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Strandaufspülung an der Südwestküste der Insel Föhr, Bereich Utersum

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) beabsichtigt die Durchführung sog. Sandersatzmaßnahmen zum Erhalt der südwestlichen Küstenbereiche der Insel Föhr im Abschnitt Utersum. Es handelt sich hierbei um Aufspülungen von Seesand im Strandbereich. Die auszubringenden Sandmengen richten sich nach den durch Wellenangriff und infolge von Sturmereignissen erodierten Sandmengen, d. h. es findet ein bedarfsgerechter Ausgleich des erodierten Sandes statt. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN.SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ vor der Westküste Sylts zur Verfügung. Die Sandentnahme ist nicht Gegenstand des Genehmigungsantrags. Das zu genehmigende Vorhaben besteht aus den Vorhabenmerkmalen 1) Transport des entnommenen Sandes von der Entnahmestelle Westerland III bis zur Übergabestation der Spülrohrleitung, 2) Herstellung und Montage der Spülrohrleitung, 3) Aufspülung und Profilierung von zwei Strandabschnitten und zusätzlich das Anlegen eines Sanddepots im Strandbereich. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN-SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ zur Verfügung. Die Entnahme des Sandes bedarf keiner weiteren Genehmigung und ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags. Die Sandentnahme im Abbaufeld „Westerland III“ ist gemäß Planfeststellungsbeschluss mit dem Az.: W 7813 PFV II 2011-002-IV vom 23.10.2012 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober genehmigt. Die Sandentnahme findet mittels Hopperbagger statt. Vor oder zeitgleich mit der Sandaufspülung werden im Zuge einer bereits genehmigten Kompensationsmaßnahme insgesamt 9 Schüttsteinbuhnen rückgebaut. Das beim Rückbau anfallende Steinmaterial wird durch kleinere Transporteinheiten, wie z. B. Trecker mit Anhänger, über das vorhandene öffentliche Wegenetz oder den nördlich der ersten Aufspülstrecke angrenzenden Deich (bis dahin über den Strand) und dessen vorhandenem Wegenetz abtransportiert. Die Zwischenlagerung des Steinmaterials erfolgt anschließend auf genehmigten Lagerplätzen in Norden der Insel zum weiteren Gebrauch innerhalb von anderen Küstenschutzmaßnahmen. Der Rückbau der Schüttsteinbuhnen ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags. Nach Abschluss der Sandaufspülung werden biotechnische Maßnahmen (Sandfangzäune und ggf. Setzen von Strandhafer) durchgeführt, um den Sandflug in den Aufspülbereichen zu verringern. Diese Maßnahmen sind ebenfalls nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags.

Helgoländer stimmen gegen Inselvergrößerung

In einem Bürgerentscheid haben die Bewohner der Nordseeinsel Helgoland am 26. Juni 2011 gegen eine Inselvergrößerung gestimmt. Mit deutlicher Mehrheit lehnten sie es ab, die einen Quadratkilometer große Hauptinsel mit der 0,7 Quadratkilometer großen Badedüne durch Sandaufspülungen zu verbinden. Nach dem vorläufigen Ergebnis votierten 54,7 Prozent der Insulaner gegen eine Landverbindung von der Hauptinsel zur Düne. 45,3 Prozent stimmten für ein solches Vorhaben. Die Beteiligung lag bei 81,4 Prozent. Die Gegner einer Vergrößerung fürchteten den Verlust des unverwechselbaren Charmes der Insel und die Abhängigkeit von Investoren. Auch Umweltverbände sahen die Pläne kritisch. Eine Aufspülung beeinträchtige die Natur, waren sich Sprecher von BUND und NABU einig. Unter anderem sei die Düne die Kinderstube von Seehunden und Kegelrobben, die dort ihren Nachwuchs aufziehen würden.

Sandentnahme und Sandaufspülung am Dümmer

Die Wald und Welle GmbH beabsichtigt auf einem ehemaligen Campingplatzgelände im Bereich des Schoddenhofs in der Gemeinde Lembruch, Landkreis Diepholz, den ca. 30 ha großen Ferienpark Marissa zu errichten. Für die Herstellung eines Sandstrandes am Dümmer in diesem Bereich sind die Sandentnahme aus dem Dümmer und die Sandaufspülung im Strandbereich vorgesehen. Dabei handelt es sich um Gewässerausbaumaßnahmen nach den §§ 67 ff. WHG. Die Wald und Welle GmbH hat als Trägerin der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG beantragt, durch die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Vorprüfung wurde durchgeführt und sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 63

