Die schwedische Hauptstadt Stockholm ist die Grüne Hauptstadt Europas 2010. Stockholm, eine schnell wachsende Stadt mit über 800 000 Einwohnern, hat sich selbst das ehrgeizige Ziel gesteckt, bis 2050 keine fossilen Brennstoffe mehr zu verwenden. Die Stadt verfügt über ein integriertes Managementsystem, das dafür sorgt, dass Umweltanliegen im städtischen Haushalt sowie bei der Planung, Berichterstattung und Überwachung berücksichtigt werden. Für etwa 95 % der Bevölkerung sind Grünflächen in weniger als 300 m erreichbar. Dies verbessert die Lebensqualität, schafft Erholungsmöglichkeiten, reinigt die Gewässer, sorgt für Lärmdämmung und trägt zur Erhaltung von Artenvielfalt und Ökologie bei. Insbesondere wurde anerkannt, dass die Stadt ein umfassendes Programm für weitere Verbesserungen in diesen Bereichen erarbeitet hat, so auch die Einrichtung zusätzlicher Badestrände. Durch eine innovative integrierte Abfallbewirtschaftung werden hohe Recyclingraten erreicht, insbesondere bei biologischen Abfällen, die mit unterirdischen vakuumbetriebenen Anlagen entsorgt werden. Dank eines wegweisenden Systems belastungsabhängiger Abgaben wurde der Einsatz von Pkw reduziert, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gesteigert und der Ausstoß von Treibhausgasemissionen gedrosselt. So hat die Stadt ihre CO2-Emissionen seit 1990 um 25 % pro Einwohner auf die Hälfte des in Schweden gemessenen Durchschnittswerts gesenkt.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Neue Bildungsmaterialien des Bundesumweltministeriums Das Bundesumweltministerium baut seinen kostenlosen Service für Lehrerinnen und Lehrer weiter aus: Im Internet stehen neue Unterrichtsmaterialien zum Thema „Umwelt und Gesundheit” bereit. Die Materialien, die gemeinsam vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt erstellt worden sind, richten sich an Grundschulen. „Mir liegt es ganz besonders am Herzen, Kindern frühzeitig zu vermitteln, wie die Gesundheit mit der Umwelt zusammenhängt und was sie selbst tun können, um sich vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken zu schützen. Mit diesen Bildungsmaterialen können wir dazu beitragen, sie für das Themenfeld ‚Umwelt und Gesundheit’ zu sensibilisieren, und erhoffen uns, auf diesem Weg auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.” sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel . „Gibt es etwas, das für uns wichtiger ist als frohe und gesunde Kinder in einer intakten Umwelt?” UBA -Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann ergänzte: „Wir alle brauchen eine saubere Umwelt, in der wir ohne Gesundheitsprobleme leben können. Reine Luft und eine intakte Natur sind ebenso wichtig wie unbelastete Lebensmittel und einwandfreies Trinkwasser. Was Kinder wissen müssen um ihre Gesundheit vor umweltbedingten Risiken zu schützen, lernen sie in den neuen Bildungsmaterialien für die Grundschule. Hier gibt es Umweltschutz zum Mitmachen und Begreifen.” Die vielfältigen Zusammenhänge von Umwelt- und Gesundheitsschutz stellt das Bildungspaket des BMU und des UBA altersgemäß dar. Die Arbeitsblätter zu Themen wie Innenraumluft, Lärm, Badegewässer, Strahlung, Klimawandel und Chemikalien vermitteln die Lerninhalte lebensnah - mit Experimenten, Spielen und Beobachtungen. So erleben die Schülerinnen und Schüler das Themenfeld „Umwelt und Gesundheit” mit allen Sinnen. Die Kinder lernen anhand der Unterrichtsmaterialien unter anderem, wie das Riechen funktioniert und was sie für eine gute Luft im Klassenzimmer tun können. Sie erfahren, wie Lärm ihrem Hören schaden kann und erforschen, wie Schalldämmung funktioniert. Sie erfahren, worauf sie im Sommer achten müssen - um sich vor Sonnenstrahlung, Hitze und Zecken zu schützen und in sauberen Badegewässern zu schwimmen. Die Kinder bekommen Tipps zur Handynutzung und können sich mit dem Thema „Chemikalien im Haushalt” beschäftigen. Was sie selbst für die Umwelt und ihre Gesundheit tun können, heben die Arbeitsblätter besonders hervor. Die Bildungsmaterialien sind auch als Schülerarbeitshefte im Klassensatz erhältlich. Didaktisch-methodische Hinweise