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Verbrauch der Schlachtindustrie: Schnitzel statt Trinkwasser

<p><p>Schlachtkonzerne verbrauchen so viel Wasser wie eine mittelgroße Stadt. Doch genaue Zahlen dazu verweigern Wasserversorger und Behörden. Deshalb klagen wir.</p></p><p>Die wichtigsten Punkte in Kürze<ul><li>In Deutschland wird das Wasser knapper.</li><li>Industrielle Schlachtkonzerne wie Tönnies, Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind enorme Wasserverbraucher.</li><li>Mindestens 11 Milliarden Liter pro Jahr verbrauchen die 45 größten Schlachtanlagen. Das haben wir erstmals erfasst.&nbsp;</li><li>Oft zahlen Schlachtkonzerne wenig für das Grundwasser.</li><li>Weil viele Behörden und Wasserversorger mauern, haben wir geklagt.</li></ul><p><a href="https://fragdenstaat.de/newsletter/">Keine Recherche verpassen und hier den Newsletter abonnieren!</a></p><p>Es dröhnt und rauscht. Hunderte tote Schweine hängen dicht an dicht, die Hinterbeine nach oben, den Kopf nach unten. Langsam fahren die Tierkörper an den Arbeiter*innen vorbei, die sie mit Sägen und Messern zerlegen. In Deutschland werden täglich rund 120.000 Schweine, 8.000 Rinder und 1,7 Millionen Masthühner geschlachtet. Die meisten davon in riesigen, industriellen Schlachtanlagen.</p><p>In fast jedem Produktionsschritt wird Wasser eingesetzt. Jeder Tiertransporter wird nach dem Abladen ausgespült. Die Sägen und Messer werden nach jedem Kontakt mit einem neuen Tierkörper gereinigt. 16 Stunden am Tag wird in den größten Betrieben geschlachtet. Die Nachtschicht macht acht Stunden lang sauber. Für all das wird Wasser benötigt.&nbsp;</p><p>Wir haben gemeinsam mit <em>Correctiv</em> erstmals systematisch den Wasserverbrauch der zwölf größten Schlachtkonzerne in insgesamt 45 Schlachtanlagen in Deutschland erfasst. Bei der Auswahl der Anlagen hat uns der Verein<a href="https://faba-konzepte.de/"> Faba Konzepte</a> unterstützt, der sich für eine pflanzenbasierte Ernährungsweise einsetzt. Wir haben die zuständigen Behörden und Wasserversorger auf Basis des Presserechts und der Umweltinformationsgesetze gefragt: Wie viel Wasser verbrauchen die Schlachtbetriebe jährlich – und wie viel Geld zahlen sie dafür?</p><p>Unsere Zahlen zeigen: Industrielle Schlachter wie Tönnies, die PHW-Gruppe mit ihrer Marke Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind große Wasserschlucker. Sie nutzen enorme Mengen an Grundwasser – und zahlen dafür oft wenig Geld.</p>Dranbleiben<p>Abonniere jetzt unseren Newsletter, um keine Recherche mehr zu verpassen!</p>Bitte geben Sie hier nichts einE-MailAbonnierenSo viel Wasser wie 250.000 Menschen<p>Die 45 industriellen Schlachtbetriebe nutzen laut unserer Recherche jährlich mindestens 11,6 Milliarden Liter Wasser. Das entspricht dem Wasserverbrauch von rund 250.000 Menschen – oder der Einwohner*innenzahl von Kiel.</p><p>Das meiste Wasser nutzt der Tönnies-Betrieb am Standort Rheda-Wiedenbrück – rund zwei Milliarden Liter pro Jahr. Das ist etwa so viel wie alle Haushalte im Ort Rheda-Wiedenbrück zusammen. Sechs der größten deutschen Schlachthöfe verbrauchen jeweils mehr Wasser als die Tesla-Gigafactory in Grünheide, die immer wieder wegen ihres hohen Wasserverbrauchs in der Kritik steht.</p><p>Und das ist nur das Wasser, das für das Schlachten der Tiere verbraucht wird. Für die gesamte Fleischproduktion wird noch mehr Wasser benötigt, etwa für das Mästen oder die Herstellung von Futtermitteln.