[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] rote liste Geradflügler Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler (Heuschrecken, Fangschrecken, Ohrwürmer und Schaben) in Rheinland-Pfalz Manfred Alban Pfeifer, Carsten Renker, Axel Hochkirch, Manfred Braun, Ursula Braun, Frank Schlotmann, Matthias Weitzel & Ludwig Simon unter Mitarbeit von Horst Bohn, Reinhard Ehrmann, Oliver Eller, Wolfgang Fluck, Alexander Fran- zen, Gerhard Karg, Jürgen Ott, Manfred Niehuis, Gerd Reder, Oliver Röller, Johanna Römer, Philipp Schiefenhövel, Jens Schirmel & Tom Schulte Dank gilt insbesondere Herrn Gilles San Martin für die Zurverfügungstellung seiner zahlreichen gelungenen Heuschreckenfotos. Plattbauch Inhalt Vorwort6 1Einführung9 2Datengrundlage12 3Kriteriensystem14 4Die Gefährdungskategorien der Geradflügler von Rheinland-Pfalz (RLP)19 5Besondere Verantwortlichkeit Deutschlands für den Erhalt der Art22 6Arealrand24 7Gesetzlicher Schutz25 8Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler RLP26 9Fazit41 10Literatur47
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] rote liste Geradflügler Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler (Heuschrecken, Fangschrecken, Ohrwürmer und Schaben) in Rheinland-Pfalz Manfred Alban Pfeifer, Carsten Renker, Axel Hochkirch, Manfred Braun, Ursula Braun, Frank Schlotmann, Matthias Weitzel & Ludwig Simon unter Mitarbeit von Horst Bohn, Reinhard Ehrmann, Oliver Eller, Wolfgang Fluck, Alexander Fran- zen, Gerhard Karg, Jürgen Ott, Manfred Niehuis, Gerd Reder, Oliver Röller, Johanna Römer, Philipp Schiefenhövel, Jens Schirmel & Tom Schulte Dank gilt insbesondere Herrn Gilles San Martin für die Zurverfügungstellung seiner zahlreichen gelungenen Heuschreckenfotos. Plattbauch Inhalt Vorwort6 1Einführung9 2Datengrundlage12 3Kriteriensystem14 4Die Gefährdungskategorien der Geradflügler von Rheinland-Pfalz (RLP)19 5Besondere Verantwortlichkeit Deutschlands für den Erhalt der Art22 6Arealrand24 7Gesetzlicher Schutz25 8Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler RLP26 9Fazit41 10Literatur47
<p>In eigenen Laboratorien untersucht das UBA, wie Pflanzenschutzmittel, Biozide, Arzneimittel oder Industriechemikalien auf die Umwelt wirken: Wie belasten sie einzelne Lebewesen in Ökosystemen? Wie verteilen sie sich im Boden, Wasser und in der Luft? Wirken die Mittel gegen Glieder- und Nagetiere ausreichend?</p><p>Der Fachbereich Chemikaliensicherheit untersucht in eigenen Laboratorien Chemikalien und Zubereitungen und nutzt die Ergebnisse zur Bewertung. Rund 25 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in drei Laborfachgebieten in Berlin Dahlem und Marienfelde. Sie beantworten mit ihrer Forschung zum Beispiel Fragen zum Umweltverhalten von Stoffen. Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen werden außerdem für die in den Stoffgesetzen verankerte Umweltprüfung benötigt. Die Verknüpfung mit den Aufgaben des UBA im Vollzug der Stoffgesetze (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/was-ist-reach">REACH</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/zulassung-von-pflanzenschutzmitteln">Pflanzenschutzgesetz</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amg_1976/gesamt.pdf">Arzneimittelgesetz</a>, <a href="http://www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_bioziddurchfg_2012_bf.pdf">Biozid-Verordnung</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifsg/gesamt.pdf">Infektionsschutzgesetz </a>) ist also sehr eng. Anlass für die experimentelle Forschung ist unter anderem die Weiterentwicklung von Regelwerken, Prüfrichtlinien und Testmethoden, wenn sie nicht mehr dem aktuellen Wissenstand entsprechen. Dazu kommen auch Fragen, die bei der Umweltbewertung von einzelnen Stoffen entstehen.</p><p>Die Chemikalienforschung unterstützt die Umweltpolitik und unterscheidet sich so von der universitären und außeruniversitären Forschung. Die Schwerpunkte der Chemikalienforschung können auch im Forschungsprogramm des UBA 2018 – 2022 (Seite 60 - 64) nachgelesen werden.</p><p>Das Prüflabor Gesundheitsschädlinge überprüft gemäß Paragraf 18 Infektionsschutzgesetz die Wirksamkeit von Mitteln und Verfahren zur Bekämpfung von Glieder- und Nagetieren. Es untersucht auch Arzneimittel gegen Ektoparasiten, also Parasiten, die sich auf der Haut des Menschen befinden können. Dazu züchtet das UBA Tiere wie Schaben, Bettwanzen, Mücken, Fliegen, Kopf- und Kleiderläuse, Mäuse und Ratten. Das Prüflabor ist nach DIN ISO 17025 akkreditiert.</p><p>Das Ökotoxikologielabor des UBA untersucht Stoffe und Stoffgemische auf ihre giftige Wirkung auf Gewässerorganismen. Dazu werden entsprechende Prüfverfahren zur Bewertung der ökotoxikologischen Wirkung von Stoffen konzipiert, standardisiert und weiterentwickelt. Diese Prüfverfahren (z.B. Fischembryotest, sedimentfreier Myriophyllum-Test) dienen dem Vollzug der Stoffgesetze und werden an die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a> gegeben. Das Labor arbeitet experimentell an ökotoxikologischen Fragestellungen wie zum Beispiel den Kombinationswirkungen mehrerer Stoffe.</p><p>Auf dem Versuchsfeld Marienfelde betreibt das UBA eine Fließ- und Stillgewässer-Simulationsanlage. Mit dieser großen Anlage können der Abbau, die Verteilung und die Wirkung chemischer und biologischer Stoffe in Flüssen und Seen untersucht werden. So wird das „umweltnahe" Verhalten von Chemikalien erforscht. Mit der organischen Spurenanalytik ist es möglich, Stoffe zu bestimmen (z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>, Biozide, Industriechemikalien), die in sehr niedrigen Konzentrationen in der Umwelt vorkommen oder in Labor- oder Technikversuchen eingesetzt werden.</p><p>Neben eigenen Experimenten vergibt der Fachbereich Chemikaliensicherheit auch Aufträge an Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, z.B. im Rahmen des Umweltforschungsplans (UFOPLAN. Die UBA-Mitarbeitenden bewerten die Ergebnisse und nutzen sie für die Chemikalienbewertung und die Festlegung von Risikomanagementmaßnahmen.</p>
