Norden. Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Dafür stehen in diesem Jahr mehr als 81 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich sind für die Folgejahre bereits weitere Mittel in Höhe von 45,9 Millionen Euro per Verpflichtungsermächtigung verteilt. Insgesamt finanziert Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund damit eine Rekordsumme von 126,9 Millionen Euro in 156 Maßnahmen an der niedersächsischen Küste, auf den ostfriesischen Inseln, sowie den Mündungen von Ems, Weser und Elbe. Damit konnten weitestgehend alle vom Bund und vom Land Niedersachsen bereitgestellten Haushaltsmittel aus der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem „Sonderrahmenplan Küstenschutz“ an Vorhaben des Insel- und Küstenschutzes gebunden werden. „Ich bin der gesamten Landesregierung sehr dankbar, dass sie dem Hochwasser- und Küstenschutz personell und finanziell oberste Priorität einräumt“, so der Minister, „denn wir alle haben noch das flächendeckende Weihnachtshochwasser 2023/2024 aber auch massive Sturmfluten und Schäden an den ostfriesischen Inseln vor Augen.“ Zusammen mit der Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer, hat der Minister am (heutigen) Mittwoch das „Bau- und Finanzierungsprogramm Küstenschutz“ für das laufende Jahr vorgestellt. „Hochwasser- und Küstenschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe“, so NLWKN-Direktorin Rickmeyer. „Im Namen des NLWKN möchte ich mich nochmals bedanken, dass für dieses wichtige Aufgabenfeld zusätzliche Stellen bei uns im Landesbetrieb geschaffen wurden. Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Dafür braucht es neben den bereitgestellten Geldern auch entsprechende Fachkräfte. Engagierte Menschen für diese wichtigen und sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen, wird zunehmend schwierig. Die zusätzlichen, unbefristeten Stellen könnten hier ein wichtiger Anreiz sein.“ Der Großteil der Mittel geht an die Deichverbände, sie bekommen rund 59,1 Millionen Euro für die Umsetzung ihrer Maßnahmen – 15 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Das restliche Geld fließt in staatliche Küstenschutzmaßnahmen: Rund neun Millionen Euro werden zur Sicherung der Ostfriesischen Inseln (hier: Sandaufspülungen auf Langeoog und Norderney) verwendet. Außerdem fließt Geld in planerische Vorhaben wie beispielsweise die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz für den Bereich Festland. „Und wir blicken schon heute auf morgen und legen den finanziellen Grundstein für künftige Maßnahmen“, so Küstenschutzminister Meyer. So sind beispielsweise die Deichnacherhöhungen an der Elbe auf Krautsand bzw. in Hinterbrack oder im Bereich des Klosters Blankenburg an der Hunte bis zum Jahr 2027 abgesichert. Auch ist das Mitdenken des Naturschutzes am sensiblen Lebensraum Wattenmeer und den Ästuaren selbstverständlich. Mit einem ökologischen Sedimentmanagement und der Herstellung von zusätzlichen Salzwiesen kann umweltfreundlich und klimaschonend wertvolles Material für die Deichverstärkungen mit kurzen Transportwegen erzeugt werden. Auch sind grüne Deiche mit Schafbeweidung und möglichst wenig Einbauten aus Stahl oder Beton vorzugswürdig und Standard im Küstenschutz. Mit Blick auf zusätzlich beim NLWKN geschaffene Stellen warben Minister Meyer und NLWKN-Direktorin Rickmeyer um Fachkräfte im Küstenschutz: „Für die Menschen an der Küste zu arbeiten und deren Leben, Hab und Gut zu schützen ist eine wichtige Daueraufgabe. Wir suchen engagierte Menschen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Der NLWKN bietet bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize“, so Rickmeyer.
Wesentlicher Inhalt des Plans ist die einmalige Aufspülung von Sand auf den Vorstrand sowie in Bereichen unter der MThw-Linie entlang der Küste vor der Gemeinde Nieblum, um Sandverlusten der Insel entgegenzuwirken. Wegen der Einzelheiten des vorgenannten Vorhabens wird auf die Planunterlagen verwiesen.
