Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage. Erklärfilm: Smartphone-App Scan4Chem Scan4Chem Über 200 Stoffe wurden bereits als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und in die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA aufgenommen. Ist ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in einem Gebrauchsgegenstand in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren. Europäische Überwachungsbehörden bemängelten 2019 die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber viele sind bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die SVHCs enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend. Bürgerinnen und Bürger können helfen, das zu ändern. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Ihnen die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen und somit zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen möchten. Die App ist als Smartphone-App verfügbar und – mit reduziertem Funktionsumfang – als Web-App , die Sie über Ihren Computer nutzen können. Sie können mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten scannen oder Produktnamen eingeben und SVHC-Anfragen an den entsprechenden Produktanbieter schicken. Die App ist an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter ihre Informationen zu SVHCs in ihren Produkten eingeben können. Unternehmen können damit ihrer Auskunftspflicht effizienter nachkommen – und ggf. zeigen, dass keine SVHCs in ihren Produkten enthalten sind. Einige Unternehmen haben bereits Informationen in die Datenbank eingepflegt. Ziel ist, dass langfristig Daten zu den meisten Produkten in der Datenbank zu finden sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer von Scan4Chem die Informationen direkt über die App erhalten. Es ist daher wichtig, dass möglichst viele Anfragen gestellt werden, damit Produktanbieter ein stärkeres Bewusstsein für ihre Auskunftspflicht entwickeln und Informationen mit Hilfe der App zur Verfügung stellen. Großes Interesse von Verbraucherseite wird die Aufmerksamkeit auf das Thema besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten lenken, so dass diese Stoffe ersetzt werden. Wie die Smartphone-App ist auch die Web-App an die Datenbank mit den SVHC-Informationen angeschlossen. In der Web-App können Sie über den Produktnamen oder den Barcode nach SVHC-Informationen in der Datenbank suchen oder, wenn noch keine Daten vorhanden sind, mit unserer Muster-Anfrage über Ihren eigenen E-Mail Client SVHC-Anfragen an den Produktanbieter versenden. Erfahrungen mit Scan4Chem Mit Stand 30.04.2024 wurde die Smartphone-App europaweit ca. 170.000 mal heruntergeladen. Es wurden ca. 325.000 Scans durchgeführt und über 60.000 Anfragen an über 47.000 Firmen verschickt. Für ca. 55.000 Produkte wurden von den Anbietern Informationen in die Datenbank hochgeladen, so dass sie App-Nutzern und App-Nutzerinnen direkt in der App zur Verfügung stehen. Zusätzlich nutzten einige Firmen die Möglichkeit, für ganze Barcode-Bereiche anzugeben, dass SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Davon sind 12,5 Millionen Barcodes abgedeckt, die aber nicht unbedingt alle bereits in Gebrauch sind. Es zeigt sich, dass viele Firmen auf die Beantwortung von Verbraucheranfragen nicht ausreichend vorbereitet sind. Das Umweltbundesamt hat daher im Rahmen des LIFE AskREACH Projekts gemeinsam mit den Projektpartnern eine Firmen-Kampagne durchgeführt, in der Firmen auf ihre Auskunftspflicht aufmerksam gemacht und geschult wurden. Es wurden gezielt solche Firmen angesprochen, die auf Verbraucheranfragen nicht geantwortet haben. Während die Antwortquote der Firmen zu Beginn des Projektes noch unter 40% lag, stieg sie bis August 2023 europaweit auf ca. 53 % und in Deutschland auf etwa 63 %. Leider sind die Antworten zum Teil immer noch unzureichend. In solchen Fällen können Sie sich gern an scan4chem [at] uba [dot] de wenden und wir unterstützen Sie dabei, aussagekräftige Antworten zu bekommen. Ohne Anfragen von Seiten ihrer Kundschaft tun sich die Firmen schwer, Zeit für die Beschäftigung mit der Auskunftspflicht zu erübrigen und stellen auch keine Daten in der Datenbank zur Verfügung. Viele Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geben dagegen ein klares Signal an die Firmen, helfen ihr Antwortverhalten zu verbessern und führen dazu, dass mehr Informationen in die Datenbank hochgeladen werden. Zeigen Sie Ihr Interesse! Nutzen Sie die App vor jedem Kauf, um Anfragen an Firmen zu verschicken! EU LIFE AskREACH Ermöglicht wurde die Programmierung der europäischen App durch das Projekt AskREACH, das über das EU LIFE Programm gefördert wurde. 