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2026_Termine_FB_Merseburg.pdf

Flussbereich Merseburg Termine für die Deichschau 2026 an Gewässern I. Ordnung gem. WG LSA § 94 (7) Schauart Deichschau Deichschau Schaubereich Schautermin* ) Montag, 23. März 2026 Mittwoch, 25. März 2026 Gewässer Saale Saale Deich LK 09:00 UhrHerr ReußPegelhaus Parkplatz Bürgerhaus Wehr Großosida 09:00 UhrHerr ReußPredel Profen HydrierwerkSchöpfwerk Predel Schöpfwerk Profen Hydrierwerk 09:00 UhrHerr ReußBornitz Ostrau GöbitzBrücke / Umgehungsstraße Parkplatz, Straßenbrücke OE Ostrau Mühle Ostrau Raba Salsitz09:00 Uhr 10:30 UhrStraßenbrücke Aga Bahnübergang Haynsburg Süddeich (Kollenbey - Straßenbrücke Lochau) Norddeich (Straßenbrücke Lochau - Deichende Döllnitz) Süddeich (Straßenbrücke Lochau - Flutbrücke Raßnitz) Norddeich (Flutbrücke Raßnitz - Straßenbrücke Lochau) Süddeich (Flutbrücke Raßnitz - Flutbrücke Oberthau) Süddeich (Flutbrücke Oberthau - A9) Norddeich (A9 - Flutbrücke Oberthau) Norddeich (Flutbrücke Oberthau - Flutbrücke Raßnitz) Deich Hohenweiden (Deichanfang Rattmannsdorf) Deich Röpzig (von Röpziger Brücke - Saalealtarm) Deich Beuchlitz (Winterdeich von OL Beuchlitz bis Bahndamm) Deich Beuchlitz (Sommerdeich von OL Beuchlitz bis Kasselerbahn)09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:45 UhrFlutbrücke Kollenbey Straßenbrücke Lochau Straßenbrücke Lochau Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Oberthau A9 Norddeich Flutbrücke Oberthau Hohenweiden OT Rattmannsdorf, Deichauffahrt i.d. OL Röpziger Brücke Überfahrt Winterdeich Beuchlitz Weiße Elster DeicheWeiße Elster DeicheBurgenlandkreis Gemeindeverwaltung Elsteraue Weiße Elster DeicheBurgenlandkreis Gemeindeverwaltung Elsteraue Weiße Elster DeicheBurgenlandkreis Stadt Zeitz Vgem. DZF Weiße Elster Daspiger Überfahrt (Wasserwerk) Deichüberfahrt Schleuse Deichsiel Vesta Pegel Zeitz Zangenberg ZeitzBurgenlandkreis Stadt Zeitz Montag, 13. April 2026 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 UhrBahnbrücke Deichanfang km 0,0 Saalekreis Stadt Merseburg Deichschau Überfahrt Deich Kirchfährendorf-Wengelsdorf Schkortleben an der Brücke A 38 Einlaufschütz ehem. Binnenfischerei 09:00 UhrSaale Deiche Weiße Elster 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 UhrKreypauer Deich Bad Dürrenberg-Ostrau-Wölkauer DeichSaale Montag, 20. April 2026 Herr DemannWengelsdorfer Deich Schkortlebener Deich Verwallung Markwerbener WieseHerr DemannMittwoch, 1. April 2026 Deichschau Weg zur ehemaligen Fähre Ende des Deiches, Feldweg zur Saale Straßenbrücke Almrich Fischhaus Schulpforte Herr DemannDeichschau Weiße Elster 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:30 Uhr 12:15 UhrKröllwitz-Daspiger Deich Kirchfährendorfer Deich Goddula-Vestaer DeichSaale Deiche Mittwoch, 25. März 2026 Herr DemannEulauer Deich Schellsitzer Deich Schulpfortaer Deich, linksseitig Schulpfortaer Deich, rechtsseitigSaale DeicheSaale Deichschau Treffpunkt/weitere Bemerkungen Burgenlandkreis Stadt WeißenfelsMontag, 30. März 2026 Weiße Elster Uhrzeit*)Burgenlandkreis Stadt NaumburgDeichschau Montag, 23. März 2026 Deich- oder Gewässerabschnitt/BeschreibungSaale DeicheSaalekreis Stadt Leuna Stadt Bad Dürrenberg Deichschau Schaubeauftragter Herr Reuß DeichschauMontag, 16. März 2026Weiße ElsterWeiße Elster DeicheSaalekreis Gemeinde SchkopauHerr KannegießerDeichschauMittwoch, 18. März 2026Weiße ElsterWeiße Elster DeicheSaalekreis Gemeinde SchkopauHerr KannegießerSaale DeicheSaalekreis Gemeinde Schkopau Gemeinde TeutschenthalHerr KannegießerSaale DeicheSaalekreis Stadt Halle Gemeinde TeutschenthalHerr KannegießerDeich Halle-Neustadt (Bahndamm Angersdorf bis Pferderennbahn) Gimritzer Damm09:00 Uhr 10:00 UhrDeichüberfahrt Angersdorf Gimritzer Damm Saale DeicheSalzlandkreis Stadt Könnern Stadt BernburgHerr KannegießerDeich Beesenlaublingen (Beesenlaublingen bis Gröna)09:00 UhrDeichscharte Beesenlaublingen 09:00 UhrBahnbrücke Trebnitzer Deich Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Montag, 23. März 2026 Mittwoch, 25. März 2026 Montag, 30. März 2026 Mittwoch, 1. April 2026 Mittwoch, 8. April 2026 Montag, 13. April 2026 *) vorbehaltlich Änderungen aus aktuellem Anlass **) Eintragungen in km-Angaben oder numerische Aufteilung Saale Saale Saale Saale Böse Sieben Wilder Graben Saale DeicheSaalekreis Stadt MerseburgHerr KannegießerTrebnitzer Deich Meuschauer Deich Werderdeich Deich MerseburgDeiche EislebenLandkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt EislebenHerr KannegießerLandwehr rechts und links Hallesche Straße bis Kläranlage Eisleben10:30 UhrEisleben Parkplatz Wiesenhaus Deiche rechts und linksLandkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt EislebenHerr Kannegießervon Einmündung Glume bis Sportplatz09:00 UhrStraßenbrücke Zum Sportplatz

