<p> Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen <ul> <li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li> <li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li> <li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li> </ul> Gewusst wie <p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_heisse_raeume_im_sommer.png"> </a> <strong> Günstiges Verhalten ist wichtig, damit im Sommer ein Raum kühl bleibt. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_heisse_raeume_im_sommer.png"> (456,18 kB)</a></li> </ul> <p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong> beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p> <ul> <li><strong>Fenster tagsüber schließen: </strong>Halten Sie die Fenster tagsüber geschlossen, damit die warme Außenluft nicht in die Wohnung dringen kann. Wenn Ihnen im Laufe des Tages unbehaglich warm wird (ab einer bestimmten Luftfeuchte kühlt die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> über die Haut nicht mehr genug), sollten Sie trotz Hitze auch tagsüber Feuchtigkeit und CO2 weglüften – zunächst stoßweise.</li> <li><strong>Sonnenschutzvorrichtungen richtig bedienen:</strong> Für eine optimale Wirkung muss der Sonnenschutz geschlossen werden, sobald die Sonne auf das Fenster scheint, z. B. früh morgens bei Ostfenstern.</li> <li><strong>Nachts auf Durchzug lüften: </strong>Öffnen Sie abends alle Fenster (und auch die Türen zwischen den Räumen), sobald es draußen kühler ist als in der Wohnung. Während der Nacht kühlt dann die Außenluft die Wohnung. Schließen Sie die Fenster, wenn morgens die Außentemperatur wieder steigt.</li> <li><strong>Ventilatoren senken die gefühlte Temperatur: </strong>Decken- oder Tischventilatoren sorgen zwar nicht für weniger Wärme in der Wohnung, aber die Luftbewegung kühlt die Haut. Das ist durchaus effektiv. Ventilatoren sind relativ billig und brauchen nur wenig Strom, weil sie eine 20 bis 50 Mal kleinere Leistungsaufnahme als ein Klimagerät haben.</li> <li><strong>Nicht benötigte Geräte abschalten: </strong>Jedes laufende Elektrogerät erzeugt zusätzliche Wärme und heizt so die Räume weiter auf. Also alles abschalten, was gerade nicht gebraucht wird: Drucker, Kaffeemaschine, unnötige Beleuchtung, Fernseher und so weiter.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_einflussfaktoren_auf_die_raumtemperatur_im_sommer.png"> </a> <strong> Diese Parameter bestimmen, welche Raumtemperatur sich im Sommer einstellt. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_einflussfaktoren_auf_die_raumtemperatur_im_sommer.png"> (328,71 kB)</a></li> </ul> <p><strong>Bauliche Maßnahmen </strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p> <ul> <li><strong>Sonnenschutz anbringen: </strong>An Ihrem eigenen Haus sollten Sie außenliegenden Sonnenschutz vor den Fenstern anbringen, damit die Sonnenenergie gar nicht erst eindringen kann. Das können Rollläden, Schiebeläden oder Jalousien sein. Effektiver Sonnenschutz hält die Sonnenenergie ab, lässt aber dennoch etwas Tageslicht in den Raum. Der "Abminderungsfaktor" FC sollte bei höchstens 0,2-0,1 liegen (fragen Sie nach dieser Herstellerangabe). Als Mieter*in können Sie Ihren Vermieter davon überzeugen oder Sie schaffen sich selbst Klemm-Rollos an, die an der Außenseite des Fensters ohne Bohren montiert werden können. Besser als nichts sind innen liegende Jalousien, Faltrollos oder Vorhänge. Diese sollten möglichst hell sein – dunkle Stoffe heizen den Raum zusätzlich auf.</li> <li><strong>Kleine Fenster mit wirksamem Sonnenschutz: </strong>Fenster sind beim Kühlhalten der Räume ganz entscheidend. Sie sollten gut isolieren und nicht zu groß sein, weil sie im Sommer mehr Wärme einlassen als eine gut gedämmte Wand. Sie sollten zudem einen effektiven Sonnenschutz haben. Es gibt auch spezielle Sonnenschutzverglasung.</li> <li><strong>Wärmedämmung hilft: </strong>Eine gute Wärmedämmung der Wände und Fenster hält auch Sommerhitze aus der Wohnung fern. Ist es innen bereits zu warm, ist – unabhängig vom Dämmstandard – die Nachtlüftung über die Fenster die effektivste Maßnahme zur Kühlung (siehe oben).</li> <li>Wände und Böden sollten frei zugänglich bleiben und nicht abgedeckt oder zugebaut werden. In Häusern mit Leichtbauwänden muss der Hitzeschutz sorgfältiger geplant werden, weil der Speichereffekt gering ausfällt.</li> <li><strong>Mit minimalem Energieaufwand "passiv kühlen":</strong> Erd- oder Eisspeicher-Wärmepumpen kühlen besonders energiesparend und umweltfreundlich, indem sie die Wärme aus den Räumen direkt in das Erdreich oder den Eisspeicher leiten. Das funktioniert gut mit Fußbodenheizungen. Auch mit Heizkörpern kann man den Räumen passiv Wärme entziehen und die Temperatur um ein paar Grad senken – das haben erste Pilotprojekte gezeigt. Wärmepumpen haben eine Kühlfunktion, müssen dafür aber wie im Heizbetrieb "aktiv" gegen die Außentemperatur anarbeiten, brauchen daher mehr Energie und erzeugen Geräusche, die die Nachbarschaft belästigen können.