Das Projekt "Widerstand und Klimaanpassung von Dünensystemen; Leitantrag, Vorhaben: Analyse der hydrodynamischen Randbedingungen und deren Auswirkungen auf die südwestliche Ostsee" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät (AUF), Professur für Küstenschutz und Küstendynamik.
Norden. Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Dafür stehen in diesem Jahr mehr als 81 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich sind für die Folgejahre bereits weitere Mittel in Höhe von 45,9 Millionen Euro per Verpflichtungsermächtigung verteilt. Insgesamt finanziert Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund damit eine Rekordsumme von 126,9 Millionen Euro in 156 Maßnahmen an der niedersächsischen Küste, auf den ostfriesischen Inseln, sowie den Mündungen von Ems, Weser und Elbe. Damit konnten weitestgehend alle vom Bund und vom Land Niedersachsen bereitgestellten Haushaltsmittel aus der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem „Sonderrahmenplan Küstenschutz“ an Vorhaben des Insel- und Küstenschutzes gebunden werden. „Ich bin der gesamten Landesregierung sehr dankbar, dass sie dem Hochwasser- und Küstenschutz personell und finanziell oberste Priorität einräumt“, so der Minister, „denn wir alle haben noch das flächendeckende Weihnachtshochwasser 2023/2024 aber auch massive Sturmfluten und Schäden an den ostfriesischen Inseln vor Augen.“ Zusammen mit der Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer, hat der Minister am (heutigen) Mittwoch das „Bau- und Finanzierungsprogramm Küstenschutz“ für das laufende Jahr vorgestellt. „Hochwasser- und Küstenschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe“, so NLWKN-Direktorin Rickmeyer. „Im Namen des NLWKN möchte ich mich nochmals bedanken, dass für dieses wichtige Aufgabenfeld zusätzliche Stellen bei uns im Landesbetrieb geschaffen wurden. Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Dafür braucht es neben den bereitgestellten Geldern auch entsprechende Fachkräfte. Engagierte Menschen für diese wichtigen und sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen, wird zunehmend schwierig. Die zusätzlichen, unbefristeten Stellen könnten hier ein wichtiger Anreiz sein.“ Der Großteil der Mittel geht an die Deichverbände, sie bekommen rund 59,1 Millionen Euro für die Umsetzung ihrer Maßnahmen – 15 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Das restliche Geld fließt in staatliche Küstenschutzmaßnahmen: Rund neun Millionen Euro werden zur Sicherung der Ostfriesischen Inseln (hier: Sandaufspülungen auf Langeoog und Norderney) verwendet. Außerdem fließt Geld in planerische Vorhaben wie beispielsweise die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz für den Bereich Festland. „Und wir blicken schon heute auf morgen und legen den finanziellen Grundstein für künftige Maßnahmen“, so Küstenschutzminister Meyer. So sind beispielsweise die Deichnacherhöhungen an der Elbe auf Krautsand bzw. in Hinterbrack oder im Bereich des Klosters Blankenburg an der Hunte bis zum Jahr 2027 abgesichert. Auch ist das Mitdenken des Naturschutzes am sensiblen Lebensraum Wattenmeer und den Ästuaren selbstverständlich. Mit einem ökologischen Sedimentmanagement und der Herstellung von zusätzlichen Salzwiesen kann umweltfreundlich und klimaschonend wertvolles Material für die Deichverstärkungen mit kurzen Transportwegen erzeugt werden. Auch sind grüne Deiche mit Schafbeweidung und möglichst wenig Einbauten aus Stahl oder Beton vorzugswürdig und Standard im Küstenschutz. Mit Blick auf zusätzlich beim NLWKN geschaffene Stellen warben Minister Meyer und NLWKN-Direktorin Rickmeyer um Fachkräfte im Küstenschutz: „Für die Menschen an der Küste zu arbeiten und deren Leben, Hab und Gut zu schützen ist eine wichtige Daueraufgabe. Wir suchen engagierte Menschen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Der NLWKN bietet bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize“, so Rickmeyer.
