Als vorgesetzte Behörde des BfS frage ich jetzt beim BMUB nach dem Abschlussbericht zur Entscheidung Offenhaltungsvariante Gorleben. Das BfS hat auf die diesbezügliche IFG-Anfrage nach Ablauf der gesetzlichen Frist und selbst nach der dritten Mahnung keinerlei Reaktion gezeigt. Wie Herr Präsident des BfS auf der Sitzung der Endlagerkommission am 03.07.2015 betonte, macht das BfS "alle Schritte mehr als transparent". Leider hat er zu der Entscheidung zu den Offenhaltungsvarianten für Gorleben fälschlicherweise auf die Homepage des BfS verwiesen. Zwar ist dort eine Übersicht mit dem Titel "Bergwerk Gorleben - Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks" vom 16.04.2014 zu finden, aus dieser gehen aber die auf der Sitzung nachgefragten Informationen - Konvergenz und Bildung von Auflockerungszonen - nicht hervor. Darüberhinaus stellt sich die Frage, welche Kriterien wurden für die Entscheidung herangezogen und wie wurden sie gegeneinander abgewogen? Ich bitte mir im Sinne der vom Präsidenten genannten "Supertransparenz des BfS" den Endbericht mit dem Titel (Arbeitstitel mit Stand 16.04.2014) "Abwägung von Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben anhand von Kriterien" umgehend als PDF zur Veröffentlichung auf << Antragsteller:in >> zukommen zu lassen.
This report describes the use of nuclear energy in the Federal Republic of Germany as at 31 December 2015. It contains the essential data of all nuclear power plants, research reactors and the facilities of the nuclear fuel cycle. At the reporting moment 31 December 2015, eight nuclear power plant units were in operation. The power generation from nuclear energy in 2015 amounted to altogether 91.8 TWh (2014: 97.1 TWh). This is a share of 14.1 % of the total gross electricity production (2014: 15.8 %). The report summarises the essential operational results of the nuclear power plants and information on granted licences. A short description of the present state of the nuclear power plants that have been shut down or decommissioned and of the stopped projects is given. Concerning research reactors essential data on type, characteristics (thermal power, thermal neutron flux) and purpose of the facility are represented. Furthermore, an overview is given of the licensing and operation history and the present state of the operating condition. For the facilities of the nuclear fuel cycle data on purpose and capacity and output are given.Furthermore, the licensing history and the present status of operation and licensing are represented. The works on the running repository projects ERAM and Konrad and on the Asse II mine and the Gorleben mine are presented. To give a survey, the data is summarised in tabular form at the end of in the report (Annexes). The report is updated and published once a year.
9G-/21 353210/HEIRB/004900 B3012550 Vorläufiger Quellterm LWR-Brennstoff zur Beschreibung der Korrosion im integrierten Nahfeldmodell Bestandteil des Auftrages PSP Element: 213 532 100 “Erstellung eines integrierten Nahfeldmodells von Gebinden hochradioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben: Geochemisch Fundierter Quellterm für HAW-Glas, abgebrannte Brennelemente und Zement” Auftragnehmer: Forschungszentrum Karlsruhe - Institut für Nukleare Entsorgungstechnik Postfach 3640, D-76021 Karlsruhe Verfasser: @ine.fzk.de Karlsruhe den IS.Aug. 1998 Die Studie wurde im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz erstellt. Das BfS behält sich alle Rechte vor. Insbesondere darf die Studie nur mit Zustimmung des BfS zitiert, ganz oder teilweise vervielfältigt bzw. Dritten zugänglich gemacht werden. Sie gibt die Meinung und Auffassung des Auftragnehmers wieder und muß nicht in jedem Falle mit der Meinung des BfS übereinstimmen. 2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS................................................................................................................ 2 ZusammEnfassunG........................................................................................................... 3 EInLEItunG........................................................................................................................3 mECHAnIstIsCHE BAsIs DEs QuELLtERms................................................................ 7 Rolle der Brennstoffhülle als mechanische Barriere:...................................................11 Die Zircaloyhülle als Quelle für Radionuklidfreisetzung............................................... 11 Die Brennstofftablette als Quelle der Radionuklidfreisetzung...................................... 14 freisetzung von Rissen und freien Oberflächen..................................................... 