Immer wieder kommt es vor, dass sich Schweinswale in der Ostsee in Stellnetzen von Fischern verfangen und ertrinken. Ein neues Warngerät hat jetzt nach mehrjährigen Versuchsreihen sehr vielversprechende Ergebnisse geliefert: Die Schweinswal-Beifänge ließen sich in der westlichen Ostsee mithilfe dieses Geräts um mehr als 80 % verringern. Im Dezember 2016 stellte das Entwicklungs- und Erprobungsteam der Firma F3 gemeinsam mit TB Conrad und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei die Ergebnisse im Schleswig-Holsteinischen Umweltministerium in Kiel vor. Das neu entwickelte, programmierbare Warngerät PAL („Porpoise ALert“) erzeugt naturgetreue Kommunikationssignale und regt die Echoortung der Tiere an. Das unterscheidet PAL von bislang eingesetzten akustischen Vergrämern, sog. Pingern, die störende Geräusche aussenden. Die PAL-Geräte wurden seit 2014 in der professionellen dänischen und deutschen Stellnetzfischerei in der westlichen Ostsee getestet. Bei jedem Versuch wurden gleichzeitig jeweils zwei gleich lange Netze ausgebracht. Nur eines war mit PAL ausgerüstet, das andere, herkömmliche Netz diente als Kontrolle. Insgesamt wurden in mehr als 900 Einsätzen 21 Schweinswale beigefangen: nur 3 in PAL-Netzen, aber 18 in den Kontrollnetzen. Die Ergebnisse zeigen, dass PAL in der Ostsee erfolgreich zur Minimierung des Schweinswalbeifangs eingesetzt werden kann.
Für den Schutz der Schweinswale beim Ausbau der Offshore-Windkraft in der Nordsee gelten neue Leitlinien. Das Bundesumweltministerium setzte das sogenannte Schallschutzkonzept zum 1. Dezember 2013 in Kraft. Ziel ist, die Schweinswale besonders in der Zeit der Aufzucht von Nachwuchs vor Lärm zu schützen, der beim Rammen der Fundamente für die Windkraftanlagen entsteht. Es wurde ein Schallschutzkonzept entwickelt, das einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft ermöglichen soll. Die Rammungen müssen demnach zeitlich so organisiert werden, dass den Schweinswalen immer ein ausreichend großer Rückzugsraum bleibt. Das Schallschutzkonzept gilt für den von Deutschland bewirtschafteten Bereich der Nordsee jenseits des Küstenmeeres. Besonderen Schutz genießt ein Gebiet vor Sylt – die Kinderstube der Schweinswale in Deutschland. Von Mai bis August werden dort besonders viele Kälber geboren und aufgezogen. Außerdem legt das Konzept Grenzwerte für die Schallbelastung der Natura 2000-Schutzgebiete in der Nordsee fest. Das Konzept soll künftig in Genehmigungsverfahren einfließen. Das Bundesamt für Naturschutz wird das Schallschutzkonzept dabei als Bewertungsmaßstab nutzen. Damit haben die Betreiber von Offshore-Windparks frühzeitig Sicherheit über die naturschutzrechtlichen Anforderungen. Das Konzept sieht zugleich einen Bestandsschutz für die bereits genehmigten Windparks vor.
