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Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums

Zugvorbeifahrten mit abgeflachten Stellen am Rad, den sogenannten Flachstellen, können für Anwohnende eine deutliche Lärmbelastung bedeuten. Deshalb beleuchtet das vorliegende Forschungsvorhaben Möglichkeiten eine Instandhaltung von Rädern über ein "akustisches Kriterium" festzulegen. Hierfür wurde ein Vorschlag für eine gehörgerechte Detektion von Flachstellen entwickelt, der basierend auf dem Maximalpegel und der Schienenbeschleunigung bei einem vorbeifahrenden Wagen Flachstellen erkennt. Zur Bewertung der Flachstellen wird in einem zweiten Schritt ein Grenzwert vorgeschlagen. Im Rahmen einer juristischen Bewertung wurden Möglichkeiten der Implementierung des "akustischen Flachstellenkriteriums" in die Rechtsordnung vorgestellt. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Umsetzbarkeit wurden diskutiert. Um die durch Flachstellen verursachten Instandhaltungskosten zu erfassen, wurde eine Befragung von Akteuren im Bereich Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr und Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Während für das Rollmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der flachstellenbezogenen Instandhaltungskosten möglich war, zeigte sich, dass im Bereich der Infrastruktur die durch Flachstellen verursachten Kosten aktuell nicht erfasst werden. Auf Basis dieser Befragungsergebnisse wurden mögliche Motivationsstrategien zur Verminderung der Anzahl von Flachstellen im deutschen Schienennetz diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums

Zugvorbeifahrten mit abgeflachten Stellen am Rad, den sogenannten Flachstellen, können für Anwohnende eine deutliche Lärmbelastung bedeuten. Deshalb beleuchtet das vorliegende Forschungsvorhaben Möglichkeiten eine Instandhaltung von Rädern über ein "akustisches Kriterium" festzulegen. Hierfür wurde ein Vorschlag für eine gehörgerechte Detektion von Flachstellen entwickelt, der basierend auf dem Maximalpegel und der Schienenbeschleunigung bei einem vorbeifahrenden Wagen Flachstellen erkennt. Zur Bewertung der Flachstellen wird in einem zweiten Schritt ein Grenzwert vorgeschlagen. Im Rahmen einer juristischen Bewertung wurden Möglichkeiten der Implementierung des "akustischen Flachstellenkriteriums" in die Rechtsordnung vorgestellt. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Umsetzbarkeit wurden diskutiert. Um die durch Flachstellen verursachten Instandhaltungskosten zu erfassen, wurde eine Befragung von Akteuren im Bereich Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr und Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Während für das Rollmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der flachstellenbezogenen Instandhaltungskosten möglich war, zeigte sich, dass im Bereich der Infrastruktur die durch Flachstellen verursachten Kosten aktuell nicht erfasst werden. Auf Basis dieser Befragungsergebnisse wurden mögliche Motivationsstrategien zur Verminderung der Anzahl von Flachstellen im deutschen Schienennetz diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

i2030-Teilprojekt S-Bahn zur Falkenseer Chaussee: Ausbau der Bötzowbahn für mehr S-Bahn in Spandau