Liebe Leserinnen und Leser, obwohl sich der Klimawandel sehr unterschiedlich auf einzelne Regionen und Sektoren auswirkt, gibt es doch generelle Leitlinien, an denen sich Akteure bei der Vorsorge gegen Klimaschäden orientieren können. Die Internationale Normungsorganisation (ISO) hat nun erstmal einen standardisierten Ansatz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht. Die Inhalte und Struktur der neuen Norm ISO 14090 stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Noch mehr aktuelle Aktivitäten zur Anpassung an Klimafolgen in den Bundesländern, Kommunen, der Forschung und Praxis erfahren Sie in unserem Newsletter. Eine interessante Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Neue internationale Norm unterstützt bei Anpassung an Klimafolgen Durch den Klimawandel ist in Deutschland zukünftig mit häufigeren Starkregenereignissen zu rechnen. Quelle: Gina Sanders / Fotolia.com Neben Maßnahmen zum Klimaschutz rückt auch die systematisch geplante Anpassung an die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zunehmend in den Fokus von Entscheidungsträgern – sowohl in Städten und Gemeinden als auch in Unternehmen. Eine neue Norm der Internationalen Normungsorganisation (ISO) gibt nun Hilfestellung, wie gute Anpassung schrittweise umgesetzt werden kann. Die ISO 14090 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“ unterstützt Organisationen dabei, die Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten und Pläne für eine effektive Anpassung aufzustellen. Jede Organisation, unabhängig von ihrer Größe oder Art, wird ermuntert, die neue Norm anzuwenden. Nationaler Dialog: Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge Das Umweltbundesamt und das Umweltministerium veranstalten vom 26.-27. November 2019 den Nationalen Dialog "Klimawandelfolgen in Deutschland - Bereit zu handeln für bessere Vorsorge" in Berlin. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger stellen auf dem Nationalen Dialog erstmals ausgewählte Ergebnisse des Monitoringberichts 2019 der Öffentlichkeit vor. Mit Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen und mit nicht-staatlichen Akteuren einschließlich der Zivilgesellschaft ewrden der erreichte Stand, die Handlungserfordernisse und die Perspektiven der Klimawandelanpassung diskutiert. UBA-Webinar: Politikrelevante Erkenntnisse aus dem IPCC-Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima (SROCC) Der neuste Sonderbericht des Weltklimarats IPPC zeigt: Der Klimawandel hat schon heute gravierende Folgen für die Meere und Polargebiete. Die Ozeane erwärmen und versauern zunehmend, die Zahl der marinen Hitzewellen steigt, der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt sich. Zu den politikrelevanten Inhalten des Sonderberichts veranstaltet das UBA ein Webinar am 25.10.2019 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Es richtet sich an Expertinnen und Experten aus Deutschland mit Vorwissen zum Klimaschutz, dem Ozean und der Kryosphäre, die in der Information und Beratung von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft tätig sind. City Climate Finance Gap Funds: Förderfonds für klimagerechte urbane Infrastruktur Mit mindestens 100 Millionen Euro fördern der Globale Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie sowie die Regierungen Deutschlands und Luxemburgs künftig klimagerechte urbane Infrastrukturprojekte. Der City Climate Finance Gap Funds soll helfen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu dessen Minderung in mindestens 12 Städten pro Jahr von der Ideenphase in die konkrete Umsetzung zu überführen. Insgesamt soll er Investitionen in Höhe von mindestens vier Milliarden Euro erschließen. Nationaler Waldgipfel diskutiert über Maßnahmen gegen klimabedingte Waldschäden Für ein mindestens 500 Millionen Euro schweres Wiederaufforstungsprogramm für Mischwälder, unter anderem mit standortangepassten Baumarten, hat sich Bundeswaldministerin Julia Klöckner ausgesprochen. Im Rahmen des Nationalen Waldgipfels betonte die Ministerin die besondere Bedeutung der Wälder für den Klimaschutz und die ernste Lage nach den Dürresommern 2018 und 2019. Zuvor forderte der Deutsche Verband Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) drastische Klimaschutzmaßnahmen und eine rasche und aktive Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Mit waldbaulichen Maßnahmen wie Pflanzung, Saat sowie natürlichen Prozessen der Wiederbewaldung und Naturverjüngung sollen demnach Mischbestände mit verschiedenen Baumarten und Herkünften begründet werden, die sowohl an das herrschende als auch das zukünftige Klima angepasst sind. Die aktuelle Diskussion um die richtige Klimaanpassung der Wälder will der DVFFA mit einer wissenschaftlichen Perspektive versachlichen. Hessische Landesregierung stellt Schutzmaßnahmen für Wälder im Klimawandel vor Mit einem umfangreichen Sofortprogramm will die Landesregierung in Wiesbaden die hessischen Wälder vor den Folgen des Klimawandels schützen. Der Plan sieht bis 2023 Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro vor. Unter anderem sollen private und kommunale Waldeigentümer 25 Millionen Euro erhalten, um Sturm- und Trockenheitsschäden zu beheben. Ein 12-Punkte-Plan fördert außerdem Maßnahmen zur Aufforstung und zur Anpassung des Waldes an Klimaveränderungen. So sollen in den kommenden Jahren 100 Millionen Bäume gepflanzt werden. Rheinland-Pfalz: Verbesserungen bei Hochwasserschutz und Trinkwasserinfrastruktur Zwei zu wesentlichen Teilen aus Landesmitteln finanzierte Projekte zur Klimafolgenanpassung hat die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im August gewürdigt. In Koblenz weihte die Ministerin den letzten Bauabschnitt einer Hochwasserschutzanlage für drei Stadtteile ein, dessen Gesamtkosten von rund 55 Millionen Euro zu über 90 Prozent aus Landesmitteln kommen. In dem Ort Traben-Trarbach übergab Höfken einen Förderbescheid über acht Millionen Euro für den Bau einer zukunftsfähigen Trinkwasserinfrastruktur für die Region. Neues Beratungsprogramm zur kommunalen Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen Im Rahmen des Programms "Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW" steht Nordrhein-Westfalen seinen Kommunen ab sofort bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützend zur Seite. Bereits bestehende Klimaanpassungsstrategien sollen so weiterentwickelt werden. Kommunen ohne oder mit nur wenigen Anpassungsaktivitäten will das Land sensibilisieren und bedarfsorientiert unterstützen. Durch das Programm soll das Thema Klimafolgenanpassung als Bestandteil kommunalen Handelns etabliert werden. Hessisches Umweltministerium unterstützt Städte bei der Abkühlung in heißeren Sommern Ein neuer Handlungsleitfaden zeigt Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz Maßnahmen auf, mit denen sie sich dem Klimawandel besser anpassen können. Er basiert auf der Studie "Klimprax Stadtklima", die in Wiesbaden und Mainz Stadtteile untersucht hat, in denen empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder und ältere Menschen im Sommer besonders unter der Hitze leiden. Der Leitfaden empfiehlt konkrete Maßnahmen, die Städte bei der Infrastrukturplanung