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Anguis fragilis Linnaeus, 1758 Westliche Blindschleiche Reptilien Ungefährdet

Seit den genetischen Untersuchungen von Gvoždík et al. (2010) wird die ehemalige östliche Unterart Anguis fragilis colchica (Nordmann, 1840) nun als eigenständige Art, Anguis colchica (Nordmann, 1840) (Östliche Blindschleiche), geführt. Das Verbreitungsgebiet der Westlichen Blindschleiche ist damit kleiner als das der früher weit gefassten Art. Deutschland liegt im Arealzentrum der Westlichen Blindschleiche und der deutsche Anteil am Gesamtareal beträgt mehr als 10 %. Daher ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Westlichen Blindschleiche verantwortlich. Die Westliche Blindschleiche ist in allen Bundesländern anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte finden sich in den Mittelgebirgsregionen; zum Norddeutschen Tiefland hin wird die Verbreitung lückiger. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) liegt bei 42,18 %. Damit ist die Westliche Blindschleiche als häufig einzustufen. Eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Zerschneidung und Isolation der Habitate, Folgen der Eutrophierung, aber auch Todesfälle durch zunehmenden Verkehr (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) wirkten und wirken sich negativ auf die Bestände aus. Daher ist für die Art langfristig ein mäßiger Rückgang zu verzeichnen, wobei hier die landwirtschaftlich geprägten Regionen gegenüber den Waldgebieten deutlich stärker betroffen sind. Auch für den kurzfristigen Bestandstrend ist eine mäßige Abnahme aufgrund von Habitatverlusten und den oben beschriebenen Veränderungen zu verzeichnen. Trotz der negativen Entwicklungen wird die Westliche Blindschleiche wegen ihrer weiten Verbreitung noch in die Kategorie „Ungefährdet“ eingestuft. Seit der letzten Roten Liste haben sich bei der Westlichen Blindschleiche kaum Änderungen der Kriterieneinschätzungen ergeben. Die Definitionen der Kriterienklassen des kurzfristigen Bestandstrends haben sich zwischenzeitlich geändert und es kann präzisiert werden, dass das Ausmaß der Bestandsabnahme nicht unbekannt oder mäßig sondern eindeutig mäßig ist. Die Westliche Blindschleiche ist vorrangig durch die Zerstörung bzw. durch negative Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Hierzu zählen insbesondere: Entwicklung lichter Wälder zu dichten Beständen; Aufforstung bzw. Verlust von Waldlichtungen und kleinen Kahlschlägen, Windbruch- und Windwurfflächen; Begradigung und Beschattung von unregelmäßig verlaufenden Waldrändern durch Aufforstung und Vorpflanzungen; Waldsäume gehen auch durch intensive Landwirtschaft bis direkt an den Waldrand verloren; Intensivierung der Landwirtschaft mit immer größeren Bearbeitungseinheiten und damit einhergehend weiterem Verlust von Ackerbrachen sowie Klein- und Saumstrukturen wie Hecken, Feldgehölzen, Lesesteinhaufen oder Feldrainen; Eutrophierung der Landschaft mit der Folge, dass hochwüchsige arten- und strukturarme Gras- und Staudenfluren ehemals artenreiche und vielfältig strukturierte Säume, Lichtungen, Schonungen und andere Lebensräume zunehmend verdrängen; Verlust geeigneter Sekundärhabitate wie Kies- und Sandgruben durch nicht reptilienfreundliche Rekultivierung oder ausbleibende Pflege, was zu Verbuschung und Beschattung führt; Mahd von Böschungen entlang von Gräben, Straßen, Bahnstrecken und Wegen dicht über dem Boden während der Aktivitätszeit der Blindschleichen; Verlust strukturreicher Gärten im Siedlungsbereich; Tötung durch intensives Mähen der Rasenflächen und den Einsatz von Mährobotern; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften (z. B. Schneckenkorn); hohe Anzahl von freilaufenden Hauskatzen; Individuenverluste durch erhöhtes Verkehrsaufkommen (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) und deutlich gestiegene Wildschweinbestände. Grundsätzlich dürften sich auch weitere Gefährdungsfaktoren, die vor allem bei Kreuzotter und Schlingnatter sowie bei Wald- und Zauneidechse genannt sind, negativ auf die Bestände der Westlichen Blindschleiche in Deutschland auswirken. Wesentliche Maßnahmen für den Schutz der Westlichen Blindschleiche sind zum einen die Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wälder und Offenland) sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr und der Lebensraumzerschneidung. Eine Vernetzung der Lebensräume im Offenland oder zwischen Wald und Offenland ist durch geeignete, meist lineare Landschaftsstrukturen wie Hecken oder Wegraine sowie eine Ausweitung derartiger Saumstrukturen zu fördern. Zum anderen ist Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um das Nachstellen und Töten dieser für den Menschen völlig harmlosen Echse zu verhindern. In Gärten im Siedlungsbereich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften zu unterlassen. Des Weiteren sollte das Mähen von Rasenflächen mit ausreichendem Abstand zum Boden erfolgen. Als Art mit breitem Habitatspektrum profitiert die Westliche Blindschleiche auch von Schutzmaßnahmen, die für andere einheimische Reptilienarten durchgeführt werden.

