Dieser Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Klimakostenmodellierung, jeweils aus der Perspektive der Schadenskosten und der Vermeidungskosten. Er bietet auch eine Anleitung für politische Entscheidungsträger, welcher Ansatz je nach politischem Ziele verwendet werden sollte, um Klimakosten abzuleiten. Für beide Ansätze beschreibt der Bericht die Landschaft der verfügbaren Modelle und deren Methoden. Er analysiert die Rolle und die Auswirkung verschiedener Einflussfaktoren und unterteilt sie in Kategorien, wie z.B. Szenarien, normative Entscheidungen oder strukturelle Elemente. Der Bericht identifiziert und diskutiert die Hauptquellen von Unsicherheiten und die Spannweite der Werte in der Literatur. Er diskutiert die Grenzen der Interpretation von Modellergebnissen und macht dabei Annahmen und Ansätze verschiedener Klimamodelle transparent. Schließlich bietet der Bericht eine praktische Anleitung in vier Schritten, um ein "Preisschild" für die Klimakosten zu bestimmen. Wichtig ist dabei, die spezifische politische Fragestellung zu berücksichtigen. So erfordert die Internalisierung externer Kosten die Anwendung von Schadenskosten, während der notwendige Aufwand für die Einhaltung eines vereinbarten Temperaturlimits Vermeidungskosten bedingt. Quelle: Forschungsbericht
Monetizing climate costs is an important instrument to highlight the benefits of climate protection. This research report presents and compares the damage cost and the mitigation cost approaches. Both approaches are fundamentally different and for different questions either the one or the other gives the conceptionally correct answer. The report shows the basic procedures, crucial modelling approaches and insight into which differences in the procedures have the biggest impact on the respective cost rates. In accordance to the international relevance of the topic the report is written in English. Veröffentlicht in Climate Change | 68/2021.
Strom aus erneuerbaren Energien ist nach heutigem Kenntnisstand der wichtigste und voraussichtlich am stärksten eingesetzte CO2-freie Energieträger in einem weitgehend dekarbonisierten Energiesystem. Sektorkopplung - die Nutzung von Strom in bislang hauptsächlich durch fossile Energieträger dominierten Bereichen - ist der Schlüssel, um Strom aus erneuerbaren Energien auch in die Sektoren Industrie, Wärme und Verkehr zu integrieren. Dieses Vorhaben untersucht, wie diese Integration erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung im Hinblick auf den energiewirtschaftlichen Ordnungs- und Rechtsrahmen effizient ausgestaltet werden kann. Sektorkopplungstechniken sind gegenüber fossil-basierten Konkurrenztechniken heute benachteiligt, da auf Grund von staatlich induzierten Preisbestandteilen, wie Entgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern der Wettbewerb zwischen erneuerbaren und fossilen Energieträgern verzerrt ist. Der ökologische und - auf Grund der Schadenskosten durch Klimaschäden - auch der ökonomische Nutzen von Sektorkopplungstechniken kommt nicht zur Geltung. Im Rahmen des Vorhabens werden verschiedene Reformmöglichkeiten für die Erhebung von staatlich veranlassten Preisbestandteile untersucht und in ihrer Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit von Sektorkopplungstechniken bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Reform der heutigen Rahmenbedingungen und die Einführung einer CO2-Bepreisung bei einer Höhe von ca. 80 Euro/Tonne das Problem von Verzerrungen erheblich abbauen kann. Bei diesem Preis wird ein ausreichendes Finanzierungsvolumen in 2030 generiert, um die EEG-Umlage und die Stromsteuer zu ersetzen und Verzerrungen aus deren Fälligkeit deutlich zu reduzieren. Neben den wirtschaftlichen Effekten auf die Sektorkopplungstechniken werden auch die Verteilungswirkungen auf Sektorebene untersucht. Bei einer fehlenden oder nicht ausreichenden Internalisierung von Schadenskosten sind auch ordnungsrechtliche Instrumente geeignet, um Verzerrungen zu Ungunsten von Sektorkopplungstechniken zu beseitigen. Diese Verzerrungen verlieren ihre Wirkung, wenn ordnungsrechtliche Instrumente den Einsatz von fossil-basierten Konkurrenztechniken einschränken oder verbieten bzw. Sektorkopplungstechniken begünstigen. Zusätzlich können ordnungsrechtliche Instrumente auch weitere Hemmnisse adressieren (z.B. bei hohen Transaktionskosten oder institutionellen Aspekten wie Mieter-Vermieter-Verhältnis) und damit zu einem Abbau von Verzerrungen beitragen. Bei der Ausgestaltung von ordnungsrechtlichen Instrumenten besteht ein großer politischer Gestaltungsspielraum, der umfassendes regulatorisches Wissen erforderlich macht, um Emisssionsminderung dort anreizen bzw. vorgeben zu können, wo sie langfristig am kostengünstigsten sind. Das ist bei ihrer Einführung bzw. Fortführung zu berücksichtigen. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserinnen und Leser, fünf Jahre nach dem ersten Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie hat die Bundesregierung vergangene Woche den Zweiten Fortschrittsbericht mit dem dritten Aktionsplan Anpassung beschlossen. Neben den wesentlichen Ergebnissen der zurückliegenden Jahre zeigt der Bericht die politischen Leitlinien und Schwerpunkte für die Zukunft auf. Lesen Sie mehr dazu in unserer Schwerpunktrubrik. Aus der Tatenbank stellen wir Ihnen diesmal das Interkommunale Netzwerk zur Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen an klimawandelbedingte Trockenereignisse im Naturpark Südschwarzwald vor. Eine interessante Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Zweiter Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie und dritter Aktionsplan Dach- und Fassadenbegrünung zählen zu den Anpassungsmaßnahmen in den Städten Quelle: finecki / Fotolia Das Bundeskabinett hat mit dem zweiten Fortschrittsbericht die künftigen Schwerpunkte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland beschlossen. Hierzu zählen bessere Grundlagen für die Finanzierung der Klimaanpassung. Zudem will der Bund mit über 180 konkreten Maßnahmen im dritten Aktionsplan Anpassung Deutschland klimafest machen, gegen Risiken durch Hoch- und Niedrigwasser oder gestörte Infrastrukturen, Beeinträchtigungen der Landwirtschaft, Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken in der Wirtschaft sowie Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes. Außerdem fördert das Bundesumweltministerium erstmals soziale Einrichtungen mit bis zu 150 Millionen Euro bei ihren speziellen Herausforderungen in der Klimaanpassung. Am 6. November wird Bundesumweltministerin Svenja Schulze und der Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dr. Dirk Messner den Zweiten Fortschrittsbericht auf der Konferenz „Klimaresilient in die Zukunft“ vorstellen und mit politischen Akteuren und Expertinnen und Experten diskutieren. Im Anschluss werden sie den Preis „Blauer Kompass“ für vorbildliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verleihen. Nationaler Wasserdialog des BMU abgeschlossen Nach zwei Jahren Beratungen mit mehr als 200 Expertinnen und Experten hat das Bundesumweltministerium den Nationalen Wasserdialog abgeschlossen. Ziel war es, Wege und Methoden zu finden, den natürlichen Wasserhaushalt deutschlandweit zu erhalten, zu schützen und für die Herausforderungen durch den Klimawandel zu wappnen. In diesem Sinne hat sich der Wasserdialog den unterschiedlichen Ansprüchen an die Wassernutzung gewidmet, die Schadstoffbelastung genauer betrachtet und einen Blick auf Organisations- und Verwaltungsstrukturen rund um den Wasserschutz geworfen. Im Ergebnis stehen Empfehlungen und konkrete Vorschläge, die nächstes Jahr in eine nationale Wasserstrategie einfließen sollen. Checkliste zu klimawandelangepassten Quartieren in Hessen Quartieren kommt bei der Klimaanpassung eine Schlüsselrolle zu. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat eine Checkliste erstellt, die Kommunen dabei helfen soll, die Potenziale ihrer Quartiere zu erkennen. Darin zeigen übersichtliche Tabellen auf einen Blick, was bei der Planung von klimaangepassten Quartieren zu beachten ist und wie die Klimaanpassung von Gebäuden, Grünflächen und Infrastruktur vor Ort überprüft werden kann. Abgerundet wird die interaktive PDF-Datei mit Links zu weiterführenden Seiten sowie Informationen zu Klimaanalysen, Oberflächen und Fassadenbegrünungen. Themenheft untersucht Folgen des Klimawandels in Rheinland-Pfalz Schon jetzt sind die Auswirkungen des Klimawandels auch in Rheinland-Pfalz spürbar: Starkregen, Temperaturanstieg und Trockenheit machen etwa Landwirtinnen und Landwirten zu schaffen. Das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen widmet sich zu seinem zehnjährigen Bestehen gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz der Frage, wie sich das Klima in dem Bundesland bis zum Ende des 21. Jahrhunderts verändern wird. Das „Themenheft Klimawandel – Entwicklungen in der Zukunft“ stellt zwei Szenarien gegenüber und untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Klimaschutzambitionen etwa auf die Temperatur und Niederschläge haben könnten und zeigt damit die Notwendigkeit der Klimaanpassung. Bundespreis Umwelt und Bauen zeichnet klimaangepasstes Gebäude aus Der Bundespreis Umwelt und Bauen zeichnet Bauprojekte aus, die umweltverträglich realisiert wurden. In diesem Jahr ging der Sonderpreis Nachhaltigkeit und Innovation unter anderem an das Verwaltungsgebäude der RAG Stiftung auf dem Gelände der Zeche Zollverein in Essen. Das „Kreislaufhaus“ wurde bereits 2017 fertiggestellt und berücksichtigt den Nachhaltigkeitsgedanken genauso wie die Klimaanpassung in allen Bereichen der Planung, des Baus und Gebäudebetriebs. Die Materialien sorgen für ein angenehmes Raumklima, während Zisternen das gesammelte Regenwasser auf dem begrünten Dach auffangen und für Bewässerung und die WC-Spülungen nutzbar machen. Verein Deutscher Ingenieure: Unterstützung für Städte bei der Anpassung an den Klimawandel Projekte der Stadtentwicklung müssen laut Baugesetzbuch die Veränderung des Klimas berücksichtigen. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) gibt Politikerinnen und Politikern, Planerinnen und Planern sowie Sachverständigen nun mit der Richtlinie VDI 3787 Blatt 8 konkrete Informationen und Empfehlungen zu dem Thema. Die Richtlinie zeigt die zum Teil komplexen Zusammenhänge auf und gibt Hinweise für eine klimagerechte Stadtplanung. Schwerpunkt der Richtlinie sind die Anpassung urbaner Strukturen und deren Auswirkungen auf das sich verändernde Stadtklima. Die Richtlinie beschreibt zudem die Wirkung von Maßnahmen und setzt Bezüge zu Regional-, Flächennutzungs- und Bauleitplänen. Baden-Württemberg Stiftung sucht innovative Forschungsansätze zur Klimaanpassung Die Baden-Württemberg Stiftung sucht innovative Forschungsansätze, die Privatpersonen, Vereine oder regional aufgestellte Organisationen als Zielgruppen haben. Ziel des Programms ist es, Technologien zur Klimaanpassung zu entwickeln, als konkrete Prototypen zu testen und ihre Nutzbarkeit zu evaluieren. Eine interdisziplinäre Herangehensweise und die Zusammenarbeit mit Nutzern der entwickelten Lösung werden besonders berücksichtigt. Projekte können sich noch bis zum 17. Dezember 2020 auf das Forschungsprogramm der Stiftung bewerben. MONARES-Leitfaden erleichtert Städten die Bewertung ihrer Klimaanpassungsmaßnahmen Viele Städte und Kommunen setzen inzwischen auf Maßnahmen, die ihre Klimaresilienz verbessern sollen. Das Forschungs- und Beratungsinstitut adelphi hat mit dem Projekt MONARES jetzt eine Handreichung entwickelt, die den Städten die Evaluation ihrer Maßnahmen erleichtern soll. Da sie im Rahmen des Förderschwerpunkt „Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region“ des Bundesforschungsministeriums entwickelt wurde, ist sie besonders für dort vertretene Projekte geeignet. In vier Schritten erfahren Interessierte, wie sie bei der Bewertung ihrer Klimaanpassungsmaßnahmen vorgehen können, welche Methoden zur Datenerhebung sinnvoll sind und auf welche Rahmenbedingungen sie achten sollten. Versicherungsverband: Weniger Schäden durch Stürme, Hagel und Überschwemmungen Deutschland ist im vergangenen Jahr vergleichsweise wenig von Naturkatastrophen wie Stürmen, Hagel oder Überschwemmungen getroffen worden. Die versicherten Schäden lagen mit drei Milliarden Euro knapp zehn Prozent unter dem Vorjahresniveau, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Naturgefahrenreport berichtet. Im Vergleich zum langjährigen Mittel (3,7 Milliarden Euro) sank die Schadenssumme sogar um 20 Prozent. Von den Gesamtschäden 2019 entfielen 2,7 Milliarden Euro auf Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden, die restlichen 300 Millionen Euro entstanden durch sogenannte Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche. Zusätzlich stellt der GDV gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst in dem „Fachbericht – Forschungsprojekt Starkregen“ die wichtigsten Ergebnisse eines Forschungsprojekts zum Zusammenhang zwischen Starkregen und versicherten Schäden dar. Kritische Analyse zur Entwicklung von Grünflächen in Großstädten Bei der Klimaanpassung von Städten kommt Grünflächen und Parks eine wichtige Bedeutung zu. Umso erfreulicher war die Nachricht des Statistischen Bundesamts, dass Großstädte in Deutschland immer grüner würden. Wissenschaftler des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung haben die Zahlen kritisch hinterfragt und kommen zu einem anderen Ergebnis: Kleingärten oder Grünflächen in Siedlungserweiterungen am Stadtrand seien nicht für alle Bewohnerinnen und Bewohner von Städten zugänglich. Statt 25 Quadratmeter, wie das Statistische Bundesamt angab, stünden Großstädtern tatsächlich nur 13,1 Quadratmeter Grünflächen zur Verfügung. Gerade sozial schlechter gestellte Personen müssten sich häufig wenige Parks mit vielen Nutzern teilen. Studie: Ernährungsindustrie berücksichtigt Folgen des Klimawandels noch zu wenig Dürresommer wie 2018 haben Ernten in Deutschland erheblich geschmälert. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass der Klimawandel immer häufiger Auswirkungen auf die Umsätze und Gewinne in der Landwirtschaft haben wird. Dennoch berücksichtigt die Lebensmittelindustrie bislang noch zu selten die physischen Folgen des Klimawandels sowie die Risiken, die sich aus dem Übergang in eine C02-arme Wirtschaft ergeben können. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Demnach legen nur 45 Prozent der Unternehmen Rechenschaft ab über die Auswirkungen klimabezogener Risiken auf ihr Geschäft, wie PwC mit Bezug auf den Bericht der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ schreibt. UN-Report: Klimawandel führt zu mehr Naturkatastrophen Der Klimawandel hat in den vergangenen 20 Jahren die Zahl der Naturkatastrophen deutlich steigen lassen. Diese Entwicklung beschreibt der Bericht „The Human Cost of Disasters 2000 – 2019“, den die UN zum Internationalen Tag der Katastrophenvorbeugung veröffentlicht hat. Demnach ist die Zahl der Ereignisse durch extreme Temperaturen um 230 Prozent gestiegen. Insgesamt 165.000 Menschen seien zwischen 2000 und 2019 durch extreme Temperaturen zu Tode gekommen. Alle Länder müssten sich deutlich besser auf Hitzewellen vorbereiten. Insgesamt stieg die Zahl der Naturkatastrophen laut dem Bericht von 4.212 auf 7.348. Österreich: Green Finance Programm unterstützt Klimainvestitionen Viele Investitionen und Projekte zum Schutz des Klimas oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels scheitern an einer fehlenden Finanzierung. Der österreichische Klima- und Energiefonds hat jetzt das Programm Green Finance aufgesetzt, um Anleger bei Klimainvestitionen zu unterstützen. Gefördert werden die Erstellung von Businessplänen für Klimaschutz und -anpassungsprojekte, bei denen die Wirtschaftlichkeit und Renditeerwartungen plausibel dargelegt werden. Außerdem wird die Platzierung von Klimaprojekten am Finanzmarkt unterstützt, indem administrative Nebenkosten übernommen werden. Das Förderprogramm, mit dem Österreich laut eigenen Angaben eine europäische Vorreiterrolle einnimmt, ist mit 1,1 Millionen Euro dotiert und läuft noch bis zum 26. Februar 2021. Zukunftsszenarien für Mittelmeerstädte unter steigendem Meeresspiegel entwickelt Hochwasser in Folge des steigenden Meeresspiegels bedroht insbesondere Städte und Gebiete in Küstennähe, die 20 Meter unter dem Meeresspiegel liegen. Wie stark sie insbesondere durch weitere Ausdehnung gefährdet sind, haben Forschende der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel gemeinsam mit Partnern aus Berlin und Athen untersucht. Das Team hat ein neues Modell entwickelt, das anhand verschiedener Szenarien die Stadtentwicklung von zehn Mittelmeerländern räumlich und zeitlich vorhersagen will. Die Ergebnisse sind unterschiedlich: Je nach Stadtentwicklungsszenario variiert der Anstieg der Gefährdung bestimmter Küstenregionen bis 2100 um bis zu 104 Prozent. Will man das Überflutungsrisiko im Zuge der Klimaanpassung verringern, müsste sich die Stadtentwicklung auf Gebiete außerhalb der Küstenzonen konzentrieren. Gewässerökologen rufen zu Handeln gegen Klimafolgen auf Durch den Klimawandel geraten viele Gewässer aus dem ökologischen Gleichgewicht: Fließgewässer führen weniger Wasser, Uferbereiche und Auenlandschaften trocken aus. Forscherinnen und Forscher aus aller Welt haben jetzt in einem gemeinsamen Statement Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu sofortigem Handeln aufgefordert, um die Auswirkungen des Klimawandels auf Gewässer einzudämmen. In dem Papier haben sie Studien zusammengetragen, die Folgen des Klimawandels auf Gewässerökosysteme belegen. Unterzeichnet haben das Papier 110 Fachgesellschaften, die sich mit aquatischer Ökosystemforschung auseinandersetzen, darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Limnologie (DGL). UBA: Vorschlag für Vereinheitlichung des Klimamanagements in Unternehmen Immer mehr Unternehmen und Organisationen haben eine Klimastrategie oder ein Klimamanagement – allerdings in unterschiedlicher Qualität. Mit dem Bericht „Klimamanagement in Unternehmen“ macht das Umweltbundesamt jetzt einen Vorschlag für einen einheitlichen Anforderungsrahmen an das betriebliche Klimamanagement. Der Baustein setzt an das Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme) an. Er eignet sich sowohl für Unternehmen und Organisationen, die bereits ein Umweltmanagementsystem haben, als auch für Neueinsteiger. Der Bericht bietet zudem Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung eines Klimamanagements. BBSR: Empfehlungen für klimaangepasstes Bauen In Zukunft müssen Gebäude an die Folgen des Klimawandels angepasst werden, um etwa Schäden durch Extremwetterereignisse zu verhindern. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat sich in einem Forschungsprojekt mit der Frage befasst, wie klimaangepasstes Bauen gelingen kann. Die Forscherinnen und Forscher untersuchten, welche Klimaänderungen erwartet werden und welche Folgen Sommerhitze, Starkregen, Hochwasser, Hagel und Sturm auf Gebäude haben. Anhand eines Mustergebäudes geben die Expertinnen und Experten Empfehlungen, welche Maßnahmen gegen die Wetterextreme nötig sind. Europäische Umweltagentur: Städte müssen sich stärker bei Klimaanpassung anstrengen Obwohl viele Behörden die Bedeutung des Klimawandels und seiner Folgen auf Städte bereits erkannt haben, werden nur langsam Maßnahmen in diesem Bereich umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der Europäischen Umweltbehörde (EEA). Konkrete Lösungen wie mehr Grünflächen in Städten würden in Europa in sehr unterschiedlichem Maße umgesetzt. Die EEA ruft hier zu mehr Anstrengungen auf und empfiehlt in einem zweiten Bericht zudem, dass Maßnahmen stärker evaluiert werden müssten. Nur so könnten die EU und die nationalen Regierungen lokale Strategien effektiv unterstützen. Interkommunales Netzwerk zur Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen an klimawandelbedingte Trockenereignisse im Naturpark Südschwarzwald (IWaN) Trockenheit ist im Schwarzwald schon jetzt eine Herausforderung Quelle: Carla van der Meyden / ifpro Der Klimawandel und seine Folgen lassen die Wahrscheinlichkeit von längeren Trockenperioden sowie deren Häufigkeit steigen. Zu den besonders vulnerablen Gebieten in Bezug zum Wassermangel zählt in Deutschland der südliche Schwarzwald. Der fesa e.V. hat daher das Projekt „Interkommunales Netzwerk zur Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen an klimawandelbedingte Trockenereignisse im Naturpark Südschwarzwald (IWaN)“ initiiert. Die Beschaffenheit des Untergrunds in der Region sowie die Wasserversorgung aus kleinen Reservoirs und oberflächennahen Quellen schränken die Wasserspeicherkapazitäten ein. Weitere Besonderheiten sind die geringe Dichte der Wasserfernversorgung und ein hoher Anteil an Eigenwasserversorgenden, was sich vor allem in der abgeschiedenen Lage begründet. Kommunen und einzelne Anwesen, die ihr Wasser ausschließlich aus oberflächennahen Quellen beziehen, mussten vereinzelt in Trockenperioden schon mit Tankwagen versorgt werden. Das Projekt IWaN versucht deshalb mit den Kommunen Anpassungsstrategien und -maßnahmen an klimawandelbedingte Auswirkungen, insbesondere Trockenheitsereignisse, auf den Wasserhaushalt zu entwickeln. Dafür vernetzten die Verantwortlichen des fesa e.V. die einzelnen Akteure miteinander und identifizieren gemeinsam mit Wasserexperten Nutzungspotentiale, um den bereits existenten und verstärkt drohenden Wassermangel entgegenzutreten. Aufbauend auf identifizierten Handlungsbedarfen wurden in Workshops erste Lösungsansätze wie etwa die Schaffung von Versorgungsverbünden und die Sensibilisierung der Bevölkerung entwickelt. Ein abschließender Kongress des Ende 2020 auslaufenden Projektes soll die Möglichkeit bieten, an konkreten Anpassungsmaßnahmen und Lösungsstrategien zu arbeiten sowie die Vernetzung der Akteure weiter voranzubringen.