berücksichtigen können. Dazu gehören etwa Grünflächen und Parks, Trinkwasserbrunnen und Schattenplätze. WWF warnt: Meeresspiegelanstieg gefährdet Küsten Die Umweltschutzorganisation World Wide Fund for Nature (WWF) fordert umfassende Gesetze zur Minderung von Treibhausgasemissionen, um den Anstieg der Meeresspiegel an den deutschen Nord- und Ostseeküsten zu verlangsamen. Daneben fordert die Organisation für die Ostseeküste und das Wattenmeer Schritte zur Klimafolgenanpassung. Bei einem zu schnellen Meeresspiegelanstieg drohten ansonsten der Verlust von Wattflächen, eine zunehmende Erosion an Küsten und Inseln sowie ein höheres Sturmflutrisiko. Statt harter Schutzbauten aus Stein oder Beton plädiert der WWF für weichen, naturnahen Küstenschutz, beispielsweise durch Sandaufspülungen oder die Verlegung der Deichlinie. Stadtgrün wertschätzen: Finanziellen Nutzen von Grünflächen in Städten verdeutlichen Urbane Grünflächen können Klimafolgen lindern, die Luftqualität verbessern und das Wohlbefinden steigern. Auf kommunaler Ebene fehlen jedoch häufig die Argumente für den Wert urbaner Grünflächen. Das Forschungsprojekt „Stadtgrün wertschätzen“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) will das mit einem neuen Tool ändern, das den ökonomischen Wert von Stadtgrün in konkreten Euro-Beträge beziffern. Fazit: Der ökologische Nutzen von Grünflächen ist Millionen wert. Das Tool wurde bereits in Leipzig, Karlsruhe, Augsburg und Nürnberg getestet. Neue Toolbox "Klimaanpassung im Stadtumbau" Eine anwendungsorientierte Arbeitshilfe, mit der kommunale Planer im Rahmen städtischer Bauvorhaben konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen können, ist die neue Toolbox "Klimaanpassung im Stadtumbau". Mit insgesamt acht in verschiedenen deutschen Fallstudienstädten erprobten Werkzeugen und Prozessen versammelt sie eine Auswahl beispielhafter Anregungen für Infrastrukturmaßnahmen. Die Toolbox ist im Rahmen des Forschungsprojekts "Klimaresilienter Stadtumbau" entstanden, das unter anderem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert wird. Holzbau im Klimawandel: Holzbauten trotzen der Erderwärmung Gebäude aus Holz können den derzeit prognostizierten klimatischen Bedingungen der kommenden rund 100 Jahre standhalten. Das ist das Fazit einer aktuellen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI). Demnach lassen die Änderungen des Klimas bis zum Jahr 2115 keine bauphysikalischen Schäden an Holzbauten erwarten. Für die zukünftige Bauplanung haben die Forschenden außerdem Empfehlungen zum Schutz vor Hitze, Holzschädlingen und Extremwetterereignissen wie Sturm und Starkregen entwickelt. Portalorgan Lunge − der Einfluss des Klimawandels auf tödliche Lungenerkrankungen Menschen mit Erkrankungen der Lunge reagieren besonders empfindlich auf direkte und indirekte Folgen des Klimawandels. Mediziner bezeichnen die Lunge daher auch als "Portalorgan" für die Auswirkungen von extremer Hitze oder Trockenheit. Der Zusammenhang zwischen steigenden Temperaturen und einer höheren Sterblichkeit war Thema beim 22. Deutschen Lungentag in Potsdam. Eine Erderwärmung von einem Grad Celsius führe unter älteren Europäern zu einer Mortalitätssteigerung durch Lungenkrankheiten von 3,6 Prozent; unter Senioren seien es bis zu 6,4 Prozent. Mit Künstlicher Intelligenz vom Satellitenbild zum Trinkwasserkonzept Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wollen Bodeneigenschaften mittels einer Künstlichen Intelligenz und ohne Bodenproben bestimmen, um damit Trinkwasserkonzepte für Städte zu entwickeln. Dazu trainieren sie eine Künstliche Intelligenz, die allein aus Satelliten- und Luftbildern verlässliche Informationen über Faktoren wie Bodenfeuchte, Vegetation oder Bodenzusammensetzung etwa im Einzugsgebiet von Flüssen ermittelt. Besonders in Wassermangelregionen sind solche Informationen für die Umsetzung von Trinkwasserkonzepten in Städten unerlässlich. Investitionen in die Vorsorge vor Klimaschäden lohnen sich Weltweite Investitionen in die Klimafolgenanpassung in Höhe von 1,8 Billionen Dollar zwischen 2020 und 2030 könnten Nettogewinne von 7,1 Billionen Dollar generieren. Das rechnet die Globale Kommission für Anpassung in einer neuen Studie vor. Investitionen in Frühwarnsysteme, klimaresistente Infrastruktur, Trockenlandwirtschaft, Mangrovenschutz und Wasserressourcen könnten demnach künftige Verluste abfedern. Verringerte Risiken bei steigender Produktivität und Innovation sorgen darüber hinaus für wirtschaftliche Effekte. Hinzu kommen positive Folgen für Gesellschaft und Umwelt. UBA-Studie: Natürliche Regenwasserverdunstung hat großes Potential zur Kühlung in Stadt und Umland Die Nutzung von Regenwasser für die Verdunstungskühlung in Städten ist ein noch relativ neuer Ansatz bei der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel. In drei Fallstudien hat das UBA untersucht, wie sich entsprechende Techniken und Verfahren auf Gebäude-, Quartiers- und Gesamtstadtebene auf das thermische Wohlbefinden von Menschen auswirken können und welche energetischen Einsparungen sich daraus potenziell ergeben. Darüber hinaus stellt das UBA Kommunen sowie dem Gesetzgeber verschiedene Handlungsempfehlungen zur Verfügung. EEA-Berichte zu nachhaltigem Wandel und EU-Landwirtschaft Die Europäische Umweltagentur (EEA) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich gesellschaftlicher Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit politisch und praktisch umsetzen lässt. Ein neuer Bericht gibt verschiedene Anregungen zur erfolgreichen Koordinierung von Transitionsprozessen. In einem weiteren Papier prognostiziert die EEA negative Folgen für die EU-Landwirtschaft durch Klimaveränderungen und Extremwetterereignisse. Zwar rechnet sie mit besseren Ernten durch längere Vegetationsphasen im Norden. Unter dem Strich überwiegen jedoch Ertragsrückgänge anderswo. Leitfaden der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften: Wie sich Städte auf extreme Hitze vorbereiten können Ein neuer Ratgeber des Klimazentrums der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) soll Städten und Kommunen dabei helfen, die Folgen von Hitzewellen zu entschärfen. Laut IFRC gehören die Extremwetterereignisse zwar zu den tödlichsten überhaupt, sind aber voraussehbar. Unter anderem gibt das Dokument Hinweise zum Aufbau von Warnsystemen sowie zur gezielten Stärkung der Gesundheitssysteme. Auch zu den Themen Stadtplanung, Gebäude und Verkehr macht das Papier konkrete Vorschläge, die zu einem gesünderen Stadtklima beitragen können. Klimawandel bedroht genetische Vielfalt der europäischen Pflanzenwelt Viele europäische Pflanzenarten sind laut einer Studie unter Leitung des Max-Planck-Instituts (MPI) für Entwicklungsbiologie vom Klimawandel bedroht. Die Forschenden zeigten, dass nur wenige Exemplare der Ackerschmalwand (Arabidopsis thaliana) über die nötigen genetischen Voraussetzungen verfügen, um gegen die für Süd- und Südosteuropa prognostizierte Hitze und Trockenheit zu bestehen. Damit werde die genetische Vielfalt in diesen Gegenden deutlich schrumpfen. Der Befund lässt sich dem MPI zufolge sehr wahrscheinlich auf andere Pflanzenarten übertragen.

