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Sandgrube Glane (Firma Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG)

Die Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG, Wildeshausen, beabsichtigt die Neuaufnahme eines Sandabbaus nordwestlich der Stadt Wildeshausen. Die vorgesehene Abbaufläche weist eine Größe von etwa 9,5 ha auf und liegt nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Es ist vorgesehen, den Sand im Trockenabbau-verfahren zu gewinnen und per Lkw über die Glaner Straße (K 242) abzutransportieren. Eine Aufbereitung oder Weiterverarbeitung des Materials vor Ort erfolgt nicht. Der Standort für den geplanten Sandabbau liegt nordwestlich der Kreisstadt Wildeshausen, nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Die Größe der Antragsfläche beträgt insgesamt etwa 9,5 ha. Zu Nachbarflurstücken und bestehenbleibenden Wegen wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m eingehalten. Abzüglich des Sicherheitsstreifens ergibt sich eine Nettoabbaufläche von rd. 8,9 ha. Der Abbau erfolgt in 4 Abbauabschnitten. Die gewinnbaren Sande innerhalb der Abbaufläche betragen nach Abzug des Oberbodens und der nicht abbaubaren Rohböschungen rund 673.000 m³.

Grundwassermessstelle Gräben Süd (Messstellen-Nr.: 37404700)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 37404700 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Gräben Süd (ca. 1,2 km südwestl. Gräben, Waldweg zur Sandgrube). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Gräb 1/2001. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 2001 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 99.76 m Geländehöhe: 98.80 m Filteroberkante: 68.7 m Filterunterkante: 66.7 m Sohle (letzte Einmessung): 66.71 m Sohle bei Ausbau: 66.7 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Limnologische Untersuchungen der Baggerseen Haltern Ost und Haltern West

Das Projekt "Limnologische Untersuchungen der Baggerseen Haltern Ost und Haltern West" wird/wurde gefördert durch: Quarzwerke Haltern GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Wasserforschung GmbH.Veranlassung: Die Förderung von Kiesen und Sanden in Kiesgruben oder Baggerseen hat eine drastische Veränderung des Landschaftsbildes zur Folge. Die Ausbildung neuer Seen- und Freizeitgebiete wird hierbei im allgemeinen eher als positiver Effekt gewertet. Aufgrund des Förderbetriebs kann es jedoch zu Veränderungen der Wassergüte der betroffenen Oberflächengewässer und zu einer Beeinträchtigung des abstromigen Grundwassers kommen. Um mögliche zeitliche Veränderungen der Gewässergüte - etwa durch Freisetzung von Pflanzennährstoffen (Eutrophierung) - erfassen zu können, findet eine regelmäßige limnologische Überwachung der Baggerseen Haltern Ost und West statt, die von der Quarzwerke Haltern GmbH für die Förderung von Sand genutzt werden. Parallel werden das zu- und abfließende Grundwasser an den beiden Seen untersucht, um eine Beeinflussung des unterirdischen Wassers durch die bis zu 30 m tiefen Seen erkennen und bewerten zu können. Diese Untersuchungen finden seit 1982 im zweijährigen Abstand statt. Vorgehen: Die Probenahmen erfolgen jeweils am Ende der Sommerperiode, wenn die Herbstzirkulation, die eine Vermischung des Wassers bis in tiefe Schichten bedingt, noch nicht eingesetzt hat. Zu diesem Zeitpunkt muss die Belastung der Seen mit Nährstoffen saisonal bedingt als am höchsten eingeschätzt werden. Für die Beurteilung des limnologischen Zustandes der beiden Baggerseen und der Grundwasserbeschaffenheit in dem jeweils zu- und abfließenden Grundwasserstrom werden die in einer Tabelle aufgeführten Parameter bestimmt. Ergebnisse: Beide Baggerseen können aufgrund ihrer Nitrat- und Phosphatgehalte sowie der Planktondichte und -zusammensetzung als mesotrophe, wenig belastete Gewässer klassifiziert werden. Die Sprungschicht liegt etwa in 6-10 m Tiefe. Auch die tieferen Schichten im Hypolimnion der Seen weisen noch eine gute Versorgung mit Sauerstoff auf. Im See West ist es seit 1982 durch den Förderbetrieb sogar eher zu einer Erhöhung des Sauerstoffgehaltes im Hypolimnion gekommen. Das zulaufende Grundwasser für diesen See zeichnet sich durch einen niedrigen pH-Wert, hohe Nitratwerte und einen hohen Gehalt biologisch schwer abbaubarer Kohlenstoffverbindungen aus. Nach dem Durchtritt durch den See West liegen im ablaufenden Grundwasser dagegen verbesserte Bedingungen mit niedrigen DOC- und Nitratwerten vor. Hier treten jedoch zum Teil sehr niedrige Sauerstoffgehalte auf, was auf biologische Abbauprozesse während der Passage durch den See schließen lässt. Die Situation sowohl in den Baggerseen als auch im Grundwasserbereich kann trotz leichter Schwankungen im Nährstoff- und Sauerstoffgehalt seit Beginn der Messungen in den letzten Jahren als stabil angesehen werden. Teilweise hat sogar eine Verbesserung, insbesondere der Sauerstoffsituation in den Seen stattgefunden.

