Das Projekt "Zurichtungsverfahren fuer weiche Polsterleder mit Schaumsystem und Abschlusslack mittels Walzenauftragstechnik im Gegenlaufverfahren" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: KELA Spezialmaschinen.
Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich: Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Ausnahme 33 (M) - Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen Abweichend von § 3 Absatz 1 der GGVSee dürfen gefährliche Güter auf Fährschiffen, die Fahrgäste oder Güter an einem Ort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an Bord nehmen und sie gegen Entgelt an einen Bestimmungsort in diesem Gebiet befördern, sowie auf der Fährstrecke Eemshaven/Borkum befördert werden, wenn die nachfolgenden Bestimmungen beachtet werden. Anwendungsbereich Mit Ausnahme der unter Nummer 3 genannten gefährlichen Güter dürfen gefährliche Güter in CTU nur befördert werden, wenn sie den Klassen 1 bis 9 ADR oder IMDG - Code zugeordnet und zur Beförderung zugelassen sind und während der gesamten Dauer der Beförderung eine Wellenhöhe von nicht mehr als 1,5 Meter zu erwarten ist. Der Schiffsführer sorgt eigenverantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingung. Von der Ausnahme ausgenommene gefährliche Güter Es dürfen nicht befördert werden: Güter der Klasse 1, ausgenommen UN 0336, UN 0337, UN 0431 und UN 0503, Güter der Klasse 5.2 Güter der Klassen 4.1, 4.2, 4.3, 6.1 und 8, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind. Eignungsbescheinigung Für die Fährschiffe muss eine Bescheinigung des Germanischen Lloyds vorliegen, aus der ersichtlich ist, dass das betreffende Schiff CTU des Straßenverkehrs oder andere rollbare CTU befördern darf. In der Bescheinigung ist der Stellplatz so festzulegen, dass rund um die CTU ein Schutzbereich von mindestens 1 Meter frei und begehbar bleibt. Zu den Maschinenräumen, Ventilatorein- und austritten, sonstigen Zugängen zu Unterdecksräumen, sonstigen Decksöffnungen und zur Begrenzung des Maschinenraumdecks muss mindestens ein Abstand von 1 Meter eingehalten werden. Satz 3 gilt nicht für explosionsgeschützte Zugänge und Öffnungen. Feuerlöscheinrichtungen Ein Teil des Fährschiffes, der in der Bescheinigung nach Nummer 4 als Stellplatz für CTU mit gefährlichen Gütern zugelassen ist, muss von Strahlrohren mit einfacher Schlauchlänge erreicht werden können. Alle Strahlrohre müssen zugelassene Mehrzweckstrahlrohre ( z. B. Sprüh-/Vollstrahlrohre) mit Absperrung sein. Sofern die Eigenschaften der gefährlichen Güter es erfordern, sind außerdem entsprechende Löschmittel mitzuführen. Zusätzlich müssen zwei mobile Luft-Schaum-Feuerlöscheinrichtungen, bestehend aus Zumischer, Luftschaumrohr mit mindestens 400 Liter/Minute Wasserdurchsatz und transportablen Behältern für Schaummittel oder gleichwertige Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein. Die mitzuführende Schaummittelmenge muss je Löscher mindestens 300 Liter betragen. Die Feuerlöscheinrichtungen müssen bis zur Entladung der Fährschiffe mit CTU, die gefährliche Güter enthalten, einsatzbereit sein. Mengengrenzen Es darf höchstens eine kennzeichnungspflichtige CTU des Straßenverkehrs (Beförderungseinheit im Sinne des Abschnitts 1.2.1 ADR) oder eine andere rollbare CTU mit gefährlichen Gütern je Fahrt befördert werden. Die gefährlichen Güter müssen hinsichtlich ihrer Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Bezettelung und der Begleitpapiere dem jeweils gültigen ADR entsprechen. Enthalten die CTU gefährliche Güter innerhalb der Mengengrenzen der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR oder gefährliche Güter, die nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c ADR freigestellt sind, hat der Fahrzeugführer den Schiffsführer über die Art und Menge der gefährlichen Güter vor Antritt der Fahrt zu informieren. Meldepflicht Werden gefährliche Güter freigesetzt, muss die dem Ort des Gefahreneintritts nächstgelegene zuständige Behörde mit Benennung, Klasse und Menge der gefährlichen Güter unverzüglich informiert werden. Sicherungsmaßnahmen Der Schiffsführer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Stellplatz der CTU mit gefährlichen Gütern einschließlich des freien Schutzbereichs nach Nummer 4 von Unbefugten nicht betreten wird. Die Beförderungseinheiten sind gegen Wegrollen und Wegrutschen durch Anziehen der Feststellbremse, Unterlegen von Keilen vor und hinter mindestens je einem Rad an allen Achsen, und weitere Sicherungsmaßnahmen (z. B. Einlegen des 1. Ganges) zu sichern. Angaben im Beförderungspapier Zusätzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ist zu vermerken: "Ausnahme 33". Schriftliche Weisungen Der Schiffsführer hat die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR griffbereit auf der Brücke vorzuhalten. Anlaufbedingungsverordnung Die Anlaufbedingungsverordnung vom 18. Februar 2004 ( BGBl. I Seite 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1504) geändert worden ist, gilt mit der Maßgabe, dass Nummer 2.5 der Anlage zu § 1 Absatz 1 anzuwenden ist. Stand: 01. Januar 2025
Die Verwendung einiger Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen ist Gegenstand mehrerer chemikalienrechtlicher Regelungen. Langfristig ist demnach eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahme, die jedoch auch Fragen aufwirft. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes soll hier Orientierung bieten. Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich: Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das? Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür? Was muss analysiert werden? Wie muss die Anlage gereinigt werden? Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt? Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. Den Leitfaden zum Nachlesen gibt es hier .
Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das?Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür?Was muss analysiert werden?Wie muss die Anlage gereinigt werden?Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt?Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.
Das Projekt "IFS" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Magdeburg, Institut für Apparate und Umweltechnik.
Auf dem Gelände des Flughafen Bremens wurden ca. seit den 1970er Jahren regelmäßig PFAS-haltige Schaummittel für die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöschübungen eingesetzt. Die Ausbreitung der im Boden- und Grundwasser im Bereich des Feuerlöschübungsplatzes festgestellten PFAS-Verunreinigungen soll durch eine hydraulische Grundwassersanierung kurzfristig unterbunden und das Schadstoffpotential am Schadensort längerfristig reduziert werden. Hierfür soll eine Entnahme von Grundwasser aus bestehenden Entnahmebrunnen erfolgen.
Das Projekt "Esparsette: Evaluierung und pflanzenbauliche Optimierung verschiedener Herkünfte der Esparsette für die Biomasseproduktion und Untersuchung des Einflusses der Tannine auf die Schaumbildung in Biogasanlagen, Teilvorhaben 2: Anbaueignung und Fixierleistung (Koordinator)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen.Ziel des Projektes ist es, die gerade im mitteleuropäischen Raum wenig beachtete, aber mit einer Vielzahl an positiven Eigenschaften behaftete Esparsette wieder stärker in den Fokus der landwirtschaftlichen Nutzung zu bringen. Die Erweiterung der Biodiversität durch die Aufnahme der Esparsette in die Fruchtfolge, bildet einen Schwerpunkt. Hierbei sollen die beiden Optionen, Esparsette als Zwischenfrucht und die Aufwertung marginaler Grünlandstandorte durch Gras-Esparsetten Mischanbau Berücksichtigung finden. Neben der reinen Biomasseerzeugung werden von der Esparsette positive Effekte hinsichtlich eines Einsatzes in Biogasanlagen erwartet. Durch Vergleiche mit Literaturwerten soll die Möglichkeit der Substitution von Mais in Biogasanlagen untersucht werden; besondere Bedeutung haben dabei wirtschaftliche Aspekte vor dem Hintergrund karger Böden und ungünstigen klimatischen Verhältnissen. Diese wirtschaftlichen Betrachtungen sollen eine gezielte Bewertung der möglichen Wertschöpfungskette beginnend von der Rohstoffbereitstellung bis hin zur Biogaserzeugung beinhalten. Weiterhin stellt die Esparsette ein vielversprechendes Kosubstrat für Biogasanlagen dar; hierbei nimmt der mögliche Einfluss der im Material enthaltenen Tannine auf eine Reduzierung der Schaumbildung in Biogasanlagen eine wichtige Rolle im Rahmen dieses Vorhabens ein. Zudem wird durch die Evaluierung verschiedener Herkünfte Ausgangsmaterial für eine zukünftige Sortenentwicklung bereitgestellt. Zunächst soll durch eine Saatgutvermehrung und agronomische Beurteilung das Ausgangsmaterial vermehrt und beschrieben werden. Zusammen mit Ergebnissen aus Laboruntersuchungen wird ein Subset des Probenmaterials erstellt, welches daraufhin in Reinkultur sowie im Mischanbau mit Gräsern angebaut und beschrieben wird. Die gewonnene Biomasse wird siliert. Anschließend erfolgt eine Beurteilung der Biogasgewinnung sowie des Tannin-Einflusses auf die Schaumbildung in der Biogasanlage.