20 Projektpartner aus 13 europäischen Ländern arbeiten seit September 2017 in dem Projekt zusammen, weitere Länder haben sich mittlerweile angeschlossen. Ziel ist, die App in ganz Europa zu verbreiten. Die App wurde im Rahmen des Projektes ständig weiterentwickelt. Sie ist zur Zeit in 21 Ländern verfügbar. Seit 01.01.2022 sind auch die SVHC-Funktionen der App ToxFox des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an das AskREACH IT-System angeschlossen, d.h. Sie können auch mit dem ToxFox in der AskREACH-Datenbank nach SVHC-Informationen suchen und über das AskREACH IT-System SVHC-Anfragen an Produktanbieter versenden. Das AskREACH Projekt ist am 31.08.2023 ausgelaufen, die Apps werden aber auch nach Projektende weiter kostenlos angeboten. Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.
Am 24. November ist der diesjährige Black Friday. Um dieses Datum herum wirbt der Handel weltweit mit Rabattaktionen. Vermeiden Sie Spontankäufe, die Sie hinterher bereuen. Informieren Sie sich mit der UBA-App Scan4Chem über Substanzen in Produkten, die für den Menschen und die Umwelt schädlich sein können. Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich, indem Sie diese pflegen und reparieren. Der Handel hat den „Black Friday“ in den USA initiiert, um den Verkauf anzuregen, bevor das Weihnachtsgeschäft startet. Inzwischen wird reduzierte Ware auch am sogenannten „Cyber Monday“, in der „Black Week“ oder dem gesamten „Black November“ beworben. Lassen Sie sich nicht von angeblichen „Schnäppchen“ blenden: Bereits bei der Preisgestaltung kalkulieren Händler Rabatte mit ein. Vermeiden Sie Spontankäufe von Produkten, da Sie diese hinterher bereuen könnten. Insbesondere bei Onlinekäufen sollten Sie sich ausführlich über das gewünschte Produkt informieren, ob es tatsächlich ihren Erwartungen entspricht und wer der Händler ist. Beim Kauf von neuen Gebrauchsgegenständen wie Spielzeug, Elektronik, Textilien, Schuhen, Sportartikeln, Möbeln etc. wird nur selten beachtet, dass diese auch schädliche Substanzen enthalten können, die unter Umständen während Produktion, Nutzungsphase oder Abfallphase freigesetzt werden. Einmal freigesetzt, können sie abhängig von der Konzentration sowie dem Zusammenwirken verschiedener Stoffe nicht nur für die Ökosysteme gefährlich werden, sondern auch für den Menschen, z.B. wenn sich mit der Zeit höhere Konzentrationen in der Umwelt oder im Hausstaub aufbauen. Über 200 Stoffe wurden bereits als „ besonders besorgniserregend “ identifiziert und in die Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA aufgenommen. Es handelt sich um Stoffe, die z.B. krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch oder besonders schädlich für die Umwelt sind. Einige, aber nicht alle dieser Stoffe, sind bereits beschränkt. Ist ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren. Die UBA -App Scan4Chem ermöglicht es Ihnen, sich auf einfache Weise bei den Firmen zu erkundigen, welche Chemikalien in Produkten enthalten sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit, auch um den Firmen zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen wollen! Mehr Geld als durch jedes Sonderangebot können Sie sparen, indem Sie die Dinge, die Sie besitzen, möglichst lange nutzen, pflegen und reparieren . Damit schonen Sie gleichzeitig auch die Umwelt, nicht nur vor schädlichen Substanzen, sondern auch vor Treibhausgasemissionen und gesteigertem Ressourcenverbrauch. Das umweltfreundlichste Produkt ist stets das, welches nicht produziert wird.
