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Entwicklung von preiswerten, schalldaemmenden Wandelementen (Fensterelemente, Trennwaende, Maschinenkapselungen)

Ziel: Schalldaemmende Wandelemente (wie Trennwaende und Raumteiler, ferner Kapselungen von lauten Maschinen, sowie Fensterelemente, bestehend aus Fenster, Tuer, Luefter, Rollkasten) mit einem preiswerten Schalldaemmwert, das heisst optimales dB/Preis-Verhaeltnis. Der Nachteil der handelsueblichen Elemente ist ihr hoher Preis, ferner keine Abstimmung zwischen den Teilelementen, so dass 'schwache' und 'starke' Elemente nebeneinander eingesetzt werden. Die Fahrerkabinen von LKW und Baumaschinen sind nicht ausreichend vom Motor und Getriebe schallisoliert. Vorliegende Ergebnisse: Preiswerter Schallschutz mit neuen Rolladen-Fenster-Elementen.

Lärmminderung im Baubetrieb

Wirtschaftliches Bauen ist essenziell, jedoch verursachen Baumaschinen oft störenden Lärm. Diese Broschüre fasst die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben „Lärmarmes Bauen - Ermittlung, Beurteilung und Minderung von Geräuschemissionen typischer Baumaschinen und -verfahren zur allgemeinen Förderung des lärmarmen Baubetriebs“ zusammen, welches darauf abzielte Baumaschinen und -verfahren zu identifizieren, die einen lärmreduzierten Baubetrieb ermöglichen. Dies beinhaltete auch Instrumente zur Lärmminderung, wie Schallschutzmaßnahmen und zielorientierte Planung. Über eine umfassende Literaturrecherche und Baustellenbesuche wurden relevante Maschinen und Verfahren analysiert. Es zeigte sich, dass lärmreduziertes Bauen meist durch sorgfältige Planung der Abläufe erreicht wird. Die Ergebnisse wurden in das digitale Standardleistungsbuch-Bau (STLB-Bau) integriert, um die Ausschreibung lärmreduzierter Baustellen zu fördern. Veröffentlicht in Broschüren.

Strategische Lärmkarten (§ 47c BImSchG) Hamburg

Berechnungen und Kartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und nach 34. BImSchV für den Ballungsraum Hamburg für den Straßen- und Schienenverkehr sowie den Fluglärm. Die Karten "Straßenverkehr Lden/Lnight ", "Schienenverkehr Lden/Lnight" und "Flugverkehr Lden/Lnight" sind nicht geeignet zum Schallschutznachweis nach DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau'.

La-RoRoII - Entwicklung eines aktiven Systems zur Minimierung der Lärmemissionen durch tonale Schallquellen beim RoRo-Umschlag sowie durch technische Anlagen auf dem Hafengelände, Teilvorhaben: Funktionsnachweis und Konzeptentwicklung für die Etablierung von ANC-Systemen als Schallschutzmaßnahme

Anwendung der geänderten LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen vom 30.06.0217 in Rheinland-Pfalz

Schreiben an die SGDen zur Anwendung der geänderten LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen vom 30.06.2017 im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

Auswertung von Forschungsergebnissen fuer DIN 4108 und DIN 4109

Die Normen DIN 4108 'Waermeschutz im Hochbau' und DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau' werden zur Zeit von verschiedenen Arbeitsausschuessen des Normenausschusses Bauwesen im DIN Deutsches Institut fuer Normung e.V. ueberarbeitet. Durch eine umfassende Auswertung von vorliegenden Forschungsberichten soll sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse aus der Bauforschung der letzten Jahre - soweit geeignet - in den Neufassungen der Normen beruecksichtigt und somit der Praxis zugefuehrt werden. Als Schwerpunkte dieser Forschungsarbeit, die in Fortfuehrung eines bereits im Zeitraum Juli 1975 bis Mai 1977 durchgefuehrten Forschungsvorhabens aufgegriffen worden sind, werden folgende Themen behandelt: Beim Waermeschutz: 1. Waermeleitfaehigkeit von Bau- und Daemmstoffen; 2. Feuchtigkeit und Waermeleitfaehigkeit; 3. Waermebruecken; 4. Thermische Beanspruchung von Bauteilen; 5. Raumklima; beim Schallschutz: 1. Schall-Laengsleitung leichter Bauteile; 2. Schalldaemmung zweischaliger Bauteile; 3. Einfluss des Verputzes auf die Luftschalldaemmung von Bauteilen 4. Schallschutz bei haustechnischen Anlagen 5. Erhoehter Schallschutz; 6. Schalldaemmung von Fenstern.