Für eine S-Bahn-Anbindung des Spandauer Ortsteils Falkenhagener Feld will das Land Berlin die bestehende Infrastruktur der Bötzowbahn nutzen und neue attraktive Verbindungen per Schiene schaffen. Dafür haben die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und die Havelländische Eisenbahngesellschaft (HVLE AG) als Betreiber der Bötzowbahn nun die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung unterzeichnet. Der VBB fungiert in dem Projekt als Koordinator zwischen den Vertragspartnern. Der Ausbau ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere Schienenverbindungen geschaffen werden. Mit neuen S-Bahnstationen im Bereich Falkenhagener Feld soll der Bahnhof Spandau als lokaler Mittelpunkt der öffentlichen Verkehrsströme entlastet werden. Gleichzeitig erhalten die Fahrgäste zusätzliche, attraktivere und kürzere Verbindungen in die Berliner Innenstadt. An den zwei neu zu errichtenden Stationen Seegefelder Straße und Falkenseer Chaussee werden dafür anschlussfreundliche Verknüpfungen mit dem öffentlichen Busverkehr vorgesehen. Für eine mögliche Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes zu einem späteren Zeitpunkt wird eine optionale Weiterführung der S-Bahn von Falkenseer Chaussee bis Johannesstift planerisch mit untersucht. Die Infrastrukturmaßnahme steht im Zusammenhang mit parallel stattfindenden Planungen zur S-Bahnverlängerung von Berlin-Spandau nach Finkenkrug entlang der Hamburger Bahn. Beide Planungen werden in gemeinsamer Abstimmung vorangetrieben. Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz des Landes Berlin: „Der Bezirk Spandau braucht dringend bessere Verbindungen auf der Schiene – schon seit Langem. Indem wir jetzt die wichtigen Planungen in Richtung Nauen mit der Bötzowbahn als S-Bahn-Strecke zum Falkenhagener Feld verknüpfen, profitiert der Bezirk gleich doppelt. Viele Menschen kommen so schneller in die Berliner City und zurück, Buslinien im Bezirk werden besser planbar. Ich danke allen Beteiligten für das Engagement, diese Strecken gemeinsam auszubauen.“ Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB): „Als VBB freuen wir uns, bei den Planungen für den Ausbau der Bötzowbahn als Koordinator zwischen den Vertragspartnern zu fungieren und die Untersuchungen mit voranzutreiben. Mich freut besonders, dass hierzu eine bestehende Infrastruktur der Bötzowbahn genutzt werden kann. Das macht deutlich, dass nicht immer nur neu gebaut werden muss, sondern auch bestehende Ressourcen zunächst sinnvoll ausgeschöpft werden. i2030 ist und bleibt ein Partnerprojekt mit dem gemeinsamen Ziel, die Schiene weiter zu stärken, attraktiver zu gestalten um einen wirklichen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten.“ Ludolf Kerkeling, Vorstand der Havelländischen Eisenbahngesellschaft (HVLE): „Als Havelländische Eisenbahn bringen wir bereits Güter nachhaltig und umweltfreundlich auf die Schiene. Wir freuen uns, zukünftig gemeinsam mit den Projektpartnern die Mobilitätswende im Personenverkehr in der Hauptstadtregion voranzubringen. Hierzu können wir mit unserer Infrastruktur, der Bötzowbahn, einen wichtigen Beitrag leisten.“ Die Vorplanung kann nun mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung starten. Die vertiefenden Planungen und Kostenschätzungen für das Projekt sollen bis 2023 abgeschlossen werden. Zu den Projektfortschritten werden der Bezirk und die Öffentlichkeit fortlaufend mit einbezogen. Die verkehrlichen Anforderungen für die S-Bahnstrecke zum Falkenhagener Feld umfassen folgende Aspekte:

Einheitliche Fahrplanvorlage für den Kombinierten Verkehr – EiFa

Anders als im multimodalen Personenverkehr stellen beim Transport von Gütern die Relationen auf Schiene und Wasserstraße heute zum großen Teil noch eine digitale Black Box dar. Dies erschwert potenziellen Kunden den Umstieg auf diese umweltfreundlichen Verkehrsträger. Besonders kleine und mittlere Unternehmen werden zukünftig von den Ergebnissen profitieren und sich deutlich besser am digitalen Datenaustausch im Kombinierten Verkehr zu beteiligen. Die Ziele der Machbarkeitsstudie EiFa, zusammen mit der Branche einheitliche Inhalte (inkl. Terminalcodierung), Datenformate und -schnittstellen der Fahrpläne zu bestimmen, wurden im Rahmen von Befragungen, Workshops und einer abschließenden technischen Spezifikation erfolgreich abgeschlossen. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie mit den KV-Akteuren sind: Bestätigung des Bedarfs für einen harmonisierten Fahrplan durch KV-Operateure, Verlader, Plattform- und Terminalbetreiber, Notwendigkeit eines einfachen Zugangs zu KV-Daten, insbesondere für KV–Einsteiger, Harmonisierung der Lokationscodierung zur Vernetzung mit Buchungs- oder Informationsplattformen. Die Ergebnisse der Studie bilden ein konsistentes Konzept für den Datenaustausch zur Nutzung intermodaler Verkehre für Transporteure und Verlader. Auf Basis einheitlicher Lokationscodes für intermodale Terminals werden erstmalig die Voraussetzungen geschaffen Fahrplandaten eindeutig zu interpretieren. Darauf aufbauend können Datenaustauschformate der Branche, wie z.B. KV4.0/DXI und railML zugeordnet und interoperabel gestaltet werden. Basierend auf diesen Ergebnissen planen die Projektpartner SGKV und PTV Group die Implementierung einer neutralen Informationsplattform, die für alle Akteure von Vorteil ist und die auf Neutralität, Informationsgehalt und leichter Zugänglichkeit basiert. Die kostenlose Fahrplanvorlage kann ab sofort herunterladen werden.