14 Korngrenzen.........................................................................................................14 Gemeinsame Erfassung der freisetzung aus Korngrenzen und von Rißoberflächen 15 Radionuklidfreisetzung aus der Brennstoffmatrix........................................................ 16 Validität von modellen zur Korrosion der Brennstoffmatrix....................................... 16 Langzeitextrapolation: das Problem der Radiolyse..................................................19 QuantIfIZIERunG DEs QuELLtERms...................................................................................24 Quantifizierung des labilen Radionuklidinventars ........................................................ 26 Korrosionsrate für Zircaloy....................................................................................... 31 Korrosionsrate der strukturteile.................................................................................33 Korrosionsrate der Brennstoffmatrix.......................................................................... 33 Effekt der Oberflächenentwicklung........................................................................ 34 Langfristige Entwicklung des Laugenvolumens im Behälter........................................ 37 Langfristige Entwicklung des Redoxzustandes an den Einlagerungsorten................... 40 sCHLußfOLGERunG........................................................................................................................................... 42 BIBLIOGRaPHIE.................................................................................................................43 3 Zusammenfassung verschiedenen Die mechanismen Auflösung der von abgebrannten Kernbrennstoffen und der freisetzung von Radionukliden werden im Hinblick auf ihre Relevanz für Endlagerorte und -Konzepte quantifiziert. Es dabei wird zwischen im salzstock Gorleben mechanismen langfristigen der Radionuklidfreisetzung aus Brennstoffmatrix, Hüllrohrmatrix und strukturteilen und instantaner freisetzung unterschieden. Die wichtigste geochemische Randbedingung für die Auflösung der Brennstoffmatrix ist das Redoxpotential des zutretenden wäßrigen mediums. Das Redoxpotential wird vor allem durch Behälterkorrosion und durch Radiolyse beeinflußt. Demgegenüber spielen temperatur und pH-Wert eine nur untergeordnete Rolle. Die größte unsicherheit besteht darin, die Brennstoffkorrosion Wirkungvonradiolytischer vorhersagenzukönnen. Oxidation Obwohl auf aufgrund die zeitlich abnehmender Radiolyseeffekte mit einer zeitlichen Abnahme der Raten der Brennstoffkorrosion zu rechnen ist, kann man diesen Effekt noch nicht quantifizieren, sodaß derzeit konservativ mit konstanten Langzeitraten der Brennstoffkorrosion gerechnet werden muß. Im Vergleich der Einlagerungskonzepte „Polluxbehälter-streckenlagerung“ und „Endlagerbüchse in Bohrloch“ sind die instantanen freisetzungsterme identisch. Diese bestimmen die toxizität potentieller freisetzungen über viele tausend Jahre. Wesentliche unterschiede betreffen die Langzeitkorrosionsraten, die bei der Endlagerbüchse bei 10-4 a-1, beim Polluxbehälter 10-5-10-6 a-1 liegen. Der unterschied rührt daraus, daß bei der Endlagerbüchse nicht sicher ist, ob reduzierende Bedingungen langfristig aufrechterhalten werden können. Einleitung seit der Änderung des Atomgesetzes im Jahre 1994 ist die direkte Endlagerung abgebrannter Kernbrennstoffe ein gleichberechtigter Entsorgungsweg. Die abgebrannten Brennelemente werden für die Endlagerung zerlegt. Die gezogenen
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett am 25. März 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat vereinbarungsgemäß den neuen Hauptbetriebsplan für das Bergwerk Gorleben vorgelegt. Er enthält die technische Detailausgestaltung zur Umsetzung des Offenhaltungsbetriebs. Der bisherige Hauptbetriebsplan wurde zum 1. Oktober 2014 ungültig. Der Erkundungsbereich 1 wird außer Betrieb genommen. Alle Anlagen, Komponenten und Systeme werden aus diesem Erkundungsbereich entfernt, der Bereich abgesperrt. Im Offenhaltungsbetrieb werden lediglich die zwei Schächte sowie die aus bergbaulichen Anforderungen notwendigen Teile des Infrastrukturbereiches für Frischluft und Fluchtwege weiterbetrieben. Hierzu gehört eine begehbare Verbindung zwischen den Schächten. Die Sicherungsanlagen werden auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut. Der Betrieb der oberirdischen Anlagen wird dem Offenhaltungsbetrieb angepasst. Vor dem reinen Offenhaltungsbetrieb sind Übergangsarbeiten vorzunehmen, die sich über ca. zwei Jahre erstrecken werden.
