Experten: Bodenschutz braucht internationales Fundament 23 Hektar Wüste produziert der Mensch laut Angaben der UN pro Minute - das entspricht der Fläche von rund 30 Fussballfeldern. Schuld ist meist eine falsche Bewirtschaftung der Böden. Das wird zum ernsten Problem, da Böden eine nicht vermehrbare Grundlage unseres Lebens sind: Als Anbaufläche für 90 Prozent unserer Nahrungsmittel, zunehmend auch für nachwachsende Rohstoffe zur Produktion von Textilien, Biokunststoffen und -kraftstoffen. Mit der steigenden Weltbevölkerung wird der Druck auf die Böden jedoch immer größer. Die damit einhergehende Urbanisierung vernichtet oftmals fruchtbare Böden. „Wir haben unsere Böden viel zu lange vernachlässigt. Es ist höchste Zeit, sie besser zu schützen und den steigenden Nutzungsdruck auf Böden besser in den Griff zu bekommen, damit den Bedürfnissen von Teller, Trog und Tank Rechnung getragen werden kann. Das geht in globalisierten Märkten nicht allein national, sondern braucht eine internationale Koordination mit klaren und verbindlichen Regeln.“, sagte Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) zum Tag des Bodens am 5. Dezember 2011. Prof. Dr. Klaus Töpfer, Exekutivdirektor des Forschungsinstituts IASS Potsdam ergänzt: „Es gibt immer mehr Menschen auf der Erde und unsere Ansprüche an die Leistungen der Natur steigen. Das führt zum Verlust der fruchtbaren Böden, wenn diese nicht nachhaltig bewirtschaftet werden. Die Folgen davon sind zunehmend Hunger, Wassermangel und Armut weltweit. Um dies zu bekämpfen, sind nicht nur Hilfslieferungen notwendig, sondern auch ein vorausschauender Umgang mit unseren Böden.“ Der Boden, unsere lebenswichtige Grundlage, ist also in Gefahr. Am 31. Oktober dieses Jahres überschritt die Weltbevölkerung nach UN -Schätzungen erstmals die 7-Milliarden-Schwelle, die Hälfte davon lebt in urbanen Räumen. Für die Böden bedeutet das eine steigende Belastung. Denn neben dem stetigen Bevölkerungswachstum führt der wachsende Fleischkonsum zu einer immer intensiveren Nutzung von Boden, sowohl für Nahrungs- als auch Futtermittel. Ist ein Boden erst einmal geschädigt - ob durch Erosion , Verdichtung oder Versalzung - dauert es meist Jahrzehnte, oft sogar Jahrhunderte, bis er sich selbständig regeneriert hat. Eine Sanierung ist manchmal zwar möglich aber sehr aufwändig und teuer. Volkswirtschaftlich betrachtet sind die Kosten durch Bodenschäden in der Regel höher als die wirksame Vorsorge gegen Bodenschäden. Die Regelungen für den Schutz der Böden und deren nachhaltige Nutzung sind auf internationaler Ebene noch unzureichend. Bisherige Ansätze sind entweder sektoral oder unverbindlich: Zwar gibt es eine Konvention zur Eindämmung der Wüstenbildung - diese fokussiert sich jedoch auf Trockengebiete. Andere Umwelt-Konventionen, wie die Biodiversitäts- oder Klimarahmenkonvention beschäftigen sich nur am Rande mit den Böden. Das UBA rät zu einem umfassenden, internationalen und verbindlichen Ansatz zum nachhaltigen Bodenmanagement. Zusammen mit Expertinnen und Experten aus internationalen Institutionen wie dem Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) in Potsdam hat das UBA im September 2011 die gemeinsame Erklärung - „Protecting Soils for our Common Future - A call for action” - erarbeitet. Für UBA-Vizepräsident Holzmann ist klar: „Wir brauchen mehr Lobby-Arbeit für unsere Böden. Die guten