Der Nachweis der Baumentnahme (Hiebnachweis) aus dem Stadtwald der Stadt Penzberg. Die Bäume wurden aus unterschiedlichsten Gründen entnommen, z.B. Schädlingsbefall, Waldumbau oder Starkwetterbeschädigungen.
Noch etliche Städte über dem NO2-Grenzwert – erstmals keine Überschreitung bei Feinstaub, hohe Ozon-Spitzen 2019 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei sind überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Dass die Luft besser wird, ist erfreulich, und zeigt, dass Umweltpolitik wirkt. Bund, Länder und Kommunen, die viel für bessere Luft investiert haben, können den Erfolg nun an den niedrigeren Messwerten ablesen. Der bereits 1999 beschlossene NO2-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit muss seit 10 Jahren eingehalten werden. Trotz der Erfolge liegen immer noch etliche deutsche Städte über dem Grenzwert. Aktuell sind es 19, wenn alle Daten ausgewertet sind, könnte die Zahl noch auf 25 bis 30 Städte steigen.“ Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier vor allem Diesel-Pkw. Dirk Messner: „Heute haben moderne Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 6d-TEMP auch auf der Straße niedrige Stickstoffoxid-Emissionen, was zur Abnahme der NO2-Belastung beiträgt. Dies zeigt, dass wir schon längst die Grenzwerte in den Städten hätten einhalten können, wenn bereits ältere Diesel-Pkw sauber gewesen wären, und zwar nicht nur auf dem Prüfstand, sondern real auf der Straße. Und eins bleibt klar: Der beste Garant für saubere Luft in den Städten sind weniger Autos auf den Straßen.“ Der Rückgang der mittleren NO2-Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates sowie die jährlich stattfindende Erneuerung der Fahrzeugflotte und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Modellierungen zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung 2019 eine Minderung von ein bis zwei Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund drei Viertel auf neue, sauberere Fahrzeuge zurückzuführen und nur etwa ein Viertel auf die Wirkung der Softwareupdates. Im Sinne des Gesundheitsschutzes müssen die NOx-Emissionen während des gesamten Fahrzeuglebens niedrig bleiben. Bei der Weiterentwicklung der europäischen Abgasnormen (Post-Euro-6/VI-Gesetzgebung) sollten daher die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigungssysteme erhöht werden. Zudem sollte in der regelmäßig durchzuführenden Abgasuntersuchung (AU) die Messung der NOx-Emissionen aufgenommen werden, um die Wirksamkeit der Stickstoffoxid-Katalysatoren überprüfen und mögliche Defekte frühzeitig erkennen zu können. Feinstaub ( PM10 ): 2019 war das am geringsten mit Feinstaub belastete Jahr seit Beginn der Feinstaubmessungen Ende der 1990er Jahre. Die Feinstaubgrenzwerte (höchstens 35 Tage pro Jahr über 50 µg/m³ Luft im Tagesmittel und maximal 40 µg/m³ Luft im Jahresmittel) wurden erstmals deutschlandweit eingehalten. Dirk Messner: „Was zunächst wie ein Erfolg klingt, ist im Sinne des Gesundheitsschutzes leider noch nicht ausreichend. Feinstaub ist ein deutlich größeres Gesundheitsproblem als Stickstoffoxide – global und auch in Deutschland. Die Grenzwerte für Feinstaub sind mittlerweile mehr als 20 Jahre alt und bedürfen dringend einer Anpassung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ). Solange die von der WHO empfohlenen, deutlich niedrigeren Werte nicht eingehalten werden, ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub noch nicht ausreichend. Auch die EU-Kommission hat im europäischen Green Deal festgestellt, dass eine Überarbeitung der Grenzwerte notwendig ist. Dies empfehlen wir auch: Um die Gesundheit der Menschen zu schützen sollten die Feinstaub-Grenzwerte strenger werden.“ Auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien empfiehlt die WHO, dass die PM10-Konzentrationen den Wert von 20 µg/m3 im Jahresmittel nicht überschreiten sollen. Hintergrund ist die erhebliche gesundheitliche Gefahr, die von Feinstaub ausgeht. Laut der Studie zur weltweiten Krankheitslast (oder: Global Burden of Disease Studie) des Institute for Health Metrics and Evaluation (IHME) sind statistisch gesehen weltweit im Jahr 2017 etwa 2,9 Millionen Todesfälle auf die Feinstaubbelastung ( PM2,5 ) zurückzuführen. Im Vergleich dazu sind es für Rauchen und Alkohol, als die klassischen Risiken, etwa 7 beziehungsweise 2,8 Millionen Todesfälle. Feinstaub gehört weltweit, in Europa und in Deutschland zu den 10 Risikofaktoren mit der höchsten Krankheitslast. Für Europa geht das IHME von etwa 415.000 attributablen Todesfällen aus. Eigene Berechnungen des UBA zeigen im jährlichen Durchschnitt für Deutschland etwa 44.900 attributable Todesfälle. 2019 wurde an 13 Prozent aller Messstationen der WHO Richtwert im Jahresmittel nicht eingehalten. Die Empfehlung der WHO in Bezug auf die Tagesmittelwerte (höchstens drei Tage pro Jahr über 50 µg/m³ im Tagesmittel) hielten rund ein Drittel (36%) aller Messstationen in Deutschland nicht ein. Dirk Messner: „Während der Ausstoß von Feinstaub aus Verbrennungsmotoren schon länger zurück geht, sollten besonders die Emissionen aus der Landwirtschaft und aus Holzfeuerungen reduziert werden.“ Ozon: Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren war 2019 ein durchschnittlich mit Ozon belastetes Jahr. Die außergewöhnlich hohen Temperaturen von 40° Celsius und mehr in den Tagen Ende Juli 2019 führten jedoch zu zahlreichen Überschreitungen der Informations- und Alarmschwelle (180 bzw. 240 µg/m³ Luft) und einem Maximalwert über 300 µg/m³ Luft. Zudem wurde das Langfristziel zum Schutz der Gesundheit (maximal 120 µg/m³ Luft im Mittel über 8 Stunden) wie bereits im Vorjahr an allen 260 Stationen überschritten, und zwar an durchschnittlich 24 Tagen pro Station. Die Empfehlung der WHO, 100 µg/m3 Luft im 8-Stundenmittel nicht zu überschreiten, wurde, wie auch in der Vergangenheit, weit verfehlt. Ozon wird bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe Reaktionen aus Vorläuferschadstoffen − überwiegend Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen − gebildet. Stickstoffoxide stammen zum großen Teil aus dem Verkehrsbereich, flüchtige organische Stoffe aus der Verwendung von Lösemitteln, wie Farben und Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmitteln. Aber auch viele Pflanzenarten geben flüchtige organische Verbindungen (biogene VOC bzw. BVOC) ab und liefern daher, neben den vom Menschen verursachten Emissionen, selbst Vorläuferstoffe für die Ozonbildung. Das Ausmaß des Einflusses der BVOC auf die Ozonbildung wird neben anderen Faktoren – wie z.B. Vegetationscharakteristik, Schädlingsbefall – maßgeblich von der Lufttemperatur und der Wasserversorgung der Pflanzen beeinflusst. Hohe Temperaturen über 30° Celsius führen bei ausreichender Wasserversorgung zu einem starken Anstieg der BVOC-Emissionen, die zur verstärkten Ozonbildung beitragen. Dirk Messner: „Hitzeperioden werden im Zuge des Klimawandels künftig häufiger auftreten, was hohe Ozonspitzen nach sich ziehen könnte. Um gesundheitliche Risiken durch Ozon zu verringern müssen wir die Emissionen der von Menschen verursachten Ozonvorläuferstoffe deutlich mindern.“
Layer enthält Waldflächen, die in Folge der Extremwetterereignisse und nachfolgender Schädlingsbefall im Zeitraum 01.07.2018 bis 15.04.2024 abgestorben oder bereits geräumt sind. Diese Flächen müssen wieder bewaldet und von Wildverbis geschützt werden. Enthalten sind Schadflächen unabhängig von Baumart und Schadensursache (Borkenkäfer bei Fichte und Lärche, Trockenschäden bei Buche, Eschentriebsterben, Diplodia-Pilzbefall bei Kiefer, Eichen-Frassschäden u.v.a.m) Die Daten sind aus der Auswertung der Satellitenbilder der Senthinel-Mission entstanden.