LSG Lauchagrund Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue  treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von  J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Umschwenkung der 380-kV-Kraftwerksleitung Schkopau am Umspannwerk Lauchstädt (50Hertz Transmission GmbH)

Die 50Hertz Transmission GmbH betreibt das Stromübertragungsnetz im Norden und Osten Deutschlands und baut es für die Energiewende bedarfsgerecht aus. Im Rahmen der Umstrukturierung und Erweiterung des Umspannwerks Lauchstädt sowie der Umsetzung verschiedener Hoch- und Höchstspannungsvorhaben im Umfeld plant die 50Hertz Transmission GmbH die erforderliche kleinräumige Umverlegung der zweisystemigen 380-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Lauchstädt und dem Kraftwerk Schkopau.

Willingmann warnt vor Benachteiligung des Ostens beim Bau neuer Gaskraftwerke

Die Berliner Koalition hat sich auf den Bau neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke und die Einführung eines Industriestrompreises verständigt. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt die energiepolitischen Weichenstellungen, sieht aber weiteren Klärungsbedarf. So warnt der Minister vor einer Benachteiligung des Ostens beim Bau neuer Gaskraftwerke. Am heutigen Dienstag will Willingmann das Thema auch beim Antrittsbesuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in Sachsen-Anhalt ansprechen. „Im jüngsten Koalitionspapier wird explizit der Süden Deutschlands für neue Gaskraftwerke genannt. Das erinnert an den im Sommer aus dem Bundesenergieministerium betonten Südbonus“, kritisiert Willingmann. „Industrie gibt es aber bei weitem nicht nur in Süddeutschland. Unsere energieintensive Chemieindustrie ist auf eine stabile und günstige Stromversorgung angewiesen. Ich warne deshalb davor, den Osten beim Bau neuer Kraftwerke zu vernachlässigen. Vor allem der Kraftwerksstandort Schkopau muss von Anfang an einbezogen werden, wenn es um den Bau neuer, wasserstofffähiger Gaskraftwerke geht.“ Der Bund plant, ab 2026 Ausschreibungen für insgesamt 10 Gigawatt neuer steuerbarer Kraftwerke zu starten, vor allem H₂-ready-Gaskraftwerke. Mit einer „regionalen Steuerung“ soll sichergestellt werden, dass der Zubau an besonders system- und netzdienlichen Standorten erfolgt und wo er aus Gründen des sicheren Betriebs des Stromnetzes benötigt wird. Explizit heißt es dazu im Papier: „etwa für den Süden Deutschlands“. Die Gründe, Schkopau von einem Braunkohle- zu einem wasserstofffähigen Gaskraftwerk zeitnah umzurüsten, liegen für Willingmann auf der Hand: „Schkopau ist einer der wichtigsten Energiestandorte Mitteldeutschlands – für Strom, für Wärme, für Bahnenergie, für die Chemie. Ein Wegfall dieser Leistung ohne Ersatz würde ein energiewirtschaftliches Vakuum schaffen.