Landesrecht Bundesrecht Europarecht Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Gesetz über Gebühren für die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten im Land Berlin (Schornsteinfegergebührengesetz – SchfGebG) Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung – ÜV) Zweite Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens Verordnung über das Ausschreibungsverfahren sowie die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für Tätigkeiten als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (Schornsteinfegerausschreibungs- und Auswahlverordnung – SchfAAVO) Gebührenordnung für Schornsteinfegerarbeiten im Land Berlin (Schornsteinfegergebührenordnung – SchfGebO) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung) 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV) 28. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren – 28. BImSchV) 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV) 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabe-Verordnung – 41. BImSchV) Richtlinie 2008/50/EG*des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Link) Richtlinie (EU) 2015/1480 der Kommission vom 28. August 2015 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Referenzmethoden, Datenvalidierung und Standorte für Probenahmestellen zur Bestimmung der Luftqualität
Die gemessenen oder prognostizierten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der in Nr. 6 der TA-Lärm verglichen. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: in Industriegebieten 70 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 65 dB(A) nachts: 50 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags: 60 dB(A) nachts: 45 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags : 55 dB(A) nachts : 40 dB(A) in reinen Wohngebieten tags : 50 dB(A) nachts : 35 dB(A) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags : 45 dB(A) nachts : 35 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragung betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für betriebsfremde schutzbedürftige Räume nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, unabhängig von der Lage des Gebäudes tags 35 dB(A) nachts 25 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Weitergehende baurechtliche Anforderungen bleiben unberührt. Schutzbedürftige Räume sind: Wohnräume Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 der TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Nummer 6.1 TA Lärm tags 70 dB(A) nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A), in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
Die gemessenen oder prognostizierten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der Freizeitlärmrichtlinie verglichen. Die Immissionsrichtwerte "Außen" betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: in Industriegebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 70 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 70 dB (A) nachts: 70 dB(A) in Gewerbegebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 65 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 60 dB(A) nachts: 50 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 60 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 55 dB (A) nachts: 45 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 55 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 50 dB(A) nachts: 40 dB(A) in reinen Wohngebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 50 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB(A) nachts: 35 dB(A) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 45 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB (A) nachts: 35 dB (A) Bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden und bei Körperschallübertragung betragen die Richtwerte für Wohnräume unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der oben genannten Gebiete: tags 35 dB(A) nachts 25 dB(A). Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte "Außen" tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten. Ferner sollen einzelne Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte "Innen" um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Es gibt Sonderregelungen für Veranstaltungen mit Standortgebundenheit und hoher sozialer Adäquanz und Akzeptanz. Dies sind zum Beispiel Großveranstaltungen wie der Hessentag oder Feste mit kommunaler Bedeutung wie eine Kirmes. Wie dieser Sonderfall zu bewerten ist, kann unter Nr. 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie entnommen werden. Bei seltenen Ereignissen an maximal 18 Kalendertagen im Jahr gelten für Ausnahmen, beispielsweise Bundesligaspiele, die nachfolgenden Immissionsrichtwerte: tags (außerhalb der Ruhezeiten): 70 dB(A), tags (innerhalb der Ruhezeiten): 65 dB(A), nachts: 55 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die in den §§ 2 bis 4 der 18. BImSchV genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden. Die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV "Außen" betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gewerbegebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 65 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 60 dB(A) nachts: 50 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 60 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 55 dB (A) nachts: 45 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 55 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 50 dB(A) nachts: 40 dB(A) in reinen Wohngebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 50 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB(A) nachts: 35 dB(A) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 45 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB (A) nachts: 35 dB (A) Bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden und bei Körperschallübertragung betragen die Richtwerte für Wohnräume unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der oben genannten Gebiete: tags 35 dB(A) nachts 25 dB(A). Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte "Außen" tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten. Ferner sollen einzelne Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte "Innen" um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Bei seltenen Ereignissen an maximal 18 Kalendertagen im Jahr gelten für Ausnahmen, beispielsweise Bundesligaspiele, die nachfolgenden Immissionsrichtwerte: tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A), nachts 55 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
Das Projekt "Schall- und Erschütterungsausbreitung infolge ufernahen Schiffsverkehrs (SEAS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg. Institut für Modellierung und Berechnung M-16 durchgeführt. Das Forschungsprojekt hat zum Ziel, die Wirkungsmechanismen der Ausbreitung von Schall und Erschütterungen durch Schiffsverkehr an Wasserstraßen zu untersuchen. Prinzipiell sind dabei zwei Übertragungswege naheliegend: Die Übertragung des Schalls vom Schiff über die Luft direkt zum Immissionsort (ufernahe Gebäude, Personen), und die Übertragung von der Schiffshaut ins Wasser, und von dort über den wassergesättigten Boden und weitere feuchte oder trockene Bodenschichten zum Immissionsort. Bis heute ist nicht hinreichend geklärt, welcher Ausbreitungsweg unter welchen Randbedingungen maßgebend ist. Diese Fragestellung ist jedoch insofern relevant, als dass es durch den fortschreitenden Ausbau sowohl der Binnen- als auch der Seewasserstraßen zu einer erhöhten Belastung der Bauwerke und deren Bewohner durch Schall und Erschütterungen kommt, die die Betreiber der Schiffahrtswege zur Handlung zwingt. Ziel des Projektes ist es, ein Rechenmodell zu entwickeln, das es erlaubt, die Erschütterungs- und Schallausbreitung über die relevanten Wege zum Immissionsort zu berechnen, um den maßgeblichen Ausbreitungsweg zu identifizieren und Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen und Schall zu planen.