Spiekeroog/Norden. „Building with nature“, Bauen mit der Natur – auf diese Formel setzen die Küstenschützer des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), wenn es um die Sicherung der Ostfriesischen Inseln geht. Auf Spiekeroog besteht in diesem Sommer im Bereich der Süderdünen unweit des Zeltplatzes erhöhter Handlungsbedarf: Im Rahmen einer Dünenverstärkung sollen rund 80.000 Kubikmeter Sand dafür sorgen, dass ein Dünendurchbruch auf der Insel verhindert wird. „Building with nature“, Bauen mit der Natur – auf diese Formel setzen die Küstenschützer des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), wenn es um die Sicherung der Ostfriesischen Inseln geht. Auf Spiekeroog besteht in diesem Sommer im Bereich der Süderdünen unweit des Zeltplatzes erhöhter Handlungsbedarf: Im Rahmen einer Dünenverstärkung sollen rund 80.000 Kubikmeter Sand dafür sorgen, dass ein Dünendurchbruch auf der Insel verhindert wird. Um den Dünenzug, der den Bestand der Insel im Südwesten schützt, nachhaltig gegen Sturmfluten zu sichern, wird in den kommenden Wochen dazu ein vorgelagertes Sanddepot vorsorglich wiederhergestellt und der Strand vor der Düne erhöht. Zuletzt war an dieser Stelle 2017 Sand in größerem Umfang eingebracht worden. Diese zurückliegende Dünenverstärkung wurde in den Sturmfluten der letzten Winterhalbjahre weitgehend abgetragen. Naturnahe Ausführung Naturnahe Ausführung „Die Süderdünen unterliegen seit einigen Jahren unter einer nicht ausreichenden natürlichen Sandversorgung. Diese Situation wechselt sich mit Phasen breiter Strände ab, wenn Sandbänke von Langeoog kommend die Insel vollständig erreicht haben“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für die Maßnahme verantwortlichen Betriebsstelle Norden des NLWKN, die Ursachen des derzeitigen Dünenrückgangs. „Durch die Dünenverstärkung und Strandaufspülung werden die fehlenden Sandmassen ersetzt. Die Schutzfunktion der Düne wird durch diese naturbasierten Maßnahmen sichergestellt, ohne dass massive Bauwerke errichtet werden müssen“. Für die Sandentnahme vor der Insel wurden auf Grundlage von gezielten Vermessungen des NLWKN solche Bereiche ausgewählt, die ständigen dynamischen Veränderungen ausgesetzt sind. Auf diese Weise ist eine schnelle Regeneration der Entnahmebereiche gewährleistet. Bereits im Rahmen der Planung des Projekts wurden zudem umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt, um im sensiblen Umfeld des Nationalparks Wattenmeer die erforderlichen Küstenschutzarbeiten möglichst naturverträglich durchzuführen. „Gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung wurden dabei Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Störungen vereinbart. Als Vorsorgemaßnahmen wurde z.B. die Abbruchkante bereits im Winter abgeschrägt, um eine Ansiedlung von Uferschwalben als besonders geschützte Art im Planungsbereich wenn möglich zu verhindern“, so Thorenz. Da in einem kleineren Teilbereich dennoch die für Uferschwalben typischen Brutröhren entdeckt wurden, stimmten sich die Partner auf eine gestaffelte Umsetzung des Küstenschutzprojekts in zwei Phasen ab. Spielraum für einen späteren Start besteht bei Küstenschutzvorhaben kaum: Die Arbeiten müssen zum Herbst hin abgeschlossen sein, damit Spiekeroog auch im kommenden Winter optimal vor Sturmfluten geschützt ist. Fertigstellung im September Fertigstellung im September Wo derzeit an den Süderdünen noch eine Abbruchkante von bis zu sieben Metern Höhe klafft, wird die Düne vor dem Zeltplatz in den kommenden Wochen insgesamt um rund 15 Meter seewärts verbreitert. Die Vorbereitungen für eine neuerliche Verstärkung der Dünen beginnen bereits Ende Juli mit der Baustelleneinrichtung. Im Verlauf des August über wird dann Material am Rinnenrand der zwischen Langeoog und Spiekeroog liegenden Otzumer Balje entnommen und über Spülleitungen an den Strand befördert, wo es eingebaut wird. Dabei kommen ein Spezialschiff – ein sogenannter Hopperbagger – sowie Bagger und Raupen zum Einsatz. Sie profilieren den eingespülten Sand zu einer bis zu neun Meter über dem mittleren Meeresspiegel aufragenden Düne. Der