Grundwassermessstelle Gräben Süd (Messstellen-Nr.: 37404700)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 37404700 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Gräben Süd (ca. 1,2 km südwestl. Gräben, Waldweg zur Sandgrube). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Gräb 1/2001. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_BP_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 2001 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 99.76 m Geländehöhe: 98.80 m Filteroberkante: 68.7 m Filterunterkante: 66.7 m Sohle (letzte Einmessung): 66.71 m Sohle bei Ausbau: 66.7 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Limnologische Untersuchungen von Seen für die Förderung von Quarzsanden

Veranlassung: Die Förderung von Kiesen und Sanden in Kiesgruben oder Baggerseen hat eine drastische Veränderung des Landschaftsbildes zur Folge. Die Ausbildung neuer Seen- und Freizeitgebiete wird hierbei im Allgemeinen eher als positiver Effekt gewertet. Aufgrund des Förderbetriebs kann es jedoch zu Veränderungen der Wassergüte der betroffenen Oberflächengewässer und zu einer Beeinträchtigung des abstromigen Grundwassers kommen. Um mögliche zeitliche Veränderungen der Gewässergüte - etwa durch Freisetzung von Pflanzennährstoffen (Eutrophierung) - erfassen zu können, findet eine regelmäßige limnologische Überwachung zweier Baggerseen statt, die von der Quarzwerke Haltern GmbH für die Förderung von Sand genutzt werden. Parallel werden das zu- und abfließende Grundwasser an den beiden Seen untersucht, um eine Beeinflussung des unterirdischen Wassers durch die bis zu 30 m tiefen Seen erkennen und bewerten zu können. Diese Untersuchungen finden seit 1982 im zweijährigen Abstand statt. Vorgehen: Die Probennahmen erfolgen jeweils am Ende der Sommerperiode, wenn die Herbstzirkulation, die eine Vermischung des Wassers bis in tiefe Schichten bedingt, noch nicht eingesetzt hat. Zu diesem Zeitpunkt muss die Belastung der Seen saisonal bedingt als am höchsten eingeschätzt werden. Für die Beurteilung des limnologischen Zustandes der beiden Baggerseen und der Grundwasserbeschaffenheit in dem jeweils zu- und abfließenden Grundwasserstrom werden die in einer Tabelle aufgeführten Parameter bestimmt. Ergebnisse: Beide Baggerseen können aufgrund ihrer Nitrat- und Phosphatgehalte sowie der Planktondichte und -zusammensetzung als mesotrophe, wenig belastete Gewässer klassifiziert werden. Die Sprungschicht liegt etwa in 6-10 m Tiefe. Auch die tieferen Schichten im Hypolimnion der Seen weisen noch eine gute Versorgung mit Sauerstoff auf. Im See West ist es seit 1982 durch den Förderbetrieb sogar eher zu einer Erhöhung des Sauerstoffgehaltes im Hypolimnion gekommen. Qualitative Planktonanalysen weisen beide Gewässer als oligo- bis mesotoph (Gewässergüte II) aus. Das zulaufende Grundwasser für diesen See zeichnet sich durch einen niedrigen pH-Wert, hohe Nitratwerte und einen hohen Gehalt biologisch schwer abbaubarer Kohlenstoffverbindungen aus. Nach dem Durchtritt durch den See West liegen im ablaufenden Grundwasser dagegen verbesserte Bedingungen mit niedrigen DOC- und Nitratwerten vor. Hier treten jedoch zum Teil sehr niedrige Sauerstoffgehalte auf, was auf biologische Abbauprozesse während der Passage durch den See schließen lässt. Die Situation sowohl in den Baggerseen als auch im Grundwasserbereich kann trotz leichter Schwankungen im Nährstoff- und Sauerstoffgehalt seit Beginn der Messungen in den letzten Jahren als stabil angesehen werden. Teilweise hat sogar eine Verbesserung, insbesondere der Sauerstoffsituation in den Seen stattgefunden.

