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Found 110 results.

Endlagerprojekt Gorleben: Isotopendatierung des Grundwassers im Deckgebirge ueber dem Salzstock

Tritium und hoch14C-Datierung des Grundwassers, Identifikation konvektionszellenartiger Stroemungen der tiefen Salzlaugen ueber dem Salzstock anhand von Salz- und Helium-Vertikalprofilen.

Auftragsschreiben an TU Braunschweig zu Geomechanische Modellberechnungen Bergwerk Gorleben

Das Auftragsschreiben an die TU Braunschweig zur Erstellung der Studie "Geomechanische Modellberechnungen zur Offenhaltungsphase des Bergwerkes Gorleben", die unter https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/berichte/ne/gorleben-geomechanische-modellberechnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 öffentlich zugänglich ist.

Abschlussbericht zur Entscheidung Offenhaltungsvariante Gorleben

Als vorgesetzte Behörde des BfS frage ich jetzt beim BMUB nach dem Abschlussbericht zur Entscheidung Offenhaltungsvariante Gorleben. Das BfS hat auf die diesbezügliche IFG-Anfrage nach Ablauf der gesetzlichen Frist und selbst nach der dritten Mahnung keinerlei Reaktion gezeigt. Wie Herr Präsident des BfS auf der Sitzung der Endlagerkommission am 03.07.2015 betonte, macht das BfS "alle Schritte mehr als transparent". Leider hat er zu der Entscheidung zu den Offenhaltungsvarianten für Gorleben fälschlicherweise auf die Homepage des BfS verwiesen. Zwar ist dort eine Übersicht mit dem Titel "Bergwerk Gorleben - Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks" vom 16.04.2014 zu finden, aus dieser gehen aber die auf der Sitzung nachgefragten Informationen - Konvergenz und Bildung von Auflockerungszonen - nicht hervor. Darüberhinaus stellt sich die Frage, welche Kriterien wurden für die Entscheidung herangezogen und wie wurden sie gegeneinander abgewogen? Ich bitte mir im Sinne der vom Präsidenten genannten "Supertransparenz des BfS" den Endbericht mit dem Titel (Arbeitstitel mit Stand 16.04.2014) "Abwägung von Varianten für einen Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben anhand von Kriterien" umgehend als PDF zur Veröffentlichung auf << Antragsteller:in >> zukommen zu lassen.

Nr. 66.15: Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Der Ausschluss von G. verstößt nicht nur gegen § 1 (2) Satz 1 StandAG, sondern auch gegen den Abschlussbericht der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (K-Drs. 268), auf dem das StandAG basiert. Darin steht mit Bezug auf die Abwägungskriterien: "Ihre Anwendung führt daher nicht zum Ausschluss von Gebieten, sondern zur Einordnung von Gebieten in eine Rangfolge relativer Eignung" (S. 50). Und in Bezug auf die Kriterien 1 bis 4, welche die "erreichbare Qualität des Einschlusses" (StandAG) bzw. das "Einschlussvermögen am Ort der Einlagerung" (K-Drs. 268) beschreiben, steht dort, dies sei "die zentrale geologische Eigenschaft des gesamten Endlagersystems, und ist insofern das primäre Standortmerkmal nach dem im Auswahlverfahren gesucht wird." (S. 51). In allen Kriterien 1 bis 4 wird Gorleben aber mit "günstig" bewertet und damit besser als die Salzstöcke Düderode-Oldenrode und Bonese, die trotz Abwertung im Kriterium 2 (wg. zu geringer Größe) weiter in der Auswahl sind. Stellungnahme der BGE: Die BGE hat die Teilgebiete gemäß dem Standortauswahlgesetzt ermittelt, Vorschriften für den Salzstock Gorleben-Rambow sind in § 36 Standortauswahlgesetz geregelt und dieser wurde entsprechend § 36 Abs. 1 S. 1 Standortauswahlgesetz wie jeder andere in Betracht kommende Standort behandelt. Der Gesetzgeber sieht in der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritieren gemäß § 24 Standortauswahlgesetz keine Gewichtung der in § 24 Abs. 3 bis 5 Standortauswahlgesetz genannten Kriteriengruppen vor. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise bei der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist der „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“ zu entnehmen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 66.14: Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Gegen Gorleben wird eingewendet, das "identifizierte Gebiet" besäße "keine bis nur gering mächtige Überdeckung" - Dieser Einwand ist eine Irreführung. Denn es kommt nicht auf die Überdeckung des Salzstocks (das identifizierte Gebiet) an, sondern auf die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs innerhalb des Salzstocks. Zu dessen Überdeckung zählt aber auch eine rd. 500 m mächtige Schicht Steinsalz, die seit Millionen von Jahren keinen Kontakt mit Wasser gehabt hat. Der einschlusswirksame Gebirgsbereich selbst liegt 800 m tief unter der Erdoberfläche. Die gesamte Überdeckung wurde von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als ausreichend grundwasser- und erosionshemmend beurteilt. Die BGE behauptet demgegenüber, eine "potenzielle hydraulische Wirksamkeit" zum Schaden des einschlusswirksamen Gebirgsbereich sei "sehr wahrscheinlich". Diese Behauptung hat keine wissenschaftliche Grundlage. (vgl. VSG AP 13, Synthesebericht, GRS, Kap. 6.2.3.2) Stellungnahme der BGE: Die Bewertung der Überdeckung des identifizierten Gebietes „Gorleben-Rambow“ (020_00IG_S_s_z) erfolgte im Rahmen der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, genauer der Bewertung des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz). In dieser Anlage differenziert der Gesetzgeber zwischen den Begriffen „Deckgebirge“ und „Überdeckung“. Eine detaillierte Erläuterung zur Vorgehensweise bei der Bewertung des Kritierums zu Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz sowie eine Ausführung zu den genannten Begrifflichkeiten ist der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ und dem Aufsatz „Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens: Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet gemäß § 13 StandAG“ im Hinblick auf den Salzstock „Gorleben-Rambow“ zu entnehmen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Sehr geehrte/r Teilnehmer/in, Die geologischen Abwägungskriterien sind von der BGE in zwei Schritten bearbeitet worden. Die insgesamt 40 Indikatoren (eine Art Maßeinheit) zur Bewertung sind für jedes identifizierte Gebiet, das alle Mindestanforderungen erfüllt, bewertet worden. Wie diese Bewertung vorgenommen worden ist, ist unserer Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu entnehmen: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf . Nachdem alle Bewertungen abgelegt und begründet waren, hat ein Expert*innen-Team gemeinsam über die Gesamtbewertung diskutiert und diese vorgenommen. Was den Salzstock Gorleben-Rambow von anderen Salzstöcken mit ähnlicher Bewertug unterscheidet finden Sie in unserer Story-Map zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben-Rambow aus dem Standortauswahlverfahren: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Beide Salzstöcke, Gorleben-Rambow und der Offlebener Sattel, sind über die Indikatoren des Kriteriums 11 gleich als ungünstig bewertet worden. Der Unterschied liegt jedoch in den Besonderheiten der jeweiligen Geologien begründet. Im Salzstock Gorleben ist der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante mit teilweise nur etwa 270 Meter unter der Geländeoberfläche gering. Gleichzeitig schneidet ein großer Teil des Salzstocks die Quartärbasis, das heißt, er steht in direktem Kontakt mit quartären Sedimenten. Das ist deshalb ungünstig, weil Ablagerungen des Quartär häufig wasserdurchlässig sind. Beim Salzstock Offlebener Sattel wird der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante im Ergebnis ebenfalls als ungünstig bewertet. Allerdings betrifft das weniger als ein Prozent der Gesamtfläche des Salzstocks. Konkret gibt es im Rasterdatensatz, der die Oberfläche der Struktur darstellt, einen Pixel, der bei einer Tiefe von weniger als 100 Meter unter der Geländeoberkante liegt. Der Großteil des Salzstocks liegt allerdings mehr als 300 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. Die Raster zum Abstand zur Geländeoberfläche und zum Abstand zur Quartärbasis haben eine Pixelgröße von 100*100 m. Ein Pixel entspricht also einer Fläche von 0,01 Quadratkilometer. Der Offlebener Sattel hat insgesamt eine Fläche von 19 Quadratkilometern. Die „ungünstige“ Bewertung betrifft demnach lediglich 0,05 % der Gesamtfläche. Ebenso verhält es sich mit dem Abstand der Salzstruktur zur Quartärbasis, also der jüngsten erdgeschichtlichen Ablagerungsschicht. Auch hier gibt es einen sehr kleinen Teil der modellierten Salzstockoberfläche, der einen Abstand von weniger als 150 Meter zur Quartärbasis