Strand, der hier ein sehr niedriges Strandniveau aufweist, wird auf einer Breite von 100 Metern aufgespült. Spätestens Anfang September sollen die umfangreichen Arbeiten abgeschlossen sein. Die Projektkosten betragen knapp 1,4 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Symbolischer Spatenstich mit Umweltminister Meyer Symbolischer Spatenstich mit Umweltminister Meyer „Es ist ein gutes Gefühl, dass es nun losgeht“, kommentierte am Freitag (14.07.) am Rande eines mit Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, Frank Thorenz, Nationalpark-Leiter Peter Südbeck und Tourismus-Chef Ansgar Ohmes durchgeführten symbolischen ersten Spatenstichs Spiekeroogs Bürgermeister Patrick Kösters: „Diese Schutzdüne gewährleistet den Bestand unserer Insel – es ist beruhigend, dass die Küstenschützer die Entwicklung hier und anderswo ganzjährig sehr genau beobachten und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Als Inselgemeinde vertrauen wir auch künftig auf die Kompetenz und Unterstützung des Landes“, so Kösters. „Die Ostfriesischen Inseln sind ein wertvoller Lebens- und Naturraum – zugleich tragen sie wie ein vorgelagerter Wellenbrecher auch zum Schutz der ostfriesischen Festlandküste bei. Die Küste nachhaltig zu schützen, ist eine Daueraufgabe, deren Bedeutung durch die Herausforderungen der Klimakrise und des verstärkten Meeresspiegelanstieges noch zunehmen wird“, ergänzte am Rande des ersten Spatenstichs Umweltminister Christian Meyer. Bis zu sieben Meter hohe Abbruchkanten zeugen auf Spiekeroog von den durch Sturmfluten entfesselten Gewalten. Um die Insel noch besser zu schützen, wird an den Süderdünen in den kommenden Wochen Sand aufgespült (Bild: Hussy/NLWKN). Umweltminister Christian Meyer informierte sich am Freitag (14.07.) vor Ort gemeinsam mit Vertretern der Inselgemeinde, des Nationalparks und des NLWKN über das geplante Küstenschutzvorhaben (Bild: Hussy/NLWKN). Diese und weitere Bilder vom Besuch von Umweltminister Christian Meyer an der Einbaustelle an den Süderdünen Spiekeroog (14.07.) in der Cloud: Diese und weitere Bilder vom Besuch von Umweltminister Christian Meyer an der Einbaustelle an den Süderdünen Spiekeroog (14.07.) in der Cloud: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/CRGeeXyBq6PaoNR https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/CRGeeXyBq6PaoNR Passwort: 4357288084507079
Um den schützenden Sandkörper aufzubauen, kamen vor der Spiekerooger Süderdüne Bagger und Raupen zum Einsatz (Bild: Münk/NLWKN). Von Frank Thorenz und Carsten Lippe Wenn die natürliche Versorgung mit Sand nicht ausreicht, müssen sie nachhelfen: Nach dem Prinzip „Building with nature“ sichern die Küstenschützer des NLWKN die Küsten der Ostfriesischen Inseln. Auf Spiekeroog konnte 2023 eine umfangreiche Verstärkung der Schutzdünen im Südwesten der Insel erfolgreich abgeschlossen werden. 80.000 zusätzliche Kubikmeter Sand sorgten hier rechtzeitig vor der winterlichen Sturmflutsaison für ein weiter hohes Schutzniveau. Wenn die natürliche Versorgung mit Sand nicht ausreicht, müssen sie nachhelfen: Nach dem Prinzip „Building with nature“ sichern die Küstenschützer des NLWKN die Küsten der Ostfriesischen Inseln. Auf Spiekeroog konnte 2023 eine umfangreiche Verstärkung der Schutzdünen im Südwesten der Insel erfolgreich abgeschlossen werden. 80.000 zusätzliche Kubikmeter Sand sorgten hier rechtzeitig vor der winterlichen Sturmflutsaison für ein weiter hohes Schutzniveau. Der Strandabschnitt der unmittelbar vor dem Zeltplatz liegenden Spiekerooger Süderdünen stand zuletzt 2017 im Blickpunkt der Norder Küstenschützer . Zwischenzeitlich hatten Sturmfluten über mehrere Winterhalbjahre hinweg die damals im Rahmen einer Dünenverstärkung eingebauten Sandmengen wie erwartet abgetragen. Das Sanddepot von 2017 hatte also seine Aufgabe erfüllt und die Kerndüne erfolgreich geschützt. Zugleich bestand nach mehreren Jahren nun wieder Handlungsbedarf, um diesen wirksamen Schutz auch weiterhin sicherstellen zu können. Über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten hat der NLWKN im Sommer 2023 deshalb ein neues Sanddepot vor