Tetrix ceperoi (Bolívar, 1887) Westliche Dornschrecke Heuschrecken und Fangschrecken Gefährdet

Tetrix ceperoi wurde in Deutschland lange übersehen bzw. mit der Schwesterart Tetrix subulata verwechselt (Bellmann et al. 2019, Fischer et al. 2020). Trotz dieser Unsicherheit ist langfristig von einem mäßigen Rückgang auszugehen, da wichtige Habitate wie sandige Ufer von Kleingewässern und bäuerliche Sandgruben im Zuge von Flurbereinigungsverfahren beseitigt wurden (u.a. Poschlod 2017, Fartmann et al. 2021). Zudem sind Habitate an Fließgewässern wie Sandufer und Schlammbänke durch den Gewässerbau verloren gegangen (Tockner & Stanford 2002). Aussagen zum kurzfristigen Bestandstrend sind hingegen schwierig. Den gehäuften Erstnachweisen in Nordwestdeutschland (u.a. K. Fuhrmann, schriftl. Mitteilung 2021, Garbelmann et al. 2021, M. Kettermann, schriftl. Mitteilung 2022, D. Poniatowski, eigene Beobachtung 2022) stehen starke Abnahmen in Baden-Württemberg gegenüber (Detzel et al. 2022). In Brandenburg und Sachsen kann aufgrund der unzureichenden Datenlage nur eine Gefährdung unbekannten Ausmaßes festgehalten werden (Klatt et al. 1999, Klaus & Matzke 2010). Ein weiterer Verbreitungsschwerpunkt in Ostdeutschland ist Sachsen-Anhalt. Laut Wallaschek (2020) sind die Bestände dort gefährdet; Angaben zum kurzfristigen Bestandstrend liegen nicht vor. Abnahmen innerhalb der Bergbaufolgelandschaften sind aber wahrscheinlich, da durch die Rekultivierung der Kippenflächen sowie die Flutung von Tagebauhohlformen und Restlöchern wertvolle Habitate verloren gegangen sind (vgl. Meyer et al. 2020). Zudem ist unklar, ob sich T. ceperoi derzeit in Nordwestdeutschland ausbreitet oder ob die Art dort lange übersehen wurde. Die Besiedelung junger Artenschutzgewässer im Münsterland (D. Poniatowski, eigene Beobachtung 2022) und zahlreicher offener Sandgruben im westlichen Niedersachsen (K. Fuhrmann und M. Kettermann, schriftl. Mitteilungen 2021 und 2022) sprechen für ein hohes Ausbreitungspotenzial der Art. Die Unsicherheiten sind aber zu groß, um den kurzfristigen Bestandstrend bundesweit einschätzen zu können. Hierfür reichen die verfügbaren Daten derzeit nicht aus.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung der Abbaufläche der Sandgrube Nieder Seifersdorf nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 05. Mai 2025

Die Firma Sandwerke Weiser, Melauner Straße 1, 02894 Reichenbach OT Reißaus hat am 27. Februar 2024 die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls auf das Bestehen einer UVP-Pflicht für die Erweiterung der Abbaufläche der Sandgrube Nieder Seifersdorf beantragt. Die Sandgrube Nieder Seifersdorf wird seit 1991 von der Fa. Sandwerke Weiser betrieben. Die Gewinnung der grundeigenen Rohstoffe erfolgte auf Grundlage eines am 29. Januar 1992 erstmalig zugelassenen Hauptbetriebsplanes. Der zuletzt am 23. März 2006 zugelassene Hauptbetriebsplan regelt die Gewinnungstätigkeiten im Trockenschnitt und den Betrieb einer Trockensiebanlage und wurde mehrfach und letztmalig bis zum 30. September 2023 verlängert. Im Februar 2022 wurde für die Fortführung der Gewinnung und Erweiterung der Abbaufläche um ca. 4,17 ha in der Sandgrube Nieder Seifersdorf ein neuer Hauptbetriebsplan beim Sächsischen Oberbergamt zur Zulassung eingereicht. Im Ergebnis der Plausibilitätsprüfung wurde festgestellt, dass aufgrund der erreichten Gesamtgröße der geplanten und bisher in Anspruch genommenen Abbauflächen von über 10 ha eine Vorprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Das Vorhaben weist eine Gesamtfläche von rd. 19,36 ha auf, davon wurden 2004 bereits 7,02 ha aus der Bergaufsicht entlassen. Seit 1992 wurden auf einer reinen Abbaufläche von ca. 10,62 ha grundeigene Rohstoffe abgebaut. Die geplanten Änderungen betreffen die Erweiterung der Gewinnungsfläche um ca. 4,17 ha. Bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes im Jahr 2006 wurden südliche Teile der Sandgrube innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Hauptbetriebsplanes (ehemalige Abbaubereiche, Standort der Aufbereitungsanlage) mit in das Schutzgebiet eingezogen. Die derzeitigen als auch geplanten Gewinnungsflächen befinden sich jedoch außerhalb des Schutzgebietes und erstrecken sich auf einer Fläche von ca. 400 m entlang dessen Grenze.

