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Bebauungsplan Stellingen 19 - Lokstedt 49 Hamburg

Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt. DerGeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.

Dienste und Genehmigungen

Die Verkehrsbehörden und Partner des Landes Berlin sind für eine Reihe von Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr und Mobilität zuständig. Auf den jeweiligen Seiten finden Sie Informationen zu Bedingungen, Bearbeitungszeiten und Ansprechpersonen. Öffentliches Straßenland Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Veranstaltungen Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten Genehmigung zum Aufstellen von Bauwagen im öffentlichen Straßenland Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen Genehmigung von Ausnahmen Eisenbahn Genehmigung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen / Eisenbahntechnische Genehmigung bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen Bautechnische Genehmigung von bzw. in der Nähe von Bahnanlagen ÖPNV Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr der Straßenbahn und U-Bahn Sonstiges Kampfmittelbergung: Ermittlung auf der Grundlage von Akten, Luftbildern und Berichten aus der Kriegszeit zu noch nicht geborgenen Kampfmitteln Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen und Sehteststellen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung Rechtsvorschriften im Bereich Mobilität und Verkehr Formulare im Bereich Mobilität und Verkehr

Murganggefaehrdung

Der Datensatz stellt die Gefährdung der Schieneninfrastruktur durch Murgänge räumlich differenziert dar. Dieses Produkt der Murganggefährdung ist das Ergebnis des Forschungsprojektes „Analysen zu schnellen wasserhaltigen Massenbewegungen: Bundesweite Untersuchungen zur Exposition des deutschen Schienennetzes und Modellierungen der räumlichen Ausbreitung“ des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Arbeiten des BMDV-Expertennetzwerks im Themenfeld Klimawandelfolgen und Anpassung (bmdv-expertennetzwerk.de). Die Sachinformationen und Gefährdungsklassen werden ausschließlich für den Bereich der Schieneninfrastruktur bereitgestellt. Datengrundlage hierfür ist der Datensatz ‚geo-strecke‘ (Stand 10/2019), welcher von der Deutschen Bahn (DB) unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) bereitgestellt wird (http://data.deutschebahn.com/dataset/geo-strecke). Dargestellt sind die potenziellen Gefährdungsbereiche der Schieneninfrastruktur kleiner, mittlerer und großer potenzieller simulierter Ereignisse (s. Abschlussbericht des Projektes auf der Website des dzsf (www.dzsf.bund.de)). Das Attribut „Gefährdung“ unterscheidet diese drei Gefahrenklasse (1 = kleines Ereignis, 2 = mittleres Ereignis, 3 = großes Ereignis) sowie 0 = keine Gefährdung und 99 = Tunnel. Dabei gilt für die Größenordnung der simulierten Kubaturen: <100 m3: kleines Ereignis 100–1000 m3: mittleres Ereignis ≥ 1000 m3: großes Ereignis Der Datensatz bildet keine Eintrittswahrscheinlichkeit der Ereignisse ab. Bestehende Schutzmaßnahmen und dadurch gesicherte Bereiche wurden in den Modellierungen nicht berücksichtigt.

potentielle Murgänge Hangmuren

Der Datensatz stellt die potentiellen Fließwege und Reichweiten simulierter Murgänge (mg) und Hangmuren (hm) entlang des deutschen Schienennetzes dar. Dieses Produkt der potentiellen Murgänge und Hangmuren ist das Ergebnis des Forschungsprojektes „Analysen zu schnellen wasserhaltigen Massenbewegungen: Bundesweite Untersuchungen zur Exposition des deutschen Schienennetzes und Modellierungen der räumlichen Ausbreitung“ des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Arbeiten des BMDV-Expertennetzwerks im Themenfeld Klimawandelfolgen und Anpassung (bmdv-expertennetzwerk.de). Die Sachinformationen und Gefährdungsklassen werden ausschließlich für den anliegenden Bereich der Schieneninfrastruktur bereitgestellt. Dargestellt sind die potenziellen simulierten Murgänge und hangmuren in Abstufung der Größe nach kleinen, mittleren und großen Ereignissen (s. Abschlussbericht des Projektes auf der Website des dzsf (www.dzsf.bund.de)). Wert 1 = kleines Ereignis, 2 = mittleres Ereignis, 3 = großes Ereignis. In diesem Datensatz sind die potenziellen simulierten Ereignisse der Murgänge und Hangmuren kombiniert abgebildet. Eine Prozessunterscheidung ist über die Ansicht der Datensätze Murganggefährdung und Hangmurengefährdung möglich. Dabei gilt für die Größenordnung der simulierten Kubaturen: <100 m3: kleines Ereignis 100–1'000 m3: mittleres Ereignis ≥ 1'000 m3: großes Ereignis Der Datensatz bildet keine Eintrittswahrscheinlichkeit der Ereignisse ab. Bestehende Schutzmaßnahmen und dadurch gesicherte Bereiche wurden in den Modellierungen nicht berücksichtigt.