Regelungen und Strategien Die Luftreinhaltung hat ein klares Ziel, das im sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft folgendermaßen formuliert wurde: „Erreichung einer Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht.” Luftreinhaltestrategien Die Lösung dieses Problems ist nicht einfach, da fast alle menschlichen Aktivitäten nennenswerte Emissionen von Luftverunreinigungen verursachen und damit Luftreinhaltung zu einer komplexen und schwierigen Aufgabe machen. Einige Gründe dafür sind der gesellschaftliche Bedarf an Aktivitäten, die Emissionen in die Luft freisetzen (z. B. Güterversorgung, Energieverbrauch, Verkehr), die Vielfalt und Unterschiede der emissionsrelevanten Quellen, die Vielfalt der emittierten Luftverunreinigungen und der technische Aufwand und die Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen. In der Luftreinhaltung ist es schwer, das Verursacherprinzip anzuwenden. Zwischen einzelnen Emissionsquellen und der Luftqualität in ihrer Umgebung besteht oft kein eindeutiger Zusammenhang, denn Luftverunreinigungen werden in der Atmosphäre weit transportiert und chemisch umgewandelt. So tragen andere als die ursprünglich emittierten Verunreinigungen fern der Quelle zur Luftverschmutzung bei. Dieses Problem zeigt sich zum Beispiel beim Entwurf von Luftreinhalteplänen . Historische Entwicklung Luftreinhaltung als Gegenstand der Politik manifestierte sich erstmalig umfassend im 1. Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 durch Festlegung von Grundprinzipien der Umweltpolitik. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1974 kam es dann erstmalig zu einer systematischen Regelung, insbesondere der Emissionsbegrenzung nach dem Stand der Technik für Neuanlagen und für bestehende Anlagen in Belastungsgebieten. Die 80er Jahre waren gekennzeichnet durch umfassende Sanierungsprogramme für alle Kraftwerke und größere Industrieanlagen. In den 90er Jahre wurden die Emissionsquellen in den neuen Ländern saniert bzw. stillgelegt und durch neue Anlagen mit Emissionsminderungseinrichtungen nach dem Stand der Technik ersetzt. Darüber hinaus wurden die Instrumente des Luftqualitätsmanagements und des integrierten Umweltschutzes entwickelt. Wesentlich für die gegenwärtige Luftreinhaltepolitik ist auch, dass mit Klimaschutz und Energieeffizienzinitiativen erhebliche Beträge auch zur Luftreinhaltung geleistet werden. Im Laufe der Zeit wechselten auch die relevanten Schadstoffe. In den 1960er Jahren waren es Ruß und grober Staub (Ziel: „Blauer Himmel über der Ruhr”), in den 1970er Jahren Schwefeldioxid (Problem: saurer Regen), später sommerlicher Photosmog mit der Leitsubstanz Ozon und ab Mitte der 1990er Jahre zunehmend der Feinstaub. Aktueller Stand Heute basiert Luftreinhaltung in Deutschland im Wesentlichen auf drei Strategien: Festlegung von Luftqualitätsstandards vor allem zum Schutz und der Gefahrenabwehr, deren Einhaltung durch geeignete Instrumente (Luftreinhaltepläne, immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung) sicherzustellen ist. Emissionsbegrenzende Anforderungen (für emissionsrelevante Quellen nach dem Stand der Technik bzw. bestverfügbarer Technik und in einzelnen Fällen auch Produktverbote) Festlegung von Emissionshöchstmengen (durch Begrenzungen der nationalen Emissionsfrachten für relevante Massenschadstoffe (nationale Deckelung der Emissionen aller Quellen). Da ein wesentlicher Anteil der Schadstoffbelastung durch weiträumige Transporte mit der Luft aus Nachbarländern verursacht wird, ist die Gestaltung der grenzüberschreitenden Luftreinhaltepolitik von strategischer Bedeutung für die Luftqualität in Deutschland. Luftreinhaltung berücksichtigt alle relevanten Quellen und Schadstoffe und bekämpft Luftverschmutzung von vielen Seiten, einige wichtige Instrumente sind: Qualität von Brennstoffen (z. B. Schwefelgehalt von Benzin und Heizöl) und Einsatzstoffen (z. B. lösemittelarme Lacke) Emissionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik für einzelne Quellen (vom Motorrad bis zum Kraftwerk) Typprüfungen für kleine Quellen (PKW), Genehmigungsverfahren für große Anlagen und Straßenbauprojekte, regelmäßige Überwachung der Emissionen Flächendeckende, kontinuierliche Überwachung der Luftqualität (Immissionskonzentrationen) durch Messnetze und zunehmend durch Modellrechnungen und Satellitenbeobachtung Immissionsgrenzwerte und Regulationsmechanismen, falls die Grenzwerte überschritten werden (Luftreinhaltepläne, Aktionspläne) Thematische Strategie Clean Air for Europe (CAFE) Die thematische Strategie „Saubere Luft für Europa” der Europäischen Kommission hat es zum Programm erhoben, alle für das Thema Luftqualität relevanten Aspekte koordiniert anzugehen. Denn die oben aufgeführten einzelnen Instrumente müssen national und international aufeinander abgestimmt werden, da die Luftqualität nur durch die Summe dieser Maßnahmen deutlich verbessert werden kann. Diese Abstimmung ist ein komplexes wissenschaftliches und politisches Problem. Daher werden Simulationsmodelle verwendet, um Szenarien der künftigen Entwicklung zu untersuchen. Clean Air for Europe – Saubere Luft für Europa nennt die Europäische Kommission ihre thematische Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung. CAFE ist eine von sieben vorgesehenen thematischen Strategien des sechsten Umweltaktionsprogramms. Die anderen sechs Strategien betreffen die Bereiche Meeresumwelt, Abfallvermeidung und -recycling, nachhaltige Nutzung der Ressourcen, Böden, Pestizide und städtische Umwelt. Im Gegensatz zu bisherigen Programmen ist die Strategie Clean Air for Europe eine thematische Strategie. Während sich frühere Ansätze auf Teilaspekte wie einzelne Schadstoffe oder spezielle Arten von Emissionsquellen beschränkten, sollen in diesem Programm alle für die Erhaltung und Verbesserung der Luftqualität relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Im März 2001 leitete die Kommission das Programm CAFE ein, in dem die bisherige Luftreinhaltepolitik der Europäischen Union auf den Prüfstand gestellt wurde. Dazu wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, der Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, der Weltgesundheitsorganisation, verschiedener Industrieverbände und Nichtregierungsorganisationen angehören. Begleitend wurden Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben. Im Dezember 2004 und im Januar 2005 fand auf den Internetseiten der Kommission eine Befragung der Öffentlichkeit zu Zielen und Inhalten der Strategie statt. Als Ergebnis dieser ersten Phase stellte die Kommission der Öffentlichkeit am 21. September 2005 ihre thematische Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung vor. Mit der Vorstellung der thematischen Strategie CAFE begann die Phase der Durchführung, für die ein Zeitraum von mehreren Jahren vorgesehen ist. Die Strategie wird regelmäßig überprüft, erstmals 2010. Wie die anderen thematischen Strategien des sechsten Umweltaktionsprogramms soll die Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung bis etwa 2020 umgesetzt sein. Das sechste Umweltaktionsprogramm hatte für die thematische Strategie CAFE bis zum Zeithorizont 2020 ein ambitioniertes Ziel formuliert: „Erreichung einer Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht.” Bei der Bestandsaufnahme im Rahmen des CAFE Programms wurde festgestellt, dass in der EU gegenwärtig etwa 370.000 Menschen pro Jahr vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung durch Feinstaub und Ozon sterben. Szenarienrechnungen ergaben, dass sich diese Zahl ohne zusätzliche Maßnahmen im Jahr 2020 auf 290.000 verringern würde. Die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Kosten wurden auf 427-790 Mrd. € heute bzw. 189-609 Mrd. € im Jahr 2020 berechnet. Die Modellrechnungen zeigten jedoch auch, dass das für CAFE formulierte Ziel nicht erreicht werden kann, selbst wenn alle technisch möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität durchgeführt werden. Schließlich wurde eine Strategie entworfen, mit der nach Modellrechnungen im Jahr 2020 weitere 63.