und Hintergrundinformationen für die Lehrkräfte ergänzen die Hefte. Die praxiserprobten Materialien für den naturwissenschaftlich-technischen und fächerübergreifenden Unterricht stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Im Internet können die Materialen unteostenlos heruntergeladen werden. Beim BMU Bildungsservice sind ebenfalls weitere Bildungsmaterialien für die Grundschule - „Wasser ist Leben” und „Biologische Vielfalt” - sowie acht Themen für den Unterricht an weiterführenden Schulen kostenlos verfügbar. Die UNESCO hat den Bildungsservice des BMU als offizielles Projekt der UN -Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung” ausgezeichnet. Anlässlich des „Tags der Umwelt” erhalten Sie Informationen zu den Bildungsmaterialien auch persönlich am Stand des Umweltbundesamtes beim Umweltfestival der GRÜNEN LIGA Berlin am Sonntag, den 7. Juni, am Stand 23, Straße des 17. Juni. 04.06.2009
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth fordert verstärkte internationale Anstrengungen zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien. „Die Auswirkungen von gefährlichen Chemikalien auf Umwelt und Gesundheit machen nicht an Ländergrenzen halt. Die internationale Gemeinschaft muss deshalb alle Anstrengungen unternehmen, um die Herstellung und Verwendung von Chemikalien weltweit sicherer zu machen und Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu schützen. Nur gemeinsam können wir erreichen, die Risiken auf ein ökologisch und sozial vertretbares Minimum zu reduzieren“, erklärte Flasbarth zum Auftakt einer internationalen Konferenz in Berlin. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ) und Schirmherrin der Konferenz, Maria Krautzberger, wies darauf hin, dass Chemikalien in unserem täglichen Leben allgegenwärtig sind: „Sie werden global gehandelt und über Produkte verbreitet. Die Rückstände per- und polyflourierter Chemikalien aus der Herstellung wasserabweisender Kleidung findet man überall auf der Welt, selbst in der Arktis“, so Krautzberger. Um den internationalen Prozess voranzubringen, plant das Bundesumweltministerium die Einrichtung eines international arbeitenden Kompetenzzentrums. Dieses soll, wie Staatssekretär Flasbarth betonte, an der Gestaltung der zukünftigen internationalen Chemikalienpolitik im Sinne einer nachhaltigen Chemie mitwirken. Nachhaltige Chemie ist mehr als Chemikaliensicherheit: Zu den Kernaufgaben gehören ökologische Fragestellungen wie der sparsame Verbrauch von endlichen Rohstoffen, die Vermeidung von gefährlichen Abfällen, die Vermeidung von Emissionen gefährlicher Stoffe in die Umwelt, der Erhalt der biologischen Vielfalt, aber auch soziale und ökonomische Fragen. Flasbarth: „Das Konzept der nachhaltigen Chemie wird sich nur durchsetzen, wenn es ökonomisch erfolgreich ist und Chancen für den notwendigen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt eröffnet – auch und gerade in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Mit den vorhandenen Instrumenten des Chemikalienmanagements allein sind solche Fortschritte voraussichtlich nicht erreichbar.“ Nach Angaben von UBA-Präsidentin Krautzberger gibt es schon heute eine Reihe guter Beispiele und Geschäftsideen für nachhaltige Chemie: „Ein Hersteller nutzt erneuerbare Rohstoffe wie Stroh, Heu und Blätter, um mit Hilfe von Hefemycelium Baumaterialien herzustellen. Der Mycelium-Pilz nutzt die Rohstoffe als Nahrung und bindet sie. Durch Hitze und Druck wird das Material zu Formteilen gepresst, die etwa als Bauplatten, Verpackungen oder sogar Möbelstücke Verwendung finden. Zukünftige Geschäftsfelder sind auch Komponenten für Autos, etwa zur Innenverkleidung oder Schallisolierung.“ Auf der bis morgen dauernden internationalen Konferenz „Sustainable Chemistry 2015: The way forward“ nehmen rund 200 Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden teil. Neben konzeptionellen Themen der nachhaltigen Chemie werden auch aktuelle praktische Fragen wie die Verwendung von perfluorierten Substanzen in der Textilherstellung behandelt und erfolgreiche Beispiele für nachhaltige Chemie vorgestellt.