dem Dünenzug angelegt und auch den Strand vor den Dünen erhöht. Im Juli 2023 hatte Umweltminister Christian Meyer den ersten Spatenstich für die umfangreiche Maßnahme vorgenommen. Insgesamt wurde die Düne vor dem Zeltplatz auf einer Länge von knapp 400 Metern um rund 15 Meter seewärts verbreitert. Das hierbei verwendete Material wurde zuvor am Rinnenrand der zwischen Langeoog und Spiekeroog liegenden Otzumer Balje mit einem Spezialschiff entnommen und über Spülleitungen an den Strand befördert. Bagger und Raupen profilierten den eingespülten Sand hier zu einer bis zu neun Meter über dem mittleren Meeresspiegel aufragenden Düne. Die Arbeiten wurden notwendig, weil dieser Bereich der Insel bereits seit einigen Jahren einer nicht ausreichenden natürlichen Sandversorgung unterliegt: Es kommt dabei weniger Sand durch natürliche Prozesse an, als durch Sturmfluten verloren geht. Derartige Phasen wechseln sich mit Phasen breiter Strände ab, wenn Sandbänke von Langeoog kommend die Insel vollständig erreicht haben. Durch die durchgeführte Dünenverstärkung und Strandaufspülung wurden die fehlenden Sandmassen nun mit Unterstützung des NLWKN ausgeglichen. Die Küstenschützer setzen dabei gezielt auf ein naturbasiertes Vorgehen nach dem Prinzip „Building with nature“. Auf diese Weise ist die für den Bestand der Insel wichtige Schutzfunktion der Düne sichergestellt, ohne dass massive Bauwerke zu ihrem Schutz errichtet werden müssen. Insgesamt investierten Bund und Land dabei knapp 1,4 Millionen Euro in den Schutz der Insel. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Langeoog/Norden. 450.000 Kubikmeter Sand sollen in diesem Jahr dazu beitragen, dass Langeoog auch künftig zuverlässig vor Sturmfluten geschützt ist. Im Juli startet die Strandaufspülung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bereits in den kommenden Tagen werden vor der Schutzdüne am Pirolatal Teile des hierfür erforderlichen Baugeräts angelandet. 450.000 Kubikmeter Sand sollen in diesem Jahr dazu beitragen, dass Langeoog auch künftig zuverlässig vor Sturmfluten geschützt ist. Im Juli startet die Strandaufspülung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bereits in den kommenden Tagen werden vor der Schutzdüne am Pirolatal Teile des hierfür erforderlichen Baugeräts angelandet. Hintergrund der bereits jetzt startenden Baustelleneinrichtung sind vor allem logistische Erfordernisse, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der Planungen des Landes für den Schutz der Ostfriesischen Inseln: „Für Projekte wie die auf Langeoog derzeit in Vorbereitung befindliche Strandaufspülung verfügen europaweit nur wenige Spezialfirmen über die nötige Expertise sowie das entsprechende Gerät. Bei unseren Partnern für das konkrete Vorhaben auf Langeoog, der dänischen Firma Rohde Nielsen A/S und den von dieser beauftragten Firmen, stehen kurzfristig Schiffskapazitäten zur Verfügung, um das Material bereits im Mai anlanden zu können. Diese werden wir nutzen“. Noch in dieser Woche sollen deshalb im Bereich des zuletzt 2022 aufgespülten Verschleißkörpers vor dem Pirolatal vor allem Spülrohre und weiteres erforderliches Baugerät über den Strand antransportiert werden. Das Material soll ab Juli dazu dienen, den mit einem Spezialschiff – einem sogenannten Laderaumsaugbagger – vor Langeoog gewonnen Sand per Spülleitung an den Strand zu pumpen, wo er eingebaut wird. „Unser Ziel ist es, Schutzmaßnahmen für Schutzdünen im besonders wertvollen Naturraum des Nationalparks an den natürlich ablaufenden Prozessen zu orientierten und soweit möglich den Bau massiver Küstenschutzanlagen zu vermeiden. Über die Strandaufspülung kann die derzeit nicht ausreichende natürliche Sandversorgung der Strände vor dem Pirolatal ausgeglichen werden“, erklärt Prof. Thorenz die Hintergründe der Maßnahme. Auf Langeoog und auf anderen Ostfriesischen Inseln waren im Rahmen der jüngsten Sturmflutsaison deutliche Sandverluste aufgetreten. Die Schutzdüne am Langeooger Pirolatal schützt Teile der Ortslage und das Wassergewinnungsgebiet der Insel. Für ihre Sicherheit sind der vorgelagerte Verschleißkörper aus Sand und der Strand selbst von entscheidender Bedeutung. Beide sollen im Laufe des Sommerhalbjahrs auf rund zwei Kilometer Länge verstärkt werden. „Für derartige Küstenschutzvorhaben steht nur das vergleichsweise schmale Zeitfenster des Sommerhalbjahres zur Verfügung, denn im Winter sind Bautätigkeiten im Bereich der Schutzdünen vor dem Hintergrund des jederzeit zu erwartenden Sturmflutgeschehens unmöglich“, werben die Küstenschützer um Verständnis für die Überschneidung mit der touristischen Hauptsaison.