Weitere Reduzierung der Schadstoffeinträge erforderlich Die Bundesregierung veröffentlichte am 10. Juni 2009 den Waldbericht. Dieser benennt Ursachen für den immer noch sehr schlechten Waldzustand und zeigt Gegenmaßnahmen auf. Die Waldzustandserhebung in Deutschland zeigt: Nach wie vor sind mehr als zwei Drittel der Waldbäume geschädigt, 26 Prozent sogar stark. Mehr als die Hälfte der Eichen weist starke Kronenverlichtungen auf. Das ist ein neuer Höchststand. Verantwortlich für den schlechten Zustand der Wälder sind verschiedene Gründe, wobei die vom Menschen verursachten Luftverunreinigungen - und hier vor allem Stickstoffverbindungen - einen besonders großen Anteil haben. Die integrierte Strategie zur Minderung der Stickstoffemissionen des Umweltbundesamtes (UBA) stellt Maßnahmen zur Verringerung der landwirtschaftlichen Stickstoffemissionen - wie etwa den sparsamen Einsatz stickstoffhaltiger Handelsdünger und stickstoffoptimierte Fütterung - als besonders wirkungsvoll und kosteneffizient heraus. Sie haben zudem deutliche Synergien: Neben dem Wald profitieren auch Gewässer und Klima. Der Waldbericht der Bundesregierung stellt die Notwendigkeit der Minderung der Luftverunreinigungen dar, insbesondere der Freisetzung von Stickstoffverbindungen, die den Zustand der Wälder negativ beeinflussen. Stickstoffverbindungen stören durch einseitige Überdüngung und Säurebildung das Nährstoffgleichgewicht in Pflanzen und Böden. Waldbäume werden dadurch anfälliger gegenüber anderen Belastungsfaktoren wie etwa klimatische Einflüsse oder Schädlingsbefall. Darüber hinaus sind Stickstoffoxide aus Industrie und Verkehr Vorläuferstoffe für bodennahes Ozon, das zu direkten Blatt- oder Nadelschäden bei Waldbäumen und Wildpflanzen führt und ihre Vitalität mindert. Wälder bedecken rund ein Drittel der Landfläche Deutschlands. Sie vollbringen für den Menschen unverzichtbare Dienstleistungen. Zu diesen gehören neben der Holzproduktion unter anderem auch die Wasserspeicherung und -filterung, der Schutz vor Hochwasser und Bodenerosion, der klimatische Ausgleich, die Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie als Raum für Erholung und Inspiration für den Menschen. Es droht die Gefahr, dass der Wald durch die Schadstoffeinträge seinen vielfältigen wichtigen Funktionen langfristig nicht mehr gerecht werden kann. Zum Schutz der Ökosysteme verpflichtete sich Deutschland im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention und der EU-Richtlinie über nationale Emissionsobergrenzen, den Ausstoß von Luftverunreinigungen bis 2010 deutlich zu reduzieren. Diese Ziele werden in Bezug auf Stickstoffverbindungen durch die bisher ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich nicht erreicht. Daher hat das UBA eine integrierte Strategie zur Minderung der Stickstoffemissionen erstellt. Diese Strategie weist deutliche Synergieeffekte und somit vielfältigen Nutzen auch für andere Ökosysteme aus. Besonders hohe Emissionsminderungspotenziale bei gleichzeitiger Kosteneffizienz geeigneter Maßnahmen bestehen in der Landwirtschaft. Sie ist für mehr als die Hälfte aller Stickstoffemissionen verantwortlich. Aber auch Maßnahmen im Verkehrssektor - wie die Ausweitung der LKW-Maut auf alle LKW über 3,5 t und alle Fernstraßen und eine zügige Einführung schwerer Nutzfahrzeuge, die die EURO-VI-Norm erfüllen - sowie weitere Emissionsminderungen bei der Stromproduktion in Großfeuerungsanlagen, tragen zu verringerten Einträgen gasförmiger und gelöster Stickstoffverbindungen in die Ökosysteme bei. Von solchen Maßnahmen profitieren nicht nur die deutschen Wälder, sondern auch unsere Binnen- und Küstengewässer sowie das Klima . 16.06.2009
UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als Pflanzenschutzmittel und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.