</li> <li><strong>Durchdachte Gestaltung:</strong> Vor allem nachts, bei niedrigeren Außenlufttemperaturen, ist sie sehr wirksam und trägt zur Entladung der tagsüber aufgeheizten Speichermassen bei. Dachüberhänge oder Balkone über den Fenstern spenden Schatten. Das Gleiche gilt für Bäume vor Fenstern oder der Fassade und für begrünte Dächer und Fassaden. Pflanzen wirken außerdem kühlend auf das Mikroklima.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_schutz_vor_ueberhitzung_des_innenraums_durch_passive_massnahmen.png"> </a> <strong> Maßnahmenpakete begrenzen die Überhitzung von Räumen auch in heißen Sommern. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_schutz_vor_ueberhitzung_des_innenraums_durch_passive_massnahmen.png"> (255,40 kB)</a></li> </ul> <p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong> sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p> <ul> <li><strong>Energieeffizient und geräuscharm:</strong> Das Klimagerät sollte so energieeffizient und geräuscharm wie möglich sein. Die effizientesten Geräte erreichen die Effizienzklasse A+++. Geräuscharme Geräte haben einen Schallleistungspegel im Freien (im Kühlbetrieb) von weniger als 55 dB. Sie finden alle Angaben in der <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/airconditioners">Energielabel-Datenbank der EU</a>.</li> <li><strong>Klimafreundliches Kältemittel nutzen:</strong> Viele Klimageräte verwenden noch immer Kältemittel, die ein hohes Treibhauspotenzial haben, wenn sie bei Montage, Störungen im Betrieb oder Entsorgung freigesetzt werden. Es gibt klimafreundliche Klimageräte, die das natürliche Kältemittel Propan (R-290) nutzen (<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/klimageraete">Blauer Engel</a>).</li> <li><strong>Kühltemperatur sparsam einstellen:</strong> Stellen Sie eine möglichst hohe Kühltemperatur ein, so dass es gerade noch angenehm ist: Versuchen Sie es zunächst mit 3-4 °C unter der Außentemperatur, aber nicht unter 26 °C.</li> <li><strong>Split-Klimageräte:</strong> Sie kühlen Räume effektiv und effizient. Denken Sie aber auch ans Ausschalten. Der erreichbare Komfort kann zu langer Betriebszeit verleiten, so dass der Stromverbrauch steigt. Nur Fachleute dürfen ein Split-Klimagerät aufgrund des enthaltenen klimaschädlichen Kältemittels installieren. In Mehrfamilienhäusern müssen Eigentümer(gemeinschaft) oder Hausverwaltung die Außeneinheit genehmigen, da sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Das Außengerät sollte möglichst leise arbeiten und so aufgestellt werden, dass sein Geräusch weder Sie selbst noch die Nachbarn stört.</li> <li><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong> Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1 Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) < 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_auswirkungen_des_klimawandels_auf_die_temperatur_in_innenraeumen.png"> </a> <strong> Heißeres Klima lässt unsere Räume überhitzen, wenn wir nichts dagegen tun. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_auswirkungen_des_klimawandels_auf_die_temperatur_in_innenraeumen.png"> (291,63 kB)</a></li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p> <p>2024 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 13,1 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2024 in Deutschland 3,1 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p> <p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ipcc">IPCC</a> Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong></p> <p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p> <p>Die <a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a> bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach <a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a> macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p> <p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p> <p>Die <strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong> beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FC gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p> <p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p> <p><strong>Split-Klimageräte</strong> bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines effizienten Klimageräts mit Stromkosten über 15 Jahre von 900-1000 Euro (140-180 kWh pro Jahr mit Strompreis 40 Cent/kWh).