Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.
Daten zu Unfällen beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§ 9). Ein Unfall im Sinne dieser Erhebung liegt dann vor, wenn ein wassergefährdender Stoff (einschließlich Betriebsstoffe) bei der Beförderung oder aus Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen austritt und somit, zumindest in geringem Umfang, Unfallfolgen sowie anschließende Sofortmaßnahmen verursacht. Dabei erfüllt bereits jede mögliche Wassergefährdung eines Stoffes, der unkontrolliert aus dem Bereich einer Anlage oder im Verlauf einer Beförderung in die Umgebung freigesetzt wird, den Tatbestand eines Unfalles. Mit der Erweiterung auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind seit 1996 neben Unfällen bei der Lagerung nun auch Unfälle beim Herstellen, Behandeln, Verwenden, Abfüllen und Umschlagen (einschließlich innerbetrieblicher Beförderung) wassergefährdender Stoffe Gegenstand der Erhebung. Schadensfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Silo- und Tankfahrzeuge, Schiffe, Eisenbahn und Luftfahrzeuge) sowie Zwischenfälle mit Rohrfernleitungen zählen zu den Unfällen bei der Beförderung solcher Stoffe. Die Ergebnisse sind wegen teilweise veränderter Merkmale nur eingeschränkt mit den vor 1996 durchgeführten Erhebungen vergleichbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hiermit den uneingeschränkten Zugang zu amtlichen Informationen sowie die elektronische Bereitstellung von Kopien gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Bundes. Gegenstand dieses Antrags sind sämtliche Unterlagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), des Referats N III 3 sowie der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH bezüglich des staatlich vollfinanzierten Erwerbs von 770 Hektar Waldfläche in der Hohen Schrecke (Thüringen) durch die Naturstiftung David aus Mitteln des „Klima-Wildnis-Fonds“ (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz - ANK). Ich fordere hiermit explizit die elektronische Übermittlung folgender Kerndokumente in vollständiger und ungeschwärzter Form: 1. Der vollständige Zuwendungsbescheid inklusive aller Nebenbestimmungen, Auflagen und Finanzierungspläne für dieses Förderprojekt. 2. Das zugrundeliegende forstliche Wertgutachten (Verkehrswertgutachten) im vollen Umfang inklusive aller Wertermittlungsgrundlagen, Berechnungen und herangezogenen regionalen Vergleichswerte. 3. Der vollständige Prüfvermerk der staatlichen Fachprüfstelle PT-ZUG zu diesem Vorgang (von der ersten bis zur letzten Seite), einschließlich der detaillierten Wirtschaftlichkeitsprüfung und forstlichen Sachwertanalyse. 4. Der vollständige, ungeschwärzte Schriftverkehr (einschließlich E-Mails, digitaler behördlicher Stellungnahmen, Leitungsvorlagen und Erlasse) zwischen der Hausleitung des BMUV, dem Referat N III 3 und der ZUG gGmbH im Kontext dieser Bewilligung. Begründung des Informationsanspruchs: Da es sich um Umweltinformationen bezüglich großflächiger, staatlich vollfinanzierter Waldflächenstilllegungen handelt, greifen behördliche Ausnahmetatbestände nicht. Ein Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten privaten Verkäufer oder der geförderten Stiftung ist angesichts des vollständigen Einsatzes öffentlicher Fördermittel rechtlich ausgeschlossen. Es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der vollständigen Transparenz der Preisbildungs- und Vergabeverfahren (§ 9 Abs. 1 UIG). Kosten- und Bearbeitungshinweis: Da dieser Antrag ausschließlich auf die elektronische Übermittlung bereits digital vorhandener Daten gerichtet ist, ist das Verfahren nach der UIGebV gebührenfrei zu halten. Sollte die Behörde wider Erwarten von einer Gebührenpflicht über 0,00 Euro ausgehen, beantrage ich hiermit, keine kostenpflichtigen Amtshandlungen durchzuführen, sondern mir vorab eine detaillierte Kostenschätzung zur Rücksprache zu übermitteln. Ich behalte mir dann die Einschränkung des Antrags vor. Ich bitte um die elektronische Bereitstellung über diese Plattform.
Im Rahmen des amtlichen Zulassungsverfahrens der Biologischen Bundesanstalt wurden zahlreiche Pruefungen von Insektiziden, Rodentiziden sowie Mitteln zur Wildschadensverhuetung durchgefuehrt. Im Zug der Mittelforschung wurden neue und bekannte Substanzen auf spezifische biologische Wirkung getestet (Grenzwertermittlungen unter besonderer Beruecksichtigung der Beeinflussung der Gesamtfauna). Ausserdem wurden Studien ueber den Einsaz von Viren im Forstschutz angestellt.
Flussseen Rund 30 km der Havel und ihrer seenartigen Erweiterungen verlaufen auf Berliner Stadtgebiet. Die bereits vor 1232 bestehende Staustufe Spandau trennt die Oberhavel , einschließlich Nieder-Neuendorfer und Tegeler See von der Unterhavel , einschließlich Scharfe Lanke, Stößensee, Jungfernsee und Großer Wannsee.In einer eiszeitlichen Nebenrinne verläuft die kleine Wannseekette , welche den Kleinen Wannsee, Pohle- und Stölpchensee umfasst. Diese Gewässer ähneln sich sowohl morphologisch als auch hydrologisch und können als durchflossene, bzw. Flussseen zusammengefasst werden. Die Gesamtfläche der Havelseen beträgt mehr als 2000 ha, wobei Pohle- und Stölpchensee mit je 10 ha die kleinsten und der Tegeler See mit etwa 400 ha der größte ist. Alle genannten Gewässer wurden im Rahmen der Erfassung der Berliner Fischfauna beprobt. Das Gewässernetz der Havelseen gehört zu den fischartenreichsten Berliner Gewässern mit bis zu 24 Arten (Unterhavel) in einzelnen Gewässern und 31 insgesamt festgestellten Fischarten . Das große Fischarten-Spektrum der Flussseen hat mehrere Ursachen . Zum einen finden sich, wie bereits o.g., neben Stillwasserbereichen auch durchströmte, weshalb neben den ubiquitär verbreiteten eurytrophen Arten, auch limnophile (ruhiges Wasser bevorzugende) und rheophile (Strömung bevorzugende) Arten geeignete Lebensbedingungen finden. Zudem sind trotz starker anthropogener Beeinträchtigungen noch vergleichsweise vielfältige Uferstrukturen zu finden. Abgesehen von weiträumigen Verbauungen aller Art (Spundwände, Stege, Anlegestellen etc.), existieren noch flache verkrautete Buchten und Röhrichtbestände, die den Fischen als Laichplätze und der Brut als Aufwuchsgebiete dienen. Zudem erfolgt regelmäßig Besatz mit Aalen, Hechten und Karpfen. Die Havelgewässer sind Wasserstraßen erster Ordnung , d.h. sie dienen der Berufsschifffahrt. Darüber hinaus werden sie von Fischern und Anglern genutzt sowie von Wassersportlern und Erholungssuchenden stark frequentiert. Neben den Havelgewässern finden wir seenartige Erweiterungen insbesondere im Verlauf von Spree und Dahme . Im Zug der Dahme befinden sich Langer und Zeuthener See sowie die Große Krampe . Der Seddinsee wird über den Gosener Kanal mit Spreewasser versorgt, alle weiteren untersuchten Gewässer ( Rummelsburger, Großer und Kleiner Müggel- und Dämeritzsee sowie die Bänke ) werden direkt von der Spree durchflossen. Die letztgenannten Seen nehmen zusammen eine Fläche von 952 ha ein, wobei ihre Größe im Einzelnen zwischen 15,8 ha ( Kleiner Müggelsee ) und 770 ha ( Großer Müggelsee ) schwankt. Insgesamt wurden 31 Fischarten nachgewiesen, mit einer Schwankungsbreite von 6 (Rummelsburger See) bis 30 Arten (Großer Müggelsee). Die Bestände des Bitterlings in diesen Gewässern sind meist erloschen, lediglich im Großen Müggelsee konnte diese Art festgestellt werden. Besonders erwähnenswert sind die im Großen Müggelsee vorhandenen starken Bestände der FFH-Arten Steinbeißer und Rapfen . Für beide Arten ist der Große Müggelsee das Hauptlaichgebiet in Berlin. Hier sind diese Arten besonders zahlreich und von hier besiedeln sie auch weitere, innerstädtische Gewässer, wie z.B. die Spree. Die am südöstlichen Stadtrand gelegenen Flussseen zeichnen sich durch vielfältige Habitate aus. Dort findet man neben ausgedehnten Schwimmblattpflanzen-Zonen (Die Bänke) noch großräumig unverbaute, naturnahe Ufer (Süd- und Westufer des Großen Müggelsees) sowie relativ ausgedehnte Röhrichtgürtel (Ostufer des Seddinsees). Die Nutzung der Gewässer erfolgt analog zu den Havelseen, allerdings ist die Belastung durch Sportboote deutlich geringer. Die Dahme bis Schmöckwitz ist Teil der Spree-Oder-Wasserstraße und wird durch die Berufsschifffahrt frequentiert. Der zwischen 2003 und 2013 insgesamt artenärmste Flusssee war der Rummelsburger See, in dem nur sechs Fischarten nachgewiesen wurden. Die Gruppe der Landseen bilden geschlossene, stehende Gewässer mit einer Fläche von mehr als einem Hektar. Je nach Art ihrer Entstehung wurden natürliche (als Folge der Weichsel-Vereisung) und künstliche Seen (Restlöcher, Kiesgruben, Ton- oder Torfstiche u.