„Haus 2019“ in Berlin erhält Auszeichnung für nachhaltiges Bauen Noch klingt der Name nach Zukunft: Das „Haus 2019“ – doch schon heute erfüllt das Bürogebäude des Umweltbundesamtes (UBA) die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019. Auf der Bau 2015 in München überreichte daher der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Florian Pronold, heute die Zertifizierungsurkunde für das neue Bürogebäude des UBA in Berlin-Marienfelde. „Das ‚Haus 2019‘ ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde“, so Florian Pronold bei der Übergabe der Urkunde. „Darauf können wir zu Recht stolz sein, und ich danke allen Projektbeteiligten für Ihr besonderes Engagement.“ Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie. „Mit dem ‚Haus 2019‘ setzen wir nicht nur ein Zeichen für vorbildliches, nachhaltiges Bauen, sondern zeigen auch beispielhaft, wie Null-Energie-Gebäude künftig geplant und gebaut werden können“, betonte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Ein neues, hochwertiges Bürogebäude errichten und dennoch die natürlichen Ressourcen schonen – dieser Spagat ist dem Umweltbundesamt mit seinem neuem Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde gelungen. Mit dem Gebäude wird durchgängig eine nachhaltige Bauweise verwirklicht: So versorgt sich das Gebäude durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und einer Grundwasser-Wärmepumpe komplett selbst mit Energie. Zudem wurde im ersten Jahr sogar ein Energieüberschuss festgestellt. Der Weg dorthin war eine besondere Herausforderung. Die Planungen für das Projekt waren ausgesprochen umfangreich, denn der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes einschließlich aller Kosten musste berücksichtigt werden. Dabei spielten zum einen die Gebäudequalitäten eine Rolle, zum anderen aber auch der Wärme- und Schallschutz, der Primärenergieverbrauch und die Flächeneffizienz. Hinzu kamen weitere Kriterien, die berücksichtigt werden sollten: Die Nutzung durch die Angestellten, die Umweltverträglichkeit und die Instandhaltung des Gebäudes. Nun forschen dort 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA zu allen Fragen rund um das Thema Wasser. Als erstes Gebäude des Bundes wurde das „Haus 2019“ nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB) geplant und bewertet. Der Erfolg dieses Projektes war nur durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verwirklichen. Maria Krautzberger: „Unser besonderer Dank gilt dem Architekten Herrn Braun (Büro BKL) und dem Haustechnik-Ingenieur Herrn Nienaber (Schimmel Ingenieure) sowie allen Partnern im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und dem zugehörigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).“ Durch diese erfolgreiche Zusammenarbeit entstand ein Gebäude, welches durch seine besondere ökologische Bauweise als Vorbild für zukünftige Bürogebäude des Bundes dienen soll.
Airgunsignale stören Wale über weite Distanzen Airguns oder Luftpulser können noch in 2.000 Kilometer Entfernung Meeressäuger stören. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes. Der Störeffekt kann sowohl die Physis als auch die Psyche der Tiere verschlechtern. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Der Lärm in den Meeren nimmt zu und wird voraussichtlich weiter zunehmen. Allein schon wegen der weiter anstehenden Rohstofferkundungen in den Weltmeeren. Airguns spielen dabei eine wichtige Rolle. Für Meeressäuger sind sie eine erhebliche Störung. Ihre Schallimpulse können die Verständigung von Blau- und Finnwalen extrem einschränken. Im schlimmsten Fall sogar über ein gesamtes Ozeanbecken hinweg.“ Dieser Effekt träte auch dann ein, wenn Airguns nur zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Airguns oder Luftpulser wurden entwickelt, um den Meeresboden nach Öl- und Gaslagerstätten zu untersuchen. Für Wale ist die Fähigkeit ihre Umgebung akustisch wahrzunehmen lebenswichtig – sie „sehen“ mit den Ohren. Werden diese Signale überdeckt, also das „Sehfeld“ verkleinert, kann dies die biologische Fitness – den physischen und psychischen Zustand – von marinen Säugetieren wie Blau- oder Finnwal verschlechtern. Menschgemachter Unterwasserlärm ist heute in allen Ozeanen fast ständig präsent. Der Schiffsverkehr ist eine Quelle chronischen Lärms, der ein hohes, sogenanntes „Maskierungspotential“ hat. Maskierung bedeutet, dass Schallsignale sich akustisch gegenseitig verdecken. Ein gewolltes Signal zur Verständigung zwischen den Meeressäugern wird dabei durch ein Störsignal verdeckt, also akustisch maskiert. Airguns für die Erkundung des Meeresbodens senden solche