Ziel im Raumordnungsplan, mit dem nicht mehr für den Schienenverkehr genutzte Trassenabschnitte vor einer dauerhaften Blockierung durch andere Nutzungen bzw. vor einer Zersplitterung der Grundstücke raumordnerisch geschützt werden sollen. Damit soll erreicht werden, dass bei einer künftig wieder vorhandenen Nachfrage dieser Strecke für den Schienenverkehr ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren angewendet werden kann. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)