hat. Der Großteil des Salzstocks liegt tiefer. Es gibt also Teilgebiete, die in der schematischen Bewertung der Anlage 11 als ungünstig bewertet wurden, bei denen sich jedoch bei genauer Betrachtung zeigt, dass bspw. der ungünstige Bereich sehr klein ist. In der Folge können diese Gebiete bei der verbalargumentativen Gesamtbewertung als günstig bewertet worden und ein Teilgebiet geworden sein. Eine ausführlichere Erklärung inkl. grafischer Darstellungen findet sich online unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/bergwerk-gorleben/. Eine detaillierte Erläuterung erfolgte auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete, die Gegenüberstellung finden Sie in der Präsentation ab Folie 100 (https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Vortraege_Fachkonferenz/Auftaktveranstaltung/20201017_Praesentation_Kassel_geoWK_final.pdf). Weitere Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung der Anlage 11 StandAG (Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) können Sie der folgenden Unterlage entnehmen: Ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung von Anlage 11 StandAG (PDF); (LINK: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf). Mit freundlichen Grüßen BGE Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 66.13: Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Die Ergebnisse der Anwendung der 11 Abwägungskritierien sind im Zwischenbericht dokumentiert. Danach wird der Salzstock Gorleben in den Kriterien 1 bis 8 mit "günstig" bewertet, in den Kriterien 9 &10 mit "nicht günstig" und im Kriterium 11 mit "ungünstig". Auf Basis dieser Ergebnisse wird Gorleben zusammenfassend mit "nicht günstig" bewertet, was zum Ausscheiden aus dem Verfahren führt. Mit exakt den gleichen Bewertungsergebnissen in den 11 Kriterien werden aber die Salzstöcke Meissendorf/Wolthausen und Offlebener Sattel mit insgesamt "günstig" bewertet und sind damit weiterhin im Verfahren. Wie kann das sein? Weitere Salzstöcke mit vergleichbarer Einzelbewertung wie Gorleben aber insgesamt günstiger Einstufung sind Düderode-Oldenrode, Bonese und noch einige mehr. Die Entscheidung gegen Gorleben ist somit nicht transparent, denn sie kann aus den Ergebnissen der Anwendung der 11 geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht nachvollzogen werden. Stellungnahme der BGE: Die BGE geht bei der Bewertung der einzelnen Indikatoren und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 13 Standortauswahlgesetz i. V. m. § 24 Standortauswahlgesetz) schematisch vor, siehe „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“. Im Zuge der zusammenfassenden Bewertung wird jedes identifizierte Gebiet auf Basis aller durchgeführten Bewertungen der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien inklusive der Indikatorenbewertungen bewertet. Diese zusammenfassende Bewertung erfolgt im Rahmen einer verbalargumentativen Diskussion in der dann u. a. eine unterschiedliche Datengrundlage- und abdeckung sowie die Relation zwischen dem Ergebnis der systematischen Bewertung und dem ganzen indetifizierten Gebiet Berücksichtigung findet. Das kann dazu führen, dass eine „ungünstige“ oder „weniger günstige“ Bewertung eines Kriteriums in der Gesamtabwägung aller Kriterien geringer gewichtet wird. So beispielsweise geschehen bei der Gesamtbewertung der Salzstöcke „Meissendorf / Wolthausen“ und „Offlebener Sattel“ im Hinblick auf die Bewertung des Kritieriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz) bei der der Abstand zur Quartärbasis und zur Geländeoberkante jeweils nur auf einer sehr begrenzten Fläche unterschritten wird: „Im Rahmen der Unsicherheiten der Modellhorizonttiefen und aufgrund der in Rela-tion zur Fläche des identifizierten Gebiets begrenzten betroffenen Fläche wird die Bewertung des Abstands zur Quartärbasis und des Abstands zur Geländeoberkante mit „ungünstig“ geringer gewichtet. Somit ist dennoch damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann.“ Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien lässt daher eine günstige geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten und die identifizierten Gebiete im Salzstock „Meissendorf / Wolthausen“ sowie „Offlebener Sattel“ wurden als Teilgebiete 045_00TG_086_00IG_S_s_z und 073_00TG_183_00IG_S_s_z ermittelt. Eine detailierte Darstellung der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien der zuvor genannten Salzstrukturen im Vergleich zum Salzstock Gorleben-Rambow ist auf der Storymap Nummer 10 zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Homepage der BGE zu finden (https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/). Die Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist für das Teilgebiet 045_00TG_086_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 269 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 592 ff. zu entnehmen, für das Teilgebiet 073_00TG_183_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 351 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 972 ff. Die schematische Vorgehensweise zur Bewertung von Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz ist in der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ erläutert, ergänzende Kartendarstellungen zur Bewertung der genannten Gebiete sind in der Unterlage „Ergänzende Kartendarstellungen zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG im Rahmen von § 13 StandAG“ (Seite 173 ff. sowie 257 ff.) zu finden. https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Zwischenbericht_Teilgebiete_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Anlage_1A__zum_Fachbericht_Teilgebiete_und_Anwendung_Geowissenschaftliche_Abwaegungskriterien_gemaess____24_StandAG__Ergebnisse_der_Bewertung__Teil_A.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Ergaenzende_Kartendarstellungen_zur_Anwendung_von_Anlage_2_und_11_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/ZNER_02_21_Beitrag_Grube_et_al_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Sehr geehrte/r Teilnehmer/in, Die geologischen Abwägungskriterien sind von der BGE in zwei Schritten bearbeitet worden. Die insgesamt 40 Indikatoren (eine Art Maßeinheit) zur Bewertung sind für jedes identifizierte Gebiet, das alle Mindestanforderungen erfüllt, bewertet worden. Wie diese Bewertung vorgenommen worden ist, ist unserer Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu entnehmen: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf . Nachdem alle Bewertungen abgelegt und begründet waren, hat ein Expert*innen-Team gemeinsam über die Gesamtbewertung diskutiert und diese vorgenommen. Was den Salzstock Gorleben-Rambow von anderen Salzstöcken mit ähnlicher Bewertug unterscheidet finden Sie in unserer Story-Map zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben-Rambow aus dem Standortauswahlverfahren: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Beide Salzstöcke, Gorleben-Rambow und der Offlebener Sattel, sind über die Indikatoren des Kriteriums 11 gleich als ungünstig bewertet worden. Der Unterschied liegt jedoch in den Besonderheiten der jeweiligen Geologien begründet. Im Salzstock Gorleben ist der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante mit teilweise nur etwa 270 Meter unter der Geländeoberfläche gering. Gleichzeitig schneidet ein großer Teil des Salzstocks die Quartärbasis, das heißt, er steht in direktem Kontakt mit quartären Sedimenten. Das ist deshalb ungünstig, weil Ablagerungen des Quartär häufig wasserdurchlässig sind. Beim Salzstock Offlebener Sattel wird der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante im Ergebnis ebenfalls als ungünstig bewertet. Allerdings betrifft das weniger als ein Prozent der Gesamtfläche des Salzstocks. Konkret gibt es im Rasterdatensatz, der die Oberfläche der Struktur darstellt, einen Pixel, der bei einer Tiefe von weniger als 100 Meter unter der Geländeoberkante liegt. Der Großteil des Salzstocks liegt allerdings mehr als 300 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. Die Raster zum Abstand zur Geländeoberfläche und zum Abstand zur Quartärbasis haben eine Pixelgröße von 100*100 m. Ein Pixel entspricht also einer Fläche von 0,01 Quadratkilometer. Der Offlebener Sattel hat insgesamt eine Fläche von 19 Quadratkilometern. Die „ungünstige“ Bewertung betrifft demnach lediglich 0,05 % der Gesamtfläche. Ebenso verhält es sich mit dem Abstand der Salzstruktur zur Quartärbasis, also der jüngsten erdgeschichtlichen Ablagerungsschicht. Auch hier gibt es einen sehr kleinen Teil der modellierten Salzstockoberfläche, der einen Abstand von weniger