Europäische Union bewilligt Förderung für Planungen des i2030-Projekts Berlin-Spandau – Nauen

Die EU hat im Rahmen des Infrastruktur-Förderprogramms „Connecting Europe Facility (CEF)“ die Förderung zum Ausbau der Hamburger Bahn zwischen Berlin-Spandau bis Nauen bestätigt, nachdem die beiden Länder Berlin und Brandenburg im August bereits die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung unterzeichnet haben. Das Vorhaben gehört zum Schienenausbauprojekt i2030, in dem sich Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben, um mehr und bessere Schienenverbindungen für die gesamte Hauptstadtregion zu schaffen. CEF ist ein zentrales Förderinstrument der EU, um den Ausbau von hochleistungsfähiger Infrastruktur in Europa zu fördern. Ein Großteil des Güter- und Personenverkehrs soll dabei auf die Schiene verlagert werden. Im Frühjahr 2020 haben die Länder Berlin und Brandenburg in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) den Antrag auf Förderung des Ausbaus der Strecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen bei der EU eingereicht. Mit dem bewilligten Förderbescheid stehen nun zunächst 7,3 Millionen Euro EU-Mittel für die Vorplanung zur Verfügung. Insgesamt belaufen sich die Planungskosten auf 23 Millionen Euro. Die restlichen Kosten werden durch die beiden Länder abgesichert. Die Strecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen liegt auf dem transeuropäischen Nordsee-Ostsee-Korridor, dessen weiterer Ausbau prioritäre Zielstellung auf europäischer Ebene ist. Er steigert die Wettbewerbsfähigkeit der Hauptstadtregion sowie die Wirtschaftsbeziehungen im gesamteuropäischen Raum. Die Hamburger Bahn hat im Fern-, Güter- und Regionalverkehr schon heute eine große Bedeutung. Im Schienengüterverkehr ist sie eine der wichtigsten Seehafen-Hinterland-Strecken und dient der Güterabfuhr vom Hamburger Hafen Richtung Ostdeutschland, Polen, Tschechien und darüber hinaus. Im Fernverkehr verbindet sie die beiden größten Städte Deutschlands, Berlin und Hamburg, ab 2021 im 30-Minuten-Takt. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Die EU-Förderung bestätigt, wie richtig und vorausschauend unsere Entscheidung ist, den Schienenausbau der Metropolregion als gemeinsames Projekt beider Länder mit der Bahn und dem VBB voranzubringen. Mit dem sechsgleisigen Ausbau des Nadelöhrs Spandau – Nauen versorgen wir nicht nur die zahlreichen Pendler*innen aus dem Nordwesten Berlins, wir stärken auch die Anbindung an Hamburg und entlasten den Güterverkehr für den nördlichen transeuropäischen Raum. Der Verkehr, für den bislang nur zwei Gleise zur Verfügung stehen, soll künftig möglichst je zwei eigene Gleise für die S-Bahn, den Regionalverkehr und den Fernverkehr erhalten.“ Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg: „Ich freue mich, dass die Europäische Union die CEF-Mittel für den Ausbau der Strecke Berlin-Spandau – Nauen freigegeben hat. Das ist ein wichtiger Schritt, um klimafreundliche und zukunftssichere Mobilität in Berlin und Brandenburg und damit auch das wirtschaftliche Wachstum in beiden Ländern weiter voranzubringen. Die EU erkennt mit ihrer Förderung an, was wir schon lange wissen: Die Strecke hat nicht nur große Bedeutung für die vielen Pendlerinnen und Pendler in der Hauptstadtregion und den Fernverkehr zwischen Berlin und Hamburg, sondern auch für den europäischen Bahnverkehr. Deshalb unterstützt das Land Brandenburg ihren Ausbau und das gesamte Projekt i2030 mit Landesmitteln sowie als Partner dieser wichtigen Initiative. Die Hamburger Bahn hat für das Land Brandenburg zudem im Zusammenhang mit der Umsetzung des Deutschlandtakts eine hohe Bedeutung. Hierzu sind wir in intensiver Abstimmung mit dem BMVI – vor allem zum Ausbau des Knoten Wittenberge.“ Roger Lewandowski, Landrat des Landkreises Havelland: „Besonders der viergleisige Ausbau der Fern- und Regionalbahnstrecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen ist für den Landkreis Havelland von großer Bedeutung. Mit einer Verdichtung des Regionalbahnverkehrs kann man hier der gesteigerten Fahrgastnachfrage gerecht werden und für eine Entspannung in den Hauptverkehrszeiten sorgen. Das ist eine hervorragende Nachricht für alle Pendlerinnen und Pendler, die täglich auf dieser Strecke unterwegs sind. Nach der Vorplanungsphase müssen dann aber auch zügig die nötigen Entscheidungen getroffen werden, um dann so schnell wie möglich mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen zu können.“ Helmut Kleebank, Bezirksbürgermeister des Berliner Bezirks Spandau: „Endlich werden der Ausbau des Regionalverkehrs und die Verlängerung der S-Bahn in Richtung Havelland konkret. Nur mit diesen beiden Maßnahmen kann der tägliche Verkehrskollaps auf Spandaus Straßen im Berufsverkehr erfolgreich bekämpft werden. Und ein Gebot der Stunde ist es wegen der notwendigen CO2-Reduzierung sowieso. Die Finanzierungszusage der EU untermauert meines Erachtens die Notwendigkeit, dieses Vorhaben mit Tempo voranzutreiben.“ Die Vorplanung für den i2030-Korridor wird bis Ende 2023 andauern. Derzeit läuft die EU-weite Ausschreibung für das Planungsbüro, damit im kommenden Jahr die vertiefenden Planungen beginnen können. Ziel ist es, konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Umsetzung zu ermitteln. Die Vorplanung wird eine Vorzugsvariante ermitteln, die letztlich in einem Planfeststellungsverfahren fixiert werden kann. Innerhalb des Planungsprozesses werden die betroffenen Bürger*innen und Anrainerkommunen frühzeitig einbezogen. Projektumfang:

Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben ABS/NBS Stuttgart-Singen-Grenze Deutschland/Schweiz, Abschnitt Nord PfA 1 - Pfaffensteigtunnel, geschlossene Bauweise bei Stuttgart

ID: 4458 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Antragsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) des Gäubahnausbaus (ABS/NBS Stuttgart- Singen -Grenze D/CH), Abschnitt Nord. Er betrifft den bergmännisch zu errichtenden Teil des rund 11 km langen Pfaffensteigtunnels (zukünftige Strecke 4706). Es handelt sich um einen zweiröhrigen Eisenbahntunnel mit Schwallbauwerken und Verbindungsbauwerken für den Schienenpersonenverkehr. Der Planungsbereich des Pfaffensteigtunnels liegt südlich der Landeshauptstadt Stuttgart und erstreckt sich vom Flughafen Stuttgart bis zum Anschluss an die Strecke 4860 Stuttgart – Horb östlich der Stadt Sindelfingen. Für die Umsetzung des Vorhabens werden Baustelleneinrichtungsflächen in der Nähe benötigt. Es sind zudem landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 05.04.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Stuttgart Olgastraße 13 70182 Stuttgart Deutschland DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH Räpplenstr. 17 70191 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Südendstraße 44 76135 Karlsruhe Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 08.07.2024 Enddatum der Auslegung 09.08.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18 Abs. 3 Satz 2 AEG. Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse pfaffensteigtunnel@eba.bund.de zur Verfügung. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum

ID: 977 Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung für das Vorhaben "Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum“ km 46,40 bis km 50,85 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) stellt ein Infrastruktur- und Mobilitätsprojekt in der Metropolregion Rhein-Ruhr dar, mit welchem bestehende Kapazitätsengpässe im Bereich des Schienenpersonenverkehrs beseitigt werden sollen. Das Vorhaben wurde dabei aufgrund der räumlichen Ausdehnung, der Streckenlänge sowie besonderer örtlicher Verhältnisse in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) untergeteilt. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a reicht von Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a liegt innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Er beginnt hinter dem Bahnhof Düsseldorf-Unterrath in Bahn-km 46,400 und endet in Bahn-km 50,850. Im Wesentlichen sind in diesem Abschnitt folgende Maßnahmen geplant: - Sechsgleisiger Ausbau der vorhandenen Strecke durch Erweiterung um zwei Gleise - Errichtung/Ausbau von Schallschutzwänden - Neubau des Kreuzungsbauwerks Kalkum Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.03.2021 Datum der Entscheidung: 26.06.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Deutschland 0251/411-0 poststelle@brms.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 DB Netz AG DB Netz AG Mülheimer Straße 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksregierung Münster Deutschland Weitere Ortshinweise Bezirksregierung Münster – Verfahren (bezreg-muenster.de) Eröffnungsdatum der Auslegung 19.04.2021 Enddatum der Auslegung 18.05.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021 unter dem Reiter Planfeststellung Schiene, Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren" Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 01.06.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.04.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Öffentliche Auslegung Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021. unter dem Reiter Planfeststellung Schiene unter dem Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren". Inhaltsübersicht_3.0a_DBV.pdf Titelblatt_PFA3.0a_DBV.pdf Unterlagenverzeichnis_3.0a_DBV.pdf U12.1_E-Bericht_Entwässerung_DBV.pdf U12_Deckblatt_3.0a_DBV.pdf U12_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_WRRL-FB_DBV.pdf https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) - Rhein-Ruhr-Express (RRX)