Limnologische Untersuchungen von Seen für die Förderung von Quarzsanden

Das Projekt "Limnologische Untersuchungen von Seen für die Förderung von Quarzsanden" wird/wurde gefördert durch: Quarzwerke Haltern GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Wasserforschung GmbH.Veranlassung: Die Förderung von Kiesen und Sanden in Kiesgruben oder Baggerseen hat eine drastische Veränderung des Landschaftsbildes zur Folge. Die Ausbildung neuer Seen- und Freizeitgebiete wird hierbei im Allgemeinen eher als positiver Effekt gewertet. Aufgrund des Förderbetriebs kann es jedoch zu Veränderungen der Wassergüte der betroffenen Oberflächengewässer und zu einer Beeinträchtigung des abstromigen Grundwassers kommen. Um mögliche zeitliche Veränderungen der Gewässergüte - etwa durch Freisetzung von Pflanzennährstoffen (Eutrophierung) - erfassen zu können, findet eine regelmäßige limnologische Überwachung zweier Baggerseen statt, die von der Quarzwerke Haltern GmbH für die Förderung von Sand genutzt werden. Parallel werden das zu- und abfließende Grundwasser an den beiden Seen untersucht, um eine Beeinflussung des unterirdischen Wassers durch die bis zu 30 m tiefen Seen erkennen und bewerten zu können. Diese Untersuchungen finden seit 1982 im zweijährigen Abstand statt. Vorgehen: Die Probennahmen erfolgen jeweils am Ende der Sommerperiode, wenn die Herbstzirkulation, die eine Vermischung des Wassers bis in tiefe Schichten bedingt, noch nicht eingesetzt hat. Zu diesem Zeitpunkt muss die Belastung der Seen saisonal bedingt als am höchsten eingeschätzt werden. Für die Beurteilung des limnologischen Zustandes der beiden Baggerseen und der Grundwasserbeschaffenheit in dem jeweils zu- und abfließenden Grundwasserstrom werden die in einer Tabelle aufgeführten Parameter bestimmt. Ergebnisse: Beide Baggerseen können aufgrund ihrer Nitrat- und Phosphatgehalte sowie der Planktondichte und -zusammensetzung als mesotrophe, wenig belastete Gewässer klassifiziert werden. Die Sprungschicht liegt etwa in 6-10 m Tiefe. Auch die tieferen Schichten im Hypolimnion der Seen weisen noch eine gute Versorgung mit Sauerstoff auf. Im See West ist es seit 1982 durch den Förderbetrieb sogar eher zu einer Erhöhung des Sauerstoffgehaltes im Hypolimnion gekommen. Qualitative Planktonanalysen weisen beide Gewässer als oligo- bis mesotoph (Gewässergüte II) aus. Das zulaufende Grundwasser für diesen See zeichnet sich durch einen niedrigen pH-Wert, hohe Nitratwerte und einen hohen Gehalt biologisch schwer abbaubarer Kohlenstoffverbindungen aus. Nach dem Durchtritt durch den See West liegen im ablaufenden Grundwasser dagegen verbesserte Bedingungen mit niedrigen DOC- und Nitratwerten vor. Hier treten jedoch zum Teil sehr niedrige Sauerstoffgehalte auf, was auf biologische Abbauprozesse während der Passage durch den See schließen lässt. Die Situation sowohl in den Baggerseen als auch im Grundwasserbereich kann trotz leichter Schwankungen im Nährstoff- und Sauerstoffgehalt seit Beginn der Messungen in den letzten Jahren als stabil angesehen werden. Teilweise hat sogar eine Verbesserung, insbesondere der Sauerstoffsituation in den Seen stattgefunden.

Fortsetzung der Trockenaussandung im Quarzsandtagebau Dorsten-Freudenberg der Firma Sandgrube Boer GmbH in Dorsten

Die Firma Sandgrube Boer GmbH beabsichtigt, die bestehende Trockenaussandung bis 5 m oberhalb des Grundwasserspiegels fortzusetzen. Die Betriebsfläche soll ca. 15,9 ha betragen, wovon ca. 5,2 ha unverritzt sind. Das Vorhaben ist gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 UVPG als hinzutretendes kumulierendes Vorhaben einzustufen und bedarf gemäß § 1 Nr. 1 b) dd) der UVPV-Bergbau einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung besteht.