Die Firma beantragt die Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 9 i. V. m. § 4 im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse und einer 1. Teilgenehmigung gemäß § 8 i. V. m. § 4 für die Errichtung von Teilen der vorgenannten Anlage auf dem Grundstück in 59071 Hamm, Trianel-straße 1. Der Umfang des Vorbescheids betrifft die Beurteilung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens: 1. Die Begrenzung auf zwei mögliche Elektrolyseverfahren (PEM oder alkalisch) ohne Herstellerbezug 2. Grundsätzliche Prüfung und Freigabe der Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge von Auswirkungen auf die Umwelt (Schall, Brandschutz, Explosionsschutz, Verhinderung von Störfällen, Abwasser, Artenschutz, etc.) 3. Grundlegende Anlagen- und Aufstellungsplanung Der Umfang der 1. Teilgenehmigung umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Grund- und Erdbauarbeiten, 2. Errichtung der Aufstellungsflächen, 3. Errichtung der Wasserstoffverladung (Abfüllboxen), 4. Herstellung der Entwässerung, 5. Errichtung der Zufahrt und der Verkehrsflächen, 6. Externe Medienanbindung (Wasser, Strom, Löschwasser, Kühlwasser, demineralisiertes Wasser). Der Betrieb der Anlage soll kontinuierlich (24h-Betrieb) an 7 Tagen in der Woche erfolgen.
Die Firma Meridian Neue Energien GmbH, Johann-Wendel-Straße 22, 98527 Suhl, hat auf Grund § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Antrag auf Vorbescheid zur Prüfung planungsrechtlicher (Bauplanung, Regionalplanung) und immissionsschutzrechticher (Schall, Schatten) Belange für die geplante Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m auf den Grundstücken in der Gemarkung Göttern, Flur 4, Flurstücke 275, 648 und 304-307 gestellt. Antragsgegenstand sind 2 Windenergieanlagen des Typs Vestas V 162-7.2 mit einer Gesamthöhe von 250 m, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 7,2 MW.
Aus der vorliegenden Karte wird deutlich, daß der Verkehr der Hauptnetzstraßen eine sehr hohe Lärmbelastung verursacht. In Tabelle 3 sind für die einzelnen Pegelklassen die Längen der davon betroffenen bebauten Straßenseiten bzw. ihr prozentualer Anteil an der Gesamtlänge dargestellt. Am Tage treten Belastungen von 65 bis 70 dB(A) am häufigsten auf: etwa 760 km, das sind 42 %, liegen in diesem Pegelbereich. Extreme Belastungen über 80 dB(A) wurden für eine Abschnittslänge von 1 km (0,1 %) ermittelt. Legt man einen Wert von 65 dB(A) zugrunde, der nach Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung als Schwelle für ein erhöhtes Herzinfarktrisiko angesehen werden kann (vgl. Ising et al. 1997), sind 1.270 km bebaute Straßenseiten, also 70 %, über Gebühr belastet. Für die Nacht ergibt sich folgende Situation: Der Schwerpunkt liegt im Pegelbereich 55 bis 60 dB(A), nämlich 658 km bzw. ca. 36 %. Pegel über 75 dB(A) treten nur vereinzelt auf. Mit über 55 dB(A) sind 1.478 km, also ca. 82 %, belastet. Hohe Straßenverkehrslärmbelastungen entstehen nicht allein durch hohe Verkehrsstärken, sondern z. B. auch durch enge Straßen mit beidseitig geschlossener Randbebauung. Eine erhebliche Pegelerhöhung (bis 5 dB) bewirken gepflasterte oder stark beschädigte Fahrbahnoberflächen. In den östlichen Bezirken bestimmt zur Nachtzeit häufig die Straßenbahn den Pegel. Tabelle 4 gibt einen