Verfahrensführende Behörde: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion-, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Trägerin des Vorhabens / Antragstellerin: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Standort Cuxhaven, Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das oben genannte (o. g.) Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Das o. g. Planfeststellungsverfahren hat weder die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage Regasification Unit (FSRU) noch die Errichtung und den Betrieb einer landgebundenen Liquefied Natural Gas (LNG) Anlage in Stade-Bützfleth zum Gegenstand. Für diese eigenständigen Vorhaben führt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) eigenständige Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim NLWKN - Direktion-, Standort Braunschweig, sowie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als jeweils zuständige Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde. 1. Vorhaben NPorts: Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Anlegers für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlicher Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden - synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Zudem soll der vorhandene Südhafen umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen. Mit Blick auf den Umschlag von LNG ist für einen Übergangszeitraum die Nutzung des Anlegers durch die vorgenannte, von der HEH geplante FSRU vorgesehen. Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung des Anlegers ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen inkl. erforderlicher Ausbaggerungsarbeiten, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Verbreiterung Deichverteidigungsweg, Provisorische Deichüberfahrt, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, temporärer Pontonanleger, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Rücklaufwasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen. 2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens): a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Das Genehmigungsverfahren wird seit April 2023 geführt. c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Verfahrensablauf zu 1: Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 19 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24.05.2022 (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung des Antrages einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht, und die Auslegung des Plans erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die Planunterlagen konnten daher in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 (jeweils einschließlich) im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Daneben lag der o. g. Antrag und die o. g. Planunterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einschließlich 01.09.2022 Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan einreichen bzw. erheben. NPorts hat im weiteren Verfahrensverlauf einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht. Inhalt des 1. Änderungsantrags: - die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur, - die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 14.11.2022 einen 2. Änderungsantrag gestellt. Mit diesem Antrag wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade), - Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE. Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNGG durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 PlanSiG wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen über den o. g. Link eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts für das o. a. Vorhaben einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt. Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen). Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Herstellung von zwei zusätzlichen Sturmpollern in der 2. Reihe an der Anlegerwand - Herstellung eines Schüttsteinwerks am Deich im Bereich der Anlegerwand und der Flügelwand (Nord) - Anpassung der Ausführung der Flügelwand (Nord) am AVG - Änderung der Lage der Entwässerungsgräben auf dem Kleilager Saline - Nutzung zweier vorhandener Betonbecken der AOS als Sandfang für das Rücklaufwasser der Sandlagerfläche - Einleitung des Rücklaufwassers der Sandlagerfläche über den „Regenhauptsammler 1“ (RHS 1) der AOS in die Elbe. Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 26.04.2023 mit dem 5. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Zusätzlicher temporärer Pontonanleger am Elbufer bei Strom–Km 654,6 Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 10.5.2023 (einschließlich) zum 5. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 5. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 17.05.2023 mit dem 6. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Erweiterung der Menge zur Einleitung des Abtrocknungswassers am Kleilager Saline - Änderung der Becken zur Zwischenspeicherung des Abtrocknungswassers - Anpassung des Prüfmonitorings des Abtrocknungswassers vor Einleitung. Aufgrund dieses 6. Änderungsantrags und der damit verbundenen Änderungen, die lediglich die wasserrechtliche Erlaubnis betreffen, erfolgte eine Kurzbeteiligung der dafür zuständigen Träger öffentlicher Belange vom 22.05.2023 bis 02.06.2023. Beteiligt wurde der Landkreis Stade sowie der NLWKN, Betriebsstelle Stade. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens wurde durch die Erteilung von mehreren Zulassungen des vorzeitigen Beginns gem. § 69 Abs. 2 und § 17 WHG bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung von Teilmaßnahmen begonnen, um eine rechtzeitige Umsetzung des gesamten Vorhabens sicherzustellen. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann durch NPorts ausgewertet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gem. § 10 Abs. 3 LNGG i. V. m. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt hat. Die im Rahmen der Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch NPorts ausgewertet. Unter Hinzuziehung dieser Erkenntnisse und nach Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 27.09.2023 bis zum 10.10.2023 (einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie untenstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 27.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 in den betroffenen Gemeinden und Ämtern zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den Gemeinden und Ämtern erfolgte nach jeweiliger ortsüblicher Bekanntmachung. Die Texte dieser Bekanntmachungen, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls untenstehend.
Das Projekt "Küstenmeerforschung: ECAS-BALTIC - Strategien des ökosystem-verträglichen Küstenschutzes und der ökosystem-fördernden Küstenanpassung für die Deutsche Ostseeküste, Leitantrag; Vorhaben: Transdisziplinäre Entwicklung, Wirtschaftlichkeit, soziale Akzeptanz und Governance" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: GCF - Global Climate Forum e.V..
Das Projekt "Küstenmeerforschung: ECAS-BALTIC - Strategien des ökosystem-verträglichen Küstenschutzes und der ökosystem-fördernden Küstenanpassung für die Deutsche Ostseeküste, Vorhaben: Modelluntersuchungen zur Variabilität und Veränderungen von Sturmfluten in der westlichen Ostsee" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Ostseeforschung.
Das Projekt "Küstenmeerforschung: ECAS-BALTIC - Strategien des ökosystem-verträglichen Küstenschutzes und der ökosystem-fördernden Küstenanpassung für die Deutsche Ostseeküste, Vorhaben: Entwicklungstrends, Wirksamkeitsanalysen und Dauerhaftigkeit eines ökosystem-verträglichen Küstenschutzes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Ludwig-Franzius-Institut für Wasserbau, Ästuar- und Küsteningenieurwesen.