Prozesswasser-Recycling - Innovative Prozesswasseraufbereitungsanlage

Das mittelständische Logistikunternehmen Neumann Transporte und Sandgruben GmbH & Co. KG gehört zur Neumann Gruppe GmbH mit Sitz in Burg und ist als Dienstleister in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft tätig. In Reesen (Sachsen-Anhalt) gibt es eine Schlackenassaufbereitungsanlage, in der die Asche aus Müllverbrennungsanlagen einen Nassaufbereitungsprozess durchläuft. Die Schlackenassaufbereitung ist ein sehr wasserintensiver Prozess, bei dem Abwässer mit hohen Salzfrachten entstehen. Bisher werden die prozessbedingten Abwässer aufwändig aufbereitet, per Straßentransport in eine Industriekläranlage befördert und entsorgt. Für den Aufbereitungsprozess der Schlacke werden Prozessfrischwassermengen benötigt, die aktuell dem Grundwasserreservoir entnommen werden. Um den Transportaufwand für die Abwässer zu vermeiden und die Grundwasserentnahme zu minimieren, plant das Unternehmen mittels innovativer Abwasseraufbereitung (Umkehrosmose) einen nahezu geschlossenen Stoffkreislauf zu schaffen. Gleichzeitig verbessert sich damit auch die Qualität des mineralischen Rückstandes, so dass von einer besseren Verwertbarkeit auszugehen ist. Das in der Umkehrosmose entstehende Konzentrat (Permeat) soll in einer Vakuumverdampfungsanlage am Standort des Müllheizkraftwerks Rothensee behandelt werden. Gleichzeitig können Synergien am Standort der Abfallverbrennungsanlage genutzt werden, wie bspw. die Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung, das nahezu ammoniakfreien Destillats der Verdampferanlage für technische Zwecke und das Permeat der Umkehrosmose als Kühlwassernachspeisung für den Kühlturm. Die Innovation des neuen Verfahrens besteht darin, dass mittels Kombination und Weiterentwicklung bereits bestehender Recyclingverfahren erstmalig Prozesswasser aus der Schlackeaufbereitung behandelt und der Stoffkreislauf nahezu geschlossen werden kann. Insgesamt kann der Einsatz von Frischwasser nahezu vollständig ersetzt und weitgehend auf Grundwasserentnahmen verzichtet werden. Zusätzlich können Lärmemissionen, Energieverbrauch und Deponievolumen reduziert werden. Im Übrigen können mit der Umsetzung des Projekts jährlich 1.728 Tonnen CO 2 -Äquivalente, also etwa 86 Prozent, eingespart werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Neumann Transporte und Sandgruben GmbH & Co. KG Bundesland: Sachsen-Anhalt Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend

Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung der Quarzsandgrube Bocksrück, Gemarkung Unternschreez, gemeinde Haag, Landkreis Bayreuth

Der Sandgewinnungsbetrieb Bocksrück der Bocksrück SandGrube GmbH & Co. KG plant eine Erweiterung seiner bereits vorhandenen Quarzsandgrube. Das bestehende Abbauareal liegt im Landkreis Bayreuth, auf der Flur „Im Bocksrücker Sand“ der Gemarkung Unternschreez, Gemeinde Haag. Aufgrund des aktuellen Abbaufortschritts sollen durch das Vorhaben zusätzliche Erweiterungsflächen auf dem Flurstück 32/5 der Gemarkung Forst Thiergarten (ebenfalls Gemeinde Haag) sowohl in östlicher (10,2 ha) wie auch in südlicher Richtung (10,1 ha) geschaffen werden. Die Süderweiterung ist bereits genehmigt und wird lediglich überplant um ein stimmiges Gesamtkonzept zu erhalten. Durch die Erschließung der Erweiterungsflächen will der Betreiber den zukünftigen Sandabbau am Standort sicherstellen. Dabei soll bei einer jährlichen Abbaumenge von etwa 50.000 m³ über die nächsten Jahrzehnte ein Rohstoffvorrat von rund 2,4 Mio m³ abgebaut werden.