“ Damit der Standort Schkopau auch nach dem Ende der Kohleverstromung seine bisherige Schlüsselrolle in der Energieversorgung und für die Netzstabilität im energieintensiven Industriedreieck Leipzig-Halle-Leuna behält, hat die MIBRAG Energy Group mit ihrer Tochter Saale Energie GmbH bereits im Sommer 2025 ihre Planungen für den Neubau eines hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) mit einer Nettoleistung von bis zu 900 Megawatt vorgestellt und betreibt dieses Projekt eines künftig auch wasserstofffähigen Gaskraftwerks. Gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist die Laufzeit des jetzigen Braunkohlenkraftwerks Schkopau bis Ende 2034 begrenzt. Positiv hob Willingmann hervor, dass die Berliner Koalition noch einmal klargestellt hat, dass die künftigen Gaskraftwerke grundsätzlich wasserstofffähig sein sollen. „Ich begrüße sehr, dass die Koalition hier Kurs Richtung Zukunft hält“, erklärte der Minister. „Wer heute in Gaskraft investieren soll, braucht eine Perspektive über die nächsten 20 Jahre hinaus. Zudem setzen wir in Sachsen-Anhalt auf Wasserstoff und beteiligen uns am zügigen Ausbau des künftigen Wasserstoffkernnetzes.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Programms 'Nachhaltig im Beruf' gefördert

Umsetzung der Maßnahme "Flutpolder Elster-Luppe-Aue" Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für den Flutpolder Elster-Luppe-Aue liegt im Südosten von Sachsen-Anhalt und grenzt an das Bundesland Sachsen an. Das Projekt Flutpolder Elster-Luppe-Aue ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Der Flutpolder ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt. Die hydraulische Wirkung, also die Absenkung des Wasserspiegels der Weißen Elster bei Hochwasser, schützt ab dem Standort des Einlaufbauwerkes nicht nur die Unterlieger an der Weißen Elster, sondern auch an der Saale bis ins Mündungsgebiet. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Fluss, Natur, Leben“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden Süddeiches der Weißen Elster sowie die Errichtung neuer Polderdeiche im Hinterland. Das eingedeichte Gebiet soll im Fall eines starken Hochwasserereignisses kontrolliert geflutet werden, um die Weiße Elster zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Zusätzlich soll der Flutpolder als 3-Kammer-Polder konzipiert werden, damit im Flutungsfall unterschiedliche, in Fließrichtung abfallende Stauziele in den Kammern eingestellt und somit die erforderlichen Höhen und Breiten der Polderdeiche optimiert werden. Die Möglichkeit einer gezielten ökologischen Flutung der noch in der Polderfläche vorhandenen Altstrukturen der Weißen Elster zur Verbesserung der aktuell bestehenden Lebensräume wird im Rahmen der Planungen untersucht. Aufgrund der Lage im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung. Gewässer: Weiße Elster Kostenschätzung: 62 Millionen Euro Fläche: von 560 Hektar bis 670 Hektar Sachstandsbericht 2024 Protokoll: Informationsveranstaltung Flutpolder Elster-Luppe-Aue in Zöschen, 2024 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation der Einwohnerinformationsveranstaltung in Zöschen, 2024) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation aus Videokonferenz mit Vertretern der Verbandsgemeinde Schkopau und Stadt Leuna, 2022) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2021 Information vor Planungsbeginn (Gemeinderatsitzung Schkopau, 2019 ) (nicht barrierefrei)

Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Lärmaktionsplanentwürfe 4. Stufe

letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig

Saale Energie GmbH - wesentlichen Änderung der Kraftwerksblöcke zur Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken durch eine Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) inklusive einer Ersatzstromanlage und einer Industriegasturbinenanlage (IGT) am Standort Schkopau

Das Kraftwerk (KW) Schkopau befindet sich im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, zwischen den Städten Halle und Merseburg, in der Gemeinde Schkopau im Saalekreis, Gemarkung Korbetha. Es liegt direkt neben einem Chemiepark mit Industriebetrieben (z. B. der DOW Olefinverbund GmbH) mit erhöhtem Energiebedarf, in ca. 700 m Entfernung zur Saale. Das Kraftwerk wurde im Juli 1996 offiziell in Betrieb genommen. Nach dem aktuellen Stand wird der Kohleausstieg für das Kraftwerk Schkopau im Dezember 2034 erwartet. Die Saale Energie GmbH (SEG) ist Eigentümer und führt den Betrieb des Braunkohlekraftwerks Schkopau mit zwei braunkohlebefeuerten Blöcken (Blöcke A und B) mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung von ca. 915 MW. Die Saale Energie GmbH beabsichtigt, im Zuge der Energiewende das Kraftwerk Schkopau von einem ausschließlich mit Braunkohle betriebenen Kraftwerk, das in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken erzeugt, zu einem flexiblen und schnell auf Laständerungen reagierenden Kraftwerk auszubauen. Zukünftig soll die Herstellung von Prozessdampf, Wärme und Strom auch in einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) sowie einer Industriegasturbinenanlage (IGT) erfolgen. Das Projekt wird unter der Bezeichnung „Zukunft Ener-gieversorgung Sachsen-Anhalt“ (ZESA) geführt. Die Errichtung der Neuanlagen soll auf vorhandenen, unbebauten Flächen südwestlich neben der Hilfskesselanlage (Baufeld 1 für das IGT-Kraftwerk), südwestlich von Kohleblock B (Baufeld 2 für das GuD-Kraftwerk) sowie in geringem Maße neben den Maschinentransformatoren Block A und B (Baufeld 3 für Schaltanlagen der IGT) erfolgen.