Norden. Vier leichte Sturmfluten im Emsgebiet, insgesamt zwei an der übrigen niedersächsischen Küste: Die winterliche Sturmflutsaison befindet sich im vollen Gange. Nach Sturmtief Niklas zieht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine erste Bilanz zu den Auswirkungen der jüngsten Winterstürme auf die Küstenschutzanlagen. Besonders die Ostfriesischen Inseln stehen im Fokus der Küstenschützer. Vier leichte Sturmfluten im Emsgebiet, insgesamt zwei an der übrigen niedersächsischen Küste: Die winterliche Sturmflutsaison befindet sich im vollen Gange. Nach Sturmtief Niklas zieht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine erste Bilanz zu den Auswirkungen der jüngsten Winterstürme auf die Küstenschutzanlagen. Besonders die Ostfriesischen Inseln stehen im Fokus der Küstenschützer. Die eingetretenen Sandverluste an den Dünen und Verschleißkörpern wurden dazu in den letzten Tagen von Mitarbeitern der NLWKN-Betriebshöfe im Rahmen einer Erstbegutachtung aufgenommen und vermessen. Das Ergebnis: „Verglichen mit der Situation nach der letzten leichten Sturmflut Mitte Oktober haben die jüngsten erhöhten Wasserstände nur zu geringfügigen Veränderungen im Bereich der Strandaufspülung Langeoog, der Schutzdüne an der Kugelbake auf Norderney und der Verschleißkörper an den Wangerooger Nordostdünen und den Spiekerooger Süderdünen geführt“, bilanziert die NLWKN-Geschäftsbereichsleiterin Betrieb und Unterhaltung , Anja Lorenz. Vor allem die Tide am frühen Freitagmorgen (24.11.) war erhöht ausgefallen und hatte etwa am Pegel Norderney Riffgat Wasserstände zur Folge, die 1,36 Meter über dem Mittleren Tidehochwasser aufliefen. Auf Borkum sind dem NLWKN zufolge vor allem im Bereich der Kobbedünen Sandverluste zu verzeichnen. Es handelt sich hier allerdings nicht um gewidmete Schutzdünen, die dem Sturmflutschutz der Insel dienen. Im Bereich der Schutzdünen gingen lediglich Sandfangzäune am Dünenfuß verloren. Auf der Nachbarinsel Juist führten die Sturmfluten vom 23. und 24. November in Teilabschnitten zu Dünenabbrüchen von maximal sechs Metern. Auch an einem der Schutzdüne vorgelagerten Sandpuffer, der durch den Einsatz von Sandfangzäunen gewonnen werden konnte, sind demnach Teile abgetragen worden. Während auf Norderney am kürzlich verstärkten Dünenabschnitt im Bereich Kugelbake leichte Abbrüche von durchschnittlich zwei Metern Tiefe eingetreten sind, registrierte der NLWKN-Betriebshof auf Baltrum keinerlei Abbrüche an den Schutzdünen. Auch auf Langeoog hatte Niklas keine Dünenerosionen und keine Verluste an den Sandfangzäunen im Westen der Insel zur Folge. „An dem im Jahr 2022 vor der Schutzdüne am Pirolatal aufgespülten Verschleißkörper sind Verluste mit ca. fünf und zehn Metern Tiefe aufgetreten. Hierdurch wurde ein Abbruch an der eigentlichen Schutzdüne erfolgreich verhindert. Der Verschleißkörper selbst ist dabei noch zu rund 70 Prozent erhalten und voll funktionsfähig“, so Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Inselschutz zuständigen NLWKN-Betriebsstelle in Norden. Der auf der benachbarten Insel Spiekeroog in diesem Jahr angelegte Verschleißkörper im Bereich der Süderdünen verzeichnet geringfügige Abbrüche von bis zu ca. zwei Metern Tiefe. Blickpunkt Wangerooge Blickpunkt Wangerooge Ein besonderes Augenmerk der Küstenschützer liegt derzeit auf Wangerooge. Die erhöhten Wasserstände der vergangenen Tage haben hier lokal zu weiteren Erosionen an der Dünenverstärkung im westlichen Teil der Nordostdünen von bis zu fünf Metern geführt. Diese sind damit deutlich geringer ausgefallen, als die lokalen Erosionen im Rahmen der letzten Sturmflut im Oktober. Damals waren Verluste in einer Größenordnung von bis zu zehn Meter aufgetreten. „Eine Gefährdungslage und damit verbunden ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht auf Grund der vorhandenen Breite und Höhe der Schutzdünen nach wie vor nicht“, betont Prof. Frank Thorenz. Dem Küstenschutzexperten zufolge sei es allerdings abzusehen, dass ein Wiederaufbau der seewärtigen Dünenverstärkung in den erodierten Bereichen im Jahr 2024 erforderlich werde. „Das genaue Ausmaß einer solchen Küstenschutzmaßnahme kann erst gegen Ende der Sturmflutsaison belastbar kalkuliert werden“, so Thorenz. Für die Küstenschutzanlagen auf dem Festland brachten die leichten Sturmfluten der vergangenen Woche keine sicherheitsrelevanten Schäden, aber einiges an Teek mit sich: An den landeseigenen Festlandsdeichen wurden insgesamt knapp 12.600 Kubikmeter Treibgut angespült. An den Inseldeichen fielen im Rahmen der Sturmfluten dagegen nur geringe Teekmengen an.
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