</p><p>Unsere Ergebnisse haben wir Claudia Pahl-Wostl gezeigt, Professorin für Ressourcenmanagement an der Universität Osnabrück. „Der Wasserverbrauch industrieller Schlachtbetriebe ist erheblich“, sagt sie. Besonders problematisch sei die räumliche Ballung der Schlachthöfe. „Da kann es regional zu Wassernutzungskonflikten kommen.“</p><p>&nbsp;</p>Filter−Lade...Wassernutzung:Beide QuellenNur eigene BrunnenNur TrinkwasserAllePreisinformationen:AlleAuskunft verweigertLegende−🏭SchlachtbetriebeGrundwasserstressKein Grundwasserstressℹ️Struktureller Grundwasserstressℹ️Akuter Grundwasserstressℹ️Akuter UND struktureller Grundwasserstressℹ️WassernutzungNur eigene GrundwasserbrunnenNur öffentliche TrinkwasserversorgungBeide Quellen<p>Geodaten: <a href="https://gdz.bkg.bund.de/">Geodatenzentrum</a> © GeoBasis-DE / BKG 2018 (VG250 31.12., Daten verändert)</p><strong>Lade Daten...</strong><br>Bitte warten<strong>Fehler beim Laden der Daten</strong><br><a href="https://fragdenstaat.de"></a>ℹ️Hinweis×<p>Es gibt keine wissenschaftlich belegbare Kausalität zwischen den Wasserentnahmen von Schlachtbetrieben und dem Grundwasserstress in einem Landkreis. Grundwassersysteme sind komplex, neben großen Entnahmen spielen etwa Niederschläge oder die Bodenversiegelung wichtige Rollen. Die Karte soll verdeutlichen, dass Schlachtbetriebe mit großem Wasserverbrauch auch in Landkreisen angesiedelt sind, in denen jetzt schon Wasserstress herrscht. Mehr Infos in der <a href="https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/grundwasser-in-gefahr-bund-legt-studie-zur-wasserknappheit-vor/">Grundwasserstress-Studie des BUND</a></p>Standortdetails×<p>Klicken Sie auf einen Schlachtbetrieb, um Details anzuzeigen.</p>Hotspots: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen&nbsp;<p>Jahrzehntelang gab es in Mitteleuropa scheinbar unbegrenzt Wasser. Doch das hat sich geändert. Europas Gewässer und das Grundwasser seien unter Druck wie nie zuvor, warnt <a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">die Umweltagentur der EU</a>. Laut dem kanadischen Water Security Institute ist die <a href="https://www.daserste.de/unterhaltung/film/unser-wasser/deutschlands-wasser-verschwindet-daten-satellitenmission-grace100.html">Lage in Deutschland besonders bedrohlich</a>: In den vergangenen zwanzig Jahren sei Wasser in der Dimension des Bodensees verloren gegangen. Deutschland ist damit eines der Länder mit dem weltweit größten Wasserverlust.</p><p>Einige der größten Schlachtbetriebe Deutschlands liegen in Regionen, in denen es jetzt schon immer weniger Wasser gibt – wie im sogenannten Schweinegürtel in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Herzen der deutschen Fleischproduktion leben mehr Masttiere als Menschen und die Schlachtbetriebe liegen dicht beieinander. Die PHW-Gruppe etwa schlachtet in Lohne täglich rund 180.000 Masthähnchen, unter anderem für die Marke Wiesenhof. Knapp hundert Kilometer weiter südlich werden in der Tönnies-Schlachtanlage in Rheda-Wiedenbrück täglich bis zu 30.000 Schweine getötet.</p><p><a href="http://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasser-in-deutschland-sinkt/">Eine Studie der Naturschutzorganisation BUND</a> zeigt, dass viele Grundwasserpegel in der Region rund um den sogenannten Schweinegürtel in den vergangenen Jahren signifikant gesunken sind. Dieser akute Wasserstress herrscht etwa in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Diepholz, wo insgesamt sechs große Schlachtanlagen stehen.