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung in Stade-Bützfleth

Verfahrensführende Behörde: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion-, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Trägerin des Vorhabens / Antragstellerin: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Standort Cuxhaven, Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das oben genannte (o. g.) Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Das o. g. Planfeststellungsverfahren hat weder die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage Regasification Unit (FSRU) noch die Errichtung und den Betrieb einer landgebundenen Liquefied Natural Gas (LNG) Anlage in Stade-Bützfleth zum Gegenstand. Für diese eigenständigen Vorhaben führt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) eigenständige Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim NLWKN - Direktion-, Standort Braunschweig, sowie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als jeweils zuständige Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde. 1. Vorhaben NPorts: Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Anlegers für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlicher Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden - synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Zudem soll der vorhandene Südhafen umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen. Mit Blick auf den Umschlag von LNG ist für einen Übergangszeitraum die Nutzung des Anlegers durch die vorgenannte, von der HEH geplante FSRU vorgesehen. Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung des Anlegers ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen inkl. erforderlicher Ausbaggerungsarbeiten, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Verbreiterung Deichverteidigungsweg, Provisorische Deichüberfahrt, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, temporärer Pontonanleger, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Rücklaufwasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen. 2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens): a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Das Genehmigungsverfahren wird seit April 2023 geführt. c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Verfahrensablauf zu 1: Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 19 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24.05.2022 (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung des Antrages einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht, und die Auslegung des Plans erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die Planunterlagen konnten daher in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 (jeweils einschließlich) im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Daneben lag der o. g. Antrag und die o. g. Planunterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einschließlich 01.09.2022 Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan einreichen bzw. erheben. NPorts hat im weiteren Verfahrensverlauf einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht. Inhalt des 1. Änderungsantrags: - die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur, - die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 14.11.2022 einen 2. Änderungsantrag gestellt. Mit diesem Antrag wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade), - Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE. Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNGG durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 PlanSiG wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen über den o. g. Link eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts für das o. a. Vorhaben einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt. Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen). Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Herstellung von zwei zusätzlichen Sturmpollern in der 2. Reihe an der Anlegerwand - Herstellung eines Schüttsteinwerks am Deich im Bereich der Anlegerwand und der Flügelwand (Nord) - Anpassung der Ausführung der Flügelwand (Nord) am AVG - Änderung der Lage der Entwässerungsgräben auf dem Kleilager Saline - Nutzung zweier vorhandener Betonbecken der AOS als Sandfang für das Rücklaufwasser der Sandlagerfläche - Einleitung des Rücklaufwassers der Sandlagerfläche über den „Regenhauptsammler 1“ (RHS 1) der AOS in die Elbe. Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 26.04.2023 mit dem 5. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Zusätzlicher temporärer Pontonanleger am Elbufer bei Strom–Km 654,6 Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 10.5.2023 (einschließlich) zum 5. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 5. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 17.05.2023 mit dem 6. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Erweiterung der Menge zur Einleitung des Abtrocknungswassers am Kleilager Saline - Änderung der Becken zur Zwischenspeicherung des Abtrocknungswassers - Anpassung des Prüfmonitorings des Abtrocknungswassers vor Einleitung. Aufgrund dieses 6. Änderungsantrags und der damit verbundenen Änderungen, die lediglich die wasserrechtliche Erlaubnis betreffen, erfolgte eine Kurzbeteiligung der dafür zuständigen Träger öffentlicher Belange vom 22.05.2023 bis 02.06.2023. Beteiligt wurde der Landkreis Stade sowie der NLWKN, Betriebsstelle Stade. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens wurde durch die Erteilung von mehreren Zulassungen des vorzeitigen Beginns gem. § 69 Abs. 2 und § 17 WHG bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung von Teilmaßnahmen begonnen, um eine rechtzeitige Umsetzung des gesamten Vorhabens sicherzustellen. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann durch NPorts ausgewertet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gem. § 10 Abs. 3 LNGG i. V. m. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt hat. Die im Rahmen der Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch NPorts ausgewertet. Unter Hinzuziehung dieser Erkenntnisse und nach Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 27.09.2023 bis zum 10.10.2023 (einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie untenstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 27.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 in den betroffenen Gemeinden und Ämtern zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den Gemeinden und Ämtern erfolgte nach jeweiliger ortsüblicher Bekanntmachung. Die Texte dieser Bekanntmachungen, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls untenstehend.

