API src

Found 1069 results.

Related terms

Oekologie von Insekten

Erforschung der Wechselwirkungen: a) Arthropoden - Umwelt; b) Arthropoden - Mensch. Methode: Analyse von Verbreitung und Massenwechsel wichtiger Arthropodenarten, Untersuchung der bevorzugten Nahrung und daraus abzuleitender Schadwirkung.

MICROLAKE: Dynamik von Mikroverunreinigungen und Schwebstoffen mit hoher Affinität im Lake Kinneret und seinem Einzugsgebiet (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation)

Antrag der Privatbrauerei Hofmühl GmbH auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Kühl- und Reinigungszwecke, Waschen von Braugerste und Sudzwecke) aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1862 der Gemarkung Eichstätt

Beim Landratsamt Eichstätt wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser in Höhe von 50.000 m3/Jahr aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1862 der Gemarkung Eichstätt beantragt. Die Privatbrauerei Hofmühl GmbH benötigt das entnommene Wasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Kühl- und Reinigungszwecke -Boden-, Waschen von Braugerste und Sudzwecke). Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu prüfen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 Spalte 2 zu diesem Gesetz). Die Vorprüfung des Landratsamtes Eichstätt hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf (§ 7 Abs. 2 UVPG), da eine überschlägige Prüfung, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Schutzgüter (§ 2 Abs. 1 UVPG) haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulässigkeitsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Grundwasserentnahme führt nicht zu dauerhaften negativen Umwelteinwirkungen auf die Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke und Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete, Gebiete in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind und mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind). Die Feststellung und das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung werden hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt nicht die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein und ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet Wasserrecht (85072 Eichstätt, Residenzplatz 2, Zimmer Nr. 7), während der üblichen Öffnungszeiten eingeholt werden. Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.landkreis-eichstaett.de/buergerservice/themen/umwelt-und-naturschutz-wasser/wasserrecht/oeffentliche-bekanntmachungen

Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .

Grün im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken

Im Zuge von Brückenneubaumaßnahmen bzw. -instandsetzungen entstehen stets Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt – auch im städtischen Raum – vor allem durch Rodungsmaßnahmen. Nach der Darstellung von Bestand und Konflikten wird der Eingriff bewertet, um daraus Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe abzuleiten. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende werden folglich unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege ausgeglichen. Dazu gehören beispielsweise Baumneupflanzungen, das Anlegen von Habitaten für Eidechsen oder das Anbringen von Nistkästen. Bild: SenMVKU Grün an Brücken Für Brückenbauvorhaben sind vorbereitend Baufeldfreimachungen durchzuführen. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um den Eingriff in die Natur, der durch das Bauvorhaben verursacht wird, wieder zu kompensieren. Weitere Informationen

App "Meine Umwelt" 3.1 (Projektpartner Bundesland Sachsen-Anhalt)

Die App "Meine Umwelt" ist Ihr persönlicher Umweltassistent Die App liefert Ihnen standortgenau: • Messwerte zu Pegelständen und Luftqualität, • Medungen zu Waldbrandgefahr und Klimadaten, • Umweltdaten aus den Themen Abfall, Boden, Energie, Hochwasser, Landwitschaft, Nachhaltigkeit, Verkehr, Wald und Wirtschaft, • Informationen zu Schutzgebieten, Erlebnisorten und Umweltbeeinträchtigungen Meine Umwelt warnt Sie außerdem per Push-Nachricht vor Umweltgefahren. Sie können mit Meine Umwelt auch selbst aktiv die Umwelt unterstützen, indem Sie Umweltbeeinträchtigungen und Artenfunde mit Ihrem mobilen Endgerät dokumentieren und über die App an uns senden. Folgende Bundesländer stellen ihre Umweltdaten kostenlos zur Verfügung: • Baden-Württemberg • Sachsen-Anhalt • Thüringen • Schleswig-Holstein Funktionen der Meine Umwelt-App: • Luft-, Pegel- und Kartendaten zu Ihrem Standort • Standortbestimmung durch GPS, gezielte Adress- oder Postleitzahleingabe • Darstellung auf hochauflösenden Karten • per Fingertipp z.B. Erlebnisorte oder Schutzgebiete abfragen • lokale Beobachtungen standortgenau mit GPS auch offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt melden • integrierte Umwelt-Suchmaschine • Push-Nachrichten zu Warnthemen (z.B. Feinstaub oder Hochwasser) Themenbereiche der Meine Umwelt-App Informieren Lernen Sie Ihre Umwelt in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein besser kennen. Entdecken Sie die Attraktionen Ihrer Umgebung von zuhause oder unterwegs. Informieren Sie sich über die Luftqualität und Umweltzonen Ihres Wohnorts oder das Hochwasserrisiko Ihres Gebäudes. Erleben Sie Ihre Umwelt hautnah, indem Sie z. B. auf einfachste Art und Weise feststellen, in welchem Schutzgebiet Sie sich gerade befinden. Abhängig vom ausgewählten Bundesland stehen Ihnen viele weitere Daten wie z. B. die Standorte von Windkraftanlagen, Solardacheignung, Lärmkartierung oder Rettungspunkte im Wald zur Verfügung. Melden Melden Sie in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft. Beteiligen Sie sich an der Verbesserung des Hochwasserschutzes und dokumentieren Sie Hochwasserereignisse in Ihrer Umgebung. Helfen Sie mit bei der Identifizierung der stark allergieauslösenden Pflanze Ambrosia. In Sachsen-Anhalt können zusätzlich gesundheitsgefährdende Riesen-Bärenklau-Vorkommen gemeldet werden. Darüber hinaus können Sie den Artenschutz unterstützen, indem Sie Fundorte von seltenen Tier- und Pflanzenarten melden. Zur Identifikation der Arten stehen Bestimmungshilfen zur Verfügung. Warnungen Lassen Sie sich per Push-Nachricht vor Umweltgefahren wie z.B. Feinstaub oder Hochwasser warnen. Somit können Sie schneller reagieren und rechtzeitig nötige Vorkehrungen treffen.