Willingmann fordert vom Bund mehr Verlässlichkeit in der Energiepolitik ein

Die Energieministerkonferenz hat heute in Stralsund ein klares Zeichen der Geschlossenheit gesendet und für Verlässlichkeit in der Energiepolitik geworben. „Die erfolgreiche Energiewende ist die Basis für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft, für gesicherten Wohlstand und neue Beschäftigungsperspektiven“, betonte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Deshalb braucht es Verlässlichkeit in der Energiepolitik. Das gilt etwa bei der Frage, wie viel Strom wir künftig benötigen. Hier darf der künftige Bedarf nicht unterschätzt werden. Verlässlichkeit bedeutet in der Politik aber auch, Angekündigtes umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher – ob Industrie, Mittelständler oder Bürgerinnen und Bürger.“ Insbesondere beim Thema Stromsteuer bezogen die Energieministerinnen und -minister der Länder klar Position. Sie stellten sich einstimmig hinter den Beschlussvorschlag aus Sachsen-Anhalt, der den Bund auffordert, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent/kWh zu senken. „Hohe Strompreise sind Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, betonte Willingmann. „Deshalb ist es wichtig, dass sich die Berliner Koalition schnell auf Entlastungen wie die Abpufferung der Netzentgelte im Jahr 2026 verständigt hat. Aus Sicht der Energieministerinnen und -minister der Länder reicht das aber noch nicht. Wir brauchen auch die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß; spätestens 2027. Diese Entlastung wurde im Bund wiederholt versprochen; sie ist wirtschaftlich notwendig und sozial geboten. Und bedarf daher in absehbarer Zeit der Umsetzung.“ Darüber hinaus müsse für einen Übergangszeitraum auch an dem Netzentgeltzuschuss festgehalten werden. „Einmalig in 2026 hat der Bund zwar die Kostensteigerung abgefedert. Mit fortschreitendem Ausbau der Netze bedarf es hier aber längerer finanzieller Begleitung durch den Bund“, so der Energieminister. Auf Verlässlichkeit legt Willingmann auch beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien großen Wert. Nach dem Austausch der Landesenergieminister mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die zeitweise digital in die Konferenz zugeschaltet war, betonte Willingmann, dass auch hier am Ausbautempo weiterhin festgehalten werden sollte. Das gelte einerseits für eine realistische Einschätzung des Strombedarfs und des notwendigen Ausbaus von Windkraft und Photovoltaik. Das gelte aber auch für die Ausweisung notwendiger Flächen für Windkraftanlagen. „Nicht nur bei uns in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit haben regionale Planungsgemeinschaften Flächen für den Windkraftausbau bereits ausgewiesen oder stehen kurz davor. Wir sollten den eingeschlagenen Weg hier nun weiterverfolgen und nicht ohne Not als sinnvoll erkannte Ziele in Frage stellen.“ Klar sei aber auch, dass in der nächsten Phase der Energiewende die Kosteneffizienz und Wirtschaftsdienlichkeit eine größere Rolle spielen müsse, betonte Willingmann. „Dies gilt für Freilandleitungen ebenso wie für die Ansiedlung von Großspeichern.“ Willingmann mahnte nach der Energieministerkonferenz zudem mehr Tempo bei der Kraftwerksstrategie an: „Wir hatten gehofft, dass wir noch in diesem Jahr mehr Details zur Ausschreibung neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke erfahren. Der Bund hat jedoch mitgeteilt, dass er noch weiter mit Brüssel verhandelt und die Kraftwerkskapazitäten wohl erst im ersten Quartal 2026 ausgeschrieben werden können.“ Die Ausschreibung neuer Kraftwerke ist notwendig, um die Stromversorgung in den kommenden Jahren zu sichern, wenn Wind- und Sonnenstrom vorübergehend nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. Willingmann setzt sich insbesondere dafür ein, dass das Kohlekraftwerk in Schkopau zu einem wasserstofffähigen Gaskraftwerk umgebaut werden kann. Es würde sonst bedingt durch den vereinbarten Kohleausstieg Ende 2034 vom Netz gehen. Hintergrund: Bis 2026 soll in Sachsen-Anhalt 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden, bis 2032 wird der Anteil auf 2,2 Prozent steigen. Aller Voraussicht nach wird das Land diese Ziele auch erreichen. Bundesweit sollen insgesamt zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergie ausgewiesen werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Erweiterung der Chlor-Anlage durch Errichtung und Betrieb einer HCL-Direktsynthese am Standort Schkopau

Die Dow Olefinverbund GmbH betreibt am Standort Schkopau eine Elektrolyseanlage zur Herstellung von Chlor, Natronlauge und Wasserstoff – im weiteren Verlauf als Chlor-Anlage bezeichnet. Es ist die Errichtung einer zusätzliche Betriebseinheit (BE) 18 zur Herstellung von Salzsäure geplant.

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