ID: 5014 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Schaffung einer Fahrrinne im Schifffahrtsbereich mit einer Tiefe von 17,0 m, einer Zielbreite von 500 m (300 m in der ersten Phase). und einer Länge von 71,2 Km. Hauptarbeiten werden die Ausführung der Baggerarbeiten sein, welche ein geschätztes Volumen von ca. 140 Mio. m³ haben. Das gewonnenen Material wird auf eine Deponie oder eine für diesen Zweck künstlich geschaffene Insel verbracht. Es bestehen Überlegungen weiteres Material möglicherweise zur Strandaufschüttung zu verwerten. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.05.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt E-Mailadresse der Kontaktperson: anne.unruh@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Dezernat R21- Planfeststellung Küste Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: unter Angabe des Aktenzeichens: DOOŚ-WST.440.2.2025.JA Der Generaldirektor für Umweltschutz Abteilung für Umweltverträglichkeitsprüfungen Al. Jerozolimskie 136 02-305 Warschau E-Mail: sekretariat.doos@gdos.gov.pl Vorhabenträger Seeamt Stettin Seeamt Stettin Plac Stefana Batorego 4 70-207 Stettin Polen Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.05.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.gdws.de/Espoo-Verfahren_Swinemünde Dokumente Bekanntmachung vom 23. Mai 2025_clean_0.pdf 1_Informationskarte des Vorhabens - KIP DE_0.pdf 2_Lagekarte Vorhabenbereich - MAPA DE_0.pdf 3_Informationen über Art, Ablauf und Stand des Verfahrens zur UVP_DE_0.pdf 4_Antrag auf Erlass eines Bescheids über Umweltauflagen - Wniosek DE_0.pdf 5_Entscheidung grenzüberschreitendes Verfahren - decision_transboundary procedure EN_0.pdf 6_Allgemeine Dateschutzverordnung - RODO DE_0.pdf 1_KIP PL_0.pdf 2_MAPA_0.pdf 3_Informacja o przebiegu postepowania PL_0.pdf 4_Wniosek PL_0.pdf 5_Postanowienie transgraniczne_PL_0.pdf 6_Klauzula RODO PL_0.pdf
Langeoog/Norden. Trotz einer vergleichsweise ruhigen Sturmflutsaison investiert Niedersachsen auch in diesem Sommer wieder in die weitgehend aus Schutzdünen bestehenden Küstenschutzanlagen der Insel Langeoog: Bei den Anfang Juni startenden Arbeiten handelt es sich um die Fortsetzung einer bereits in 2024 vorgenommenen Strandaufspülung vor dem Langeooger Pirolatal. Schlechte Witterungsbedingungen im Spätsommer und Frühherbst hatten einen Abschluss der Arbeiten im vergangenen Jahr verhindert. Trotz einer vergleichsweise ruhigen Sturmflutsaison investiert Niedersachsen auch in diesem Sommer wieder in die weitgehend aus Schutzdünen bestehenden Küstenschutzanlagen der Insel Langeoog: Bei den Anfang Juni startenden Arbeiten handelt es sich um die Fortsetzung einer bereits in 2024 vorgenommenen Strandaufspülung vor dem Langeooger Pirolatal. Schlechte Witterungsbedingungen im Spätsommer und Frühherbst hatten einen Abschluss der Arbeiten im vergangenen Jahr verhindert. „Das aktuelle Beispiel zeigt noch einmal sehr eindrücklich, wie schmal das Zeitfenster für Küstenschutzvorhaben auf den Ostfriesischen Inseln im ungünstigen Fall ist – und warum sich eine Überschneidung mit der touristischen Hauptsaison deshalb leider nicht vermeiden lässt“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden. Zur Erinnerung: Im Spätsommer 2024 war es trotz einer anschließend eher ruhigen Sturmflutsaison bereits Ende August und damit ungewöhnlich früh zu einem ersten leichten Sturmflutereignis gekommen. Auch die weitere Witterungslage erschwerte das Voranschreiten der Küstenschutzmaßnahme, sodass zunächst nur rund 270.000 der ursprünglich geplanten 450.000 Kubikmeter Sand vor der Langeooger Pirolatal-Düne eingebaut werden konnten. „Die Sturmflutsicherheit für den Winter 2024/2025 war damit sichergestellt – für die Sicherheit dieses Dünenabschnitts auch