</p> <p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,75 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unfccc">UNFCCC</a>) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen. </p> <p>Bei <strong>beweglichen Klima-</strong> <strong>oder Mono(block)geräten </strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p> <p>In Deutschland werden jährlich ca. 100.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 950.000 Geräte.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91195">Natürliche Kältemittel in stationären Anlagen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11688">Geräusche gebäudetechnischer Anlagen</a> (UBA-Themenseite) </li> </ul> <p> </p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <p>1 <a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p> <p>2 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p> <p>3 <a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p> </p><p> Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen <ul> <li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li> <li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li> <li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_heisse_raeume_im_sommer.png"> </a> <strong> Günstiges Verhalten ist wichtig, damit im Sommer ein Raum kühl bleibt. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_heisse_raeume_im_sommer.png"> (456,18 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong> beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p> <ul> <li><strong>Fenster tagsüber schließen: </strong>Halten Sie die Fenster tagsüber geschlossen, damit die warme Außenluft nicht in die Wohnung dringen kann. Wenn Ihnen im Laufe des Tages unbehaglich warm wird (ab einer bestimmten Luftfeuchte kühlt die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> über die Haut nicht mehr genug), sollten Sie trotz Hitze auch tagsüber Feuchtigkeit und CO2 weglüften – zunächst stoßweise.</li> <li><strong>Sonnenschutzvorrichtungen richtig bedienen:</strong> Für eine optimale Wirkung muss der Sonnenschutz geschlossen werden, sobald die Sonne auf das Fenster scheint, z. B. früh morgens bei Ostfenstern.</li> <li><strong>Nachts auf Durchzug lüften: </strong>Öffnen Sie abends alle Fenster (und auch die Türen zwischen den Räumen), sobald es draußen kühler ist als in der Wohnung. Während der Nacht kühlt dann die Außenluft die Wohnung. Schließen Sie die Fenster, wenn morgens die Außentemperatur wieder steigt.</li> <li><strong>Ventilatoren senken die gefühlte Temperatur: </strong>Decken- oder Tischventilatoren sorgen zwar nicht für weniger Wärme in der Wohnung, aber die Luftbewegung kühlt die Haut. Das ist durchaus effektiv. Ventilatoren sind relativ billig und brauchen nur wenig Strom, weil sie eine 20 bis 50 Mal kleinere Leistungsaufnahme als ein Klimagerät haben.</li> <li><strong>Nicht benötigte Geräte abschalten: </strong>Jedes laufende Elektrogerät erzeugt zusätzliche Wärme und heizt so die Räume weiter auf. Also alles abschalten, was gerade nicht gebraucht wird: Drucker, Kaffeemaschine, unnötige Beleuchtung, Fernseher und so weiter.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_einflussfaktoren_auf_die_raumtemperatur_im_sommer.png"> </a> <strong> Diese Parameter bestimmen, welche Raumtemperatur sich im Sommer einstellt. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_einflussfaktoren_auf_die_raumtemperatur_im_sommer.png"> (328,71 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><strong>Bauliche Maßnahmen </strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p> <ul> <li><strong>Sonnenschutz anbringen: </strong>An Ihrem eigenen Haus sollten Sie außenliegenden Sonnenschutz vor den Fenstern anbringen, damit die Sonnenenergie gar nicht erst eindringen kann. Das können Rollläden, Schiebeläden oder Jalousien sein. Effektiver Sonnenschutz hält die Sonnenenergie ab, lässt aber dennoch etwas Tageslicht in den Raum. Der "Abminderungsfaktor" FC sollte bei höchstens 0,2-0,1 liegen (fragen Sie nach dieser Herstellerangabe). Als Mieter*in können Sie Ihren Vermieter davon überzeugen oder Sie schaffen sich selbst Klemm-Rollos an, die an der Außenseite des Fensters ohne Bohren montiert werden können. Besser als nichts sind innen liegende Jalousien, Faltrollos oder Vorhänge. Diese sollten möglichst hell sein – dunkle Stoffe heizen den Raum zusätzlich auf.</li> <li><strong>Kleine Fenster mit wirksamem Sonnenschutz: </strong>Fenster sind beim Kühlhalten der Räume ganz entscheidend. Sie sollten gut isolieren und nicht zu groß sein, weil sie im Sommer mehr Wärme einlassen als eine gut gedämmte Wand. Sie sollten zudem einen effektiven Sonnenschutz haben. Es gibt auch spezielle Sonnenschutzverglasung.