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Schalenwildgebiete in Sachsen im Jahre 2006

Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 2006. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.

Schalenwildgebiete in Sachsen im Jahre 1998

Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 1998. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder

Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. Zeitgemäßer 'Katalog Wildeinflussmonitoring' für die Praxis. TU München: Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarbeit.

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder, Teilvorhaben 4: Erfassung, Bewertung und Problemlösungen

Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. Zeitgemäße 'Leitlinie Wildschäden' für die Praxis. TU München: Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarbeit.

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder, Teilvorhaben 3: Wildeinflussmonitoring und Insektennahrungsnetze

Das Risiko von Waldverlusten kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. Zeitgemäßer 'Katalog Wildeinflusserfassung' für die betriebliche Praxis. TU München: Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: Konkreter Wald- und Jagdumbau und a.in vier Pilotregionen. Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarbeit.

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder, Teilvorhaben 1: Steuerung WiWaldI, Waldumbau und Weiterentwicklung der Jägerausbildung und Jagdgenossenschaften

Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. Zeitgemäßer 'Katalog Wildeinflussmonitoring' für die Praxis. TU München: Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarbeit.

Wildschadensmonitoring der Landesforstverwaltung

Seit dem Jagdjahr 2002/03 wird in der Landesforstverwaltung ein Wildmonitoring durchgeführt. Ziel des Monitoring ist es, die Schalenwildbestände auf einem waldverträglichen Maß einzupegeln, das insbesondere eine bessere natürliche Verjüngung der Wälder im Rahmen der Ziele der naturnahen Forstwirtschaft ermöglichen soll. Das Wildschadensmonitoring besteht aus verschiedenen Teilverfahren, wie - dem Forstliches Verbissgutachten, - dem Weiserflächenverfahren, - dem Losungszählverfahren (es wurde 2007 beendet) und - seit 2009 der Schälschadeninventur. Mit dem Forstlichen Verbissgutachten wird in Abständen von drei Jahren beurteilt, ob die in älteren Waldbeständen vorhandene natürliche Verjüngung aus waldbaulicher Sicht ausreichend für die Entwicklung eines neuen, jungen Waldbestandes ist. Ist die Verjüngung nicht ausreichend, wird nach den Ursachen geforscht, zu denen u. a. auch der Wildverbiss gehört. Die Erhebungsflächen werden mit Hilfe eines Rasters (100 ha) gleichmäßig über die Waldflächen verteilt, so dass sich aus diesen Stichproben eine repräsentative Bewertung für die Waldverjüngung des jeweiligen Forstortes herleiten lässt. Die Ergebnisse des Verfahrens werden genutzt, um zu erkennen an welchen Schadschwerpunkten die Bejagungsintensität erhöht werden muss. Mit dem Weiserflächenverfahren soll veranschaulicht werden, welches Verjüngungspotential die Waldbestände ohne Einfluss des Wildes besitzen. Zu diesem Zweck werden in geeigneten Waldbeständen Flächen a 10 x 10 m eingezäunt und in Abständen von drei Jahren mit dem Verjüngungszustand einer gleich großen, ungezäunten Fläche verglichen. Das Losungszählverfahren wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich in der Vegetationsruhe durchgeführt. Mit dem Verfahren wurde ein Trend für die jährliche Veränderung der Wildbestände ermittelt, die sich in den Wintermonaten in den Landesforsten aufgehalten haben. Hierzu wurden drei Zähltrakte zu je 100 m² auf 100 ha Waldfläche angelegt, auf denen die Losung (Kot) des Wildes nach Ablauf einer Zählperiode von mindestens 100 Tagen ausgezählt wurde. Mit Hilfe der wissenschaftlich ermittelten Erkenntnis, wie oft sich das Wild in einer bestimmten Zeiteinheit löst, lassen sich aus den Ergebnissen der Losungszählung die Winterwildbestände errechnen. Diese Wildbestandszahlen konnten dann als ein zusätzlicher Weiser für die Abschussplanung genutzt werden.

