Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114303) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995) in EU-Vogelschutzgebieten Gebiete / Bearbeitungsjahr: - 1119-401 Gotteskoog-Gebiet / 2005 - 1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor / 2005 - 1123-491 Flensburger Förde / 2003 - 1326-301 NSG Schwansener See / 2004 - 1530-491 Östliche Kieler Bucht Westfehmarn / 2001 Hohwachter Bucht / 2003 - 1623-401 Binnendünen- und Moorlandschaft im Sorgetal / 2003 - 1725-401 NSG Ahrensee und nordöstlicher Westensee / 2006 - 1727-401 Lanker See und Umgebung / 2004 - 1729-401 NSG Kossautal / 2003 - 1823-401 Staatsforsten Barlohe / 2004 - 1823-402 Haaler Au-Niederung / 2006 - 1830-301 NSG Neustädter Binnenwasser / 2004 - 1923-401 Schierenwald / 2005 - 2028-401 Wardersee / 2006 - 2030-303 NSG Aalbek-Niederung / 2004 - 2031-401 Traveförde Lauerholz / 2004 NSG Dummersdorfer Ufer, NSG Schellbruch, NSG Dassower See / 2005 - 2126-401 Kisdorfer Wohld / 2001 - 2226-401 Alsterniederung / 2006 - 2227-401 NSG Hansdorfer Brook / 2006 - 2328-491 Waldgebiete in Lauenburg / 2001 - 2003 - 2330-353 NSG Oldenburger See und Umgebung / 2006 - 2331-491 Schaalsee-Gebiet NSG Culpiner See und Umgebung, NSG Westufer Lankower See, Grammsee und Umgebung, Forst Baalen / 2003 Mechower Holz / 2004 NSG Mechower Seeufer / 2004 und 2005 NSG Salemer Moor, NSG Schwarze Kuhle und Plötscher See, Wälder Eichhorst, Garrenseeholz, Bornberg, Strücken, Mustiner See, Kittlitzer Hofsee / 2005 NSG Ostufer Ratzeburger See mit Seebruch und Steinort, NSG Schaalsee sowie übrige Schaalseelandschaft / 2006 - 2428-492 Sachsenwald-Gebiet / 2005 - 2527-421 NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen / 2004 - 2530-421 Langenlehsten / 2006
Der Vorhabensträger hat die Herstellung von Kleingewässern beantragt. Es ist die Ertüchtigung der vorhandenen Systeme sowie Maßnahmen zur Wasserregulierung in der Gemarkung Testorf beabsichtigt. Hierzu sollen die vorhandenen Systeme instand gesetzt sowie Rückhaltemöglichkeiten in Form von naturnahen Kleingewässern angelegt werden.
• Die Biosphärenreservate (BR) sind gemäß den jeweiligen Verordnungen in Zonen unterteilt. Die Zonen wurden in den einzelnen Biosphärenreservaten unterschiedlich benannt bzw. zusammengefasst. • Die vorliegenden Flächen zu dem BR Schaalsee (SCH) stellen die durch das Biosphärenreservatsamt (BRA) Schaalsee-Elbe erstellten Zonierungen dar. • Die vorliegenden Flächen zu dem BR Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (ELB) stellen die durch das Biosphärenreservatsamt (BRA) Schaalsee-Elbe erstellten Zonierungen dar. Diese wurden für die Darstellung der Zonen auf den Verordnungskarten zum BR ELB verwendet. • Die vorliegenden Flächen zu dem BR Südost-Rügen (SOR) stellen die Zonierungen der Verordnungskarten des BR SOR dar. ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Bei der Haupttätigkeit der Biogasanlage - Neuhof , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.mv.land.inspire.pf.bube/40005870_1067_0) handelt es sich um Verwertung oder eine Mischung aus Verwertung und Beseitigung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 Tonnen pro Tag unter biologischer Behandlung, ausgenommen Tätigkeiten, die unter die Richtlinie 91/271/EWG fallen (NACE-Code: 35.21 - Gaserzeugung). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin am Schaalsee, beabsichtigt die „Anlage eines Drainteiches bei Hakendorf/Lassahn, Teilprojekt Drainteich Süd“. Maßnahme 1: Herstellung Drainteich Süd Dieses stellt eine Herstellung eines Gewässers dar. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Lassahn 1 41/2 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Das Vorhaben liegt im EU-Vogelschutzgebiet Schaalsee-Landschaft. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.
Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin am Schaalsee, beabsichtigt die „Umsetzung von Maßnahmen zur Stabilisierung der Wasserstände im „Dohlen““. Dieses stellt einen Eingriff ins Grundwasser bzw. Grundwasserstände dar. Der Vorhabensträger hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffenes Flurstück: Gemarkung Flur Flurstücke Bernstorf 2 36, 37, 39-44, 75, 76, 78-82, 87/5, 87/6, 88/4, 98-99 (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Kneese Dorf 1 131 (Landkreis Nordwestmecklenburg) Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde (Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe) wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 84 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 5 |
| Land | 8 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Förderprogramm | 13 |
| Taxon | 1 |
| Text | 1 |
| Umweltprüfung | 5 |
| WRRL-Maßnahme | 59 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 15 |
| Offen | 76 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 90 |
| Englisch | 61 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 7 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 71 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 29 |
| Lebewesen und Lebensräume | 91 |
| Luft | 22 |
| Mensch und Umwelt | 64 |
| Wasser | 41 |
| Weitere | 89 |