Am 30. Januar 2014 reichten die Umweltorganisation Greenpeace und der niedersächsische Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine sogenannte Veränderungssperre ein, die seit dem Jahr 2005 auf dem Endlagerstandort Gorleben liegt. Beklagte ist die Bundesregierung. Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen, dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bundesumweltminister Altmaier verkündet am 30. November 2012 einen Erkundungstopp für den Salzstock Gorleben bis nach den Bundestagswahlen 2013.
Auf dem Weg zu einem sicheren Endlager Aufgaben und Rollenverteilung bei der Standortsuche Anfang 09.06.2017 Redner Dipl.-Ing. Wolfram König, Präsident des BfE Vor 14 Jahren suchte die Loccumer Tagung nach Strategien zur Standortsuche für ein nukleares Endlager . Damals war der weitere Umgang mit dem Bergwerk Gorleben als potentieller Endlagerstandort offen, grundlegende Sicherheitsfragen zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sollten während eines 10-jährigen Moratoriums für Erkundungsarbeiten geklärt werden. Die Umsetzung der Genehmigung für den Umbau des Schachtes Konrad zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle war bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgesetzt. Einige Jahre später wurde die Öffentlichkeit in besonderer Weise mit dem Zustand der Schachtanlage Asse II konfrontiert. Das Scheitern der Endlagerung von atomaren Abfällen in der Asse wird seitdem in der öffentlichen Diskussion immer wieder sinnbildlich dafür angeführt, dass eine sichere Endlagerung grundsätzlich unmöglich ist. An diesem Ort in Loccum stellte ich meine Thesen zur Lösung der Endlagerfrage vor. Sie beinhalteten im Zentrum eine deutschlandweite Endlagersuche auf Basis verbindlich festgelegter Kriterien. Ich sprach mich weiterhin für einen öffentlich-rechtlichen Fonds zur Absicherung der Finanzierung und für die Begrenzung der Laufzeiten bei den Kernkraftwerken aus, um die Abfallmengen für die Endlagerung zu begrenzen: Ist der Rahmen klar, so meine These damals, ließe sich über die eigentliche Frage sprechen: Wie und wo kann der Atommüll sicher in tiefen geologischen Schichten endgelagert werden? Ich freue mich, dass wir - zwar später als von mir erhofft – aber nunmehr einen Rahmen und eine Strategie für den Weg zu einem sicheren Endlager in Deutschland haben, die an die Thesen von damals anknüpfen. 1. Was haben wir erreicht? Was ist mit breiten mehrheitlichen Beschlüssen des Bundestags und des Bundesrats in den letzten Jahren erreicht worden: Der Ausstieg aus der Kernenergie inklusive Gesetze zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung und zur deutschlandweiten Endlagersuche, die den Weg zum Umgang mit den atomaren Hinterlassenschaften aufzeigen. Auch der weitere Umgang mit dem früheren Erkundungsbergwerk Gorleben ist geklärt. Gorleben wird im Standortauswahlverfahren wie jeder andere mögliche Standort in Deutschland behandelt und betrachtet. Schließlich hat die Politik einen klaren Rahmen für die Zuständigkeiten bei der Endlagersuche geschaffen. Bis dato fehlte auf dem Weg zu einem sicheren Endlager diese nachvollziehbare Regelung der Aufgabenwahrnehmung. Ich hatte mit der Arbeitsaufnahme der Endlagerkommission entsprechende Empfehlungen aus der Sicht des Betreibers der Endlagerprojekte einbringen können, die übernommen worden sind. Zuständigkeiten sind neu geregelt Aktuelle Zuständigkeiten bei der Zwischen- und Endlagerung Häufig wird bei der Darstellung der neuen Zuständigkeitsstrukturen fälschlicherweise von einer Neuordnung der Behördenlandschaft gesprochen. Zwar wurden auf der einen Seite die behördlichen Zuständigkeiten