Einfluss von Schalenwild und Jagd auf Entwicklung, Klimaresilienz und Ökosystemleistungen unserer Wälder, Teilvorhaben 2: Monitoring der Waldbodenvegetation und Vegetationsgutachten

Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: - Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. - Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: - Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. - Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. - Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. - Zeitgemäße 'Leitlinie Wildschäden' für die Praxis. TU München: - Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. - Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: - Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. - Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. - Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: - Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarb (Text abgebrochen)

Jagdstrecke 2023/2024: Höhere Abschusszahlen bei den Wildschweinen

Im Jagdjahr 2023/2024 wurden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Vorjahr rund 3.000 Wildschweine mehr erlegt. Somit unterliegen auch diese Zahlen den schwankenden Zahlen der vergangenen 20 Jahre. Im Gegensatz dazu wurde Rotwild weniger geschossen und auch bei Rehwild ist ein zahlenmäßiger Rückgang zu verzeichnen. Beim Muffelwild wurde sogar ein Tiefstwert der letzten zehn Jahre erreicht. Ein leichter Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr wurde beim Damwild erzielt. Insgesamt wurden im Jagdjahr 2023/24 81.582 Stück Schalenwild erlegt, das entspricht rund 1.800 Stücken mehr als im Vorjahr. Trotz Streckenzuwachs bleiben Schalenwildstrecken unter dem langjährigen Mittel (2003 – 2020). Die Gründe hierfür sind vielfältig. So haben Luchs und Wolf in einigen Gebieten, wie z.B. im Harz, zum Rückgang vor allem beim Muffelwildbestand beigetragen. Inwiefern die überdurchschnittlichen Sommerniederschläge im Jahr 2023 Einfluss auf die Populationen der Wildschweine haben, herrscht indes noch keine Klarheit. Man geht allerdings davon aus, dass Zusammenhänge zwischen den Niederschlägen im Sommer und der Frischlingsstrecke im Herbst bestehen. „Ich bedanke mich bei allen Jägerinnen und Jägern, die verantwortungsbewusst ihren Beitrag geleistet und ihre Zeit dafür geopfert haben.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Insbesondere vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden afrikanischen Schweinepest in unseren benachbarten Bundesländern, gilt es die Populationen der Wildschweine genauestens zu beobachten“, so Pleye abschließend. Das Landesverwaltungsamt ist u.a. für die landesweite Erfassung der jährlichen Streckenergebnisse zuständig. Die Ergebnisse im Einzelnen: Rotwild: Die Strecke des Rotwildes folgt dem anhaltenden negativen Trend der letzten Jahre. Während im Jagdjahr 2018/19 noch 5.132 Stücken erlegt wurden, waren es 2023 nur noch 4.390. Dieses Ergebnis liegt mit 46 unter dem des Vorjahres. Dies stellt eine Abnahme von 14 % gegenüber 2018/19 dar. Besonders in den Landkreise Jerichower Land und Börde ist die größte Abnahme zu verzeichnen. Positiv zu vermelden ist, dass die Zahl der Verkehrsopfer (Fallwild Verkehr) im Vergleich zum vorherigen Jagdjahr gesunken ist. Mit 59 liegt der Wert unter dem des letzten Jahres (80). Betrachtete man die Ergebnisse der letzten 20 Jahre, ergibt sich ein noch positiver Entwicklungstrend der Rotwildstrecke mit abflachender Kurve. Damwild: Die Damwildstrecke ist mit 4.191 um 118. höher als im Vorjahr. Dennoch liegt dieser Wert unter dem langjährigen Mittel von ca. 4.550. Den größten Streckenanteil mit 1.589 Stücken nimmt das Jungwild (Alter unter einem Jahr) ein. Damit entspricht dieser Wert 38 % an der Gesamtstrecke und somit nahezu dem Richtwert von 40 % der Hegerichtlinie für Sachsen-Anhalt. Das Abschussgeschlechterverhältnis betrug 52 : 48 (männlich : weiblich, ohne Jungwild) und entspricht annährend dem Richtwert von 50 : 50 bis 30 : 70. Betrachtet man den Entwicklungstrend der letzten fünf Jahre, ist eine negative Streckenentwicklung zu verzeichnen. Im langjährigen Mittel bewegt sich die Damwildstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit leicht negativem Trend. Muffelwild: Mit 216 ist wiederholt ein Tiefstwert in der Muffelwildstrecke zu verzeichnen. Der Wert liegt mit 51 unter dem des letzten Jahres. Damit setzt sich der seit über zehn Jahren anhaltende negative Trend fort. Muffelwild ist in Sachsen-Anhalt die Schalenwildart mit den geringsten Beständen und akut vom Aussterben bedroht. Hauptursachen für die Abnahme der Bestände sind die Wolfsvorkommen im Land und im Harz zusätzlich der Luchs. Rehwild: Die Rehwildstrecke der letzten fünf Jahre schwankt zwischen 46.417 (2019) und 42.656 (2021) und liegt damit unter dem langjährigen Mittel von ca. 47.000. Im Jagdjahr 2023/24 kamen insgesamt 43.135 Stücken zur Strecke und somit 1.329. weniger als im Vorjahr. Der Schwerpunkt der Rehwildstrecke liegt wie schon die Jahre zuvor im Altmarkkreis Salzwedel und in Stendal (> 11.500). Der laut Hegerichtlinie vorgegebene Richtwert von 40 % Jungwildanteil an der Gesamtstrecke wurde mit einem Anteil von 26 % unterschritten. Auch das Abschussgeschlechterverhältnis von 54 : 46 (männlich : weiblich, ohne Jungwild) zeigt weiterhin einen geringen Eingriff in die Zuwachsträger. Langfristig befindet sich die Jagdstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit leicht negativem Trend. Inwieweit sich eine vermutete Verhaltensänderung infolge des Wolfsvorkommens auf den Jagderfolg auswirkt, (Rehwild wird heimlicher und wagt sich seltener aus der Deckung), muss zunächst unbeantwortet bleiben. Schwarzwild: Betrachtet man die Schwarzwildstrecken der letzten 20 Jahre sind starke Fluktuationen zu erkennen. Aktuell befindet sich die Schwarzwildstrecke mit 29.650 auf dem Niveau von 2007 und 2014. Gegenüber dem Vorjahr konnten 3.123 Wildschweine mehr erlegt werden. Der Anteil der Frischlinge und Überläufer an der Gesamtstrecke ist mit einem Wert von 85 % zufriedenstellend. Allerdings beträgt der Wert erlegter Frischlinge nur 43 % und liegt somit deutlich unter den zu realisierenden Streckenanteil von 60 % gemäß der Hegerichtlinie für Sachsen-Anhalt. Inwieweit die Niederschläge im Sommer 2023, mit einem Mittel von 240,8 mm, was einem langjährigen Mittel (1961 bis 1990) von 138,4 % entspricht (Zahlen des Landesamts für Umweltschutz, Witterungsbericht Sommer 2023), die Streckenentwicklung positiv beeinflusst haben kann nicht beantwortet werden. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass ein Zusammenhang zwischen Sommerniederschlag und der Frischlingsstrecke im Herbst besteht. Schätzungen zufolge wird die Schwarzwildstrecke weiter ansteigen und muss vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Afrikanischen Schweinspest (ASP) besonders beobachtet werden. Jagdrecht in Deutschland Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden. Regulierung der Wildbestände Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein. Übersicht nach Landkreise und kreisfreie Städte LK / kreisfr. Stadt Rotwild Damwild Muffelwild Rehwild Schwarzwild Summe Magdeburg 13 217 118 348 Halle 297 395 692 Dessau 50 21 586 822 1.479 Salzwedel 320 1.004 5.451 2.014 8.789 Stendal 570 491 6.216 2.723 10.000 Börde 233 359 37 3.146 1.150 4.925 Jerichower Land 112 276 2.767 1.765 4.920 Harz 1.517 413 91 3.587 4.241 9.849 Salzlandkreis 70 3.507 1.177 4.754 Anhalt-Bitterfeld 149 80 2.905 2.771 5.905 Wittenberg 850 962 4 4.804 3.827 10.447 Mansfeld-Südharz 512 25 84 2.999 3.808 7.428 Saalekreis 39 14 3.162 2.194 5.409 Burgenlandkreis 38 463 3.491 2.645 6.637 Summe Sachsen-Anhalt 4.390 4.191 216 43.135 29.650 81.582 Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