ä.) unterschieden. Von den beprobten Seen wurden 31 dieser Gruppe zugeordnet. Ihre Größen reichen von 1,2 ha (Möwensee) bis 70 ha (Groß-Glienicker See). In ihnen wurden insgesamt 25 Fischarten nachgewiesen, wobei die Anzahl der Arten im Einzelnen zwischen 2 (Schwarzwassersee) und 15 (Koenigssee) variiert. Der verlandete, flache, polytrophe Bogensee im Bucher Forst besitzt einen ausgedehnten Röhrichtgürtel. Die bis Mitte der 80er Jahre erfolgte Rieselfeldnutzung der Umgebung des Sees führte zu starken Nährstoffeinträgen, in deren Folge er verschlammte. Im Sommer erreicht der Sauerstoffgehalt des Wassers oft für Fische kritische Werte. Am Südufer des Sees besteht eine Rohrverbindung zu den Bucher Teichen. Der See wirkt sehr naturbelassen. Grunewald-, Hundekehle-, Nikolas- und Schlachtensee sowie die Krumme Lanke gehören zur Großen Grunewaldseenkette . Sie liegen in einer durch nacheiszeitliches Schmelzwasser entstandenen Nebenrinne der Havelseen. Die Ufer der langgestreckten Gewässer sind fast auf ihrer gesamten Länge mit Bäumen bewachsen. Mit Ausnahme des Nikolassees, welcher über ausgedehnte verkrautete Flachwasserbereiche und Röhrichtbestände verfügt, besitzen die genannten Gewässer nur an wenigen Stellen spärliches Röhricht. Die Kleine Grunewaldseenkette wird von Hertha-, Halen-, Diana-, Hubertus- und Koenigssee gebildet. Wie die Seen der Großen Grunewaldseenkette liegen sie in einer durch nacheiszeitliches Schmelzwasser entstandenen Nebenrinne der Havelseen. Ihre Ufer sind mit Büschen und Bäumen bestanden sowie z.T. mit hölzernen Faschinen befestigt. In allen Bereichen finden sich auch flache, verkrautete Gewässerabschnitte und Röhrichtbestände. Die Ufer sind nur an wenigen Stellen öffentlich zugänglich. Wie die meisten Berliner Seen, sind auch sie Angelgewässer und werden als solche regelmäßig mit Fischen besetzt. Mit einer Fläche von 70 ha ist der Groß-Glienicker See der größte Berliner Landsee. Er ist ein geschichteter, eu- bis hypertropher See. Seine frühere, temporäre Verbindung zum Sacrower See ist nicht mehr existent, so dass Einwanderungen von Fischen auf diesem Weg unterbunden wurden. Fischbesatz erfolgt vorwiegend mit Hechten, Schleien, Karpfen und Aalen, insgesamt wurden acht Fischarten nachgewiesen. Infolge einer 1992/93 erfolgten chemischen Phosphatfällung im See verbesserte sich die sommerliche Sichttiefe im See erheblich, was auch die Ansiedlung von Unterwasserpflanzen begünstigte und damit zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt des Sees führte. Im Norden Berlins liegt der langgestreckte Hermsdorfer See . Er wird vom Tegeler Fließ durchströmt. Analog zum Heiligensee ist der Durchfluss zu gering, um ihn als Flusssee auszuweisen. Seine Ufervegetation ist abwechslungsreich strukturiert, neben röhrichtbewachsenen Bereichen sind weitere mit Büschen und Bäumen bestanden. Im Wasser finden sich flache, krautige Bereiche, welche den Fischen und ihrer Brut als Laichplätze und Unterstände dienen können. Der Gewässergrund ist schlammig. Im Hermsdorfer See wurden 14 Arten nachgewiesen. Der hypertrophe Malchower See liegt im Norden Berlins. Er wird durch Angler bewirtschaftet. Seine maximale Tiefe beträgt 6,5 m, die Sichttiefe nur wenige Zentimeter. Das Seeufer ist z.T. mit dichten Weidengebüschen (Ostufer) und Bäumen (Nord- und Nordwest-Ufer) gesäumt. Höhere Wasserpflanzen fehlen infolge des Nährstoffeintrages aus der Umgebung weitgehend, der Westteil des Sees ist besonders stark verschlammt. Hier reichen mächtige Schlammablagerungen bis dicht (10-20 cm) unter die Wasseroberfläche. Allerdings wurde in den letzten zwanzig Jahren kein Fischsterben beobachtet, wie sie noch zwischen 1974 und 1988 wiederholt auftraten. So gelang unter anderem die erfolgreiche Ansiedlung von Welsen, wie der Fang eines 1,20 m langen Exemplares im Sommer 2003 eindrucksvoll belegte. Aktuell wurden zwölf Fischarten nachgewiesen, gegenüber 14 bis 1993 und 11 bis 2003. Der hypertrophe Obersee in Hohenschönhausen ist ein Parkgewässer. Der bis auf seine Insel strukturarme See wird durch monotone Betonufer gesäumt, die den Fischen weder Unterstände noch Laichhabitate bieten. Im den Jahren 2011 bis 2014 erfolgte eine umfangreiche Seesanierung mit Entschlammung, Uferneugestaltung und Einbau eines Seefilters. Ziel der Maßnahme ist es die Gewässergüte deutlich zu verbessern. Gegenüber der Periode vor 1993 hat sich der Fischbestand erheblich gewandelt. Waren damals nur noch Karauschen, Giebel, Schleien und Karpfen häufig, so waren es 2003 und sind es heute Barsche und Moderlieschen, von denen insbesondere die Barsche eine geringere Toleranz gegenüber geringen Sauerstoffwerten haben als die genannten Karpfenfische. Die Fischartenzahl ging auf neun zurück , gegenüber 14 bis 1993 und zehn bis 2003. Der benachbarte, eutrophe Orankesee ist ebenfalls ein fischereilich bewirtschaftetes Parkgewässer, das an dessen Nordufer darüber hinaus eine stark frequentierte, öffentliche Badeanstalt liegt. Die Seeufer waren mit Stahlspundwänden und Beton-Wabenplatten befestigt bevor diese im Jahr 2012 im Zuge einer Uferrenaturierung entfernt wurden. Im See finden sich noch ausgedehnte Wasserknöterich-Bestände, die den Fischen Laichplätze und Unterstände bieten, der Badestrand bietet sandlaichenden (psammophilen) Fischarten, wie dem Gründling, geeignete Laichrefugium. Der See wird über einen Tiefbrunnen gespeist und hat trotz starker Frequentierung durch Badende eine bessere Wasserqualität als der Obersee. Ebenfalls als öffentliche Badeanstalt genutzt wird der Plötzensee im Wedding. Der See wird anglerisch genutzt. Der Plötzensee weist überwiegend unbefestigtes Ufer, mit bis zum Wasser reichendem Baumbestand auf. Nur im Bereich der Badeanstalt ist das Ufer unbewaldet. Von der Ufervegetation fallen jährlich große Mengen Laub ins Wasser, bei deren Umsetzung Nährstoffe freigesetzt werden und zeitweise Sauerstoffmangel im Hypolimnion auftritt. Bei der Vollzirkulation im Oktober 2000 kam es deshalb zu einem Aalsterben , weshalb im Herbst des gleichen Jahres intensiv chemische Verfahren zur Nährstofffestlegung im Sediment angewandt wurden. Eine im Folgejahr durchgeführte Untersuchung der fischfaunistischen Auswirkungen erbrachte den Nachweis von insgesamt 15 Fischarten (Fredrich & Wolter unveröffentlicht), gegenüber 10 Arten bis 1993. Bis 2013 wurden 13 Arten , darunter auch der Aal, festgestellt. Vor der Einstellung der Bewirtschaftung des Teufelssees (Müggelheim, Köpenick) wurde dieser vom Deutschen Anglerverband (DAV) LV Berlin e.V. mit Fischen besetzt. Die gegenwärtig nachgewiesenen Fischarten sind in erster Linie darauf zurückzuführen. Analog zum Plötzensee sind die Ufer zu großen Teilen durch Bäume gesäumt. Der damit verbundene Laubeintrag führte zu einer Verschlammung des polytrophen Sees mit bis zu 20 m mächtigen Feinsedimentauflagen. Der Teufelssee (Wilmersdorf) liegt in einem Naturschutzgebiet. Seine Ufer sind mit Bäumen bestanden und z.T. schilfbewachsen. Dadurch bilden sie relativ vielgestaltige Strukturen und wirken naturnah. Im Gewässer befindet sich ein sich selbst reproduzierbarer Bitterlingsbestand von denen es im Land Berlin nur noch wenige gibt. Die Ufer des Waldsees (Hermsdorf) sind dicht mit Bäumen bestanden. Es gibt flache verkrautete Bereiche, in denen Brut und Jungfische geeignete Lebensräume finden sowie Krautlaicher die erforderlichen Laichplätze. Das Gewässer erscheint sehr naturnah. Insgesamt wurden 9 Fischarten nachgewiesen. Der Waldsee (Zehlendorf) ist nicht öffentlich zugänglich. Auch dieses Gewässer erscheint weitgehend naturnah. Seine Ufer sind dicht mit Bäumen bestanden, teilweise allerdings durch Steganlagen verbaut. Es gibt eine reiche Unterwasser-Vegetation. Gegenüber elf Fischarten 1993 und acht Fischarten bis 2003, wurden bis 2013 nur noch sieben nachgewiesen Der hypertrophe Weiße See (Weißensee) ist ein fischereilich durch den Deutschen Anglerverband (DAV) LV Berlin e.V. bewirtschaftetes Parkgewässer, mit einer monotonen, aus alten Faschinen bestehenden, strukturarmen Uferlinie. Da höhere Wasserpflanzen aufgrund der starken Eutrophierung fehlen, finden die hier lebenden Cyprinidenarten kaum Laichsubstrate. Bis auf den Bereich der Badeanstalt am Ostufer ist der Seeboden stark verschlammt. Die Wasser-Fontäne in der Mitte des Sees führt während der Sommermonate zu einem mechanischen Sauerstoffeintrag und ist daher positiv zu bewerten. Nach