Argumente liegen auf dem Tisch, nun gilt es das Bewusstsein über den Wert und die Verletzlichkeit von Böden zu schärfen und konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ Wissenschaft, Behörden, Wirtschaft und Politik sind gleichermaßen gefordert, Lösungen zu erarbeiten: „Wir in Deutschland haben das Problem erkannt“, sagt Prof. Franz Makeschin, Vorsitzender der Kommission Bodenschutz beim UBA. „Im Rahmen eines national tätigen und international vernetzten Forschungs- und Technologieverbunds ‚Boden- und Landmanagement‘ werden die dringenden Aufgaben in prioritären Aktionsfeldern aufgegriffen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Schutz und nachhaltige Nutzung der Böden ergänzen sich dabei.“
Soziale Einrichtungen nutzen einen großen Anteil der Nichtwohngebäude in Deutschland und sind damit ein wichtiger Klimaschutzakteur. Gleichzeitig bestehen für die energetische Sanierung ihrer Gebäude sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien große Herausforderungen. Zu nennen sind insbesondere das in den Sozialgesetzbüchern verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot, welches Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ausschließt, sofern diese zusätzliche Kosten verursachen. Ein weiteres Hemmnis ist die bestehende Finanzierungssystematik: Für Investitionen, die zu verringerten Betriebskosten führen, gibt es weder bei den Investoren noch bei den Betreibern einen (ökonomischen) Anreiz, da die Kostenträger für Investitionskosten und Betriebskosten unterschiedlich sind. Verstärkend kommen organisatorische Hemmnisse hinzu, wie eine kleinteilige Organisation der Sozialunternehmen, fehlendes Klimaschutz -Know-How und eine mangelnde Datenlage zum Gebäudebestand. Eine weitere wesentliche Herausforderung sind die hohen Sanierungskosten. Abschätzungen weisen für die nächsten 20 Jahre allein für die Gebäude für Gesundheit und Pflege jährliche Kosten von 0,6 bis 1,2 Mrd. Euro (2022) an energiebedingten Mehrkosten bei der Sanierung aus. Um soziale Einrichtungen beim Klimaschutz zu unterstützen ist eine Änderung der Rahmen-bedingungen erforderlich, die auf der Basis weiterer Analysen konkretisiert werden sollten. Wichtige Fragen sind: Wie kann das Sozialrecht weiterentwickelt werden, so dass die Finanzierung und Umsetzung klimagerechter Maßnahmen ermöglicht wird? Welche Energiekosten-einsparungen stehen den Investitionskosten gegenüber und wie können diese den Einrichtungen bzw. den Trägern der Investitionskosten zugutekommen? Welche Anreiz- und Unterstützungsmaßnahmen brauchen einzelne Einrichtungen, um stärker im Klimaschutz aktiv zu werden? Veröffentlicht in Texte | 96/2024.
Häufig führen hohe Kosten für Abbruch, Sanierung oder Umbau dazu, dass Gebäude im Ortskern nicht mehr genutzt werden. Abhilfe können Kommunen mit eigenen kommunalen Förderprogrammen schaffen. Kommunen können selbst die Initiative ergreifen und finanzielle Anreize für Entwicklungen im Innenbereich schaffen. Häufig reichen geringe finanzielle Mittel aus, um eine große Wirkung zu entfalten und Entwicklungen anzustoßen, z. B. vergünstigte Kleinkredite oder Zweckzuweisungen. Kommunen können u.a. Bauberatungen, Gutachten zur Altbausubstanz, der Abbruch alter Bausubstanz oder die Sanierung von Altbauten fördern. Wichtig ist, dass eine Kommune die Mittel nicht nach dem Gießkannenprinzip ausschüttet, sondern