Das Projekt "Verringerung der Schallabstrahlung von Holzständerwänden bei Trittschallanregung im mehrgeschossigen Holz-Wohnungsbau (G-2001/09)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Labor für Schall- und Wärmemesstechnik durchgeführt. Mit Holzbalken- und Brettstapeldecken lassen sich hohe bis sehr hohe Anforderungen an die Schalldämmung erfüllen. Die in bislang vorliegenden Forschungsergebnissen unter Laborbedingungen nachgewiesenen Schalldämmwerte werden jedoch im Gebäude nicht immer erreicht. Tatsächlich erfolgt am Bau die Schallübertragung im Falle der hochschalldämmenden Decken im Wesentlichen über die flankierenden Wände. Zur Optimierung der Schalldämmung einer Decke ist daher eine möglichst geringe Nebenwegübertragung anzustreben. Ziel des Forschungsvorhabens war daher die Verbesserung der Schalldämmung von Decken durch Verringerung der Schallabstrahlung der flankierenden Wände. Neben der Optimierung der flankierenden Wand galt es die Trittschallprognose von Holzdecken am Bau durch eine genauere Beschreibung der Flankenübertragung zu verbessern. Auf Basis der durchgeführten Untersuchungen konnten die Mechanismen und Übertragungswege bei der Flankenübertragung von Holzdecken analysiert und anhand der ermittelten Kennwerte die Prognosesicherheit der Berechnungsmodelle erhöht werden.
Das Projekt "FHprofUnt2012: Nachhaltiger Schallschutz gebäudetechnischer Anlagen in energetisch optimierten Gebäuden - Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Rosenheim, Zentrum für Forschung, Entwicklung und Transfer durchgeführt. Das Vorhaben hat zum Ziel, Mess- und Prognoseverfahren für die Schallübertragung gebäudetechnischer Anlagen in energetisch optimierten Gebäuden aus Massivbau-, sowie aus Holz- und Leichtbau-Strukturen zu erarbeiten, zu validieren und Anwendern zur Verfügung zu stellen. Die Herausforderung liegt in der richtigen physikalischen Beschreibung gebäudetechnischer Anlagen als Körperschallquellen und der Wechselwirkungen zwischen diesen Körperschallquellen und den baulichen Empfangsstrukturen. Die Umsetzung der Zielvorgaben erfordert eine separate Betrachtung der Anrege- und Übertragungsmechanismen für beide Gebäudearten und bedingt die Kooperation der HFT Stuttgart (spezialisiert auf Massivbau) und der FH Rosenheim (spezialisiert auf Holz- und Leichtbau). Für alle Aspekte der Schallübertragung sollen vereinfachte Modelle (z.B. single equivalent excitation) untersucht, mittels Messungen und Berechnungen validiert, und letztlich zu einem praktikablen Gesamtmodell zusammengefügt werden. Aufgrund des hohen theoretischen Anspruchs ist die Kooperation mit einer universitären Forschungseinrichtung erforderlich. Durch die Beteiligung der Unternehmen wird sichergestellt, dass die Umsetzbarkeit der Lösungen gewährleistet ist.
Das Projekt "Teilvorhaben: Bauakustik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik Stuttgart, Zentrum für akustische und thermische Bauphysik - Akustik durchgeführt. Ziel des hier vorgeschlagenen Projektes CaPreFloor ist nicht weniger als eine Revolution im Hochbau, nämlich den weltweiten Standard, die massiven Stahlbetondecken im Büro-, Wohnungs- und Hotelbau, durch leichte, aber steife mit Carbon vorgespannte Deckensysteme zu ersetzen. Ziel der HFT Stuttgart ist eine Entwicklung ressourcenschonender, kostengünstiger und hochwertiger Deckenkonstruktionen im Hinblick auf die Schallübertragung und Flankenschallübertragung beim Luft- und Trittschallschutz trotz der sehr schlanken und damit sehr leichten Decken sowie eine gewerkeübergreifende Weiterentwicklung und Optimierung bis hin zur Serienreife des Deckensystems CaPreFloor für den Appartement- und Bürogebäudebau. Bei der Entwicklung von Carbon-Deckensysteme zeigen sich neben den statischen Anforderungen erhebliche Herausforderungen in bauakustischer Hinsicht für die Schallübertragung des Bauteils selbst sowie zu den Schnittstellen Fassade und Innenausbau.