Im Rahmen des Projektes LIFE AskREACH, an dem das UBA beteiligt ist, wurden Produkte auf „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) getestet. SVHCs können zum Beispiel Krebs verursachen, das Hormonsystem stören oder sich in der Umwelt anreichern. Untersucht wurden Schwimm-, Garten- und Heimwerkerprodukte. Von 106 Gebrauchsgegenständen war in fast jedem dritten mindestens ein SVHC nachweisbar. Zehn Produkte enthielten SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. In sechs Produkten wurden Weichmacher nachgewiesen, die aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften seit Juli 2020 in Verbraucherprodukten beschränkt sind. Sie dürfen dort nur noch in Konzentrationen unter 0,1 Gewichtsprozent vorkommen, wurden jedoch bis zu 23 Gewichtsprozent gemessen zum Beispiel in Gartenhandschuhen und in einer Malschürze für Kinder. In einem Fugengummi wurden vier krebserregende und persistente polyzyklische Kohlenwasserstoffe über 0,1 Gewichtsprozent nachgewiesen. Auch diese Stoffe sind in dieser Konzentration gesetzlich verboten, d.h. das Produkt ist in der EU nicht verkehrsfähig. Neben den in Konsumgütern beschränkten SVHCs gibt es auch solche, die weiterhin darin enthalten sein dürfen. Informationen darüber müssen aber entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist, sind Händler, Importeure und Hersteller gemäß EU-Chemikalienverordnung REACH auch verpflichtet, Ihnen als Verbraucher*in dies auf Anfrage mitzuteilen. Die Testergebnisse zeigen, dass viele Produkte auf dem europäischen Markt immer noch SVHCs enthalten, manchmal sogar in sehr hohen Konzentrationen. Im Vergleich zu früheren Testrunden im AskREACH-Projekt sind Hersteller und Einzelhändler zwar stärker für SVHCs in ihren Produkten sensibilisiert, dennoch sind sich einige des Problems nicht ausreichend bewusst und reagieren nicht auf entsprechende Verbraucheranfragen. Das von der Europäischen Union geförderte Projekt "LIFE AskREACH" nimmt sich seit September 2017 der Problematik an. Zum einen wurde die Smartphone-App "Scan4Chem" entwickelt, mit welcher Verbraucherinnen und Verbraucher den Barcode eines Produkts einscannen können, um sich über enthaltene SVHCs zu informieren. Sie bekommen die Informationen zum Teil sofort aus der europäischen AskREACH-Datenbank, sofern sie dort bereits von den verantwortlichen Unternehmen hochgeladen wurden. Sind noch keine Daten in der Datenbank, können Verbraucherinnen und Verbraucher mit der App eine automatisch generierte Anfrage an den Produktanbieter versenden. Je mehr Anfragen die Produktanbieter erhalten, desto eher sind sie bereit, ihre Informationen über die AskREACH-Datenbank zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Produkttests wurden auch 25 in der AskREACH-Datenbank erfasste Erzeugnisse analysiert, um die Korrektheit der Firmenangaben zu überprüfen. Nur einer dieser Artikel enthielt SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. Das betreffende Unternehmen wurde aufgefordert, die Angaben zu korrigieren. Die App " Scan4Chem " erleichtert es Bürgerinnen und Bürgern, Anfragen zu SVHC in Produkten zu stellen. Nach der Ersteinrichtung der App können SVHC-Anfragen in weniger als einer Minute direkt im Geschäft gesendet werden. "Scan4Chem" kann für iOS und Android heruntergeladen werden. Außerdem gibt es eine Web-App , die über den Internet-Browser genutzt werden kann. Ziel des AskREACH-Projektes ist, Bürgerinnen und Bürger auf das Thema aufmerksam zu machen und dazu zu bewegen, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen. Denn das Antwortverhalten der Unternehmen und schließlich der Ersatz von SVHCs in Konsumgütern wird sich nur dann verbessern, wenn die Kundinnen und Kunden dies einfordern. Darüber hinaus klären die europäischen Projektpartner Unternehmen in der gesamten EU über ihre Auskunftspflicht auf , unterstützen sie dabei, Informationen über ihre Lieferkette zu erhalten, ihre SVHC-Anfragen besser verwalten und beantworten zu können und ihr Bewusstsein für SVHCs und den Umgang damit zu schärfen. Unternehmen, die Gebrauchsgegenstände herstellen, importieren oder verkaufen und bestrebt sind, die Vorschriften einzuhalten und gegenüber Ihrer Kundschaft transparent zu sein, können sich in der AskREACH-Datenbank registrieren. Die Registrierung vereinfacht die Beantwortung von Anfragen über die App und verbessert somit die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden.
Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe in Gebrauchsgegenständen: Mit der Smartphone-App Scan4Chem den den Strichcode eines Produkts scannen (oder den Produktnamen manuell eingeben) und Informationen darüber einholen, ob das Produkt besonders besorgniserregende Stoffe in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent enthält. Sie wollen Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe in Gebrauchsgegenständen? Hersteller und Handel müssen Sie auf Anfrage informieren. Die App Scan4Chem hilft bei Anfragen, erlaubt den Firmen aber auch, Ihnen die Informationen über eine Datenbank bereitzustellen. Stichprobenartige chemische Analysen von Produkten bestätigen jetzt zahlreiche korrekte Angaben in der Datenbank. Gebrauchsgegenstände können Schadstoffe enthalten, die die Umwelt oder die Gesundheit beeinträchtigen können, zum Beispiel bestimmte Weichmacher in Kunststoffen, Farbstoffe in Textilien oder Flammschutzmittel in Möbeln und Elektrogeräten. Als Vebraucher*in haben Sie das Recht, vom Lieferanten (Verkäufer oder Hersteller) zu erfahren, ob ein Gegenstand sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe enthält. Das sind zum Beispiel Stoffe, die krebserregend oder erbgutverändernd sind oder Stoffe, die in der Umwelt kaum abgebaut werden und sich in Organismen anreichern. Der Lieferant ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Anfrage mitzuteilen, ob ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist. Dieses Auskunftsrecht ist in der europäischen Chemikalienverordnung REACH verankert. Unter REACH wird eine Liste der SVHCs geführt, die regelmäßig ergänzt wird. Derzeit stehen 223 Stoffe auf der Liste. Schadstoffen per App auf die Spur kommen Viele Menschen sind sich der potenziellen Risiken dieser Stoffe nicht bewusst und kennen ihr Auskunftsrecht noch nicht. Auch auf Seiten der Lieferanten muss noch viel verbessert werden, damit sie ihren Informationspflichten ordnungsgemäß nachkommen (können). Das von der Europäischen Union finanzierte Projekt "LIFE AskREACH" arbeitet daran, die Kommunikation über SVHCs zwischen Lieferanten und Verbraucher*innen sowie entlang der Lieferkette zu erleichtern. So ermöglicht Ihnen die Smartphone-App Scan4Chem, den Strichcode eines Produkts zu scannen (oder den Produktnamen manuell einzugeben) und Informationen darüber einzuholen, ob das Produkt SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent enthält. Lieferanten können aber auch ihre Produktinformationen in die AskREACH Datenbank hochladen und sie so den App-Nutzer*innen direkt zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit dieser Produktinformationen sind die Lieferanten verantwortlich. Datenbankeinträge überprüft Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden nun die Produktinformationen in der Datenbank stichprobenartig überprüft. Dazu wurden 49 Produkte aus der Datenbank ausgewählt und von einem unabhängigen, akkreditierten Labor analysiert. Bei allen 49 Produkten gaben die Lieferanten an, dass keine SVHCs in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Dies stimmt mit den Laborergebnissen überein, wonach in keinem der Produkte einer der analysierten besonders besorgniserregenden Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent nachgewiesen werden konnte. Nach Angaben des Labors überschritt jedoch ein Produkt einen Grenzwert gemäß den Bestimmungen der RoHS-Richtlinie. Diese Richtlinie schränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten ein, um deren Konzentration im Abfall zu senken. Auskunftsrecht nutzen für einen weniger schädlichen