sich vor Auflage des Förderprogramms klar macht, welche Ziele erreicht werden sollen. Hierfür sind dann Kriterien zu erarbeiten, nach denen Projekte gefördert werden. Dabei sind der eigenen Kreativität keine Grenzen gesetzt! Auf komplizierte Antragsverfahren sollte allerdings unbedingt verzichtet werden, um potenzielle „Innenentwickler“ nicht abzuschrecken. So machen's andere Hiddenhausen bezuschusst mit der Förderrichtlinie „ Jung kauft alt “ Altbaugutachten und gewährt Käufern von Altimmobilien im Ortskern eine jährliche Förderung über 6 Jahren. In Bispingen fördert die „ Aktion Storchennest “ den Mietkauf von Immobilien, sofern die „Alteigentümer“ Wohnrecht erhalten. So soll der Generationenwechsel bei Altimmobilien erleichtert, Leerständen und Preisverfall entgegengewirkt werden (Richtlinie für den Generationenvertrag Altimmobilien . Illingen bezuschusst mit dem Programm „ Platz da – Abrissförderung in der Gemeinde “ den Abriss von Altbausubstanz. So sollen leerstandbedingte Problemlagen im Ortskern qualitativ aufgewertet werden. In Burbach wird im Rahmen der Initiative „ Lebens-WERTE Dörfer “ eine qualifizierte und kostenlose Erstberatung angeboten, die Voraussetzung für eine weitere Beantragung von Fördermitteln ist. Hierfür konnte die Gemeinde bei den örtlichen Kreditinstituten vergünstigte Konditionen aushandeln. Daneben werden für ausgewählte Maßnahmen im Ortskern wie energetische Sanierungen oder barrierefreier Umbau Zuschüsse gewährt. Weitere Informationen Beispiele zu ökonomischen Instrumenten finden Sie auf der Seite „Zukunft Fläche“ des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen. Leerstände reduzieren, junge Familien im Ort halten und Quartiere mit Leben füllen: Das ist der ostwestfälischen Gemeinde Hiddenhausen mit dem kommunalen Förderprogramm "Jung kauft alt" gelungen, das die Sanierung alter Immobilien finanziell unterstü Im Bestand gibt es genügend Baulücken und Nachverdichtungspotenziale, genutzt werden aber nur die wenigsten. Meist fehlt es an Informationen über die Absichten der Grundstückseigentümer. ... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.
Das online-Recherchetool »BEAST« gestattet den Nutzern eine Suche nach möglichen Reinigungs- und Sanierungsverfahren im Bergbau- und Altlastenbereich. Es bietet eine Recherche anhand bestimmter Kriterien oder einer Freitextsuche. Die Web-Anwendung überführt bisherige Materialiensammlungen und Daten über Eigenschaften, Eignung und Kosten verschiedener Sanierungsverfahren in eine Datenbank- und Programmform. Die Webanwendung stellt eine fachliche Arbeitshilfe für Gutachter und Behörden, v. a. innerhalb der Altlastenbearbeitungsphasen »Sanierungsuntersuchung« und »Sanierung«, dar. BEAST ermöglicht insbesondere Mitarbeitern von Behörden, aber auch planenden und ausführenden Firmen sowie Ingenieurbüros eine Auswahl und Erstbewertung von Sanierungsverfahren zur Umsetzung der Vorgaben des Bundes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes bzw. der EU-Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushaltsgesetz.
Erhebung über Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Ort und Datum des Unfalls; Art der Anlage; Art und Ursache des Unfalls; Art und Menge des ausgetretenen und wiedergewonnenen Wasser gefährdenden Stoffes; Unfallfolgen; Maßnahmen der Schadensbeseitigung; Kosten der Gefahrenabwehr und Sanierung.
Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Das im Juli 2021 veröffentlichte "Fit-for-55"-Klimapaket der Europäischen Kommission schlägt die Einführung eines neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr vor (EU-ETS 2). Parallel zur Einführung des neuen Emissionshandels ist die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds (Social Climate Fund, SCF) vorgesehen, der durch den neuen Emissionshandel entstehende Belastungen für besonders Betroffene abfedern soll. Mit dem Klima-Sozialfonds sollen die Verteilungswirkungen der CO2-Bepreisung gemindert und explizit vulnerable Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer*innen unterstützt werden. Unklar ist noch, welche Gruppen im Sinne des Klima-Sozialfonds als vulnerabel gelten. Eine einheitliche Definition gibt es bisher weder auf EU-Ebene noch in einzelnen Mitgliedstaaten, auch in Deutschland nicht. Eine Einschätzung der Anzahl vulnerabler Haushalte, ihrer Belastung durch die CO2-Bepreisung und ihrer Investitions- bzw. Unterstützungsbedarfe ist jedoch essentiell für die Bewertung des Finanzrahmens des Klima-Sozialfonds und der damit verbundenen Möglichkeiten, durch Investitionshilfen und direkte Einkommensunterstützung Belastungen bei vulnerablen Haushalten abzufedern. Auch im Zusammenspiel mit dem in Deutschland im Januar 2021 eingeführten Brennstoffemissionshandel, der Ähnlichkeiten, aber auch deutliche Unterschiede zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen System hat, stellen sich viele Fragen. Vor diesem Hintergrund haben die Autoren*Autorinnen im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens "Soziale Aspekte von Umweltpolitik" (Forschungskennzahl FKZ 3719 16 106 0) eine Kurzstudie zum Klima-Sozialfonds erstellt. Ziel der Analyse ist es, ein gutes Verständnis des Vorschlags zum EU-ETS 2 und Klima-Sozialfonds in Abgrenzung zum Brennstoffemissionshandel zu erlangen und soziale Aspekte zu beleuchten. Die Kurzstudie bietet einen Vorschlag für die Definition vulnerabler Haushalte, ermittelt die CO2-Kostenbelastung für diese Haushalte sowie eine kursorische Abschätzung der Investitionsbedarfe für Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen für vulnerable Haushalte. Die überschlägigen Rechnungen zeigen, dass der Klima-Sozialfonds genügend Mittel bietet, um etwa ein Heizungstauschprogramm für vulnerable Haushalte (mit) zu finanzieren. Er wird alleine jedoch nicht ausreichend sein, um die Sanierungskosten vulnerabler Haushalte - nach der hier gewählten Definition - vollständig zu finanzieren. Der Klima-Sozialfonds muss daher eingebettet werden in ein Gesamtprogramm in Deutschland für vulnerable Gruppen, so dass vulnerable Gruppen am Klimaschutz teilhaben können, resilienter werden und gegenüber Energie- und CO2-Preissteigerungen geschützt sind. Quelle: Forschungsbericht
Erhebungen über Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Erhebungsmerkmale: Art des Beförderungsmittels und der Umschließung; Art, Ort und Datum des Unfalls; Ursache des Unfalls; Art und Menge des beförderten, ausgetretenen und wiedergewonnenen wassergefährdenden Stoffes; Art der Beschädigung; Art der Stoffausbreitung; Unfallfolgen; Maßnahmen der Schadensbeseitigung; Kosten der Gefahrenabwehr und Sanierung.
Die Sanierung des über 100 Jahre alten beliebten Ausflugslokals „Eierhäuschen“ im Spreepark ist nach etwa vier Jahren weitestgehend fertiggestellt. Nachdem der Biergarten “Zum Anleger – Eierhäuschen” im Mai dieses Jahrs eröffnet wurde, konnte das denkmalgeschützte Gebäude nun von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, die für die Sanierung zuständig war, an das landeseigene Unternehmen Grün Berlin übergeben werden. Anlässlich des laufenden Probebetriebs besuchten Birgit Möhring, Geschäftsführerin der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin, am heutigen Montag, den 18. Dezember, das Eierhäuschen. Vor der offiziellen Eröffnung des Eierhäuschens mit Restaurant und Ausstellungsräumen im kommenden Frühjahr 2024, wird die für den Betrieb zuständige Grün Berlin die Wintermonate nutzen, um noch letzte notwendige Einbauten und Ausstattungen vorzunehmen. Birgit Möhring, Geschäftsführerin BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH : „Die denkmalgerechte Sanierung des Eierhäuschens hat letztlich über vier Jahre gedauert. Bereits Ende Juli 2019 wurde im Rahmen der Sanierung die Turmspitze vom Eierhäuschen demontiert, nachgebaut und kam zwei Jahre später zurück an ihren Platz. Jetzt freuen wir uns über das Gesamtergebnis und sind stolz, das Gebäude an Grün Berlin übergeben zu haben.