Überblick über besonders hoch belastete Straßenabschnitte. Aus der Höhe des Mittelungspegels in einer Straße läßt sich noch nicht abschließend bewerten, ob es sich dabei um einen Lärmschwerpunkt für die Bevölkerung handelt. Zur Interpretation der Belastungsdaten ist die Zahl der betroffenen Anwohner bedeutsam. Auch für die Festlegung von LKW – Nachtfahrverboten, für die Auswahl von Umleitungsstrecken und Routen für den Schwerlastverkehr sowie für Prioritäten von Lärmminderungsmaßnahmen usw. ist eine Abwägung auf der Basis der Zahl direkt betroffener Anwohner unverzichtbar. Aus diesem Grunde wurde für jeden der schalltechnisch untersuchten Straßenabschnitte die Zahl der direkt vom Straßenverkehrslärm betroffenen Anwohner – unter Berücksichtigung einer bestimmten Aufenthaltswahrscheinlichkeit in den zur Straße gelegenen Räumen – abgeschätzt. Diese Betroffenenpotentiale im Nahbereich der untersuchten Straßen sind in Tabelle 5 für die einzelnen Pegelklassen zusammengefaßt. Geht man bei der Interpretation dieser Tabelle wiederum von der Grenze von 65 dB(A) tags für ein erhöhtes Herzinfarktrisiko aus, so zeigt sich, daß 70 % der betroffenen Anwohner, das sind etwa 168.000, zu stark belastet sind. Etwa 24.500 Anwohner, also 10 %, sind sogar nachts mit Pegeln über 65 dB(A) belastet. Hier besteht vorrangig Handlungsbedarf. Um dieser Gefährdung zu begegnen, wären Pegelminderungen bis zu 15 dB(A) erforderlich. Eine solche Entlastung kann – wenn überhaupt – nur langfristig erreicht werden. Zwar läßt die technische Entwicklung noch eine Verringerung des Antriebs- und des Rollgeräusches erwarten, das wird sich wegen der hohen Lebensdauer der Kraftfahrzeuge aber auch wegen der begrenzten finanziellen Mittel für eine Rekonstruktion und Modernisierung der Straßenbeläge erst in fernerer Zukunft bemerkbar machen. Eine radikale Verringerung des Kfz-Verkehrs – die Halbierung führt zu einer Pegelminderung von 3 dB(A) – ist nicht zu erwarten. Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierung, Nachtfahrverbote für LKW, Benutzervorteile für lärmarme LKW, Verbesserung des ÖPNV-Angebots, Förderung der Attraktivität des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs können insgesamt zu einer Lärmentlastung beitragen. Die Effekte sind jedoch vergleichsweise gering und z. T. kaum quantifizierbar. Zum Schutz der Gesundheit betroffener Anwohner in hochbelasteten Straßen empfiehlt es sich darüberhinaus, den Einbau von Fenstern mit hoher Schalldämmung (ggf. mit integriertem Lüftungselement) zu forcieren. Das ist auch Aufgabe der Eigentümer und Vermieter von Wohnungen.
Die Firma BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60 in 99955 Herbsleben, hat auf Grund § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Antrag auf Vorbescheid zur Prüfung luftverkehrsrechtlicher, baurechtlicher (Standorteignung) und immissionsschutzrechtlicher (Schall, Schatten) Belange für die geplante Errichtung und den Betrieb von 1 Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m auf den Grundstück in der Gemarkung Willerstedt, Flur 7, Flurstück 618 gestellt. Antragsgegenstand ist 1 Windenergieanlage des Typs Vestas V 172-7.2 mit einer Gesamthöhe von 285 m, einer Nabenhöhe von 199 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Nennleistung von 7,2 MW.
