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Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

Fläche: Deutschland, Jahre, Ökosysteme

Fläche: Bundesländer, Jahre, Ökosysteme

Biotopkartierung (SH4) Belangflächen

Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der EU aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.

Binnensalzstellen im Land Brandenburg

Binnensalzstellen sind geologische und botanische Besonderheiten, für die Brandenburg europaweit eine besondere Verantwortung hat. Durch das Programm LIFE-Natur unterstützte die Europäische Union noch bis Anfang 2010 ein Projekt zum Erhalt solcher Lebensräume in Brandenburg. Das EU-LIFE-Projekt "Binnensalzstellen in Brandenburg" hat sich zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für die Existenz der Salzwiesen und -weiden in mehreren Gebieten im Land Brandenburg zu verbessern bzw. wieder herzustellen. Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden in den Projektgebieten Uckermark, Havelland, Nuthe-Notte, Dahme-Heideseen und Luckauer Becken verwirklicht.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Teilprojekt: Integration morphologischer und ökologischer Prozesse zum Verständnis und zur Vorhersage der Entwicklung von Salzmarschen bei Meeresspiegelanstieg und verringertem Sedimenteintrag

Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Teilprojekt: Integration morphologischer und ökologischer Prozesse zum Verständnis und zur Vorhersage der Entwicklung von Salzmarschen bei Meeresspiegelanstieg und verringertem Sedimenteintrag" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Biologie, Biozentrum Klein Flottbek und Botanischer Garten, Arbeitsgruppe Angewandte Pflanzenökologie.Salzmarschen spielen eine wichtige Rolle im Küstenschutz: Sie können sich im Allgemeinen dem Meeresspiegelanstieg anpassen, da häufigere Überflutungen zu erhöhten Sedimentdepositions- und Aufwuchsraten führen. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte könnte es jedoch auf Grund des Klimawandels zu komplexen morphologischen Reaktionen der Salzmarschen kommen. Sedimentdepositionsraten und Muster in Salzmarschen werden von externen Umweltfaktoren wie etwa dem Tidenhub und der Sedimentzufuhr beeinflusst, die wiederum vom Klimawandel beeinflusst werden. Lokal werden Sedimentdepositionsraten und Muster wiederum von internen Faktoren wie z.B. der Geländehöhe beeinflusst. Zusätzlich hat die Vegetation einen positiven Einfluss auf die Sedimentdeposition, da sie die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers reduziert. Eine erhöhte Sedimentdeposition und die daraus resultierende Höhenveränderung wiederum führen zur Änderung der Vegetation und Erhöhung der Biomasse. Dies wiederum führt zu erhöhtem Sedimenteintrag und somit zu eine positiven Rückkopplungsschleife von Sediment- und Vegetationsdynamik. Es gibt derzeit verschiedene morphodynamische Modelle, die diese Faktoren einbeziehen und damit Höhenänderungen von Tidemarschen vorausberechnen. Es existieren dabei sowohl Modelle, die auf empirischen Messungen und statistischer Auswertung beruhen als auch physikalische Modelle, die auf hydrodynamischen Gleichungen fußen. Bei einigen Modellen wurde zudem der Einfluss der Vegetation auf die Sedimentdeposition berücksichtigt. Viele biophysikalische Wechselwirkungen zwischen Vegetation und Hydromorphologie sowie der Einfluss von heterogener Vegetation auf Sedimentbewegungen sind bisher jedoch nur unzureichend dargestellt. So geht man in Modellen etwa häufig von homogenen unteren Marschen aus, obwohl sich die Vegetationsstruktur stark je nach Marschzone unterscheidet und innerhalb der Zonen heterogene Muster bildet. Noch gravierender ist außerdem die bisherige Annahme der Modelle, dass die Vegetation statisch sei, wobei der Aufwuchs der Marsch tatsächlich ein wesentlicher Antrieb der Vegetationssukzession ist: Diese führt zu einer Veränderung der Vegetationsstruktur und sollte so wiederum auch die Sedimentdynamik wie oben dargestellt beeinflussen. Wir möchten nun die morphodynamischen Marschmodelle verbessern, indem wir die Rückkopplungen von Sedimentdynamik und Vegetationsentwicklung für die Salzmarschen im Wattenmeerraum integrieren. Solche integrierten Modelle sollen bessere Vorhersagen der Marschentwicklung unter verschiedenen Klimamodellen (WP A/B) ermöglichen. Weiterhin lassen sie sich einsetzen, um Entscheidungen im Zusammenhang mit Küstenschutzmaßnahmen zu treffen (WP C).