Sturmflutwinter 2019/2020: NLWKN zieht Bilanz und stellt Planungen vor

Norden Sie stellten den Küstenschutz auf den Inseln auf eine harte Probe: Insbesondere die ungewöhnliche Kette von Sturmfluten mit Wasserständen von bis zu zwei Metern über dem mittleren Tidehochwasser hatten Anfang Februar Dünenabbrüche und Strandrückgänge auf allen Ostfriesischen Inseln zur Folge. Die Bewertung der im Winter entstandenen Schäden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist nach Ende der Sturmflutsaison nun abgeschlossen. Konkrete Handlungsbedarfe erblickt der NLWKN auf Juist, Langeoog und Wangerooge. Vor allem die Insel Langeoog rückt 2020 in den Fokus der Küstenschützer. Sie stellten den Küstenschutz auf den Inseln auf eine harte Probe: Insbesondere die ungewöhnliche Kette von Sturmfluten mit Wasserständen von bis zu zwei Metern über dem mittleren Tidehochwasser hatten Anfang Februar Dünenabbrüche und Strandrückgänge auf allen Ostfriesischen Inseln zur Folge. Die Bewertung der im Winter entstandenen Schäden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist nach Ende der Sturmflutsaison nun abgeschlossen. Konkrete Handlungsbedarfe erblickt der NLWKN auf Juist, Langeoog und Wangerooge. Vor allem die Insel Langeoog rückt 2020 in den Fokus der Küstenschützer. Auf Grundlage sorgfältiger Analysen der aktuellen Situation der Schutzdünen hatten sich die Experten in den vergangenen Wochen und Monaten ein detailliertes Lagebild auf den einzelnen Inseln gemacht. „Es handelt sich um einen sehr dynamischen Raum, der ständig in Bewegung ist. Die genaue Entwicklung hängt letztlich von der Anzahl und Schwere der während der Saison zwischen Oktober und April eingetretenen Sturmfluten ab“, erläutert Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden-Norderney. Umfangreichere Küstenschutzmaßnahmen sind witterungsbedingt erst nach Ende des Winterhalbjahres durchführbar. Aufgrund der festgestellten Bedarfe rücken 2020 dabei die Inseln Juist, Langeoog und Wangerooge in den Blick. So muss auf Juist im Bereich der Bill eine kleinräumige Dünenlücke geschlossen werden, um den Sturmflutschutz hier wieder vollständig herzustellen. Rund 15.000 Kubikmeter Sand sollen dabei helfen, die vorhandene Schutzdünenstrukturen zu verstärken und zu schließen. „Die Maßnahmen werden intensiv in das Umfeld eingepasst, naturnah gestaltet und anschließend mit Strandhafer bepflanzt“, verweist Thorenz auf das Bewusstsein der Küstenschützer für den sensiblen Naturraum, in dem die Maßnahmen auf den ostfriesischen Inseln stattfinden. Die Arbeiten sollen im Sommer nach der Brutzeit beginnen und bis zum Herbst abgeschlossen sein. Auf Langeoog steht die Schutzdüne vor dem Pirolatal seit langem im Fokus des Küstenschutzes - litt dieser Inselbereich doch bereits in den vergangenen Jahren zunehmend unter Sandmangel. Zuletzt waren 2017 und 2018 der Strand zum Ausgleich der fehlenden Sandmengen sowie ein Sanddepot zum Schutz der Düne aufgespült worden. „Diese Maßnahme hat große Teile der eigentlichen Schutzdüne seitdem wirksam vor Erosionen geschützt. Sie hat ihre Funktion voll erfüllt“, erklärt Frank Thorenz. Durch das Sturmflutgeschehen wurde der eingebrachte Sand inzwischen auf einer Länge von rund 700 Metern vollständig abgetragen. In den übrigen Abschnitten ist das Depot erheblich erodiert und das Strandniveau zurückgegangen. Noch in diesem Jahr ist deshalb eine Aufspülung auf einer Länge von knapp zwei Kilometern erforderlich, um die Sturmflutsicherheit vor dem Pirolatal wiederherzustellen. Im Rahmen der Maßnahme sollen insgesamt mehr als 700.000 Kubikmeter Sand eingespült werden. Das Material hierzu wird aus dem dynamischen Fahrwasser der vor Langeoog verlaufenden Accumer Ee gewonnen. Die umfangreiche Strandaufspülung wurde vom NLWKN bereits ausgeschrieben - ein Beginn ist im Frühsommer geplant. Rechtzeitig vor der Sturmflutsaison im September soll die Maßnahme abgeschlossen sein. Küstenschutz im Zusammenspiel mit der Natur Küstenschutz im Zusammenspiel mit der Natur Die auf Langeoog und anderen Inseln praktizierten Sandaufspülungen zum Ausgleich von Sedimentdefiziten haben sich nach Ansicht der Küstenschützer bewährt. „Das Prinzip des Bauens mit der Natur (building with nature) ist weltweit als sehr nachhaltiges Küstenschutzkonzept für solch sensible Bereiche wie die ostfriesischen Inseln bekannt. Der NLWKN kooperiert zudem im Rahmen eines gleichnamigen EU-Projektes sehr eng mit niederländischen, dänischen und belgischen Partnern. Ziel ist es, das Verständnis der Wirkungen und der Ausführung von Strandaufspülungen weiter zu verbessern“, betont Prof. Thorenz. Auch auf Wangerooge findet das bewährte Schutzkonzept Anwendung: Hier hatten die Sturmfluten des vergangenen Winters das vorgelagerte Sanddepot im Bereich der Nordostdünen auf Höhe des Strandübergangs Bootsweg in großen Teilen abgetragen. Es muss zum Schutz des eigentlichen Dünenkörpers wiederaufgebaut werden. Zuletzt war dies im Jahr 2018 geschehen. Vorgesehen ist der Einbau von rund 30.000 Kubikmetern Sand auf einer Länger von ca. 600 Metern, die im Osten der Insel gewonnen werden. Die Maßnahme ist durch den NLWKN bereits ausgeschrieben. Ein Baubeginn ist für Mai geplant. Ergänzt werden sollen die umfangreichen Aufspülungsvorhaben auf den ostfriesischen Inseln durch Sandfangmaßnahmen am Dünenfuß: Diese werden mit Buschzäunen als naturnahe Maßnahme umgesetzt. „Ziel ist es, den vom Wind transportierten Sand einzufangen und so erodierte Bereiche des Dünenfußes wieder aufzubauen. Auf diese Weise entsteht ein zusätzliches Sandpolster zum Schutz der eigentlichen Dünen“, erklärt Thorenz das dem Schneefangzaun ähnelnde Prinzip. Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird der NLWKN die Sturmflutsicherheit auf den Inseln bis zur kommenden Sturmflutsaison wiederherstellen. Alle Aktivitäten werden in enger Abstimmung mit den Inselgemeinden und der Nationalparkverwaltung umgesetzt. Insgesamt werden für Küstenschutzmaßnahmen auf den Inseln in diesem Jahr mehr als 9 Millionen Euro aus der Bund-Länder Gemeinschaftaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes investiert.