Straßenverkehrslärm Das gesamte Berliner Straßennetz umfasst ca. 5.140 km. Für 1.302 km davon werden Verkehrslärmpegel ausgewiesen (in der Regel Hauptverkehrsstraßen, im Innenstadtbereich alle Straßen mit Tempo 50, vollständiges Straßenbahnnetz). Die Verkehrslärmkarte Hauptnetzstraßen enthält berechnete Mittelungspegel für den Tag- (6.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr). Die Berechnungen wurden nach einer bundesweit geltenden technischen Richtlinie, der RLS 90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990) vorgenommen. Geltende Grenz-, Richt- und Orientierungswerte zielen auf einen Vergleich mit Beurteilungspegeln , die nach der RLS-90 berechnet wurden. Aus den in der Verkehrslärmkarte ausgewiesenen Mittelungspegeln erhält man durch Addition von Zuschlägen, mit denen Brems- und Anfahrgeräusche im Nahbereich von Lichtsignalanlagen berücksichtigt werden, den Beurteilungspegel. Diese Zuschläge sind folgendermaßen zu vergeben: bei einer Entfernung von bis zu 40 m +3 dB, bei einer Entfernung von über 40 bis zu 70 m +2 dB und bei einer Entfernung von über 70 m bis zu 100 m +1 dB. Grundlage der Berechnungen ist die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) eines Streckenabschnittes. Dieser Wert, der 1998 auf der Basis von umfangreichen Verkehrszählungen (siehe auch Karte 07.01 Verkehrsmengen (Ausgabe 2001)) ermittelt wurde, berücksichtigt die jahreszeitlich bedingten Schwankungen und den Einfluss von Wochenenden und Feiertagen auf das mittlere Verkehrsaufkommen. Hierbei wird auch der für die Lärmberechnung wichtige Anteil des LKW-Verkehrs am Gesamtverkehr ermittelt; die Anzahl der Busse des ÖPNV wurde aufgrund des Winterfahrplanes 2001 der BVG einbezogen. Weitere Größen, welche die Höhe des Mittelungspegels beeinflussen sind u.a.: Abstand der Gebäude von der Straße, Art der Bebauung (offen, geschlossen), Höhe und Art der Fassade (glatt, gegliedert) von Gebäuden, Anzahl der Fahrspuren, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Art und Zustand der Fahrbahnoberfläche, eventuell vorhandene Lärmschutzeinrichtungen (Wände, Wälle), Lage der Straße in einem Einschnitt oder auf einer Böschung. Die Bebauungsparameter wurden der “Automatisierten Liegenschaftskarte Berlin, Stand 2001” (ALK) entnommen; die fahrbahnbezogenen Parameter – wie z.B. die Art der Fahrbahnoberfläche, Anzahl verfügbare Fahrspuren, zulässige Höchstgeschwindigkeit – wurden im Herbst 2003 durch Abfahren des gesamten Netzes aktualisiert. Um die genannten Parameter möglichst genau erfassen zu können, wurde das 1.302 km lange untersuchte Hauptnetz in 7.494 Abschnitte aufgeteilt. Eine weitere wichtige aufgenommene Größe ist der Bebauungsabstand. An Streckenabschnitten mit vor- und rückspringender Bebauung wurden die Pegel in der Regel für den an der jeweiligen Abschnittsseite am häufigsten vorkommenden Abstand Bebauung – Mittelachse der Straße berechnet. Bei Gebäuden mit einem deutlich abweichenden Abstand muss für den in der Datei angegebenen Pegel eine Entfernungskorrektur vorgenommen werden (Faustregel: Verdopplung/Halbierung des Abstandes entspricht Abzug/Zuschlag von 3 dB). In die Straßenverkehrslärmkarte wurde auch das vollständige Straßenbahnnetz mit aufgenommen. Auf der Basis des Winterfahrplanes 2001 (einschließlich Betriebsfahrten) wurde nach der SCHALL 03 (Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm) der Beurteilungspegel allein durch Straßenbahnverkehr berechnet. Entsprechend den Vorgaben der SCHALL 03 wurde vom