neu geordnet. Das Entscheidende ist aber, dass die Betreiberaufgaben nicht mehr durch eine Behörde wahrgenommen werden, sondern durch eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft. Wir haben das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ) als Aufsichtsbehörde. Das BfE leitet das Standortauswahlverfahren, überwacht seinen Vollzug und prüft die vorzulegenden konkreten Planungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ( BGE ) zur Eingrenzung der untersuchungswürdigen Gebiete in Deutschland. Das Bundesamt beteiligt die Öffentlichkeit und legt dem Bundestag über die Bundesregierung Entscheidungsvorschläge vor. Weiterhin hat das BfE die bergrechtliche Zuständigkeit des Bundes bei der Endlagerung übernommen, bisher war dies bei den Bundesländern organisiert. Mit der BGE mbH wurde eine Gesellschaft gegründet, in der die gesamten Aufgaben des Betriebs von Endlagern und der konkreten Erkundungsarbeiten im Rahmen der Standortauswahl zusammengeführt werden. Die Anteile der BGE mbH hält ausschließlich der Bund. Dadurch, dass nun die Energieversorgungsunternehmen (EVU) aus der Finanzierungsverantwortung im laufenden Geschäft ausscheiden, deren Betriebsgesellschaft DBE mbH vom Bund übernommen und mit der BGE mbH verschmolzen wird, können die Aufgaben des Endlagerbetriebs von der BGE mbH nun umfassend wahrgenommen werden. Gleichzeitig kann die BGE mbH als Unternehmen in Bundesbesitz unabhängig von den Interessen der EVU als Abfallverursacher agieren. Das Nationale Begleitgremium (NBG) begleitet die Standortauswahl und insbesondere das Beteiligungsverfahren vermittelnd und unabhängig mit dem Ziel, das Vertrauen in die Durchführung des Verfahrens zu stärken. Es setzt sich aus einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau ( BMUB ) trägt die politische Verantwortung und überprüft, dass das Standortauswahlverfahren nach den Anforderungen und Kriterien der Gesetze durchgeführt wird. Mit dieser klaren Aufgabenwahrnehmung von Regulierung und Aufsicht, Betrieb und politischer Verantwortung wurden effektive Zuständigkeitsstrukturen für die komplexen Prozesse bei der Endlagerung geschaffen. Auch für die nächsten Schritte bei der Endlagersuche gilt es Verantwortung zu übernehmen und auf neue ungelöste Fragen Antworten zu finden. 2. Wie geht es weiter? Der gesetzliche Rahmen und die Zuständigkeiten auf dem Weg zu einem sicheren Endlager sind geklärt – die großen Fragen der Akzeptanz, der Sicherheit und der klaren Zuständigkeiten stellen sich aber auch heute in anderen Facetten immer wieder neu. Hier sehe ich zahlreiche drängende Fragen, die im Laufe der Standortauswahl zu beantworten sind. Wie bleibt die ungelöste Entsorgung gesellschaftliches Thema? Ich nehme wahr, dass sich mit dem geplanten Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung in Deutschland im Jahr 2022 schon heute der Eindruck in der Öffentlichkeit verstärkt, alle damit einhergehenden Herausforderungen und damit das Problem des Atommülls seien bereits gelöste Probleme von gestern. Interesse wecken und Bewusstsein schaffen Wie schaffen wir es, hier aufzuklären und über die nächsten Jahrzehnte im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsformen das Interesse in der Öffentlichkeit immer wieder neu zu wecken? Das BfE geht in seiner aktuellen Aufbauphase die Aufgabe zunächst mit dem Ziel an, das komplizierte Verfahren verständlich darzustellen. Diese aufbereiteten Inhalte versuchen wir durch offene Formate wie der Präsentation der mobilen Endlagerausstellung auf dem Kirchentag in die breite Gesellschaft zu tragen. Mittelfristig gilt es, insbesondere auch Politik und Medien immer