mehreren Fischsterben zwischen 1993 und 1996, wurden bis 2003 und auch bis 2013 nur noch sieben Fischarten nachgewiesen, 1993 waren es noch 18. Der oftmals dramatisch erscheinende Rückgang der Artenzahlen gegenüber 1993 in vielen natürlichen Seen ist darauf zurückzuführen, dass die Bewirtschafter, meistens Angelvereine, Fischbesatzmaßnahmen heute verantwortungsvoller planen und durchführen. In den Seen fehlen fast ausschließlich solche Arten, die in der Vergangenheit besetzt wurden, obgleich sie für den Gewässertyp ungeeignet waren (vielfach Regenbogenforellen, aber auch Zander, Rapfen, Döbel u.a.m.) und die nun wieder verschwinden, nachdem die Besatzmaßnahmen offensichtlich eingestellt wurden. Die Regenbogenforelle wurde in den über 900 Befischungen zwischen 2003 und 2013 in Berlin nicht mehr nachgewiesen. Dieser Gruppe wurden 9 der beprobten Seen zugeordnet. Ihre Größe schwankt zwischen 0,5 ha (Körner See) und 15 ha (Habermannsee). In ihnen wurden insgesamt 23 Fischarten nachgewiesen. Wobei in den einzelnen Gewässern mindestens vier (Laßzinsee) und maximal elf (Butzer See, Fauler See, Neuer See) vorkamen. Die hohen Fischartenzahlen sind auf Besatz zurückzuführen. Die BUGA-Gewässer auf dem Gelände der ehemaligen Bundesgartenschau (Östlicher See, Hauptsee, Südlicher See, Irissee) wurden zur landschaftlichen Gestaltung der Parkanlage geschaffen. Sie werden künstlich gespeist. Ihr Wasser ist relativ nährstoffarm und klar. Die Uferregion wurde in Teilbereichen naturnah gestaltet, bepflanzt und beherbergt dort eine artenreiche Vegetation. Im Wasser wachsen dichte Bestände submerser Makrophyten. Obwohl zahlreiche Fischarten, darunter auch Bitterlinge, in die Gewässer eingesetzt wurden, konnten nur acht nachgewiesen werden. Die Bitterlinge haben sich nicht etabliert. Im Tiergarten befinden sich eine Reihe von Parkgewässern , die z.T. über Gräben miteinander verbunden sind, von denen zwei, Fauler und Neuer See, aufgrund ihrer Fläche zu den künstlichen Seen gezählt wurden. Ihre Wasserversorgung erfolgt aus der Spree, allerdings ist diese Verbindung für Fische nicht passierbar, so dass die mit 11 Arten noch immer hohe Fischartenzahl (gegenüber 18 bis 1993 und 15 bis 2013) vorwiegend auf Besatz zurückzuführen ist. Eine bereits von Vilcinskas & Wolter (1993) angeregte, für Fische passierbare Anbindung der Tiergartengewässer an die Spree wurde bislang nicht realisiert. Bei den im Bezirk Hellersdorf gelegenen Kaulsdorfer Seen handelt es sich um ein sehr junges, fünf Seen umfassendes Naherholungsgebiet, von denen Butzer und Habermannsee die beiden ältesten sind. Letztgenannte entstanden 1942 im Zusammenhang mit dem Bau der Reichsbahn-Umgehungsbahn Wuhlheide. Erst 1970 wurde der Kiessee ausgebaggert, der mit einer Tiefe von 1 – 2 m sehr flach mit dem Habermannsee verbunden ist. Insgesamt wurden in den Kaulsdorfer Seen 13 Fischarten nachgewiesen. In den Seen finden Hechte noch geeignete Bedingungen zur natürlichen Reproduktion. Da diese Fischart in Berlin aufgrund selten gewordener Laichplätze und damit eingeschränkter Möglichkeiten der Arterhaltung überwiegend durch Besatz erhalten wird, sind die wenigen vorhandenen Laichplätze besonders schützenswert. Die ehemalige Kiesgrube Laßzinssee ist ein naturnahes Gewässer, welches aufgrund seiner Bedeutung für die Vogelfauna geschützt wird und eingezäunt wurde. Die Uferstruktur weist einen breiten Röhrichtgürtel und Bäume auf. Im klaren, relativ nährstoffarmen Wasser sind dichte Bestände submerser Makrophyten vorhanden. Auch hier finden insbesondere Hechte geeignete Lebens- und Reproduktionsbedingungen. Rückhaltebecken sind künstlich geschaffene Gewässer. Wie bereits der Name impliziert, dienen sie als Auffang-, Sammel- und Sedimentationsbecken für Regen- und Oberflächenwasser. In diesen Becken gesammelte Abflüsse von Dächern, Höfen, Straßen u.a. versiegelten Flächen sind stark mit Nähr- und Schadstoffen, besonders PCB’s belastet . Dafür gelangen die eingeschwemmten toxischen Sedimente nicht mehr in die offenen Gewässer, so dass Regenrückhaltebecken einen Beitrag zur oft geforderten Verminderung der diffusen Nähr- und Schadstoffeinträge in andere Oberflächengewässer leisten (wofür sie auch konzipiert und angelegt wurden). Aufgrund der Belastungen des Wassers und der Sedimente, die sich in den Fischen akkumulieren, dürfen diese Gewässer nicht fischereilich bewirtschaftet werden . Da Rückhaltebecken auch nicht natürlich durch Fische besiedelt werden können, sollten sie eigentlich fischfrei sein. Das Gegenteil ist der Fall.Beispielsweise wurden im Krötenteich im Ortsteil Rahnsdorf vier Fischarten nachgewiesen. Im Gegensatz zu den übrigen Rückhaltebecken wurde der Krötenteich als Überlebensgrube für die Fische des im Unterlauf nur noch periodisch wasserführenden Fredersdorfer Mühlenfließes angelegt. Bei einer 1999 erfolgten Abfischung der rund 250 m 2 großen Überlebensgrube wurden über 14.000 Fische aus elf Arten gezählt (Fredrich & Wolter unveröffentlicht). Darunter befand sich u.a. auch ein einzelner, aus Besatz stammender Wels, für den sowohl das Becken als auch das Fließ selbst, als Lebensraum völlig ungeeignet sind. Während Teiche immer künstliche, ablassbare Gewässer sind, entstanden die anderen Formen meistens natürlich, infolge der eiszeitlichen Überformung der Landschaft als Toteisseen und Sölle oder auch als Abbau-Restlöcher (Ton-, Kies- oder Torfstiche). Von Teichen unterscheiden sich diese Gewässer dadurch, dass sie grundsätzlich nicht ablassbar sind. Da in Berlin keine Teichwirtschaft erfolgt und die Teiche deshalb höchstens im Zuge von Sanierungsarbeiten abgelassen werden, wurden beide Formen zusammengefasst. Aus ichthyofaunistischer Sicht sind im Untersuchungsgebiet auch keine weiteren Differenzierungen der Kleingewässer erforderlich. Die Qualität des Speisungswassers, anthropogene Beeinträchtigungen (in erster Linie durch Fischbesatz) und ihre Flächen (meist unter einem Hektar liegend) sind ähnlich und machen diese Gewässer untereinander vergleichbar. In den 48 beprobten Berliner Kleingewässern wurden insgesamt 24 Fischarten nachgewiesen, davon 18 einheimische. Die durchschnittliche Artenzahl beträgt vier je Kleingewässer, was angesichts der geringen Flächen dieser Gewässer sehr hoch ist. Nachfolgend werden nur einige Beispielgewässer kurz vorgestellt. Mit 13 Fischarten ist der Jungfernheideteich das artenreichste untersuchte Kleingewässer. Alle vorkommenden Fischarten sind hier heimisch. Bei vier der untersuchten Kleingewässer konnten keine Fischarten nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um den Entenpfuhl und den Sperlingssee in Mitte, den Kleinen Torfstich im Ortsteil Hermsdorf sowie den Rötepfuhl in Marienfelde. Inmitten einer Parkanlage in Tempelhof liegt der Eckernpfuhl . Seine Uferstrukturen sind durch die gleichförmige Befestigung monoton. Hier wurden zwei (bis 2003 noch fünf), ausnahmslos euryöke Fischarten nachgewiesen. Bei den Karower Teichen handelt es sich um vier hypertrophe, ehemalige Fischteiche auf dem Gebiet der stillgelegten Bucher Rieselfelder. Die durch Rohrleitungen miteinander verbundenen Teiche wurden bis 1990 fischereilich bewirtschaftet und sind heute Naturschutzgebiet. Ihre sehr naturbelassenen Ufer sind mit ausgedehnten Röhrichtbeständen gesäumt. Zwischen 2003 und 2013 wurden im Inselteich und Weidenteich Befischungen durchgeführt und insgesamt sechs Arten nachgewiesen. In dieser Kategorie wurden die Berliner Spree, kleinere Zuläufe von Havel und Spree sowie Zuflüsse der großen Seen zusammengefasst, insgesamt 10 Gewässer , die jedoch für die fischfaunistische Betrachtung in 13 Gewässerabschnitte unterteilt wurden. Alle weisen wenigstens noch rudimentär die für Fließgewässer charakteristischen Lebensraumstrukturen auf, wie z.B. Kolke, Mäander, naturnahe Ufer, Rückströmungen, Turbulenzen sowie unterschiedliche Bodensedimente . Besonders Ausuferungsbereiche, grobkörniges Sediment und Mäander, als naturnahe Strukturelemente, wurden durch wasserbauliche Maßnahmen fast überall beseitigt. Dies führte zu einer starken Abnahme der an diese Strukturen gebundenen Fließgewässerbewohner. Der strenge Schutz noch existierender sowie die Wiederherstellung zerstörter Fließgewässerhabitate könnten einen sehr wertvollen Beitrag zum Fischartenschutz darstellen. Andere Fließgewässer wurden in ihrem Charakter stark verändert und durch die Abläufe von Klärwerken belastet. Sie werden unter der Kategorie Klärwerksableiter beschrieben. Insgesamt kommen in den Berliner Fließgewässern 29 