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2015 Foto: LUA Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2015 WarengruppeProbenbeanstandet Beanstandungen in Prozent Zusatzstoffe21062,9 %Eier und Eiprodukte25193,6 %Obst und Gemüse1.880683,6 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren299144,7 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee487244,9%Kräuter und Gewürze303196,3 %Fette und Öle276259,1%Brühen, Suppen, Soßen415419,9 %Getreide, Backwaren und Teigwaren160016010,0 %Wein428845110,5 %Alkoholische Getränke (außer Wein)5596010,7 %Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*115512911,2 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen6517611,7 %Milch und Milchprodukte98212112,3 %Fische, Krusten-,Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse5948113,6 % Fleisch, Geflügel, Wild und Erzeugnisse286640714,2 % Eis und Desserts89713114,6% Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt5939215,5 % Kosmetika3525716,2 % Alkoholfreie Getränke76314519,0 % Fertiggerichte4889719,9 % Zuckerwaren4228720,6 % Proben insgesamt20.3312300 11,3 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel; (Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen) 2 Bilanz der Lebensmittelüberwachung: Weiterhin wachsam sein!taten“ aufmerksamen Verbrauchern auf, die sich dann zu Recht bei den Behörden beschweren. Den „großen Knall“ gab es in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 nicht. Aber die Lebensmittelüberwa- chung muss weiterhin im Interesse der Verbrau- cherinnen und Verbraucher wachsam sein. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat im Jahr 2015 die Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsge- genständen und Kosmetika mit einer Beanstan- dungsquote von 11,3 Prozent abgeschlossen. Ins- gesamt entsprachen 2.300, der quer durch den Warenkorb entnommenen 20.331 Proben, nicht den gesetzlichen Vorgaben. Damit ging der pro- zentuale Anteil beanstandeter Proben gegenüber 12,7 Prozent im Vorjahr leicht zurück.Unmittelbar gesundheitsgefährdend war auch eine Schleckmuschel aus Kunststoff mit unförmi- gen Ausfransungen, die die zarte Haut von Kin- dern verletzen können. Zudem können die kleinen Kunststoffteile absplittern und von Kindern ver- schluckt werden. Dasselbe gilt für die Laugenbre- zeln aus einer Bäckerei, bei denen das Laugensalz zum Bestreuen der Brezeln mit Spülmaschinensalz „gestreckt“ wurde. Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 39 Proben. In Relation zur Gesamtprobenzahl ist der Anteil mit 0,19 Prozent jedoch äußerst gering. In 17 Fällen waren krankmachende Keime die Ursa- che für eine Beanstandung, möglicherweise be- dingt durch den heißen Sommer 2015. Zum Glück kam es nur selten zu Erkrankungen. Nachgewie- sen wurden zum Beispiel VTEC (Verotoxinbilden- de E. Coli Bakterien) in sieben unterschiedlichen Rohmilchkäsesorten. Listerien oder Salmonellen fanden sich sowohl in Rohmilchkäse als auch in feinen Backwaren, ge- räucherten Forellen und Wurstwaren aus Mett. In einer Portion gekochtem Reis aus einer Gemein- schaftseinrichtung, in mehreren Sprossen eines Herstellers sowie in einer Portion Steak mit Nu- delauflauf und Soße wurde Bacillus cereus nach- gewiesen. In sieben Fällen führte das toxische Ei- weißabbauprodukt Histamin bei Thunfisch bzw. beim Thunfischanteil auf Pizzen oder in Salaten zu einer Beanstandung wegen Gesundheitsgefahr. Trotz Hightech in der Produktion finden immer wieder Fremdkörper als unerwünschte Beigaben den Weg ins Lebensmittel. 2015 fanden die Sach- verständigen Glassplitter, Holzspäne, Metallfäden, Plastikkörper, Küchenschaben oder verkokelte Pulverklumpen in sechs verschiedenen Produk- ten. In der Regel fallen diese unappetitlichen „Zu- Restrisiko: In Käse aus Rohmilch werden immer wieder Keime nachgewiesen. (Foto: © A_Bruno, fotolia) In die Kategorie vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz gehörte die Beanstandung zweier Mineralwässer mit sehr hohem Urangehalt, Süßkirschen mit Pflanzenschutzmittelrückständen deutlich über der akuten Referenzdosis, ein Nah- rungsergänzungsmittel mit hoher Konzentration von Synephrin und Koffein oder Hirsebällchen mit erhöhten Tropanalkaloidwerten. Mängel wie die- se sind zwar nicht unmittelbar gesundheitsschäd- lich, werden aber mit Blick auf die Langzeitwir- kung dennoch beanstandet. Pyrrolizidinalkaloide gehören zu den Pflanzengift- stoffen, die in Unkraut enthalten sein können, das zusammen mit Gemüse auf den Feldern wächst. Das „Gemeine Greiskraut“ (kurz „Kreuzkraut“) hat vor einigen Jahren Schlagzeilen gemacht, weil unter anderem in Rheinland-Pfalz angebau- ter Rucola damit verunreinigt war. Die rheinland- pfälzischen Erzeugerbetriebe haben seither um- fangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen und 3 Eigenkontrollen etabliert, um Greiskraut-Verun- reinigungen in Rucola auszuschließen. Dennoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Un- krautbestandteile zusammen mit dem Salat in die Verpackung und in den Handel gelangen. Betrachtet man alle Beanstandungen des Jah- res 2015, also auch die nicht gesundheitsrele- vanten wegen Irreführung oder falscher Kenn- zeichnung sind nach wie vor die Zuckerwaren mit 20,6 Prozent Spitzenreiter in der Beanstandungs- quote. Dahinter verbergen sich zum Teil fehlen- de oder unvollständige Angaben zu den verwen- deten Farbstoffen, mit denen die Verbraucher zum Kauf von Süßigkeiten animiert werden sollen – beispielsweise das intensive Rot von kandierten Früchten oder die möglichst realitätsnahen farbi- gen Marzipanfiguren in der Weihnachtszeit. Oft wird er zwar durch die Angabe „mit Farbstoff“ in- formiert, unterlassen wird aber - bewusst oder unbewusst - entweder die von der EU vorgeschrie- bene Nennung der Einzelfarbstoffe oder der bei bestimmten Farbstoffen vorgeschriebene Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Stark im Trend liegen Alternativen zu Zucker. Im Handel werden z.B. Sirupe aus diversen zuckerhal- tigen Pflanzen bzw. Pflanzenteilen angeboten. Vor allem Verbraucher, die unter einer Zuckerunver- träglichkeit leiden, müssen wissen, welche Zucker- bestandteile diese Sirupe enthalten. Bei 4 von 20 untersuchten Reissirupen entsprachen die Angaben auf dem Etikett nicht den Vorgaben. Verboten sind auch Verfälschungen von Honig mit nektarliefern- den Pflanzenteilen. Da Sirupe billiger als echter Honig sind, werden solche Verfälschungen immer wieder festgestellt – 2015 war dies bei sechs Pro- ben eines importierten Vielblütenhonigs der Fall. Platz zwei in der Beanstandungsquote belegen mit 19,9 Prozent die Fertiggerichte. Diese Waren- gruppe umfasst eine ganze Palette von Produkten. Sie reicht von der Pizza über Mittagstischange- bote bis hin zur Fluggastversorgung. Hauptbean- standungsgrund waren Kennzeichnungsmängel. Zum Beispiel war auf den Speisekarten von asiati- 4 schen Imbissläden die Verwendung von Glutamat gar nicht oder nicht korrekt kenntlich gemacht. Klassisch sind auch erhöhte Keimzahlen wegen mangelhaften Temperaturmanagements. Ver- braucher klagen immer wieder, dass sie nach dem Verzehr von warm gehaltenen Fertiggerichten ge- sundheitliche Beschwerden hatten. Beschwer- den gibt es auch wegen „Aluminium-Fraß“. So nennt man die dunklen Verfärbungen, die entste- hen, wenn beispielsweise gekochte Teigwaren im Metalltopf mit Aluminiumfolie abgedeckt aufbe- wahrt werden. Da die Bewohner keine Alternative bei der Es- sensversorgung haben, wird bei Gemeinschafts- verpflegung in Seniorenheimen vom Landesun- tersuchungsamt geprüft, ob die angebotenen Mahlzeiten den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen. Dies war 2015 bei etwa jeder zweiten Probe der Fall. Hauptsächlicher Grund für die Abweichung von den DGE-Standrads waren zu hoher Brenn- wert, zu hohe Gehalte an Fett und/oder Koch- salz sowie zu niedrige Gehalte an Magnesium. Die Abweichungen werden sowohl der für Senioren- heime zuständigen staatlichen Aufsicht als auch den betroffenen Einrichtung mitgeteilt – verbun- den mit einem Beratungsangebot, wie die Mängel durch Änderungen im Speiseplan behoben wer- den können. An dritter Stelle bei den Beanstandungsquo- ten rangieren mit 19 Prozent die alkoholfreien Er- frischungsgetränke. Probleme bereiten vor al- lem Trauben- und Apfelsäfte aus Winzerbetrieben bzw. von kleineren Saftherstellern. Entweder wur- de Ascorbinsäure nachgewiesen, ohne dass diese im Zutatenverzeichnis aufgeführt wurde, oder sie wurde im Zutatenverzeichnis als „ Vitamin C“ an- gegeben, ohne dass die erforderliche Vitaminmen- ge im Erzeugnis vorhanden war. Die erhöhte Glycerin bzw. Gluconsäurewerte, die in fünf Winzertraubensäften nachgewiesen wur- den, sind ein Hinweis darauf, dass faules und teil- weise angegorenes Lesegut verwendet wurde. Acht Traubensäfte aus dem Handel wiesen zwar ebenfalls auffällige Glycerin bzw. Gluconsäure- werte auf. Diese lagen jedoch unter den im „Code of practice“ genannten Maximalwerten. Der Trend alkoholfreie Erfrischungsgetränke nicht in deutscher Sprache zu kennzeichnen, setzt sich fort. Offensichtlich geht es hierbei um die Umge- hung der Pfandpflicht. Dies trifft auch auf einen Energydrink zu, der in einer PET Flasche mit einem Volumen von 3,001 Litern angeboten wurde. Vier Energy Drinks wurden aufgrund der Überschrei- tung des Tauringrenzwertes beanstandet. Ein Thema, das die Lebensmittelüberwachung schon immer sehr beschäftigt hat, sind Pflanzen- schutzmittelrückstände in Obst und Gemüse. Das LUA hat im vergangenen Jahr insgesamt 727 Pro- ben aus der Kategorie „Obst und Gemüse“ auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht und musste 4 davon beanstanden. Auch Proben aus ökologischer Erzeugung wurden entsprechend ih- rer Marktbedeutung (Marktanteil etwa 5 Prozent) vom LUA untersucht. Ergebnis: Abgesehen von ei- ner Probe Paprika aus Italien hat das LUA in kei- ner der 33 geprüften Bio-Proben Pestizidrückstän- de gefunden. Bei Proben aus konventioneller Erzeugung wurden bei jeder zweiten Probe (52 Prozent) aus Deutsch- land und aus dem EU-Ausland Pestizidrückstän- de unterhalb der zulässigen Höchstmenge festge- stellt. Bei Proben aus Drittländern waren