wieder auf die ungelösten Fragen der Endlagerung als wichtiges gesellschaftliches Thema aufmerksam zu machen. Wie kann bei der Endlagersuche die Akzeptanz der standortunabhängigen Arbeitsergebnisse als Grundlage für die standortbezogenen gesichert werden? Wie kann es uns gelingen, in der Öffentlichkeit von Beginn an Interesse und Akzeptanz für den zunächst sehr theoretischen Prozess der Standortsuche zu finden, bei dem unabhängig von konkreten Standorten die Grundlagen der Standortsuche gelegt werden? Es besteht die Herausforderung, diese sehr allgemeinen ersten Schritte der Standortsuche mit der Phase zu verzahnen, die auf alle Akteure im weiteren Verfahren sehr wahrscheinlich zukommen wird: Die Phase der Fragen und der Skepsis von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an konkreten potentiellen Endlagerstandorten. Das BfE sieht sich mit der Aufgabe konfrontiert, die einzelnen Phasen der Standortsuche sinnvoll zu strukturieren und zu verknüpfen, um die Glaubwürdigkeit des Verfahrens zu gewährleisten. „Strukturieren“ bedeutet in diesem Zusammenhang, der Beteiligung einen klaren Rahmen zu setzen und der Öffentlichkeit sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten in den einzelnen Phasen aufzuzeigen. „Verknüpfen“ heißt nicht nur, die einzelnen Beteiligungsschritte bei der Endlagersuche sinnvoll aufeinander aufzubauen, sondern auch, eine Brücke zu Beteiligungsprozessen beim Rückbau der Kernkraftwerke und bei der Zwischenlagerung zu bauen. Forschungsaufgaben wahrnehmen Wie wird die Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards trotz des Ausstiegs aus der Kernenergie gewährleistet? Das BfE setzt sich zum Ziel, den Forschungsbedarf auf nationaler Ebene zu bündeln und auf internationaler Ebene den Diskurs zu wissenschaftlich-technischen und sozialwissenschaftlichen Fragen zu pflegen und auszubauen. Wir brauchen diese starke internationale Vernetzung, um mittelfristig wegfallendes Wissen in den einzelnen nationalen Grenzen zu ersetzen. Wie wird Nachwuchs und unabhängiges Wissen für Betreiber , Genehmigungs-/Aufsichtsbehörden sowie Beteiligungsinstitutionen sichergestellt? Der Bedarf an Nachwuchs bei den verantwortlichen Institutionen ist aktuell und auch in der Zukunft groß. Gleichzeitig stellt sich die aktuell von verschiedener Seite formulierte Herausforderung, einen wissenschaftlichen und zugleich unabhängigen Sachverstand aufzubauen, um Beratungsleistungen für die verschiedenen Institutionen zu erbringen. Schon heute bilden Gutachterorganisationen verschiedene Tochterunternehmen, wobei das eine Unternehmen die Betreiber berät und das andere für die Behördenseite arbeitet. Die formale Trennung ist gegeben, es besteht aber das Risiko, dass nachvollziehbare Strukturen, Unabhängigkeit und letztendlich Vertrauen verloren gehen. Ich plädiere zur Nachwuchsförderung für eine gezielte Fortführung von Forschungs- und Förderprogrammen in diesem Bereich. Gleichzeitig gilt es auch bei Gutachterorganisationen verstärkt internationalen Sachverstand zu Rate zu ziehen, um die Unabhängigkeit der Beratungsleistungen in Deutschland zu gewährleisten. Verantwortung in staatlicher Hand Welche Herausforderungen stellen sich durch die Konzentration der Entsorgung in staatlicher Hand neu? Mit dem im Juni 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurde geregelt, dass die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung zukünftig umfassend in die Verantwortung des Bundes fällt und nicht mehr, wie für die Zwischenlagerung und die laufende Finanzierung der Endlagerung bisher verankert, in der Hand der EVU liegt. Die finanziellen Mittel hierfür wurden dem Bund