in Zukunft müssen wir allerdings in diesem Jahr nachlegen“, so Thorenz. Konkret plant der NLWKN den Einbau von weiteren 250.000 Kubikmetern Sand im Bereich des vor der eigentlichen Düne liegenden Sanddepots und des vorgelagerten Strandes. Das knapp zwei Kilometer lange Depot hat eine wichtige Aufgabe: Es schützt den eigentlichen Dünenkörper gegen die hier herrschenden starken Seegangs- und Strömungsbelastungen. Die Pirolataldüne selbst ist für den Schutz von Teilen der Langeooger Ortslage und des Wassergewinnungsgebiets der Insel von zentraler Bedeutung. Startschuss steht kurz bevor Startschuss steht kurz bevor Der Startschuss für die Einrichtung der Baustelle des naturbasierten Küstenschutzvorhabens soll nach NLWKN-Angaben bereits in den kommenden Tagen fallen – zunächst mit vorbereitenden Arbeiten an Land, dann mit dem Einschwimmen der knapp zwei Kilometer langen Spülleitung von See. Bei günstiger Witterung plant der Landesbetrieb den Beginn der eigentlichen Spülarbeiten bis Mitte Juni. Ein Abschluss der Arbeiten ist im Verlauf des Sommers vorgesehen. Bei der Umsetzung arbeitet der NLWKN mit der dänischen Firma Rhode Nielsen A/S zusammen. Zum Einsatz kommt das Spezialschiff „Magni R“. Es hat eine Ladekapazität von 1.570 Kubikmetern. Gefüllt wird der Laderaum der „Magni R“ mit Sand, der an der Ostseite des Seegats „Accumer Ee" zwischen Baltrum und Langeoog entnommen wird. Hier stehen ausreichende Sandmengen zur Verfügung. Die Entnahmestelle könne sich durch die dort herrschenden starken Gezeitenströmungen, ständigen Welleneinfluss und den damit verbundenen Sandtransport auf natürliche Weise schnell wieder regenerieren, heißt es beim NLWKN. Das Spezialschiff wird zwischen der Entnahmestelle und der Koppelstation der Spülleitung vor Langeoog kreuzen, um das Sand-Wasser-Gemisch Richtung Strand zu befördern, wo der sich absetzende Sand mit Planierraupen verteilt und profiliert wird. Das Verfahren hat sich nach NLWKN-Einschätzung bewährt: Langeoog ist die einzige Ostfriesische Insel, auf der bisher keine massiven Küstenschutzanlagen erforderlich waren. Unser Ziel ist es, Schutzmaßnahmen im besonders wertvollen Naturraum des Nationalparks an den natürlich ablaufenden Prozessen zu orientierten und soweit möglich den Bau massiver Küstenschutzanlagen zu vermeiden“, unterstreicht Thorenz. Komplexe Bergung als Sonderaufgabe Komplexe Bergung als Sonderaufgabe Eine Besonderheit des diesjährigen Vorhabens stelle die Bergung eines im Unterwasserbereich verbliebenen Teils einer Spülleitung aus einer der letzten Strandaufspülungen dar, so der Küstenschutzexperte: „Aufgrund einer Übersandung durch vor der Küste wandernde Sandriffe konnte dieses Segment der Leitung bisher nicht geborgen werden“. Die Bergung soll nun mit Hilfe eines Spezialgerätes gelingen: Bei dem sogenannten „Gunger R“ handelt es sich um ein 55 Meter langes und 15 Meter breiten Stelzenponton mit Großbagger, der sich mit seinen ausfahrbaren Stelzen auf dem Meeresgrund abstützen kann. Mit diesem soll die Leitung im strandnahmen Bereich freigelegt werden. Die Bergung wird im Sommer bei ruhigen Witterungs- und Wellenbedingungen erfolgen und kann deshalb noch nicht genau terminiert werden. Der Aufspülbereich selbst muss aufgrund der möglichen Gefahren während des Spülbetriebs teilweise gesperrt werden. Die Küstenschützer bitten Strandspaziergängerinnen und Strandspaziergänger, die Spüldämme und das Spülfeld aus Sicherheitsgründen nicht zu betreten. Mithilfe dieses Stelzenpontons soll die Bergung des zwischenzeitlich übersandeten Spülleitungssegments gelingen (Bild: Rhode Nielsen A/S). Inselgast aus Dänemark: Das Spezialschiff „Magni R“ wird bei der Gewinnung des für die Arbeiten benötigten Sandes zum Einsatz kommen (Bild: Rhode Nielsen A/S).
