Der Bebauungsplan Billwerder 26 für den Geltungsbereich östlich der Bundesautobahn (BAB) A 1 und nordöstlich der Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nördlicher Bahngraben - über die Flurstücke 4389 (alt: 1159), 4392 (alt: 1156), 4396 (alt: 1185), 1184, 4400 (alt: 1200), 4403 (alt: 1218), 1229, 1230, 1251 und 4408 (alt: 1255) der Gemarkung Billwerder.
Der Bebauungsplan Lurup 27 für den Geltungsbereich zwischen Böttcherkamp, Binsenort, Bahnanlagen und Luruper Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böttcherkamp - Binsenort - Flaßbarg - über das Flurstück 2869, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Osdorf -Luckmoor - über die Flurstücke 1364 und 1363, Ostgrenzen der Flurstücke 1363 und 1580, Nordgrenze des Flurstücks 302, über das Flurstück 302, Nordgrenze des Flurstücks 1422 der Gemarkung Lurup - Luruper Hauptstraße - Flurstraße.
Der Bebauungsplan Winterhude 11/Barmbek-Nord 10 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Barmbek, zwischen Bahn und Stadtpark, (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Saarlandstraße - Alte Wöhr - über das Flurstück 3306 (Bahnanlagen) der Gemarkung Barmbek - Hellbrookstraße.
Der Bebauungsplan Billwerder 23 für den Geltungsbereich beiderseits der Bundesautobahn (BAB) A1 und nordöstlich der Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 3315, über die Flurstücke 3315, 3314, 3315, 3317, 3319, 3321, 1063, 1081 und 1102, Nordostgrenze des Flurstücks 1082, Südostgrenze des Flurstücks 1082, über die Flurstücke 2015 (BAB Al), 2018, 2017, 1121, 1984, 1142, 1159, 1156, 1185, 1200, 1218, 1202, 1231, 1202, 1186, 1159, 1142, 1984, 1143 und 2018, Südwestgrenze des Flurstücks 2018, über das Flurstück 2015 (BAB A1), Südwestgrenze des Flurstücks 1083, über die Flurstücke 1083, 1082, 1102, 1081, 1063, 3321, 3319, 3317 und 3315 der Gemarkung Billwerder.
Der Bebauungsplan Bergedorf 77 für den Geltungsbereich östlich Curslacker Neuer Deich/südlich Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 5203, über die Flurstücke 5206 und 3091, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3090, Ostgrenze des Flurstücks 5199, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5013, Südgrenze des Flurstücks 5012 der Gemarkung Bergedorf - Curslacker Neuer Deich.
Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 24 für das Gebiet zwischen Hummelsbütteler Landstraße, Brombeerweg, östlich der Bahnanlage - U-Bahn - (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hummelsbütteler Landstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 537 und 40 der Gemarkung Fuhlsbüttel - Brombeerweg - Bahnanlagen.
Die Fläche des Klärschlammzwischenlagers befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 00/48 „Industriestraße“ in Lehrte. Er wurde seinerzeit mit dem Ziel aufgestellt, die Expansionsabsichten und Entwicklungschancen des produzierenden Gewerbes (Firma Miele) abzusichern. Für diese Flächen setzt der Bebauungsplan ein Industriegebiet fest. Die Fläche wird weiterhin vom Eigentümer als Reservefläche vorgehalten und ist weitestgehend unbebaut. Das angrenzende planfestgestellte Industriestammgleis ist als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Eine Wiederaufnahme der Nutzung ist durch einen angrenzenden Gewerbebetrieb geplant. Das nun aufzuhebende Gewässer wurde nicht hergestellt, sondern ist auf natürlich Weise entstanden. Um den Bebauungsplan 00/48 „Industriestraße“ nun umsetzen zu können, ist es erforderlich, das entstandene Gewässer wieder zu beseitigen.
Hellbrookstraße (509) - Rübenkamp (5963) - über das Flurstück 5403 - Bahnanlagen (542) der Gemarkung Barmbek.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,26 Hektar und liegt in den Stadtteilen Winter-hude, Alsterdorf und Barmbek Nord in den Gemarkungen Alsterdorf und Barmbek im Be-zirk Hamburg-Nord, Ortsteile 407, 408 und 429. Es wird im Norden durch die Hebebrand-straße, im Osten durch die Bahnanlagen, durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1939 sowie durch die Westgrenze des Flurstücks 1938 begrenzt.
Der Bebauungsplan Schnelsen 8 für das Gebiet beiderseits Peter-Timm-Straße zwischen Bahnanlagen und Holsteiner Chaussee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Holsteiner Chaussee - Flagentwiet - Bahnanlagen - Nordgrenze der Flurstücke 3456, 4238, 392, 3849 und 391 der Gemarkung Schnelsen.
Origin | Count |
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Bund | 147 |
Kommune | 21 |
Land | 287 |
Wissenschaft | 12 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 7 |
Förderprogramm | 42 |
Taxon | 2 |
Text | 77 |
Umweltprüfung | 64 |
unbekannt | 212 |
License | Count |
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geschlossen | 131 |
offen | 260 |
unbekannt | 13 |
Language | Count |
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Englisch | 26 |
Resource type | Count |
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