Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner. Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen. Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung. Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind ‘nicht geregelte Bauprodukte’, die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt. Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen. In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben. Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen. Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes: Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage – die Rohrleitungen und der Sammelbehälter – vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können. Sachverständige müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der “Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen” sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das “Installations- und Heizungsbauerhandwerk” sind und durch externe Kontrolle, z.B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein). Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser – Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer – ersichtlich sein Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Kleingärten – Tel.: (030) 9025-1657 oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Wasserbehörde – Tel.: (030) 9025-2005 (Sekretariat) zur Verfügung.
Das Wassergütemessnetz 2 (WGMN2) stellt im Rahmen der nationalen und internationalen Meldepflichten aktuelle Daten der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Bürger, Schulen und Behörden haben ein reges Interesse an den Daten des WGMN. Deshalb werden die Daten in sechs stationären Gewässergütemessstationen im Zehn-Minuten-Takt aktualisiert. So stehen die erhobenen Parameter in Echtzeit zur Verfügung. Hierbei werden physikalische, hydrologische, meteorologische und biologische Messgrößen erfasst, die eine dynamische Sicht auf die Gewässerbeschaffenheit ermöglichen. Die Messstationen sind an ausgewählten Standorten an der Elbe, Havel, Teltowkanal, Oder und Neiße positioniert. Die Gewässergütemessstationen sind Bestandteil langfristig konzipierter Sanierungsmaßnahmen und dienen dem Nachweis der Gewässergüte und ihrer zeitlichen Veränderung im Rahmen von international abgestimmten Mess- und Untersuchungsprogrammen, der aktuellen Gewässerüberwachung (Warndienste), der Beweissicherung und der Gewinnung von wasserwirtschaftlichen Informationen. Das WGMN trägt dazu bei, dass Auswirkungen von Störfällen bei Industriebetrieben oder von Schiffsunglücken zeitnah ermittelt und zügig Maßnahmen ergriffen werden können. Aber auch kleinere Verunreinigungen wie illegal entsorgtes Altöl vom Auto fallen durch die Messungen schnell auf. Mit der Erkennung von akuten Verschmutzungen und dem Erfassen langfristiger Trends dient das WGMN auch dazu, entsprechende Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg umzusetzen. Hier können alle Datensätze abgerufen werden. Derzeit werden die Messwerte im Netz als Grafiken dargestellt.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (FBN) werden im Landschaftsprogramm dargestellt, wenn diesen aus überörtlicher Sicht auf Grund der Naturnähe, Vielfalt, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung ihres Artenbestandes zu mindestens eine mittlere Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz zukommt und in denen Schutz und Pflege - abgesehen von lokal erforderlichen Sanierungsmaßnahmen - im Vordergrund stehen. Wesentliche Grundlagen zur Auswahl dieser Flächen sind die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, die Flächenkontingente aus den Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP), die Gutachten zur Landschaftsrahmenplanung und Luftbildauswertungen. Die Darstellung erfolgt in 3 Stufen: mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung bzw. sehr hohe Bedeutung. In diesem shapefile werden die Flächen mit sehr hoher Bedeutung für den Naturschutz dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.2
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (FBN) werden im Landschaftsprogramm dargestellt, wenn diesen aus überörtlicher Sicht auf Grund der Naturnähe, Vielfalt, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung ihres Artenbestandes zu mindestens eine mittlere Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz zukommt und in denen Schutz und Pflege - abgesehen von lokal erforderlichen Sanierungsmaßnahmen - im Vordergrund stehen. Wesentliche Grundlagen zur Auswahl dieser Flächen sind die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, die Flächenkontingente aus den Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP), die Gutachten zur Landschaftsrahmenplanung und Luftbildauswertungen. Die Darstellung erfolgt in 3 Stufen: mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung bzw. sehr hohe Bedeutung. In diesem shapefile werden die Flächen mit hoher Bedeutung für den Naturschutz dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.2
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (FBN) werden im Landschaftsprogramm dargestellt, wenn diesen aus überörtlicher Sicht auf Grund der Naturnähe, Vielfalt, Repräsentativität, Seltenheit oder Gefährdung ihres Artenbestandes zu mindestens eine mittlere Bedeutung für den Natur- und Landschaftsschutz zukommt und in denen Schutz und Pflege - abgesehen von lokal erforderlichen Sanierungsmaßnahmen - im Vordergrund stehen. Wesentliche Grundlagen zur Auswahl dieser Flächen sind die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, die Flächenkontingente aus den Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP), die Gutachten zur Landschaftsrahmenplanung und Luftbildauswertungen. Die Darstellung erfolgt in 3 Stufen: mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung bzw. sehr hohe Bedeutung. In diesem shapefile werden die Flächen mit mittlerer Bedeutung für den Naturschutz dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.5.2