“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer Grün Berlin GmbH : „Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten kehrt das Eierhäuschen als einzigartiges Ausflugsziel und Kunststandort mit nachhaltiger Gastronomie zurück. Der erste Baustein des neuen Spreeparks ist realisiert, ein Zukunftsprojekt geht auf die Zielgerade.“ Bis zur Eröffnung wird das zweistöckige Eierhäuschen mit Dachausbau für einen barrierearmen Betrieb mit einer Aufzugsanlage ausgestattet. Am neu errichteten Küchenkubus im westlichen Bereich des Areals erfolgen noch restliche Fassaden- und Dacharbeiten. Mit der neu ausgestatteten Küche, den Kühl- und Lagerräumen sowie den Sanitärbereichen für Gäste und Personal beherbergt der neue Küchenanbau alle gastronomischen Elemente, um einen umfassenden Restaurantbetrieb sowohl für das Eierhäuschen als auch für den künftigen Spreepark zu ermöglichen. Des Weiteren erfolgen noch abschließende Dacharbeiten am dazugehörigen denkmalgeschützten “Eiskeller”, der künftig als Lager für den Gastronomiebetrieb genutzt werden wird. In diesem Dezember läuft bereits ein temporärer Probelauf mit geschlossenen Gesellschaften im künftigen Restaurant “Ei-12437-B”. Der reguläre Restaurantbetrieb wird voraussichtlich im Februar 2024 aufgenommen. Restaurant und Biergarten Das alte Eierhäuschen hat eine wichtige Bedeutung in der Geschichte Berlins. Bereits vor über 100 Jahren war es für alle Gäste ein beliebter Ort für Freizeit und Erholung. Die „Eierhäuschen Essen und Trinken GmbH” unter Leitung von Jessica-Joyce Sidon ist die neue Pächterin der Gastronomie im Eierhäuschen. Dazu gehören der 500 Quadratmeter große Biergarten mit 250 Außenplätzen und Spielplatz sowie das 175 Quadratmeter große Restaurant „Ei – 12437“ mit 70 Innenplätzen zuzüglich rund 80 Plätzen im Tanzsaal. Zusätzlich werden auf der Restaurantterrasse sowie im Restaurantgarten weitere 176 Außenplätze angeboten. Spreepark Art Space Kunst spielt eine wesentliche Rolle in der Entwicklung des Spreeparks – zum Anfassen, Begehen und Eintauchen. Das Programm des 2.200 Quadratmeter großen Hauses im unteren Ausstellungs- und Veranstaltungsbereich des Eierhäuschens untersucht die Verzahnung von Kunst, Architektur, Natur und öffentlichem Raum und macht die unterschiedlichen Projekte und Fragestellungen, die sich im Spreepark ergeben, den Besucherinnen und Besuchern zugänglich. Die Eröffnung des Spreepark Art Space mit erster öffentlicher Ausstellung erfolgt am 22. März 2024. Die Kosten für die Sanierung des denkmalgeschützten Eierhäuschens betragen rund 16 Mio. Euro und werden aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Weitere Informationen : https://gruen-berlin.de/projekte/parks/spreepark Fotos zum Download : www.gruen-berlin.de/PK-EH
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat heute die denkmalgerecht sanierten Yorckbrücken 10, 11, 14 und 17 und die neu gebaute Yorckpromenade für die Öffentlichkeit freigegeben. Damit stehen erstmals vier Brücken für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zur Verfügung, die zwischen dem Park am Gleisdreieck und dem Flaschenhalspark eine barrierefreie Verbindung über die Yorckstraße bieten. Die Brücken 10 und 11 sind außerdem Teil des touristisch bedeutsamen Radfernwegs Berlin-Leipzig, der durch die beiden Parks verläuft. Dabei gilt, dass Fußgänger*innen im Park einschließlich der Brücken stets Vorrang haben. Mit der neuen Brückenverbindung entsteht eine durchgängige Verbindung durch Grünflächen, die vom Tiergarten bis zum Schöneberger Südgelände reicht. In die Sanierung der Brücken sind Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie Landesmittel geflossen. Die GRW-Mittel stellten die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Bund zur Verfügung. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz : „Ein großartiges Projekt kommt heute zum positiven Abschluss. Vier Eisenbahnbrücken aus dem 19. Jahrhundert werden jetzt für Spaziergänger*innen und Radfahrende freigegeben. Die vier Yorckbrücken machen Berlin wieder ein Stück fußgänger- und radfreundlicher. Von Tiergarten bis Südgelände haben wir eine attraktive grüne Wegeverbindung für den Rad- und Fußverkehr geschaffen. Das macht unsere Stadt lebenswerter.“ Christoph Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Grün Berlin Stiftung , die die Projektsteuerung und die Bauherrenfunktion im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übernommen hatte: „Die Yorckbrücken kennt jeder (West-)Berliner. Für die einen waren sie wegen ihres desolaten Zustands ein Schandfleck, für die anderen ein außergewöhnliches technisches Denkmal. Die Brücken sind stadtbildprägend und erzählen viel über die Geschichte Berlins. Heute schlagen wir ein neues Kapitel auf: vier ehemalige Eisenbahnbrücken schließen die Lücke zwischen dem Park am Gleisdreieck und dem Flaschenhalspark und ermöglichen ungewöhnliche Aussichten auf die Stadt.“ Die Brücken waren bereits Bestandteil des Siegerentwurfs zum Wettbewerb für den Park am Gleisdreieck aus den Jahren 2005/2006. Der Entwurf stammte vom Atelier Loidl und wird nun mit der Fertigstellung der Yorckpromenade und der Nutzbarkeit der vier Brücken vollendet. Christiane Heiß, Stadträtin für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg : „Ich freue mich außerordentlich, dass mit der Eröffnung der Yorckbrücken 10, 11, 14 und 17 sowie der Yorckpromenade den Menschen nun endgültig eine sichere Geh- und Radwegeverbindung eröffnet wird. Diese grüne Wegeverbindung von Schöneberg nach Mitte ist ein beliebter und zentraler Baustein für die Verkehrswende in Berlin.” Gregor Gossing, Produktionsdurchführung Berlin DB Netz AG : „Die bis zu 150 Jahre alten Yorckbrücken sind ein bedeutender Teil der Eisenbahngeschichte Berlins. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Stilllegung der Bahnhöfe als Folge der deutschen Teilung verloren viele ihre Funktion. Im wiedervereinigten Berlin rückten sie wieder in den Fokus. Heute gewinnen die vier sanierten Brücken 10, 11, 14 und 17, die zwei Parkanlagen verknüpfen, als eine der längsten Verkehrsverbindungen abseits der großen Straßen Berlins eine neue Bedeutung. Eine der ältesten Brücken, die so genannte Yorckbrücke Nr. 15, wurde als Denkmal mit dem historischen Schienenaufbau saniert und erinnert damit an die Geschichte der Eisenbahn. Wir freuen uns über diese Transformation und zeitgemäße Integration von Eisenbahn-Infrastrukturen in die Grünanlagen und das große Interesse der Öffentlichkeit.“ Die Yorckbrücken verbinden nicht nur die beiden angrenzenden Parkanlagen. Sie sind ein zentrales Element des so genannten Nord-Süd-Grünzugs – einem Kernelement des Berliner Freiraumkonzepts –, das die dicht bebaute Innenstadt mit den Außenräumen verknüpft. Über den Nord-Süd-Grünzug werden das Regierungsviertel, der Potsdamer Platz, der Park am Gleisdreieck und der Flaschenhalspark mit den weiter südlich gelegenen Grünanlagen Natur-Park Schöneberger Südgelände und Hans-Baluschek-Park verbunden. Damit wird gleichzeitig eine Vernetzung mit der Schöneberger Schleife erreicht. Für die durchgehende Wegeverbindung hatten sich die Bürgerinitiative Südtangente und die AG Gleisdreieck eingesetzt. Der überregionale Fernradweg Berlin – Leipzig ist Bestandteil des Nord-Süd-Grünzugs. Er verläuft im Park am Gleisdreieck über die Brücken 10 und 11 und wird im Flaschenhalspark und den südlich gelegenen Grünanlagen fortgeführt. Die Eröffnung der Yorckbrücken stellt