Schaffung Zweigleisigkeit Schienenpersonenverkehr AH-WS Bahnhof Hagenow Land in Hagenow

ID: 3251 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat die Herstellung einer zweigleisigen Durchbindung im Bahnhof Hagenow Land zum Gegenstand. Im Bereich des Bahnhofes Hagenow Land wird die Gleisanlage inklusive Weichen und der Oberleitung erneuert sowie in Teilen zurück und neu gebaut. Neben der Entwässerungseinrichtung werden auch die Kabelkanäle baulich angepasst. Für das Bauvorhaben sind Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen und weitere sonstige bauzeitliche Flächeninanspruchnahmen (Kunststofftrog) erforderlich. Ort des Vorhabens: Hagenow Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Schwerin) Standort Schwerin Pestalozzistraße 1 19053 Schwerin Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Netz AG Wismarsche Straße 390 19055 Schwerin Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite

Schienenlärm

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wird für den Schienenpersonenverkehr von 2010 bis zum Jahre 2030 ein Anstieg um rund 19 Prozent, für den Schienengüterverkehr sogar um rund 43 Prozent prognostiziert. Dies wirkt sich auch auf die Lärmemissionen aus. Um Schienenlärm zu vermindern, sind aktive und passive Maßnahmen denkbar. Aktiv nennt man Maßnahmen direkt an der Lärmquelle, zum Beispiel Schallschutzwände und –wälle, das „besonders überwachte Gleis“ (BüG) mit frühzeitigem Schienenschleifen, Maßnahmen zur Lärmminderung an Brückenbauwerken („Entdröhnung“) oder der Einbau von Schienenschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen. Passive Maßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie der Einbau von Schallschutzfenstern und -türen oder die Dämmung von Außenwänden und Dächern. Passive Lärmschutzmaßnahmen haben jedoch den Nachteil, dass es außerhalb von Gebäuden laut bleibt. Deshalb sind aktive Maßnahmen effektiver, auch wenn beispielsweise Lärmschutzwände den Blick auf die Landschaft einschränken. Um die Lärmsanierung an stark befahrenen Schienenstrecken zu intensivieren, hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen und ein Lärmsanierungsprogramm sowie unterschiedliche Initiativen ins Leben gerufen: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes Initiativen des Bundes zur Lärmreduzierung Die Grenzwerte für die Lärmsanierung von Schienenstrecken sind auf der Seite Grenz- und Richtwerte aufgelistet.

Ermittlung und Optimierung von Einflüssen im PV und SGV auf die Kapazität des Schienennetzes

Das Projekt "Ermittlung und Optimierung von Einflüssen im PV und SGV auf die Kapazität des Schienennetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IFB Institut für Bahntechnik GmbH durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, eine vollumfängliche Übersicht der Einflüsse auf die Kapazität des Gesamtsystems Schiene zu erhalten. Ferner sollen Optimierungspotentiale aufgezeigt, Anforderungen an die Infrastruktur definiert und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Beschreibung Durch Mischverkehre ist das deutsche Schienennetz bereits heute auf Kernkorridoren des Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehrs überlastet und stößt aufgrund seines hohen Auslastungsgrades an seine Belastungsgrenzen. Das Zielszenario 2030 sieht eine weitere Erhöhung des Schienenpersonenverkehrs und des Schienengüterverkehrs vor. Zur Realisierung des Zielszenarios ist es notwendig, verschiedene Stellschrauben bzw. Einflüsse in Bezug auf eine Kapazitätserhöhung auf dem bestehenden Schienennetz zu untersuchen. Dieses Forschungsprojekt beschäftigt sich mit der Frage, welche Einflüsse auf die Kapazität des Gesamtsystems Schiene wirken und wie sich durch Optimierungen die Einflüsse eine verbesserte Nutzung der Kapazitäten realisieren lässt.

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