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s/schange/Schlange/gi

Schwerpunktprogramm (SPP) 1006: Bereich Infrastruktur - Internationales Kontinentales Bohrprogramm, Teilprojekt: Bildung von Rhyolithen und Bedingungen in rhyolitischen Magmakammern der 'Snake River Plain' Provinz, USA.

Die Snake River Plain-Yellowstone Provinz (SRP) weist ein einzigartiges Vorkommen von bimodalem Magmatismus auf (Basalte-Rhyolithe). Die Intrusion von Basalten in der tiefen Kruste ist mit einem Recycling der kontinentalen Kruste verbunden, der zur Bildung von Rhyolithen geführt hat. Mehrere Modelle werden zurzeit für die Bildungsprozesse der Rhyolithe erwähnt (u.a., Fraktionierung von Basalten, Assimilation, Teilschmelzprozesse von Krustenmaterial). Die Modelle sind jedoch nicht experimentell getestet worden und bleiben qualitativ. In diesem Projekt soll untersucht werden, in wie fern Rhyolithe aus Teilschmelzprozessen von Krustenmaterial entstehen können. Hochdruckexperimente werden durchgeführt, um Teilschmelzprozesse in typischen Ausgangsgesteinen zu simulieren. Zwei Zusammensetzungs-Typen, die öfters als Quelle vorgeschlagen wurden, werden untersucht: hydrothermal alterierte Rhyolithe und basaltische Gesteine. Die geochemische Zusammensetzung (Hauptelemente und Spurenelemente) der experimentellen Schmelzen werden mit natürlichen Gläsern von ICDP Proben und von weiteren eruptiven Einheiten verglichen. Die Zusammensetzung der natürlichen Gläser wird weiterhin benutzt werden, um die Tiefe der Magma-Reservoire mit Hilfe eines neu kalibrierten Barometers zu bestimmen. Proben von einigen eruptiven Einheiten (u.a., aus Kimberley and Sugar City Bohrungen) werden ausgewählt um zu testen, ob einzelne Eruptionen aus mehreren Magma-Reservoiren gespeist werden. Die experimentelle Arbeit und die Untersuchung der natürlichen Proben (ICDP Bohrungen und SRP) werden hilfreich sein um die Entstehungsprozesse der Rhyolithe zu klären (Quelle, Bedingungen). Weiterhin wird die Arbeit einen wichtigen Beitrag leisten, um die Entwicklung der Tiefe und der Temperatur der rhyolitischen Magmakammer seit dem Beginn der vulkanischen Aktivität vor 16 Millionen Jahren nachzuvollziehen.

Unzerschnittene verkehrsarme Räume NRW (LINFOS)

Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. Die Polygondaten stammen aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und werden direkt aus dem Layer „uzvr_polygon“ des LINFOS-WFS bezogen: https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos

Stickstoffempfindliche Lebensraumtypen NRW (LINFOS)

Stickstoffempfindliche Lebensraumtypen sind Lebensraumtypen / Biotoptypen, welche sensibel auf atmosphärische Stickstoffeinträge reagieren. Die Daten stammen aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und werden direkt über den LINFOS-WFS bezogen: https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos Die WFS-Layer „stickstoffempfindliche_lrt_point“, „stickstoffempfindliche_lrt_polyline“ und „stickstoffempfindliche_lrt_polygon“ werden dabei zu einem Polygonlayer zusammengeführt; Punkt- und Linienobjekte werden dabei mit einem 5-m-Puffer in Flächen umgewandelt. Ab einem Maßstab von 1:25000 werden die Daten geometrisch leicht vereinfacht dargestellt.

Bebauungsplaene Saarlouis/Roden - Gerberstraße Rodener Schanze 10044115 130 0

Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Roden:Bebauungsplan "Gerberstraße Rodener Schanze 10044115 130 0" der Stadt Saarlouis, Stadtteil Roden

Bebauungsplaene Saarlouis/Roden - An der Rodener Schanze Nr.98_0

Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Roden:Bebauungsplan "An der Rodener Schanze Nr.98_0" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Roden

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für den Sandabbau mit einer Abbaufläche von ca. 4,25 ha im Trockenabbauverfahren (Abbaudauer: voraussichtlich 20 Jahre) in Werpeloh

Die Gerhard Schlangen Kiesgruben - Transporte GmbH & Co. KG, Dillenweg 4, 49751 Spahnharrenstätte, beantragt die Erteilung einer Genehmigung zum Abbau von Sand im Trockenverfahren mit einer Abbaufläche von ca. 4,25 ha. Die Abbaudauer soll voraussichtlich 20 Jahre betragen. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Werpeloh, Flur 8, Flurstücke 2 und 46. Für dieses Vorhaben war gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 NUVPG i. V. m. Nr. 1c) der Anlage 1 zum NUVPG i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Phylogenie und Paläobiogeographie terrestrischer Wirbeltiere aus dem unteren und mittleren Jura Kirgisiens (Zentralasien)