</p><p>Grundwassersysteme sind komplex, dass allein die Schlachthöfe schuld an der Wasserknappheit sind, kann man so nicht sagen. Eine wichtige Rolle spielen auch Niederschläge, die Bodenversiegelung oder die Entnahmen der Landwirtschaft. Die von uns recherchierten Daten zeigen jedoch, wo die Situation besonders angespannt ist. Und an einigen Orten wächst auch der Widerstand.</p><p>In Lohne etwa klagt die <a href="https://www.atmo-magazin.de/artikel/billiges-wasser-fuer-billiges-fleisch">Naturschutzorganisation Nabu</a>, weil sie durch die Wasserentnahmen des Geflügelschlachtbetriebs der PHW-Gruppe die Artenvielfalt in der Region bedroht sieht. In Kellinghusen nördlich von Hamburg fordern Bürger*innen, dass der Schlachtbetrieb von Tönnies mehr Geld für die Abwasserreinigung in der örtlichen Kläranlage zahlt. In Königs Wusterhausen in Brandenburg <a href="https://weact.campact.de/petitions/erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik-stoppen">versucht eine Bürgerinitiative aktuell zu verhindern, dass ein weiteres Wiesenhof-Schlachtwerk die Produktion erhöht.</a></p>Grundwasser gratis&nbsp;<p>Rund die Hälfte der Schlachtbetriebe sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie ein Privathaushalt. Dafür zahlen sie Gebühren an den lokalen Wasserversorger, der das Grundwasser fördert, aufbereitet und über Rohre verteilt. Andere Schlachtbetriebe fördern selbst Grundwasser in eigenen Brunnen und bereiten es auf. Für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen wird in den meisten Bundesländern ein Entgelt fällig, das im Vergleich zu den Gebühren des Wasserversorgers viel geringer ist. Meist sind es wenige Cent pro Kubikmeter. In <a href="https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/Wasserentnahmeentgelte-Laender-Bericht-BUND-2025.pdf">Bayern, Hessen und Thüringen </a>dürfen Brunnenbesitzer*innen sogar umsonst Trinkwasser fördern.</p><p>Unsere Recherche zeigt: Schlachtbetriebe zahlen oft günstige Preise für ihr Wasser: Die PHW-Gruppe hat im niedersächsischen Lohne eigene Brunnen und zahlt rund 5 Cent pro Kubikmeter. Wie hoch die Kosten für die Förderung und Aufbereitung sind, darüber schweigt PHW. Zum Vergleich: Die Bürger*innen in der Region, die ihr Trinkwasser vom örtlichen Wasserversorger beziehen, zahlen 1,56 Euro pro Kubikmeter – mehr als das Dreißigfache.</p><p>Die Betriebe, die an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen sind, zahlen in vielen Fällen dieselben Preise wie Privathaushalte. Es gibt jedoch Ausnahmen. In mindestens drei Fällen haben Schlachtbetriebe Sonderverträge mit dem örtlichen Wasserversorger geschlossen, das zeigt unsere Recherche. Über den genauen Preis geben jedoch weder die Schlachtbetriebe noch die Wasserversorger Auskunft.</p>So gehst du vor, wenn du herausfinden willst, wie viel Wasser Unternehmen bei dir vor Ort verbrauchen<ol><li><strong>Trinkwasser oder Grundwasser?</strong><br> Einige Unternehmen sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie Privathaushalte. Andere zapfen mit eigenen Brunnen das Grundwasser an oder entnehmen Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen. Für beide Bereiche sind unterschiedliche Stellen zuständig. Die Zahlen kannst du am Ende addieren.<br> &nbsp;</li><li><strong>Trinkwasser: Wasserversorger finden</strong><br> Frag bei deinem zuständigen Wasserversorger nach dem Verbrauch und den gezahlten Preisen des Betriebs. Der Wasserversorger ist in der Regel nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig. Journalist*innen können sich auch auf das Presserecht berufen. Am einfachsten stellst du Anfragen über <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">FragDenStaat.de</a>. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu Umweltinformationsanfragen kannst du dich gerne an den <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">FragDenStaat Climate Helpdesk</a>&nbsp;wenden.<br> &nbsp;</li><li><strong>Grundwasser: Zuständige Aufsichtsbehörde finden </strong><br> Die Bundesländer überwachen die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser&nbsp;und geben Auskunft über die maximalen und tatsächlichen Entnahmemengen großer Betriebe und die dafür fälligen Entgelte. Meist sind die Umweltministerien zuständig, doch es gibt Ausnahmen. In Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern haben wir Auskunft von den Kreisverwaltungen bekommen. Es ist nicht schlimm, wenn du unsicher bist: Die Umweltministerien müssen deine Anfrage weiterleiten, wenn sie nicht zuständig sind, oder dir sagen, wer zuständig ist. Auch hier kannst du <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">Anfragen über FragDenStaat.de stellen</a>.<br> &nbsp;</li><li><strong>Widerspruch formulieren und klagen&nbsp;</strong><br> Behörden haben laut Umweltinformationsgesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/">UIG</a>) einen Monat Zeit, um deine Anfrage zu beantworten. In einem Bescheid steht, ob sie die erfragten Informationen zusenden oder auf welcher rechtlichen Grundlage sie die Auskunft verweigern. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Der <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">Climate Helpdesk von FragDenStaat</a> berät auch bei rechtlichen Fragen.</li></ol>Wir klagen gegen einen großen Wasserverband<p>Und nicht nur diese drei Wasserwerke mauern. Mehr als ein Dutzend Behörden und Wasserversorger wollen auch nach zahlreichen E-Mails keine Auskunft über Verbräuche oder Preise geben. Der tatsächliche Wasserverbrauch der Schlachtindustrie liegt also vermutlich noch höher als die von uns berechneten 11,6 Milliarden Liter jährlich.&nbsp;</p><p>Wasser ist ein Allgemeingut und für uns alle lebensnotwendig. Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wer die großen Wassernutzer in Deutschland sind. Deshalb haben wir gegen den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband geklagt, der im Schweinegürtel das Zentrum der deutschen Fleischindustrie mit Wasser versorgt.</p><p><a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/272668-klage-oowv-geschwaerzt/">→ Zur Klage&nbsp;</a></p><p><a href="https://correctiv.org/?p=231271">→ Zur Recherche von Correctiv&nbsp;</a>&nbsp;</p><p><em>Die Recherche wurde unterstützt durch das Olin-Stipendium von Netzwerk Recherche e.V.</em></p><p>&nbsp;</p></p>

Wirksamkeit von Absorberelementen in der Fleischverarbeitung

Zielsetzung: In der fleischverarbeitenden Industrie ergeben sich für die Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen hohe Lärmbelastungen, z. B. im Schlachtbetrieb, an Kuttern, Clippern und Peelern. Selbst in Betrieben mit modernsten Maschinen nach dem Stand der Technik entstehen gehörgefährdende Lärmbelastungen. Da die Arbeitsräume in der Regel allseitig stark reflektierende Raumbegrenzungsflächen aufweisen, sollten sich hier durch raumakustisch wirksame Maßnahmen deutliche Pegelminderungen erreichen lassen, z. B. durch eine schallabsorbierende Belegung der Deckenfläche und ggf. von Wandflächen. Aus hygienischen Gründen kommen allerdings keine offenporigen Schallabsorber aus künstlichen Mineralfasern oder Schaumstoff in Betracht. Alle Materialien müssen sich mit Laugen schäumend reinigen und mit dem Hochdruckreiniger abspritzen lassen. Seit wenigen Jahren gibt es sogenannte mikroperforierte Schallabsorber, die sich z. B. aus Edelstahl, Acrylglas