Das Geoportal Hamburg ist das zentrale Kartenportal der Stadt Hamburg. Es enthält alle verfügbaren Geodaten der Hamburger Verwaltung in der stets aktuellen Version. Die Daten werden hierbei durch die einzelnen Fachbehörden gepflegt und über die Urban Data Platform, der zentralen Datendrehscheibe der Stadt veröffentlicht. Es stehen so mehr als 500 Datensätze verschiedener Kategorien zur Verfügung sowie zahlreiche Werkzeuge zum Suchen, Zeichnen, Messen oder Drucken. Die technische Basis des Geoportals ist die Opensource-Software „Masterportal“ die vom Landesbetreib Geoinformation und Vermessung entwickelt und von zahlreichen anderen Städten und Kommunen genutzt und in Zusammenarbeit gepflegt und weiterentwickelt wird.
Die Karten zeigen die Menge erreichbarer Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln und in unterschiedlichen Zeitintervallen. Die Erreichbarkeiten werden auf einem bewohnten 100-Meter-Raster und einem flächendeckenden 500-Meter-Raster abgebildet. Die sind an 96.247 Straßenabschnitten hinterlegt und stammen von der Nexiga Geodaten GmbH und werden durch die TUHH weiter aufbereitet. Aus datenschutzrechtlichen Gründe ist eine Visualisierung und Herausgabe dieser Daten nicht möglich. Die Arbeitsplätze werden zur Vermeidung von Kanteneffekten auch innerhalb eines Puffers von 20 Kilometern um die MRH bereitgestellt. Berechnung der Reisezeiten: Die Reisezeiten und Entfernungen im Pkw-, Fuß- und Radverkehr basieren auf einem detaillierten Streckennetz auf Basis von OpenStreetMap (OSM). Den Reisezeiten im Pkw-Verkehrs liegt eine im Berufsverkehr typische Straßenbelastungen zugrunde. Im Pkw-Verkehr werden außerdem vom Gebietstyp abhängige Aufschläge für Parksuchverkehre, Zu- und Abrüstzeiten sowie Anbindungen berechnet. Diese richten sich nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN R1 (FGSV 2010, S. 47) und liegen zwischen zwei und neun Minuten. Die Angaben im ÖPNV basieren auf den realen Fahrplandaten an einem normalen Dienstag der Fahrplanperiode 18/19. Es werden nur die Fahrplanfahrten und zwischen 6 Uhr und 8 Uhr berücksichtigt. Die Reisezeit enthält außerdem die Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie eine Wartezeit an der Starthaltestelle. Die Umsteigehäufigkeit entspricht den nötigen Umstiegen auf der schnellsten Verbindung. Die Anzahl an Verbindungen gibt die Fahrthäufigkeit im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 8 Uhr an. Im Fernverkehr werden lediglich die Fahrten auf den Bahnstrecken von Hamburg nach Berlin und nach Rostock berücksichtigt, um der hohen Bedeutung für die Halte in Schwerin und Ludwigslust gerecht zu werden. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Quellen: Fahrplandaten: (Jahresfahrplan 2019): Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH Fuß- und Radwegenetz: Durch TUHH aufbereitet (Steigungen, Geschwindigkeiten); auf Basis von OpenStreetMap (OSM 2019) und SRTM-Höhendaten (SRTM 2000) Straßennetz: Durch TUHH aufbereitet; auf Basis von Openstreetmap (OSM 2019) Arbeitsplätze: Nexiga Geodaten GmbH (2017)
Die rheinland-pfälzischen und badischen Bestände am Kaiserstuhl bilden weit nach Norden vorgeschobene isolierte Vorposten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist (Steinicke et al. 2002). Die deutschen Vorkommen der überwiegend mediterran verbreiteten Westlichen Smaragdeidechse liegen in wärmebegünstigten Bereichen von Südwestdeutschland. In Rheinland-Pfalz besiedelt sie die südlich exponierten Trockenhänge von Flusstälern, die durch Flussschleifen mit anderen Expositionen voneinander isoliert sind. An der Mosel liegen ca. 18, im Rheintal insgesamt zehn und an der Nahe ca. sieben separate Vorkommen. Ein genetischer Austausch besteht wahrscheinlich noch zwischen den Populationen an der mittleren Nahe sowie zwischen den westlichen Moselpopulationen (Schulte et al. 2016). Es überwiegen jedoch kleine und kleinste, voneinander isolierte Restbestände. Am Kaiserstuhl in BadenWürttemberg lassen sich ca. 14 Vorkommensbereiche abgrenzen, die nur noch zum Teil vernetzt sind. Am nordöstlichen Kaiserstuhl fehlt die Art größtenteils. Etwas abseits liegen die drei Bestände am Tuniberg, wovon zwei recht individuenarm sind. Ein 2003 entdecktes Vorkommen in Hessen (Henf & Alfermann 2004) wurde mittlerweile als allochthon identifiziert. Es handelt sich vermutlich um ausgesetzte Tiere vom Kaiserstuhl (Schulte et al. 2016). Weitere ausgesetzte Vorkommen bestehen z. B. in Bonn, in Stuttgart und bei Tübingen am Spitzberg. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 0,29 % und liegt somit in der Kriterienklasse „sehr selten“. Die vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen und der Ausbau der Flüsse verursachten durch die Beseitigung von Böschungen, Trockenmauern, Saum- und Kleinstrukturen die stärksten Bestandsrückgänge (u. a. Gruschwitz 1985 a, Niehuis & Sound 1996, Fritz & Sowig 2007). Frühere Vorkommen im Raum Lörrach sind bereits in der Mitte des vorigen Jahrhunderts erloschen. Insgesamt ist für den langfristigen Bestandstrend ein starker Rückgang anzunehmen. Kurzfristig ist von einer mäßigen Abnahme auszugehen. Gründe dafür sind u.a. die zunehmende Bebauung ehemaliger Weinbauflächen und die fortschreitende Sukzession und Verinselung der Lebensräume. Die an wenigen Standorten etablierten Artenschutzmaßnahmen können diesen Trend nur wenig mildern. Für alle drei rheinland-pfälzischen Vorkommensgebiete zeigten aktuelle Erhebungen im Rahmen des FFH-Monitorings zwischen 2011 und 2015/16 deutliche Abnahmen insbesondere in randlichen Beständen. Einzig am Kaiserstuhl, wo die Art in den letzten Jahren in die durch großflächige Terrassierungen (1960–1980) neu entstandenen Böschungs- und Saumbereiche wieder eingewandert ist, ist die Bestandsentwicklung kurzfristig stabil, neuerdings eventuell zunehmend. Die Kombination der Kriterien würde zur Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ führen. Aufgrund der stabilen und individuenreichen Bestände der Art am Kaiserstuhl ist das Aussterberisiko innerhalb der nächsten zehn Jahre in Deutschland gering. Durch das Vorhandensein dieser stabilen Teilbestände wird die Art deshalb als „Stark gefährdet“ eingestuft. Die Erhaltung der fragmentierten und zum Teil individuenarmen Populationen in Rheinland-Pfalz ist direkt an dauerhafte Naturschutzmaßnahmen gebunden, die ein turnusmäßiges Freistellen bzw. Freihalten der Lebensräume durch extensive mosaikartige Beweidung oder maschinelle Verfahren beinhalten. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Der Bestandstrend im Zeitraum der letzten 10 bis 15 Jahre hat sich von der Kriterienklasse „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) zu „mäßige Abnahme“ entwickelt. Wegen des Vorhandenseins aktuell stabiler Teilbestände ergibt sich keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie. Die Westliche Smaragdeidechse ist vor allem durch folgende Eingriffe oder Entwicklungen gefährdet: Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen und Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Böschungen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession der Brachen infolge der Aufgabe des Weinbaus bzw. der Folgenutzung; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Lärmschutzwände) entlang von Bahnstrecken, die in Tälern oftmals die einzigen Vernetzungslinien darstellen; zunehmende Hang- und Höhenbebauung und touristische Erschließung der Hangbereiche. Die Sicherung der Bestände ist in hohem Maße von einer aufwändigen artgerechten Bewirtschaftung und Pflege der Lebensräume abhängig. Dazu gehört: Sicherstellung naturverträglicher und gleichzeitigrentabler Bewirtschaftungsformen im Weinanbau z. B. durch Förderung des traditionellen kleinparzelligen Terrassenweinbaus; konsequente Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben bei Sanierungsarbeiten im Bereich von Bahnanlagen und entlang von Flüssen; bei touristischer Nutzung der Trockenhänge: Einrichten von Schutzzonen durch Besucherlenkungskonzepte.
Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.
zwischen Hörgensweg und Bundesautobahn 23, westlich der AKN- Eisenbahnstrecke
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Geltungsbereich südlich der Güterumgehungsbahn zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster wird wie folgt begrenzt: Salomon-Heine Weg (Flurstück 3055), Bahntrasse (Flurstück 2910), Alster, Südgrenzen der Flurstücke 3851 und 3850 (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405).
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2026/2027. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Der Bebauungsplan Billwerder30-Bergedorf120-Neu-Allermöhe2-Lohbrügge95 für ein Gebiet am Mittleren Landweg, südlich Billwerder Billdeich, westlich der Siedlung Bergedorf-West und nördlich der Bahntrasse von Hamburg nach Bergedorf sowie nördlich des Walter-Rudolphi-Wegs (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602, 611 und 615) sowie für ein Gebiet am Ladenbeker Furtweg, südwestlich der Bergedorfer Straße (B5) und nördlich der Wohnlage an der Unteren Bergkoppel (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) .
Der Bebauungsplan Sternschanze 6, für den in der Anlage durch eine schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Stresemannstraße, Eifflerstraße, Lippmannstraße, Schulterblatt, Bahnlinie, Schanzenstraße, Lagerstraße, Sternstraße, Augustenpassage, Neuer Pferdemarkt (Bezirk Altona, Ortsteil 207), wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Eifflerstraße - Lippmannstraße - Juliusstraße - Schulterblatt - über das Flurstück 185 (Schulterblatt) - Nordgrenzen der Flurstücke 220 und 215 - über das Flurstück 122 (Bartelsstraße) - Nordgrenzen der Flurstücke 266, 265, 114 und 118 - Schanzenstraße - Lagerstraße - Sternstraße - Südgrenzen der Flurstücke 21, 242, 241, 33 - Neuer Pferdemarkt - über das Flurstück 234 (Beim Grünen Jäger) - Südwestgrenzen der Flurstücke 164, 163, 162, 161, 160, 227, 240 - über das Flurstück 151 (Lerchenstraße) - Südwestgrenzen der Flurstücke 287, 285, 146, 147 - Ostgrenze des Flurstücks 752 (Stresemannstraße) der Gemarkung Sternschanze - Stresemannstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 207)
Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, der Bahnlinie im Norden, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der B 73 im Süden. Das Plangebiet grenzt sich wie folgt ab: West- und Südgrenzen des Flurstücks 5848 (Wiesengrund), Westgrenzen der Flurstücke 1114 und 1111(Neuwulmstorfer Schul-straße), Südgrenzen der Flurstücke 1045 (teilweise), 1044, 1043, 1042, 1041, 1040, 1039, 1038, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 4249 und 4250, Westgrenzen der Flurstücke 1037, 4012, 1036, 6848 (Weg), Nord- und Westgrenzen des Flurstücks 1035, Nordgrenzen der Flurstücke 1034, 1033, 1032, 1031, 1030, 1029, 2600, 1028, 1027, 1026, 1025, 1024, 1023, 1022, 1021, 1020, 1019, 1018, 1017, 1016, 1015, 6770, 6745, 6763, 6766, 6767, 6729, 8393, 8394, 8396, 8395, 8204, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8205, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8209, über das Grundstück 4397 (Ohrnsweg) über das Flurstück 8208, Südgrenze des Flurstücks 8204, Ostgrenze des Flurstücks 6732, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7862, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6847 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1064, Nordgrenze des Flurstücks 7802, über das Flurstück 7802, über das Flurstück 6851 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1082, Nordgrenze des Flurstücks 5854 (Weg), über die Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1518, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1517, Westgrenzen der Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße) der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1465 |
| Europa | 11 |
| Kommune | 94 |
| Land | 1750 |
| Weitere | 249 |
| Wirtschaft | 12 |
| Wissenschaft | 82 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 26 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 232 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 22 |
| Taxon | 9 |
| Text | 293 |
| Umweltprüfung | 419 |
| WRRL-Maßnahme | 10 |
| unbekannt | 1287 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 692 |
| Offen | 1559 |
| Unbekannt | 52 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2292 |
| Englisch | 68 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 66 |
| Bild | 28 |
| Datei | 104 |
| Dokument | 376 |
| Keine | 350 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 1615 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 537 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2303 |
| Luft | 537 |
| Mensch und Umwelt | 2303 |
| Wasser | 449 |
| Weitere | 2303 |