Fischarten vor, darunter auch die nach der Berliner Roten Liste stark gefährdeten Arten Karausche und Schlammpeitzger sowie die gefährdeten Arten Quappe, Bitterling, Döbel und Hasel. Bei lediglich zwei Arten der in den Fließgewässern nachgewiesenen Vorkommen handelt es sich um Neozoa, Blaubandbärbling und Zwergwels. Im Mittel kommen in den Berliner Fließgewässern 14 verschiedene Fischarten vor. Hecht und Plötze kommen in allen untersuchten Gewässern vor. Die meisten Arten wurden im Tegeler Fließ nachgewiesen, hier sind alle 21 Vorkommen einheimisch. Unterdurchschnittlich viele Fischarten wurden im Fließgraben (13 Arten), in der Neuen Wuhle (11 Arten) sowie mit jeweils 10 Arten in der Kuhlake, im Lietzengraben und in der Laake festgestellt. Die Einspeisung von mechanisch gereinigtem Havelwasser ermöglichte in der Kuhlake die Wiederansiedlung von submersen Makrophyten (z.B. Wasserfeder, Wasserstern und Tausendblatt). Die dichten Pflanzenbestände begünstigten besonders die natürliche Vermehrung der Rotfeder und des Hechtes . Die Quelle des Lietzengrabens liegt im Land Brandenburg, westlich der Ortschaft Schönow bei Bernau. Der Lietzengraben entwässert die Rieselfelder bei Hobrechtsfelde, fließt westlich an der Bogenseekette vorbei und mündet bei den Karower Teichen in die Panke. Die Alte Wuhle entspringt im Land Brandenburg bei Ahrensfelde und die Neue Wuhle am ehemaligen Klärwerk, bevor beide Flussarme sich nördlich der Cecilienstraße vereinigen und nahe der Alten Försterei in Köpenick in die Spree münden. Die Befischungen fanden in drei fischfaunistischen Abschnitten statt. Einerseits in der Neuen Wuhle und andererseits in der Wuhle zwischen Cecilienstraße und Wuhleblase ( Wuhle oberhalb Absturz ) sowie zwischen Wuhleblase und Spree ( Wuhle unterhalb Absturz ). Nach der Stilllegung des Klärwerks Falkenberg 2003, wurden zwischen 2006 und 2008 umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen an der Wuhle durchgeführt. Neben den Umbaumaßnahmen zu fisch- und kleintiergerechten Wehren wurden Beton- und Spundwandbauwerke durch naturnahe Steinriegel-Sohlgleiten ersetzt sowie ca. 50.000 t belasteter Schlamm aus der Wuhle und den Kaulsdorfer Teichen entfernt. Zusätzlich wurde die Gewässersohle um bis zu einem Meter erhöht, um den teilweise niedrigen Wasserstand der Wuhle zu beheben und eine Grundwasserstabilisierung zu erreichen. Weitere Maßnahmen sind in Planung (SenStadtUm 2013b). In der Neuen Wuhle wurden insgesamt 12 Arten , 11 davon heimisch, darunter der Schlammpeitzger, nachgewiesen. In den beiden Abschnitten der Wuhle wurden jeweils 16 heimische Arten , darunter jeweils auch die Karausche, nachgewiesen. Im Abschnitt oberhalb der Wuhleblase wurde auch der Schlammpeitzger nachgewiesen. Kanäle sind künstliche Wasserstraßen mit monotonen, befestigten Ufern (Steinschüttungen, Beton- oder Stahlspundwände), weitgehend konstanter Breite und Tiefe sowie einem meistens trapezförmigen Regelprofil. Rechnet man die in innenstädtischen Bereichen kanalartig ausgebaute Spree hinzu, verfügt Berlin über mehr als 100 Kanalkilometer . Da infolge des naturfernen Ausbaus für Fische wichtige Strukturen wie Laichplätze, Unterstände und Weidegründe fehlen, dienen sie ihnen vornehmlich saisonal als Aufenthaltsorte oder Wanderwege . Die Zahl der zu erwartenden Fischarten wird daher auch von der Fauna der mit ihnen in Verbindung stehenden Gewässer beeinflusst. Um das gute ökologische Potential im Sinne der EG-WRRL in den Berliner Kanälen erreichen zu können, müssten 16 typspezifische Fischarten vorkommen (Pottgiesser et al. 2008).Dieses gute ökologische Potential wurde in keinem der untersuchten Kanäle erreicht. Aktuell wurden in den innerstädtischen Kanälen im Durchschnitt nur 10 Arten festgestellt. Der Gosener Kanal wurde 1936 fertiggestellt und verbindet den Dämeritz- mit dem Seddinsee. Seine Ufer bestehen zu großen Teilen aus Steinschüttungen. Die mittlere Tiefe beträgt 3 m, die Breite 35 m. Wasserpflanzen sind im Kanal sehr selten, als Ursache dafür sind Ufersicherungsmaßnahmen sowie der von der Schifffahrt erzeugte Wellenschlag anzunehmen. Aktuell wurden im Gosener Kanal 10 Fischarten nachgewiesen. Die Kanäle im Bereich der Innenstadt , wie z.B. Landwehrkanal und Kupfergraben , sind noch monotoner ausgebaut. Aus Platzgründen stehen hier die Ufer lotrecht und sind fest verfugt. Damit sind sie, im Gegensatz zu den Steinschüttungen anderer Kanäle, nicht einmal für Hartsubstratlaicher, wie Barsch oder Kaulbarsch, als Laichsubstrat nutzbar. Insgesamt wurden in den Kanälen 20 Fischarten nachgewiesen, als artenreichstes Gewässer erwies sich der Teltowkanal , die Südverbindung zwischen Spree und Havel , mit 16 Fischarten . Bei dieser Gruppe handelt es sich um kleine, kaum strukturierte, weitgehend gerade verlaufende künstliche Fließgewässer . Sie wurden hauptsächlich als Zu- und Ablaufgräben der Rieselfelder , aber auch zur Entwässerung z.B. der Gosener Wiesen in Köpenick angelegt. Ihr Profil ist trapezförmig bis rechteckig. Während die Abwasserleiter der Rieselfelder stark mit Nähr- und Schadstoffen belastet sind, zeigen reine Meliorations-, also Be- oder Entwässerungsgräben, meistens nur dann Belastungen, wenn ihr Umland intensiv landwirtschaftlich genutzt wird, bzw. wurde. Durch die Aufgabe der Verrieselung und die Absenkung des Grundwasserspiegels trockneten viele der im Norden Berlins (ehemalige Bucher Rieselfelder) gelegenen Gräben aus. Insgesamt wurden zwischen 2003 und 2013 20 Gräben und Meliorationsgräben untersucht. Der Westliche Abzugsgraben zweigt über ein Wehr vom Zitadellengraben ab und mündet unterhalb der Schleuse Spandau in die Havel. Unmittelbar unterhalb des Wehres herrscht eine relativ starke Strömung vor und das Sediment ist sandig bis kiesig. Weiter stromab, in Bereichen mit geringerer Strömung, ist der Grund schlammig. Die Ufer wirken naturnah und sind fast auf der gesamten Länge mit Bäumen bestanden. Insgesamt wurden 9 Fischarten nachgewiesen. Zweifelsohne ist der Westliche Abzugsgraben für die Fische der Havel, insbesondere für die strömungsliebenden Arten, ein wichtiges Laichgebiet. Der Große Sprintgraben ist ein stark verkrauteter Meliorationsgraben, der mit dem Teich Lübars in Verbindung steht. In ihm wurden beide Stichlingsarten und Schlammpeitzger nachgewiesen. Hinsichtlich des fischereibiologischen Wertes und Schutzes ist er den Rieselfeldgräben gleichzustellen (siehe unten). Um ein Zuwachsen und damit Verschwinden des Gewässers zu verhindern, können Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Als Überbleibsel der rund einhundert Jahre betriebenen Verrieselung des Berliner Abwassers finden sich auf den nunmehr stillgelegten Rieselfeldern in Buch noch eine Vielzahl von Ablaufgräben . Diese fallen heute z.T. während des Sommers trocken, eine Folge der Absenkung des Grundwasserspiegels. In fast allen Rieselfeldgräben wurden beide Stichlingarten nachgewiesen. Sie sind an derartige Extrembiotope am besten angepasst und finden hier letzte Rückzugsgebiete. Da die verbliebenen kleinen Gräben erhalten wurden, haben sich die Bestände der Stichlinge in den letzten Jahren auf einem, im Vergleich zum Lebensraumangebot vor der großflächigen Grundwasserabsenkung niedrigen Niveau stabilisiert, weshalb beide Arten in der aktuellen Roten Liste in der Gefährdung herabgestuft wurden (Wolter et al. 2003). In der Roten Liste Berlin 2013 ist der Zwergstichling auf der Vorwarnliste und der Dreistachlige Stichling aals ungefährdet eingestuft. Kleine Gräben werden typischerweise nur von zwei bis drei Fischarten besiedelt. Hingegen kann diese Zahl erheblich zunehmen, wenn die Gräben mit Flüssen oder Seen in Verbindung stehen und von den dort heimischen Arten als Laich- und Brutaufwuchsgebiet genutzt werden. In der Ausgabe 2014 wird nur noch das Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe) als Klärwerksableiter geführt. Die bis zur Stilllegung des Klärwerks Falkenberg 2003 als Klärwerksableiter dienende Wuhle wird seit dieser Ausgabe zu den Fließgewässern gezählt. Das Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe) weißt mit 23 Arten, davon 20 Arten heimisch, eine sehr hohe Artenanzahl auf. Hier kommen u.a. die gefährdeten Arten Bitterling und Döbel und die in Berlin als extrem selten eingestufte Schmerle vor. Die Schmerle wurde im Jahr 2010 seit 1920 zum ersten Mal wieder im Land Berlin nachgewiesen. Im alten Verlauf des Neuenhagener Mühlenfließes (Fließstrecke im Bellevuepark, Alte Erpe) kommen sieben heimische Arten, darunter die Karausche, vor.