Deponie Wannsee

Allgemeines und Nutzungsgeschichte Erste Untersuchungen – Schadenssituation Sanierungsmaßnahme zur Grundwassersicherung Grundwasserüberwachung und Hydrogeologie Hydrogeologie Belastungssituation Aktuelle Gefährdungsabschätzung Grundwasser Deponiegasproblematik Die „Deponie Wannsee“ befindet sich im südlichen Bereich der Wannseehalbinsel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Südwesten von Berlin. Sie wurde im Jahre 1954 in ausgebeuteten Kies- und Sandgruben angelegt und bis 1982 von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) betrieben. Sowohl morphologisch als auch historisch lassen sich zwei ungleich große Flächen unterscheiden. Den nördlichen Deponiebereich bildet der etwa 13 ha große “Hirschberg” mit einer maximalen Höhe von rund 76 mNN, der in den fünfziger und sechziger Jahren aufgeschüttet wurde und den älteren Teil der Ablagerung darstellt. Im Südosten grenzt der ca. 39 ha große eigentliche Deponiebereich mit einer maximalen Höhe von 91 mNN an, der seit Anfang der siebziger Jahre entstand und an seiner höchsten Stelle ein fast ebenes, etwa 3 ha großes Deponieplateau besitzt. Die Gesamtfläche der Altablagerung beträgt ca. 52 ha. Während der Betriebszeit der Deponie wurde ein verdichtetes Abfallvolumen von ca. 11,7 Millionen m³ verbracht. Davon entfallen rund 3,05 Mio. m³ auf den alten Deponiebereich (Betriebszeit 1956–1967) sowie rund 8,7 Mio. m³ auf den neuen Deponieteil (Betriebszeit 1967–1980). Das Abfallinventar besteht zu ca. 44 % aus Haus- und Gewerbeabfällen, zu ca. 52 % aus Bodenaushub und Bauschutt sowie zu ca. 4 % aus Sonderabfällen wie Altölen und Flüssigschlämmen, die seit 1971 in 40 mit Lehm und Flugasche abgedichteten Becken, abgelagert wurden. Die Deponie Wannsee wurde nahezu vollständig mit einer etwa 0,5 m bis 2,5 m mächtigen Schicht aus unterschiedlichen Bodenmaterialien oder Bauschutt abgedeckt. Eine technische Basisabdichtung besteht aufgrund ihres Alters nicht. Die Ablagerungsbasis bildet der anstehende eiszeitliche Geschiebemergel mit seinen stauenden Eigenschaften, der jedoch nicht flächig ausgebildet ist und im Zuge des Kiesabbaus möglicherweise teilweise ausgedünnt oder ausgeräumt wurde. Für einen Deponiestandort nach heutigen Erkenntnissen wäre der unterlagernde Geschiebemergel unabhängig einer erforderlichen technischen Basissicherungen von vornherein zu geringmächtig gewesen. Die oberflächliche Abdeckung der Deponie Wannsee wurde Ende der achtziger Jahre im Wesentlichen abgeschlossen. Zeitgleich wurde ein Gasabsaugsystem ohne behördliche Veranlassung errichtet und in Betrieb genommen. Das entstehende Deponiegas wurde gefasst und zunächst in einem Blockheizkraftwerk auf dem damaligen Hahn-Meitner-Institut heute Helmholtz-Zentrum energetisch verwertet und zu Strom und Wärme umgewandelt. Seit 2000 wurde das Deponiegas nur noch thermisch verwertet, um zusammen mit Erdgas Wärme für das Helmholtz-Zentrum zu liefern. Hierzu bestand ein Nutzungsvertrag zwischen Vattenfall AG (vormals Bewag) und dem Grundstückseigentümer der Altablagerung, den Berliner Forsten. Die „Deponie Wannsee“ fällt aufgrund Ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die Deponieverordnung. Sie gilt daher weder als Deponie noch als Altdeponie. Sie fällt als Altablagerung unter das Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG). Das Altablagerungsgelände wird gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG als Altlast kategorisiert. Die von der Altablagerung ausgehenden Gefahren für die Schutzgüter Grundwasser, Boden, Mensch und Pflanze werden nach der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt bewertet. Seit 2004 sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gemäß Berliner Betriebegesetz für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erkundung sowie zur Sicherung und Sanierung der Altablagerung verantwortlich. Die Altablagerung wird heute als Wald genutzt. Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Altablagerung befindet sich in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Die ersten Untersuchungen an der Altablagerung Wannsee Ende der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts erfolgten ausschließlich unter dem Aspekt des Grundwasserschutzes. Diese belegten im Umfeld der „ehemaligen Deponie“ einen beginnenden Deponieeinfluss im oberen Grundwasserleiter. In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Grundwassermessstellen im Bereich der Altablagerung errichtet, die sowohl das auf dem Geschiebemergel abfließende Sickerwasser als auch die verschiedenen weiteren Grundwasserhorizonte erschlossen. Insbesondere die Sickerwassermessstellen zeigten ein für Hausmüll typisches Emissionsspektrum. Bei weiteren umfangreichen Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Mächtigkeit und Beschaffenheit der in den achtziger Jahren aufgebrachten Deponieabdeckung teilweise nicht ausreichend war und als zu geringmächtig oder zu wasserdurchlässig bewertet wurde. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (2001, vor Änderung des Betriebegesetzes) zur nachträglichen Sicherung der Altablagerung wurde die ursprüngliche Deponieabdeckung auf den unzureichend abgedeckten Teilflächen (insgesamt ca. 22 ha) durch eine sogenannte Wasserhaushaltschicht (WHS) ersetzt (2002–2004). Diese besteht aus einer 1,4 m mächtigen Wasserspeicherschicht mit einer nutzbaren Feldkapazität nFK >17 % unter einer 0,3 m mächtigen Versickerungsschicht mit 5 bis 8 % organischen Anteilen. Im Zusammenwirken mit dem darauf angepflanzten Mischwald ist sie dazu angetan, einsickerndes Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern und mit Hilfe des Bewuchses wieder zu verdunsten. Dadurch soll der Eintrag von Niederschlagswasser in die Deponie zur Aufrechterhaltung mikrobieller Umsetzungsprozesse auf im Mittel 50 mm/Jahr begrenzt werden und die Grundwasserneubildung reduziert werden. Die Wirksamkeit der Wasserhaushaltsschicht wurde 2014 gutachterlich bestätigt. Während der Baumaßnahme zur Errichtung der Wasserhaushaltsschicht und der anschließenden Bepflanzung und Anwuchspflege, die den BSR oblag, waren Teilbereiche der Altablagerung eingezäunt um eine Beschädigung durch Wildfraß ausschließen zu können. 2017 wurde das Gelände nach Sicherung der Gasfassungsbauwerke wieder in die Verantwortung der Berliner Forsten zur forstwirtschaftlichen Pflege übergeben. Die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € einschließlich eines begleitenden Monitorings wurden vollständig von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übernommen. Das begleitende Grundwassermonitoring orientierte sich zunächst an der Deponieverordnung und es wurden überwiegend Summenparameter gemessen. Die seit 2015 durchgeführte Anpassung des Monitorings an die Untersuchungsparameter der Altlastenbewertung ergab zusätzliche Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus und Zustandes der alten Messstellen und deren hydrogeologischer Zuordnung. Analytisch zeigte sich eine diffuse, deponiebürtige Beeinflussung des Schichten- und Grundwassers. Dabei treten insbesondere Schwermetalle sowie anorganische (hauptsächlich Bor, Chlorid, Cyanide und Ammonium) und organische Schadstoffe (hauptsächlich LHKW, Phenole und MKW) auf. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Deponiekörper nehmen die Belastungen ab. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten dabei im unmittelbaren Bereich der Altablagerung und im nahen Abstrom auf. Zur Einrichtung eines standortbezogenen Grundwassermonitorings war es erforderlich die bestehenden Grundwassermessstellen aufgrund ihres Alters auf Zustand, Funktionalität und Eignung hinsichtlich des Filterausbaues und der hydrogeologischen Zuordnung zu überprüfen. Es wurde eine Standortbewertung und Defizitanalyse (2019) durchgeführt. Neben der hydrogeologischen Aufarbeitung und Zuordnung der Messstellen wurden in Defizitbereichen zahlreiche neue Messstellen (2021) errichtet. Im Bereich der Altablagerung Wannsee sind drei Grundwasserleiter (GWL) vorhanden. Der obere Grundwasserleiter (Weichsel) ist als Schichtenwasser ausgebildet. Er wird als Schichtenwasser oder auch als „Sickerwasserhorizont“ angesprochen. Der unterlagernde, stauende Geschiebemergel ist im Bereich der Altablagerung Wannsee nahezu flächendeckend aber zum Teil sehr ausgedünnt vorhanden. Das Schichtenwasser ist stark abhängig vom Niederschlagsangebot. Aufgrund der zum südlich gelegenen Griebnitzsee hinabfallenden und auskeilenden Geschiebemergelschicht wird vornehmlich hier das Schichtenwasser angetroffen. Im Norden und Nordosten ist das Schichtenwasser aufgrund der Hochlage des Geschiebemergels eher nur temporär bei Starkregen anzutreffen. Durch das Auslaufen des Geschiebemergels im Süden besteht hier eine hydraulische Verbindung zum tieferen Grundwasserleiter (GWL 2). Die stellenweise Ausdünnung des Mergels und die auftretenden durchlässigeren Mergelsande verursachen örtlich hydraulische Verbindungen zum tiefer gelegenen Hauptgrundwasserleiter. Aufgrund lokaler toniger Zwischenlagen teilt sich dieser in einen GWL 2.1 und GWL 2.2 zwischen denen grundsätzlich eine hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung des Hauptgrundwasserleiters wird aufgrund der, die Wannseehalbinsel umgebenden Rinnenstrukturen, jeweils durch die vorgelagerten Vorfluter bestimmt. Im Bereich der Deponie Wannsee ist zentral eine von Nordwest nach Südost verlaufende Grundwasserscheide ausgebildet, die dafür verantwortlich ist, dass das Grundwasser im südlichen und südwestlichen Bereich und Umfeld der Altablagerung Wannsee