Schallausbreitung in schallharten und bedaempften Kanaelen. Laermminderung durch Schallschutzschirme

Aufgrund verschaerfter Laermschutzbestimmungen fuer Flugzeuge ist die DFVLR bemueht, durch wissenschaftliche Untersuchungen wirksame Verfahren zur Laermverminderung zu entwickeln. Eine haeufig angewandte Methode ist die Auskleidung mit schallabsorbierendem Material oder die Verwendung schallabschirmender Kulissen. In durchstroemten Kanaelen werden schallabsorbierende Auskleidungen in Form sogenannter Helmholtzresonatoren meist mehrschichtig oder mehrteilig in Zusammenarbeit mit der DFVLR Goettingen und laermmindernde Kulissen in Form helikaler Flaechen untersucht. Ziel der Untersuchungen ist, Vorschlaege fuer optimale Vorrichtungen zur Schalldaempfung in Triebwerksein- und Auslasskanaelen sowie Heizungs- und Klimaanlagen zu entwickeln. Zusaetzlich sollen Untersuchungen der Wirksamkeit von Schallschutzschirmen zeigen, ob und auf welche Weise deren Anwendung auf Flughaefen sinnvoll ist.

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Optimierung der BNB-Kriteriensteckbriefe Schallschutz und Akustischer Komfort

Im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen sollen die vorhandenen Kriteriensteckbriefe für Schallschutz und akustischen Komfort für Büro-, Unterrichts- und Laborgebäude auf Basis der normativen und arbeitsschutzrechtlichen Festlegungen und Empfehlungen inhaltlich aktualisiert werden. Bei der Festlegung der Bewertungsanforderungen erfolgt eine Abwägung zwischen Komfort- und Gesundheit, anerkannten Regeln der Technik und ökonomischer Umsetzbarkeit. Ausgangslage: Das BMUB hat für Bundesgebäude verbindliche Qualitätsvorgaben an ganzheitlich optimierte Gebäude im Leitfaden Nachhaltiges Bauen und im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) festgelegt. Seit Oktober 2013 ist das Bewertungssystem BNB verpflichtend für die Planung und Realisierung von Gebäuden des Bundes anzuwenden. Im Bewertungssystem wurden auch konkrete Ansätze zum Schallschutz und raumakustischen Komfort formuliert. Im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Evaluierung und Harmonisierung des Bewertungssystems (BNB Version 2015) wurden die Anforderungen an den Schallschutz und den raumakustischen Komfort an die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf weiterentwickelte Normen und Richtlinien angepasst. Diese Anpassung ist jedoch noch nicht vollständig erfolgt, da beispielweise die Fortschreibung der DIN 4109 und der VDI 2569 noch nicht abgeschlossen war. Daher ist eine weitere inhaltliche Aktualisierung unter Einbeziehung der fortgeschriebenen DIN 4109 und VDI 2569 notwendig. Ziel: Ziel des Projektes ist die inhaltliche Aktualisierung der BNB Kriteriensteckbriefe für Schallschutz und akustischen Komfort bei Büro-, Unterrichts- und Laborgebäuden unter Einbeziehung der fortgeschriebenen DIN 4109 und VDI 2569. Es wird ein realistisches und praktikables Bewertungssystem erarbeitet, mit dem die Einhaltung von Mindestanforderungen nach aktuell gültigen gesetzlichen Regeln bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik geprüft werden kann. Weiterhin ist eine abgestufte Bewertung höherer Qualitätsanforderungen vorgesehen, bei der eine Abwägung zwischen Komfort und Gesundheit, Regeln der Technik sowie ökonomischer Umsetzbarkeit zu treffen ist. Darüber hinaus erfolgt ein Vergleich zwischen nationalen und internationalen Vorgaben bzw. Bewertungsansätzen für Bau- und Raumakustik.

