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Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen

Da die Verwendung von ⁠ PFAS ⁠ (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich: Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen

Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das?Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür?Was muss analysiert werden?Wie muss die Anlage gereinigt werden?Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt?Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.

Schadstoffe in Böden

Ein bedeutendes Themenfeld des Bodenschutzes ist der Umgang mit Schadstoffen in Böden. Schadstoffe sind giftig (akut toxisch, chronisch toxisch und/oder krebserregend) und können auf verschiedene Weise schädlich für die Umwelt wirken. So können sie neben der direkten Schädigung der Bodenlebewesen in Gewässer gelangen und die dortigen Lebewesen schädigen oder in das für die Trinkwassergewinnung verwendete Rohwasser gelangen. Sie können direkt auf Menschen einwirken über die Luft (gasförmig oder staubgebunden) oder über die orale Aufnahme z.B. durch das spielende Kind. Indirekt können Schadstoffe auch von Pflanzen aufgenommen und in den verzehrfähigen Pflanzenteilen angereichert werden oder zu einer Belastung von Futtermitteln führen, die wiederum eine Belastung tierischer Lebensmittel zur Folge haben, siehe LANUV-Info 13 über "Ursachen – Wirkungen – Bewertung – Handlungsempfehlungen". Mögliche Wirkungspfade einer Schadstoffbelastung im Boden, Abbildung: LANUV NRW In den Boden gelangen Schadstoffe auf unterschiedlichem Wege: Unfälle oder zurückliegende aus heutiger Sicht unsachgemäße industrielle/gewerbliche Praxis haben vielerorts zum Eintrag von bodengefährdenden Stoffen geführt. Schadstoffe aus der Luft kommen über Deposition (Staub, Regen) auf die Bodenoberfläche. Schadstoffe in Gewässern und deren Sedimenten gelangen bei Hochwasserereignissen auf Überschwemmungsflächen. Schadstoffe in Klärschlämmen, Komposten, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln werden in landwirtschaftlich genutzte Böden eingetragen. Natürliche Gesteine mit hohen Schwermetallgehalten können in Einzelfällen direkt an der Erdoberfläche vorkommen und dort flächenhaft schädliche Bodenveränderungen bedingen. Schadstoffe und deren Herkunft Giftige Wirkungen sind für eine Vielzahl von Stoffen bekannt. Organische Schadstoffe Persistente organische Schadstoffe („Persistent Organic Pollutants“ = POPs) sind aufgrund ihrer Langlebigkeit, Giftigkeit und ihrer weltweiten Verbreitung sehr umweltrelevant. POPs sind chemische Verbindungen, die in der Umwelt nur langsam abgebaut werden. Sie verbleiben nach ihrer Freisetzung in der Umwelt und reichern sich in der Nahrungskette an. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität (=Giftigkeit) auf. Da sie auch weiträumig transportiert werden, können sie selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zum Zwecke einer bestimmten Anwendung hergestellt wurden (z. B. PCB) aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (z. B. Dioxine und Furane).  Die wichtigsten Verbindungen sind: PAK (Polyzyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe; insgesamt über 100 Verbindungen) stammen vor allem aus unvollständiger Verbrennung z.B. in Kraftwerken, Kokereien, im Verkehr aber auch beim Kaminfeuer. Außerdem kommen PAK in Stein- und Braunkohle vor. PCB (Polychlorierte Biphenyle) wie auch PCDD/PCDF (Dioxine und Furane) entstehen bei jeder nicht vollständigen Verbrennung in Gegenwart von Chlorverbindungen. Größte Quelle war noch in den 90er Jahren die Energiewirtschaft, deren Emission aber heutzutage vernachlässigbar ist, da Filteranlagen für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sorgen. PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen; mehr als 1.000 Verbindungen) sind künstlich hergestellte Substanzen, die seit den 70er Jahren in einer Vielzahl von Produkten v.a. zur Oberflächenbeschichtung (Dächer, Textilien, Verpackungen) sowie als Schaummittel für Feuerlöschschäume eingesetzt wurden. Weitergehende Informatioen erhalten Sie unter Gefahrstoff PFAS . Arzneimittel können auch in Böden gelangen und im Boden unerwünschte Wirkungen wie z.B. die Bildung von Resistenzen entfalten. Zum Eintrag von Arzneimitteln und deren Verhalten und Verbleib in der Umwelt ist 2007 der LANUV-Fachbericht 2 erschienen. Anorganische Schadstoffe Unter Anorganischen Schadstoffen versteht man vor allem Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Blei, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink. Sie sind natürliche Bestandteile der Erdkruste, werden aber auch durch Aktivitäten des Menschen in die Umwelt eingetragen. So werden Metalle insbesondere bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe sowie bei ihrer Herstellung (Verhüttung) und Verarbeitung in großen Mengen freigesetzt. Weitere wichtige Emissionsquellen sind Müllverbrennungsanlagen, die Zementindustrie, die Glasindustrie und der Kraftfahrzeugverkehr. Metalle sind in der Umwelt langlebig und werden ständig weiterverbreitet. Sie wirken in bestimmten Konzentrationen toxisch (= giftig) und können die Bodenfunktionen und die Qualität der darauf wachsenden Pflanzen beeinträchtigen. So können sie sich auch in Nahrungs- und Futterpflanzen anreichern und gelangen damit in die Nahrung des Menschen. Bewertung Von schadstoffbelasteten Böden können Wirkungen auf andere Umweltmedien und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen ausgehen. Die Bewertung einer gemessenen Schadstoffkonzentration im Boden hängt von der Nutzung der Böden und dem damit verbundenen Aufnahmepfad ab. Es werden folgende Aufnahmepfade unterschieden: der Direktpfad (Boden zu Mensch), z.B. direkter Bodenkontakt von spielenden Kindern, der Pflanzenpfad (Boden zu Nutzpflanze), z.B. bei der Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel oder von Tierfutter auf belasteten Böden, der Grundwasserpfad (Boden zu Grundwasser), durch Auswaschung von Schadstoffen aus dem Boden. Für alle drei Pfade und für eine Vielzahl von Schadstoffen formuliert die BBodSchV Beurteilungswerte (Vorsorgewerte, Prüfwerte, Maßnahmenwerte) bei deren Überschreitung die Gefahr der Entstehung einer schädlichen Bodenveränderung nicht mehr als ausgeräumt gelten kann. Vorsorgewerte zeigen an, ab welchen Bodenkonzentrationen die Besorgnis besteht, dass bei fortgesetzten Stoffeinträgen zukünftig Bodenkonzentrationen erreicht werden könnten, die nicht mehr unbedenklich sind. Werden Prüfwerte überschritten, ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer Gefahr für das jeweilige Schutzgut auszugehen. Es sind weitere Untersuchungen erforderlich, um die Gefahren eindeutig festzustellen (und Maßnahmen zu ergreifen) oder auszuräumen (Detailuntersuchung). Prüfwerte sollen einen ausreichenden Abstand zu Vorsorgewerten (bzw. Hintergrundwerten) und einen eindeutigen Gefahrenbezug aufweisen. Die Überschreitung von Maßnahmenwerten „überspringt“ alle weiteren Prüfschritte und es sind unmittelbar Maßnahmen erforderlich. Prüf- und Maßnahmenwerte werden nach einheitlichen Ableitungsmethoden mit Bezug zur Toxikologie eines Stoffes festgelegt. Ob überhaupt gegenüber dem „Normalzustand“ erhöhte Werte vorliegen, kann mit Hilfe der statistisch abgeleiteten Hintergrundwerte überprüft werden. In der Detailuntersuchung werden neben der Abgrenzung der Belastung auch weitere Parameter berücksichtigt. So kann die Mobilität von Schadstoffen im Boden sehr unterschiedlich sein (z.B. sind Cadmium, Blei und Zink bei hohen pH-Werten fast immobil), was insbesondere für die Aufnahme durch Pflanzen relevant ist. Die Resorptionsverfügbarkeit eines Schadstoffes (Wie viel des Schadstoffes wird bei oraler Aufnahme im Verdauungstrakt überhaupt vom Körper aufgenommen?) ist bei der Betrachtung des Pfades Boden zu Mensch (Direktpfad) von Bedeutung. Eine umfassende Übersicht über die in der Detailuntersuchung abzuprüfenden Expositionsbedingungen gibt die entsprechende LABO-Arbeitshilfe . Maßnahmen Liegen in einem Boden Schadstoffkonzentrationen vor, die auch nach der Detailuntersuchung negative Wirkungen auf Bodenfunktionen erwarten lassen, liegt bodenschutzrechtlich eine "schädliche Bodenveränderung" vor. Welches die dabei relevanten Wirkungen und Gefahren sind und welches wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind, ist im Einzelfall hängt vor allem von der Bodennutzung ab. Auf Spielflächen (Pfad Boden > Mensch) sind vorrangig Maßnahmen zur Verringerung des direkten Bodenkontaktes von Kleinkindern erforderlich, wie z.B. Begrünung oder Abdeckung vegetationsfreier Flächen.  Oft wird hier aber bei Prüfwertüberschreitungen unmittelbar ein Bodenaustausch vorgenommen. Auf Industrieflächen (Pfad Boden > Mensch) kommen als Maßnahmen auch ein Betretungsverbot oder die Begrünung zur Verhinderung von Verwehungen in Betracht. In Nutzgärten (Pfad Boden > Pflanze) sind vor allem Maßnahmen zur Verringerung des Schadstoffüberganges vom Boden in angebaute Nahrungspflanzen wichtig, wie z.B. Kalkung zur Verringerung der Pflanzenverfügbarkeit von Schwermetallen oder Mulchabdeckung zur Vermeidung von Verschmutzungen. Oft kann aber auch die Reduktion der Nutzfläche als einfach zu vollziehende Maßnahme ausreichen. Auf Ackerflächen (Pfad Boden > Pflanze) kann eine Anpassung der Bewirtschaftung eine sinnvolle Maßnahme darstellen wie z.B. eine Kalkung zur Anhebung des pH-Wertes, der Verzicht auf stark anreichernde Pflanzenarten (Weizen bei Cadmium) oder eine verschmutzungsarme Futterwerbung. Hierzu wurden mit dem LUA-Merkblatt 55 Handlungsempfehlungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei schädlichen stofflichen Bodenveränderungen in der Landwirtschaft  veröffentlicht. Bei Gefährdung von Grundwasser (Pfad Boden à Grundwasser) kommen auch Einschließungsverfahren (Oberflächenabdichtung, Abdeckung, Versiegelung, vertikale Abdichtung), Immobilisierungsverfahren oder Bodenwäsche als Sicherungsmaßnahmen zum Einsatz. In der Regel werden aber sogennannte pump-and-treat Verfahren nötig, die das belastete Wasser fördern und über Filter abreinigen. Flächenhafte Belastungen erfordern großflächige Vorgaben, welche entweder durch Allgemeinverfügungen oder durch Bodenschutzgebietsverordnungen erlassen werden können.