Schienenverkehr Schiffsverkehr Flugverkehr Off-road-Verkehr Baustellen Als Datengrundlage zur Berechnung der Emissionen aus dem Schienenverkehr dienen Informationen der Deutschen Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Netz des DB-Schienennetzes, sowie der Straßenbahn und oberirdisch fahrenden U-Bahn. Neben Abgas-Emissionen aus dieselbetriebenen Schienenfahrzeugen entstehen auch Partikel-Emissionen durch Abrieb der Bremsen, Räder, Schienen, Fahrleitungen und Stromabnehmer, wobei diese Partikelemissionen auch von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stammen. Insgesamt werden vom Schienenverkehr in Berlin 4.721,4 Tonnen CO 2 , 45,2 Tonnen NO x und 104,7 Tonnen Feinstaub (PM 10 ) emittiert. Den größten Anteil der gasförmigen Emissionen hat der Güterverkehr, wohingegen für PM 10 und PM 2,5 die höchsten Beiträge vom Personennahverkehr (Regionalbahnen und S-Bahnen) rühren, da aufgrund der höheren Fahrleistungen die Abriebprozesse verstärkt zur Feinstaubemission beitragen. Die Datengrundlage für die Berechnung der Emissionen aus dem Berliner Schifffahrtsverkehr bilden Informationen der Schiffs- und Güterstrombewegungen auf den Bundeswasserstraßen sowie Auswertungen der Fahrpläne der Fahrgastschiffe der in Berlin tätigen Reedereien. Schleusendaten erfassen außerdem neben den Güter- und Personenschiffen auch Motorboote, sodass auch diese Schiffsklasse in die Berechnung der schifffahrtsbedingten Emissionen einfließen kann. Der größte Anteil der Emissionen auf Berliner Wasserstraßen entfällt auf die Fahrgastschifffahrt, der bei den NO x -Emissionen bei 58 % und bei den PM 10 -Emissionen bei 47 % liegt. Räumlich sind die meisten Emissionen vor allem im Stadtbezirk Mitte mit den vielen Fahrgastschifffahrtsanlegern zwischen Mühlendammschleuse und dem Bundeskanzleramt aufzufinden. Für den Flugverkehr werden die Abgas-Emissionen des zivilen Flugverkehrs im bodennahen Bereich der Flughäfen bis 3.000 Fuß oder 915 Meter Höhe sowie die Emissionen durch die Fahrzeuge auf den Flughafenvorfeldern berücksichtigt. Zur Ermittlung der Emissionen werden die Start- und Landevorgänge, differenziert nach Luftfahrzeugklasse, analysiert, die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurden. Zudem wurden vom Flughafenbetreiber Berlin-Brandenburg GmbH modellfeine Daten aus Flugtagebüchern zur Verfügung gestellt. Die Quellgruppe „Off-road-Verkehr“ umfasst die Anwendung von mobilen Geräten und Maschinen sowie von Fahrzeugen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in der Forst- und Landwirtschaft, Industrie, Privaten Gartenpflege, Pflegen öffentlicher Grünflächen und des Militärs. Als emissionsrelevante Daten werden Angaben zum eingesetzten Fahrzeug- und Gerätebestand und deren Einsatzbedingungen benötigt, die aber im Allgemeinen nicht vorliegen. Daher werden für jeden Teilsektor spezifische Verbrauchsfaktoren bezogen auf geeignete Indikatorgrößen aus vorliegenden Daten für Nordrhein-Westfalen auf Berlin übertragen. Anhand dieser Angaben und mittlerer Emissionsfaktoren werden daraus die Emissionen des Sektors “off-road-Verkehr” abgeschätzt. Durch Baustellen werden verschiedene Emissionen erzeugt, die sich in folgende Teilbereiche einteilen lassen: Abgasemissionen der mobilen Maschinen Aufwirbelungs- und Abriebemissionen der mobilen Maschinen Weitere Emissionen (vor allem Staub) durch unterschiedliche Bautätigkeiten und Arbeitsprozesse (z.B. Abbrucharbeiten, Bohrungen usw.) Baustellen lassen sich jedoch räumlich nur sehr schwer repräsentativ für einen längeren Zeitraum einem bestimmten Gebiet zuordnen. Während mobile Baumaschinen, die zum größten Teil dieselbetrieben sind, stark in ihrer Größe und Leistung je nach Einsatzgebiet variieren und im Straßen-, Hoch- und Tiefbau eingesetzt werden, relativ gut emissionsseitig eingeordnet werden können, ist die Datenlage ihres Einsatzes jedoch sehr unsicher. Der Standort des gemeldeten Bestandes weicht häufig stark von ihrem Einsatzgebiet ab, da Baufirmen nicht nur lokal arbeiten und zudem häufig auch Leihmaschinen einsetzen. Die Staub-Emissionen durch Aufwirbelung und Abrieb sowie durch Abbrucharbeiten überschreiten zudem in der Regel die Abgasemissionen auf Baustellen bei weitem. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass insbesondere die nicht-motorbedingten Emissionen aus dem Einsatz von Baumaschinen und den Tätigkeiten auf Baustellen aktuell nur sehr grob abgeschätzt werden können. Die Ermittlung der Emissionen der Bauwirtschaft in Berlin wird deshalb auf Basis anderweitiger Daten durchgeführt: Ermittlung des Gesamtbauvolumens für Berlin, differenziert nach Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe Abschätzung der Anzahl der Beschäftigten auf Basis der Daten aus der Statistik des Baugewerbes Berlin Ableitung von spezifischen Verbrauchsdaten (Diesel, Benzin, Gemisch) pro Beschäftigten und Ermittlung von typischen Bestandsstrukturen der eingesetzten Baumaschinen Ermittlung von charakteristischen kraftstoffbezogenen Abgas-Emissionsfaktoren sowie Emissionsfaktoren für Aufwirbelung, Abrieb und Abbrucharbeiten.
Die Firma HLB Hafenlogistik Brandenburg GmbH, Friedrich-Franz-Straße 8 in 14770 Brandenburg an der Havel, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14770 Brandenburg an der Havel, Spittastraße 1 in der Gemarkung Brandenburg/Havel, Flur 102, Flurstücke 1258, 1336, 1337, 1764, 1765, 1766, 1842 und 1843 eine Anlage zum Umschlagen, Be- und Entladen sowie Zwischenlagern von Holzhackschnitzeln und Getreide/Hülsenfrüchten in Verbindung mit einer Anlage zur Zerlegung von Alteisenbahngüterwagen und dazugehörigem Schrottplatz zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben wird auf dem Gelände des Stadthafens Brandenburg an der Havel realisiert. Beantragt ist die Zwischenlagerung von 3001,5 Tonnen Holzhackschnitzel und anderer Holzabfälle der Kategorien A I bis A III in drei Lagerboxen. Der Umschlag, das Be- und Entladen erfolgt von Binnenschiffen, LkW oder Eisenbahnwagen mittels der im Hafen vorhandenen Technik, wie Verladebrücke/Hafenkran, Radlader und Umschlagbagger. Zusätzlich werden Getreide und Hülsenfrüchte umgeschlagen und zwischengelagert. Weiterhin beantragt ist die Zerlegung von fünf Alteisenbahngüterwagen je Woche mittels Schneidbrenner und Trennschleifer auf einer speziell dafür vorgesehenen Zerlegefläche von 250 m². Die sortenrein zerlegten Metalle werden bis zum Abtransport in Containern auf dem zur Anlage gehörenden Schrottplatz mit einer Gesamtlagerkapazität von 1000 Tonnen zwischengelagert. Für den beantragten Betrieb sind alle erforderlichen Ausrüstungen, wie Umschlags- und Anlagentechnik, Lagerboxen, Container sowie die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.12.2 V in Verbindung mit 8.15.3 V, 9.11.1 V, 9.11.2 V, 8.9.2 V und 8.12.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.7.1.2 „S“ der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung sowie der geplanten Ausführung der Gesamtanlage keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Das Vorhaben wird auf dem Gelände des mit Planfeststellungsbeschluss Reg.-Nr. OWB-4-PFB-1/98 zugelassenen öffentlichen Hafens der Stadt Brandenburg realisiert. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich der Stadt Brandenburg auf einer faktischen Industriegebietsfläche. Für den Anlagenbetrieb werden vorhandene Betriebsflächen des Stadthafens in Anspruch genommen. Es findet keine zusätzliche Versiegelung von Flächen statt. Die Anlagenflächen sind durch industrielle Nutzung vorbelastet. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch den Anlagenbetrieb nicht zusätzlich beeinträchtigt. Eine erheblich nachteilige Beeinträchtigung von Erholungsräumen oder des Landschaftsbildes erfolgt nicht. Gefährdungen, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Geräusche und Luftschadstoffe sind nachweislich nicht zu erwarten.