deshalb eine große Verbesserung für einen durchgängigen Radweg dar. Zu beachten ist jedoch, dass in öffentlichen Grünanlagen der Fußverkehr immer Vorrang hat. Die Sanierung der Yorckbrücken stellte ein hochkomplexes Bauvorhaben mit vielen Beteiligten, Straßensperrungen, Schwerlast-Transporten und anspruchsvollen technischen Arbeiten dar. Im Januar 2016 wurden vier Brückenüberbauten (11, 14, 15 und 17) ausgehoben und zwischengelagert. Damit immer eine Brücke für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung stand, verblieb Brücke 10 zunächst an Ort und Stelle. Von November bis Dezember 2018 wurden die Brücken 11, 14, 15 und 17 in das ausführende Werk der Firma Heckmann GmbH & Co. KG in Hohenschönhausen transportiert. Dort wurden die zuvor zerlegten Brücken gründlich gereinigt, entrostet, wieder zusammengebaut und mit einem neuen Korrosionsschutz versehen. Der historischen Bauweise entsprechend wurden die Nietverbindungen weitestgehend erhalten. Dabei kam das so genannte „Warmnieten“ zum Einsatz. Maßgeschneiderte Nieten von mehr als 20 mm Durchmesser werden in rotglühendem Zustand durch das Nietloch gesteckt und festgeschlagen. Die nachfolgende Abkühlung lässt den Niet schrumpfen, wodurch die Stahlplatten zusammengepresst werden. Der Einbau der sanierten Brücken erfolgte von Mai bis Ende Oktober 2019. Für die neue Nutzung als verkehrssichere Fuß- und Radwegeverbindung war es erforderlich, Gehbahnen und Brüstungen vor Ort einzubauen. Anschließend wurde die Verknüpfung mit dem Wegenetz der Parkanlagen durch den Bau der Yorckpromenade auf beiden Seiten der Brücken erreicht. Diese Arbeiten wurden Ende Juni 2020 abgeschlossen. Nach erfolgter Sanierung sind die Brücken 30 Meter lang. Die nutzbare Wegebreite der Brücken 11, 14 und 17 beträgt 3,33 Meter, die nutzbare Wegebreite der Brücke 10 beträgt 3,46 Meter. Die Farbgebung erfolgte gemäß der Farbbefunduntersuchung in Anlehnung an das historische Vorbild. Vier der fünf sanierten Brücken (10, 11, 14 und 17) stehen ab Juli 2020 als Fuß- und Radwegeverbindung zur Verfügung. Brücke 15 wurde als historische Brücke saniert, wird aber als „Denkmalbrücke“ nicht zugänglich sein. Diese Brücke wurde von der DB Netz AG im Auftrag des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg geplant, saniert und finanziert. Für die Yorckbrücken 10, 11, 14 und 17 übernahm die Grün Berlin Stiftung im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Bauherrenfunktion und die Projektsteuerung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz war an dem Projekt intensiv beteiligt, u.a. durch Verhandlungen, die Akquise von GRW-Mitteln und die Planung des Abschnitts des Radfernwegs Berlin-Leipzig. Daran haben die Abteilungen Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün, die Tiefbauabteilung sowie Radverkehrsplaner mitgewirkt. Die Brücken 10 und 11 sind Bestandteil des überregional und touristisch bedeutsamen Fernradwegs Berlin-Leipzig. Die Sanierungskosten betragen 2.709.900 € ausFördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und 301.100 € aus Landesmitteln (Radfernweg). Die GRW-Mittel stellten die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Bund zur Verfügung. Die Kosten für die Sanierung der Brücken 14 und 17 in Höhe von 2.797.000 € übernahm das Land Berlin. Die Brücke 15 wurde im gleichen Zeitraum mit einer Förderung durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg saniert. Die im Besitz der DB Netz AG verbleibenden Widerlagerstützwände im Bereich der Yorckbrücken 10-18 wurden zeitgleich mit der Sanierung der Brücken im Auftrag und auf Kosten der DB Netz AG saniert. Die sanierte Brücke Nr. 15 sowie die Stützwände der Yorckbrücken verbleiben in der Unterhaltung der DB Netz AG. Die sanierten Brücken Nr. 10, 11, 14 und 17 gehen in die Unterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über. Die Pendelstützen der Brücken gehen in die Unterhaltung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg über.
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