Paulus, Martin; Klein, Roland; Zimmer, Markus; Jacob, Jürgen; Rossbach, Matthias Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 7 (1995), 4, 236-244 Eine wichtige Voraussetzung zur Erlangung reproduzierbarer Aussagen im passiven Biomonitoring mit Akkumulationsindikatoren ist die weitestgehende Standardisierung der Probenahmeverfahren, um zu unterschiedlichen Zeiten oder an unterschiedlichen Orten gewonnene Proben ausreichend miteinander vergleichen zu können. Aufgrund der Dynamik von Ökosystemen und ihrer Einmaligkeit wird es aber dennoch nicht gelingen, vollständig vergleichbare Proben zu gewinnen. Im vorliegenden Beitrag wird am Beispiel des Schädlingsbefalls an Fichtennadeln sowie der Nadelgröße beim Einsatz der Fichte ( Picea abies ) als Akkumulationsindikator die Bedeutung einer umfassenden biometrischen Probenbeschreibung dargestellt, um diesen nicht standardisierbaren Zustand der Proben dokumentieren und ihn bei der Interpretation rückstandsanalytisch erhobener Daten berücksichtigen oder gar als Korrekturgröße einsetzen zu können. Durch den Befall von saugenden Insekten, insbesondere der Fichtengallenlaus Adelges laricis, wird der Gehalt der Makronährelemente Kalium, Calcium und Magnesium in unterschiedlicher Tendenz in den Fichtennadeln beeinflußt. Die Nadelgröße ist insbesondere für die Gehalte atmosphärisch getragener Substanzen, hier die PAK und Blei, von Bedeutung, da kleine Nadeln eine vergleichsweise große relative (Adsorptions-) Oberfläche bei geringer Gesamtnadelmasse besitzen, und damit im Vergleich zu großen Nadeln bei gleichen Umweltbedingungen höhere Stoffbelastungen vortäuschen können. doi:10.1007/BF02937534
Sie sind etwa 1 bis 8 Millimeter groß, wohnen in Betten, Bilderrahmen oder hinter Lichtschalterabdeckungen und kommen nachts, um Blut zu saugen. Bettwanzen breiten sich in deutschen Wohnungen immer mehr aus. Sie werden vom Hotelurlaub im Reisegepäck mit nachhause genommen oder verstecken sich in gebraucht gekauften Möbelstücken. Die Stiche sind nicht nur lästig: Hat man die Plagegeister erst einmal in die eigene Wohnung eingeschleppt, sind sie nur schwer wieder loszuwerden. Wie Sie einen Befall erkennen und einen professionellen Schädlingsbekämpfer bei seiner Arbeit unterstützen können, erklärt dieses Faltblatt.