als 150 Meter zur Quartärbasis hat. Der Großteil des Salzstocks liegt tiefer. Es gibt also Teilgebiete, die in der schematischen Bewertung der Anlage 11 als ungünstig bewertet wurden, bei denen sich jedoch bei genauer Betrachtung zeigt, dass bspw. der ungünstige Bereich sehr klein ist. In der Folge können diese Gebiete bei der verbalargumentativen Gesamtbewertung als günstig bewertet worden und ein Teilgebiet geworden sein. Eine ausführlichere Erklärung inkl. grafischer Darstellungen findet sich online unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/bergwerk-gorleben/. Eine detaillierte Erläuterung erfolgte auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete, die Gegenüberstellung finden Sie in der Präsentation ab Folie 100 (https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Vortraege_Fachkonferenz/Auftaktveranstaltung/20201017_Praesentation_Kassel_geoWK_final.pdf). Weitere Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung der Anlage 11 StandAG (Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) können Sie der folgenden Unterlage entnehmen: Ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung von Anlage 11 StandAG (PDF); (LINK: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf). Mit freundlichen Grüßen BGE Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 65.4.1: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Unterlage „§ 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“. Bekanntlich ist Gorleben der „Elefant im Raum“ [...] Auf dem Weg zum „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz) ist es wahrscheinlich, dass Gorleben-Rambow im Laufe des Verfahrens ausscheidet. Jedoch ist es wichtig, dass dies nachvollziehbar aus den richtigen Gründen in einem wissenschaftsbasierten Prozess geschieht. [...] beim Studium der Unterlagen auf die Anwendung der Abwägungskriterien nach Standortauswahlgesetz (StandAG) konzentriert, konnten jedoch keinen umfassenden Review durchführen. Stellungnahme der BGE: Seite 2: Die Vorhabenträgerin hat entsprechend der Vorgaben des § 36 StandAG, mit dem Ziel der Gleichbehandlung und Unvoreingenommenheit, den Salzstock Gorleben-Rambow mit seinem hohen Erkundungsgrad aus Sicht der Endlagerung nicht als Referenzstandort verwendet. Der Salzstock Gorleben-Rambow wurde im Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wie jedes andere identifizierte Gebiet nach einer einheitlichen und stringenten Vorgehensweise bewertet. Dabei war uns als Vorhabenträgerin besonders wichtig, dass die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im derzeitigen frühen Stand des Standortauswahlverfahrens nachvollziehbar und wissenschaftsbasiert erfolgt. // Die abschließende Ausweisung von Teilgebieten erfolgte auf Basis einer verbalargumentativen geowissenschaftlichen Abwägung. [...] Im Zuge der Arbeiten zu § 13 StandAG ist u. a. der Salzstock Gorleben-Rambow als identifiziertes Gebiet ermittelt worden und damit führt keines der Ausschlusskriterien zum (gänzlichen) Ausschluss und alle Mindestanforderungen sind erfüllt. Damit hat der Salzstock Gorleben-Rambow nach den Maßstäben in dieser frühen Phase des Verfahrens die Hürde der grundsätzlichen Eignung für einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle genommen. Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien galt es jene Teilgebiete zu ermitteln, die nach den Vorgaben des § 24 StandAG und seiner Anlagen eine günstige geologische Gesamtsituation erwarten lassen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 49.4: AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Zu den Abwägungskriterium mit einem Vergleich zwischen Gorleben und Offleben: In den elf Kriterien wurden die beiden Salzstöcke in den Indikatoren offensichtlich gleich bewertet. In der Gesamtbewertung kommt aber ein unterschiedliches Ergebnis zustande, in einem Fall ungünstig, im anderen Fall eine günstige geologische Gesamtsituation. Warum? Stellungnahme der BGE: Die BGE geht bei der Bewertung der einzelnen Indikatoren und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 13 Standortauswahlgesetz i. V. m. § 24 Standortauswahlgesetz) schematisch vor, siehe „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“. Im Zuge der zusammenfassenden Bewertung wird jedes identifizierte Gebiet auf Basis aller