in Richtung Griebnitzsee strömt. Im Norden und Nordwesten ist die Fließrichtung zur Havel gerichtet und der nordöstliche Bereich strömt Richtung Stölpchensee. Im Liegenden des GWL 2 folgen die bindigen Holsteintone, die den Grundwasserleiter GWL 3 aus elsterzeitlichen und miozänen Sedimenten bedecken. Diese stauenden Sedimente des Holstein Interglazials sind im Südwesten der Altablagerung Wannsee nur lückenhaft ausgebildet, so dass auch hier eine grundsätzliche hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung im GWL 3 weist eine nach Nordosten gerichtete Grundwasserströmung auf. Für das Grundwassermonitoring 2022 wurden insgesamt 61 Messstellen für die Stichtagsmessung berücksichtigt, eine analytische Probenahme erfolgte an 52 Grundwassermessstellen. Im Schichtenwasser zeigten sich die stärksten Belastungen mit Schwermetallen, insbesondere Blei, Kobalt, Nickel und Zink sowie Chlorid, Bor, Cyaniden und Phenolen. Vereinzelt wurden auch organische Schadstoffe wie Naphthalin, BTEX, LHKW und Ammonium nachgewiesen. Die Belastungen waren diffus verteilt und in der Höhe schwankend. Im Hauptgrundwasserleiter (GWL 2) nehmen die Belastungen durch Schwermetalle deutlich ab. Bei den organischen Parametern treten nur lokale Belastungen auf. Die betroffenen Messstellen liegen dabei im unmittelbaren nördlichen, nordwestlichen und südwestlichen Abstrom der Altablagerung Wannsee. Im entfernteren Abstrom liegen nur noch vereinzelt erhöhte Schadstoffgehalte vor, so dass sich die Schadstoffbelastungen auf das nahe Umfeld der Altablagerung Wannsee begrenzen. Der dritte Grundwasserleiter (GWL 3) stellt sich weitestgehend unbelastet dar. Nur sehr vereinzelt und lokal treten leichte Überschreitungen der GFS-Werte nach der LAWA (2016) auf. Insgesamt zeigt sich eine deponiebürtige Beeinflussung des Hauptgrundwasserleiters. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Ablagerungskörper nehmen die Belastungen ab. Der am Standort vorhandene Geschiebemergel bietet durch Fehlstellen und Mächtigkeitsschwankungen keine ausreichende Barriere gegenüber vertikaler Versickerung des Schichtenwassers. Die höchsten Schadstoffbelastungen und meisten GFS-Überschreitungen weisen die im Bereich der Altablagerungen bzw. die in deren unmittelbaren Abstrom gelegenen Messstellen auf. Das Grundwassermonitoring 2023 bestätigt mit rückläufiger Tendenz das Belastungsniveau. Ein relevanter Schadstoffaustrag aus den Altablagerungen in den GWL 3 ist aufgrund nur sehr vereinzelt und nur lokal auftretender Belastungen aktuell nicht zu besorgen, ebenso wie eine Beeinträchtigung des angrenzenden Griebnitzsees. Eine Gefährdung der nächsten Wasserschutzgebiete kann aufgrund der relativ großen Entfernung von 3,7–4,1 km (Beelitzhof und Kleinmachnow) nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Eine Schadensausbreitung über das nahe Umfeld der Altablagerung hinaus oder eine Schadensfahnenbildung ist nicht gegeben. Das Grundwassermonitoring an der Altablagerung Wannsee wird ab 2025 in einem zweijährigen Abstand durchgeführt. Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen den Berliner Forsten und Vattenfall 2015 war vorgesehen die Deponiegasfassung per Anordnung an die BSR zu übertragen. In den vorab errichteten Bodenluftmessstellen wurden hohe Methangehalte festgestellt. Auch konnten insbesondere im Bereich des Hirschberges und in weiteren Teilbereichen der Deponie, in denen keine Wasserhaushaltschicht aufgetragen wurde, örtliche Methangasaustritte an der Oberfläche nachgewiesen werden. Es zeigte sich, dass das durchgeführte Absaugregime der Vattenfall AG prioritär wirtschaftlich verwertungsorientiert war und den bodenschutzrechtlichen Sicherungsaspekten nicht gerecht wurde. Mit der Übernahme der Verantwortlichkeit der Deponiegasfassung durch die BSR 2015 stand unter Berücksichtigung der bodenschutzrechtlichen Aspekte neben der umweltgerechten Entsorgung des Deponiegases insbesondere die flächendeckende Standortsicherung und die Abwendung von Gefahren im Vordergrund. Die ersten Systemprüfungen zeigten, dass der damalige Systemzustand und das durchgeführte Absaugregime nicht ausreichten, um Gefährdungen von Schutzgütern flächendeckend und nachhaltig zu verhindern. Vielmehr bestand bei Systemübernahme aufgrund der hohen Methangehalte in den oberflächennahen Bodenschichten eine latente Gefährdung und Schädigung der Vegetation, insbesondere auch der Wasserhaushaltsschicht. Zudem bestand eine Gefährdung durch das Eindringen von Deponiegasen in Schächten sowie durch das Austreten des Gases über die Geländeoberkante in ungünstigen Geländelagen, was insgesamt eine Klimaschädigung begünstigte. Da die erforderlichen Systemunterlagen des bereits 1986 installierten Absaugsystems mit 121 Saugbrunnen, 13 Gassammelschächten und sechs Sammelleitungen