Sie sind etwa 1 bis 8 Millimeter groß, wohnen in Betten und anderem Mobiliar, hinter Scheuerleisten oder Lichtschaltern und kommen nachts, um Blut zu saugen. Bettwanzen breiten sich weltweit immer mehr aus. Sie werden aus dem Urlaub im Reisegepäck mit nachhause genommen oder verstecken sich in gebraucht gekauften Gegenständen. Die Stiche sind nicht nur lästig: Hat man die Plagegeister erst einmal in die eigene Wohnung eingeschleppt, sind sie sehr schwer wieder loszuwerden. Wie Sie sich vor einem Befall schützen bzw. diesen erkennen und einen professionellen Schädlingsbekämpfer bei seiner Arbeit unterstützen können, lesen Sie in diesem Dokument.
Die Karte zeigt das Grünvolumen für Block- und Blockteilflächen sowie für das Straßenland. Die höchsten Grünvolumenzahlen kommen erwartungsgemäß in den Waldgebieten Berlins vor. Aber auch innerhalb der Wohnbebauung wurden unterschiedliche Grünvolumina gemessen, die im Folgenden näher beschrieben werden. Insgesamt weist Berlin ohne die Gewässerflächen ein Grünvolumen von 4.867 km³ auf. Dies entspricht einer durchschnittlichen Grünvolumenzahl von 5,8 m³/m². Damit liegt die durchschnittliche Grünvolumenzahl des gesamten Stadtgebiets beispielsweise höher als in Leipzig (2,4 m³/m²) und Potsdam (4,75 m³/m²) (vgl. Frick et al. 2020). Wie erwartet resultiert mehr als die Hälfte des Grünvolumens aus Wald (2.697 km³, 16,8 m³/m²). Die geringsten Vegetationsvorkommen pro Fläche liegen innerhalb der bebauten Block(teil)flächen (2,6 m³/m²) sowie in den Straßen (3,1 m³/m²) (Tabelle 2, vgl. Karte “Reale Nutzung der bebauten Flächen” und Karte “Grün- und Freiflächenbestand” . In Bezug auf das Grünvolumen der Straßen ist darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen vor allem Straßenbäume und von Block(teil)flächen hereinragende Vegetation, z. B. Baumkronen, in das berechnete Grünvolumen einfließen. Durch das verwendete Zylindermodell (vgl. Abbildung 1) wird hier das Grünvolumen im Vergleich zu anderen Flächen häufiger überschätzt. Der Vergleich der Grünvolumenwerte 2010 und 2020 zeigt in der Bilanz eine Reduktion der Gesamtsumme des Grünvolumens seit 2010 um 290 km³. Bereits in der Karte „Vegetationshöhen“ (06.10.2) wurde ein Gesamtverlust an Vegetationsfläche von 2.648 ha beschrieben. Innerhalb der verschiedenen Nutzungsgruppen zeigen sich unterschiedliche Veränderungen der Grünvolumenanteile. Der größte Verlust an Grünvolumen ist mit einer Reduktion von 174,5 km³ auf den Waldflächen zu verzeichnen. Damit geht eine Senkung der Grünvolumenzahl im Wald von 17,9 m³/m² (2010) auf 16,8 m³/m² (2020) einher. Eine einfache Schlussfolgerung bezüglich der Ursachen des Verlustes ist nicht möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ein paralleles Wirken verschiedener Einflüsse handelt, zum einen dem Absterben ausgewachsener Bäume in Folge der Trockensommer, zum anderen aber auch den Folgen menschlicher Aktivitäten durch die Holznutzung und den Auswirkungen durch das Mischwaldprogramm der Berliner Forsten zur Erzeugung widerstandsfähiger und artenreicher Wälder. Auch auf den bebauten Flächen tritt ein deutlicher Verlust an Grünvolumen in Höhe von 174,5 km³ auf. Dies ist auf Neubautätigkeiten und Nachverdichtungsprozesse im Bestand zurückzuführen, die zu einer Reduktion des unbebauten, begrünten Anteils der Block(teil)flächen führen. Auch das