Mittelungspegel der Straßenbahnen der “Schienenbonus” in Höhe von 5 dB abgezogen und so der Beurteilungspegel ermittelt. Der Schienenbonus ist wegen der gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geringeren Lästigkeit des Schienenverkehrs zu vergeben. Bei der Berechnung werden u. a. die Bebauungssituation sowie die Art des Gleiskörpers (z. B Schotterbett oder straßenbündiger Verlauf) berücksichtigt, nicht jedoch Besonderheiten einzelner Typen von Straßenbahnzügen (Tatrabahnen, Niederflurbahnen, …). Ebenso wie für den Kraftfahrzeugverkehr werden für jede Streckenabschnittsseite Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet. Für Straßenabschnitte, die von Kraftfahrzeug- und Straßenbahnlärm betroffen sind, wird in der Karte der Summenpegel dargestellt. Neben den Pegeln an der Randbebauung wird insbesondere für planerische Zwecke ein normierter Mittelungspegel (Kfz) bzw. Beurteilungspegel (Straßenbahn) in 25 m Entfernung von der jeweils äußeren rechten Fahrspur angegeben. Eventuell vorhandene reflektierende Bebauung wird bei der Berechnung dieses Pegels nicht mit berücksichtigt. Soll mit einem der Datei entnommenen Beurteilungspegel nach der DIN 4109 die erforderliche resultierende Luftschalldämmung von Außenbauteilen bestimmt werden (u. a. zum Dimensionieren von Fenstern), so erhält man aus dem Beurteilungspegel plus einem Zuschlag von 3 dB den dafür benötigten “maßgeblichen Außenlärmpegel”. Für die Präsentation der Karte im Internet wurden die Straßenabschnitte des Zählnetzes den straßenzugewandten Blockseiten der digitalen Karte 1:5000 (Digk 5) zugeordnet. Stärker abgewinkelte Blockecken an Straßenkreuzungen wurden nur dann zugeordnet, wenn eine eindeutige Zuweisung einer Straßenseite möglich war. Schienenverkehrslärm Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das 246 km lange oberirdische Netz von Fernbahn , S-Bahn und U-Bahn (teilweise gemeinsamer Trassenverlauf). Bahnhofsbereiche, Güterumschlagsflächen und Schienenkreuze blieben auf Grund von Besonderheiten, die das Berechnungsmodell nicht erfasst, unberücksichtigt. Berechnungsgrundlage sind Betriebsdaten der Deutschen Bahn AG und der BVG auf dem Stand des Winterfahrplanes 2003/2004. Die Beurteilungspegel an der nächstgelegenen Bebauung wurden nach der SCHALL 03 , der bundesweit verbindlichen Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm, ermittelt. Zur möglichst genauen Aufnahme der Ausgangsdaten für die Berechnung wurde das Netz in 1.586 Abschnitte geteilt und alle benötigten Werte (Anzahl Züge pro Zugart, Geschwindigkeiten, Art und Abstände der Bebauung, Art des Gleiskörpers, Brücken, Krümmungsradius von Kurven, …) abschnittsseitenbezogen erfasst. Der Beurteilungspegel beinhaltet (ebenso wie bei der Straßenbahn) den nach SCHALL 03 zu vergebenden Schienenbonus (Abzug in Höhe von 5 dB wegen der verminderten Störwirkung von Schienenverkehr im Vergleich zum Kraftfahrzeugverkehr). An Streckenabschnitten mit vor- und rückspringender Bebauung wurden die Pegel in der Regel für den an der jeweiligen Abschnittsseite am häufigsten vorkommenden Abstand Bebauung – Mittelachse der Gleise berechnet. Bei Gebäuden mit einem deutlich abweichenden Abstand muss für den in der Datei angegebenen Pegel eine Entfernungskorrektur vorgenommen werden (Faustregel: Verdopplung/Halbierung des Abstandes entspricht Abzug/Zuschlag von 3 dB). Neben dem Gesamtbeurteilungspegel für den Tag- bzw. Nachtzeitraum an der Bebauung der jeweiligen Abschnittsseite wurde für planerische Zwecke ein