Um den schützenden Sandkörper aufzubauen, kamen vor der Spiekerooger Süderdüne Bagger und Raupen zum Einsatz (Bild: Münk/NLWKN). Von Frank Thorenz und Carsten Lippe Wenn die natürliche Versorgung mit Sand nicht ausreicht, müssen sie nachhelfen: Nach dem Prinzip „Building with nature“ sichern die Küstenschützer des NLWKN die Küsten der Ostfriesischen Inseln. Auf Spiekeroog konnte 2023 eine umfangreiche Verstärkung der Schutzdünen im Südwesten der Insel erfolgreich abgeschlossen werden. 80.000 zusätzliche Kubikmeter Sand sorgten hier rechtzeitig vor der winterlichen Sturmflutsaison für ein weiter hohes Schutzniveau. Wenn die natürliche Versorgung mit Sand nicht ausreicht, müssen sie nachhelfen: Nach dem Prinzip „Building with nature“ sichern die Küstenschützer des NLWKN die Küsten der Ostfriesischen Inseln. Auf Spiekeroog konnte 2023 eine umfangreiche Verstärkung der Schutzdünen im Südwesten der Insel erfolgreich abgeschlossen werden. 80.000 zusätzliche Kubikmeter Sand sorgten hier rechtzeitig vor der winterlichen Sturmflutsaison für ein weiter hohes Schutzniveau. Der Strandabschnitt der unmittelbar vor dem Zeltplatz liegenden Spiekerooger Süderdünen stand zuletzt 2017 im Blickpunkt der Norder Küstenschützer . Zwischenzeitlich hatten Sturmfluten über mehrere Winterhalbjahre hinweg die damals im Rahmen einer Dünenverstärkung eingebauten Sandmengen wie erwartet abgetragen. Das Sanddepot von 2017 hatte also seine Aufgabe erfüllt und die Kerndüne erfolgreich geschützt. Zugleich bestand nach mehreren Jahren nun wieder Handlungsbedarf, um diesen wirksamen Schutz auch weiterhin sicherstellen zu können. Über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten hat der NLWKN im Sommer 2023 deshalb ein neues Sanddepot vor dem Dünenzug angelegt und auch den Strand vor den Dünen erhöht. Im Juli 2023 hatte Umweltminister Christian Meyer den ersten Spatenstich für die umfangreiche Maßnahme vorgenommen. Insgesamt wurde die Düne vor dem Zeltplatz auf einer Länge von knapp 400 Metern um rund 15 Meter seewärts verbreitert. Das hierbei verwendete Material wurde zuvor am Rinnenrand der zwischen Langeoog und Spiekeroog liegenden Otzumer Balje mit einem Spezialschiff entnommen und über Spülleitungen an den Strand befördert. Bagger und Raupen profilierten den eingespülten Sand hier zu einer bis zu neun Meter über dem mittleren Meeresspiegel aufragenden Düne. Die Arbeiten wurden notwendig, weil dieser Bereich der Insel bereits seit einigen Jahren einer nicht ausreichenden natürlichen Sandversorgung unterliegt: Es kommt dabei weniger Sand durch natürliche Prozesse an, als durch Sturmfluten verloren geht. Derartige Phasen wechseln sich mit Phasen breiter Strände ab, wenn Sandbänke von Langeoog kommend die Insel vollständig erreicht haben. Durch die durchgeführte Dünenverstärkung und Strandaufspülung wurden die fehlenden Sandmassen nun mit Unterstützung des NLWKN ausgeglichen. Die Küstenschützer setzen dabei gezielt auf ein naturbasiertes Vorgehen nach dem Prinzip „Building with nature“. Auf diese Weise ist die für den Bestand der Insel wichtige Schutzfunktion der Düne sichergestellt, ohne dass massive Bauwerke zu ihrem Schutz errichtet werden müssen. Insgesamt investierten Bund und Land dabei knapp 1,4 Millionen Euro in den Schutz der Insel. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Langeoog/Norden. 450.000 Kubikmeter Sand sollen in diesem Jahr dazu beitragen, dass Langeoog auch künftig zuverlässig vor Sturmfluten geschützt ist. Im Juli startet die Strandaufspülung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bereits in den kommenden Tagen werden vor der Schutzdüne am Pirolatal Teile des hierfür erforderlichen Baugeräts angelandet. 450.000 Kubikmeter Sand sollen in diesem Jahr dazu beitragen, dass Langeoog auch künftig zuverlässig vor Sturmfluten geschützt ist. Im Juli startet die Strandaufspülung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bereits in den kommenden Tagen werden vor der Schutzdüne am Pirolatal Teile des hierfür erforderlichen Baugeräts angelandet. Hintergrund der bereits jetzt startenden Baustelleneinrichtung sind vor allem logistische Erfordernisse, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der Planungen des Landes für den Schutz der Ostfriesischen Inseln: „Für Projekte wie die auf Langeoog derzeit in Vorbereitung befindliche Strandaufspülung verfügen europaweit nur wenige Spezialfirmen über die nötige Expertise sowie das entsprechende Gerät. Bei unseren Partnern für das konkrete Vorhaben auf Langeoog, der dänischen Firma Rohde Nielsen A/S und den von dieser beauftragten Firmen, stehen kurzfristig Schiffskapazitäten zur Verfügung, um das Material bereits im Mai anlanden zu können. Diese werden wir nutzen“. Noch in dieser Woche sollen deshalb im Bereich des zuletzt 2022 aufgespülten Verschleißkörpers vor dem Pirolatal vor allem Spülrohre und weiteres erforderliches Baugerät über den Strand antransportiert werden. Das Material soll ab Juli dazu dienen, den mit einem Spezialschiff – einem sogenannten Laderaumsaugbagger – vor Langeoog gewonnen Sand per Spülleitung an den Strand zu pumpen, wo er eingebaut wird. „Unser Ziel ist es, Schutzmaßnahmen für Schutzdünen im besonders wertvollen Naturraum des Nationalparks an den natürlich ablaufenden Prozessen zu orientierten und soweit möglich den Bau massiver Küstenschutzanlagen zu vermeiden. Über die Strandaufspülung kann die derzeit nicht ausreichende natürliche Sandversorgung der Strände vor dem Pirolatal ausgeglichen werden“, erklärt Prof. Thorenz die Hintergründe der Maßnahme. Auf Langeoog und auf anderen Ostfriesischen Inseln waren im Rahmen der jüngsten Sturmflutsaison deutliche Sandverluste aufgetreten. Die Schutzdüne am Langeooger Pirolatal schützt Teile der Ortslage und das Wassergewinnungsgebiet der Insel. Für ihre Sicherheit sind der vorgelagerte Verschleißkörper aus Sand und der Strand selbst von entscheidender Bedeutung. Beide sollen im Laufe des Sommerhalbjahrs auf rund zwei Kilometer Länge verstärkt werden. „Für derartige Küstenschutzvorhaben steht nur das vergleichsweise schmale Zeitfenster des Sommerhalbjahres zur Verfügung, denn im Winter sind Bautätigkeiten im Bereich der Schutzdünen vor dem Hintergrund des jederzeit zu erwartenden Sturmflutgeschehens unmöglich“, werben die Küstenschützer um Verständnis für die Überschneidung mit der touristischen Hauptsaison.