Lebensstil Die Nutzung des Auskunftsrechts nach REACH ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigere Produkte und unsere Ergebnisse zeigen, dass Scan4Chem mitsamt der angeschlossenen europäischen Datenbank dafür eine gute Unterstützung ist. Mit Scan4Chem haben Sie einen Einkaufsbegleiter an der Hand, der Ihnen hilft, Kaufentscheidungen für einen weniger schädlichen Lebensstil zu treffen. Wenn für ein bestimmtes Produkt kein Eintrag in der Datenbank vorhanden ist, sollte die App genutzt werden, um eine automatisch generierte Anfrage an den Einzelhändler oder direkt an den Hersteller zu senden. Das schafft Problembewusstsein auf Seiten der Unternehmen und ist ein Anreiz für sie, ihre Produktinformationen in die Datenbank hochzuladen. Scan4Chem wurde bereits mehr als 90.000 Mal heruntergeladen und bietet SVHC-Informationen zu mehreren Millionen Strichcodes.
Im EU-LIFE Projekt AskREACH, an dem das UBA beteiligt ist, wurden Sportartikel auf Schadstoffe getestet. Elf Prozent der untersuchten Produkte enthielten sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (= SVHCs = Substances of Very High Concern), in einer Konzentration über 0,1 Prozent. SVHCs können z.B. krebserregend, hormonell wirksam oder besonders kritisch für die Umwelt sein. 82 Proben aus 13 europäischen Ländern wurden auf sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe“ (= SVHCs = Substances of Very High Concern) untersucht. Darunter fallen z.B. manche Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle oder Alkylphenole. Getestet wurden Produkte wie Gymnastikbälle, Yogamatten, Hanteln, Springseile, Schwimmutensilien, Wasserflaschen oder Gymnastikschuhe. Elf Prozent der untersuchten Produkte enthielten "besonders besorgniserregende Stoffe“ in einer Konzentration über 0,1%, wodurch sie unter die Auskunftspflicht gemäß der europäischen Chemikalienverordnung REACH fallen: Firmen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über das Vorhandensein dieser Stoffe in ihren Produkten informieren. Sieben getestete Produkte enthielten die Weichmacher DEHP oder DIBP. Verbraucherprodukte, die diese Stoffe in Konzentrationen über 0,1% enthalten, dürfen seit Juli 2020 in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. DIBP wurde in einer Konzentration von 41 % in einem Pilates-Ball und 35 % in einem Trainings-Ball gefunden. DIBP ist ein besonders besorgniserregender Stoff , weil es die Fortpflanzung beeinträchtigen und schädlich auf das Hormonsystem wirken kann. Weichmacher wie DIBP können aus den Erzeugnissen ausdünsten und in den menschlichen Körper gelangen. In einem Springseil wurden 2,6% kurzkettige Chlorparaffine gefunden, eine Stoffgruppe, die nur in Konzentrationen bis max. 0,15% in Erzeugnissen erlaubt ist. Ein Allergen, das als SVHC gilt, wurde in einer Konzentration über 0,1% in einem Tennisball und in einer Yogamatte gemessen. Die Testergebnisse werden den zuständigen Überwachungsbehörden zur Verfügung gestellt. Keine der Firmen, bei denen die Produkte gekauft wurden, kam ihrer Auskunftspflicht gemäß REACH angemessen nach. Viele Unternehmen sind sich dieser Pflicht noch nicht ausreichend bewusst. Auch die von REACH vorgeschriebene Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette funktioniert bisher oft nur unzureichend. Im Projekt AskREACH arbeitet das Umweltbundesamt mit Partnern aus zahlreichen Ländern daran, die REACH Auskunftspflichten bei Firmen und in der Bevölkerung bekannter zu machen. Das Ziel: die Kommunikation über SVHCs in Verbraucherprodukten verbessern. App für Verbraucherinnen und Verbraucher: Scan4Chem Mit der