es sogar 58,5 Prozent. Gut zu wissen: Beim Obst und Ge- müse aus rheinland-pfälzischem konventionellen Anbau lag der Anteil Proben mit Rückständen bei nur 44,4 Prozent. In 29 Prozent aller Proben wur- den mehrere Wirkstoffe unterhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen. Mehrfachrückstän- de traten 2015 besonders in Tafeltrauben, Erdbee- ren, Johannisbeeren, Äpfeln und Rucola auf. Bei den Kosmetika lag die Beanstandungsquo- te mit 16,2 Prozent etwa auf dem Niveau der Vor- jahre. Zwei Produktgruppen waren besonders auf- fällig. Mehrere Pasten zur Bemalung der Haut enthielten zusätzlich zu dem in der EU zur Fär- Mit Pflanzenschutzmitteln behandelt? Die Untersu- chung im Labor bringt es ans Licht. (Foto: LUA) bung der Haut nicht zugelassenen Hennafarbstoff noch chemisch-synthetische organische Farbstof- fe. Eine Paste enthielt zudem den verbotenen In- haltsstoff Phenol, in einem weiteren Produkt wur- de mit 1,5 Prozent Methylparaben das Vierfache des erlaubten Höchstgehaltes für dieses Konser- vierungsmittel nachgewiesen. Von 24 in Thai-Massagesalons entnommenen Massageölen mussten acht beanstandet werden, weil sie allergene Parfümstoffe enthielten, die in der Produktkennzeichnung nicht genannt waren. Auch in Öl-Mischungen, die in den Massagesalons vor der Verwendung selbst angerührten wurden, wurden zum Teil hohe Gehalte an allergenen Par- fümstoffen gefunden. Chrom(VI) in Lederwaren: Überwachung zeigt Wirkung Steter Tropfen höhlt den Stein: Durch die Ausla- gerung der Gerbung und der Produktion von Le- derwaren in sogenannte Billiglohnländer sind immer wieder Lederwaren mit krebserregen- dem Chrom(VI) belastet. Mit der Einführung ei- nes nationalen Grenzwertes für das krebserregen- de Chrom(VI) in Bedarfsgegenständen aus Leder im Jahr 2010 begann das Thema nach und nach in der öffentlichen Aufmerksamkeit anzukommen – nicht zuletzt durch die wöchentlichen Meldungen über belastete Produkte im europäischen Schnell- warnsystem RAPEX. 5 Im Mai 2015 wurde der deutsche Grenzwert von drei Milligramm pro Kilogramm Chrom(VI) auch in das europäische Chemikalienrecht (REACH- Verordnung) übernommen. Da es sich bei Leder- waren größtenteils um global vertriebene Produk- te (z.B. Schuhe, Handschuhe, etc.) handelt, war dies der nächste konsequente Schritt, um die Situation für die Verbraucher zu verbessern. Die RAPEX-Mel- dungen zu Chrom(VI) erfolgen nun auch aus den anderen EU-Staaten, und die Überwachungsbe- hörden aller Länder der Europäischen Union wer- den über das Schnellwarnsystem informiert.Nickel in Schmuck und Spielzeug: Eine unendliche Geschichte Durch die zwangsläufig folgende Rücknahme be- troffener Produkte vom Markt wird der Druck auf die Importeure und Lieferanten weiter erhöht – mit ganz konkreten Auswirkungen: Inzwischen werden sogar bei den Discountern Produkte aus pflanzlich gegerbten Ledern angeboten. Inzwi- schen dürfte auch bei den Verbrauchern angekom- men sein, dass qualitativ hochwertige Lederwaren nicht zu jedem Preis produziert werden können.Nickel ist in vielen Metallgegenständen des All- tags als Legierungsbestandteile enthalten, bei- spielsweise in Modeschmuck und Piercing-Ge- genständen sowie in Bekleidungszubehör wie Knöpfen, Nieten oder Schnallen. Kinder können auch über Spielzeug mit Nickel in Kontakt kom- men. Um eine Sensibilisierung gegen Nickel oder eine Kontaktallergie bei bereits bestehender Sen- sibilisierung zu vermeiden, sollte die Exposition gegenüber Nickelionen vor allem im Kindesalter gering gehalten werden. Spielzeug muss daher so produziert werden, dass eine erhöhte Nickellässig- keit ausgeschlossen ist. Hierzu leistet auch das LUA seinen Beitrag. Alle Lederproben mit Hautkontakt werden routinemä- ßig auf das krebserregende Chrom(VI) untersucht. Im Jahr 2015 waren dies 177 Proben, von denen 15 beanstandet wurden. Untersuchungsschwer- punkte sind vor allem Schuhe (drei Beanstandun- gen) und Handschuhe (sechs Beanstandungen). Aber auch bei drei Lederjacken, zwei Handy-Hül- len und einer Geldbörse wurde Chrom(VI) über dem Grenzwert nachgewiesen. Fünf der beanstan- deten Gegenstände wurden im europäischen RA- PEX-System veröffentlicht, weil sie auch in andere europäische Länder geliefert worden waren. Hintergrund Wie kommt das Chrom(VI) in die Lederwaren? Die Gründe sind häufig mangelnde Fachkompe- tenz beim Gerbprozess, ungeeignete Chemikali- en und fehlerhafte Nachbehandlung des Leders. Nicht zuletzt können auch die langen Transport- wege der Produkte im Schiffscontainer bei Hit- ze und hoher Luftfeuchtigkeit die Bildung von Chrom(VI) fördern. 6 Allergien gegenüber Nickel sind seit vielen Jah- ren bekannt, es ist das häufigste Kontaktallergen in Europa. Etwa jedes zehnte Kind ist gegenüber Nickel sensibilisiert, bei erneutem Kontakt kön- nen sie mit einer Allergie reagieren. Obwohl es seit Jahren Grenzwerte gibt, müssen immer noch regelmäßig Gegenstände, die mit dem mensch- lichen Körper in Kontakt kommen, beanstandet werden, weil sie Nickel freisetzen. In der sogenannten REACH-Verordnung ist für die Nickelfreisetzung aus Erzeugnissen mit direktem und längerem Hautkontakt ein Grenzwert von 0,5 Mikrogramm pro Quadratzentimeter und Woche (µg/ cm²/Woche) festgelegt. Stäbe von Ohrringen oder Piercingschmuck dürfen eine Nickellässigkeit von 0,2 µg/ cm²/Woche nicht überschreiten. Trotz dieser nunmehr seit mehr als einem Jahr- zehnt bestehenden Grenzwerte