Messung, Bewertung und Planung der Umweltvertraeglichkeit von Landnutzungen

Fuer die Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch technische und/oder wirtschaftliche Nutzung werden in zunehmendem Umfang im In- und Ausland Auflagen erteilt bzw. Kompensationen verlangt, welche oft auch die Planung von Alternativloesungen beinhalten. Die Beurteilung von Alternativen und die Bemessung von Auflagen oder Kompensationen erfolgt anhand von flaechenbezogenen Daten, die wesentliche Funktionen von Natur und Landschaft im jeweiligen Zusammenhang charakterisieren. Diese Daten werden nach bestimmten Inventurverfahren erhoben und sind oft auch bereits EDV-gerecht aufbereitet vorhanden. Es wird der Umgang mit solchen Landschaftsdaten (Erhebung, z.B. mit Luftbildern, Bewertung, planerische Weiterbearbeitung) angeboten.

059.00.00/25 Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in 14513 Teltow

Die Firma Danpower Energie Service GmbH, Otto-Braun-Platz 1 in 14467 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14513 Teltow, Oderstraße 25 a in der Gemarkung Teltow, Flur 18, Flurstück 204 eine BHKW-Anlage zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Energieerzeugungsanlage zur Bereitstellung von Strom und Wärme. Die Anlage besteht aus einem BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,744 MW, einem Warmwasserspeicher, einem Container mit Peripheriegeräten sowie einer Trafostation. In dem BHKW soll mit der Verbrennung von Erdgas Strom erzeugt werden, der über die vorhandene Trafostation in das öffentliche Energienetz eingespeist wird. Die entstehende Abwärme wird über einen Wärmetauscher in das Fernwärmenetz der Stadt Teltow eingespeist. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.2.3.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Antragsteller hat freiwillig Unterlagen für eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erstellt. Nach § 7 Absatz 1 UVPG wurde für das beantragte Vorhaben somit eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung sowie der geplanten Ausführung keine zusätzlichen erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Die BHKW-Anlage wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 57 a „Kanalaue an der Altstadt“ der Stadt Teltow auf einer als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche realisiert. Für das Vorhaben werden 476,82 Quadratmeter Boden überbaut und 163,58 Quadratmeter Verkehrsfläche befestigt. Die Anlage hat keine erheblichen Belastungen durch Geräusche und Luftschadstoffe zur Folge. Die Anforderungen an den Schallschutz werden erfüllt. An allen maßgeblichen Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und die im Bebauungsplan festgesetzten Schallkontingente deutlich unterschritten. Tieffrequente Lärmbelastungen sind nicht zu erwarten. Mit dem Immissionsschutzgutachten wurde der Nachweis erbracht, dass die Zusatzbelastung aller relevanten Luftschadstoffe die Irrelevanzwerte der TA Luft unterschreiten. Durch die Nachbehandlung des Abgasstroms wird gewährleistet, dass die Emissionswerte die Anforderungen der 44. BImSchV erfüllen. Durch den Anlagenbetrieb entstehen keine geruchsrelevanten Quellen. Das Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“, zu dem der Teltowkanal gehört, grenzt in etwa 50 m Entfernung nördlich an. In diesem Bereich sind empfindliche Pflanzen und Tierarten vorhaben. Der Schutzzweck dieser Gebiete wird von dem Vorhaben nicht gefährdet. Ein Eintrag von Schadstoffen in ein Gewässer oder den Boden ist durch bauliche und betriebsorganisatorische Maßnahmen ausgeschlossen. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ergeben sich durch das Vorhaben nicht. Die Prüfung ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die die Empfindlichkeit oder Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

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