</li> <li><strong>Wärmedämmung hilft: </strong>Eine gute Wärmedämmung der Wände und Fenster hält auch Sommerhitze aus der Wohnung fern. Ist es innen bereits zu warm, ist – unabhängig vom Dämmstandard – die Nachtlüftung über die Fenster die effektivste Maßnahme zur Kühlung (siehe oben).</li> <li>Wände und Böden sollten frei zugänglich bleiben und nicht abgedeckt oder zugebaut werden. In Häusern mit Leichtbauwänden muss der Hitzeschutz sorgfältiger geplant werden, weil der Speichereffekt gering ausfällt.</li> <li><strong>Mit minimalem Energieaufwand "passiv kühlen":</strong> Erd- oder Eisspeicher-Wärmepumpen kühlen besonders energiesparend und umweltfreundlich, indem sie die Wärme aus den Räumen direkt in das Erdreich oder den Eisspeicher leiten. Das funktioniert gut mit Fußbodenheizungen. Auch mit Heizkörpern kann man den Räumen passiv Wärme entziehen und die Temperatur um ein paar Grad senken – das haben erste Pilotprojekte gezeigt. Wärmepumpen haben eine Kühlfunktion, müssen dafür aber wie im Heizbetrieb "aktiv" gegen die Außentemperatur anarbeiten, brauchen daher mehr Energie und erzeugen Geräusche, die die Nachbarschaft belästigen können.</li> <li><strong>Durchdachte Gestaltung:</strong> Vor allem nachts, bei niedrigeren Außenlufttemperaturen, ist sie sehr wirksam und trägt zur Entladung der tagsüber aufgeheizten Speichermassen bei. Dachüberhänge oder Balkone über den Fenstern spenden Schatten. Das Gleiche gilt für Bäume vor Fenstern oder der Fassade und für begrünte Dächer und Fassaden. Pflanzen wirken außerdem kühlend auf das Mikroklima.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_schutz_vor_ueberhitzung_des_innenraums_durch_passive_massnahmen.png"> </a> <strong> Maßnahmenpakete begrenzen die Überhitzung von Räumen auch in heißen Sommern. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_schutz_vor_ueberhitzung_des_innenraums_durch_passive_massnahmen.png"> (255,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong> sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p> <ul> <li><strong>Energieeffizient und geräuscharm:</strong> Das Klimagerät sollte so energieeffizient und geräuscharm wie möglich sein. Die effizientesten Geräte erreichen die Effizienzklasse A+++. Geräuscharme Geräte haben einen Schallleistungspegel im Freien (im Kühlbetrieb) von weniger als 55 dB. Sie finden alle Angaben in der <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/airconditioners">Energielabel-Datenbank der EU</a>.</li> <li><strong>Klimafreundliches Kältemittel nutzen:</strong> Viele Klimageräte verwenden noch immer Kältemittel, die ein hohes Treibhauspotenzial haben, wenn sie bei Montage, Störungen im Betrieb oder Entsorgung freigesetzt werden. Es gibt klimafreundliche Klimageräte, die das natürliche Kältemittel Propan (R-290) nutzen (<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/klimageraete">Blauer Engel</a>).</li> <li><strong>Kühltemperatur sparsam einstellen:</strong> Stellen Sie eine möglichst hohe Kühltemperatur ein, so dass es gerade noch angenehm ist: Versuchen Sie es zunächst mit 3-4 °C unter der Außentemperatur, aber nicht unter 26 °C.</li> <li><strong>Split-Klimageräte:</strong> Sie kühlen Räume effektiv und effizient. Denken Sie aber auch ans Ausschalten. Der erreichbare Komfort kann zu langer Betriebszeit verleiten, so dass der Stromverbrauch steigt. Nur Fachleute dürfen ein Split-Klimagerät aufgrund des enthaltenen klimaschädlichen Kältemittels installieren. In Mehrfamilienhäusern müssen Eigentümer(gemeinschaft) oder Hausverwaltung die Außeneinheit genehmigen, da sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Das Außengerät sollte möglichst leise arbeiten und so aufgestellt werden, dass sein Geräusch weder Sie selbst noch die Nachbarn stört.</li> <li><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong> Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1 Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) < 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/kgis_infografik_auswirkungen_des_klimawandels_auf_die_temperatur_in_innenraeumen.png"> </a> <strong> Heißeres Klima lässt unsere Räume überhitzen, wenn wir nichts dagegen tun. </strong> Quelle: Ingenieurbüro Hausladen; Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/bilder/dateien/kgis_infografik_auswirkungen_des_klimawandels_auf_die_temperatur_in_innenraeumen.png"> (291,63 kB)</a></li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong></p> <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p> <p>2024 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 13,1 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2024 