wurden auch im Jahr 2015 im LUA wieder erhöhte Nickelabga- ben gemessen. Dies betraf insbesondere die Pro- duktgruppe der Ohrstecker und Ohrringe (5 von 16 Proben). In der europäischen Richtlinie für Spielzeug ist zwar kein spezifischer Grenzwert festgelegt wor- Foto: © dudek, fotolia den; allerdings stellt die erläuternde Leitlinie klar, dass der Grenzwert von 0,5 µg/ cm²/Woche der REACH-Verordnung auch für Spielzeug mit län- gerem Hautkontakt anwendbar ist. Im Jahr 2015 wiesen fünf im LUA untersuchte Spielzeugproben eine erhöhte Nickellässigkeit auf. Auffällig wa- ren unter anderem Metallteile (z.B. Achsen) von Spielzeug-Eisenbahnen bzw. Schiebe-Spielzeug für Kleinkinder. Für fünf der auffälligen Proben wur- den Meldungen in das europäische Schnellwarn- system RAPEX eingestellt, weil die Gegenstände auch in andere europäische Länder geliefert wor- den waren. sind. Weil mit bestimmten Geschmacksrichtun- gen oder Früchten aber bestimmte Farben assozi- iert werden, gleichen die Hersteller den Farbver- lust nachträglich wieder aus. Teilweise hat sich der Verbraucher an bestimmte Farben bei Lebensmit- teln derart gewöhnt, dass er ungefärbte Lebens- mittel als unappetitlich empfindet. Hintergrund Für die Entwicklung einer Sensibilisierung gegen- über Nickel ist nicht der Gehalt an metallischem Nickel in den Produkten entscheidend, sondern die Freisetzung des Nickelions aus dem Material. Nickelionen können während des Tragens von Be- kleidung oder Schmuck oder beim Spielen mit ni- ckelhaltigem Spielzeug durch den Schweiß frei- gesetzt werden. Zur Prüfung der Nickellässigkeit eines Gegenstandes wird dieser für die Dauer von einer Woche bei einer Temperatur von 30 Grad in eine künstliche Schweißlösung eingelegt. Die Konzentration des in der Prüflösung gelösten Ni- ckels wird anschließend analytisch bestimmt. Farbstoffe in Lebensmitteln: Trend geht zum „clean labeling“ Das Auge isst mit: Eine appetitliche Farbe ist bei Lebensmitteln seit jeher ein wichtiges Verkaufs- argument. Verbraucher erwarten optisch anspre- chende Produkte, und die Industrie hilft bei der Lebensmittelproduktion eifrig nach. Weil den syn- thetischen Farbstoffen mit E-Nummer ein negati- ves Image anhaftet, werden zunehmend färbende Lebensmittel wie Rote-Bete-Saft eingesetzt. Gründe für das Färben von Lebensmitteln gibt es viele. Oft verlieren Lebensmittel im Laufe der Her- stellung ihre natürliche Farbe und man würde ih- nen sofort ansehen, dass sie verarbeitet worden Eindeutig: Synthetische Farbstoffe müssen im Zutaten- verzeichnis gekennzeichnet werden. (Foto: LUA) Rechtlich gesehen handelt es sich bei Lebensmit- telfarbstoffen um Zusatzstoffe. Die Anwendung der derzeit rund 40 zugelassenen Farbstoffe ist stark reglementiert. So dürfen beispielsweise un- behandelte Lebensmittel wie Fleisch und Milch nicht gefärbt werden. Einige Farbstoffe dagegen sind nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen oder dürfen nur in bestimmten Mengen einge- setzt werden. In der Regel müssen verwendete Farbstoffe im Zutatenverzeichnis oder auf einem Schild an der Ware zu kennzeichnen. Färbende Lebensmittel wie z.B. Paprikapulver oder Rote-Bete-Saft fallen dagegen nicht unter die Zusatzstoffe und dürfen somit bei der Herstellung von Lebensmitteln all- gemein als Zutat verwendet werden. Im LUA werden viele Produktgruppen auf Farb- stoffe untersucht. Der Warenkorb reicht von Süß- 7 waren, Erfrischungsgetränken, alkoholhaltigen Getränken bis zu Fleischwaren, Milcherzeugnissen, Backwaren und Gewürzen. Dabei wird den Analy- tikern Einiges abverlangt: Bei Farbstoffen oder fär- benden Lebensmitteln handelt es sich chemisch betrachtet um eine bunte Palette an natürlichen und synthetischen Substanzen und Extrakten, so dass mit unterschiedlichsten Analysenmethoden gearbeitet werden muss. Im Jahr 2015 wurden im LUA insgesamt 194 Pro- ben auf Farbstoffe untersucht. Bei zwei Fleischzu- bereitungen wurden dabei Substanzen nachgewie- sen, die für diese Produktgruppe nicht zugelassen sind. Bei 14 Proben (Fleischwaren, Backwaren, Süßwaren, Speiseeis) entsprach die Deklaration von nachgewiesenen Farbstoffen nicht den recht- lichen Vorgaben. Erfreulicherweise wurden 2015 keine verbotenen Farbstoffe wie. z. B. die gesund- heitsschädlichen Sudanfarbstoffe bei den Unter- suchungen festgestellt. Die Ergebnisse des LUA bestätigen zudem den all- gemeinen Trend des „clean labeling“: Die Her- steller versuchen, auf deklarationspflichtige Zu- satzstoffe – und somit auf Substanznamen oder E-Nummern im Zutatenverzeichnis - zu verzich- ten. Sie werden stattdessen immer häufiger durch färbende Lebensmittel ersetzt. Ausreißer gibt es allerdings auch in dieser Pro- duktgruppe. Spitzenreiter in Sachen Farbstof- fe war 2015 eine Marzipanfigur, bezeichnet als „Weihnachtsmaus“. Im Zutatenverzeichnis war le- diglich „Farbstoff“ deklariert, die Marzipanfigur wies aber eine Palette von sieben verschiedenen Farbstoffen auf, die mit ihrer jeweiligen Bezeich- nung im Zutatenverzeichnis hätten aufgeführt werden müssen. Des Weiteren fehlte der bei Azo- farbstoffen (E 104, E 110, E 122 und E 124) zusätz- lich erforderliche Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. 