MMP FFH0155 Weiße Elster nordöstlich Zeitz - Massmahnetabelle

Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope/LRT gemäß Natura 2000-Landesverordnung für Managementplan FFH-Gebiet 0155 "Weiße Elster nordöstlich Zeitz" DE 4839-301 Biotope/LRT/Arten LRT 3260 LRT 6430 LRT 6510 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • Befahren nur mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und nur auf der Weißen Elster; in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli ist außerhalb von Schleusen oder Wehren das Gebiet zügig zu durchfahren, • Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • Entnahme von Totholz (v.a. Höhlen- oder Horstbäumen) nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, • die Vermeidung von Nährstoffeinleitungen bzw. -einträgen, von Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln, • die Vermeidung von technischem Gewässerausbau, • soweit notwendig und schutzzweckkonform die Durchführung von Gewässerrenaturierung, • die Anlage von Pufferstreifen zwischen Gewässerufer und landwirtschaftlicher Nutzfläche, • die Durchführung ggf. notwendiger Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in gestaffelter bzw. schonender und an den jeweiligen Standort und an das Schutzgut angepasster Form, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, • ggf. die Anbindung von Altwässern oder Altarmen, • die Vermeidung starker Verschilfung oder Verlandung, • die Vermeidung von Besatzmaßnahmen mit nichtheimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, die Beschränkung einer fischerei- und angelwirtschaftlichen Nutzung entsprechend der LRT- typischen Anforderungen, • keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers. • Mahd im Rahmen der Gewässerunterhaltung nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August, mit Abtransport des Mahdgutes, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Wasserhaushalts und ggf. der natürlichen Auendynamik, • die Entfernung ggf. im LRT vorhandener Gehölze, • die Vermeidung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. • ohne Düngung des LRT 6510 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse, • ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet, • auf dem LRT 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht, • Winterweide mit Rindern auf dem LRT 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 der Landes-Verordnung, • die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels zweischüriger Mahd oder ggf. Beweidung mit Nachmahd bzw. Mähweide zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt, • keine Anwendung von Schlegelmähwerken, • kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, kein dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, • kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, • keine Nach- oder Einsaat, • keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT. Auf Deichen in den FFH-Gebieten gilt: • generell: Grasnarbenerneuerung nur mit Regiosaatgut, • für LRT 6510 auf Deichen: Grasnarbenerneuerung für LRT nur mit zertifiziertem Saatgut gebietsheimischer und lebensraumtypischer Arten, keine Düngung von LRT, Deichpflege auf LRT grundsätzlich nur durch Beweidung oder ein- bis zweischürige Mahd. Biotope/LRT/Arten Wald-LRT (LRT 91E0*, LRT 91F0) Biber Fischotter Kammmolch Bitterling Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha, • Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • die Erhaltung und Förderung einheimischer, gebiets- und lebensraumtypischer Arten im Rahmen der Bewirtschaftung, die Förderung der Eichenanteile in Eichen-LRT durch Mischungsregulierung, • die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums, z. B. für eichengeprägte Lebensräume die Durchführung historischer Nutzungsformen (Mittel-, Hudewaldwirtschaft), • die Vermeidung von Düngung, Biozideinsatz, Kalkung, Entwässerung, Befahrung, Bodenbearbeitung sowie von Kahlhieben, Stoffeinträgen und überhöhten Schalenwildbeständen, • die Entwicklung von LRT-typischen Waldrand- und Waldinnenstrukturen, • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Alt- und Biotopbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, • ein Bewirtschaftungsverzicht in Altholzinseln, • ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT, • Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen, • keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze, •Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten, • Erhaltung eines für den LRT 91E0* typischen Wasserregimes. •Erhaltung oder die Wiederherstellung einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruk-tur, die Gewährleistung einer guten bis optimalen Verfügbarkeit an Winternahrung sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artange-passte Gewässerunterhaltung, •keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue. •keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er-kennbare Biberbaue •kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue •bei Bedarf Initiierung von Weichholzaue (beim Fehlen geeigneter Standorte Vorlandabtrag im Bereich der Aue prüfen) •Initiierung Hartholzaue großflächig (kleine Flächen anfällig gegen Wildverbiss) •Prüfung der Möglichkeit der Anlage von Wildrettungshügeln im Überflutungsbereich •Prävention potenzieller Konfliktsituationen v. a. im Bereich der Ufer erkennbare Biberbaue. • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue, • Erhaltung oder die Wiederherstellung zusammenhängender und vernetzter Oberflächengewässer mit einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch angel- oder berufsfischereiliche Nutzung, Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von strukturreichen Landlebensräumen (z. B. Brachland, feuchte Waldgebiete, extensives Grünland, Hecken) und Laichgewässern (besonnte Stillgewässer mit ausgedehnten Flachwasserbereichen und reichhaltiger Ufer- und Wasservegetation), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in die Habitate. • Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen sowie Besatz in Fließgewässern nur entsprechend der charakteristischen Fauna des betreffenden Fließgewässertyps gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie, • kein vorrätiges Anfüttern von Fischen, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Habitatgewässer (sommerwarme Gewässer in zusammenhängenden Komplexen, mit aerober Sohle und ausgedehnten Wasserpflanzenbeständen im Litoral sowie Stillwasserbereichen in Fließgewässern), • Vermeidung von Beeinträchtigungen oder Wiederherstellung der Habitate der als Wirtsorganismen zur Eiablage nötigen Großmuscheln (strukturreicher, natürlicher oder naturnaher Gewässer), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Besatzmaßnahmen mit nicht heimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, • Vermeidung von nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung, bestandsgefährdenden Gewässerausbau oder Auenabtrennung. • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer mit strukturreicher Ufervegetation und einer naturnah oder natürlich ausgebildeten Gewässersohle, Grüne Flußjungfer • Erhaltung, die Anlage oder die Wiederherstellung von Pufferstreifen mit extensiv genutztem Offenland, Staudenfluren oder Röhrichten beiderseits des Gewässers, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Eutrophierung, eine deutliche Verschlammung der Habitate oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Biotope/LRT/ArtenBezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Mopsfledermaus und Großes Mausohr• Erhalt von Höhlenbäumen, Erhalt der Gehölzbestände im Offenland als Leitstrukturen kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Lebensräume (strukturreiche Offenländer, insbesondere in Form kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit Streuobstwiesen, extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Weg- und Feldsäumen, verzahnt mit standortgerechten Laubwaldbeständen einheimischer Gehölzarten, Vermeidung von starken Auflichtungen in der Baumschicht, um unterwuchsarme Hallenwaldstrukturen zu erhalten und zu fördern), • Förderung von Laubholzbeständen mit einem Bestandsalter von mindestens 80 Jahren vorzugsweise als Altholzinseln von mehr als 30 % des Gesamtwaldbestandes zur Sicherung der Quartierbaumdichte, • die Sicherung von bekannten ober- und unterirdischen Quartieren mittels fledermausgerechter Verschlüsse, • Durchführung fledermausgerechter Umbauten, Sanierungen und Beleuchtungen in Gebäudequartieren und die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen insektizid-wirkenden Substanzen.

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