<p> Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen <ul> <li>Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug.</li> <li>Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …).</li> <li>Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle.</li> </ul> Gewusst wie <p>Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Vergleich zum Autofahren können Sie die Zeit – abhängig von der Auslastung und den Gegebenheiten im jeweiligen Verkehrsmittel – für Aktivitäten wie Lesen oder Arbeiten nutzen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg"> </a> <strong> Fahrzeug = "Stehzeug" </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,74 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/wegevergleich_uba.png"> </a> <strong> Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/wegevergleich_uba.png">Bild herunterladen</a> (161,45 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/wegevergleich_uba.pdf">Diagramm als PDF</a> (187,86 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/wegevergleich_uba_excel.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,29 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Fahrkarten rechtzeitig buchen:</strong> Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen.</p> <p><strong>Durchblick bei den Fahrkosten behalten: </strong>Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick.</p> <p><strong>Mit dem Deutschlandticket </strong>können Sie für 63 Euro im Monat (Preis gilt ab 01.01.2026) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar.</p> <p>Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden.</p> <p>Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen.</p> <p><strong>BahnCard: </strong>Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets.</p> <ul> <li>BahnCard 25: Sie erhalten nicht nur 25 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung), sondern auch auf Sparangebote im Fernverkehr (mit Zugbindung).</li> <li>BahnCard 50: Sie erhalten 50 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung). Bei Sparangeboten im Fernverkehr (mit Zugbindung) gibt es 25 % Nachlass.</li> <li>BahnCard 100: Sie (und Ihr Fahrrad) reisen deutschlandweit im Nah- oder Fernverkehr kostenfrei.</li> </ul> <p>Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der <a href="https://www.bahn.de/angebot/bahncard">Bahn</a>.</p> <p><strong>Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: </strong>… gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt:</p> <ul> <li><strong>Kinder unter 6 Jahren</strong> fahren in Begleitung im Bus- und Bahnverkehr in Deutschland in der Regel kostenlos.</li> <li><strong>Kinder unter 15 Jahren</strong> reisen in Begleitung eines Reisenden (ab 15 Jahren) bei der Deutschen Bahn außerhalb von Verkehrsverbünden gratis, ab sechs Jahren müssen sie in den Fahrschein eingetragen werden. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Die kostenfreie Mitnahme gilt beim Deutschlandticket nicht für Kinder von 6-14 Jahren und auch bei Ländertickets gibt es abweichende Regelungen. Reisen die Kinder (ab 6 Jahren) bei der Bahn alleine, benötigen sie ein Ticket, erhalten aber 50 % Rabatt. In Verkehrsverbünden gibt es im Allgemeinen Kindertarife.</li> <li><strong>Jugendliche (ab 15 Jahren) </strong>müssen in der Regel den vollen Ticketpreis für Erwachsene zahlen. Für Jugendliche (bis 18 Jahre) gibt es eine sehr günstige Jugend BahnCard 25. Auch junge Erwachsene unter 27 Jahre bekommen die BahnCards 25, 50 und 100 unter dem Label <em>My BahnCard </em>zu einem reduzierten Preis.</li> </ul> <p>Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche.</p> <p><strong>Jobtickets nutzen:</strong> Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an.</p> <p><strong>Weitere Sparmöglichkeiten:</strong> In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten:</p> <ul> <li>Im Fernverkehr bieten die Deutsche Bahn AG und private Eisenbahnunternehmen wie Flixtrain vielfach günstige Fernverkehrstickets an (meist in Form von Frühbucherrabatten). Dies kann v. a. außerhalb von Hauptreisezeiten und Hauptrouten zu günstigen Preisen führen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die besonderen Stornierungsbedingungen sowie die meist daran gekoppelten Zugbindungen.</li> <li>Für kleine Gruppen bis fünf Personen sind im Nah- und Regionalverkehr häufig Ländertickets günstiger als Einzeltickets. Darüber hinaus gibt es <a href="https://www.bahn.de/angebot/gruppen">Gruppenkarten bei der Bahn</a> und in Verkehrsverbünden in der Regel ab 6 Personen. Gruppenkarten sollten mit genügend zeitlichem Vorlauf gebucht werden. Gruppentickets im Nahverkehr sind nicht online buchbar.</li> <li>In Verkehrsverbünden bieten Tages- und Mehrfahrtenkarten – abhängig von den zurückgelegten Strecken – gewisse Einsparmöglichkeiten gegenüber Einzelfahrscheinen.</li> </ul> <p><strong>Fahrgastrechte wahrnehmen: </strong>Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können:</p> <ul> <li><strong>Fernverkehr:</strong> Ab 60 Minuten Verspätung können Sie 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Diesen Anspruch können Sie bei der DB per Fahrgastformular oder – sofern Sie das Ticket über ein Kundenkonto bei der <a href="https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte">DB online</a> oder bei <a href="https://help.flixtrain.com/s/topic/0TO3X000000VVIRWA4/request-a-refund?language=de">Flixtrain</a> gekauft haben – auch einfach online geltend machen. Verpassen Sie mit zuggebundener Fahrkarte (z. B. Super-Sparpreis- oder Sparpreis-Tickets der DB) aufgrund eines verspäteten Zuges einen Fernverkehrszug, können Sie die Fahrt auch mit einem anderen als dem auf der Fahrkarte eingetragenen Zug fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Anschlusszug vom gleichen Unternehmen betrieben wird.</li> <li><strong>Nahverkehr:</strong> Im Nahverkehr besteht generell keine Zugbindung. Sie können mit Ihrer Fahrkarte daher auch andere Regionalzüge zur Weiterfahrt an Ihr Ziel nutzen. Falls ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, können Sie einen höherwertigen Zug (z. B. IC, EC oder ICE) zur Weiterfahrt nutzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie eine erheblich ermäßigte Fahrkarte (z. B. ein Deutschlandticket) haben.</li> <li><strong>Reiseketten:</strong> Beachten Sie, dass Sie Entschädigungsansprüche für verspätete Züge nur geltend machen können, sofern der verspätete Zug auch Teil Ihrer Fahrkarte ist. Nutzen Sie z. B. zusätzlich ein Bus- oder das Deutschlandticket als Zubringer zum Fernverkehr, können Sie im Verspätungsfall von Bus oder Regionalzug keine Entschädigung verlangen. Das kann bei Reisen mit zuggebundenen Tickets ärgerlich werden: Verpassen Sie wegen eines verspäteten Regionalzugs ihren ICE, IC- oder EC-Anschluss, erhalten Sie keine Entschädigung und zusätzlich erlischt die Gültigkeit Ihres Tickets im Fernverkehr ersatzlos.</li> </ul> <p>Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beispiele_Ausnahmen/beispiele_ausnahmen_node.html">Website des Eisenbahnbundesamtes</a> oder des <a href="https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html">Europäischen Verbraucherzentrums</a>.</p> <p>Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die <a href="https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/">Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.</a> um Hilfe bitten. </p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Üben Sie Bus und Bahn fahren, vor allem auch mit Kindern. Positive Familienerlebnisse bei der Reise schaffen die Basis für eine langfristige Bindung an umweltfreundliche Verkehrsmittel.</li> <li>Nutzen Sie Apps oder Webseiten, die Ihnen stets die schnellste Verbindung sowie Verspätungen anzeigen. Flächendeckend ist dies z. B. mit der App "DB Navigator" der Deutschen Bahn möglich.</li> <li>Urlaub mit Bus und Bahn: Damit kommen Sie auch in entlegene Urlaubsregionen. Oft gibt es spezielle Urlaubstickets oder Gästekarten, die eine ermäßigte oder gar kostenlose Nutzung des ÖPNV in der Urlaubsregion ermöglichen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Auch Fernlinienbusse verkehren vor allem zwischen mittleren und größeren Städten oder Knotenpunkten wie Flughäfen und sind eine umweltfreundliche und preiswerte Alternative.</li> <li>Entlastung von schwerem Reisegepäck bieten verschiedene "Gepäck-Dienste".</li> <li>Wenn Sie mit dem Pkw von außerhalb der Stadt kommen, nutzen Sie die vorhandenen Park&Ride-Angebote.</li> </ul> 28.04.2017 Erklärfilm: Verkehr in der Stadt Hintergrund <p>Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. In der Golfklasse kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 53 und 89 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> im Jahr kostet ein Auto in dieser Klasse zwischen 660 und 1100 Euro im Monat (ADAC e. V., 2025). Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 63 Euro pro Monat genutzt werden.</p> <p>Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 100 bis 143 mal höher als bei der Bahn1.</p> <p><strong>Umweltsituation: </strong>Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht2. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich.</p> <p>In Deutschland sind rund 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen (KBA, o. J.). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Pro Kilometer und Person emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 164 Gramm Treibhausgase, während ein Nahverkehrsbus 92 und ein Regionalzug nur 49 Gramm pro Personenkilometer emittiert (Bezugsjahr 2023)</a>3. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Ebenfalls hinsichtlich des Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) ist der Schienen- und Busverkehr der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen.</p> <p>Zudem verbraucht ein Linienbus im ÖPNV bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer etwa ein Drittel weniger Energie gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger.4</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bus/bus_node.html">Eisenbahnbundesamt</a> zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31913">Marktdaten Mobilität</a> (Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3318">Emissionsdaten des Verkehrs</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3328">Öffentlicher Personennahverkehr</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> <p> </p> <p>1 Durchschnittswerte der Jahre 2005-2009, 2015-2019 und 2019-2022. Eigene Berechnungen auf Grundlage von Statistisches Bundesamt 2024, ebd. 2025a; ebd. 2025b; UBA o. J. a</p> <p>2 Umweltbundesamt 2025, Nationale Trendtabellen, Stand 03/2025.</p> <p>3 Umweltbundesamt o. J. b</p> <p>4 Umweltbundesamt o. J. c; Daten und Rechenmodell: TREMOD, Version 6.61.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/vtv_2024_pv_tab_png.png"> </a> <strong> Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr </strong> <br> <p>Bezugsjahr 2024</p> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/vtv_2024_pv_tab_pdf.pdf">Tabelle als PDF-Datei (63,12 kB)</a></li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_s-v.pdf">ADAC e. V. (2025). ADAC Autokosten Herbst/Winter 2025. Kostenübersicht für 258 aktuelle Neuwagen-Modelle für Marken von S bis Z.</a> [Letzter Abruf am 02.12.2025].</li> <li><a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Jahrebilanz_Bestand/fz_b_jahresbilanz_node.html">Kraftfahrt-Bundesamt, o. J. Jahresbilanz 2024. Zahlen, Daten, Fakten.</a> [Letzter Abruf am 10.12.2025].</li> <li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/verkehrsunfaelle-zeitreihen-xlsx-5462403.xlsx?__blob=publicationFile&v=19">Statistisches Bundesamt (2024): Verkehrsunfälle. Zeitreihen. 2021.</a> [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/46181/details/filter/JTdCJTIyY2F0ZWdvcnlDb2RlJTIyJTNBJTIyNDYlMjIlN0Q=">Statistisches Bundesamt (2025a): Personenverkehr mit Bussen und Bahnen.</a> Code: 46181. [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/statistischer-bericht-verkehrsunfaelle-zeitreihen-5462403.xlsx?__blob=publicationFile&v=10">Statistisches Bundesamt (2025b): Statistischer Bericht. Verkehrsunfälle Zeitreihen 2015-2024.</a> EVAS-Nummer 46241. [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#strassenguterverkehr-">Umweltbundesamt (2025): Emissionen des Verkehrs.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_motor-personenverkehrsleistung-nach-vt_2025-03-26.xlsx">Umweltbundesamt (o. J. a): Personenverkehr: motorisierte Verkehrsleistung nach Verkehrsträgern in Deutschland.</a> [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Umweltbundesamt (o. J. b): Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr. Bezugsjahr 2023.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/endenergieverbrauch-energieeffizienz-des-verkehrs#--4">Umweltbundesamt (o. J. c): Entwicklung des spezifischen Energieverbrauchs im Personenverkehr (inkl. Vorkette). Daten und Rechenmodell TREMOD, Version 6.61.