8 Olivenöl: Strenge Regeln sollen hochwertige Produkte schützen Olivenöl wird im Mittelmeerraum schon seit Jahr- tausenden als Speiseöl verwendet und wird seit vielen Jahren auch in Mitteleuropa sehr geschätzt. Für das mediterrane Produkt gelten in der EU strenge Regeln für Qualität, Herkunft und Kenn- zeichnung. Leider werden sie nicht immer einge- halten oder sogar vorsätzlich umgangen. Die sensorischen und chemischen Anforderungen an Olivenöl sind durch EU-Verordnungen geregelt und strenger als für andere Ölarten. Per Verord- nung geregelt ist auch, dass Olivenöl nur in be- stimmten Qualitätsstufen verkauft werden darf. Im Wesentlichen wird in Deutschland „natives Olivenöl extra“ angeboten. Es handelt sich dabei um die höchste Qualitätsstufe. Die nächst niedri- gere Stufe „natives Olivenöl“ und „Olivenöl“ (Mi- schung aus raffiniertem und nativem Olivenöl) werden selten angeboten. Gelegentlich werden Proben der untersten Stufe „Oliventresteröl“, wel- ches raffiniert ist und zur Geschmacksgebung et- was natives Olivenöl enthält, angeboten. Bereit für die Analyse: Olivenöle im Labor. (Foto: LUA) Nachdem die Ernte 2014/15 schlecht ausgefallen war und es an guten Ölen innerhalb der EU fehlte, waren Verfälschungen zu befürchten - sei es durch verschleiertes Anbieten von minderer Qualität als auch durch Umetikettieren von arabischem bzw. nordafrikanischem Olivenöl in EU-Olivenöl. Ein weiteres Problem sind Kleinhändler, die von „Ver- wandten“ aus dem Mittelmeerraum direkt impor- tieren und Olivenöle hier mit oftmals unzulässiger Kennzeichnung anbieten. Gelegentlich wird noch Olivenöl in Beisein des Kunden als lose Ware ab- gefüllt. Dies ist nach geltendem Recht unzulässig. 2015 wurden im LUA 21 Olivenöle untersucht, acht davon wurden beanstandet. Ein Olivenöl, das in Kleinmengen direkt aus Italien importiert wur- de, hatte einen derart hohen Gehalt an freien Säu- ren, dass es in keiner Qualitätsstufe verkehrsfä- hig war. Zusätzlich war die Kennzeichnung nicht in Ordnung. Der Verbraucher hätte für das Öl den- noch tief in die Tasche greifen müssen: Es wurde im einem Geschäft für 17,95 Euro angeboten. Zwei Olivenöle wurden bei der sensorischen Über- prüfung von der höchsten Qualitätsstufe (natives Olivenöl extra) zur zweithöchsten Qualitätsstufe (natives Olivenöl) herabgestuft. Zwei weitere Öle hatten Kennzeichnungsmängel. Zwei Öle wurden unzulässiger Weise lose an Verbraucher abgegeben. Der gravierendste Verstoß war 2015 eine Pro- be natives Olivenöl extra in einem 5-Liter-Kanis- ter aus einem italienischen Gastronomiebetrieb. Die chemische Untersuchung ergab, dass es sich um Sojaöl handelte, dass leicht grün gefärbt war. Optisch ergab dies den Anschein von Olivenöl, je- doch zeigten bereits Geruch und Geschmack, dass es sich nicht um Olivenöl handeln konnte. Das Öl war in Geruch und Geschmack ganz schwach nussig – die charakteristische Olivenölnote fehl- te vollständig. Die chemische Analyse bestätigte dies. Derartige Verfälschungen sind auch in ande- ren Bundesländern aufgefallen. Manchmal sind Beschwerden aber auch unbe- gründet. Olivenöl hat einen intensiven charakte- ristischen Geruch und Geschmack, der es von den in Mitteleuropa angebauten Ölarten deutlich un- terscheidet. Dies kann dazu führen, dass Verbrau- cher gute Olivenöle (bitter, herb) als „schlecht“ oder „verdorben“ empfinden und als Verbrau- cherbeschwerde abgeben. Wegen dieser Unter- schiede im Geschmacksempfinden und weil vie- len Verbrauchern Erfahrung bei Olivenölen fehlt, wurden jahrelang Qualitäten nach Mitteleuropa eingeführt, die in den Herkunftsländern eher als schlecht angesehen wurden. Großküchen & Lebensmittelhersteller: Kontrolleinheit IKER überprüft Betriebe Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2015 von Lebens- mittelkrisen verschont. Für IKER, die Interdiszipli- näre Kontrolleinheit Rheinland-Pfalz, gab es den- noch viel zu tun: Nach einem festgelegten Plan standen intensive Betriebskontrollen bei Großbä- ckereien, Herstellern von verzehrsfertigen Obst- und Gemüseerzeugnissen, Systemgastronomen, Großküchen und Nahrungsergänzungsmittelher- stellern auf dem Programm. Bei den insgesamt 56 Besuchen gemeinsam mit den vor Ort zuständigen Lebensmittelüberwa- chungsbehörden ging es darum zu überprüfen, ob und wie die gesetzlichen Vorgaben zu betriebli- chen Eigenkontrollen und zum Aufbau von Kon- zepten nach den Grundsätzen des HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) eingehalten werden. Bei HACCP gilt es, präventiv bei der Her- stellung von Lebensmitteln systematisch alle Fak- toren zu ermitteln, die ein potenzielles Gesund- heitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Dann wird nach Lösungen gesucht, die Risiken zu ver- meiden oder sie auf ein akzeptables Niveau zu re- duzieren. Gefahren, die mit einem HACCP-Konzept be- herrscht werden sollen, können biologischer (krankmachende Keime), chemischer (Rückstän- de) oder physikalischer (Fremdkörper) Natur sein. Bei der Gefahrenanalyse müssen die Betriebe prü- fen, welche Gefahren bei ihren Produkten eine Rolle spielen können. So kann es sich bei Fremd- körpern in verzehrsfertigem Salat neben Steinen vom Feld beispielsweise auch um Metall- oder Plastikteile aus defekten Maschinen handeln. Bei seinen Kontrollen geht IKER im Detail der Fra- ge nach, wie die Betriebe im Umgang mit kri- tischen Kontrollpunkten aufgestellt sind: Wie berücksichtigt der Betrieb mögliche Verschmut- zungen der Salatköpfe und werden sie bei der Rei- nigung und Zubereitung sicher entfernt? Wie und vor allem wie häufig werden Maschinen und Mes- ser kontrolliert um sicherzustellen, dass von die- 9