zur Verdichterstation nicht mehr vorhanden waren, waren umfangreiche Arbeiten zur Systemanalyse erforderlich. Eine ganzjährige Gasfassung ohne eine Fackelanlage war aufgrund der beschränkten Gasabnahme von Vattenfall nicht möglich, die bestehende Verdichteranlage war veraltet und überdimensioniert. Da auch die Sicherheitsanforderungen für einen erforderlichen Dauerbetrieb nicht ausreichend waren, wurde 2017 eine Containeranlage mit Fackel nach Genehmigungsverfahren installiert und in Betrieb genommen. Hierzu wurden die Sammelstränge zur Fackelanlage umgeleitet und die Gasdruckleitung zum Helmholtz-Zentrum umverlegt. Neben der Beseitigung der zahlreichen Sicherheitsmängel an technischen Elementen wie Gassammelstationen, Rohrleitungsanschlüssen, Abdeckungen, Verschlüssen und Schiebern wurden die Kondensatpumpen erneuert und der sogenannte Vattenfallbunker gastechnisch gesichert. Im Zuge weiterführender Systembegutachtung war festzustellen, dass sich aufgrund von Setzungen in zahlreichen Leitungsabschnitten Wassersäcke gebildet hatten, die eine Besaugung der angeschlossenen Gasbrunnen aufgrund eines zum Teil vollständigen Leitungsverschlusses unmöglich machten. Die Beseitigung dieser Wassersäcke (2018) in den Leitungssträngen war nur in einigen Bereichen möglich, da bedingt durch die Wasserhaushaltsschicht deren Tiefenlage eine unverhältnismäßig ausgedehnte Aufgrabung erfordert hätte. So waren einige Leitungsstränge nur bedingt zu besaugen. Die Erkenntnis über das Vorhandensein von Gutgas (> 25 Vol.% Methan) und Schlechtgas (< 25 Vol.% Methan) im Ablagerungskörper und das Erfordernis der getrennten Fassung dieser Gase für eine langfristige, flächendeckende Gasfassung machten 2019 die Inbetriebnahme einer Schwachgasfackel mit zwei Verdichtern erforderlich. Hiermit ist die Erfassung und Separierung von Gut- und Schlechtgasströmen möglich, die getrennt der Fackelanlage bzw. der Verwertung dem Helmholtz-Zentrum zugeführt werden können. Trotz der genannten umfangreichen Maßnahmen konnten wesentliche Teilbereiche der Altablagerung nicht mehr in die Besaugung einbezogen werden, da die Brunnen oder Sammelleitungen nicht mehr aktiviert werden konnten. Da sich diese Bereiche ausschließlich in Deponiebereichen mit einer weiterhin hohen Gasproduktion und überwiegend in Bereichen der überdeckenden Wasserhaushaltsschicht befinden, waren 2023/24 weitere Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gasfassungssystems an der Altablagerung Wannsee erforderlich. Wesentlicher Bestandteil der Ertüchtigung waren die Neuerrichtung von 14 Gasbrunnen, die Neuverlegung von zwei Gassammelsträngen, eine neue Kondensatfassung sowie die Beseitigung der Kondensateinstaus in den Leitungssträngen. Ferner erfolgte aus sicherheitstechnischen Gründen der Umbau von Regulierungsschächten. Die Baumaßnahmen zur Systemertüchtigung erfolgten unter strengen Auflagen des Naturschutzes außerhalb der Brutzeiten. Bei den Eingriffen in Bereichen der Wasserhaushaltsschicht waren Rodungsarbeiten erforderlich. Neben der Wiederherstellung der WHS erfolgte eine Neuanpflanzung nach ökologischen und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Ziel der Ertüchtigung ist bislang nicht erreichbare Bereiche aktiver Deponiegasbildung zu erschließen, an das Gasfassungssystem anzuschließen und dadurch insgesamt die Besaugung gasaktiver Flächenanteile deutlich zu steigern. Das übergeordnete Ziel der Gasfassung ist weiterhin neben der Gefahrensicherung die unterstützte Umsetzung der organischen Bestandteile und Stabilisierung der Altablagerung. Die Ertüchtigungsmaßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Absaugung des Deponiegases wird optimiert gesteuert fortgesetzt. Eine Begehung der Altablagerung ist unter ausschließlicher Benutzung des Wegesystems uneingeschränkt möglich und zulässig und sie steht somit weiterhin unbedenklich als Naherholungsgebiet zur Verfügung. Die Kosten für die erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Deponiegasfassung 2018/19 (Fackel und Leitungsumverlegung) und 2023/24 (Neubau von Gasbrunnen, Gassammelleitungen, Kondensatstation sowie ökologische und ingenieurtechnische Begleitung) belaufen sich derzeit auf insgesamt 3.394.000 Euro. Die Betriebskosten sind hierbei nicht eingerechnet. Die 2. Ertüchtigungsmaßnahme wurde von der Bundesgesellschaft ZUG als Klima- und Umweltschutzmaßnahme gefördert. Im Jahr 2024 wurden knapp 325.000 m³ Deponiegas zur Verwertung an BEW geliefert, dies entspricht ca. 19 % Auslastung. Dabei betrug die mittlere Methankonzentration 30,57 Vol.-%. Der Methanaustrag lag somit bei rund 99.320 m³. Über die Fackel wurden sowohl das Schwachgas als auch bei Nichtabnahme durch BEW das Gutgas entsorgt. Der Gesamtmethanaustrag über die Fackel betrug im Jahr 2024 602.244 m³.

Aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg

null Aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Rund 500 verschiedene Arten von Wildbienen sind aus Baden-Württemberg bekannt. Fast jede zweite Art ist in ihrem Bestand gefährdet“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), die wichtigsten Erkenntnisse für die heute veröffentlichte aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg zusammen. Steigende Anteile ausgestorbener und vom Aussterben bedrohter Arten „Seit der Veröffentlichung der letzten Roten Liste im Jahr 2000 hat sich der Anteil der vom Aussterben bedrohten Wildbienen-Arten fast verdoppelt: Der Anteil liegt jetzt bei 16,3 Prozent, im Jahr 2000 waren es noch 8,3 Prozent. Diese Entwicklung muss uns alarmieren. Wildbienen spielen eine Schlüsselrolle für den Erhalt unserer Natur: Sie bestäuben unsere heimischen Pflanzen, tragen damit zu ihrer Vermehrung bei und sichern so die Lebensgrundlage zahlreicher Tierarten“, erläutert Maurer. Auch der Anteil der ausgestorbenen oder verschollenen Arten hat sich nun auf 6,9 Prozent erhöht gegenüber 5 Prozent im Jahr 2000 und auch der Anteil der gefährdeten Arten ist von 45,3 Prozent auf heute 48,2 Prozent gestiegen. „Diese Zahlen zeigen, der Trend zur Abnahme der Arten ist ungebrochen und schnell voranschreitend“, warnt Maurer. Intensive Landnutzung und Klimawandel setzen den Wildbienen zu Wildbienen haben hohe Ansprüche an ihren Lebensraum. Sie benötigen geeignete Nistplätze sowie häufig spezifische Nahrungspflanzen. Rund ein Drittel der Wildbienen ist auf Pollen einzelner Arten spezialisiert und lebt mit ihnen in Symbiose. Neue Siedlungen, Bauprojekte und Versiegelung zerstören viele Kleinstrukturen, die für Wildbienen essenziell sind. Überdüngung, zu häufige Mahd und der Einsatz von Pestiziden verschlechtern die Qualität verbleibender Habitate. Das Angebot blühender Kräuter nimmt dadurch ab – und damit die Nahrungsgrundlage der Bienen. „Durch den Klimawandel kommen weitere Probleme hinzu. Extreme Niederschläge und Dürren führen dazu, dass die Nester bodenbrütender Arten überschwemmt werden und benötigte Blüten verdorren“, erläutert Maurer die Herausforderungen für die Wildbiene. Artenschutz wirkt Die Ergebnisse der Roten Liste zeigt aber auch, dass Maßnahmen zum Schutz von Populationen wirken, wie sie beispielsweise im Rahmen des Artenschutzprogramms des Landes bereits seit 1993 für die Wildbienen durchgeführt werden. Das Programm ermöglichte den Fortbestand stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten, wie der Mohnbiene. Für eine Population dieser Art wurden bei Ellwangen im Ostalbkreis Teile einer Sandgrube bei der Wiederauffüllung als Lebensraum für die Mohnbiene erhalten. Durch den Landschaftserhaltungsverband-Ostalbkreis wird die Pflege gesichert und eine Wildbienenweide wurde angelegt, was den Fortbestand der Population ermöglicht. „Für eine Trendumkehr braucht es jedoch eine konsequente Umsetzung großräumiger Maß-nahmen, um die Vielzahl an Wildbienen im Land dauerhaft erhalten zu können“, so Maurer. „Die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 und die 2023 verabschiedete EU-Initiative für Bestäuber setzen diesbezüglich relevante Weichen.“ Verlierer, Gewinner und Wiederentdeckte Einige Arten konnten sich in den letzten Jahren nicht mehr behaupten. Ausgestorben aufgrund des Verlusts ihrer Lebensräume sind beispielsweise die Samthummel oder die Flockenblumen-Blattschneiderbiene. Von den steigenden Temperaturen profitieren hingegen weniger anspruchsvolle, wärmeliebende Arten, wie die Gelbbindige Furchenbiene, die sich in den letzten Jahren im gesamten Land ausgebreitet hat und als nun als ungefährdet eingestuft wurde, im Jahr 2000 stand sie noch auf der Vorwarnliste. Besonders erfreulich sind sogenannte „Wiederfunde“, das sind Arten, die bereits als ausgestorben oder verschollen bewertetet wurden. Dazu gehören die Grüne Schneckenhausbiene und die Kleine Holzbiene, die nach über 50 Jahren erstmals wieder nachgewiesen werden konnten, in einem offen gelassenen Steinbruch auf der Ostalb und auf neu angelegten Böschungen in der Nähe des Isteiner Klotzes im Landkreis Lörrach. „Diese Beispiele zeigen, schon kleine Maßnahmen helfen weiter“, so Maurer. Die 4. Fassung der Roten Liste steht als kostenlose PDF-Datei zum Herunterladen im Publikationsdienst der LUBW bereit: https://pd.lubw.de/10628 . rd. 4.350 Zeichen Hintergrundinformation Publikationsdienst der LUBW: Rote Liste und Verzeichnis der Wildbienen Baden-Württembergs Die vorliegende Publikation ist die Fortführung der „Roten Liste der Bienen Baden-Württembergs“ aus dem Jahr 2000 und ersetzt damit die über 20 Jahre lang gültige Fassung. Die neue Rote Liste umfasst 493 im Land etablierte Wildbienenarten und bietet Faunenliste, Gefährdungssituation und Verbreitung ausgewählter Arten auf dem aktuellsten Kenntnisstand. Zudem werden neue Erkenntnisse zu Taxonomie und Ökologie aufgegriffen. Die aktualisierte Rote Liste basiert auf über 300.000 Einzelnachweisen und damit auf einer deutlich verbesserten Datengrundlage im Vergleich zur letzten Fassung aus dem Jahr 2000. In Kürze wird eine gedruckte Fassung vorliegen, welche über die Webseite https://pd.lubw.de/10628 kostenpflichtig bestellt werden kann. Wie entsteht die Rote Liste? Das siebenköpfige Autorenteam der Rote-Liste hat im Auftrag der LUBW mit großem Aufwand hunderttausende Funddaten ausgewertet. Quellen sind Erhebungen aus verschiedenen Projekten sowie Daten von ehrenamtlichen Kartiererinnen und Kartierern, die über die Datenbank des Arbeitskreises Wildbienenkataster (AKWK) gesammelt wurden. Ergänzend führt die LUBW für die Erstellung der Roten Liste Kartierungen durch, um noch vorhandene Datenlücken zu schließen. Vollständige Titelangabe Schwenninger, H. R., M. Haider, R. Prosi, M. Herrmann, M. Klemm, V. Mauss & A. Schanowski (2024): Rote Liste und Verzeichnis der Wildbienen Baden-Württembergs. – 4. Fassung, Stand 31.12.2023. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 4, LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe, 88 Seiten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Planfeststellungsverfahren für die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim, Landkreis Ortenaukreis

Die Fa. Zürcher Bau GmbH beantragt mit Planunterlagen vom November 2023 die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für den Neuaufschluss und Betrieb einer Kies- und Sandgrube im Gewann Riedmatten auf der Gemarkung Meißenheim. Da im Zuge des Rohstoffabbaus in den Grundwasserhorizont eingeschnitten wird und hierbei ein grundwassergespeister Baggersee entsteht, soll die Rohstoffgewinnung im Nassabbau erfolgen. Für die Aufbereitung des gewonnenen Rohstoffmaterials im Kieswerk am neuen Werksstandort wird zudem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und für die Errichtung des Werkhofes, Boothauses und Sanitärcontainers die baurechtliche Genehmigung beantragt. Die Betriebsfläche umfasst insgesamt ca. 22,78 ha, wovon die unmittelbare Abbaufläche (Baggerseefläche) ca. 11,90 ha einnimmt. Für den Rohstoffabbau wird ein Zeitraum von 15 Jahren veranschlagt. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Im Zulassungsverfahren ist auch über die immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung zu entscheiden. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i. V. m. § 1 Nr. 1b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodengutachten, schalltechnisches Gutachten, Staubprognose, Bauantrag, immissionsschutzrechtlicher Antrag, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, hydrogeologischer Fachbeitrag, UVP-Bericht.

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