in Deutschland 3,1 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p> <p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ipcc">IPCC</a> Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong></p> <p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p> <p>Die <a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a> bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach <a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a> macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p> <p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p> <p>Die <strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong> beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FC gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p> <p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p> <p><strong>Split-Klimageräte</strong> bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines effizienten Klimageräts mit Stromkosten über 15 Jahre von 900-1000 Euro (140-180 kWh pro Jahr mit Strompreis 40 Cent/kWh).</p> <p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,75 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unfccc">UNFCCC</a>) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen. </p> <p>Bei <strong>beweglichen Klima-</strong> <strong>oder Mono(block)geräten </strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p> <p>In Deutschland werden jährlich ca. 100.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 950.000 Geräte.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91195">Natürliche Kältemittel in stationären Anlagen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11688">Geräusche gebäudetechnischer Anlagen</a> (UBA-Themenseite) </li> </ul> <p> </p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <p>1 <a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p> <p>2 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p> <p>3 <a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Grundwert-Emissionspegel wird in der Schall 03 fuer einen Normzug mit 51 dB(A) angegeben. Urspruenglich sollte er mit 48 dB(A) festgeschrieben werden. Aufgrund der Messserien kann der Wert 51 dB(A) als gesichert gelten, wenn Gleise mit UJC-60 Schienen, Betonschwellen und Schotterbett auf gutem Unterbau vorhanden sind. Ziel der Studie, die im Rahmen der Beratung zur Schall 03 zu umfangreichen Messungen gefuehrt hat, ist es, weitere Daten ueber ortsspezifische Laermabstrahlungen anderer Oberbauformen zu sammeln und die in 5,1 bis 5,5 genannten Einfluesse der Fahrzeugarten, Bremsbauarten, Zuglaengen, Geschwindigkeiten und Fahrbahnarten durch Messungen statistisch abzusichern oder fortzuschreiben.
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet. ## Attribute - `KREIS` – Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet (mögliche Werte: `Dithmarschen`, `Kiel`, `Lübeck`, `Nordfriesland`, `Hzgt.Lauenburg`, `Ostholstein`, `Plön`, `Pinneberg`, `Rendsburg-Eckernförde`, `Segeberg`, `Schleswig-Flensburg`, `Steinburg`, `Stormarn`) - `GEMEINDE` – Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `TYP` – Bezeichnung des Anlagentyps - `HERSTELLER` – Herstellerfirma - `NABENHOEHE` – Nabenhöhe in Metern - `ROTORDURCHMESSER` – Rotordurchmesser in Metern - `SCHALLLEISTUNGSPEGEL` – keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `LEISTUNG` – Leistungsangabe der Anlage - `LEISTUNGSBEZUG` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `OSTWERT_32` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position (mit Zonenkennung) - `OSTWERT` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `NORDWERT` – Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `GEMARKUNG` – Nummer und Name der Gemarkung, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `FLUR` – Nummer der Flur, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet. Wenn eine Anlage auf der Grenze zwischen zwei Flurstücken liegt, erfolgt die Angabe in der Form '3, 5'. Liegt die Anlage auf der Grenze der Flur, dann sind die Einträge wie folgt: Flur = '1 (4)' und Flurstück = '10 (8)'. Das bedeutet dann, die Anlage liegt auf dem Flurstück 10 der Flur 1 und auf dem Flurstück 8 der Flur 4. - `FLURSTUECK` – Nummer des Flurstücks, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `GENEHMIGT_AM` – Datum der Genehmigung, Format %d.%m.%Y - `INBETRIEBNAHME` – Datum der Inbetriebnahme, Format %d.%m.%Y - `STATUS` – Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: in Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Gen.Verf. = im Genehmigungsverfahren (mögliche Werte: `im Gen.Verf.`, `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`) - `BST_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `ANL_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `AKTENZEICHEN` – Aktenzeichen - `DATENDATUM` – Datendatum, Format %d.%m.%Y - `DATENQUELLE` – Datenquelle Die Felder `BST_NR` und `ANL_NR` bilden zusammen einen eindeutigen Identifikator. [Link zur detaillierten Schema-Beschreibung](https://schema.odi.schleswig-holstein.de/schemas/8569)