Der Standort des ehemaligen Tanklagers im Bezirk Treptow-Köpenick wurde von 1911 bis 1975 als Treibstofflager bzw. als Großtanklager der Staatsreserve genutzt. Durch Kriegseinwirkungen und Handlingverluste wurden massive Schadstoffeinträge in Boden und Grundwasser verursacht. Der heutige Investor plant für das Grundstück eine Mischnutzung (Wohnungsbau- und Dienstleistungsgewerbe). Im Zuge des Tanklagerrückbaus (1975) wurden 28 Einzeltanks und diverse Leitungssysteme entfernt sowie ein Bodenaustausch bis maximal 2 m unter GOK realisiert. Untersuchungen aus den Jahren 1994 bis 1996 belegten, dass am Standort weiterhin erhebliche Belastungen im gesättigten Boden unterhalb von 2,5 m unter GOK und im Grundwasser anzutreffen waren. Im Grundwasser wurden Maximalgehalte von 30.000 µg/l (BTEX), 22.000 µg/l (MKW) und 811 µg/l (PAK) festgestellt. Insgesamt konnten am Standort 5 Belastungsbereiche detailliert ausgegrenzt werden. Von 1997 bis 2001 wurde eine mikrobiologische GW-Sanierung mit 5 oberflächennah verfilterten Sanierungsbrunnen betrieben. Es handelte sich hierbei um eine Kombination von in-situ und on-site Maßnahmen. Das geförderte, belastete Grundwasser wurde mit Sauerstoff und Nährstoffen angereichert und in einem Aktivkohle-Festbett-Reaktor behandelt und anschließend als hydraulische Barriere über Sickerschächte reinfiltriert. Zusätzlich wurden über Infiltrationslanzen Nährstoffe und Sauerstoff direkt in die Kontaminationszentren infiltriert. Im Jahr 2000 wurden im Rahmen von Modifizierungsmaßnahmen zusätzlich 2 Sickerdrainagestränge (ca. 230 m) um die Hauptschadensbereiche errichtet, um eine bessere Durchspülung des belasteten Kapillarsaumes zu erzielen. Im Rahmen der Grundwassersanierung wurden im Zeitraum 1997 bis 2001 insgesamt 542.000 m³ Grundwasser gefördert und gereinigt. Die Fläche der ursprünglichen Sanierungsbereiche konnte um ca. 70 % reduziert werden. Im Jahr 2001 wurde eingeschätzt, dass die noch vorhandenen Belastungen in zwei Sanierungszentren mit den o.g. hydraulischen Sanierungsmaßnahmen nicht bzw. nur unzureichend zu sanieren sind. Da das Schadstoffpotential und die davon ausgehende Gefahr jedoch weiterhin als hoch zu bewerten war, wurden von 2001 bis 2002 Bodenaushubmaßnahmen in den beiden Hauptschadensbereichen bis in den GW-Schwankungsbereich vorgenommen. Die Sanierung konnte aufgrund umliegender Altlastenflächen nur teilweise im Trockenaushubverfahren vorgenommen werden. Der Rest wurde im Nassaushub durchgeführt. Insgesamt konnten bei der Sanierungsmaßnahme ca. 13.000 t kontaminierter Boden aus den Teufenbereichen 3 bis 6 m unter GOK ausgetauscht und dadurch ca. 1,0 t BTEX aus dem Untergrund entfernt werden. Die Sanierung des Standortes ist im Wesentlichen abgeschlossen. Ein kleiner Restschaden im Bereich einer öffentlich genutzten Straße wurde teilweise mittels Spundwand eingekapselt. Zusätzlich wird der Restschaden im Rahmen eines nachsorgenden GW-Monitorings weiter beobachtet. Hierbei werden auch Möglichkeiten eines Monitored Natural Attenuation (MNA) geprüft. Insgesamt wurden für die Untersuchung und Sanierung des Standortes im Zeitraum 1996 bis 2006 ca. 3,0 Mio. € benötigt.
ALKIS - Flaechenhafte Beschreibung der Sanierungsgebiete:ALKIS - Flaechenhafte Beschreibung der Sanierungsgebiete
Energieausweise für die Liegenschaften des Kreises Ostholstein: - Gesundheitsamt, Holstenstraße 52 - Ostholstein Museum, Schloßplatz 1 - Landesbibliothek, Schloßplatz 4 - Kreisbibliothek, Schloßplatz 2 - Berufliche Schule Lensahn, Dr.-Julius-Stinde-Straße 4 - Berufliche Schule Bad Schwartau, Ludwig-Jahn-Straße 15 - Berufliche Schule Neustadt, Reiferbahn 2 - Berufliche Schule Oldenburg, Kremsdorfer Weg 31 - Berufliche Schule Eutin Nebenstelle Holsteinweg, Holstenweg 13 - Berufliche Schule Eutin, Wilhelmstraße 6 - KFZ-Zulassungsstelle, Bürgermeister-Steenbock-Straße 20 - Feuerwehrtechnische Zentrale Lensahn, Bäderstraße 47 - Kreisverwaltungsgebäude, Lübecker Str. 41 Seit 1982 betreibt der Kreis Ostholstein für seine Immobilien mit einer Energiebezugsfläche von ca. 60.700 Quadratmetern (Stand: 2019) ein kommunales Energiemanagement. Als Folge daraus konnten erhebliche Einsparungen bei den Energieverbräuchen und Energiekosten erzielt werden. Das bei der Kreisverwaltung im Jahre 2000 eingeführte computergestützte Energiecontrolling zur systematischen Schwachstellenanalyse mittels Energiekennwert hat sich bewährt. Für die Investitionsplanung und Sanierungsmaßnahmen ist das Energiecontrolling ein wirksames Steuerungsinstrument. Bei der Kreisverwaltung kann man sich jederzeit eine Übersicht über alle wichtigen objektspezifischen Rahmenbedingungen verschaffen. Hierdurch ist es viel leichter geworden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Prioritäten unter Berücksichtigung von Restlebensdauer und Wirtschaftlichkeit zu setzen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1747 |
| Kommune | 5 |
| Land | 254 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 1695 |
| Gesetzestext | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 166 |
| Umweltprüfung | 65 |
| unbekannt | 74 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 257 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1932 |
| Englisch | 221 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1555 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2009 |
| Luft | 1295 |
| Mensch und Umwelt | 2009 |
| Wasser | 1376 |
| Weitere | 1967 |