Entnahme von Grundwasser für die Sanierung von Boden- und Grundwasserverun-reinigungen durch Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) auf dem Grundstück des Flughafens Bremen, Flughafenallee 20

Auf dem Gelände des Flughafen Bremens wurden ca. seit den 1970er Jahren regelmäßig PFAS-haltige Schaummittel für die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöschübungen eingesetzt. Die Ausbreitung der im Boden- und Grundwasser im Bereich des Feuerlöschübungsplatzes festgestellten PFAS-Verunreinigungen soll durch eine hydraulische Grundwassersanierung kurzfristig unterbunden und das Schadstoffpotential am Schadensort längerfristig reduziert werden. Hierfür soll eine Entnahme von Grundwasser aus bestehenden Entnahmebrunnen erfolgen.

PFAS-haltige Feuerlöschschäume: Leitfaden soll Orientierung geben

PFAS-haltige Feuerlöschschäume: Leitfaden soll Orientierung geben Die Verwendung einiger Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen ist Gegenstand mehrerer chemikalienrechtlicher Regelungen. Langfristig ist demnach eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahme, die jedoch auch Fragen aufwirft. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes soll hier Orientierung bieten. Da die Verwendung von ⁠ PFAS ⁠ (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich: Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das? Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür? Was muss analysiert werden? Wie muss die Anlage gereinigt werden? Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt? Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. Den Leitfaden zum Nachlesen gibt es hier .