Mit diesem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden Wirkungsgrad- bzw. Effizienzsteigerungen von Solarmodulen durch eine bessere elektrotechnische Kontaktierung und eine Reduzierung der Herstellkosten durch das Ultraschall-Bonden gegenüber heutigen Kleberverbindungen erreicht. Bisher wird für die Kontaktierung von Dünnschicht-Solarmodulen ausschließlich das Silberleitkleben mit erheblichen Nachteilen eingesetzt. Das Klebeverfahren kompensiert insbesondere die Prozessfehler aus einer unzureichenden Freilegung der Molybdänschicht. Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Ultraschall-Bonden ist die rückstandsfreie Entschichtung von Absorberresten wie Schwefel und Selen. Diese Elemente unterbinden einmal die wirkungsvolle Ultraschall-Kontaktierung und weisen darüber hinaus eine sehr hohe isolierende Wirkung aus. Deshalb werden in diesem Vorhaben zwei Wirkprinzipien und zwar mechanische und optische Verfahren zur Freilegung der Molybdänschicht untersucht. Durch Variation der Prozessführung beim Schaben und durch Entschichtung mit Ultrakurzpuls-Festkörperlasern soll untersucht werden wie die Ergebnisse der Schichtfreilegung die festigkeitsmäßigen und elektrischen Eigenschaften der Ultraschall-Kontaktierung beeinflussen. Der Arbeitsplan besteht aus dem Arbeitspaket: Schichtfreilegung-Vorreinigung. Hier haben sich das Laserverfahren und das Schaben bisher sehr bewährt, wobei aber die Oberflächenqualität und die Reinheit für das US-Verfahren als noch nicht ausreichend anzusehen ist.
This dataset is part of Edaphobase. <p>Edaphobase is a data warehouse that collects information from literature, museum collections and research data about the distribution and ecology of soil organisms (earthworms, potworms, nematodes, springtails, proturans, diplurans, moss/beetle mites, gamasina mites, centipedes, millipedes, woodlice, soil fungi and soil prokaryotes).</p> <p>You can discover the whole Edaphobase data here: <a href="https://portal.edaphobase.org/">https://portal.edaphobase.org/</a></p> <p>To get more information about Edaphobase please go to: <a href="https://edaphobase.org/">https://edaphobase.org/</a> </p>Data owners<p>Martin Trost, Michael Wallaschek, Peer Hajo Schnitter</p> Discover the data<a href="https://portal.edaphobase.org/?qxenv:action:gbif&qxenv:sources:23026">https://portal.edaphobase.org/?qxenv:action:gbif&qxenv:sources:23026</a> Description of this dataset<p>The reference work presents the results of studies on the fauna of xerophilic/xerothermic grasslands and dry heathland in Land Saxony-Anhalt during the years 1994 to 1998. The data from 49 study areas throughout the province was evaluated, consisting of dry and semi-dry grassland, cliff sites and dry heathland Year-round pitfall catches were supplemented by Barber traps and earth sieving. The aim of the study was to compile an inventory of the fauna and, building on this, a clarification of the question as to whether characteristic groupings of species or habitat preference of diverse invertebrate taxa could be identified. Results for the following taxa were presented: Wood Lice (Isopoda), Spiders (True Spiders) (Arachnida: Araneae), Harvestmen (Arachnida: Opiliones), Millipedes (Myriapoda: Diplopoda), Centipedes (Myriapoda: Chilopoda), Springtails (Collembola), Cockroaches (Blattoptera), Earwigs (Dermaptera), Crickets and Grasshoppers (Ensifera et Caelifera), Cicadas (Cicadina), Ground Beetles (Coleoptera: Carabidae),Rove Beetles (Coleoptera: Staphylinidae), Weevils (Coleoptera: Curculionidae), other Beetle families (Coleoptera), some Fly families (Diptera), Amphibians (Amphibia), Reptiles (Reptilia) and Mammals (Mammalia). A total of 1.759 species were recorded which is approx. 28% of the known species in these taxa for Land Saxony-Anhalt. 58 new species were recorded of which are new for the Federal Republic of Germany. In addition 26 important species were recorded for the first time for 50 years in Saxony-Anhalt. Particularly worth mentioning are 4 new Fly species for science - Drapetis hirsuticercis spec. nov. is described for the first time in the study. Characteristic species groupings or respectively habitat preference are presented for Grasshoppers, Cicadas, Ground and Rove Beetles; characteristic species are named for other taxa. The data are evaluated and discussed from a professional nature protection viewpoint. The high importance of Xerotherm biotopes for the conservation of regional variety of species is emphasised. The description and evaluation of the species inventory will provide an important basis for countryside planning and nature protection.</p>
Termiten sind eng verwandt mit Schaben; sie stellen eine Schwestergruppe zu der am stärksten abgeleiteten, holzfressenden Schabengattung Cryptocercus dar. Zu den ursprünglichsten Termiten zählt die im tropischen Norden Australiens vorkommende bodenlebende M. darwiniensis. Die Steuerung der Kastendetermination erfolgt bei sozialen Insekten über Hormone (z. B. Juvenilhormone), aber auch durch Umweltfaktoren und Pheromone. In der Dissertation soll die Rolle von Juvenilhormonen bei der Kastendetermination von M. darwiniensis untersucht werden. Dabei kommen hormonphysiologische (z. B. Radiotracermethoden, HPLC/MS) wie molekularbiologische Methoden (PCR, Klonierung, in situ Hybridisierung, Northern Blot) zum Einsatz.