Bebauungsplan Billwerder 26 Hamburg

Der Bebauungsplan Billwerder 26 für den Geltungsbereich östlich der Bundesautobahn (BAB) A 1 und nordöstlich der Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nördlicher Bahngraben - über die Flurstücke 4389 (alt: 1159), 4392 (alt: 1156), 4396 (alt: 1185), 1184, 4400 (alt: 1200), 4403 (alt: 1218), 1229, 1230, 1251 und 4408 (alt: 1255) der Gemarkung Billwerder.

Bebauungsplan Barmbek-Nord 61 Hamburg

Hellbrookstraße (509) - Rübenkamp (5963) - über das Flurstück 5403 - Bahnanlagen (542) der Gemarkung Barmbek.

Bebauungsplan Winterhude 42 - Barmbek-Nord 42 - Alsterdorf 42 (1.Änderung) Hamburg

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,26 Hektar und liegt in den Stadtteilen Winter-hude, Alsterdorf und Barmbek Nord in den Gemarkungen Alsterdorf und Barmbek im Be-zirk Hamburg-Nord, Ortsteile 407, 408 und 429. Es wird im Norden durch die Hebebrand-straße, im Osten durch die Bahnanlagen, durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1939 sowie durch die Westgrenze des Flurstücks 1938 begrenzt.

Bebauungsplan Lurup 27 Hamburg

Der Bebauungsplan Lurup 27 für den Geltungsbereich zwischen Böttcherkamp, Binsenort, Bahnanlagen und Luruper Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böttcherkamp - Binsenort - Flaßbarg - über das Flurstück 2869, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Osdorf -Luckmoor - über die Flurstücke 1364 und 1363, Ostgrenzen der Flurstücke 1363 und 1580, Nordgrenze des Flurstücks 302, über das Flurstück 302, Nordgrenze des Flurstücks 1422 der Gemarkung Lurup - Luruper Hauptstraße - Flurstraße.

Bebauungsplan Winterhude 11-Barmbek-Nord 10 Hamburg

Der Bebauungsplan Winterhude 11/Barmbek-Nord 10 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Barmbek, zwischen Bahn und Stadtpark, (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Saarlandstraße - Alte Wöhr - über das Flurstück 3306 (Bahnanlagen) der Gemarkung Barmbek - Hellbrookstraße.

Bebauungsplan Billwerder 23 Hamburg

Der Bebauungsplan Billwerder 23 für den Geltungsbereich beiderseits der Bundesautobahn (BAB) A1 und nordöstlich der Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 3315, über die Flurstücke 3315, 3314, 3315, 3317, 3319, 3321, 1063, 1081 und 1102, Nordostgrenze des Flurstücks 1082, Südostgrenze des Flurstücks 1082, über die Flurstücke 2015 (BAB Al), 2018, 2017, 1121, 1984, 1142, 1159, 1156, 1185, 1200, 1218, 1202, 1231, 1202, 1186, 1159, 1142, 1984, 1143 und 2018, Südwestgrenze des Flurstücks 2018, über das Flurstück 2015 (BAB A1), Südwestgrenze des Flurstücks 1083, über die Flurstücke 1083, 1082, 1102, 1081, 1063, 3321, 3319, 3317 und 3315 der Gemarkung Billwerder.

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