Absterben von Altbaumbeständen in Folge der Trockensommer sowie weitere Baumfällungen auf privaten und öffentlichen Grundstücken stellen hier eine mögliche Ursache dar. Ebenso zeigt sich im Straßenland ein Rückgang des Grünvolumens um 16 km³. Diese Reduktion ist sowohl auf eine generell verringerte Anzahl der Straßenbäume (vgl. SenUVK 2020) als auch auf eine deutliche Verschlechterung des Zustands der bestehenden Straßenbäume durch Schädlingsbefall (vgl. SenUVK 2021) zurückzuführen. Dem gegenüber steht ein leichter Zuwachs des Grünvolumens von 841,2 km³ auf 870,3 km³ auf sonstigen Grün- und Freiflächen. Dieser Anstieg lässt sich durch wachsende Spontanvegetation auf Brachflächen erklären, deren Grünvolumenzahl von 3,9 m³/m² (2010) auf 4,8 m³/m² (2020) deutlich gestiegen ist. Dieser Zuwachs an Grünvolumen wird durch einen Verlust auf den Friedhofsflächen in der Bilanz abgemildert. Die Senkung der Grünvolumenzahl auf den Friedhofsflächen von 10,4 m³/m² (2010 neu) auf 9,5 m³/m² (2020) ist ebenfalls in Teilen auf eine Reduktion der Altbaumbestände in Wald- und Parkfriedhöfen durch Hitzestress zurückzuführen. Die nähere Betrachtung auf der Ebene der Flächentypen der Wohnbebauung verdeutlicht auffallende Unterschiede innerhalb der bebauten Fläche. Die Grünvolumenzahlen der Gesamtflächen der jeweiligen Block- und Blockteilflächen der Wohnbebauung schwanken zwischen 0,8 m³/m² für den Flächentyp „Kerngebiet“ und bis zu 4,6 m³/m² für „Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten“ (vgl. Tabelle 3 und Abbildung 5). Vergleicht man hingegen die Grünvolumenzahlen der unbebauten Anteile der Block- und Blockteilflächen der Wohnbebauung, erhöhen sich auch die Werte der dicht bebauten Flächentypen zum Teil beträchtlich, dies ist besonders auffällig bei den Typen: „Dichte Blockrandbebauung, geschlossener Hinterhof, 5 – 6-geschossig“, „Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er – 1918), 5-geschossig“, „Geschlossene und halboffene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er – 1918), 4-geschossig“ und „Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920er – 1940er), 2 – 5-geschossig“. Hier wirken sich vor allem die noch vorhandenen Altbaumbestände aus, die auf relativ kleiner Flächengröße ein großes Volumen besitzen (vgl. Abbildung 4). Bei Flächentypen mit einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen überbautem und unbebautem Anteil weichen die Grünvolumenzahlen zwischen Gesamtblockfläche sowie unbebautem Anteil nicht so stark ab, und die Grünvolumenzahlen sind in diesen Fällen insgesamt niedriger als in den dicht bebauten Gebieten (vgl. Tabelle 3 und Abbildung 5). Dies hängt auch mit der Grünausstattung zusammen, die vor allem im Geschosswohnungsbau häufig durch einen hohen Anteil niedrigwüchsiger Vegetation bzw. Rasenflächen („Abstandsgrün“) bestimmt wird. Prägend für diese Verhältnisse sind folgende Wohngebietsflächentypen des privaten und Mietwohnungsbaus: „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“, „Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten“, „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“. Eine Besonderheit im Gesamtbild des Grünvolumens stellen die Waldbaumsiedlungen dar. Dies sind Siedlungen, die in den Randbereichen der Berliner Wälder gebaut wurden. Ihre Gärten und Freiräume sind vielfach noch durch alte