Chemikalien

Chemikalien gehören zu den am stärksten regulierten Bereichen im Umweltschutz. Gleichwohl besteht immer noch Handlungsbedarf: Chronische Gesundheitsschäden durch Chemikalien in Innenraumluft, Gebrauchsgegenständen oder Nahrungsmitteln bleiben ein Thema. Pflanzenschutzmittel treffen nicht nur „Schadorganismen“ sondern auch viele Nützlinge. Biozide belasten die Gewässer. Arzneimittelrückstände in Böden und Wasser sind ein Risiko für die dort lebenden Organismen. Hormonelle Wirkungen von Stoffen beeinflussen die Fortpflanzungsfähigkeit von Pflanzen und Tieren. Und schließlich wirken die Stoffe nicht einzeln, sondern als Gemische auf die Umwelt – häufig addiert sich ihre Wirkung. Einige Schritte sind getan, aber der Weg zur Nachhaltigkeit in der Chemie ist noch weit. Wie sauber sind Deutschlands Flüsse? Das Scrollytelling "Brassen – die Trendmacher" zeigt die Arbeit der Umweltprobenbank und wie sich an Fischen die Schadstoffbelastung unserer Umwelt nachvollziehen lässt. Seit Jahrzehnten untersucht die Umweltprobenbank Brassen aus deutschen Gewässern auf Umweltgifte und unterstützt so den Schutz von Mensch und Natur. weiterlesen Die Dokumentation fasst den Stakeholder-Dialog beim 6. REACH-Kongress zusammen. Im Fokus standen die regulatorischen Herausforderungen und potentiellen Lösungsansätze zur Vermeidung des Eintrags persistenter Stoffe in die Umwelt. weiterlesen Die Verwendung einiger Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen ist Gegenstand mehrerer chemikalienrechtlicher Regelungen. Langfristig ist demnach eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahme, die jedoch auch Fragen aufwirft. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes soll hier Orientierung bieten. weiterlesen Die Studie „Prozessintegrierte Maßnahmen und alternative Produktionsverfahren für eine umweltschonendere Herstellung von Chemikalien“ (UpChem) gibt einen Überblick über konventionelle und alternative Produktionsverfahren und prozessintegrierte Maßnahmen für eine umweltschonendere Herstellung von Chemikalien sowie Informationen zu damit verbundenen Umweltaspekten. Das Potenzial ist groß. weiterlesen Die App „Chemie im Alltag“ bietet einen schnellen Zugang zu verlässlichen Informationen über chemische Substanzen – jetzt gibt es eine neue Auflage! Mit verbesserten Suchoptionen, modernem Design und barrierefreiem Zugang ist die App ideal für alle, die sich für Chemikalien und ihre Verwendungen interessieren. Version 2.0 ist ab sofort im App Store und im Google Play Store verfügbar. weiterlesen Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. weiterlesen Vom 10. bis 11. September 2024 fand der 6. REACH-Kongress mit mehr als 500 Fachexpert*innen von Unternehmen, Wissenschaft, Nicht-Regierungsorganisationen und Behörden im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau statt. Im Fokus des Austausches standen Lösungsansätze, um schädliche Emissionen von Chemikalien in die Umwelt zu vermeiden. weiterlesen Anfang 2024 ist das Interreg-Projekt "ECHT" gestartet, bei dem das UBA Projektpartner ist. Das Ziel: Die Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Produkten mittels eines digitalen Produktpasses. weiterlesen

