Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 19.09.1996 Satzungsbeschluss am 29.03.2001 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 10.01.2002 In Kraft getreten am 27.06.2002
Mit dem Inkrafttreten des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahre 1999 wurde die Altlastensanierung bundesweit einheitlich geregelt. Seitdem gehört das Instrument des Sanierungsplanes zum festen Bestandteil des bodenschutzrechtlichen Instrumentariums. Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten. Veröffentlicht in Broschüren.
1. Untersuchungen und Bewertungen von Altlasten einschließlich Rüstungs- und militärische Altlasten 2. Verfahren nach BBodSchG 2.1. Anordnungen /Entscheidungen 2.2. Erarbeitung Sanierungsplan 2.3. behördl. Überwachung und Eigenkontrolle 2.4. Festsetzung von Wertausgleich 3. Freistellung von Altlastenhaftungen. 4. Förderprogramme 5. Verfahren nach AbfAIG M-V
Das Referat Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau des Landesamtes für Umwelt (VT) hat mit Schreiben vom 16.05.2023 einen Antrag auf Planänderung des mit Planfeststellungsbeschluss (Reg. - Nr.: RW 1.3 - PFB - HWS - 01/2012) vom 27.02.2012 festgestellte Plan für die Sanierung des rechten Elbedeiches zwischen Gnevsdorf und Wittenberge, (XI. BA, Deich-km 0+000 bis 2+396 und Deich-km 5+810 bis 16+000) gestellt. Bestandteil der Planänderung ist die Änderung von Maßnahmenblatt A1 (Landschaftsrasenansaat auf Deichböschungen) zur Herstellung von artenreichen Deichgrünland. Aufgrund seiner Erkenntnisse bei der Bauausführung will der Vorhabenträger von seiner mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Brandenburg e.V. geschlossenen Vereinbarung abweichen, da mit diesem keine einvernehmliche Änderung des Vertrags vom 23./29.09.2014 möglich war.
On 13 July 2020, BGE TECHNOLOGY GmbH (BGE TEC) from Peine will be 20 years old. BGE TEC is a subsidiary of the Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH and is responsible for innovations and research and development in the area of the final disposal of radioactive waste. Within the last 20 years, BGE TEC has developed into an internationally recognised engineering company for repository projects of various kinds. BGE TEC was founded in 2000 with only two employees. The goal then was: to maintain and further develop technical expertise for the final disposal of radioactive materials. Today, 36 engineers and scientists from eight nations work for BGE TEC in Peine. Whenever questions of stability in the mines, closure structures, and building materials are involved, the BGE can rely on the expertise and decades of experience of its subsidiary. Over the past 20 years, BGE TEC has worked on more than 70 research and development projects and has been involved in well over 100 contracts for various companies in Germany and abroad. These include the planning of a near-surface repository for intermediate-level radioactive waste in Bulgaria, support for repository planning in Bure/France for ANDRA (the French organisation responsible for the disposal and final storage of radioactive waste generated there), and the remediation of a repository in the Czech Republic. Managing Director Dr Thilo von Berlepsch: “In the last financial year alone, we worked for 15 national and international programmes for the final disposal of radioactive waste. Crucial to the success of our company is the highly motivated and highly qualified team”. More information about BGE Technology GmbH is available at www.bge-technology.de
Der vorliegende Plan sieht die Sanierung der bestehenden Hochwasserschutzanlage (Deich) zwischen Rheinstrom-km 826,8 bis 827,9, rechtes Ufer, vor. Die Sanierung umfasst den Bereich der Ortslage von Bislich-Vahnum bis zur ehemaligen Deichschaugrenze am „Stummen Deich“ den Banndeich und das unmittelbar angrenzende Deichvor- und –hinterland. Die Hochwasserschutzanlage entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist auf einer Gesamtstrecke von rd. 1.400 m zu sanieren. Der Deich ist nicht ausreichend standsicher und weist Fehlhöhen bis rd. 0,5 m zum Ausbauzustand (Hochwasserschutzniveau = Wasserspiegel zum BHQ2004 zzgl. 1,0 m Freibord) auf. Ein Deichverteidigungsweg ist nicht vorhanden, weshalb die Deichverteidigung über die vorhandene Erschließungsstraße auf der Deichkrone erfolgt. Die vorliegende Planung sieht daher eine Anpassung in der Höhe an den maßgeblichen Bemessungshochwasserabfluss (BHQ2004) einschließlich eines Freibordes von 1,00 m vor. Darüber hinaus wird ein Deichverteidigungsweg, welcher auf der landseitigen Berme verläuft, ergänzt. Sofern erforderlich, werden bestehende Wege- / Verkehrsverbindungen (Wege, Rampen und Viehtrifte) wiederhergestellt und im Deichbereich als befestigte Wege angelegt und an die angrenzenden Zufahrtswege angeschlossen.
