the reporting date 31 December 2014, nine nuclear power plants were in operation. The power generation from nuclear energy in 2014 amounted to altogether 97.1 TWh (2013: 97.3 TWh). This is a share of 15.8% of the total gross electricity production (2013: 15.4%)1. The report summarises the essential operational results of the nuclear power plants and information on granted licences. A short description of the present state of the nuclear power plants that have been shut down or decommissioned and of the stopped projects is given. Concerning research reactors essential data on type, characteristics (thermal power, thermal neutron flux) and purpose of the facility are represented. Furthermore, an overview is given of the licensing and operation history and the present state of the operating condition. For the facilities of the nuclear fuel cycle data on purpose and capacity and output are given. Furthermore, the licensing history and the present status of operation and licensing are represented. The works on the running repository projects ERAM and Konrad and on the Asse II mine and the Gorleben mine are presented. To give a survey, the data is summarised in tabular form at the end of the report (Annexes). The report is updated and published once a year.
Am 30. Januar 2014 reichten die Umweltorganisation Greenpeace und der niedersächsische Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine sogenannte Veränderungssperre ein, die seit dem Jahr 2005 auf dem Endlagerstandort Gorleben liegt. Beklagte ist die Bundesregierung. Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen, dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bundesumweltminister Altmaier verkündet am 30. November 2012 einen Erkundungstopp für den Salzstock Gorleben bis nach den Bundestagswahlen 2013.
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