Kiefern-, Eichen- und Birkenbestände gekennzeichnet. Das Landschaftsprogramm Berlin weist entlang des Grunewalds, des Spandauer Forsts, in Gatow, im Köpenicker Forst, in Hermsdorf, Frohnau und Waidmannslust Waldbaumsiedlungsbereiche aus (vgl. SenStadtUm 2016b). Im Vergleich zu Wohngebieten, die auf ehemaligen Ackerflächen gebaut wurden (z. B. die aus Geschiebelehm und -mergel bestehenden Grundmoränen der Teltow- und Barnim-Hochfläche) unterscheiden sich die Grünvolumina deutlich zugunsten der Waldbaumsiedlungen. Abbildung 6 zeigt die Werteverteilung auf der aggregierten Ebene der Nutzungen. Auf die Wertespanne innerhalb der heterogenen Wohngebietstypen wurde bereits eingegangen. In dieser Aufstellung sind besonders die hohen Werte der unbebauten Flächenanteile für „Friedhöfe“ sowie „Gemeinbedarf- und Sondernutzungen“ auffällig. Strukturell unterscheiden sich die Friedhöfe vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Besonders die Wald- und alten Parkfriedhöfe beeinflussen die Höhe der Grünvolumenzahl positiv. Die „Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen“ weisen die höchste Grünvolumenzahl unter den bebauten Nutzungen auf. Ursache sind zahlreiche Flächen mit hohem Grün- bzw. Baumanteil wie etwa der Olympiapark und Krankenhausstandorte mit Altbaumbestand, die zu diesem Nutzungstyp gezählt werden. Die relativ niedrige Grünvolumenzahl der Kleingärten von 1,5 m³/m² ist mit den Pflanz- und Bewirtschaftungsvorschriften zu erklären, die das Anpflanzen großwüchsiger Laubbäume und Ziergehölze untersagt. Im Vergleich dazu liegt die Grünvolumenzahl von Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen, in denen diese Bewirtschaftungsvorschriften nicht gelten, mit 2,8 m³/m² höher. Für Parks und Grünflächen sind Baum- und Strauchanteile zumindest teilräumig prägend, so dass dort die dritthöchsten Grünvolumenzahlen nach denjenigen der Wald- und Friedhofsflächen auftreten. Vergleicht man die Vegetationsvolumina in den 12 Berliner Bezirken, fallen zunächst alle Bezirke mit umfangreichen Waldarealen durch erhebliche Vegetationsvolumina auf. Diese Bezirke zeichnen sich durch ihre Randlage und eine große Gesamtfläche aus. Führend ist der Bezirk Treptow-Köpenick, der als waldreichster Bezirk Berlins alleine fast 30 % des gesamten Berliner Grünvolumens stellt. Weitere Bezirke mit großen Grünvolumenzahlen sind Reinickendorf mit dem Tegeler Forst, Steglitz-Zehlendorf mit dem Forst Grunewald, Spandau mit dem Spandauer Forst, Charlottenburg-Wilmersdorf ebenfalls mit dem Grunewald und Pankow mit dem Bucher Forst (siehe Abbildung 7, die Sortierung erfolgt nach der Bezirksnummerierung der Verwaltungsgliederung in Berlin). Die Abnahme der Grünvolumenzahlen von 2010 zu 2020 zeigt sich in den genannten Bezirken mit großen Waldarealen am deutlichsten. Auf die vielschichtigen Ursachen, gerade in Bezug auf die Verluste an Grünvolumen in den Berliner Waldgebieten, wurde bereits hingewiesen. Der einzige Bezirk mit einer Zunahme des Grünvolumens ist Marzahn-Hellersdorf. Hier liegen zahlreiche Brach- und Parkflächen vor, deren Grünvolumen in der vergangenen Dekade zugenommen hat. Zusätzlich wurden auch Umgestaltungsmaßnahmen mit dem Ziel der Minderung des reinen Abstandsgrüns auf den unbebauten Anteilen der Großsiedlungen vorgenommen.
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