450.000 Kubikmeter Sand zum Schutz von Langeoog

Langeoog/Norden. 450.000 Kubikmeter Sand sollen in diesem Jahr dazu beitragen, dass Langeoog auch künftig zuverlässig vor Sturmfluten geschützt ist. Im Juli startet die Strandaufspülung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bereits in den kommenden Tagen werden vor der Schutzdüne am Pirolatal Teile des hierfür erforderlichen Baugeräts angelandet. 450.000 Kubikmeter Sand sollen in diesem Jahr dazu beitragen, dass Langeoog auch künftig zuverlässig vor Sturmfluten geschützt ist. Im Juli startet die Strandaufspülung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bereits in den kommenden Tagen werden vor der Schutzdüne am Pirolatal Teile des hierfür erforderlichen Baugeräts angelandet. Hintergrund der bereits jetzt startenden Baustelleneinrichtung sind vor allem logistische Erfordernisse, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der Planungen des Landes für den Schutz der Ostfriesischen Inseln: „Für Projekte wie die auf Langeoog derzeit in Vorbereitung befindliche Strandaufspülung verfügen europaweit nur wenige Spezialfirmen über die nötige Expertise sowie das entsprechende Gerät. Bei unseren Partnern für das konkrete Vorhaben auf Langeoog, der dänischen Firma Rohde Nielsen A/S und den von dieser beauftragten Firmen, stehen kurzfristig Schiffskapazitäten zur Verfügung, um das Material bereits im Mai anlanden zu können. Diese werden wir nutzen“. Noch in dieser Woche sollen deshalb im Bereich des zuletzt 2022 aufgespülten Verschleißkörpers vor dem Pirolatal vor allem Spülrohre und weiteres erforderliches Baugerät über den Strand antransportiert werden. Das Material soll ab Juli dazu dienen, den mit einem Spezialschiff – einem sogenannten Laderaumsaugbagger – vor Langeoog gewonnen Sand per Spülleitung an den Strand zu pumpen, wo er eingebaut wird. „Unser Ziel ist es, Schutzmaßnahmen für Schutzdünen im besonders wertvollen Naturraum des Nationalparks an den natürlich ablaufenden Prozessen zu orientierten und soweit möglich den Bau massiver Küstenschutzanlagen zu vermeiden. Über die Strandaufspülung kann die derzeit nicht ausreichende natürliche Sandversorgung der Strände vor dem Pirolatal ausgeglichen werden“, erklärt Prof. Thorenz die Hintergründe der Maßnahme. Auf Langeoog und auf anderen Ostfriesischen Inseln waren im Rahmen der jüngsten Sturmflutsaison deutliche Sandverluste aufgetreten. Die Schutzdüne am Langeooger Pirolatal schützt Teile der Ortslage und das Wassergewinnungsgebiet der Insel. Für ihre Sicherheit sind der vorgelagerte Verschleißkörper aus Sand und der Strand selbst von entscheidender Bedeutung. Beide sollen im Laufe des Sommerhalbjahrs auf rund zwei Kilometer Länge verstärkt werden. „Für derartige Küstenschutzvorhaben steht nur das vergleichsweise schmale Zeitfenster des Sommerhalbjahres zur Verfügung, denn im Winter sind Bautätigkeiten im Bereich der Schutzdünen vor dem Hintergrund des jederzeit zu erwartenden Sturmflutgeschehens unmöglich“, werben die Küstenschützer um Verständnis für die Überschneidung mit der touristischen Hauptsaison.

