Am 29. Januar 2014 wurde der erste Online-Atlas zur Biodiversität in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten veröffentlicht. Unter Federführung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) wurde in enger Zusammenarbeit von zwölf internationalen Forschungsinstitutionen und zahlreichen NGOs eine wissenschaftliche Informationsplattform geschaffen, um den Schutz und das Management von Binnengewässern nachhaltig zu unterstützen. Mit dem globalen Atlas zur biologischen Vielfalt stehen nun verlässliche und empirisch belegte Entscheidungshilfen zur Verfügung. Interessenten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft erhalten erstmals einen freien, online verfügbaren und interaktiven Zugang zu geografischen Schlüsselinformationen sowie zu Daten über Lebensräume und die aquatische Artenvielfalt. Der Online-Atlas verfügt über eine buchähnliche Struktur, welche die Suche in den vier Kapiteln „Status und Prognose der aquatischen Biodiversität“, „Wasserressourcen und Ökosysteme“, „Belastungen von Binnengewässern“ und „Erhalt und Management der Gewässer“ erleichtert. Alle Karten werden durch ausführliche Hintergrundinformationen ergänzt.
Wälder können nach § 31 Abs. 1 LWaldG durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen in Baden-Württemberg. Wälder können nach § 31 Abs. 1 LWaldG durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
Die Ammoniakhintergrundkonzentration wird benötigt für a. die Einschätzung der Beeinträchtigung von Ökosystemen in Baden-Württemberg mit Hilfe von Critical Levels und b. für die Bemessung von Ammoniakbelastungsgebieten. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS). | Prüfung: k.A. | Dateninhalt (Bild): k.A.
Künstliches Licht ist eine stetig wachsende Umweltbeeinträchtigung, für deren Eindämmung bislang kaum dezidierte Regelungen erlassen wurden. Der Beitrag untersucht, welche Instrumente das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Schutz der Nacht bereithält. Dabei werden die Problemstellungen der geltenden Rechtslage, des allgemeinen und besonderen Gebietsschutzes sowie des allgemeinen und besonderen Artenschutzes herausgearbeitet. Darauf aufbauend werden Vorschläge unterbreitet, wie sich die rechtlichen Schutzinstrumente weiterentwickeln lassen. Diese Vorschläge reichen von der Erweiterung der Schutzziele auf den Schutz des Nachthimmels und der Nachtlandschaften über die Ausweisung und Erweiterung von Schutzgebieten bis hin zur in der Entwicklung befindlichen Lichtplanung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Etablierung einer „Dunklen Infrastruktur“, die sich aus der Freihaltung des Außenbereichs von Lichtimmissionen, einer Ertüchtigung der Schutzregime in bestehenden Schutzgebieten und der Erarbeitung eines Biotopverbundkonzepts, das sich als „Dunkles Band“ beschreiben lässt, zusammensetzt.
Die Ammoniakhintergrundkonzentration wird benötigt für a. die Einschätzung der Beeinträchtigung von Ökosystemen in Baden-Württemberg mit Hilfe von Critical Levels und b. für die Bemessung von Ammoniakbelastungsgebieten.
Die allgegenwärtige Verbreitung von Außenbeleuchtung und ihr mitunter unkritischer Einsatz hat negative Umweltauswirkungen, die häufig durch geeignete Maßnahmen ohne Komfort- oder Sicherheitseinbußen begrenzt oder vermieden werden können. Typische Beleuchtungssituationen im gewerblichen und öffentlichen Bereich sowie geeignete Maßnahmen werden in dieser Info-Broschüre vorgestellt.
Das Strategische Straßennetz für das Verkehrsmanagement dient als Betrachtungsbasis, Verkehre auf diesem so störungsfrei wie möglich abzuwickeln und dabei die vorhandenen Leistungsreserven optimal zu nutzen. Mit Blick auf dieses Netz werden Vorkehrungen getroffen und Strategien entwickelt, die bei auftretenden Störungen in möglichst kurzer Zeit die Ursache der Störung beseitigen und die ursprüngliche Leistungsfähigkeit wiederherstellen oder - falls dies nicht in kurzer Zeit möglich ist - durch Gegenmaßnahmen die Auswirkung der Störungen (z.B. Stau, Umweltbeeinträchtigungen, Zeitverluste) verringern sollen.
Die Arevipharma GmbH in Radebeul beantragte mit Datum vom 26. Juli 2021 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 und den Nummern 4.1.19, 8.12.1.1 und 9.3.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen durch die Änderung des Tanklagers 157.
In der Nacht auf den 29. März 2011 geriet das Tankschiff Alspray im Hafenbecken der BP Raffinerie Emsland in Lingen in Brand und sank nach mehreren Explosionen. Der Unfall ereignete sich während des Beladens und das Schiff hatte zu diesem Zeitpunkt etwa 900 000 Liter Superbenzin an Bord. Große Mengen Benzin liefen aus und gerieten auch in Brand. Durch die Rückstände von Benzin und Löschschaum kam es im Anschluss an den Unfall und der Rettungs- und Säuberungsarbeiten zu Umweltbeeinträchtigungen im Dortmund-Ems-Kanal. Im betroffenen Kanalabschnitt verendeten große Mengen Fisch.
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