Das Projekt "FHprofUnt2012: Nachhaltiger Schallschutz gebäudetechnischer Anlagen in energetisch optimierten Gebäuden - Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik Stuttgart, Zentrum für akustische und thermische Bauphysik - Akustik durchgeführt. Vorhabenziel: Das beantragte Vorhaben hat zum Ziel, Mess- und Prognoseverfahren für die Schallübertragung gebäudetechnischer Anlagen in energetisch optimierten Gebäuden aus Massivbau-, sowie aus Holz- und Leichtbau-Strukturen zu erarbeiten, zu validieren und Anwendern zur Verfügung zu stellen. Die Herausforderung liegt in der richtigen physikalischen Beschreibung gebäudetechnischer Anlagen als Körperschallquellen und der Wechselwirkungen zwischen diesen Körperschallquellen und den baulichen Empfangsstrukturen. Arbeitsplanung: Die Umsetzung der Zielvorgaben erfordert eine separate Betrachtung der Anrege- und Übertragungsmechanismen für beide Gebäudearten und bedingt die vorgesehene Kooperation der HFT Stuttgart (spezialisiert auf Massivbau) und der FH Rosenheim (spezialisiert auf Holz- und Leichtbau). Für alle Aspekte der Schallübertragung sollen vereinfachte Modelle (z.B. single equivalent excitation) untersucht, mittels Messungen und Berechnungen validiert, und letztlich zu einem praktikablen Gesamtmodell zusammengefügt werden. Aufgrund des hohen theoretischen Anspruchs ist die Kooperation mit einer universitären Forschungseinrichtung erforderlich. Durch die Beteiligung der Unternehmen wird sichergestellt, dass die Umsetzbarkeit der Lösungen gewährleistet ist.
Das Projekt "Vibroakustik im Planungsprozess für Holzbauten - Modellierung, numerische Simulation, Validierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Rosenheim, Zentrum für Forschung, Entwicklung und Transfer durchgeführt. Hintergrund und Inhalt des Projekts: In den letzten Jahren wurden bereits zahlreiche Untersuchungen an der Hochschule Rosenheim zum Schallschutz im Holzbau durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde insbesondere das Schwingungsverhalten von modernen Holzdeckensystemen im Bereich unter 100 Hz durchgeführt, welches für die Schallübertragung im Holzbau dominant ist. In Rahmen des Projektes werden insbesondere typische Stoßstellen von modernen Holzbausystemen messtechnisch und rechnerisch untersucht. Die Messwerte dienen zur Validierung von Simulationsmodellen. Der bauakustisch relevante Frequenzbereich wird durch zwei unterschiedliche, sich ergänzende Modelle berechent. Im tieffrequenten Bereich werden FEM Modelle der TU München verwendet. Für den mittleren und höheren Frequenzbereich werden Simulationsmodelle auf Basis der Statistischen-Energie-Analyse an der Hochschule Rosenheim entwickelt. Die Erkenntnisse sollen dazu beitragen, die Prognosesicherheit des Schallschutzes im Holzbau bereits in einem frühen Planungsprozess deutlich zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Holzbauweise zur Massivbauweise zu erhöhen. Projektziel: Ziel des Projektes ist ein Planungsprozess, der die numerische Simulation und den Nachweis vibroakustischer Gebäudeeigenschaften eng an ein umfassendes Bauwerksinformationsmodell (BIM) koppelt. Dies ermöglicht dem Fachplaner einen optimierten Entwurf einzelner Bauteile, die Untersuchung deren (schwingungstechnischen) Kopplung sowie der vibroakustischen Eigenschaften des Gesamtgebäudes bereits in einem frühen Planungsstadium. In Kombination mit der Methode der Statistischen-Energie-Analyse (SEA) wird hierzu die Erweiterung vorhandener Finite-Elemente-Verfahren hinsichtlich einer geometrisch-mechanischen und vibroakustisch konsistenten Kopplung von Bauteilen sowie die Ableitung des volumenorientierten Gesamtmodells aus dem Bauwerksinformationsmodell angestrebt. Herausforderung: Die Herausforderung des Forschungsschwerpunktes an der HS Rosenheim besteht in der Berechnung der Ausbreitung des Körperschalls über bauübliche Stoßstellen und in der Reduktion der Vielfalt von Konstruktionsvarianten im modernen Holzbau auf wenige, schalltechnisch sich ähnlich verhaltende Standardkonstruktionen.
Origin | Count |
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Bund | 15 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 15 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 15 |
Language | Count |
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Deutsch | 19 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
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Dokument | 1 |
Keine | 14 |
Webseite | 5 |
Topic | Count |
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Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 10 |
Luft | 11 |
Mensch & Umwelt | 19 |
Wasser | 6 |
Weitere | 19 |