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr vermieden und somit weitere Schadenskosten von 42-135 Mrd. € pro Jahr eingespart werden. Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen wurden auf 7,1 Mrd. € pro Jahr berechnet. Neben der menschlichen Gesundheit werden die vorgesehenen Maßnahmen auch der Umwelt nützen und nach Modellrechnungen die von Versauerung und Eutrophierung betroffenen Flächen im Jahr 2020 um 50 % bzw. um 27% verringern im Vergleich mit dem Szenario , dass keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen würden. Maßnahmen Zur Erreichung der Ziele plant die Kommission u.a. folgende Maßnahmen Die bisherige Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie und ihre vier Tochterrichtlinien sollen durch eine neue zusammenfassende Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa zu ersetzt werden. Diese neue Richtlinie soll neue Anforderungen an die Beurteilung und Kontrolle des Feinstaubs mit einem aerodynamischen Durchmesser bis zu 2,5 µm (PM 2,5 ) enthalten. Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen soll revidiert werden. Für Kleinfeuerungsanlagen und deren Brennstoffe sollen europaweite Regelungen eingeführt werden. Die Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge sollen verschärft werden. Weitere Maßnahmen sind geplant bezüglich der VOC -Emissionen an Tankstellen, der Emissionen des Flug- und des Schiffsverkehrs sowie der Landwirtschaft. Nationale Emissionshöchstmengen - NEC-Richtlinie Die Richtlinie 2001/81/E G vom 23.10.2001 ( NEC-Richtlinie ) legt nationale Emissionshöchstmengen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NO X ), Ammoniak (NH 3 ) und flüchtige organische Verbindungen (ohne Methan, NMVOC ) fest, die nach dem Jahre 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Die NEC-Richtlinie erweitert die bisherigen Konzepte im Kampf um saubere Luft (Luftqualitätsrichtlinien und Richtlinien mit Anforderungen zur Emissionsbegrenzung bei stationären und mobilen Quellen sowie Produkten) um einen dritten Weg der Gesamtbegrenzung der nationalen Emissionsfrachten, wobei den Staaten die Wahl der Maßnahmen zur Einhaltung der NECs überlassen bleibt. Dadurch sind auf nationaler Ebene klare emissionsseitige Mindestanforderungen für eine gute Qualität der Luft vorgegeben, die in der Folge mit Hilfe eines so genannten „nationalen Programms” in geeignete Anforderungen an einzelne Quellen umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2010 eine Fortschreibung der NEC-Richtlinie bis zum Jahr 2020 vorschlagen. Neben neuen nationalen Emissionsobergrenzen für die bisher geregelten Stoffe wird erwogen, auch für Feinstaub (PM 2,5 ) nationale Emissionsobergrenzen festzulegen. Für die erforderlichen Emissionsberechnungen und Analysen bis 2020 hat das UBA ein deutsches Energiereferenzszenario vorgelegt. Nach der NEC-Richtlinie muss jeder Mitgliedstaat ein nationales Programm zur Verminderung der Schadstoffemissionen erarbeiten. Darin muss die Einhaltung der Emissionshöchstmengen mit zusätzlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung dargestellt werden. Ferner muss die Öffentlichkeit sowie die Europäische Kommission hierüber unterrichtet werden. Für Deutschland ergibt sich nach den neuesten Emissionsprognosen des Umweltbundesamtes folgende Ausgangssituation: Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie 2010, kt SO 2 : 520 NO x : 1051 NH 3 : 550 NMVOC: 995 Referenzprognose Emissionen im Jahre 2010, kt SO 2 : 459 NO x : 1112 NH 3 : 610 NMVOC: 987 Prognosewert minus Emissionshöchstmenge Deckungslücke + SO 2 : -61 NO x : +61 NH 3 : +60 Das Nationale Programm war erstmalig im Jahr 2002 zu erstellen und 2006 fortzuschreiben (siehe unten). Das Programm informiert über die Entwicklung der Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2010 und die zur Einhaltung der NECs noch zur Minderung der Emissionen zu ergreifenden Maßnahmen. Beigelegt ist ferner die Dokumentation der dem Nationalen Programm unterliegenden Maßnahmenanalysen und die Emissionsprognosen (FE-Vorhaben: Maßnahmen zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie). Emissionen und Maßnahmenanalyse Feinstaub 2000 - 2020 Nationales Programm 2010 (Bericht 2006) Energiereferenzszenario für Emissionsberechnungen Maßnahmen zur weiteren Verminderung der Emissionen in Deutschland Informationen der EU zu nationalen Emissionshöchstmengen Nationales Programm Luftreinhaltung 2010 (Bericht 2002) Nationales Programm Luftreinhaltung 2010 (Bericht 2002)
Waldbrände 2023 war eine Fläche von 1.240 Hektar von Waldbränden betroffen. Damit hat sich die von Waldbränden betroffene Fläche im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert, liegt aber weiterhin über dem langjährigen Mittel. Neben finanziellen Schäden sind mit den Waldbränden aber auch ökologische Auswirkungen wie die Freisetzung von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie Nährstoffverluste verbunden. Waldbrände in Deutschland Mit deutschlandweit 1.059 Waldbränden ist 2023 die Anzahl der Waldbrände im Vergleich zu 2022 um die Hälfte gesunken. Damit ist das Jahr 2023 mit Blick auf die Zahl der Waldbrände ein durchschnittliches Waldbrandjahr im Vergleich zum mehrjährigen Mittel der Jahre 1993 bis 2022 (1.075 Waldbrände). Anderseits ist das Jahr 2023 bezüglich der betroffenen Waldfläche mit 1.240 Hektar, dies entspricht in etwa 3,6-mal der Fläche des Central Parks in New York, ein deutlich überdurchschnittliches Jahr. Das langjährige Mittel der Jahre 1993 bis 2022 liegt bei 710 Hektar betroffener Waldfläche. Auch die durchschnittliche Waldbrandfläche von 1,2 Hektar je Waldbrand ist in 2023 überdurchschnittlich und stellt den fünfthöchsten Wert seit Beginn der Waldbrandstatistik dar (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände und Schadensfläche“). Während der finanzielle Schaden mit 1,19 Mio. Euro im Jahr 2023 einen vergleichsweise durchschnittlichen Schadenswert darstellt , liegt der finanzielle Schaden je ha Waldbrandfläche mit 959 Euro pro Hektar (Euro/ha) weiterhin deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2.568 Euro/ha im Zeitraum 1993 bis 2022 (siehe Abb. „Durchschnittliche Schadensfläche und Schadenssumme“). Das Auftreten von Waldbränden ist in Deutschland aufgrund der klimatischen und hydrologischen Gegebenheiten und der vorherrschenden Waldbestockung regional unterschiedlich. Im Ergebnis sind weite Teile Nordostdeutschlands, das östliche Nordwestdeutschland und das Oberrheinische Tiefland häufiger von Waldbränden betroffen als andere Regionen Deutschlands. Im Jahr 2023 gab es die meisten Waldbrände in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Dabei wurden, wie bereits in den Vorjahren, in Brandenburg vor allem aufgrund der sandigen Böden, den vorherrschenden Kiefernwäldern und der Munitionsbelastung auf ehemaligen Truppenübungsplätzen erneut die meisten Brände (251) registriert. Auch die größte Brandfläche im Jahr 2023 mit insgesamt 765,2 Hektar war in Brandenburg zu verzeichnen, dies entspricht mehr als der Hälfte der Waldbrandfläche Deutschlands. Hier ist vor allem das Walbrandgeschehen in der Region Jüterbog mit rund 705 ha Waldbrandfläche hervorzuheben. In dieser Region befindet sich ein munitionsbelasteter ehemaliger Truppenübungsplatz, was die bodengebundenen Löscharbeiten stark beeinträchtigt. Mit gut 192 Hektar Waldbrandfläche folgt Mecklenburg-Vorpommern (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände nach Ländern“ und Abb. „Waldbrandfläche nach Ländern“). Risikountersuchungen sagen für die kommenden Jahrzehnte ein steigendes Waldbrandrisiko für Deutschland voraus. Dies liegt im Wesentlichen an erhöhten Temperaturen und rückläufigen Niederschlägen in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonaten. Waldbrände und ihre Auswirkungen Waldbrände beeinflussen, wie diverse andere Faktoren auch, die Stabilität und die Vitalität der Waldökosysteme. Das Ausmaß der Beeinflussung hängt unter anderem von der Dauer, der Intensität, dem Umfang und der Art des Waldbrands ab. Sogenannte Erdfeuer oder Schwelbrände im Boden sind aufgrund der häufigen Zerstörung oder Beeinträchtigung von Wurzeln und Samen von hoher Bedeutung für die Vitalität der Waldbestände. Boden- oder Lauffeuer führen häufig zur Verbrennung der bodennahen Vegetation und der Streuauflage. Bäume werden dabei abhängig von der Baumart (Rindenstärke) geschädigt oder verbrennen. Durch diese Feuer wird außerdem der Mineralisierungsprozess der Streuauflage beschleunigt, wodurch es verstärkt zur Auswaschung von Nährstoffen kommt. Die Nährstoffaufnahme ist durch die Reduzierung der Vegetation sowie durch die Zerstörung von Pflanzenwurzeln und nährstoffbindenden Ton-Humus-Komplexen ebenfalls stark beeinträchtigt. Kurz- bis mittelfristig kann hierdurch die Vitalität und die Stabilität der Waldbestände aufgrund von Nährstoffmangel weiter herabgesetzt werden. Kronenfeuer und Vollfeuer entstehen, wenn die Bodenfeuer auf den Kronenbereich überschlagen. Diese haben häufig den Verlust des gesamten Bestandes zur Folge, da hierbei sowohl die Assimilationsorgane (Blätter und Nadeln) wie auch die Knospen der Bäume verbrennen, wodurch eine Regeneration deutlich erschwert ist. Unmittelbar während des Waldbrands kommt es wie bei jedem Verbrennungsprozess zu Emissionen, die auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Hierbei werden vor allem Feinstaub, aber teilweise auch Dioxine und andere Schadstoffe freigesetzt. Daneben werden auch Treibhausgase emittiert. So haben die überdurchschnittlichen Waldbrände in 2022 knapp 0,28 Mio. t CO 2 -Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt. Zusätzlich wird die Senkenfunktion der Waldbestände für Kohlenstoff beeinträchtigt. Auf die Biodiversität können Waldbrände hingegen positiven Einfluss haben, da hierdurch ökologische Nischen entstehen, die von besonders angepassten Arten genutzt werden. Ursachen für Waldbrände Bei der Mehrzahl der Waldbrände, rund 51 %, konnte 2023 keine Ursache ermittelt werden. In Fällen, in denen eine Ursache bestimmt werden kann, sind im Wesentlichen zwei Faktorenkomplexe von besonderer Bedeutung für das Waldbrandgeschehen: Zum einen das menschliche Handeln (Brandstiftung und Fahrlässigkeit) und zum anderen das Klima - bzw. Witterungsgeschehen. Als Hauptursache für das Waldbrandgeschehen kann gemäß den Daten der Waldbrandstatistik menschliches Handeln identifiziert werden (sofern eine Ursache ermittelbar ist). Klima und Witterung hingegen beeinflussen zusammen mit den lokalen Gegebenheiten (wie dem Vorhandensein von brennbarem Material) die Disposition einer Waldfläche für die Entzündung und in Folge das weitere Brandgeschehen (Feuerausbreitung). Fahrlässigkeit und Vorsatz (das heißt Brandstiftung) waren im Jahr 2023 für rund 40 % der Waldbrände ursächlich. Bei den 259 im Jahr 2023 durch Fahrlässigkeit verursachten Bränden waren zu rund 54 % das unvorsichtige Verhalten von Waldbesuchern, Campern oder Kindern die Auslöser. In 27 % der Fälle von Fahrlässigkeit sind wirtschaftliche Aktivitäten (Landwirtschaft, Holzernte etc.) ursächlich. Natürliche Ursachen, wie zum Beispiel Blitzschlag, waren hingegen für nur 2,5 % der Waldbrände der Auslöser (siehe Abb. „Waldbrandursachen 2023“). Das Auftreten und die Ausbreitung von Waldbränden sind maßgeblich von der Witterung abhängig. Selbst im Winter kann es bei fehlender Schneedecke zu Waldbränden kommen. Ein jahreszeitlicher Schwerpunkt der Waldbrandgefährdung lag bisher zumeist im Spätfrühjahr und im Frühsommer. So zeigt auch das Jahr 2023 einen Schwerpunkt zwischen Mai und Juli, hier konnten knapp 80 % aller Waldbrände registriert werden. Insgesamt ist in den letzten Jahren zu erkennen, dass sich die sogenannte Waldbrandsaison in den Spätsommer und Herbst hinein verlängert, wie der Vergleich der Mittelwerte der Jahre 2010-2015 und 2015-2023 zeigt (siehe Abb. „Waldbrände in einzelnen Monaten“). Neben der Witterung ist auch der Waldbestand von Bedeutung. Besonders jüngere und lichte Nadelwälder mit dichtem Unterwuchs und üppiger Bodenvegetation sind stark waldbrandgefährdet. Zudem spielen die Holzeigenschaften, wie beispielsweise das Vorhandensein von Harzen oder ätherischen Ölen, eine gewisse Rolle bei der Gefährdung. Dies zeigt sich auch in der Betrachtung der Waldbrände der Jahre 2014 bis 2023. Hier waren Nadelholzbestände (rechnerisch rund 54 % der Waldfläche), mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2023, deutlich häufiger und überproportional zum Anteil an der Waldfläche von Waldbränden betroffen als von Laubholzarten dominierte Waldbestände (siehe Abb. „Waldbrandfläche nach Bestandsart“). Für das Jahr 2023 weist die Waldbrandstatistik des Landes Brandenburg eine von Waldbränden betroffene Fläche von rund 703 ha als (Nadelbaum-dominierten) Mischwald aus. Im Gegensatz hierzu erfasst die bundesweite Waldbrandstatistik diese Fläche als mit Laubholz bestockte Fläche aus. Der Umbau von Nadelbaummonokulturen in mehrschichtige Mischwälder mit hohem Laubholzanteil ist somit weiterhin auch ein wesentlicher Ansatz zum vorbeugenden Schutz vor Waldbränden.
Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche Klimafolgen anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das UBA schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener und unverzüglicher Klimaschutz. 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für Gewässerentwicklung und wasserwirtschaftliche Anpassung an den Klimawandel. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker Klimawandel (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende Szenario für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an. Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr Retentionsflächen (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei Starkregen, aber auch bei Hitzewellen und Dürre, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt. Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“. Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden. 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden. Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt. 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen. Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung. 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen. Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen. Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.
Rheiderland/Wesermarsch/Oldenburg Spektakuläres Naturereignis, aber auch sichtbare Belastung für die Landwirtschaft: Die Rast und Überwinterung nordischer Gastvögel an der niedersächsischen Küste hat neben Begeisterung bei Vogelschützern und Touristen immer wieder auch ökonomische Einbußen zur Folge. Im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen des Landes für Landwirte in Vogelschutzgebieten soll eine 2019 gestartete Erprobungsphase jetzt fortgesetzt werden. Sie sieht einen finanziellen Ausgleich für besondere Rastspitzen auf Grünlandflächen im Rheiderland und der Wesermarsch vor. Spektakuläres Naturereignis, aber auch sichtbare Belastung für die Landwirtschaft: Die Rast und Überwinterung nordischer Gastvögel an der niedersächsischen Küste hat neben Begeisterung bei Vogelschützern und Touristen immer wieder auch ökonomische Einbußen zur Folge. Im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen des Landes für Landwirte in Vogelschutzgebieten soll eine 2019 gestartete Erprobungsphase jetzt fortgesetzt werden. Sie sieht einen finanziellen Ausgleich für besondere Rastspitzen auf Grünlandflächen im Rheiderland und der Wesermarsch vor. Landwirtschaftliche Betriebe, die Grünlandflächen innerhalb der Vogelschutzgebiete V06 Rheiderland, V 64 Marschen am Jadebusen, V 65 Butjadingen und V 11 Hunteniederung bewirtschaften, können noch bis zum 29. April besonders stark beäste Flächen für eine Begutachtung bei der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen melden. Grundlage der Beurteilung ist ein von der LWK Aurich im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz entwickeltes Modell zur Ermittlung von Ertragseinbußen. „Hierbei werden die Wuchshöhen in beästen und unbeästen Arealen verglichen und auf dieser Basis individuelle Ertragsverluste für einzelne Flächen ermittelt“, erklärt Julia Delingat vom Geschäftsbereich Regionaler Naturschutz der NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg. Aus dem Ertragsverlust werden die Kosten für Ersatzfuttermittel und eine Pauschale für zusätzliche Nachsaat- und Pflegemaßnahmen errechnet. Im Rahmen eines ersten Praxistests waren im vergangenen Jahr im Rheiderland insgesamt 222 Hektar Grünland auf diese Weise begutachtet worden. Zwölf landwirtschaftliche Betriebe hatten sich hier an dem Pilotprojekt beteiligt. In der Wesermarsch wurden auf 27 Flächen und insgesamt 85 Hektar Gänsefraßschäden begutachtet. „Die Schäden stellten sich 2019 auf den verschiedenen Flächen sehr unterschiedlich dar. Auf manchen Flächen war keinerlei Ertragsverlust durch die Gänse nachweisbar, da Rastereignisse aus dem Winter offenbar vor der ersten Mahd durch zwischenzeitliches Pflanzenwachstum ausgeglichen werden konnten“, so Julia Delingat. Im Schnitt lag der Ertragsverlust bei rund 50 Prozent. Insgesamt konnten bei 17 Betrieben Rastspitzen festgestellt und Ausgleichszahlungen angeboten werden. „Es handelt sich dabei um freiwillige Zahlungen des Landes Niedersachsen, die auf Antrag ausgezahlt werden“, betont Delingat. Hintergrund des Pilotprojektes sind die Bedeutung des Rheiderlandes und der Wesermarsch als Rastgebiete für besonders geschützte Bläss- und Weißwangengänse (auch Nonnengans genannt) sowie die hier geltenden Schutzbestimmungen. Eine Vergrämung oder Bejagung der Tiere innerhalb der Vogelschutzgebiete ist in der Regel nicht erlaubt. „Das Land Niedersachsen bemüht sich deshalb im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen für Acker- und Grünlandflächen um einen Ausgleich entstandener Fraßschäden“, erklärt Julia Delingat. So stehen neben dem derzeit in der Erprobung befindlichen Rastspitzenprogramm auf Grünland seit 2011 auch Fördermittel für außerordentliche Ertragseinbußen auf Ackerflächen zur Verfügung. Pro Jahr können dabei außerordentliche Ertragseinbußen durch Rastspitzen bis zu einer Schadenssumme von 50.000 Euro pro Betrieb finanziert werden. Bereits seit Beginn der 2000er Jahre können Landwirte in Vogelschutzgebieten, die im Winter störungsarme Ruhe- und Rastzonen zur Verfügung stellen, Fördermittel in Anspruch nehmen. In den letzten Jahren wurden hierfür jährlich knapp sieben Millionen Euro für Landwirte in den besonders betroffenen Gebieten ausgezahlt.