Vegetationskundliche Untersuchungen von Extensivierung auf salzbeeinflusstes Gruenland an der Wurster Kueste

Das Projekt "Vegetationskundliche Untersuchungen von Extensivierung auf salzbeeinflusstes Gruenland an der Wurster Kueste" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Fachbereich 2 Biologie,Chemie, Institut für Ökologie und Evolutionsbiologie, Abteilung Geobotanik für Naturschutz.Wie entwickelt sich die Vegetationszusammensetzung salzbeeinflussten Gruenlandes bei unterschiedlicher Nutzung? - Welche strukturellen Veraenderungen ergeben sich und welche Auswirkungen haben diese auf die Vegetationszusammensetzung? - Welche Schlussgesellschaft stellt sich bei Nutzungsaufgabe ein? - Welches sind die Vegetationsbestimmenden abiotischen Parameter und veraendern sich diese bei unterschiedlicher Nutzung?

Naturschutzgerechte Grünlandnutzung

Naturschutzgerechte Grünlandnutzung (NGGN) für die Förderperiode 2023- 2027 Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nachfolgender Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: - Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) Mecklenburg-Vorpommern - Richtlinie zur Änderung von Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Artikel | Verwaltungsvorschrift (Mecklenburg-Vorpommern) | Artikel | i. d. F. v. 29.03.2021 | gültig ab 01.01.2021 (landesrecht-mv.de) Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Rahmenbedingungen: - Mindestflächengröße beträgt 0,1 ha - Für Feldblöcke mit einem Kulissenflächenanteil >=60% und dem Vorkommen von einem Förderprogramm wurde der gesamte Feldblock dem entsprechenden Programm zugeordnet (60/40 Regel) - Daten sind topologisch auf Überlagerungen geprüft Förderprogramme NGGN: Salzgrünland und Küstenvogelbrutgebiet: - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD, GHG, GHS (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Salzwiesen des Binnenlandes - LRT1340 (Daten FFH- Managementplanung, lrtmp21) Nassgrünland: - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) - Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland (GFS); Nasswiese mesotropher Moor- und Sumpfstandorte (GFM) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - LRT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TPS), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240); (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Naturschutzverwaltungen

Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Die morphologische Reaktion des Wattenmeeres auf den Klimawandel (MOREWACC)

Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Die morphologische Reaktion des Wattenmeeres auf den Klimawandel (MOREWACC)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Ostseeforschung.Das Wattenmeer, das sich von Den Helder in den Niederlanden bis nach Skallingen in Dänemark erstreckt, ist ein Prototyp für eine durch den Meeresspiegelanstieg bedrohte Küstenregion. Über 50% des Wattenmeeres besteht aus Wattflächen, die nur während eines Teils des Gezeitenzyklus von Wasser bedeckt sind. Dadurch wird das einzigartige Küsten-Ökosystem des Wattenmeeres geformt, das aufgrund von Akkumulation von Sediment aus der Nordsee den Meeresspiegelanstieg der letzten Jahrhunderte überleben konnte. Angesichts der beobachteten Beschleunigung des Meeresspiegelanstieges stellt sich die Schlüsselfrage, bis zu welcher Rate des Meeresspiegelanstieges diese Sedimentakkumulation für das Überleben des ausreicht. Diese Frage ist hochkomplex, da die Sedimentflüsse in das Wattenmeer selbst von der Rate des Meeresspiegelanstieges sowie von anderen klimatischen Einflüssen und von der Sedimentverfügbarkeit in nicht-linearer Weise abhängen. Es ist bekannt, dass Netto-Sedimentflüsse durch von nicht-linearen Flachwassergezeiten und horizontalen Dichtegradienten (aufgrund von Niederschlag, Süßwasserabfluss und Oberflächen-Wärmeflüssen) bedingten Gezeitenasymmetrien angetrieben werden. Die Nichtlinearität der Gezeiten wiederum hängt vom Meeresspiegelanstieg selbst ab und die horizontalen Dichtegradienten variieren mit klimabedingten Änderungen von Verdunstung/Niederschlag und Abkühlung/Erwärmung. Weiterhin hängen Sedimentflüsse vom Windantrieb ab, der ebenfalls mit dem Klima variiert. Obwohl ein fundiertes Verständnis der zugrundeliegenden Sedimenttransportprozesse im Wattenmeer vorliegt, werden für Projektionen von morphologischen Veränderungen weiterhin einfache vertikal integrierte Modelle verwendet. Die Erkenntnisse, die aus solchen Modellen gewonnen werden, sind daher sehr eingeschränkt. Das wichtigste Ziel dieses Projektes ist daher, mögliche morphologische Reaktionen des Wattenmeeres auf einen beschleunigten Meeresspiegelanstieg und andere Aspekte des Klimawandels sowie Einflüsse von Sedimentverfügbarkeit mit Hilfe eines prozess-basierten Modells zu untersuchen. Dabei werden die wichtigsten Antriebe für Sedimenttransportprozesse in das Wattenmeer berücksichtigt. Zunächst sollen diese Modellsimulationen in systematischer Weise unter Nutzung verschiedener idealisierter Bathymetern durchgeführt werden, um die kritischsten Prozesse morphodynamischer Veränderungen zu erkennen. Mit Hilfe dieser Bathymeter können die Einflüsse des Meeresspiegelanstieges in Kombination mit anderen Einflussfaktoren (Niederschlag/Verdunstung, Abkühlung/Erwärmung, Wind-Wellenantrieb) untersucht werden. In einer zweiten Phase des SPP, unter der Annahme, dass die verfügbaren Computer Ressourcen weiter anwachsen, sollen solche Simulationen für realistische und komplexere Gezeitenbecken im Wattenmeer durchgeführt werden. In beiden Phasen des SPP soll die Dynamik von Salzwiesen explizit mit untersucht werden.

Umweltministerium fördert Bau von festem Weidezaun im Naturschutzgebiet „Salziger See“

