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Raumwirksamkeitsanalyse - Anwendung der Richtlinie für die integrierte Netzgestaltung (RIN) im Schienennetzverkehr

Das Forschungsprojekt verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen die Erreichbarkeits-Qualitäten im Schienenpersonenverkehr nach dem Verfahren der RIN 2008 für alle deutschen Zentren im Schienenpersonenverkehr (Metropolregionen (MR), Oberzentren (OR), Mittelzentren (MZ) und Grundzentren (GZ)) berechnet werden. Zum anderen soll für den Güterverkehr ein Verfahren entwickelt werden, wie hier 'bedeutende Orte' klassifiziert und wie Erreichbarkeitsdefizite bestimmt werden können. Vorbild hierzu ist das im Personenverkehr angewendete 'Zentrale-Orte-Modell' der RIN. Ausgangslage: In den 'Richtlinien für integrierte Netzgestaltung' (RIN) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen finden sich methodische Planungshilfen für die integrierte Verkehrsnetzplanung. Darin einbezogen sind auch die relevanten Aspekte der Raum- und Umweltplanung. Die RIN greifen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Erreichbarkeit der zentralen Orte auf und leiten die funktionale Gliederung der Verkehrsnetze aus einer zentralörtlichen Gliederung ab. Darüber hinaus werden Kenngrößen für die Angebotsqualität der Verkehrsnetze ermittelt sowie Qualitätsvorgaben zur Gestaltung der Verkehrsnetze gestellt. Die nach dem Verfahren der RIN abgeleiteten Verbindungsqualitäten sind Basis für die Ermittlung von Erreichbarkeitsdefiziten, die im Rahmen der Bundesverkehrswegepläne (BVWP) berücksichtigt werden sollen. Für die Straße liegen Erreichbarkeitsanalysen bereits vor. Solch eine vergleichbare Analyse fehlt jedoch für den Bereich der Schiene. Im Rahmen dieses Projektes gilt es diesen Mangel zu beseitigen und für den Schienenbereich eine bundesweite Erreichbarkeitsanalyse gemäß den Vorgaben der RIN zu erstellen. Die RIN konzentriert sich zurzeit schwerpunktmäßig auf den Personenverkehr und der Güterverkehr wird für die integrierte Verkehrsnetzplanung bislang nicht berücksichtigt. Die vorhandenen Kategorisierungstypen aus dem Schienen- und Straßenpersonenverkehr sind für den Güterverkehr jedoch nicht nutzbar, für die Wasserstraße fehlt eine entsprechende Kategorisierung gänzlich. Deswegen ist im Güterverkehr ein Ansatz zu entwickeln, der die Bestimmung von Erreichbarkeitsqualitäten möglich macht. Zielsetzung: Das Forschungsprojekt verfolgt zwei Ziele, die inhaltlich voneinander getrennt werden können: 1. Erreichbarkeitsdefizite im Schienenpersonenverkehr feststellen bzw. Erreichbarkeiten nach dem Verfahren der RIN 2008 berechnen für alle deutschen Zentren im Schienenpersonenverkehr für Metropolregionen (MR), Oberzentren (OR), Mittelzentren (MZ) und Grundzentren (GZ). 2. Das Zentrale-Orte-Modell für den Personenverkehr ergänzen um die Aspekte des Güterverkehrs bzw. um logistische Funktionen zur Feststellung der Erreichbarkeitsdefizite im Schienengüterverkehr.

Gutachten zur Entwicklung von Ausbauschritten als Etappen zum Deutschlandtakt

Ermittlung und Optimierung von Einflüssen im PV und SGV auf die Kapazität des Schienennetzes

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Stuttgart, ABS/NBS Mannheim - Stuttgart - Ulm, P-Option, PFA 1, Tunnel Wartberg, geschlossene Bauweise"