Der vorliegende Plan sieht die Sanierung der bestehenden Hochwasserschutzanlage (Deich) zwischen Rheinstrom-km 837,7 bis 844,8, rechtes Ufer, vor. Die Sanierung beginnt dabei westlich der Reeser Rheinpromenade (im Anschluss an den Planungsabschnitt 6 (PA 6)) und verläuft in nordwestliche Richtung bis stromunterhalb der Deichquerung der K19 (im Anschluss an den Planungsabschnitt 4 (PA 4)). Die Hochwasserschutzanlage entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist auf einer Gesamtstrecke von rd. 5.540 m zu sanieren. Der Deich ist nicht ausreichend standsicher und weist Fehlhöhen bis rd. 0,7 m zum Ausbauzustand (Hochwasserschutzniveau = Wasserspiegel zum BHQ2004 zzgl. 1,0 m Freibord) auf. Ein Deichverteidigungsweg ist nur in Teilabschnitten vorhanden, weshalb die Deichverteidigung zum Teil über die vorhandene Erschließungsstraße auf der Deichkrone erfolgt. Die vorliegende Planung sieht daher eine Anpassung in der Höhe an den maßgeblichen Bemessungshochwasserabfluss (BHQ2004) einschließlich eines Freibordes von 1,00 m vor. Darüber hinaus wird ein Deichverteidigungsweg, welcher i. d. R. auf der landseitigen Berme verläuft, ergänzt. Sofern erforderlich, werden bestehende Wege- / Verkehrsverbindungen (Wege, Rampen und Viehtrifte) wiederhergestellt und im Deichbereich als befestigte Wege angelegt und an die angrenzenden Zufahrtswege angeschlossen.
Es wird PFAS-belastetes Oberbodenmaterial auf einer aktuell bestehenden Freifläche am Rande des Baufeldes zur Errichtung eines Logistikzentrums zwischengelagert, bis es endgültig in ein Sicherungsbauwerk eingebaut werden kann. Die Zwischenlagerung des abgetragenen Oberbodenmaterials muss innerhalb des Flugplatzgeländes erfolgen, da das Material zunächst im Rahmen eines Sanierungsplans für den Flugplatz Bitburg nach § 13 Abs. 5 BBodSchG verwendet werden soll und damit das Plangebiet (Flugplatz Bitburg) nicht verlassen darf. In der Betriebsphase des Zwischenlagers erfolgen außer der Anlieferung des Oberbodenmaterials und der Aufschüttung des Materials auf dem Haufwerk der „Miete 2“ mittels eines Radladers keine weiteren Tätigkeiten. Für den Zeitraum der Zwischenlagerung wird die Miete mit einer geeigneten Folie überdeckt. Die einzelnen Bahnen sind verschweißt und gegen Verwehen geschützt. Für den künftigen Rückbau des Zwischenlagers werden ein Radlader zur Aufnahme des Haufwerkes und ein LKW zum Transport zur Einbaufläche am Sicherungsbauwerk erforderlich sein. Es werden keine baulichen Maßnahmen durchgeführt.
Das Unternehmen INEOS E&P A/S plant in der dänischen AWZ der Nordsee die Feldesentwicklung des Öl- und Gasfeldes „Hejre“. Das „Hejre-Feld“ liegt ca. 300 km von der dänischen Küste und ca. 49 km von der Grenze zwischen der deutschen und der dänischen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) entfernt. Das Projekt beinhaltet die Sanierung des bereits im Betrieb befindlichen Hejre-Feldes mit einer Anbindung (tie-back) des Hejre-Feldes an Süd Arne unter Nutzung der bestehenden Hejre-Anlagen. Da die Sanierung des Hejre-Feldes durch die Tie-back an Süd Arne über den zuvor genehmigten Projektumfang hinausgeht, ist gemäß dem Gesetz Nr. 4 vom 03.01.2023 über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen, Programmen und spezifischen Projekten (dänische UVP-Verordnung /Konsolidierungsgesetz Nr. 4 vom 03/01/2023) ein aktualisierter UVP-Bericht erforderlich. Aufgrund der Nähe des Vorhabens zum deutschen Sektor der Nordsee können grenzübergreifende Auswirkungen des Vorhabens nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Espoo-Konvention wurde die Bundesrepublik Deutschland deshalb in das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit einbezogen. Die dänische Energiebehörde Energistyrelsen Carsten Niebuhrs Gade 43 1577 Kopenhagen V Denmark hat die Genehmigung des überarbeiteten Entwicklungsplans für das Hejre-Feld „Hejre Re-Development Project“ in der dänischen Nordsee der INEOS Oil & Gas Denmark mit Datum von 26.04.2024 erteilt.
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 Bergbau- und Wasserbaumaßnahmen - Wasserspeicher Lohsa II Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997 Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997
Origin | Count |
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Bund | 106 |
Land | 56 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 69 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 16 |
Umweltprüfung | 16 |
unbekannt | 31 |
License | Count |
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Language | Count |
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