Projekt App "Meine Umwelt" 3.1 (Projektpartner Bundesland Sachsen-Anhalt)

Die App "Meine Umwelt" wurde innerhalb einer Länderkooperation entwickelt, sie steht für die Länder Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Stores unter Kooperation Umweltportale Deutschland zur Verfügung. Funktionalitäten der App "Meine Umwelt" • Luft-, Pegel- und Kartendaten zu Ihrem Standort • Standortbestimmung durch GPS, gezielte Adress- oder Postleitzahleingabe • Umkreissuche z.B. Umwelterlebnisse, Direktvermarkter • Darstellung auf hochauflösenden Karten • per Fingertipp z.B. Erlebnisorte oder Schutzgebiete abfragen • lokale Beobachtungen z.B. Umweltbeeinträchtigungen standortgenau mit GPS auch offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt melden • integrierte Umwelt-Suchmaschine

X-ECD

Innovative Werkzeuge für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement in der Wertschöpfungskette

Der Abschluss- und Synthesebericht fasst die übergeordneten Erkenntnisse einer Untersuchung der Umweltauswirkungen in den Lieferketten ausgewählter deutscher Branchen zusammen: Automobilindustrie, des Maschinenbaus, der Elektronikindustrie, der chemisch-pharmazeutische Industrie, der lebensmittelverarbeitende Industrie, des Bausektors und der metallerzeugenden und -verarbeitende Industrie. Deutlich wird, dass negative Umweltauswirkungen zumeist auf den tieferen Lieferkettenstufen auftreten. Aber auch bei direkten Lieferanten können Unternehmen bereits signifikante Verbesserungspotenziale heben. Dem Bericht liegen sieben Studien zugrunde, die genauere Einblicke in die Lieferketten der jeweiligen Branchen geben und Unternehmen bei der Ermittlung und Bewertung von Umweltauswirkungen unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 74/2025.

Untersuchung zur Bilanz und Schadwirkung ausgewaehlter Schwermetalle in der Kieler Bucht (mit drei Unterthemen)

Es wurde eine Bestandsaufnahme der Metalle Cd, Zn, Fe, Mn, Cu, Pb fuer den Bereich der Kieler Bucht erstellt. Zur Zeit wird durch 3 Arbeitsgruppen an den folgenden Problemstellungen gearbeitet: 1. Aufnahmemechanismen der Metalle Cd und Zn in Plankton- und natuerlichen Gewaesserkulturen. Dabei werden als Parameter die Aufnahmegeschwindigkeit, die Schaedigungswirkung, das Adaptionsverhalten des Planktons aus unterschiedlichen Umweltverhaeltnissen, die Beteiligung von Mikroorganismen sowie die Abhaengigkeit von Aminosaeuren, DOC und Naehrstoffe untersucht. 2. Aufnahme und Auswirkung von Cd in der Nahrungskette am Beispiel eines Laboroekosystems. 3. Untersuchung der Anreicherung von Cd und Zn in Oberflaechenfilmen und Transport in die Atmosphaere. Diese Untersuchung wird sowohl an Seewasserproben als auch an den unter 1 genannten Kulturen durchgefuehrt.

1 2 3 4 5105 106 107