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Vorsitz der Programmleitung des Forschungsverbundes Leiser Verkehr

Einfluss von Schall auf Meeresökosysteme durch Offshore-Windenergieerzeugung, Vorhaben: Modellierungsbasierte Vorhersage von Unterwasserlärmbelastung der Offshore-Windenergieerzeugung auf regionaler Ebene

WF 3200 Lokaler Immissionsschutzwald

Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen.

Noise - Road Traffic Lden (2002/49/EC) - Germany, 2017

This dataset includes a road traffic noise indicator mapped according to the European Noise Directive (2002/49/EC). The indicator, Lden (Day-Evening-Night Level), describes the equivalent sound pressure level of a 24-hour period, with separate values for daytime, evening, and nighttime periods and is commonly used in environmental noise assessments to evaluate the impact of noise sources on human health and well-being. The input data, simulated noise levels provided as shapefiles by the federal states of Germany, were cleansed and harmonized prior rasterizing them to 10 x 10m.

Dessau-Ro%C3%9Flau_L%C3%A4rmaktionsplan_mit_Karte_rG.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Dessau-Roßlau BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Dessau-Roßlau Gemeinde 15001000 Amt für Umwelt- und Naturschutz Zerbster Straße 4 06844 Dessau-Roßlau umweltamt@dessau-rosslau.de www.dessau-rosslau.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau leben derzeit ca. 79.500 Einwohner. Die wesentlichen Quellen des Verkehrslärms sind die Bundesautobahn A 9, die Bundesstraßen B 184, B 185 und B 187 sowie die innerörtlichen Gemeindestraßen. Die Stadt Dessau-Roßlau hat die 4. Stufe der Lärmkartierung für den Straßenverkehr 2023 aktualisert und im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://verwaltung.dessau-rosslau.de/stadtentwicklung-und-umwelt/natur-und-umwelt/luft-laerm-energie/laerm.html Für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung wurden alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr berücksichtigt, d. h. sowohl die kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen als auch freiwillig die Gemeidestraßen mit einem solchen Verkehrsaufkommen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im Jahr 2023 die Lärmkartierung für die durch Dessau-Roßlau führende kartierungspflichtige Eisenbahnstrecke mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr erstellt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Haupteisenbahnstrecken kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/Haupteisenbahnstrecken/st/st_node. html. Die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken erfolgt zentral durch das EBA. Weitere Informationen dazu sowie der Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken können unter https://www.laermaktionsplanung-schiene.de eingesehen werden. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansnein Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansja vom: 24.07.2018 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden, enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Eine Übersicht zu den national geltenden Lärmgrenzwerten ist ebenfalls im Anhang 1 zu finden. Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die Grenzwerte für die Lärmindizes LDEN > 65 dB(A) und LNight >55 dB(A) werden analog zu den Auslösewerten der vorherigen Stufen der Lärmaktionsplanung festgelegt. Diese liegen in der Größenordnung der maßgebenden Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV für Mischgebiete. Eine Absenkung dieser Grenzwerte ist nicht begründbar, da keine anspruchsvolleren Anforderungen für eine Lärmsanierung von Bestandsstraßen als für den Bau neuer Verkehrswege gestellt werden können. Zudem sind auf zahlreichen Bestandsstraßen (noch) im nenneswerten Umfang Lärmbetroffenheiten mit Belastungspegeln > 65 dB(A) zu verzeichnen, welche vor einer Absenkung des Grenzwertes zunächst deutlich verringert werden sollten. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 4.513 >50-54 3.489 >55-59 4.133>60-64 3.539>65-69 2.616>70-74 270 >55-59 3.086>60-64 386>65-69 8>70 0 >75 2 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 65 - 74 62 5.000 3 1 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl >75 18 1.400 0 0 3 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Herzkrankheiten Anzahl Fälle starker Belästigung 3 Fälle starker Schlafstörung 1.827 433 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 1.300 >50-54 669 >55-59 880>60-64 130>65-69 44>70-74 3 > 55-59 99>60-64 17>65-69 1>70 >75 0 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 5,2 503 1 0 65 - 74 0,97 22 0 0 >75 <0,01 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle starker Belästigung 160 Fälle starker Schlafstörung 68 Seite 3

Ballungsraum 2022

Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.