Kreis Lippe - Der Landrat Datum: 25.08.2026 Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0026/26/1.6.2 (LA-11) Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die Windpark Lückhausen GmbH & Co. KG, Marienstraße 7, 41751 Viersen bean-tragt die Änderungsgenehmigung gemäß §§ 16, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Änderung der Stell-, Montage- und Wegeflächen (temporärer und dauerhafter Ausbau) sowie für die Änderung der Betriebsweise (Entfall turbu-lenzbedingter Einschränkungen in gewissen Sektoren und unter gewissen Windbe-dingungen) einer Windenergieanlage (WEA) des Typs • LA-11: Nordex N175 mit einer Nabenhöhe von 179,0 m, einem Rotorblatt-durchmesser von 175,0 m und einer Gesamthöhe von 266,0 m sowie einer Nennleistung von 6,8 MWel im Außenbereich der Stadt Lage. Durch die Genehmigung in einem vorherigen Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 b Abs. 7 Satz 3 und Abs. 8 i. V. m. § 19 BImSchG wurde der Anlagentyp von Vestas V172, Nabenhöhe 175 m, Leistung 7,2 MW auf Nordex N175 6.X, Na-benhöhe 179 m, Leistung 6,8 MW geändert (siehe Aktenz. §16b: 766.0085/25/1.6.2). Durch diese Änderung des Anlagentyps müssen die Kranstell- und Montageflächen sowie Wege und Kompensationsmaßnahmen sowie das Er-satzgeld angepasst werden. Dem Antrag liegt ein gegenüber der Genehmigung vom 22.12.2025 (Az. 766.0085/25/1.6.2) neues Gutachten zur Standorteignung von Windenergieanlagen zugrunde. Im ursprünglichen Gutachten für die § 16b BImSchG-Genehmigung der WEA war eine Abschaltung beinhaltet, die nach erfolgter Lastenrechnung gut-achterlich respektive unter Wahrung der Statik-Anforderungen herausgerechnet werden konnte. Turbulenzbedingte Einschränkungen in gewissen Sektoren und unter gewissen Windbedingungen zum Schutz von Drittwindkraftanlagen entfallen demnach für die WEA LA-11 völlig. Da das neue Gutachten zur Standorteignung somit einen Entfall eines sektorbezogenen Abschaltungserfordernisses beinhaltet, bedeutet dies, dass die WEA eine höhere Betriebszeit erreichen mag. Durch die entsprechende Änderung der Betriebsmodi der WEA erhöht sich die Betriebsdauer der WEA geringfügig; dies kann zu einer marginalen Zunahme der Emissionszeiten der WEA führen. An den maximalen Emissionswerten (z. B. Schallleistungspegel) ändert sich jedoch an den Immissionspunkten nichts, da diese durch die Genehmigung v. 22.12.2025 hinsichtlich z. B. ihrer maximal zuläs-sigen Beschallung durch die WEA begrenzt sind; es werden also z. B. die Schall-richtwerte an allen relevanten Immissionsorten im Umfeld weiterhin eingehalten. Durch die Änderung der turbulenzbedingten Abschaltung werden keine sonstigen Änderungen an der WEA vorgenommen, d.h. sowohl die Abmaße der WEA und ihrer Bestandteile inkl. Fundament als auch die Nennleistung und ihr Standort bleiben unverändert. Standort der Windenergieanlage LA-11 Stadt: Lage Gemarkung: Hardissen Flur / Flurstücke: 1 / 31/1 east (UTM): 486 831 north (UTM): 5 763 360 Aktenzeichen §4: 766.0011/24/1.6.2 Aktenzeichen §16b: 766.0085/25/1.6.2 Aktenzeichen §16: 766.0026/26/1.6.2 Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsvorbehalt nach § 16 BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorha-ben im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprü-fung zu prüfen ist, ob die Änderungen zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Nach Prüfung des Sachverhaltes unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbe-hörde sowie nach Prüfung der relevanten Antragsunterlagen (Gutachten zur Stan-dorteignung von Windenergieanlagen) wurde festgestellt und entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umwelt-auswirkungen nach den in der Anlage 3 des UVPG genannten Schutzkriterien nicht zu erwarten sind. Die hier in Frage kommenden Umweltauswirkungen führen zu keiner UVP-Pflicht. Weitere Auswirkungen auf Schutzgüter des UVPG sind nicht ersichtlich. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Zudem wird die Entscheidung über das länderübergreifende UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de bekannt gemacht. Dieser Text ist auch auf der Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php (Immissionsschutz Umweltverträglichkeitsprüfung (Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG (UVP-Vorprüfung))) abrufbar.