Das Projekt "Esparsette: Evaluierung und pflanzenbauliche Optimierung verschiedener Herkünfte der Esparsette für die Biomasseproduktion und Untersuchung des Einflusses der Tannine auf die Schaumbildung in Biogasanlagen, Teilvorhaben 1: Saatgutvermehrung und agronomische Beschreibung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung.Ziel des Projektes ist es, die gerade im mitteleuropäischen Raum wenig beachtete, aber mit einer Vielzahl an positiven Eigenschaften behaftete Esparsette wieder stärker in den Fokus der landwirtschaftlichen Nutzung zu bringen. Die Erweiterung der Biodiversität durch die Aufnahme der Esparsette in die Fruchtfolge, bildet einen Schwerpunkt. Hierbei sollen die beiden Optionen, Esparsette als Zwischenfrucht und die Aufwertung marginaler Grünlandstandorte durch Gras-Esparsetten Mischanbau Berücksichtigung finden. Neben der reinen Biomasseerzeugung werden von der Esparsette positive Effekte hinsichtlich eines Einsatzes in Biogasanlagen erwartet. Durch Vergleiche mit Literaturwerten soll die Möglichkeit der Substitution von Mais in Biogasanlagen untersucht werden; besondere Bedeutung haben dabei wirtschaftliche Aspekte vor dem Hintergrund karger Böden und ungünstigen klimatischen Verhältnissen. Diese wirtschaftlichen Betrachtungen sollen eine gezielte Bewertung der möglichen Wertschöpfungskette beginnend von der Rohstoffbereitstellung bis hin zur Biogaserzeugung beinhalten. Weiterhin stellt die Esparsette ein vielversprechendes Kosubstrat für Biogasanlagen dar; hierbei nimmt der mögliche Einfluss der im Material enthaltenen Tannine auf eine Reduzierung der Schaumbildung in Biogasanlagen eine wichtige Rolle im Rahmen dieses Vorhabens ein. Zudem wird durch die Evaluierung verschiedener Herkünfte Ausgangsmaterial für eine zukünftige Sortenentwicklung bereitgestellt. Zunächst soll durch eine Saatgutvermehrung und agronomische Beurteilung das Ausgangsmaterial vermehrt und beschrieben werden. Zusammen mit Ergebnissen aus Laboruntersuchungen wird ein Subset des Probenmaterials erstellt, welches daraufhin in Reinkultur sowie im Mischanbau mit Gräsern angebaut und beschrieben wird. Die gewonnene Biomasse wird siliert. Anschließend erfolgt eine Beurteilung der Biogasgewinnung sowie des Tannin-Einflusses auf die Schaumbildung in der Biogasanlage.
Das Projekt "Esparsette: Evaluierung und pflanzenbauliche Optimierung verschiedener Herkünfte der Esparsette für die Biomasseproduktion und Untersuchung des Einflusses der Tannine auf die Schaumbildung in Biogasanlagen, Teilvorhaben 3: Biogasgewinnung und Tannin-Einfluss auf Schaumbildung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fakultät Versorgungstechnik, Labor für Bioverfahrenstechnik.Ziel des Projektes ist es, die gerade im mitteleuropäischen Raum wenig beachtete, aber mit einer Vielzahl an positiven Eigenschaften behaftete Esparsette wieder stärker in den Fokus der landwirtschaftlichen Nutzung zu bringen. Die Erweiterung der Biodiversität durch die Aufnahme der Esparsette in die Fruchtfolge, bildet einen Schwerpunkt. Hierbei sollen die beiden Optionen, Esparsette als Zwischenfrucht und die Aufwertung marginaler Grünlandstandorte durch Gras-Esparsetten Mischanbau Berücksichtigung finden. Neben der reinen Biomasseerzeugung werden von der Esparsette positive Effekte hinsichtlich eines Einsatzes in Biogasanlagen erwartet. Durch Vergleiche mit Literaturwerten soll die Möglichkeit der Substitution von Mais in Biogasanlagen untersucht werden; besondere Bedeutung haben dabei wirtschaftliche Aspekte vor dem Hintergrund karger Böden und ungünstigen klimatischen Verhältnissen. Diese wirtschaftlichen Betrachtungen sollen eine gezielte Bewertung der möglichen Wertschöpfungskette beginnend von der Rohstoffbereitstellung bis hin zur Biogaserzeugung beinhalten. Weiterhin stellt die Esparsette ein vielversprechendes Kosubstrat für Biogasanlagen dar; hierbei nimmt der mögliche Einfluss der im Material enthaltenen Tannine auf eine Reduzierung der Schaumbildung in Biogasanlagen eine wichtige Rolle im Rahmen dieses Vorhabens ein. Zudem wird durch die Evaluierung verschiedener Herkünfte Ausgangsmaterial für eine zukünftige Sortenentwicklung bereitgestellt. Zunächst soll durch eine Saatgutvermehrung und agronomische Beurteilung das Ausgangsmaterial vermehrt und beschrieben werden. Zusammen mit Ergebnissen aus Laboruntersuchungen wird ein Subset des Probenmaterials erstellt, welches daraufhin in Reinkultur sowie im Mischanbau mit Gräsern angebaut und beschrieben wird. Die gewonnene Biomasse wird siliert. Anschließend erfolgt eine Beurteilung der Biogasgewinnung sowie des Tannin-Einflusses auf die Schaumbildung in der Biogasanlage.
Origin | Count |
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Bund | 44 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 1 |
Förderprogramm | 38 |
Text | 4 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 8 |
offen | 39 |
Language | Count |
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Deutsch | 44 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Dokument | 3 |
Keine | 25 |
Webseite | 21 |
Topic | Count |
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Boden | 35 |
Lebewesen & Lebensräume | 39 |
Luft | 30 |
Mensch & Umwelt | 47 |
Wasser | 27 |
Weitere | 44 |