Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen.
Das Projekt "Führung der Geschäftsstelle für den Forschungsverbund Leiser Verkehr" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Antriebstechnik.
Das Projekt "Laerm von Windkraftanlagen" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Fakultät Elektrotechnik, Institut für Technische Akustik.
Das Projekt "Vorsitz der Programmleitung des Forschungsverbundes Leiser Verkehr" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Antriebstechnik.
Im Rahmen der Lärmkartierung werden Lärmkarten getrennt für die verschiedenen Lärmarten Schienen-, Straßen- und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm besonders relevanter Anlagen, einschließlich Hafenlärm, erstellt. In Ballungsräumen werden neben den Hauptlärmquellen auch sonstige Lärmquellen gemäß § 4 (1) Nr. 1-5 34. BImSchV kartiert, soweit sie erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Die Darstellung der Gesamtbelastung aller einwirkenden Geräuschquellen wird dort nicht gefordert.
Das Projekt "Wirksamkeit von Absorberelementen in der Fleischverarbeitung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Fleischerei-Berufsgenossenschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.Zielsetzung: In der fleischverarbeitenden Industrie ergeben sich für die Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen hohe Lärmbelastungen, z. B. im Schlachtbetrieb, an Kuttern, Clippern und Peelern. Selbst in Betrieben mit modernsten Maschinen nach dem Stand der Technik entstehen gehörgefährdende Lärmbelastungen. Da die Arbeitsräume in der Regel allseitig stark reflektierende Raumbegrenzungsflächen aufweisen, sollten sich hier durch raumakustisch wirksame Maßnahmen deutliche Pegelminderungen erreichen lassen, z. B. durch eine schallabsorbierende Belegung der Deckenfläche und ggf. von Wandflächen. Aus hygienischen Gründen kommen allerdings keine offenporigen Schallabsorber aus künstlichen Mineralfasern oder Schaumstoff in Betracht. Alle Materialien müssen sich mit Laugen schäumend reinigen und mit dem Hochdruckreiniger abspritzen lassen. Seit wenigen Jahren gibt es sogenannte mikroperforierte Schallabsorber, die sich z. B. aus Edelstahl, Acrylglas oder PVC herstellen lassen und eine entsprechende Reinigung erlauben. Die akustische Wirksamkeit dieser Materialien beruht darauf, dass der Luftschall bei Durchgang durch das perforierte Material mit vielen winzig kleinen Löchern von z. B. 0,1 bis 1 mm Durchmesser eine Dämpfung erfährt (viskose Reibung in den Löchern) und die Schallenergie in Wärme umgewandelt wird. Die mit diesem Material erreichbaren Lärmminderungserfolge sollen für den Bereich der Fleischwirtschaft untersucht werden. Neben den hier zunächst zu betrachtenden akustischen Aspekten sind dabei auch Fragen der Hygiene aufzugreifen, was in einem separaten Projekt des BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wird. Aktivitäten/Methoden: Da die Wirksamkeit von mikroperforierten Schallabsorbern von den geometrischen Parametern, wie Durchmesser und Anzahl der Bohrungen und dem Abstand zur Decke bzw. Wand abhängt, sollten sie gezielt für den Anwendungsfall ausgewählt werden. Deshalb ist im ersten Schritt der Untersuchung die akustische Situation in den betrachteten fleischverarbeitenden Betrieben zu analysieren. Dabei können größtenteils vorhandene Messdaten der Fleischerei-Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die Materialhersteller sollten über die entsprechenden akustischen Eigenschaften der Materialien verfügen, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen. Damit lassen sich dann die erreichbaren Lärmminderungserfolge für einzelne Fleischereibetriebe berechnen. Sollten sich nach diesen Prognoserechnungen ausreichende Lärmminderungserfolge von mindestens 2 dB(A) ergeben, soll die Eignung der mikroperforierten Schallabsorber in einem Folgeprojekt in der betrieblichen Praxis untersucht werden. Dabei sind dann neben der akustischen Wirksamkeit auch Fragen der Hygiene zu untersuchen.
Das Projekt "FH-Kooperativ 1-2020: Schalltechnische Planungsgrundlagen für Rohrleitungen und Befestigungselemente" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Technik Stuttgart, Zentrum für akustische und thermische Bauphysik.
Das Projekt "Schallemissionen von Schienenwegen" wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz.Der Grundwert-Emissionspegel wird in der Schall 03 fuer einen Normzug mit 51 dB(A) angegeben. Urspruenglich sollte er mit 48 dB(A) festgeschrieben werden. Aufgrund der Messserien kann der Wert 51 dB(A) als gesichert gelten, wenn Gleise mit UJC-60 Schienen, Betonschwellen und Schotterbett auf gutem Unterbau vorhanden sind. Ziel der Studie, die im Rahmen der Beratung zur Schall 03 zu umfangreichen Messungen gefuehrt hat, ist es, weitere Daten ueber ortsspezifische Laermabstrahlungen anderer Oberbauformen zu sammeln und die in 5,1 bis 5,5 genannten Einfluesse der Fahrzeugarten, Bremsbauarten, Zuglaengen, Geschwindigkeiten und Fahrbahnarten durch Messungen statistisch abzusichern oder fortzuschreiben.
Das Projekt "Untersuchungen ueber Schallentstehungen und Schallausbreitung bei verschiedenen Anlagen der petrochemischen Industrie" wird/wurde ausgeführt durch: Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Das Projekt "Analyse rechtlicher und administrativer Aspekte des Straßenverkehrslärms" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Gemäß der Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes fühlten sich im Jahr 2018 75% aller befragten Bürgerinnen und Bürger durch Straßenverkehrslärm belästigt. Etablierte Instrumente und Maßnahmen haben sich als weitgehend untauglich im Kampf beispielsweise gegen den Motorradlärm, d.h. gegen das 'Geschäftsmodell Lärm', erwiesen. Zudem fehlt Betroffenen meist die Kenntnis über Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Gegebenheiten. In diesem Vorhaben sollen durch eine qualitative Analyse rechtlicher und administrativer Aspekte effektive Maßnahmen zum Schutz gegen Straßenverkehrslärm ermittelt werden. Dabei soll auch die mögliche Einführung einer Geräuschplakette geprüft und durch Lärmwirkungsuntersuchungen an stark von lauten Fahrzeugen belasteten Strecken untermauert werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche rechtlichen Schritte und Rahmenbedingungen für eine Einführung einer Geräuschplakette auf nationaler Ebene notwendig sind. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm weiterzuentwickeln und zudem den Betroffenen eine umfassende und adressatengerechte Hilfestellung zum Schutz vor dieser Lärmquelle zu geben.
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