ID: 4917 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) des Vorhabens ABS/NBS Mannheim – Stuttgart – Ulm, P-Option. Der PFA 1 ist Teil der neu zu errichtenden Strecke 4806 und besteht im Wesentlichen aus dem ca. 540 Meter bzw. 600 Meter langen Abschnitt des Tunnels Wartberg, des bergmännisch herzustellenden Teils des Projekts „P-Option“. Es handelt sich um einen zweiröhrigen Eisenbahntunnel mit einem Verbindungsbauwerk für den Schienenpersonenverkehr, der an den bestehenden Tunnel Cannstatt des Projekts „Stuttgart 21“ anschließt. Weiterhin wird ein Serviceschacht und ein Technikgebäude erstellt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 22.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main)) Standort Frankfurt (Main) Untermainkai 23 - 25 60329 Frankfurt (Main) Deutschland Vorhabenträger DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH Räpplenstr. 17 70191 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Olgastraße 13 70182 Stuttgart Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 07.04.2025 Enddatum der Auslegung 06.05.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18 Abs. 3 Satz 2 AEG. Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse wartbergtunnel@eba.bund.de zur Verfügung. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.04.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben ABS/NBS Stuttgart-Singen-Grenze Deutschland/Schweiz, Abschnitt Nord PfA 1 - Pfaffensteigtunnel, geschlossene Bauweise bei Stuttgart

ID: 4458 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Antragsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) des Gäubahnausbaus (ABS/NBS Stuttgart- Singen -Grenze D/CH), Abschnitt Nord. Er betrifft den bergmännisch zu errichtenden Teil des rund 11 km langen Pfaffensteigtunnels (zukünftige Strecke 4706). Es handelt sich um einen zweiröhrigen Eisenbahntunnel mit Schwallbauwerken und Verbindungsbauwerken für den Schienenpersonenverkehr. Der Planungsbereich des Pfaffensteigtunnels liegt südlich der Landeshauptstadt Stuttgart und erstreckt sich vom Flughafen Stuttgart bis zum Anschluss an die Strecke 4860 Stuttgart – Horb östlich der Stadt Sindelfingen. Für die Umsetzung des Vorhabens werden Baustelleneinrichtungsflächen in der Nähe benötigt. Es sind zudem landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 05.04.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Stuttgart Olgastraße 13 70182 Stuttgart Deutschland Vorhabenträger DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH Räpplenstr. 17 70191 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Südendstraße 44 76135 Karlsruhe Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 08.07.2024 Enddatum der Auslegung 09.08.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18 Abs. 3 Satz 2 AEG. Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse pfaffensteigtunnel@eba.bund.de zur Verfügung. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Einheitliche Fahrplanvorlage für den Kombinierten Verkehr – EiFa

Anders als im multimodalen Personenverkehr stellen beim Transport von Gütern die Relationen auf Schiene und Wasserstraße heute zum großen Teil noch eine digitale Black Box dar. Dies erschwert potenziellen Kunden den Umstieg auf diese umweltfreundlichen Verkehrsträger. Besonders kleine und mittlere Unternehmen werden zukünftig von den Ergebnissen profitieren und sich deutlich besser am digitalen Datenaustausch im Kombinierten Verkehr zu beteiligen. Die Ziele der Machbarkeitsstudie EiFa, zusammen mit der Branche einheitliche Inhalte (inkl. Terminalcodierung), Datenformate und -schnittstellen der Fahrpläne zu bestimmen, wurden im Rahmen von Befragungen, Workshops und einer abschließenden technischen Spezifikation erfolgreich abgeschlossen. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie mit den KV-Akteuren sind: Bestätigung des Bedarfs für einen harmonisierten Fahrplan durch KV-Operateure, Verlader, Plattform- und Terminalbetreiber, Notwendigkeit eines einfachen Zugangs zu KV-Daten, insbesondere für KV–Einsteiger, Harmonisierung der Lokationscodierung zur Vernetzung mit Buchungs- oder Informationsplattformen. Die Ergebnisse der Studie bilden ein konsistentes Konzept für den Datenaustausch zur Nutzung intermodaler Verkehre für Transporteure und Verlader. Auf Basis einheitlicher Lokationscodes für intermodale Terminals werden erstmalig die Voraussetzungen geschaffen Fahrplandaten eindeutig zu interpretieren. Darauf aufbauend können Datenaustauschformate der Branche, wie z.B. KV4.0/DXI und railML zugeordnet und interoperabel gestaltet werden. Basierend auf diesen Ergebnissen planen die Projektpartner SGKV und PTV Group die Implementierung einer neutralen Informationsplattform, die für alle Akteure von Vorteil ist und die auf Neutralität, Informationsgehalt und leichter Zugänglichkeit basiert. Die kostenlose Fahrplanvorlage kann ab sofort herunterladen werden.