von den EVU in einem öffentlich-rechtlichen Fonds zur Verfügung gestellt. In Zukunft fallen bei der Endlagerung somit die unmittelbaren bzw. mittelbaren Interessensbekundungen der EVU als Abfallverursacher weg. Die Unternehmen hatten früher etwa ein Interesse an Fortschritten bei der Erkundung des Bergwerks Gorleben als potentiellem Endlagerstandort: Der Betrieb der Kernkraftwerke war gekoppelt an den Entsorgungsnachweis und den Fortschritt bei der Endlagerfrage. Dieses Interesse fällt weg und damit auch ein Instrument, welches grundsätzlich auf Fortschritte bei der Entsorgung drängt. Zukünftig müssen die Gesellschaft und das Parlament selbst auf den Fortgang bei der Endlagerung achten. Prozesse transparent machen Gleichzeitig gibt es die veränderte Situation, dass durch das genannte Gesetz zur Neuordnung der Verantwortlichkeiten alle Akteure bei der Endlagerung in Zukunft staatlich und beim Bund angesiedelt sind. Es stellt sich die Frage, wie jenseits der bestehenden Kontrolle durch die Gewaltenteilung dem Eindruck von Anfang an entgegengetreten werden kann, dass Informationen und Interessenslagen, die für die Sicherheit der Bevölkerung von Bedeutung sind, von staatlicher Seite nicht offen gelegt werden. Eine gute Erfahrung ist aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang die Atomgesetzänderung zur Schachtanlage Asse II aus dem Jahr 2013. Das Atomgesetz verpflichtet seitdem den Betreiber , alle wichtigen Informationen und Dokumente offenzulegen, einschließlich der Erlasse und Weisungen aus dem Ministerium. Die im Standortauswahlgesetz vorgesehene Informationsplattform stellt für das vor uns liegende Verfahren ein entsprechend zentrales Instrument zur Erreichung von Vertrauen dar. Das BfE hat eine erste Version der Plattform bereits auf seiner Homepage realisiert und erste Dokumente öffentlich zugänglich gemacht. Sichere Zwischenlager temporär fortführen Wie stellen wir sicher, dass die Zwischenlagerung nicht zur Scheinlösung als Ersatz für eine notwendige Endlagerung wird? Wir haben nach meiner Ansicht die Verpflichtung, unter den aktuellen stabilen politischen und ökonomischen Randbedingungen eine Lösung für die vorhandenen radioaktiven Abfälle zu finden, die die nächsten Generationen wirklich entlastet. Die Zwischenlager sind nicht geeignet, einen Ersatz für ein Endlager darzustellen. Beton, Stahl und Sicherheitskräfte der Zwischenlager können angesichts der sich oft schnell verändernden politischen Verhältnisse auf Dauer nur den notwendigen Zeitraum bis zu einem Endlager überbrücken. Wir sind gut beraten, die Verfahrensschritte des Standortauswahlgesetzes und die vorhandene Geologie in Deutschland zu nutzen und das bestmögliche Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle betriebsbereit aufzubauen. Deshalb ist es bedeutend, nur aus unabweisbaren Gründen einer Verlängerung von Zwischenlagergenehmigungen zuzustimmen, wie es auch das Atomgesetz festschreibt. Durch sichere Zwischenlagerung erkaufen wir aber Zeit für ein geordnetes Verfahren auf dem Weg zu einem Endlager . Der Zeitraum, den uns die Zwischenlagerung hierfür gibt, wird durch gesellschaftliche und sicherheitstechnische Fragestellungen beeinflusst. Wichtige Fragen müssen in den nächsten Jahren durch Forschungstätigkeiten geklärt werden. Einen Teil dieser Forschung werden wir im BfE mit unserer eigenen Forschungsabteilung voranbringen können. 