Feuerlöschschaummittel

Fluorhaltige Schaumlöschmittel enthalten oberflächenaktive per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) Diese sind u. a. in wasserfilmbildenden Schaummitteln (AFFF bzw. AFFF-AR - Aqueous Film Forming Foam bzw. -alcohol resistant oder auch in FP- und FFFP – Filmbildende Fluor-Proteinschaummittel) enthalten. Fluorhaltige Schaumlöschmittel bilden auf der Oberfläche brennbarer Flüssigkeiten oder auf geschmolzenen Oberflächen einen dünnen Wasserfilm und das Austreten von brennbaren Gasen wird reduziert oder verhindert. Dies steigert die Löschwirkung des Schaumes oder der Schaummittellösungen und verhindert gleichzeitig die Rückzündung der brennbaren Flüssigkeit. In der EU regelt die POP-Verordnung die Herstellung, das Inverkehrbringen oder Verwenden von PFOA sowie PFOS und ihren Derivaten (siehe Artikel 3 und 4 i.V.m. Anhang I POP-Verordnung). So wurden z. B. die erlaubten Konzentrationen an unbeabsichtigt enthaltenen Spurenverunreinigungen in Produkten oder Verbote bzw. Beschränkungen bei der Verwendung dieser Chemikalien festgelegt. Die Entsorgung PFOA- bzw. PFOS-haltiger Abfälle enthält Artikel 7 i.V.m. Anhang IV und V der POP-Verordnung. Nach Anhang I der POP-Verordnung dürfen Produkte (Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse) grundsätzlich nur noch unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen an PFOA und ihren Salzen in Konzentrationen von höchstens 0,025 mg/kg enthalten. Für einzelne PFOA-verwandte Verbindungen oder Kombinationen von PFOA-verwandten Verbindungen gilt eine entsprechende Konzentrationsgrenze von maximal 1 mg/kg. Es bestehen einige Ausnahmen für die erlaubten Spurenverunreinigungen oder bei Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von PFOA, ihren Salzen und von PFOA-verwandten Verbindungen. Zum Beispiel ist der Einsatz dieser Chemikalien in Feuerlöschschaum zur Bekämpfung von Dämpfen aus Flüssigbrennstoffen und Bränden von Flüssigbrennstoffen (Brandklasse B) unter bestimmten Bedingungen bis zum 4. Juli 2025 zulässig. Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) dürfen als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen und Gemischen maximal in Konzentrationen von 10 mg/kg und in Halberzeugnissen/Erzeugnissen in Konzentrationen von weniger als 1.000 mg/kg enthalten sein. Die Verwendung PFOS-haltiger Erzeugnisse, die in der EU bereits vor dem 25.10.2010 verwendet worden sind, ist weiterhin erlaubt. Ansonsten besteht lediglich im Bereich der Hartverchromung eine zeitlich befristete Ausnahme vom PFOS-Verwendungsverbot in der EU. Der Einsatz von PFOS in Feuerlöschschaum ist bereits seit dem 28. Juni 2011 nicht mehr zulässig . Legt man die maximal zulässige Menge PFOS (10 mg/kg) gemäß der o.g. EU-Verordnung zugrunde, so ergibt sich rechnerisch bei der üblichen Einsatzmenge von 1 – 3 % Löschmittelkonzentrat im Löschschaum eine noch immer zulässige Höchstkonzentration von ~300 µg/l PFOS im Löschschaum. Das bedeutet, dass die resultierenden Stoffkonzentrationen, die in die Umwelt freigesetzt werden können, immer noch beachtlich sind. Die Zusammensetzung der neuen Generation der Löschschaummittel basiert u.a. auf Fluortelomeren, z.B. Polyfluoralkylbetainen als Ersatzstoffe für PFOS. Wichtigster Inhaltsstoff sind Perfluoralkylcarboxybetaine (auf Basis der 6:2-Fluortelomerjodide). Diese können in der Umwelt zur 6:2 Fluortelomersulfonsäure (6:2 FTS trivial auch „H4PFOS“ genannt) und weiter zu Perfluorhexansäure (PFHxA) und kürzerkettigen PFAS abgebaut werden. Diese persistenten Verbindungen stellen, wenn sie in die Umwelt gelangen, erneut ein Problem für den Boden- und Grundwasser-, sowie für den Gewässer- und insbesondere für den Trinkwasserschutz dar. Daraus folgt: Wenn fluorhaltige Schaummittel (AFFF-, AFFF(AR)-, FP-, FP(AR) oder FFFP(AR)) eingesetzt werden müssen, sind auch bei den neuen Produkten, die definitionsgemäß „PFOS-frei“ sind, vor Ort geeignete Maßnahmen zum Gewässerschutz zu treffen und einzuhalten. Die Handlungsspielräume richten sich nach den im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten zur Zurückhaltung des Löschwassers sowie nach dem verwendeten Schaummittel (s. LANUV-Fachbericht 34 „Verbreitung von PFT in der Umwelt“ ). Weiterführende Literatur Umweltbundesamt, Mai 2010: Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend einsetzen Umweltbundesamt, 06.03.2014: PFAS in Feuerlöschmitteln Hähnle, J. & U. Arenholz (2011): Ersatz von perfluorierten Tensiden (PFT) durch neue polyfluorierte Tenside in Feuerlöschschaummitteln. Nachweisproblematik und Umweltrelevanz. Vfdb1/2011. Bayrische Staatsregierung LfU Leitfaden , September 2019: Umweltschonender Einsatz von Feuerlöschschäumen