durchgeführten Bewertungen der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien inklusive der Indikatorenbewertungen bewertet. Diese zusammenfassende Bewertung erfolgt im Rahmen einer verbalargumentativen Diskussion in der dann u. a. eine unterschiedliche Datengrundlage- und abdeckung sowie die Relation zwischen dem Ergebnis der systematischen Bewertung und dem ganzen indetifizierten Gebiet Berücksichtigung findet. Das kann dazu führen, dass eine „ungünstige“ oder „weniger günstige“ Bewertung eines Kriteriums in der Gesamtabwägung aller Kriterien geringer gewichtet wird. So beispielsweise geschehen bei der Gesamtbewertung der Salzstöcke „Meissendorf / Wolthausen“ und „Offlebener Sattel“ im Hinblick auf die Bewertung des Kritieriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz) bei der der Abstand zur Quartärbasis und zur Geländeoberkante jeweils nur auf einer sehr begrenzten Fläche unterschritten wird: „Im Rahmen der Unsicherheiten der Modellhorizonttiefen und aufgrund der in Relation zur Fläche des identifizierten Gebiets begrenzten betroffenen Fläche wird die Bewertung des Abstands zur Quartärbasis und des Abstands zur Geländeoberkante mit „ungünstig“ geringer gewichtet. Somit ist dennoch damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann.“ Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien lässt daher eine günstige geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten und die identifizierten Gebiete im Salzstock „Meissendorf / Wolthausen“ sowie „Offlebener Sattel“ wurden als Teilgebiete 045_00TG_086_00IG_S_s_z und 073_00TG_183_00IG_S_s_z ermittelt. Eine detailierte Darstellung der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien der zuvor genannten Salzstrukturen im Vergleich zum Salzstock Gorleben-Rambow ist auf der Storymap Nummer 10 zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Homepage der BGE zu finden (https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/). Die Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist für das Teilgebiet 045_00TG_086_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 269 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 592 ff. zu entnehmen, für das Teilgebiet 073_00TG_183_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 351 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 972 ff. Die schematische Vorgehensweise zur Bewertung von Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz ist in der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ erläutert, ergänzende Kartendarstellungen zur Bewertung der genannten Gebiete sind in der Unterlage „Ergänzende Kartendarstellungen zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG im Rahmen von § 13 StandAG“ (Seite 173 ff. sowie 257 ff.) zu finden. Https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Zwischenbericht_Teilgebiete_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Anlage_1A__zum_Fachbericht_Teilgebiete_und_Anwendung_Geowissenschaftliche_Abwaegungskriterien_gemaess____24_StandAG__Ergebnisse_der_Bewertung__Teil_A.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Ergaenzende_Kartendarstellungen_zur_Anwendung_von_Anlage_2_und_11_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/ZNER_02_21_Beitrag_Grube_et_al_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Und dann kommt eben da dieser verbalargumentative Ansatz in der zusammenfassenden Bewertung. Und da haben wir uns dann nochmal die Bewertungen angeschaut und festgestellt, das kann halt auch an Unsicherheiten in den Modellen liegen. Die Auswertung wurde ja im 3D-Raum gemacht. Und dementsprechend haben wir dann gesagt, nein, das reicht uns hier an dieser Stelle nicht. Wortprotokoll S.115 Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Datierung von Mineralparagenesen des Salzstockes Gorleben mit der Rb/Sr-Methode

Ziele: Datierung von Mineralen als Beitrag zur Beurteilung der Langzeitstabilitaet von Salzstoecken. Weiterentwicklung moeglicher Geochronometer. Ergebnisse: Langbeinit hat ein Rb/Sr-Alter von 135 Ma. Carnallit und Polyhalit sind keine brauchbaren Geochronometer.

Kabinett beschließt Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett am 25. März 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen.

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