3. Fazit Die nun festgelegte Strategie und der Rahmen für die Endlagersuche sind eine wichtige Grundlage zur Zielerreichung und Akzeptanz. Die jüngst verabschiedeten Gesetze sind wichtige Antworten auf die Fragen, die wir uns in Loccum vor 14 Jahren gestellt haben. Jetzt gilt es zu beweisen, dass die Endlagersuche auch praktisch umsetzbar ist und der gewählte Rahmen Fortschritte im Verfahren mit dem Ziel der Endlagerung gewährleistet. Die Frage der Zuständigkeiten stellt sich heute neu mit der Frage, wie mit der Konzentration der Zuständigkeiten in staatlicher Hand umgegangen werden kann und wie die Unabhängigkeit einzelner Akteure dauerhaft sichergestellt wird. Die Frage der Akzeptanz stellt sich aktuell, wenn noch keine konkreten Endlagerstandorte festgelegt sind, unter dem Blickwinkel, wie gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Interesse für die eher abstrakten ersten Schritte der Endlagersuche geweckt und aufrechterhalten werden kann. Die Frage der Sicherheit stellt sich verstärkt unter den Aspekten der Nachwuchsförderung, des Kompetenzerhalts und der Unabhängigkeit der einzelnen Akteure mit dem Ziel, das Sicherheitsniveau und die Sicherheitskultur in Deutschland auch nach dem Atomausstieg zu gewährleisten. Die Frage der Zwischenlagerung wird geprägt sein von der Klärung relevanter sicherheitstechnischer und gesellschaftlicher Fragen zur Verlängerung der bestehenden Genehmigungen für Zwischenlager. Auf all diese Fragen gilt es nun erneut, Antworten zu finden, die Gesellschaft und Politik überzeugen. Gelingt uns dies, vermitteln wir mit den Antworten immer wieder auch die wichtigste Botschaft: Eine sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle in Deutschland ist notwendig, wird konsequent verfolgt und ist letztendlich auch unter strengen Maßstäben möglich.
Greenpeace und die Rechtshilfegruppe Gorleben haben am 11. Februar 2011 zusammen mit Anwohnern und Grundbesitzern beim Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag auf sofortigen Baustopp im Salzstock Gorleben gestellt. Gleichzeitig wurde dem Gericht die vollständige Begründung der am 19. Oktober 2010 eingereichten Klage gegen den Weiterbau des geplanten Endlagers zugestellt.Das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte im Oktober zunächst den Weiterbau im Salzstock, nachdem unter anderem der Grundbesitzer Graf von Bernstorff unterstützt von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe Gorleben Klage eingereicht hatte. Erst am 9. November 2010 genehmigte das niedersächsische Umweltministerium den vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragten Sofortvollzug. Seitdem darf trotz der anhängigen Klagen im Salzstock wieder gebaut werden. Die Verlängerung des alten Rahmenbetriebsplans ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben.Nach Auffassung der Kläger müssten die Arbeiten zudem nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen.
Auf der Suche nach einem Atomendlager beginnt am 1. Oktober 2010 nach zehn Jahren wieder offiziell die Erkundung des Salzstocks Gorleben. Die damalige Bundesregierung hatte mit dem Atomausstieg die Erkundungsarbeiten in Gorleben am 1. Oktober 2000 ausgesetzt und ein sogenanntes Moratorium verhängt. Während des Moratorium sollten Anforderungen für die Eignung eines Endlagers festgelegt und die Standortsuche ausgeweitet werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 67 |
| Land | 1 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 18 |
| Text | 31 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 41 |
| Offen | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 60 |
| Englisch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 7 |
| Dokument | 31 |
| Keine | 28 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 42 |
| Lebewesen und Lebensräume | 64 |
| Luft | 9 |
| Mensch und Umwelt | 67 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 68 |