Ziel: Schalldaemmende Wandelemente (wie Trennwaende und Raumteiler, ferner Kapselungen von lauten Maschinen, sowie Fensterelemente, bestehend aus Fenster, Tuer, Luefter, Rollkasten) mit einem preiswerten Schalldaemmwert, das heisst optimales dB/Preis-Verhaeltnis. Der Nachteil der handelsueblichen Elemente ist ihr hoher Preis, ferner keine Abstimmung zwischen den Teilelementen, so dass 'schwache' und 'starke' Elemente nebeneinander eingesetzt werden. Die Fahrerkabinen von LKW und Baumaschinen sind nicht ausreichend vom Motor und Getriebe schallisoliert. Vorliegende Ergebnisse: Preiswerter Schallschutz mit neuen Rolladen-Fenster-Elementen.
Der Bundesregierung beabsichtigt den Wohnungsbau in Städten zu forcieren und Anreize für mehr Wohnungen zu schaffen. Wohnungsbauplanung gilt als gelungen, wenn sich Menschen in ihrer Wohnung wohl fühlen. Für die dauerhafte Erhaltung der Gesundheit der Menschen ist es wichtig, dass beim Neubau oder einer Gebäudesanierung Fenster eingebaut werden, die verschiedenen Umweltschutzanforderungen genügen. Hierzu gehören insbesondere ein guter Wärmeschutz und ruhige Wohnverhältnisse. In diesem Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, inwieweit diese Anforderungen im Wohnungsbestand bereits erfüllt sind und welche Entwicklungspotentiale bestehen. Ziel ist es, gesunde Wohnverhältnisse im Wohnungsbau sicherzustellen und Synergieeffekte zwischen Schall- und Wärmeschutz zu nutzen. Hierzu sind zunächst Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse unter gesundheitlichen, rechtlichen und sozialen Aspekten zu definieren. Darauf aufbauend ist eine Befragung über die Zufriedenheit der Wohnverhältnisse in deutschen Städten vorzunehmen. Dabei ist der demografische Wandel und die unterschiedliche wirtschaftliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Anschließend soll an ausgewählten Beispielfällen die Qualität und Wirkung des Schallschutzes gegen Außen- und Nachbarschaftslärm sowie der Wärmeschutz bei Neu- und Altbauten analysiert werden. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse sind Handlungsempfehlungen für gesunde Wohnverhältnisse zu erarbeiten.
Die Normen DIN 4108 'Waermeschutz im Hochbau' und DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau' werden zur Zeit von verschiedenen Arbeitsausschuessen des Normenausschusses Bauwesen im DIN Deutsches Institut fuer Normung e.V. ueberarbeitet. Durch eine umfassende Auswertung von vorliegenden Forschungsberichten soll sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse aus der Bauforschung der letzten Jahre - soweit geeignet - in den Neufassungen der Normen beruecksichtigt und somit der Praxis zugefuehrt werden. Als Schwerpunkte dieser Forschungsarbeit, die in Fortfuehrung eines bereits im Zeitraum Juli 1975 bis Mai 1977 durchgefuehrten Forschungsvorhabens aufgegriffen worden sind, werden folgende Themen behandelt: Beim Waermeschutz: 1. Waermeleitfaehigkeit von Bau- und Daemmstoffen; 2. Feuchtigkeit und Waermeleitfaehigkeit; 3. Waermebruecken; 4. Thermische Beanspruchung von Bauteilen; 5. Raumklima; beim Schallschutz: 1. Schall-Laengsleitung leichter Bauteile; 2. Schalldaemmung zweischaliger Bauteile; 3. Einfluss des Verputzes auf die Luftschalldaemmung von Bauteilen 4. Schallschutz bei haustechnischen Anlagen 5. Erhoehter Schallschutz; 6. Schalldaemmung von Fenstern.
Ist aktuell eine Förderung für Schallschutzfenster in der Külzer Str. in 12169 Berlin Stieglitz möglich?
Die Firma Große Heide GmbH & Co. KG, Wessendorfer Weg 27, 46286 Dorsten hat die we-
sentliche Änderung von einer Windenergieanlage (WEA 2) vom Typ GE 5.5 - 158 mit einer
Leistung von 5.500 kW beantragt.
Gegenstand des Antrages ist die formelle Anpassung der Nebenbestimmungen zum Schallschutz.
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die baulichen Dimensionen der WEA sowie
auf den Schattenwurf und die Schallimmissionen zur Folge.
Für die Änderung hat die Große Heide GmbH & Co. KG am 07.11.2024 ein Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Im Vorfeld ist ermittelt worden, ob für das Vorhaben, gemäß § 7 in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 1.6.2 UVPG, eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Dazu wurde gemäß § 5 und § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt und die einschlägigen Kriterien gemäß Anlage 3 des UVPG zugrunde gelegt.
Unter Berücksichtigung der eingereichten Unterlagen, Gutachten und den Stellungnahmen der
beteiligten Fachbehörden sowie eigener Unterlagen bleibt festzustellen, dass das Vorhaben
keine erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hat.
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