Führung der Geschäftsstelle für den Forschungsverbund Leiser Verkehr

Laerm von Windkraftanlagen

Wirksamkeit von Absorberelementen in der Fleischverarbeitung

Zielsetzung: In der fleischverarbeitenden Industrie ergeben sich für die Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen hohe Lärmbelastungen, z. B. im Schlachtbetrieb, an Kuttern, Clippern und Peelern. Selbst in Betrieben mit modernsten Maschinen nach dem Stand der Technik entstehen gehörgefährdende Lärmbelastungen. Da die Arbeitsräume in der Regel allseitig stark reflektierende Raumbegrenzungsflächen aufweisen, sollten sich hier durch raumakustisch wirksame Maßnahmen deutliche Pegelminderungen erreichen lassen, z. B. durch eine schallabsorbierende Belegung der Deckenfläche und ggf. von Wandflächen. Aus hygienischen Gründen kommen allerdings keine offenporigen Schallabsorber aus künstlichen Mineralfasern oder Schaumstoff in Betracht. Alle Materialien müssen sich mit Laugen schäumend reinigen und mit dem Hochdruckreiniger abspritzen lassen. Seit wenigen Jahren gibt es sogenannte mikroperforierte Schallabsorber, die sich z. B. aus Edelstahl, Acrylglas oder PVC herstellen lassen und eine entsprechende Reinigung erlauben. Die akustische Wirksamkeit dieser Materialien beruht darauf, dass der Luftschall bei Durchgang durch das perforierte Material mit vielen winzig kleinen Löchern von z. B. 0,1 bis 1 mm Durchmesser eine Dämpfung erfährt (viskose Reibung in den Löchern) und die Schallenergie in Wärme umgewandelt wird. Die mit diesem Material erreichbaren Lärmminderungserfolge sollen für den Bereich der Fleischwirtschaft untersucht werden. Neben den hier zunächst zu betrachtenden akustischen Aspekten sind dabei auch Fragen der Hygiene aufzugreifen, was in einem separaten Projekt des BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wird. Aktivitäten/Methoden: Da die Wirksamkeit von mikroperforierten Schallabsorbern von den geometrischen Parametern, wie Durchmesser und Anzahl der Bohrungen und dem Abstand zur Decke bzw. Wand abhängt, sollten sie gezielt für den Anwendungsfall ausgewählt werden. Deshalb ist im ersten Schritt der Untersuchung die akustische Situation in den betrachteten fleischverarbeitenden Betrieben zu analysieren. Dabei können größtenteils vorhandene Messdaten der Fleischerei-Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die Materialhersteller sollten über die entsprechenden akustischen Eigenschaften der Materialien verfügen, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen. Damit lassen sich dann die erreichbaren Lärmminderungserfolge für einzelne Fleischereibetriebe berechnen. Sollten sich nach diesen Prognoserechnungen ausreichende Lärmminderungserfolge von mindestens 2 dB(A) ergeben, soll die Eignung der mikroperforierten Schallabsorber in einem Folgeprojekt in der betrieblichen Praxis untersucht werden. Dabei sind dann neben der akustischen Wirksamkeit auch Fragen der Hygiene zu untersuchen.

Schallemissionen von Schienenwegen

Der Grundwert-Emissionspegel wird in der Schall 03 fuer einen Normzug mit 51 dB(A) angegeben. Urspruenglich sollte er mit 48 dB(A) festgeschrieben werden. Aufgrund der Messserien kann der Wert 51 dB(A) als gesichert gelten, wenn Gleise mit UJC-60 Schienen, Betonschwellen und Schotterbett auf gutem Unterbau vorhanden sind. Ziel der Studie, die im Rahmen der Beratung zur Schall 03 zu umfangreichen Messungen gefuehrt hat, ist es, weitere Daten ueber ortsspezifische Laermabstrahlungen anderer Oberbauformen zu sammeln und die in 5,1 bis 5,5 genannten Einfluesse der Fahrzeugarten, Bremsbauarten, Zuglaengen, Geschwindigkeiten und Fahrbahnarten durch Messungen statistisch abzusichern oder fortzuschreiben.

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