App Scan4Chem können Verbraucher und Verbraucherinnen Barcodes von Produkten scannen und mit wenigen Klicks eine Informationsanfrage an den Produktanbieter senden. Produktanbieter können die Anfragen einzeln beantworten oder ihre Informationen in die AskREACH Datenbank eingeben, so dass sie zukünftig in der App sofort zur Verfügung stehen. Der Erfolg der App hängt von der Mitwirkung der Verbraucherinnen und Verbraucher ab: Je mehr Anfragen über die App verschickt werden, desto eher werden Produktanbieter die Datenbank mit Informationen füllen und die App wird komfortabler. Die App funktioniert auch im Online-Handel. Was können Hersteller und Händler tun? Informieren Sie sich über Chemikalien in Ihren Produkten und geben Sie die Informationen über SVHCs in der Lieferkette weiter. Ersetzen Sie SVHCs durch weniger schädliche Stoffe. Informieren Sie sich über Ihre Pflichten gemäß EU Chemikalienverordnung REACH, z.B. beim deutschen REACH- CLP -Biozid Helpdesk oder bei der nächsten AskREACH Web-Veranstaltung. Beantworten Sie jede Verbraucheranfrage zu SVHCs in Ihren Produkten. Über die kostenlose AskREACH Datenbank und die App Scan4Chem können Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern in ganz Europa Informationen über Ihre Produkte zur Verfügung stellen. Am besten über Produkte, die keine SVHCs über 0,1% enthalten.
Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren. Die UBA-App Scan4Chem wurde im Rahmen des EU-LIFE-Projektes AskREACH mehrfach überarbeitet. Die neueste Version steht seit Oktober 2020 in Deutschland zum Download bereit. Die App ist mittlerweile in insgesamt 15 europäischen Ländern verfügbar. Die europäische Chemikalienverordnung REACH gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht auf Auskunft über „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) in Verbraucherprodukten. Dazu müssen sie allerdings individuell beim Produktanbieter nachfragen. Das EU LIFE Projekt AskREACH hat zum Ziel diese Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter verfügbar zu machen – mit Hilfe einer Smartphone-App und einer europäischen Datenbank, in die Produktanbieter ihre Informationen eingeben können. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Informationen für ihre Kaufentscheidung nutzen und so zum Ersatz dieser Chemikalien durch weniger problematische Stoffe beitragen. Mit der App Scan4Chem können Verbraucher und Verbraucherinnen Barcodes von Produkten scannen und mit wenigen Klicks eine Informationsanfrage an den Produktanbieter senden. Produktanbieter können die Anfragen einzeln beantworten oder ihre Informationen in die AskREACH Datenbank eingeben, so dass sie zukünftig in der App sofort zur Verfügung stehen. Der Erfolg der App hängt von der Mitwirkung der Verbraucher/innen ab: je mehr Anfragen über die App verschickt werden, desto eher werden Produktanbieter die Datenbank mit Informationen füllen und die App wird komfortabler. Verfügbar in 15 Ländern: Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Serbien, Tschechien. In den meisten Ländern heißt die App Scan4Chem. Ausnahmen sind Dänemark (Tjek Kemien), Polen (Pytaj o chemię) und Schweden (Kemikalieappen). In allen Ländern werden jetzt die Informationskampagnen intensiviert, um Verbraucherinnen und Verbraucher auf Ihr Auskunftsrecht und die App aufmerksam zu machen. Datenbank für Produktanbieter: Als Produktanbieter sind Sie nun aufgefordert, Informationen über SVHCs in Ihren Produkten in der AskREACH Datenbank bereitzustellen. Beachten Sie, dass Ihre Kundschaft sich besonders für solche Produkte interessiert, die weniger