normierter Beurteilungspegel in 25 m Entfernung vom jeweils äußeren rechten Gleis (ohne Berücksichtigung von Bebauung) berechnet. Nutzung der Datenanzeige in der Lärmkarte Die Lärmkarten selber enthalten in ihrem kartographischen Teil zwangsläufig nur einen Teil der vorhandenen Daten. So ist es z.B. bei dem Maßstab 1 : 50.000 nicht möglich, den Einfluss von Lichtsignalanlagen, der für die Bildung des Beurteilungspegels notwendig ist, korrekt darzustellen. Entsprechend RLS 90 wären bis zu einem Abstand von 100 m Zuschläge von 1 bis 3 dB vorzusehen. Man erhält dann den Beurteilungspegel, für den die o. g. Richt- bzw. Grenzwerte gelten. In den übrigen Bereichen ist der Beurteilungspegel gleich dem dargestellten Mittelungspegel . Die in der Lärmkarte dargestellten Pegelklassen mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) geben die Lärmimmission in 3,5 m Höhe vor den vom Straßenverkehrslärm betroffenen Gebäudefassaden in einem für den jeweils betrachteten Straßenabschnitt repräsentativen Abstand zwischen Gebäudefassade und nächstgelegener Fahrspurachse wieder. In der vorliegenden Neufassung der Lärmkarten wurde jedoch über die Erweiterung der Datenanzeige eine Möglichkeit geschaffen, auch detaillierte Informationen zum ausgewählten Abschnitt zu bekommen. Dies umfasst neben der Schlüsselnummer des Abschnittes, über die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitere Auskünfte aus dem Verkehrslärmkataster zugeordnet werden können, u.a. noch folgende Parameter für den Bereich Straßenverkehr: Kennung des Stadtbezirkes, in dem der Abschnitt liegt, Straßenname, zugeordneter Statistischer Block, DTV KFZ und LKW, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt Anzahl BVG-Busse Tag und Nacht, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt, Anzahl Straßenbahnen Tag und Nacht, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt, Abstand Straßenmittellinie – Bebauung rechts Abstand Straßenmittellinie – Bebauung links Abstand Straßenbahnmittelachse -Bebauung rechts Abstand Straßenbahnmittelachse -Bebauung links Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt, 25m Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt und Anzahl der betroffenen Anwohner für den Bereich Schienenverkehr : Name des Bahnhofes für Abschnitte, die einem Bahnhof entsprechen, Auf der Strecke von…., Auf der Strecke nach….., Kennung des Stadtbezirkes, in dem der Abschnitt liegt, Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt, 25m Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt Die Angaben rechts und links beziehen sich auf die streckenbezogene Beurteilungsrichtung, diese wird in der Karte 07.02 Ausgabe 2005 durch die Anbindung an die betroffenen Blöcke und in der Karte 07.04 Ausgabe 2005 durch die Pfeilsymbole in der Karte berücksichtigt. Die Angabe des 25m-Beurteilungspegels bezieht sich auf einen Immissionsort in standardisierter Entfernung von der Mittellinie der Straße/Schienenstrecke und soll insbesondere in Bereichen, in denen keine Randbebauung vorhanden ist, eine Beurteilung der Lärmsituation erlauben. Hinweis Die angegebenen Lärmpegel stellen eine allgemeine Information über die Verkehrslärmbelastung eines Straßenabschnittes dar. Falls Sie verbindliche Einzelauskünfte bzw. weitere Daten zur Verkehrslärmbelastung benötigen, wenden Sie sich bitte an das hierfür zuständige Referat IX D der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Diese Auskünfte sind jedoch entsprechend der Umweltgebührenordnung kostenpflichtig .