Bebauungsplan - Gemeindeverbindungsstraße - An der Sandgrube Nordwestlich Dörnte , 1. Änd.

Bebauungsplan - § 13 BauGB

Bebauungsplan - Gemeindeverbindungsstraße - An der Sandgrube Nordwestlich Dörnte

Bebauungsplan

NSG Sandgrube im Jagen 86 des Grunewaldes

In der Eiszeit abgelagerte Sandflächen waren für die Westberliner Bauindustrie wichtige Rohstoffquellen. Im Grunewald entstand durch den Sandabbau eine 18 Hektar große und 15 bis 25 Meter tiefe Grube. Wo sie unter den Grundwasserspiegel reicht, haben sich Flachgewässer und feuchte Weidenbrüche entwickelt. Der größte Teil der Grubensohle ist jedoch trocken, hier sind vegetationslose Sandflächen, Trocken- und Magerrasen wichtige Lebensräume. Dank dieser unterschiedlichen Biotope ist das NSG äußerst artenreich. Unter anderem wurden 334 Farn- und Blütenpflanzen nachgewiesen. Für wärmeliebende Insektenarten sind die besonnten Hänge wertvoll. Eine Besonderheit ist die Unterwasserflora der nährstoffarmen Gewässer. Diese werden von vielen Amphibienarten zum Laichen genutzt. Die Grube ist Ziel vieler Kindergruppen und Familien. Vom Schmetterlingsplatz am S-Bahnhof Grunewald erreicht man die Sandgrube über den Schildhornweg in einer Viertelstunde. Kastanien säumen den Weg durch den Kiefernforst, bis sich der Wald lichtet und den Blick auf ein tiefes Loch in der Landschaft mit einem großen Sandberg am Grund freigibt. Wer in die Grube absteigen will, muss nicht den Sandhang hinunterlaufen – wie es Kinder mit Begeisterung tun –, sondern kann einen der drei befestigten Zugänge wählen. An der Nord- und Südseite befinden sich Rampen, in der nordöstlichen Ecke führt eine Treppe 134 Stufen hinab. Schautafeln informieren über die Entstehungsgeschichte und die lokale Pflanzen- und Tierwelt. Die gesamte Hangkante und die störungsempfindlichen Bereiche im NSG sind abgezäunt und sollen nicht betreten werden. Durchlässe für Wildtiere wurden eingerichtet, damit sich vor allem die zahlreichen Wildschweine ungehindert bewegen können, ohne den Koppelzaun zu beschädigen. Gerne halten sie sich in den Feuchtgebieten auf und reagieren mitunter aggressiv auf Störungen. Der Besuch der Sandgrube ist besonders für Kinder ein Erlebnis. Der große Sandberg im Zentrum bietet viele Spielmöglichkeiten. Von der Sandgrube aus erreicht man in wenigen Minuten den Teufelssee, das Naturschutzzentrum Ökowerk oder den Teufelsberg. Auch kann man den Weg bis zur Havel fortsetzen. Wer vom S-Bahnhof Grunewald startet, sollte dem Waldmuseum der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald einen Besuch abstatten. Es befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Baumschule gegenüber der Revierförsterei Eichkamp und bietet ein großes Diorama mit zahlreichen Waldtieren und eine vielseitige Ausstellung. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen

Beweidung der Concordia-Sandhalde in Bendorf-Mülhofen im Jahr 2021

Es handelt sich um die Beweidung einer ehemaligen Sandgrube mit verschiedenen Tieren, inkl. Fütterung und medizinischer Betreuung. Ziel ist eine halboffene Weidelandschaft mit kleinflächigen Mosaik aus Gehölzen, Hochstauden usw.

Bornhausen 9: Alte Sandgrube (1. Änderung)

Die Daten enthalten alle Bebauungspläne der Stadt Seesen.

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