Verfahrensführende Behörde: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion-, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Trägerin des Vorhabens / Antragstellerin: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Standort Cuxhaven, Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das oben genannte (o. g.) Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Das o. g. Planfeststellungsverfahren hat weder die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage Regasification Unit (FSRU) noch die Errichtung und den Betrieb einer landgebundenen Liquefied Natural Gas (LNG) Anlage in Stade-Bützfleth zum Gegenstand. Für diese eigenständigen Vorhaben führt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) eigenständige Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim NLWKN - Direktion-, Standort Braunschweig, sowie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als jeweils zuständige Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde. 1. Vorhaben NPorts: Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Anlegers für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlicher Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden - synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Zudem soll der vorhandene Südhafen umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen. Mit Blick auf den Umschlag von LNG ist für einen Übergangszeitraum die Nutzung des Anlegers durch die vorgenannte, von der HEH geplante FSRU vorgesehen. Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung des Anlegers ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen inkl. erforderlicher Ausbaggerungsarbeiten, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Verbreiterung Deichverteidigungsweg, Provisorische Deichüberfahrt, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, temporärer Pontonanleger, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Rücklaufwasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen. 2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens): a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Das Genehmigungsverfahren wird seit April 2023 geführt. c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Verfahrensablauf zu 1: Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 19 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24.05.2022 (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung des Antrages einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht, und die Auslegung des Plans erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die Planunterlagen konnten daher in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 (jeweils einschließlich) im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Daneben lag der o. g. Antrag und die o. g. Planunterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einschließlich 01.09.2022 Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan einreichen bzw. erheben. NPorts hat im weiteren Verfahrensverlauf einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht. Inhalt des 1. Änderungsantrags: - die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur, - die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 14.11.2022 einen 2. Änderungsantrag gestellt. Mit diesem Antrag wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade), - Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE. Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNGG durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 PlanSiG wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen über den o. g. Link eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts für das o. a. Vorhaben einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt. Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen). Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Herstellung von zwei zusätzlichen Sturmpollern in der 2. Reihe an der Anlegerwand - Herstellung eines Schüttsteinwerks am Deich im Bereich der Anlegerwand und der Flügelwand (Nord) - Anpassung der Ausführung der Flügelwand (Nord) am AVG - Änderung der Lage der Entwässerungsgräben auf dem Kleilager Saline - Nutzung zweier vorhandener Betonbecken der AOS als Sandfang für das Rücklaufwasser der Sandlagerfläche - Einleitung des Rücklaufwassers der Sandlagerfläche über den „Regenhauptsammler 1“ (RHS 1) der AOS in die Elbe. Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 26.04.2023 mit dem 5. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Zusätzlicher temporärer Pontonanleger am Elbufer bei Strom–Km 654,6 Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 10.5.2023 (einschließlich) zum 5. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 5. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 17.05.2023 mit dem 6. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Erweiterung der Menge zur Einleitung des Abtrocknungswassers am Kleilager Saline - Änderung der Becken zur Zwischenspeicherung des Abtrocknungswassers - Anpassung des Prüfmonitorings des Abtrocknungswassers vor Einleitung. Aufgrund dieses 6. Änderungsantrags und der damit verbundenen Änderungen, die lediglich die wasserrechtliche Erlaubnis betreffen, erfolgte eine Kurzbeteiligung der dafür zuständigen Träger öffentlicher Belange vom 22.05.2023 bis 02.06.2023. Beteiligt wurde der Landkreis Stade sowie der NLWKN, Betriebsstelle Stade. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens wurde durch die Erteilung von mehreren Zulassungen des vorzeitigen Beginns gem. § 69 Abs. 2 und § 17 WHG bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung von Teilmaßnahmen begonnen, um eine rechtzeitige Umsetzung des gesamten Vorhabens sicherzustellen. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann durch NPorts ausgewertet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gem. § 10 Abs. 3 LNGG i. V. m. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt hat. Die im Rahmen der Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch NPorts ausgewertet. Unter Hinzuziehung dieser Erkenntnisse und nach Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 27.09.2023 bis zum 10.10.2023 (einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie untenstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 27.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 in den betroffenen Gemeinden und Ämtern zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den Gemeinden und Ämtern erfolgte nach jeweiliger ortsüblicher Bekanntmachung. Die Texte dieser Bekanntmachungen, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls untenstehend.
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Wissenschaft | 3 |
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