Die o.g. Rote Liste umfasst 17 Tiergruppen: Schwebfliegen, Raubfliegen sowie Tanzfliegen. Langbein- und Rennraubfliegen als Zweiflügler (Diptera), Tagfalter, Spinner und Schwärmer,Eulenfalter, Spanner und Zünsler aus der Gruppe der Schmetterlinge (Lepidoptera), Ameisen, Bienen, verschiedene Familien stachelbewehrter Wespen sowie die Pflanzenwespen aus der Gruppe der Hautflügler (Hymenoptera), Fransenflügler (Thysanoptera), Heuschrecken (Saltatoria), Schaben (Blattoptera) und Ohrwürmer (Dermaptera) sowie Schnecken und Muscheln des Binnenlandes. Für manche Gruppen werden Zusatzinformationen wie z.B. Änderungen der Rote-Liste-Kategorien oder zur Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von Arten mitgeteilt. Zudem enthalten alle Roten Listen auch Gesamtartenlisten mit den in Deutschland etablierten Arten einschließlich Neobiota. Insgesamt enthält diese Rote Liste über 6.000 Taxa.
Das Vorbild für unsere bionische Entwicklung sind Wildbienen, die nicht etwa Nektar, sondern Öl aus Blüten sammeln. Diese Bienen sind an ihren Beinen mit hoch spezialisieren 'Werkzeugen' ausgestattet, mit denen sie das Öl aus den Blütendrüsen schaben, es dann in dichte Haarpolster auf ihren Hinterbienen umladen und so ins Nest eintragen. Dort wird das Öl mit Kämmen wieder entladen und mit Pollen vermischt an die Larven verfüttert oder als Imprägnierung auf die Wände der Brutzellen verstrichen. Aus Sicht der technischen Anwendung sind diese Fähigkeiten zum verklebungsfreien Be- und Entladen des Öles und der verlustfreie Transport von höchstem Interesse. Wie die Analysen zeigten, sind die Haarpolster wasserabweisend und halten Speiseöle und Motorenöle beim Zentrifugieren auch noch bei hohen Umdrehungszahlen. Selbst dann, wenn wir die Oberfläche der Haare mit einem Überzug so verändern, dass sie Öl abweisend sind, hält das Haarpolster die Öle noch fest. Das liegt nach bisherigen Erkenntnissen an der Geometrie der Haarpolster auf den Hinterbeinen. Diese Transportstruktur ist ein Leichtbau aus verzweigten Haaren, die ein regelmäßiges 3D-Gitter bilden, in dem die Öle fest gehalten, aber von der Biene auch leicht entladen werden können. Bei technischen Oberflächen sind Strukturen mit der kombinierten Fähigkeit Öle aufzunehmen, zu halten und wieder vollständig abzulösen bisher nicht bekannt. Vielmehr verändern Ölfilme, die sich mehr oder weniger ungewollt auf Oberflächen ablagern, dramatisch deren Eigenschaften. Als Grundlage für die bionische Entwicklung wurden zunächst bei der Biene die entscheidenden Strukturparameter identifiziert und anschließend in eine technische Spezifikation übertragen. Die Untersuchung von Strukturanalogien ergab, dass für die Entwicklung innovative, dreidimensionale Abstandstextilien mit verzweigten Filamenten ein sehr großes Umsetzungspotential aufweisen. Mit 3D-Gestricken und integrierten Spezialgarnen wurde eine textiler Prototyp erzeugt, dessen Geometrie und Funktionsprinzip dem natürlichen Vorbild nahe kommt. Durch die Behandlung der Strukturen mit hydrophoben Faserbeschichtungen konnte deren Ölaufnahmekapazität und Regenerationsfähigkeit nochmals gesteigert werden. Die Vielfältigkeit der Struktur- und Oberflächenparameter zeigt ein hohes Potential, die erreichte Funktion der Prototypen durch Variationen bis zu der des Vorbildes zu steigern. Die Anwendungsfelder umfassen unter anderem wieder verwendbare Systeme für die Aufnahme von Öl bei Unfällen und Havarien auf dem Land und auf der See, als auch für Produktionshilfsmittel, wie beispielsweise Schmieröle, in der industriellen Fertigung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 24 |
| Land | 2 |
| Weitere | 23 |
| Wissenschaft | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 10 |
| Taxon | 10 |
| Text | 11 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 38 |
| offen | 11 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 49 |
| Englisch | 14 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 1 |
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| Unbekannt | 3 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
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| Weitere | 37 |