Ausnahme 33 (M) - Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen

Ausnahme 33 (M) - Beförderung gefährlicher Güter auf Fährschiffen Abweichend von § 3 Absatz 1 der GGVSee dürfen gefährliche Güter auf Fährschiffen, die Fahrgäste oder Güter an einem Ort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an Bord nehmen und sie gegen Entgelt an einen Bestimmungsort in diesem Gebiet befördern, sowie auf der Fährstrecke Eemshaven/Borkum befördert werden, wenn die nachfolgenden Bestimmungen beachtet werden. Anwendungsbereich Mit Ausnahme der unter Nummer 3 genannten gefährlichen Güter dürfen gefährliche Güter in CTU nur befördert werden, wenn sie den Klassen 1 bis 9 ADR oder IMDG - Code zugeordnet und zur Beförderung zugelassen sind und während der gesamten Dauer der Beförderung eine Wellenhöhe von nicht mehr als 1,5 Meter zu erwarten ist. Der Schiffsführer sorgt eigenverantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingung. Von der Ausnahme ausgenommene gefährliche Güter Es dürfen nicht befördert werden: Güter der Klasse 1, ausgenommen UN 0336, UN 0337, UN 0431 und UN 0503, Güter der Klasse 5.2 Güter der Klassen 4.1, 4.2, 4.3, 6.1 und 8, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind. Eignungsbescheinigung Für die Fährschiffe muss eine Bescheinigung des Germanischen Lloyds vorliegen, aus der ersichtlich ist, dass das betreffende Schiff CTU des Straßenverkehrs oder andere rollbare CTU befördern darf. In der Bescheinigung ist der Stellplatz so festzulegen, dass rund um die CTU ein Schutzbereich von mindestens 1 Meter frei und begehbar bleibt. Zu den Maschinenräumen, Ventilatorein- und austritten, sonstigen Zugängen zu Unterdecksräumen, sonstigen Decksöffnungen und zur Begrenzung des Maschinenraumdecks muss mindestens ein Abstand von 1 Meter eingehalten werden. Satz 3 gilt nicht für explosionsgeschützte Zugänge und Öffnungen. Feuerlöscheinrichtungen Ein Teil des Fährschiffes, der in der Bescheinigung nach Nummer 4 als Stellplatz für CTU mit gefährlichen Gütern zugelassen ist, muss von Strahlrohren mit einfacher Schlauchlänge erreicht werden können. Alle Strahlrohre müssen zugelassene Mehrzweckstrahlrohre ( z. B. Sprüh-/Vollstrahlrohre) mit Absperrung sein. Sofern die Eigenschaften der gefährlichen Güter es erfordern, sind außerdem entsprechende Löschmittel mitzuführen. Zusätzlich müssen zwei mobile Luft-Schaum-Feuerlöscheinrichtungen, bestehend aus Zumischer, Luftschaumrohr mit mindestens 400 Liter/Minute Wasserdurchsatz und transportablen Behältern für Schaummittel oder gleichwertige Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein. Die mitzuführende Schaummittelmenge muss je Löscher mindestens 300 Liter betragen. Die Feuerlöscheinrichtungen müssen bis zur Entladung der Fährschiffe mit CTU, die gefährliche Güter enthalten, einsatzbereit sein. Mengengrenzen Es darf höchstens eine kennzeichnungspflichtige CTU des Straßenverkehrs (Beförderungseinheit im Sinne des Abschnitts 1.2.1 ADR) oder eine andere rollbare CTU mit gefährlichen Gütern je Fahrt befördert werden. Die gefährlichen Güter müssen hinsichtlich ihrer Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Bezettelung und der Begleitpapiere dem jeweils gültigen ADR entsprechen. Enthalten die CTU gefährliche Güter innerhalb der Mengengrenzen der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR oder gefährliche Güter, die nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c ADR freigestellt sind, hat der Fahrzeugführer den Schiffsführer über die Art und Menge der gefährlichen Güter vor Antritt der Fahrt zu informieren. Meldepflicht Werden gefährliche Güter freigesetzt, muss die dem Ort des Gefahreneintritts nächstgelegene zuständige Behörde mit Benennung, Klasse und Menge der gefährlichen Güter unverzüglich informiert werden. Sicherungsmaßnahmen Der Schiffsführer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Stellplatz der CTU mit gefährlichen Gütern einschließlich des freien Schutzbereichs nach Nummer 4 von Unbefugten nicht betreten wird. Die Beförderungseinheiten sind gegen Wegrollen und Wegrutschen durch Anziehen der Feststellbremse, Unterlegen von Keilen vor und hinter mindestens je einem Rad an allen Achsen, und weitere Sicherungsmaßnahmen (z. B. Einlegen des 1. Ganges) zu sichern. Angaben im Beförderungspapier Zusätzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ist zu vermerken: "Ausnahme 33". Schriftliche Weisungen Der Schiffsführer hat die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR griffbereit auf der Brücke vorzuhalten. Anlaufbedingungsverordnung Die Anlaufbedingungsverordnung vom 18. Februar 2004 ( BGBl. I Seite 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1504) geändert worden ist, gilt mit der Maßgabe, dass Nummer 2.5 der Anlage zu § 1 Absatz 1 anzuwenden ist. Stand: 01. Januar 2025

