API src

Found 11325 results.

WMS für die Satzungen der Stadt Celle - Originär

WFS für die Satzungen der Stadt Celle - Originär

Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB - Bonstorf - Barmbosteler Straße

In der Gemeinde Südheide wurden 8 Satzungen nach § 34 BauGB rechtskräftig, diese verteilen sich auf sieben Ortsteile.

Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB - Beckedorf - Im Hasselbusch

In der Gemeinde Südheide wurden 8 Satzungen nach § 34 BauGB rechtskräftig, diese verteilen sich auf sieben Ortsteile.

Ergänzungssatzung Gartenkamp/Nord, Urschrift, Stadt Celle

Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände

Die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Ein Flurstück, das in mehreren Einzugsgebieten liegt, die unterschiedlichen Verbandsgebieten zugeordnet sind, ist dem Verbandsgebiet zuzuordnen, in dem die größere Teilfläche liegt. Bei identischer Verteilung der Teilflächen ist die Lage des messtechnischen Flurstückschwerpunkts für die Zuordnung entscheidend. Maßgeblich für die Verbandsgrenzen der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Für die GUV-Grenzen 2025 genutzte Daten: Oberirdische Einzugsgebiete Brandenburg, Stand: 01.06.2024 (Version 4.3) ALKIS Flurstücke mit Stand 01.06.2024 Die im Datensatz enthaltenen GUV-Grenzen sind für das Jahr 2025 gültig. Die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Ein Flurstück, das in mehreren Einzugsgebieten liegt, die unterschiedlichen Verbandsgebieten zugeordnet sind, ist dem Verbandsgebiet zuzuordnen, in dem die größere Teilfläche liegt. Bei identischer Verteilung der Teilflächen ist die Lage des messtechnischen Flurstückschwerpunkts für die Zuordnung entscheidend. Maßgeblich für die Verbandsgrenzen der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Für die GUV-Grenzen 2025 genutzte Daten: Oberirdische Einzugsgebiete Brandenburg, Stand: 01.06.2024 (Version 4.3) ALKIS Flurstücke mit Stand 01.06.2024 Die im Datensatz enthaltenen GUV-Grenzen sind für das Jahr 2025 gültig.

Vor dem Holze Urschrift

Vor dem Holze Urschrift im originären Datenformat

WMS zur Vor dem Holze Urschrift der Gemeinde Hatten

WMS zur Vor dem Holze Urschrift der Gemeinde Hatten im originären Datenformat

WFS zur Vor dem Holze Urschrift der Gemeinde Hatten

WFS zur Vor dem Holze Urschrift der Gemeinde Hatten im originären Datenformat

Sandkrug/Hinter dem Esch Urschrift

Sandkrug/Hinter dem Esch Urschrift im originären Datenformat

1 2 3 4 51131 1132 1133