als 0,1 Gewichtsprozent SVHCs enthalten. Gerade für solche Produkte lohnt sich also der Eintrag in die Datenbank. Hintergrundinformationen Auskunftsrecht: Enthält ein Produkt einen SVHC mit über 0,1 Gewichtsprozent, dann muss die Information darüber und über den sicheren Umgang mit dem Produkt entlang der gesamten Lieferkette weitergegeben werden. Verbraucher/innen haben gegenüber dem Händler, dem Importeur oder Produzenten ein Recht auf Auskunft darüber. Das Auskunftsrecht betrifft die meisten festen Gegenstände, die von Verbrauchern genutzt werden, einschließlich Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerprodukte, elektrische und elektronische Geräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Ausgenommen sind Produktgruppen, die separat geregelt werden, wie flüssige oder pulverige Produkte (z.B. Farben, Lacke, Detergenzien und Reinigungsmittel), Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika oder Tierfutter. "Besonders besorgniserregende Stoffe" sind z.B. krebserregend, fortpflanzungsschädigend oder besonders problematisch für die Umwelt. Die Informationspflicht gilt sobald ein solcher Stoff in einem Produkt, Teilprodukt oder in der Verpackung in einer Konzentration von über 0,1 Gewichts% enthalten ist. Derzeit sind 209 Chemikalien als SVHCs eingestuft.
Ausgabe 02/2019 der Zeitschrift UMID stellt aktuelle Ergebnisse aus der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit vor (GerES V): In der Studie wurden 3- bis 17-jährige Kinder in Deutschland von 2014 bis 2017 auf Schadstoffe im Urin und Blut untersucht. Der Titelbeitrag in der Ausgabe 02/2019 der Zeitschrift UMID stellt Daten aus GerES V vor und vergleicht sie mit Daten aus vorherigen Untersuchungen, informiert über die Analyse neuer Chemikalien und identifiziert besonders belastete Gruppen. Außerdem berichtet das Heft über die Arbeiten in der ersten Feldphase der MEAL-Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die MEAL-Studie untersucht großflächig, welche Stoffe in welchen Konzentrationen in zubereiteten Lebensmitteln enthalten sind.Weitere Themen in Ausgabe 02/2019 sind unter anderem die Entwicklung einer Gesamtlärmbewertung, Handlungsempfehlungen für mehr Umweltgerechtigkeit in der kommunalen Praxis und die neu programmierte App Scan4Chem, mit der nun einfacher Auskünfte zu Chemikalien in Verbraucherprodukten eingeholt werden können.Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden.
Pollenbelastungen und damit auch die Zahl der durch Pollen ausgelösten Allergien werden im Zuge des Klimawandels sehr wahrscheinlich zunehmen. Ausgabe 01/2018 der Zeitschrift UMID erläutert die Zusammenhänge und berichtet über Maßnahmen und laufende Aktivitäten aus den Bereichen Monitoring, Bekämpfung und Information. Ein weiterer Beitrag stellt Handlungsempfehlungen vor, die Kommunen und Länder bei der Erarbeitung lokal- bzw. regionalspezifische Hitzeaktionspläne unterstützen sollen. Hitzebedingte und UV-bedingte Erkrankungen und Todesfälle können so vermieden werden.Einige weitere Themen im Heft sind Forschungsergebnisse der letzten Jahre zur Belastung der Umwelt und von Lebensmitteln mit polychorierten Biphenylen (PCB) und ausgewählten POPs, die App Scan4Chem und ihr Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Nebenwirkungen bei der Anwendung optischer Strahlung in der Kosmetik und neue Ansätze zur Integration von Geschlecht in die Forschung zu Umwelt und Gesundheit. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden. >>> Weitere Informationen zur Zeitschrift UMID
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