Schallleistungspegel von Windenergieanlagen im 5 km Umkreis von Idenheim und Idesheim sowie Informationen zu Vorbescheiden und durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet. ## Attribute - `KREIS` – Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet (mögliche Werte: `Dithmarschen`, `Kiel`, `Lübeck`, `Nordfriesland`, `Hzgt.Lauenburg`, `Ostholstein`, `Plön`, `Pinneberg`, `Rendsburg-Eckernförde`, `Segeberg`, `Schleswig-Flensburg`, `Steinburg`, `Stormarn`) - `GEMEINDE` – Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `TYP` – Bezeichnung des Anlagentyps - `HERSTELLER` – Herstellerfirma - `NABENHOEHE` – Nabenhöhe in Metern - `ROTORDURCHMESSER` – Rotordurchmesser in Metern - `SCHALLLEISTUNGSPEGEL` – keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `LEISTUNG` – Leistungsangabe der Anlage - `LEISTUNGSBEZUG` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `OSTWERT_32` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position (mit Zonenkennung) - `OSTWERT` – Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `NORDWERT` – Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `GEMARKUNG` – Nummer und Name der Gemarkung, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `FLUR` – Nummer der Flur, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet. Wenn eine Anlage auf der Grenze zwischen zwei Flurstücken liegt, erfolgt die Angabe in der Form '3, 5'. Liegt die Anlage auf der Grenze der Flur, dann sind die Einträge wie folgt: Flur = '1 (4)' und Flurstück = '10 (8)'. Das bedeutet dann, die Anlage liegt auf dem Flurstück 10 der Flur 1 und auf dem Flurstück 8 der Flur 4. - `FLURSTUECK` – Nummer des Flurstücks, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `GENEHMIGT_AM` – Datum der Genehmigung, Format %d.%m.%Y - `INBETRIEBNAHME` – Datum der Inbetriebnahme, Format %d.%m.%Y - `STATUS` – Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: in Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Gen.Verf. = im Genehmigungsverfahren (mögliche Werte: `im Gen.Verf.`, `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`) - `BST_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `ANL_NR` – Identifizierungsangabe der Anlage - `AKTENZEICHEN` – Aktenzeichen - `DATENDATUM` – Datendatum, Format %d.%m.%Y - `DATENQUELLE` – Datenquelle Die Felder `BST_NR` und `ANL_NR` bilden zusammen einen eindeutigen Identifikator. [Link zur detaillierten Schema-Beschreibung](https://schema.odi.schleswig-holstein.de/schemas/8569)
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet.
Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. Wegen geringerer Vibrationen an den Handgriffen ist zudem bei baulich vergleichbaren Laubbläsern die Arbeit mit eine elektrisch betriebenem Gerät gegenüber dem mit einem Verbrennungsmotor deutlich angenehmer. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Rechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz eines Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. Weitere Informationen zum Thema Lärm im Alltag: https://www.umgebungslaerm.nrw.de/ zurück
Dieser Datensatz enthält Daten und Standorte von genehmigungspflichtigen Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Im Landesportal sind weitere Informationen zum Thema [Windenergie](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie/windenergie_node.html) zu finden. ## Hinweise zur Veröffentlichung der Winddaten Schleswig-Holstein Die Winddaten werden mindestens halbjährlich aktualisiert. Grundlage der Darstellung sind die Daten, die im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes dem Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen sind. Die Tabelle führt Anlagen und deren mögliche Leistungen auf und unterscheidet dabei zwischen drei Status - bereits in Betrieb - bereits genehmigt aber noch nicht in Betrieb genommen - noch im Genehmigungsverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagenanzahl Abweichungen zu weiteren, insbesondere bundesweiten Erhebungen, aufweisen kann. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Kreis` - Name des Kreises, auf dessen Gebiet sich die Anlage befindet - `Gemeinde` - Name der Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Anlage befindet - `Typ` - Bezeichnung des Anlagentyps - `Hersteller` - Herstellerfirma - `Nabenhöhe` - Nabenhöhe in Metern – Dezimaltrenner ist Komma - `Rotordurchmesser` - Rotordurchmesser in Metern - Dezimaltrenner ist Komma - `Schallleistungspegel` - keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten, es handelt sich um genehmigte Werte, Feld enthält neben der Zahl auch den Einheitentext - `Leistung` - Leistungsangabe der Anlage (Dezimaltrennzeichen ist Punkt) - `Leistungsbezug` – Einheit und Einheitenbezug zur Leistungszahl - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position - `Genehmigungsdatum` – Datum der Genehmigung - `Inbetriebnahme` - Datum der Inbetriebnahme - `Status` - Status der Angabe. Hier sind folgende Werte möglich: `in Betrieb`, `vor Inbetriebnahme`, `im Gen.Verf.` = im Genehmigungsverfahren - `BST_Nr` - Identifizierungsangabe - `Anl_Nr` – Identifizierungsangabe - `AKTENZEICHEN` – Identifizierungsangabe - `Datendatum` - im Format `TT.MM.JJJJ` - `Datenquelle` Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:25832 verwendet.