Aus dem unteren und mittleren Jura sind bisher nur ganz wenige terrestrische Faunen mit Wirbeltieren bekannt. Insbesondere für die Phylogenie der Säugetiere ist dieser Zeitabschnitt von großer Bedeutung, da hier Stammlinienvertreter der modernen Säugetiere (Marsupialia und Placentalia) mit tribosphenischen Backenzähnen zu erwarten sind. Bisherige Untersuchungen deuten darauf hin, dass die tribosphenischen Säugetiere vermutlich in Asien entstanden sind und sich von dort nach Europa und Nordamerika ausbreiteten. Weite Gebiete Zentralasiens sind allerdings bisher wirbeltierpaläontologisch weitestgehend unerforscht. Erste vielversprechende Kleinwirbeltier-Funde in Kirgisien lassen auf das Potential dieser Region für die Aufklärung der Stammesgeschichte mesozoischer Säugetiere und anderer Wirbeltiergruppen schließen. Bei den geplanten Geländearbeiten und nachfolgenden Laboruntersuchungen werden grundlegende neue Erkenntnisse zur Phylogenie und Paläobiogeographie der Säugetiere, aber auch anderer Gruppen wie etwa der Amphibien, Squamaten und Dinosaurier erwartet.

Artenschutz in Berlin

Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (z. B. Moore), der historischen Kulturlandschaft (z. B. Magerrasen) und auch typisch urbane Lebensräume wie Bebauungsflächen, Grünanlagen und Stadtbrachen. Diese reichhaltige Lebensraumausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für den hohen Reichtum Berlins an unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten. Viele Lebensräume haben auch eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung. So prägen beispielsweise Gewässerlandschaften und bedeutende historische Parkanlagen das Berliner Stadtbild ebenso wie herausragende Bauwerke. Die Bilanzen “Roter Listen” und andere Untersuchungen veranschaulichen jedoch, dass viele Arten in Berlin gefährdet sind. Dies liegt häufig an einem schlechten Zustand ihrer Lebensräume, sodass weitere Bemühungen zur Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt Berlins unerlässlich sind. Aufgrund der globalen Verflechtungen – Tier- und Pflanzenarten breiten sich aus oder wandern, sie werden verschleppt und gehandelt – hat man seit einigen Jahrzehnten erkannt, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt globales Handeln notwendig ist. Entsprechend finden sich die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Artenschutzes im Völkerrecht und im EU-Recht. Umgesetzt werden die internationalen Vereinbarungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz und im Berliner Naturschutzgesetz. Wichtige Aspekte des Artenschutzes werden auf den Folgeseiten behandelt. Bild: Förderverein Naturpark Barnim Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Weitere Informationen Bild: Christina Meier Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art, sich zu etablieren und auszubreiten, kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Weitere Informationen Bild: Kai Kretschmann / piclease Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Weitere Informationen Bild: Max Ley Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Weitere Informationen

Inventar der Reptilienlebensraeume in einigen Kantonen

Einige Kantone fuehrten parallel oder im Anschluss an das Amphibieninventar ein aehnliches Projekt zur Erfassung der Reptilien und ihrer Lebensraeume durch. Da dies methodisch und vom Arbeitsaufwand her wesentlich aufwendiger ist, zudem eine deutlich hoehere Qualitaet der Mitarbeiter Voraussetzung ist, sind bisher nur wenige Kantone umfassend bearbeitet worden. Als bearbeitet koennen gelten: GE, VD, GR, VS (bisher nur Schlangen publiziert), Raum Basel (nur Echsen). Von der Koordinationsstelle werden zudem alle Einzel- und Zufallsbeobachtungen aus der ganzen Schweiz gesammelt, dies als Vorarbeit zu einem Verbreitungsatlas der Reptilien der Schweiz.

WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG (SG-37, HB-38, HB-39, DT-09, HB-40, DT-10, DT-11)

Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, beantragt gemäß § 16b Abs. 7 Satz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für jeweils eine Änderung des Anlagentyps vor Errichtung (Typände-rung) der mit Bescheid vom 26.03.2025 genehmigten Windenergieanlagen (WEA) auf der Gauseköte in den Außenbereichen der Gemeinde Schlangen, der Stadt Horn-Bad Meinberg und der Stadt Detmold. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Änderung des genehmigten Anlagentyps ENERCON E-160 EP5 E2 hin zu dem Anlagentyp ENERCON E-160 EP5 E3 R1. Hinsichtlich der Standorte der sieben genehmigten WEA ergeben sich durch den Antrag keine Änderungen. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsvorbehalt nach § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 (V) des An-hangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (4. BImSchV). Windfarmen sind als UVP-Vorhaben in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorha-ben) des UVPG unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 genannt, sodass für das hier beantragte Änderungsvorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG zu prüfen ist, ob das Änderungs-vorhaben zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Um-weltauswirkungen hervorrufen kann.

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