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> </ul> </p><p> Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen <ul> <li>Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug.</li> <li>Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …).</li> <li>Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Vergleich zum Autofahren können Sie die Zeit – abhängig von der Auslastung und den Gegebenheiten im jeweiligen Verkehrsmittel – für Aktivitäten wie Lesen oder Arbeiten nutzen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg"> </a> <strong> Fahrzeug = "Stehzeug" </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,74 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/wegevergleich_uba.png"> </a> <strong> Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/wegevergleich_uba.png">Bild herunterladen</a> (161,45 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/wegevergleich_uba.pdf">Diagramm als PDF</a> (187,86 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/wegevergleich_uba_excel.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,29 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Fahrkarten rechtzeitig buchen:</strong> Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen.</p> <p><strong>Durchblick bei den Fahrkosten behalten: </strong>Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick.</p> <p><strong>Mit dem Deutschlandticket </strong>können Sie für 63 Euro im Monat (Preis gilt ab 01.01.2026) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar.</p> <p>Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden.</p> <p>Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen.</p> <p><strong>BahnCard: </strong>Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets.</p> <ul> <li>BahnCard 25: Sie erhalten nicht nur 25 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung), sondern auch auf Sparangebote im Fernverkehr (mit Zugbindung).</li> <li>BahnCard 50: Sie erhalten 50 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung). Bei Sparangeboten im Fernverkehr (mit Zugbindung) gibt es 25 % Nachlass.</li> <li>BahnCard 100: Sie (und Ihr Fahrrad) reisen deutschlandweit im Nah- oder Fernverkehr kostenfrei.</li> </ul> <p>Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der <a href="https://www.bahn.de/angebot/bahncard">Bahn</a>.</p> <p><strong>Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: </strong>… gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt:</p> <ul> <li><strong>Kinder unter 6 Jahren</strong> fahren in Begleitung im Bus- und Bahnverkehr in Deutschland in der Regel kostenlos.</li> <li><strong>Kinder unter 15 Jahren</strong> reisen in Begleitung eines Reisenden (ab 15 Jahren) bei der Deutschen Bahn außerhalb von Verkehrsverbünden gratis, ab sechs Jahren müssen sie in den Fahrschein eingetragen werden. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Die kostenfreie Mitnahme gilt beim Deutschlandticket nicht für Kinder von 6-14 Jahren und auch bei Ländertickets gibt es abweichende Regelungen. Reisen die Kinder (ab 6 Jahren) bei der Bahn alleine, benötigen sie ein Ticket, erhalten aber 50 % Rabatt. In Verkehrsverbünden gibt es im Allgemeinen Kindertarife.</li> <li><strong>Jugendliche (ab 15 Jahren) </strong>müssen in der Regel den vollen Ticketpreis für Erwachsene zahlen. Für Jugendliche (bis 18 Jahre) gibt es eine sehr günstige Jugend BahnCard 25. Auch junge Erwachsene unter 27 Jahre bekommen die BahnCards 25, 50 und 100 unter dem Label <em>My BahnCard </em>zu einem reduzierten Preis.</li> </ul> <p>Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche.</p> <p><strong>Jobtickets nutzen:</strong> Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an.</p> <p><strong>Weitere Sparmöglichkeiten:</strong> In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten:</p> <ul> <li>Im Fernverkehr bieten die Deutsche Bahn AG und private Eisenbahnunternehmen wie Flixtrain vielfach günstige Fernverkehrstickets an (meist in Form von Frühbucherrabatten). Dies kann v. a. außerhalb von Hauptreisezeiten und Hauptrouten zu günstigen Preisen führen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die besonderen Stornierungsbedingungen sowie die meist daran gekoppelten Zugbindungen.</li> <li>Für kleine Gruppen bis fünf Personen sind im Nah- und Regionalverkehr häufig Ländertickets günstiger als Einzeltickets. Darüber hinaus gibt es <a href="https://www.bahn.de/angebot/gruppen">Gruppenkarten bei der Bahn</a> und in Verkehrsverbünden in der Regel ab 6 Personen. Gruppenkarten sollten mit genügend zeitlichem Vorlauf gebucht werden. Gruppentickets im Nahverkehr sind nicht online buchbar.</li> <li>In Verkehrsverbünden bieten Tages- und Mehrfahrtenkarten – abhängig von den zurückgelegten Strecken – gewisse Einsparmöglichkeiten gegenüber Einzelfahrscheinen.</li> </ul> <p><strong>Fahrgastrechte wahrnehmen: </strong>Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können:</p> <ul> <li><strong>Fernverkehr:</strong> Ab 60 Minuten Verspätung können Sie 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Diesen Anspruch können Sie bei der DB per Fahrgastformular oder – sofern Sie das Ticket über ein Kundenkonto bei der <a href="https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte">DB online</a> oder bei <a href="https://help.flixtrain.com/s/topic/0TO3X000000VVIRWA4/request-a-refund?language=de">Flixtrain</a> gekauft haben – auch einfach online geltend machen. Verpassen Sie mit zuggebundener Fahrkarte (z. B. Super-Sparpreis- oder Sparpreis-Tickets der DB) aufgrund eines verspäteten Zuges einen Fernverkehrszug, können Sie die Fahrt auch mit einem anderen als dem auf der Fahrkarte eingetragenen Zug fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Anschlusszug vom gleichen Unternehmen betrieben wird.</li> <li><strong>Nahverkehr:</strong> Im Nahverkehr besteht generell keine Zugbindung. Sie können mit Ihrer Fahrkarte daher auch andere Regionalzüge zur Weiterfahrt an Ihr Ziel nutzen. Falls ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, können Sie einen höherwertigen Zug (z. B. IC, EC oder ICE) zur Weiterfahrt nutzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie eine erheblich ermäßigte Fahrkarte (z. B. ein Deutschlandticket) haben.</li> <li><strong>Reiseketten:</strong> Beachten Sie, dass Sie Entschädigungsansprüche für verspätete Züge nur geltend machen können, sofern der verspätete Zug auch Teil Ihrer Fahrkarte ist. Nutzen Sie z. B. zusätzlich ein Bus- oder das Deutschlandticket als Zubringer zum Fernverkehr, können Sie im Verspätungsfall von Bus oder Regionalzug keine Entschädigung verlangen. Das kann bei Reisen mit zuggebundenen Tickets ärgerlich werden: Verpassen Sie wegen eines verspäteten Regionalzugs ihren ICE, IC- oder EC-Anschluss, erhalten Sie keine Entschädigung und zusätzlich erlischt die Gültigkeit Ihres Tickets im Fernverkehr ersatzlos.</li> </ul> <p>Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beispiele_Ausnahmen/beispiele_ausnahmen_node.html">Website des Eisenbahnbundesamtes</a> oder des <a href="https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html">Europäischen Verbraucherzentrums</a>.</p> <p>Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die <a href="https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/">Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.</a> um Hilfe bitten. </p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Üben Sie Bus und Bahn fahren, vor allem auch mit Kindern. Positive Familienerlebnisse bei der Reise schaffen die Basis für eine langfristige Bindung an umweltfreundliche Verkehrsmittel.</li> <li>Nutzen Sie Apps oder Webseiten, die Ihnen stets die schnellste Verbindung sowie Verspätungen anzeigen. Flächendeckend ist dies z. B. mit der App "DB Navigator" der Deutschen Bahn möglich.</li> <li>Urlaub mit Bus und Bahn: Damit kommen Sie auch in entlegene Urlaubsregionen. Oft gibt es spezielle Urlaubstickets oder Gästekarten, die eine ermäßigte oder gar kostenlose Nutzung des ÖPNV in der Urlaubsregion ermöglichen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Auch Fernlinienbusse verkehren vor allem zwischen mittleren und größeren Städten oder Knotenpunkten wie Flughäfen und sind eine umweltfreundliche und preiswerte Alternative.</li> <li>Entlastung von schwerem Reisegepäck bieten verschiedene "Gepäck-Dienste".</li> <li>Wenn Sie mit dem Pkw von außerhalb der Stadt kommen, nutzen Sie die vorhandenen Park&Ride-Angebote.</li> </ul> 28.04.2017 Erklärfilm: Verkehr in der Stadt </p><p> Hintergrund <p>Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. In der Golfklasse kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 53 und 89 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> im Jahr kostet ein Auto in dieser Klasse zwischen 660 und 1100 Euro im Monat (ADAC e. V., 2025). Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 63 Euro pro Monat genutzt werden.</p> <p>Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 100 bis 143 mal höher als bei der Bahn1.</p> <p><strong>Umweltsituation: </strong>Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht2. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich.</p> <p>In Deutschland sind rund 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen (KBA, o. J.). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Pro Kilometer und Person emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 164 Gramm Treibhausgase, während ein Nahverkehrsbus 92 und ein Regionalzug nur 49 Gramm pro Personenkilometer emittiert (Bezugsjahr 2023)</a>3. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Ebenfalls hinsichtlich des Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) ist der Schienen- und Busverkehr der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen.</p> <p>Zudem verbraucht ein Linienbus im ÖPNV bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer etwa ein Drittel weniger Energie gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger.4</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bus/bus_node.html">Eisenbahnbundesamt</a> zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31913">Marktdaten Mobilität</a> (Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3318">Emissionsdaten des Verkehrs</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3328">Öffentlicher Personennahverkehr</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> <p> </p> <p>1 Durchschnittswerte der Jahre 2005-2009, 2015-2019 und 2019-2022. Eigene Berechnungen auf Grundlage von Statistisches Bundesamt 2024, ebd. 2025a; ebd. 2025b; UBA o. J. a</p> <p>2 Umweltbundesamt 2025, Nationale Trendtabellen, Stand 03/2025.</p> <p>3 Umweltbundesamt o. J. b</p> <p>4 Umweltbundesamt o. J. c; Daten und Rechenmodell: TREMOD, Version 6.61.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/vtv_2024_pv_tab_png.png"> </a> <strong> Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr </strong> <br> <p>Bezugsjahr 2024</p> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/vtv_2024_pv_tab_pdf.pdf">Tabelle als PDF-Datei (63,12 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_s-v.pdf">ADAC e. V. (2025). ADAC Autokosten Herbst/Winter 2025. Kostenübersicht für 258 aktuelle Neuwagen-Modelle für Marken von S bis Z.</a> [Letzter Abruf am 02.12.2025].</li> <li><a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Jahrebilanz_Bestand/fz_b_jahresbilanz_node.html">Kraftfahrt-Bundesamt, o. J. Jahresbilanz 2024. Zahlen, Daten, Fakten.</a> [Letzter Abruf am 10.12.2025].</li> <li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/verkehrsunfaelle-zeitreihen-xlsx-5462403.xlsx?__blob=publicationFile&v=19">Statistisches Bundesamt (2024): Verkehrsunfälle. Zeitreihen. 2021.</a> [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/46181/details/filter/JTdCJTIyY2F0ZWdvcnlDb2RlJTIyJTNBJTIyNDYlMjIlN0Q=">Statistisches Bundesamt (2025a): Personenverkehr mit Bussen und Bahnen.</a> Code: 46181. [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/statistischer-bericht-verkehrsunfaelle-zeitreihen-5462403.xlsx?__blob=publicationFile&v=10">Statistisches Bundesamt (2025b): Statistischer Bericht. Verkehrsunfälle Zeitreihen 2015-2024.</a> EVAS-Nummer 46241. [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#strassenguterverkehr-">Umweltbundesamt (2025): Emissionen des Verkehrs.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_motor-personenverkehrsleistung-nach-vt_2025-03-26.xlsx">Umweltbundesamt (o. J. a): Personenverkehr: motorisierte Verkehrsleistung nach Verkehrsträgern in Deutschland.</a> [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Umweltbundesamt (o. J. b): Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr. Bezugsjahr 2023.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/endenergieverbrauch-energieeffizienz-des-verkehrs#--4">Umweltbundesamt (o. J. c): Entwicklung des spezifischen Energieverbrauchs im Personenverkehr (inkl. Vorkette). Daten und Rechenmodell TREMOD, Version 6.61.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.