Störsignale aus. Sie sind viel lauter, aber auch viel kürzer als typischer Schiffslärm. Für diese lauten Schallimpulse wird schon länger befürchtet, dass sie das Gehör von marinen Säugetieren schädigen können. Solche impulshaften Schallwellen können dabei 1.000-mal lauter sein als ein Schiff. Unterwasserlärm kann aber auch die Kommunikation zwischen Meeressäugern und ihre Wahrnehmung anderer Umgebungsgeräusche stören. Die Wale brauchen diese Signale beispielsweise, um Nahrung oder Paarungspartner zu finden. Die neue UBA -Studie demonstriert nun: Airgunsignale können über eine Entfernung von bis mindestens 2.000 Kilometern (km) wirken. Das kann Tiere innerhalb des besonders geschützten Bereiches der Antarktis südlich von 60° betreffen. Selbst dann, wenn die Schiffe nördlich des 60°-Breitengrades mit Airguns bzw. Luftpulsern arbeiten. Schon in mittleren Entfernungen (500-1.000 km) kann das Airgunsignal zu einem intervallartigen Geräusch gedehnt werden, das bereits ein hohes Maskierungspotenzial hat. In Entfernungen ab 1.000 km können sich Airgunimpulse zu einem kontinuierlichen Geräusch ausdehnen. Das schränkt die Verständigung von Blau- und Finnwalen in der Antarktis extrem ein; auf nur noch etwa ein Prozent des natürlichen Verständigungsraumes. Die Ergebnisse der UBA-Studie zeigen, dass Maskierungseffekte und signifikante Auswirkungen auf das Vokalisationsverhalten von Tieren über große Distanzen möglich sind und bei der Bewertung von Umweltwirkungen impulshafter Schallquellen wie Airguns beachtet werden sollten. Das Modell soll in einem Folgeprojekt weiterentwickelt werden, so dass auch eine Übertragung auf andere Lebensräume möglich ist. Hierzu gehört zum Beispiel die Arktis, in der in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl von Airgun -Einsätzen zur Erkundung des Meeresbodens auf Bodenschätze und zur Forschung zu rechnen ist. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Wir müssen die Wirkung von Schallimpulsen aus Airguns auf die Meeressäuger genau kennen und diese in die Umweltbewertung der Meeresforschung einbeziehen. Wir brauchen deshalb auch ein internationales Lärmschutzkonzept, zum Beispiel im Rahmen des Antarktis-Vertragsstaaten-Systems.“ In Deutschland hat das Bundesumweltministerium zum 1. Dezember 2013 ein Schallschutzkonzept für die Nordsee in Kraft gesetzt, das einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft ermöglicht. Es soll die hier lebendenden Schweinswale besonders in der Zeit der Aufzucht ihres Nachwuchses vor Lärm schützen, der beim Rammen der Fundamente für die Windkraftanlagen entsteht. Vollständiger Abschlussbericht zu der UBA-Studie „ Entwicklung eines Modells zur Abschätzung des Störungspotentials durch Maskierung beim Einsatz von Luftpulsern (Airguns) in der Antarktis “. Bei den zur Erkundung des Untergrundes eingesetzten Airguns (oder Luftpulser) handelt es sich prinzipiell um Metallzylinder, in denen Luft mit hohem Druck komprimiert wird und dann explosionsartig austritt. Hierbei entsteht eine Gasblase, die beim Kollabieren ein sehr kurzes, aber sehr lautes Schallsignal erzeugt. Der größte Teil der von Airguns erzeugten Schallwellen stammt aus dem tiefen Frequenzbereich bis 300 Hertz, so dass eine Überschneidung mit Lauten und Gesängen von Walen und Robben wahrscheinlich ist. Vor allem die im Südlichen Polarmeer häufigen Bartenwale, wie Blauwal oder Finnwal, kommunizieren überwiegend in diesem Frequenzbereich. Die UBA-Studie modellierte die Schallausbreitung von Airgun-Signalen für Entfernungen in 100, 500, 1.000 und 2.000 km. Kurze, tieffrequente Schallsignale können sich über große Entfernungen zu einem akustischen Dauersignal verlängern, das ein hohes Störpotenzial hat. Die modellierten Störsignale wurden mit Rufen und Gesängen von Finnwal, Blauwal und Weddellrobbe überlagert, um die Distanzen zu ermitteln, in denen Kommunikationssignale potenziell maskiert (= verdeckt) und dadurch Kommunikationsreichweiten verringert werden können. Die Störsignale wurden mit einem mathematischen Hörmodell im Frequenzbereich der ausgewählten Vokalisationssignale von Weddellrobbe, Blauwal und Finnwal analysiert. Diese UBA-Studie zeigt, dass auch die Fernwirkung von Unterwasserlärm nicht unterschätzt werden sollte: Obwohl eine Reihe von Fragen noch unbeantwortet sind, zeigen die Ergebnisse der Studie, dass Maskierung durch Airgun-Signale sehr wahrscheinlich ist und ein Populationseffekt bei dem modellierten Maß der Auswirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies sollte Eingang in die Betrachtung möglicher Umweltwirkungen impulshafter Schallquellen wie Airguns finden.