oder PVC herstellen lassen und eine entsprechende Reinigung erlauben. Die akustische Wirksamkeit dieser Materialien beruht darauf, dass der Luftschall bei Durchgang durch das perforierte Material mit vielen winzig kleinen Löchern von z. B. 0,1 bis 1 mm Durchmesser eine Dämpfung erfährt (viskose Reibung in den Löchern) und die Schallenergie in Wärme umgewandelt wird. Die mit diesem Material erreichbaren Lärmminderungserfolge sollen für den Bereich der Fleischwirtschaft untersucht werden. Neben den hier zunächst zu betrachtenden akustischen Aspekten sind dabei auch Fragen der Hygiene aufzugreifen, was in einem separaten Projekt des BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wird. Aktivitäten/Methoden: Da die Wirksamkeit von mikroperforierten Schallabsorbern von den geometrischen Parametern, wie Durchmesser und Anzahl der Bohrungen und dem Abstand zur Decke bzw. Wand abhängt, sollten sie gezielt für den Anwendungsfall ausgewählt werden. Deshalb ist im ersten Schritt der Untersuchung die akustische Situation in den betrachteten fleischverarbeitenden Betrieben zu analysieren. Dabei können größtenteils vorhandene Messdaten der Fleischerei-Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die Materialhersteller sollten über die entsprechenden akustischen Eigenschaften der Materialien verfügen, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen. Damit lassen sich dann die erreichbaren Lärmminderungserfolge für einzelne Fleischereibetriebe berechnen. Sollten sich nach diesen Prognoserechnungen ausreichende Lärmminderungserfolge von mindestens 2 dB(A) ergeben, soll die Eignung der mikroperforierten Schallabsorber in einem Folgeprojekt in der betrieblichen Praxis untersucht werden. Dabei sind dann neben der akustischen Wirksamkeit auch Fragen der Hygiene zu untersuchen.

Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme; Süd-G03824

Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.

Teilnehmerregister Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2025

Teilnehmerregister der Umweltallianz Sachsen-Anhalt (Stand: 02.04.2025) Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 seit Teilnehmer Standort (falls abweichend) AGCO Hohenmölsen GmbH, Sankt-Barbara-Str. 1, 05.11.2013 06679 Hohenmölsen Agrarfrost GmbH & Co. KG, Aldrup 3, 27793 11.06.2014 Oschersleben (Bode) Wildeshausen allfein Feinkost GmbH & Co. KG, Betrieb Zerbst, Neuer 26.11.2002 Weg 1, 39261 Zerbst Aluminiumwerk Schönebeck, Industriestraße 6, 39218 02.07.2018 Schönebeck Ardagh Metal Packaging Germany GmbH, Werk 22.10.2007 Hermsdorf, OT Hermsdorf, Am Knühl 10, 39326 Hohe Börde ARKEMA GmbH, Niederlassung Leuna, Am Haupttor, 17.01.2000 Bau 2410, 06237 Leuna ARYZTA Bakeries Deutschland GmbH, Industriestraße 01.09.2022 4, 06295 Lutherstadt Eisleben AURA Technologie GmbH, Am Ernst-Schacht 3, 06311 16.09.2010 Helbra Autohaus - Autoverwertung Uhlmann KG, OT 14.11.2013 Bennstedt, Lieskauer Straße 1a, 06198 Salzatal Autohaus Bennstedt GmbH, OT Bennstedt, Alte 21.02.2007 Hallesche Str. 23b, 06198 Salzatal Autohaus Böhme GmbH, OT Gröbers, Gottenzer Weg 21.02.2003 20, 06184 Kabelsketal Bäckerei Möhring, Inh.: Kerstin Ostendorf, OT 01.10.2018 Meitzendorf, Lange Straße 9, 39179 Barleben Bau- und Möbeltischlerei Dähne GmbH, OT Warnau, 11.06.2014 Alte Lindenstraße 16, 39539 Havelberg Bayer Bitterfeld GmbH, Salegaster Chaussee 1, 06803 08.12.2003 Bitterfeld-Wolfen Befesa Aluminium Germany GmbH, Claude-Breda-Str. 13.12.2013 6, 06406 Bernburg Umweltschutzverpflichtungen Freiwillige Beiträge zur Energieeinsparung Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am