Nachbarschaft ist ein wertvolles Gut, und Lärm ist erfahrungsgemäß häufig die Ursache für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wenn Sie als Bauherr/in beabsichtigen, z. B. ein Mini-Blockheizkraftwerk, eine Klimaanlage, eine Luft-Wärmepumpe oder eine andere haustechnische Anlage, die eine Lärmbelästigung verursachen kann zu installieren, fordern Sie von der beauftragten Firma einen Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes gemäß dem Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) . Der Leitfaden liegt in zwei Fassungen vor: Die in beiden Versionen des Leitfadens beschriebene Beurteilung kann mit dem Schallrechner für Luftwärmepumpen (interaktiver Assistent des Landes Sachsen-Anhalt) durchgeführt werden. Das Internetportal des Umweltbundesamtes So geht’s mit Wärmepumpen! stellt “Lösungen für typische Herausforderungen in Bestandsgebäuden” vor. Im Herbst sind große Mengen Laub von öffentlichen Wegen und Plätzen, aber auch von Privatgrundstücken zu beseitigen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bittet die Berlinerinnen und Berliner, auf den Einsatz von Laubbläsern und Laubsammlern zu verzichten und dem Herbstlaub mit Harke und Besen zu Leibe zu rücken. Mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Laubsammler bringen erhebliche Lärmbelästigungen mit sich. Die Schallleistungspegel der Geräte mit Verbrennungsmotoren liegen in einem Bereich zwischen 106 bis 112 dB(A). Das bedeutet, dass am Ohr des Benutzers noch Pegel um 100 dB(A) und im Abstand von 10 Metern noch Pegel um 80 dB(A) zu erwarten sind. Diese hohen Pegel belästigen nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner erheblich, sie können bei den Benutzerinnen und Benutzern selbst Gehörschäden verursachen. Mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser und Laubsammler stoßen auch Abgase aus. Hierbei werden Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid freigesetzt. Inzwischen gibt es leistungsstarke batteriebetriebene Laubbläser und Laubsammler, die deutlich geringere Geräuschemissionen und keine Abgase verursachen. Wenn es ein Laubbläser sein muss, empfehlen wir die batteriebetriebene Version. Der Einsatz von Laubbläsern führt zu einer Verwirbelung von Bodenpartikeln und damit auch von Bakterien, Pilzen und Sporen. Der entstehende Staub kann Krankheitserreger und Allergene enthalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unrat und Fäkalien (wie zum Beispiel Hundekot) enthalten sind. Auch der Einsatz von Laubsammlern kann solche Effekte hervorgerufen. Auf unbefestigten Flächen können solche Geräte die Bodenfunktion empfindlich stören, da die ökologisch wichtige Streuschicht reduziert beziehungsweise beseitigt wird. Sollte sich der Einsatz von Laubbläsern und Laubsammlern nicht vermeiden lassen, so sind die Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) zu beachten. Danach ist die Einsatz von Laubbläsern in Berlin nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Eine Übersicht über zeitliche Regelungen der 32. BImSchV und des LImSchG Bln bietet ein von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erarbeitetes Schaubild: Das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes kann von diesen Regelungen im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Beim Einsatz der betreffenden Geräte sollte eine Schutzausrüstung getragen werden. Hierzu gehören insbesondere ein Gehörschutz , eine Schutzbrille und ein Staubschutz . Laubbläser und Laubsammler sind darüber hinaus auch nicht für zweckfremde Reinigungsarbeiten, wie zum Beispiel die Beseitigung von Kleinabfällen, Schnee oder Streugut, zu verwenden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 119 |
| Land | 69 |
| Wissenschaft | 25 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 95 |
| Text | 16 |
| Umweltprüfung | 41 |
| unbekannt | 28 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 77 |
| Offen | 103 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 171 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 5 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 69 |
| Keine | 104 |
| Webseite | 16 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 75 |
| Lebewesen und Lebensräume | 134 |
| Luft | 113 |
| Mensch und Umwelt | 179 |
| Wasser | 68 |
| Weitere | 180 |