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Antrag der BASF Construction Solutions GmbH gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BImSchG auf wesentliche Änderung der Melment-Anlage durch Errichtung und Betrieb einer regenerativen thermischen Oxidation (RTO) am Trockner MF2 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 625/17 Gemarkung/Gemeinde Trostberg (Anlage nach Nr. 4.1.8EG des Anhangs 1 i.V.m. Nr. 30 des Anhangs 2 zur 4. BImSchV) - Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG Die BASF Construction Solutions GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg in der Melment-Anlage die Errichtung und den Betrieb einer neuen Abgasreinigungseinrichtung auf Basis regenerativer thermischer Oxidation zur verbesserten Reinigung der Abgase eines Sprühtrockners. Die Handhabung neuer Stoffe oder die Herstellung neuer Produkte werden nicht beantragt. Die Produktionskapazität der Anlage wird nicht verändert. Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 02.01.2018 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BImSchG beantragt. Beim geplanten Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 4.2 der Anlage 1 zum UVPG. Es ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Bei dem Änderungsvorhaben waren unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien als besondere Merkmale die Nr. 1.5 zu prüfen, ob das Änderungsvorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen haben kann. • Luftreinhaltung: für einen Sprühtrockner wird aus Umweltschutzgründen als neue Abgasreinigungseinrichtung eine RTO errichtet. Die zu erwartenden Emissionen werden weiterhin unter den jeweiligen Grenzwerten der TA Luft liegen. Insgesamt ist mit einer Verbesserung der Immissionssituation zu rechnen. • Lärm: durch die neue RTO kommen neue Lärmquellen hinzu, gleichzeitig entfallen Lärmquellen durch Wegfall des bisherigen Wäscherbetriebs. Zur Einhaltung der geforderten Grenzwerte sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallhauben, Schalldämpfer, Schallisolierung, etc.) vorgesehen. Damit leistet das Vorhaben keinen nennenswerten Beitrag zur Immissionsbelastung und bewirkt auch keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen. Das Landratsamt Traunstein kommt aufgrund überschlägiger Prüfung zu der Einschätzung, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu besorgen sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von § 9 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Nähere Informationen hierzu können beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer-Nr. B 2.75 eingeholt werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0861-58-272 wird gebeten.
Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, 16. September 2020 „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ schmückt ab sofort energieeffizienten, nachhaltigen Neubau in Magdeburg Im Rahmen des Wettbewerbs „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ wurde am Dienstag, den 15. September 2020, die fünfte Auszeichnung in der Landeshauptstadt übergeben: Familie Garcia aus Magdeburg darf sich nun über ein individuell angefertigtes Hausnummernschild aus Emaille sowie eine Urkunde freuen. Überreicht wurde die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ durch Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert, den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg, Burghard Grupe, den Präsidenten der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, Prof. Axel Teichert, Thomas Rochel von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie den Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA), Marko Mühlstein. Zusätzlich wurden auch die am Hausbau beteiligten Handwerksfirmen aus Sachsen-Anhalt für die Umsetzung des besonders energiesparenden Eigenheims mit einer eigenen Urkunde gewürdigt. „Es wird überall über Klima- und Ressourcenschutz gesprochen. Familie Garcia hat es nicht dabei belassen: sie hat gehandelt und mit ihrem nachhaltigen und energieeffizienten Neubau ihren Beitrag zum Klimaschutz geleistet“, lobt Burghard Grupe das Engagement der Familie. „Die Grünen Hausnummern haben nicht nur eine Vorbildwirkung für zukünftige Bauherren, sondern auch für das Handwerk“, so Grupe weiter. Familie Garcia hatte sich mit ihrem 2019 errichtetem Neubau eines KfW-Effizienzhauses 40 Plus erfolgreich um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ beworben. Einen Teil der Energieversorgung des Eigenheims übernimmt die auf dem Dach installierte Photovoltaik- Anlage inklusive Speicher. Die Wärmeversorgung erfolgt mithilfe einer Sole-Wasser- Wärmepumpe. Die Wände und das Dach des Hauses sind in Holzständerbauweise errichtet worden. Das verwendete Holz stammt aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Zudem wurde eine mineralische Wärme- und Schalldämmung mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ sowie dem Öko-Test-Siegel „sehr gut“ verbaut. Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 Hintergrund zur „Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt“: Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeichnungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt private Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer Wohngebäude, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefertigtes Hausnummernschild, das ihr Gebäude als besonders energieeffizient und/oder ökologisch ausweist. Weitere Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.grüne-nummer.de.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 262 |
Land | 11 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 258 |
Text | 7 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 14 |
offen | 259 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 273 |
Englisch | 14 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 6 |
Keine | 198 |
Webseite | 69 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 130 |
Lebewesen & Lebensräume | 145 |
Luft | 186 |
Mensch & Umwelt | 273 |
Wasser | 83 |
Weitere | 262 |