Bekaempfung von Blaeh- und Schwimmschlamm mittels Ultraschall

Das Projekt "Bekaempfung von Blaeh- und Schwimmschlamm mittels Ultraschall" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg, Arbeitsbereich Abwasserwirtschaft durchgeführt. Auf Klaeranlagen mit biologischer Naehrstoffelimination ist die Anreicherung faediger Mikroorganismen im Schlamm ein weitverbreitetes Problem. Dieser Blaeh- und Schwimmschlamm fuehrt bei der nachfolgenden anaeroben Stabilisierung zum Ueberschaeumen der Faulbehaelter, so dass eine ordnungsgemaesse Faulung nicht mehr moeglich ist. Ziel dieser Arbeit ist die Entwicklung eines marktfaehigen Ultraschallverfahrens, um den Blaehschlamm zu zerstoeren und so den anschliessenden anaeroben Abbau des Schlamms zu ermoeglichen. Die Praxis fordert ein flexibles Verfahren, das saisonal und kurzfristig auf Klaeranlagen zum Einsatz kommt. Ein neuer Reaktor der Herstellerfirma SONOTRONIC zur Erzeugung niederfrequenten Ultraschalls wird in einem transportablen Container aufgebaut und auf drei grossen Klaeranlagen betrieben. Die technischen (Ultraschall) und phaenomenologischen (Schlamm)Merkmale fuer eine erfolgreiche Ultraschallbehandlung von Blaehschlamm werden bestimmt. Im Container sind ebenfalls fuenf 200-Liter-Faulbehaelter installiert, um die Effekte der Beschallung der Blaehschlaemme auf die anaerobe Stabilisierung zu ueberpruefen.

Teilprojekt B

Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT durchgeführt. AFFF-Löschmittel enthalten poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC). Diese Inhaltsstoffe sind unerlässlich und höchst wirksam bei der Bekämpfung von Bränden komplexer Industrieanlagen, großer Kraftstofftanks oder nach schweren Verkehrsunfällen. Eine Vielzahl der PFC-Verbindungen weisen jedoch eine ökologische Persistenz und erhebliche Tendenz zur Bioakkumulation auf, z.T. sind diese auch toxisch. Aufgrund ihrer spezifischen chemischen Zusammensetzung (Fluorotenside) ist es generell schwierig, diese Strukturen effizient mittels etablierter Methoden der Wasserreinigung wie der Aktivkohleadsorption zu beseitigen. Infolgedessen erfordert dies in der Praxis hochvolumige Filtersysteme, die zu hohen Kosten für Investition, Betrieb und Entsorgung führen. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines innovativen Verfahrens, welches eine kostenoptimierte Eliminierung von PFC aus Löschwasser über eine mobile Aktivkohle-Behandlungsanlage mit vorgeschalteter Fällung erlaubt. Dazu wird dem verunreinigten Wasser eine spezielle Additivlösung zugegeben, die ein Ausfällen an gelösten PFC-Verbindungen bewirkt. Das vorgereinigte Wasser wird dann mit dem Aktivkohle-Adsorbens nur nachbehandelt. Der erste Abschnitt konzentriert sich auf die Auswahl, Formulierung und Labortests von geeigneten Additivlösungen in Kombination mit verschiedenen Aktivkohlen, um PFC aus AFFF-Löschwasser wirksam entfernen zu können. Die zweite Phase umfasst die konzeptionelle Planung, Bau und Betrieb einer mobilen Behandlungseinheit für AFFF-Löschwasser. Ferner werden spezifische Analytikmethoden (PFC, Additiv, Löschwasser-Matrix etc.) entwickelt bzw. angepasst, Prozessdaten erfasst sowie Proben aus dem Betrieb der Pilotanlage gewonnen. Die Analyse und Bewertung der gewonnenen Daten bilden die Grundlage für den letzten Projektabschnitt. Hier soll die Prüfung der Nachhaltigkeit des additiv-basierten Behandlungsverfahren und der Vergleich mit einem reinem Adsorptionsprozess auf Aktivkohle erfolgen.

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