Bilanz nach Sturmtief Niklas: Teek am Festland – leichte Sandverluste auf den Inseln

Norden. Vier leichte Sturmfluten im Emsgebiet, insgesamt zwei an der übrigen niedersächsischen Küste: Die winterliche Sturmflutsaison befindet sich im vollen Gange. Nach Sturmtief Niklas zieht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine erste Bilanz zu den Auswirkungen der jüngsten Winterstürme auf die Küstenschutzanlagen. Besonders die Ostfriesischen Inseln stehen im Fokus der Küstenschützer. Vier leichte Sturmfluten im Emsgebiet, insgesamt zwei an der übrigen niedersächsischen Küste: Die winterliche Sturmflutsaison befindet sich im vollen Gange. Nach Sturmtief Niklas zieht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine erste Bilanz zu den Auswirkungen der jüngsten Winterstürme auf die Küstenschutzanlagen. Besonders die Ostfriesischen Inseln stehen im Fokus der Küstenschützer. Die eingetretenen Sandverluste an den Dünen und Verschleißkörpern wurden dazu in den letzten Tagen von Mitarbeitern der NLWKN-Betriebshöfe im Rahmen einer Erstbegutachtung aufgenommen und vermessen. Das Ergebnis: „Verglichen mit der Situation nach der letzten leichten Sturmflut Mitte Oktober haben die jüngsten erhöhten Wasserstände nur zu geringfügigen Veränderungen im Bereich der Strandaufspülung Langeoog, der Schutzdüne an der Kugelbake auf Norderney und der Verschleißkörper an den Wangerooger Nordostdünen und den Spiekerooger Süderdünen geführt“, bilanziert die NLWKN-Geschäftsbereichsleiterin Betrieb und Unterhaltung , Anja Lorenz. Vor allem die Tide am frühen Freitagmorgen (24.11.) war erhöht ausgefallen und hatte etwa am Pegel Norderney Riffgat Wasserstände zur Folge, die 1,36 Meter über dem Mittleren Tidehochwasser aufliefen. Auf Borkum sind dem NLWKN zufolge vor allem im Bereich der Kobbedünen Sandverluste zu verzeichnen. Es handelt sich hier allerdings nicht um gewidmete Schutzdünen, die dem Sturmflutschutz der Insel dienen. Im Bereich der Schutzdünen gingen lediglich Sandfangzäune am Dünenfuß verloren. Auf der Nachbarinsel Juist führten die Sturmfluten vom 23. und 24. November in Teilabschnitten zu Dünenabbrüchen von maximal sechs Metern. Auch an einem der Schutzdüne vorgelagerten Sandpuffer, der durch den Einsatz von Sandfangzäunen gewonnen werden konnte, sind demnach Teile abgetragen worden. Während auf Norderney am kürzlich verstärkten Dünenabschnitt im Bereich Kugelbake leichte Abbrüche von durchschnittlich zwei Metern Tiefe eingetreten sind, registrierte der NLWKN-Betriebshof auf Baltrum keinerlei Abbrüche an den Schutzdünen. Auch auf Langeoog hatte Niklas keine Dünenerosionen und keine Verluste an den Sandfangzäunen im Westen der Insel zur Folge. „An dem im Jahr 2022 vor der Schutzdüne am Pirolatal aufgespülten Verschleißkörper sind Verluste mit ca. fünf und zehn Metern Tiefe aufgetreten. Hierdurch wurde ein Abbruch an der eigentlichen Schutzdüne erfolgreich verhindert. Der Verschleißkörper selbst ist dabei noch zu rund 70 Prozent erhalten und voll funktionsfähig“, so Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Inselschutz zuständigen NLWKN-Betriebsstelle in Norden. Der auf der benachbarten Insel Spiekeroog in diesem Jahr angelegte Verschleißkörper im Bereich der Süderdünen verzeichnet geringfügige Abbrüche von bis zu ca. zwei Metern Tiefe. Blickpunkt Wangerooge Blickpunkt Wangerooge Ein besonderes Augenmerk der Küstenschützer liegt derzeit auf Wangerooge. Die erhöhten Wasserstände der vergangenen Tage haben hier lokal zu weiteren Erosionen an der Dünenverstärkung im westlichen Teil der Nordostdünen von bis zu fünf Metern geführt. Diese sind damit deutlich geringer ausgefallen, als die lokalen Erosionen im Rahmen der letzten Sturmflut im Oktober. Damals waren Verluste in einer Größenordnung von bis zu zehn Meter aufgetreten. „Eine Gefährdungslage und damit verbunden ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht auf Grund der vorhandenen Breite und Höhe der Schutzdünen nach wie vor nicht“, betont Prof. Frank Thorenz. Dem Küstenschutzexperten zufolge sei es allerdings abzusehen, dass ein Wiederaufbau der seewärtigen Dünenverstärkung in den erodierten Bereichen im Jahr 2024 erforderlich werde. „Das genaue Ausmaß einer solchen Küstenschutzmaßnahme kann erst gegen Ende der Sturmflutsaison belastbar kalkuliert werden“, so Thorenz. Für die Küstenschutzanlagen auf dem Festland brachten die leichten Sturmfluten der vergangenen Woche keine sicherheitsrelevanten Schäden, aber einiges an Teek mit sich: An den landeseigenen Festlandsdeichen wurden insgesamt knapp 12.600 Kubikmeter Treibgut angespült. An den Inseldeichen fielen im Rahmen der Sturmfluten dagegen nur geringe Teekmengen an.