<p> <p>Ultrafeine Partikel (UFP) in der Atemluft gefährden Mensch und Umwelt, da sie bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Solche Partikel entstehen etwa bei Verbrennungsprozessen in Motoren. Die Weiterentwicklung von Messgeräten macht es seit einiger Zeit möglich, UFP im Abgas zu identifizieren. Eine Daten- und Literaturanalyse zeigt den Wissenstand von UFP im Verkehr auf.</p> </p><p>Ultrafeine Partikel (UFP) in der Atemluft gefährden Mensch und Umwelt, da sie bis in die Bronchien und Lungenbläschen gelangen können. Solche Partikel entstehen etwa bei Verbrennungsprozessen in Motoren. Die Weiterentwicklung von Messgeräten macht es seit einiger Zeit möglich, UFP im Abgas zu identifizieren. Eine Daten- und Literaturanalyse zeigt den Wissenstand von UFP im Verkehr auf.</p><p> Wie hoch sind die Emissionen Ultrafeiner Partikel im Verkehr und woher stammen sie? <p>Zum Verkehrssektor zählen der straßengebundene Verkehr, der Luftverkehr, der Schiffsverkehr, der schienengebundene Verkehr und auch mobile Maschinen und Geräte (non-road). Die Kenntnisse über UFP-Emissionen aus Messungen sind in verschiedenen Bereichen des Verkehrs unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Straßen- und Luftverkehr wird die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> der Partikelanzahl (PN) über Grenzwerte gesetzlich begrenzt. Hier liegen mehr Messdaten zu UFP-Emissionen im Abgas als für andere Verkehrsbereich vor. Diese gemessenen Emissionen stellten eine solide Basis für die Ermittlung von UFP-Emissionsfaktoren im abgeschlossenen Forschungsvorhaben dar. Bei mobilen Maschinen, Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen bestehen zwar auch teilweise PN-Grenzwerte, aber vor allem für ältere Motoren liegen kaum Messdaten zur Partikelanzahl vor. Auch die Literaturrecherche lieferte dazu nur unzureichend Informationen. Daher mussten die UFP-Emissionen dieser Bereiche mithilfe von Analogieschlüssen zum Straßenverkehr abgeschätzt werden.</p> <p>Demnach verursachten im Jahr 2022 mobile Maschinen und Geräte (NRMM), zu denen beispielsweise Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher gehören, den größten Anteil an den UFP-Emissionen, gefolgt vom Straßenverkehr und dem Luftverkehr. Bahn (Dieselloks) und Binnenschifffahrt hatten einen deutlich geringeren Anteil am gesamten UFP-Ausstoß und werden deshalb bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt.</p> Wie wird sich der Ausstoß in Zukunft entwickeln? <p>Die Modellrechnung in Form von Szenarien zeigt für das Jahr 2030 gegenüber 2022 eine Reduktion der UFP-Emissionen des Verkehrs um 36 Prozent, da sich die Emissionen vor allem im Straßenverkehr, und in geringerem Maße auch bei NRMM, infolge der strengeren Abgasnormen und der Flottenerneuerung reduzieren. Der Anstieg von Flugbewegungen und damit des Kraftstoffverbrauchs hat im Luftverkehr einen Anstieg der UFP-Emissionen zur Folge.</p> Wie können die Emissionen gesenkt werden? <p>Die Studie liefert auf Basis der Ergebnisse Vorschläge für Maßnahmen und Instrumente für die einzelnen Verkehrsbereiche, um die UFP-Emissionen in Zukunft weiter zu senken:</p> <p>Im <strong>Straßenverkehr</strong> können Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie (als neues Instrument) die Ausweisung von Zero-Emission-Zones in die nur Fahrzeuge ohne schädliche Abgasemissionen, wie beispielsweise E-Autos, einfahren dürfen, die Emissionen von UFP reduzieren. Zudem spielt die periodische technische Inspektion (PTI) / Hauptuntersuchung eine wichtige Rolle, da Fahrzeuge mit unentdeckten Schäden oder Manipulationen am Partikelfilter je Kilometer etwa hundert Mal mehr UFP emittieren als Fahrzeuge mit funktionierendem Filter. Eine verlässliche und preiswerte On-Board-Sensorik für die kontinuierliche Messung der Partikelanzahl im Fahrbetrieb ist bislang nicht verfügbar, so dass die Überprüfung als Teil der Hauptuntersuchung sehr wesentlich für eine erfolgreiche Identifizierung von defekten und manipulierten Partikelfiltern ist und bleiben wird.</p> <p>Für <strong>mobile Maschine und Geräte</strong> sind Maßnahmen am effektivsten, die dazu führen, dass mehrheitlich Fahrzeuge mit Partikelfiltern in den Bestand kommen (Partikelfilternachrüstung, Stilllegung von Altfahrzeugen).</p> <p>Im <strong>Luftverkehr</strong> wurden vor allem die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen und strenge Emissionsgrenzwerte für neue Triebwerke als zielführende Maßnahmen identifiziert.</p> <p>Der Einfluss von <strong>Binnenschiffen und Schienenfahrzeugen</strong> am Gesamt-UFP-Aufkommen aus Abgasen spielen nach Einschätzung der Autorinnen*Autoren nur eine untergeordnete Rolle, so dass keine Maßnahmen vorgeschlagen werden.</p> Welchen weiteren Forschungsbedarf gibt es? <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/120090">Studie</a> zeigt großen Bedarf an Messdaten von UFP, um anstelle von wissenschaftlich fundierten Annahmen mit gesicherten Daten rechnen zu können. Sie weist auch darauf hin, dass diese Studie sich nicht mit den Sekundärpartikeln oder mit Abriebemissionen von Bremsen und Reifen beschäftigt hat. Sekundärpartikel entstehen durch Nukleation (Bildung neuer Partikel) aus kondensierbaren Gasen. Dies geschieht zum Beispiel. beim Abkühlen des heißen Abgases nach dem Verlassen des Endrohrs in die kältere Umgebungsluft. Die emittierten leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe kondensieren dann an Tröpfchen und bilden sehr kleine Partikel in der Luft.</p> <p>Ebenso bedarf es noch einem Vergleich mit anderen Sektoren, um die Menge an UFP aus dem Verkehr gegenüber anderen Quellen konkret einordnen zu können. Denn überall, wo Verbrennungsprozesse auftreten (Verkehr, Kraftwerke, Heizungs- und Industrieanlagen, Holz- und Biomasseverbrennung) entstehen auch ultrafeine Partikel.</p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 646 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 5 |
| Land | 111 |
| Weitere | 40 |
| Wirtschaft | 24 |
| Wissenschaft | 165 |
| Zivilgesellschaft | 20 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 9 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 541 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 9 |
| Text | 144 |
| Umweltprüfung | 52 |
| unbekannt | 42 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 190 |
| Offen | 569 |
| Unbekannt | 39 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 749 |
| Englisch | 93 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 30 |
| Bild | 24 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 123 |
| Keine | 418 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 285 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 419 |
| Lebewesen und Lebensräume | 596 |
| Luft | 798 |
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| Wasser | 335 |
| Weitere | 746 |