Die deutschen Umweltverbände forderten am 13. September 2013 Bundesumweltminister Peter Altmaier auf, sich für den Schutz der Schweinswale beim Ausbau der Offshore-Windenergie einzusetzen. Das sogenannte Schallschutzkonzept soll nach Auffassung der Verbände auch gegen die Widerstände der Windkraftlobby noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden. Mehr als zwei Jahre verhandelten Vertreter/innen aus Politik, Wirtschaft und Naturschutz, wie die Anforderungen der Energiewende am Beispiel der Offshore-Windkraft mit den bestehenden Verpflichtungen des Naturschutzrechts zu vereinbaren sind. Der Entwurf für ein "Konzept für den Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee" gibt den Rahmen für den weiteren Ausbau vor. Das Konzept legt Schallgrenzwerte, räumliche Belastungsgrenzen und technische Maßnahmen zur Lärmreduktion fest. Anfang August 2013 sollte Bundesumweltminister Peter Altmaier das Papier vorstellen. Die Stiftung Offshore-Windenergie wies die Vorwürfe zurück, eine Blockadehaltung gegenüber dem Schallschutzkonzept einzunehmen.
Das Projekt hat die Konzeption eines Lehrgangs für Lärmsachkundige ausgearbeitet. Vermittelt werden sollen akustische und immissionsschutzrechtliche Grundlagen. Die Teilnehmer des Lehrgangs sollen dadurch in die Lage versetzt werden, bei Aufstellung bestimmter haustechnischer Geräte im Freien in der Planungsphase im Hinblick auf den Schallschutz beratend tätig zu sein. Der Lehrgang richtet sich daher u. a. an Handwerksbetriebe, die mit der Installation betreffender Geräte beauftragt werden. Im Rahmen einer vereinfachten Immissionsprognose soll weiter-hin die Einhaltung bestimmter Betreiberpflichten überprüft und ggf. bescheinigt werden. Veröffentlicht in Texte | 51/2014.
Die Firma ABO Wind AG, Volmerstr. 7b, 12489 Berlin beantragt einen Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Prüfung der 1. der raumordnerischen Zulässigkeit (Schreiben vom 02.08.2018) sowie 2. der Vereinbarkeit mit den luftfahrtrechtlichen Belangen, den militärischen Belangen 3. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz 4. der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bzgl. der Vereinbarkeit mit der gemeindlichen Bauleitplanung, 5. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Standsicherheit (Schreiben vom 26.08.2019) und 6. des Entgegenstehens eines etwaigen gesetzlichen Ausschlusses bzgl. der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald (Schreiben vom 24.03.2020) (siehe auch Schreiben vom 14.12.2023) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Wind-energieanlagen vom Typ Nordex N 149 auf den Grundstücken der Gemeinde St. Gangloff, Gemarkung St. Gangloff, Flur 4, Flurstücke 306/12.
In 2001 the International Civil Aviation Organization (ICAO) initiated the Balanced Approach to Aircraft Noise Management. It consists of four essential elements to reduce aircraft noise. One is land-use planning and management. In Germany, this already starts with planning of an airport in order to find a suitable site. This planning process deals with aircraft operational aspects as well as economical and environmental ones. After the airport has been built, noise protection areas are to be established according to the German Act for Protection against Aircraft Noise. The noise protection area is subdivided into two daytime and one nighttime protection zone. The act oblige the airport operator to pay for constructional soundproofing measures in existing residential buildings located in daytime protection zone 1 and in the nighttime protection zone. Moreover, expenses for installation of ventilation systems in rooms predominantly used for sleeping are to be reimbursed by the airport operator for buildings in the nighttime protection zone. Furthermore, several local regulations which comprise building restrictions in the vicinity of the airport exists which primary have the aim to prevent or reduce noise conflicts. The land-use planning at German airports will be described and evaluated.Quelle: http://www.acoustics.asn.au
Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 1994: UTECON Fluglärmgutachten Flughafen Schönefeld in : Regionales Strukturkonzept Umland Flughafen Schönefeld im Auftrage des Landkreises Königs Wusterhausen. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Studie zur ökologischen und stadtverträglichen Belastbarkeit der Berliner Innenstadt durch den Kfz-Verkehr, Arbeitshefte Umweltverträglicher Stadtverkehr 4, Berlin. Umweltbundesamt (Hrsg.) 1993: Umweltdaten kurzgefaßt, Berlin. Gesetze Der Bundesminister für Verkehr 1990: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Bonn. DIN 18005 Beiblatt 1 zu Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Mai 1987. DIN 45645: Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen, April 1977. Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen – Schall 03 -, Information der Deutschen Bundesbahn, Bundesbahn-Zentralamt, München. Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Berlin-Tegel vom 4. Juni 1976 (GVBl S. 1242). Karten SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.): Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 07.02 Straßenverkehrslärm an der Straßenrandbebauung, 1 : 50 000, Berlin, in Vorbereitung.