Salzwiesen sind im deutschen Binnenland vergleichsweise selten, bieten aber vielen angepassten Tier- und Pflanzenarten wie der Südlichen Binsenjungfer,  seltenen Kleinschmetterlingen sowie der Strand-Aster und dem Queller wertvollen Lebensraum. Mit dem rund 448 Hektar großen Naturschutzgebiet „Salziger See“ bei Lutherstadt Eisleben (Landkreis Mansfeld-Südharz) verfügt Sachsen-Anhalt über eine bedeutende Salzwiesen-Fläche. Das Problem: Auf dem ehemaligen Seeboden hat sich durch fehlende Nutzung vielfach eine monotone Schilf-Fläche gebildet, welche die Salzwiesen überwächst und die Lebensräume der dort lebenden Arten gefährdet. Die Lösung: Eine 130 Hektar große Fläche soll mit einem festen, acht Kilometer langen Zaun umgeben und anschließend extensiv beweidet werden. Dieses Projekt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe wird durch das Umweltministerium mit 138.500 Euro gefördert; davon kommen 104.000 Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und 34.500 Euro vom Ministerium. Den Förderbescheid hat Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner heute vor Ort an Dr. Svenja Sammler von der NABU-Stiftung überreicht; sie betreut die Stiftungsflächen in Sachsen-Anhalt, zu denen auch das Projektgebiet am Salzigen See gehört. Der Zaun soll bis Oktober 2025 fertig sein und ab 2026 die regelmäßige Beweidung von verschilftem Feuchtgrünland, Salzwiesen-Entwicklungsflächen und angrenzenden Trockenrasenhängen ermöglichen. Eichner betonte: „In vielen Regionen Sachsen-Anhalts stehen wir vor der Herausforderung, dass unter Naturschutz stehende Flächen durch fehlende Nutzung verbuschen oder verschilfen. Dadurch sind geschützte Lebensraumtypen und die dort heimischen Arten gefährdet. Deshalb unterstützen wir verstärkt Investitionen zum Erhalt dieser wertvollen Flächen wie hier am Salzigen See. Ich freue mich, dass wir auch dank der EU-Förderung das Projekt der NABU-Stiftung ermöglichen können.“ Dr. Svenja Sammler unterstrich: „Wir freuen uns, die Salzwiesen durch die Beweidung wieder zum Leben zu erwecken und gleichzeitig Dynamik und Struktur und damit mehr Artenvielfalt in die Schilfbestände zu bekommen.“ Martin Schulze von NABU-Landesverband Sachsen-Anhalt ergänzte, dass der Weidezaun erst der Anfang eines zielgerichteten Managements sein könne. Unbedingt mitgedacht werden müsse eine verbesserte Wasserführung der Röhrichte und Seen sowie ein Prädatorenmanagement. Erst dies zusammen würde dem Anspruch des FFH- und Vogelschutzgebietes gerecht werden. Der Zaun biete jedoch die perfekte Grundlage, zukünftig die im Gebiet vorhandenen Prädatoren zu reduzieren. Anlässlich der Förderbescheid-Übergabe waren heute zudem Vertreterinnen und Vertreter von Landesverwaltungsamt, Hochschule Anhalt, Landesamt für Umweltschutz sowie Landkreis Mansfeld-Südharz zum Erfahrungsaustausch vor Ort. Mit dabei waren auch die Bio-Landwirte Ute und Volker Stens, die einen großen Teil der NABU-Stiftungsflächen am Salzigen See bewirtschaften und künftig die Beweidung der rund 130 Hektar großen Projektfläche übernehmen werden. Bilanz zur EU-Naturschutzförderung In der auslaufenden EU-Strukturfondsperiode sind in Sachsen-Anhalt aus dem ELER rund 27 Millionen Euro für 116 Naturschutzprojekte bewilligt worden; hinzu kam je eine 25-prozentige Kofinanzierung durch das Umweltministerium, in Höhe von insgesamt rund 9 Millionen Euro. Weitere 12 Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 3,6 Millionen Euro wurden aus dem EU-Fonds zur Unterstützung des Wiederaufbaus nach der Corona-Pandemie zu 100 Prozent von der EU finanziert. In der aktuellen EU-Förderperiode 2023-2027 stehen für die Förderung von Naturschutzprojekten insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung, davon 80 Prozent aus dem ELER (16 Millionen Euro) und 20 Prozent Kofinanzierung durch das Umweltministerium (4 Millionen Euro). Ein erster Förderaufruf für Projekte mit einer Laufzeit bis maximal 2029 soll noch im April 2025 erfolgen. Hintergrund: Der Salzige See gehört geologisch zum Teutschenthaler Sattel und ist durch Auslaugung von salzhaltigen Gesteinen im Untergrund entstanden. Ende des 19. Jahrhunderts wurde der See trockengelegt und der Wasserstand über ein Pumpsystem reguliert, um Wassereinbrüche im nahegelegenen Kupferschieferbergbau zu verhindern. Nach Einstellung des Bergbaus kam es trotz Pumpenbetriebes zur Vernässung von Teilflächen des ehemaligen Seebodens; so entstanden die heutigen Flachgewässer mit ausgeprägten Schilfröhrichten, Salz- bzw. Feuchtwiesen und gleichzeitig wertvollen Trockenlebensräumen auf den ehemaligen Uferhangkanten des Salzigen Sees. Die Feuchtgebiete des Salzigen Sees gehören zu den überregional bedeutsamen Brut- und Rastgebieten, u.a. für Große Rohrdommel, Flussregenpfeifer oder Rohrweihe. Zudem haben seltene und bedrohte Libellen, Lurche, Heuschreckenarten und Kleinsäuger ihren Lebensraum im Naturschutzgebiet „Salziger See“. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

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