Delegation aus China und Taiwan in Norden und auf Norderney

Norden/ Norderney – Eine Delegation von Küstenschutzexperten aus China und Taiwan informierte sich vergangene Woche beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Norden über den Küstenschutz in Niedersachsen. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf den Ostfriesischen Inseln und der Vorlandsicherung. Geleitet wurde die Delegation wurde von Prof. Jinhai Zheng von der Hohai Universität in Nanjing (China) und Prof. Dong-Jiing Doong vom National Taiwan Ocean University in Keelung (Taiwan). Ferner gehören Dr. Aifeng Tao, Dr. Xianbo Feng sowie Xiaoyan Zhou von der Universität Nanjing zur Gruppe. Nach Deutschland eingeladen und begleitet wurde die Abordnung von Dr. Peter Fröhle von der Universität Rostock. Anlass sind gemeinsame Forschungsvorhaben der Universität Rostock mit den Universitäten in Nanjing und Keelung zu Fragen des Küsten- und Hochwasserschutzes. Nach einer herzlichen Begrüßung in der Betriebsstelle Norden des NLWKN informierte Betriebsstellenleiter Frank Thorenz die Gäste zunächst über die Küstenschutzstrategien und Maßnahmen sowohl am Festland als auch auf den Inseln. Vertieft wurden die angesprochenen Aspekte bei anschließenden Ortsterminen. Interessiert zeigten sich die Besucher insbesondere an der Art des Deichbaus mit Klei, da entsprechende Anlagen in Fernost überwiegend massiv befestigt werden. Weiter legten die Gäste großen Wert auf die Besichtigung des Deichvorlandes in Hilgenriedersiel und ließen sich dessen Bedeutung für Küsten- und Naturschutz, die Rolle des Lahnungsbaus im Erosionsschutz sowie das hier praktizierte Deichvorlandmanagement erläutern. „Wir haben an der Küste östlich von Nanjing ebenfalls Wattflächen mit ganz ähnlichen Fragestellungen wie in Ostfriesland“, erklärte Prof. Jinhai Zheng. „Wir nehmen daher viele wertvolle Eindrücke mit, wie man auch in China möglichst naturnahen Küstenschutz betreiben kann“. Eine weitere Station der Gruppe war das Deckwerk auf Norderney, das zwischen 2001 und 2008 auf einer Länge von zwei Kilometern neu errichtet worden war. Hier beeindruckten technische Innovationen wie die Schwallwände an der Georgshöhe sowie die Integration von Anforderungen des Küstenschutzes und des Fremdenverkehrs die Experten aus Fernost. Einig war sich die Gruppe darin, dass gerade in Siedlungsbereichen genug Raum für zukünftige Küstenschutzmaßnahmen vorgehalten werden muss. Dieses sei vor dem Hintergrund des Klimawandels eine wichtige Aufgabe, um auch zukünftig den Schutz vor Sturmfluten sicherstellen zu können. Am Beispiel der anschließend besichtigten Schutzdünen erläuterte Thorenz, welche unterschiedlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Funktion der Dünen zu erhalten. „Ob Strandaufspülungen, Dünenverstärkungen, Sandfangmaßnahmen oder Dünenbepflanzungen: Hier kommt es insbesondere darauf an, mit der Natur zu arbeiten, um in diesem dynamischen Bereich nachhaltigen Küstenschutz betreiben zu können“. In diesem Zusammenhang besichtigte die Gruppe den mehr als drei Hektar großen Pflanzacker des NLWKN auf Norderney, auf dem Strandhafer für Küstenschutzzwecke kultiviert wird. Den Abschluss der Exkursion bildete ein Besuch der Deiche und Vorländer im Süden der Insel, bevor sich die Gruppe herzlich beim NLWKN bedankte und nach Rostock zurückkehrte.

280.000 Kubikmeter Sand von der Robbenplate für Norderney

Norderney. Die Strandaufspülung auf Norderney beendet. Knapp 300.000 Kubikmeter Sand wurden seit dem 11. Juni 2007 von der Robbenplate auf den Nordwest-Strand der Insel befördert. Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) investierte hier rund zwei Millionen Euro, um die Folgen des Sturmflutwinters zu beseitigen. Das Geld stammt aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung. "Im Winter 2006/2007 trafen drei schwere Sturmfluten die ostfriesischen Inseln; die freiwerdenden Kräfte der brandenden Wellen ließen den Strand buchstäblich schmelzen", betonen Frank Thorenz, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Norden und Projektleiter Theo van Hoorn. Vermessungsarbeiten im Februar 2007 im Strand- und Vorstrandbereich ergaben ein sehr niedriges Strandniveau, das bis zu zwei Meter unter dem der Aufspülung des Jahres 2000 lag. "Die schwere Sturmflut von 18. März 2007 verschlechterte die Situation weiter", sagen die Experten vom NLWKN. "Zur Sicherung des Westkopfes der Insel war die Strandaufspülung von der Milchbar bis zum Nordstrand dringend erforderlich". Deutlich abnehmendes Strandniveau birgt die Gefahr, dass die Fußsicherungen und Einfassungen der Buhnen sowie des Deckwerkes des Westkopfes unterspült werden und so das gesamte Bauwerk gefährdet wird. Deshalb müssen die Strände regelmäßig aufgespült werden. Das erste Mal geschah das am Westkopf von Norderney im Jahr 1951/52. Die letzte von bisher insgesamt zehn Aufspülungen fand im Jahr 2000 statt. Seit 1976 stammt der Sand für die Norderneyer Strandaufspülungen aus der westlich des Norderneyer Seegats liegenden "Robbenplate" – der schwimmende Schneidradsaugbagger leistet immer wieder ganze Arbeit. Der mit dem Bagger in fünfzehn Metern Tiefe gelöste Sand wird über eine Rohrleitung zum Westkopf befördert. Diese wird im Norderneyer Seegat auf den Meeresgrund abgesenkt, um die Schifffahrt nicht zu beeinträchtigen. Spezielle Kupplungen, die sich im Notfall schnell lösen lassen, verbinden die Leitung mit dem Saugbagger. Über eine Längsleitung am Fuß des Deckwerks gelangt das Sand-Wasser-Gemisch in die einzelnen Buhnenfelder, wo sich der Sand ablagert. Die Einspülung wurde durch Planierraupen unterstützt. Ein Prospekt mit vielen Informationen zur Strandaufspülung kann in der Infospalte heruntergeladen werden.

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