Kurzbeschreibung Die Projekt Ökovest GmbH beantragt die Neuerrichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch. Bauleitplanung Die Gemeinde Ovelgönne möchte ein Repowering des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld I ermöglichen. Aktuell besteht der Windpark Oldenbroker Feld I aus insgesammt 13 Windenergieanlagen. 5 WEA des Typs Vestas V80 mit einer installierten Leistung von je 2000 kW Nennleistung und 60,0 m Nabenhöhe, sowie 8 WEA des Typs Vestas V66 mit einer installierten Leistung von je 1650 kW Nennleistung und 67,0 m Nabenhöhe. Die Fläche liegt in der 16. Änderung Flächennutzungsplan, die als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt ist. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der 13 Anlagen bilden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 sowie die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1. Der Rat der Gemeinde Ovelgönne hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 nebst erster Änderung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 22.10. 2021 ist die Aufhebungssatzung rechtskräftig geworden. Durch die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 1 ist es möglich im Zuge eines Repowerings insgesamt 8 Windenergieanlagen zurückzubauen (4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 66 und 4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 80) und an den beantragten Stellen im Gebiet der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas EnVentus V 150 neu zu errichten. Windenergieanlage Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage des Typs Vestas EnVentus V 150 entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 5,6 MW auf. Der geplante WEA-Typ hat einen Rotordurchmesser von 150,0 m und eine Nabenhöhe von 125 m. Durch die statischen gegeben wird das Fundament so in den Untergrund eingebunden, dass es 2 m über Gelände herausragt, was zu einer Nabenhöe von 127,0 m über Gelände führt. Die rechnerische Gesamtbauwerkshöhe beträgt dann 202,0 m. Dies erfordert eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, die als bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu steuern ist. Der antragsgegenständlichen Windenergieanlagenstandorte liegen auf den nachfolgend benannten Flurstücken: WEA 1 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 14 WEA 2 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 9 WEA 3 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 5, Flurstück 27/1 Windpark Der bestehende Windpark Oldenbroker Feld I umfasst insgesammt 13 WEA. Im Zuge der Neuerrichtung der antragsgegenständlichen WEA werden 8 bestehende WEA zurückgebaut (Repowering). Um eine Zuordnung der WEA-Bezeichnungen in Karten und Gutachten dieses Antrags zu gewährleisten, ist in der Kurzbeschreibung Nr. 1.2 des Antrags eine Auflistung der zurückzubauenden Bestands-WEA aufgeführt. Zu den Schallimmissionen Acht vorhandene Windenergieanlagen werden zurückgebaut und sind daher nicht als Vorbelastungen an den Immissionsorten an den benachbarten Wohnbebauungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte gemäß TA-Lärm wird durch eine detaillierte Schallprognose der Firma PLANkon nachgewiesen (siehe Kapitel 5.1). Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen sind die aktuellen Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) („Interimsverfahren“). Im Ergebnis werden die Schallimmissionswerte an allen Immissionspunkten eingehalten. Daher bestehen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes unter den im Gutachten dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Zum Schattenwurf Der zu erwartende Schattenwurf wurde durch das Gutachten der Firma PLANkon in Kapitel 5.1 berechnet. An einigen Immissionsorten werden die zulässigen Orientierungsgrenzwerte durch die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen überschritten. An diesen Immissionsorten ist die Belastung durch die geplanten Anlagen so zu reduzieren, dass die Orientierungswerte (30 Minuten/Tag und 30 Stunden/Jahr worst-case bzw. 8 Stunden/Jahr real) eingehalten werden. Durch den Einbau eines Schattenwurfmoduls, können die Anlagen so programmiert und gesteuert werden, dass diese zu bestimmten Zeiten und bei tatsächlich auftretendem Schattenwurf vorrübergehend abgeschaltet werden. Eine Überschreitung der geforderten Richtwerte kann dadurch ausgeschlossen werden. Sonstige Belastungen Außer Schall- und Schattenemissionen gehen von Windkraftanlagen keine Emissionen aus, die die Schutzgüter beeinträchtigen können. Die Stromerzeugung ist frei von umwelt- und klimaschädigenden Abgasen oder problematischen Abfällen. Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen trägt zur Verringerung von Schadstoffen in der Luft bei und ist ein Beitrag zum globalen Klimaschutz. Da die nächtliche Befeuerung aufgrund des Luftverkehrsrecht eine Beeinflussung der Umgebung darstellt, werden die antragsgegenständlichen WEAs mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Nach § 9 Abs. 8 S.1, 3 EEG 2017 müssen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer solchen Einrichtung ausrüsten. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Artenschutz und FFH Verträglichkeit Im Rahmen des UVP-Berichtes, des LBP sowie der Fachgutachten ist eine vollständige Eingriffsermittlung durchgeführt worden.Diese sind den Antragsunterlagen in Kapitel 13 und 14 beigefügt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.1) sowie nach Umsetzung des ermittelten Kompensationsbedarfs / der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.2) verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen und den Naturhaushalt. Da Eingriffe durch WEA in das Landschaftsbild i. d. R. weder durch Ausgleichs- noch durch Ersatzmaßnahmen kompensierbar sind, verbleiben i. d. R. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut. Das Repowering wird jedoch nicht in dem Maße wahrgenommen, wie die Neuerrichtung eines Windparks; insofern sind pragmatisch betrachtet nur geringe Änderungen mit der Planung verbunden und zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Nachteilige Umweltauswirkungen auf die Natura-2000 Gebiete sowie die nationalen Schutzgebiete können ausgeschlossen werden. Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Vorbelastung (19 Bestandsanlagen und 2 Hochspannungsfreileitungen) sind definitiv auf das Landschaftsbild gegeben, denn Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA sind i.d.R. nicht vermeidbar und nicht kompensierbar. Die Eingriffsregelung nach §13 BNatSchG wird in dem LBP bearbeitet. Dieser ist im Kapitel 13 eingefügt. Es werden Eingriffe in Natur und Landschaft festgestellt und bewertet und geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgelistet. Für den Eingriff werden auf vier Flächen insgesammt 5,98 ha Kompensationsfläche zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung von artenschutzrechtlichen Belangen wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt und diesem Antrag im Kapitel 13 eingefügt. Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebniss, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG vollständig vermieden werden kann. Eine Darlegung der Voraussetzungen für eine Ausnahme ist somit nicht erforderlich. Zur artenschutzrechtlichen Beurteilung wurden folgende Untersuchungen herangezogen, Diese sind ebenfalls im Kapitel 13 eingefügt. • Avifaunistisches Gutachten 2019/2020 zum Repowering des Windparks Oldenbroker Feld I (Büro Sinning 2021a) • Raumnutzungsanalyse Graureiher - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP"Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021b) • Raumnutzungsanalyse Seeadler - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP "Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021c) • Weißstorch-Raumnutzungskartierung 2019 und 2020 (Büro Sinning 2021d) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Zwischenbericht (Büro Sinning 2021) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Endbericht (Büro Sinning 2022) Erschließung Der Windpark wird direkt von der B 211 Oldenburg/ Brake erschlossen. Für die Erschließung innerhalb des Plangebietes bis zum WEA-Standort wird weitestgehend die bestehende Windparkzuwegung genutzt und ausgebaut. Die interne Zuwegung der antragsgegenständlichen Windenergieanlagen wird in Schotterbauweise mit einer Breite von ca. 4,5 m, für eine Achslast von 12t, angelegt. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie ggfs. weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – in Schotterbauweise hergerichtet; der Unterbau wird entsprechend den Vorschlägen des Bodengutachtens (siehe Kapitel 12.7) erfolgen um die erforderlichen Kranlasten aufzunehmen. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneten Metallplatten und wird nach der Errichtung wieder zurückgenommen. Zum Netzanschluss Es ist geplant für die beantragten Windenergieanlagen den bereits vorhandenen Netzanschluss als Netzverknüpfungspunkt zu nutzen und den erzeugten Strom dort einzuspeisen. Die Übergabestation des vorhandenen Windparks wird dabei ersetzt werden müssen, die Anschlussmöglichkeit entspricht nicht mehr dem heutigen Anforderungen. Somit ist lediglich eine Neuverlegung von Mittelspannungskabel der beantragten WEA untereinander notwendig. Die Planung ist in der Planzeichnung in Kapitel 2 ersichtlich. Zum Rückbau der Windkraftanlagen Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB ist für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der z. B. das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht. Die Antragstellerin verpflichtet sich die Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist dem Antrag beigefügt.
Origin | Count |
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Bund | 405 |
Land | 39 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 384 |
Text | 28 |
Umweltprüfung | 15 |
unbekannt | 13 |
License | Count |
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geschlossen | 53 |
offen | 388 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 440 |
Englisch | 22 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Datei | 3 |
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Keine | 331 |
Webseite | 96 |
Topic | Count |
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