Katrin Eder: „Wieslauterbahn leistet entscheidende Beiträge für die landespolitischen Klimaziele“

Schieneninfrastruktur der Wieslauterbahn wird ertüchtigt – Mobilitätsministerin überreicht Förderbescheid in Höhe von 8,7 Millionen Euro – Entscheidende Beiträge für die landespolitischen Klimaziele „Die Förderung und Ertüchtigung der Wieslauterbahn stellt eine weitere Weiche in Richtung Verkehrswende und Klimaschutz. Die Wieslauterbahn ist eine der schönsten Bahnstrecken und der älteste Ausflugszug in Deutschland. Umso mehr freue ich mich, heute diesen Förderbescheid in Höhe von 8,7 Millionen Euro an die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, zur Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur der Wieslauterbahn, überreichen zu können“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder bei der feierlichen Übergabe in Dahn-Reichenbach. Das Land beteiligt sich mit 8,7 Millionen Euro und übernimmt somit 85 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Der Landkreis Südwestpfalz zahlt den Eigenanteil der Verbandsgemeinde von 1,5 Millionen Euro. Die Strecke der Wieslauterbahn verläuft auf einer Länge von gut 15 Kilometern zwischen Hinterweidenthal Ost und Bundenthal-Rumbach innerhalb des Landkreises Südwestpfalz. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist seit 2007 die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) für die Instandsetzung und den Erhalt der Streckeninfrastruktur verantwortlich. Bisher verkehrte auf der Strecke regelmäßiger, saisonaler Personenverkehr, von April bis Oktober mittwochs, samstags, sonn- und feiertags mit einem touristischen Schwerpunkt. Der ursprüngliche Antrag aus dem Jahr 2020 wurde zuvor aufgrund des nur knapp positiven Nutzen-Kosten-Indexes (NKI) als nicht erfolgsversprechend gesehen. „Durch die Einbeziehung des Güterverkehrs konnten wir der Wieslauterbahn eine neue Perspektive und einen NKI von 2,88 verschaffen. Nun wird nicht nur eine Stilllegung aus Sicherheitsgründen verhindert, sondern die Strecke technisch ertüchtigt und neue Möglichkeiten für klimafreundlichen Transport geschaffen. Deswegen ist es besonders erfreulich, dass das ehemalige NATO-Tanklager Teil des Nachtrags zum Förderbescheid aus dem Jahr 2022 geworden ist. Auf dem Gelände sollen Holzverladeterminals gebaut und über ein Anschlussgleis mit der Strecke der Wieslauterbahn verbunden werden. So können bedeutende Transportleistungen auf die Schiene verlagert und im Zusammenspiel mit dem Personenverkehr entscheidende Beiträge für die landespolitischen Klimaziele erreicht werden“, erläuterte Eder die Bedeutung der Investition in die Schieneninfrastruktur im Dahner Felsenland. „Seit Jahren verfolgen wir in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland eine nachhaltige Tourismusstrategie, die insbesondere auf eine intakte Naturlandschaft und den Naturgenuss setzt. Die Modernisierung und der Ausbau der Wieslauterstrecke unterstützt genau diese Strategie. Unser Bestreben ist es, möglichst viele unserer Gäste zur Nutzung der Strecke bewegen zu können. Mittelfristig sollte auch die Etablierung eines Taktverkehrs gelingen“, führte Verbandsbürgermeister Michael Zwick aus. „Die Sanierung und Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik wird nun aufs Gleis gesetzt, wofür wir uns als ZÖPNV Süd viele Jahre engagiert haben. Die Verlagerung von Gütertransporten und der Personenverkehr ergänzen sich gegenseitig und stärken die Wirtschaftlichkeit der Schiene. Bei der Wieslauterbahn reden wir über eine Eisenbahnstrecke, die, überregional bekannt, als Teil des Dahner Felsenlandes ein großes Potenzial für den touristisch orientierten Verkehr besitzt, aber als regionale Erschließungsachse auch das Potenzial für die Wiedereinführung des täglichen Verkehrs haben sollte. Deshalb wird im Auftrag des ZÖPNV Süd nun untersucht, ob und wie die Voll-Integration in den Rheinland-Pfalz-Takt auf eine volkswirtschaftliche Grundlage gestellt werden kann“, erklärte Verbandsdirektor Michael Heilmann.

Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum

ID: 977 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung für das Vorhaben "Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum“ km 46,40 bis km 50,85 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) stellt ein Infrastruktur- und Mobilitätsprojekt in der Metropolregion Rhein-Ruhr dar, mit welchem bestehende Kapazitätsengpässe im Bereich des Schienenpersonenverkehrs beseitigt werden sollen. Das Vorhaben wurde dabei aufgrund der räumlichen Ausdehnung, der Streckenlänge sowie besonderer örtlicher Verhältnisse in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) untergeteilt. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a reicht von Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a liegt innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Er beginnt hinter dem Bahnhof Düsseldorf-Unterrath in Bahn-km 46,400 und endet in Bahn-km 50,850. Im Wesentlichen sind in diesem Abschnitt folgende Maßnahmen geplant: - Sechsgleisiger Ausbau der vorhandenen Strecke durch Erweiterung um zwei Gleise - Errichtung/Ausbau von Schallschutzwänden - Neubau des Kreuzungsbauwerks Kalkum Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.03.2021 Datum der Entscheidung: 26.06.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Deutschland 0251/411-0 poststelle@brms.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Mülheimer Straße 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksregierung Münster Deutschland Weitere Ortshinweise Bezirksregierung Münster – Verfahren (bezreg-muenster.de) Eröffnungsdatum der Auslegung 19.04.2021 Enddatum der Auslegung 18.05.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021 unter dem Reiter Planfeststellung Schiene, Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren" Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 01.06.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.04.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Öffentliche Auslegung Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021. unter dem Reiter Planfeststellung Schiene unter dem Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren". Inhaltsübersicht_3.0a_DBV.pdf Titelblatt_PFA3.0a_DBV.pdf Unterlagenverzeichnis_3.0a_DBV.pdf U12.1_E-Bericht_Entwässerung_DBV.pdf U12_Deckblatt_3.0a_DBV.pdf U12_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_WRRL-FB_DBV.pdf https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) - Rhein-Ruhr-Express (RRX)

Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums

Zugvorbeifahrten mit abgeflachten Stellen am Rad, den sogenannten Flachstellen, können für Anwohnende eine deutliche Lärmbelastung bedeuten. Deshalb beleuchtet das vorliegende Forschungsvorhaben Möglichkeiten eine Instandhaltung von Rädern über ein "akustisches Kriterium" festzulegen. Hierfür wurde ein Vorschlag für eine gehörgerechte Detektion von Flachstellen entwickelt, der basierend auf dem Maximalpegel und der Schienenbeschleunigung bei einem vorbeifahrenden Wagen Flachstellen erkennt. Zur Bewertung der Flachstellen wird in einem zweiten Schritt ein Grenzwert vorgeschlagen. Im Rahmen einer juristischen Bewertung wurden Möglichkeiten der Implementierung des "akustischen Flachstellenkriteriums" in die Rechtsordnung vorgestellt. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Umsetzbarkeit wurden diskutiert. Um die durch Flachstellen verursachten Instandhaltungskosten zu erfassen, wurde eine Befragung von Akteuren im Bereich Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr und Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Während für das Rollmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der flachstellenbezogenen Instandhaltungskosten möglich war, zeigte sich, dass im Bereich der Infrastruktur die durch Flachstellen verursachten Kosten aktuell nicht erfasst werden. Auf Basis dieser Befragungsergebnisse wurden mögliche Motivationsstrategien zur Verminderung der Anzahl von Flachstellen im deutschen Schienennetz diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums

Zugvorbeifahrten mit abgeflachten Stellen am Rad, den sogenannten Flachstellen, können für Anwohnende eine deutliche Lärmbelastung bedeuten. Deshalb beleuchtet das vorliegende Forschungsvorhaben Möglichkeiten eine Instandhaltung von Rädern über ein "akustisches Kriterium" festzulegen. Hierfür wurde ein Vorschlag für eine gehörgerechte Detektion von Flachstellen entwickelt, der basierend auf dem Maximalpegel und der Schienenbeschleunigung bei einem vorbeifahrenden Wagen Flachstellen erkennt. Zur Bewertung der Flachstellen wird in einem zweiten Schritt ein Grenzwert vorgeschlagen. Im Rahmen einer juristischen Bewertung wurden Möglichkeiten der Implementierung des "akustischen Flachstellenkriteriums" in die Rechtsordnung vorgestellt. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Umsetzbarkeit wurden diskutiert. Um die durch Flachstellen verursachten Instandhaltungskosten zu erfassen, wurde eine Befragung von Akteuren im Bereich Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr und Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Während für das Rollmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der flachstellenbezogenen Instandhaltungskosten möglich war, zeigte sich, dass im Bereich der Infrastruktur die durch Flachstellen verursachten Kosten aktuell nicht erfasst werden. Auf Basis dieser Befragungsergebnisse wurden mögliche Motivationsstrategien zur Verminderung der Anzahl von Flachstellen im deutschen Schienennetz diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

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