Verkehrs- Kriminalitätsgeschehen Kontrolle der Einhaltung der Corona-Regeln Lock-Downs - Landkreis Jerichower Land Die Polizeibeamten des Polizeireviers Jerichower Land waren auch am gestrigen Tag, zum Teil mit Mitarbeitern von Ordnungsämtern, in den Gemeinden und Städten des Landkreises unterwegs und haben die Einhaltung der Vorschriften der 9.SARS-CoV-2-EindV kontrolliert. Größtenteils hielten sich die Personen z.B. an die Mindestabstände bzw. Trageweise des Mund-Nasen-Schutzes (MNS). In Möser gab es eine gemeinsame Fußstreife von den Regionalbereichsbeamten mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamts Möser. Es wurden keine Verstöße festgestellt. In Genthin wurde ebenfalls eine Corona-Streife durchgeführt, wo keine Verstöße beobachtet werden konnten. In Gommern fand eine Streife im Gewerbepark, dem Einkaufszentrum „Am Rohrteich“ und bei verschiedenen Einkaufsmärkten und Parkplätzen statt. Dort wurden keine Verstöße bemerkt. Die Polizei wird auch weiterhin an den Kontrollen festhalten und appelliert an die Bürger, sich und andere, mit dem richtigen Hygieneverhalten, vor dieser Krankheit zu schützen. Leider steigen die Infektionszahlen noch immer. Einbruch in Fahrzeug 21.12.2020, 13:00 Uhr, Burg Unbekannte Täter schlugen die rechte Seitenscheibe eines Firmenfahrzeugs in der Yorckstraße in Burg ein. Danach wurde die Tür geöffnet und das Fahrzeug durchsucht. Eine Schadenssumme ist derzeit noch nicht bekannt. Eine Spurensuche durch die handelnden Polizeibeamten erfolgte. Verkehrsunfall 21.12.2020, 14:40 Uhr, Genthin Ein 34-jähriger Fahrer eines Volkswagens wollte auf das Gelände einer Autowerkstatt in der Karower Straße in Genthin fahren. Da das Tor verschlossen war, fuhr er wieder rückwärts auf die Straße. Dabei übersah er ein stehendes Fahrzeug und stieß dagegen. Wildunfall 21.12.2020, 16:45 Uhr, Jerichow Ein 67-jähriger Fahrer eines Pkw Nissan befuhr die B 107 bei Jerichow, als plötzlich ein Reh die Fahrbahn überquerte. Trotz Gefahrenbremsung konnte ein Zusammenstoß nicht mehr vermieden werden. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden, das Tier verendete am Unfallort. Sewina KHK ------------------------------ Polizeiinspektion Stendal Polizeirevier Jerichower Land Leiter Zentrale Aufgaben (m. d. W. d. D. b.) Bahnhofstraße 29b 39288 Burg Erreichbarkeiten: Tel.: 03921 920-198 CNP: 70 46 7121-198 E-Mail: christian.sewina@polizei.sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt #moderndenken Impressum: Polizeiinspektion Stendal Polizeirevier Jerichower Land Beauftragter für Pressearbeit Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Verkehrslage Verkehrsunfall mit Sachschaden Eine 70-Jährige befuhr am 07.08.2024 gegen 12.30 Uhr mit einem PKW Citroen die Bitterfeld -Wolfener Bismarckstraße in Richtung Wittenberg. Auf Höhe des Marler Platzes wechselte sie auf die rechte Fahrspur, wobei es zu einem seitlichen Zusammenstoß mit einem sich auf gleicher Höhe befindlichen PKW Toyota eines 68 Jahre altes Mannes kam. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von jeweils etwa 750 Euro. Verkehrsunfall mit Sachschaden In Raguhn- Jeßnitz war eine 28-jährige VW-Fahrerin am 08.08.2024 gegen 11 Uhr in der Straße „Plan“ in Richtung Hauptstraße unterwegs. An der Einmündung Köhlergasse kam es zu einer Kollision mit einer 73 Jahre alten Nutzerin eines PKW Ford, die von der benannten Gasse aus kommend nach links in die Straße „Plan“ abbiegen wollte. Die Schadenssumme belief sich für die beteiligten PKWs auf jeweils rund 1.500 Euro. Personen wurden nicht verletzt. Verkehrsunfall mit Personenschaden Gegen 17.30 Uhr des 07.08.2024 verlor eine 40-jährige VW-Fahrerin auf der L 136 zwischen Merzien und Storkau aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über ihren PKW, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Die Fahrerin musste verletzungsbedingt in ein Krankenhaus verbracht werden. Der VW war nicht mehr fahrbereit. Ein Abschleppdienst kam zum Einsatz. Zur Höhe des Sachschadens liegen der Polizei bislang keine Angaben vor. Fahren unter Alkoholeinfluss Einen unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrer eines E-Scooters erwischte die Polizei in Köthen . Gegen 22 Uhr des 07.08.2024 wurde der 38-Jährige in der Schillerstraße angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Mannes war recht schnell klar, dass dieser stark dem Alkohol zugesprochen hatte. Ein Test brachte einen vorläufigen Wert von 1,3 Promille zu Tage. Eine Blutprobenentnahme wurde angewiesen. Zudem muss sich die 38-Jährige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Kriminalitätslage Diebstahl Auf einen Anhänger samt Jagdkanzel hatten es Diebe im Bereich Zerbst abgesehen. Das Gefährt war an einem Feldweg zwischen Buhlendorf und Lindau abgestellt. Die Täter waren zwischen dem 05. und 07.08.2024 am Werk. Der Stehlschaden bemisst sich auf circa 300 Euro. versuchter Einbruchsdiebstahl In der Nacht vom 07. zum 08.08.2024 versuchten unbekannte Täter sich durch gewaltsames Öffnen eines Hoftors Zugang zu einem Wohngrundstück in der Jütrichauer Straße in Zerbst zu verschaffen. Dabei wurde das Tor nicht unerheblich beschädigt. Der geschätzte Schadensumfang liegt bei rund 1.500 Euro. Offenbar wurden die Unbekannten in der weiteren Tatausführung gestört, denn sie verließen die Örtlichkeit ohne Beute. Dreiecksbetrug: Neue Gefahr für Online-Käufer Die neue Form der Dreiecksbetrugsmasche ist nur schwer zu entlarven. Während es Betrüger sonst auf die Ware absehen, gelingt es ihnen bei dieser neuen Betrugsvariante, an das Geld der Käufer zu kommen. So erging es einer 49-Jährigen aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld . Sie hatte im Mai dieses Jahres über eine Onlineverkaufsplattform Gartenzubehör im Wert von circa 30 Euro erworben. Der Artikel wurde wenig später auch geliefert. Im Juli erhielt sie sodann ein Mahnschreiben eines Versandunternehmens mit einem ausstehenden Geldbetrag in Höhe von rund 60 Euro für genau diese Ware. Die Geschädigte wandte sich am 08.08.2024 an die Polizei und erstattete Strafanzeige. Mit günstiger Ware locken die Betrüger viele Kunden an. Die Verkäufer erwecken meist einen vertrauenswürdigen Eindruck, daher bemerken die Käufer auch nicht, dass sie bei einem Fakeshop bestellen. Die Betrüger besitzen die angebotene Ware gar nicht, sondern bestellen die Artikel auf Rechnung mit den Daten ihrer Opfer nachträglich bei einem Online-Händler. Für die Käufer läuft die Bestellung erst einmal wie gewohnt ab. Sie erhalten eine Bestellbestätigung und die Ware trifft wie erwartet ein. Den Betrug bemerken sie über Wochen nicht. Die Zahlungserinnerungen der echten Online-Händler gehen meist an die E-Mail-Adresse der Betrüger, die diese natürlich nicht an die Käufer weiterleiten. Den Käufern fällt der Betrug erst dann auf, wenn sie Mahnungen auf postalischem Weg erhalten. In diesen Mahnungen werden sie aufgefordert, die offenen Rechnungen zu begleichen. Die Käufer sollen also zum zweiten Mal die Ware bezahlen. Obwohl sie eigentlich die Opfer der Betrugsmasche sind, stehen sie jetzt als Täter dar, die ihre Rechnungen nicht bezahlen. Die Polizei rät bei Onlinekäufen die Internetadresse des Shops und die Bewertungen des Verkäufers zu checken. Mit dem "Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale können Kunden vorab feststellen, ob die Online-Shops als seriös eingestuft wurden. Auch sollten Käufer sich nicht von Rabatten oder niedrigen Preisen blenden lassen, sondern Vergleichsangebote prüfen. Impressum: Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld Pressestelle Friedrich-Ebert-Strasse 39 06366 Köthen Tel: (03496) 426-0 Fax: (03496) 426-210 Mail: za.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de
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