EMAS-System der EU; Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Freiwillige Beiträge zur Verbesserung des Klima- und Immissionsschutzes und zum Einsatz erneuerbarer Energien Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Einführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001; freiwillige Beiträge zum integrierten Umweltschutz Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Nachhaltigkeitscheck des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am EMAS-System der EU; Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 16 25.05.2005Bezirksschornsteinfegermeister Christian Plettner, OT Dambeck, Im Dorfe 5, 29410 Hansestadt SalzwedelTeilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" 17 25.05.2005Bezirksschornsteinfegermeister Daniel Börner, Antoinettenstr. 6a, 06366 KöthenTeilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Seite 1 von 13 Teilnehmerregister der Umweltallianz Sachsen-Anhalt (Stand: 02.04.2025) Nr. 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 seit Teilnehmer Bezirksschornsteinfegermeister Frank Hampe, 25.05.2005 Merseburger Str. 420, 06132 Halle (Saale) Bezirksschornsteinfegermeister Harald Heise, 25.05.2005 Friederikenstraße 9, 06869 Coswig (Anhalt) Bezirksschornsteinfegermeister Heiko Reschke, OT 25.05.2005 Kläden, Dorfstr. 3a, 39579 Bismark Bezirksschornsteinfegermeister Jens Böttcher, 10.02.2012 Hauptstraße 40, 06648 Eckartsberga Bezirksschornsteinfegermeister Jens Malcherczyk, 16.06.2009 Hohe Str. 17, 06862 Dessau-Roßlau Bezirksschornsteinfegermeister Jens-Peter Fincke, 25.05.2005 Hohenweidener Weg 63, 06128 Halle (Saale) Bezirksschornsteinfegermeister Jörg Schröder, 16.06.2009 Schwedenring 1, 06268 Steigra Bezirksschornsteinfegermeister Jürgen Wölfer, 25.05.2005 Liebigstr. 33, 06406 Bernburg Bezirksschornsteinfegermeister Kai Schoppenhauer, 16.06.2009 OT Badeleben, Mühlenberg 9, 39393 Völpke Bezirksschornsteinfegermeister Michael Schebesch, OT 25.05.2005 Kricheldorf, Ackerhof 6, 29410 Salzwedel Bezirksschornsteinfegermeister Mike Müller, OT 25.05.2005 Greppin, Waldstr. 27, 06803 Bitterfeld-Wolfen Bezirksschornsteinfegermeister Sven Schoppenhauer, 25.05.2005 Am Anger 15, 06618 Mertendorf Bezirksschornsteinfegermeister Torsten Kiel, Ziepel 13, 16.06.2009 39638 Gardelegen Bezirksschornsteinfegermeister Ulf Senft, Fontanestr. 25.05.2005 23, 39524 Schönhausen (Elbe) Bezirksschornsteinfegermeister Uwe Kischke, 25.05.2005 Ahornweg 1, 39387 Oschersleben (Bode) Bezirksschornsteinfegermeister Volkmar Kirchner, 25.05.2005 Ballenstedter Str. 9, 06484 Quedlinburg Bilfinger Engineering & Maintenance GmbH, In den 01.01.2005 Leuna-Werken, In den Leuna-Werken, Geb. 8642, 06237 Leuna Standort (falls abweichend) Umweltschutzverpflichtungen Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Teilnahme am Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Seite 2 von 13 Teilnehmerregister der Umweltallianz Sachsen-Anhalt (Stand: 02.04.2025) Nr. 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 seit Teilnehmer Standort (falls abweichend) BISCHOFF Federnwerk und Nutzfahrzeugteile GmbH, Calbesche Straße 11A, 39418 13.01.2016 Am Silberfeld 1, 39418 Staßfurt Staßfurt BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, 17.01.2000 Niederlassung Harzgerode, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode Bördefleischwaren GmbH, OT Hadmersleben, 18.01.2016 Heerstraße 76, 39387 Oschersleben (Bode) Brockenbauer Julia Thielecke, Biofleischerei und 18.04.2016 Schlachtung, OT Tanne, Schierker Weg 13, 38875 Oberharz am Brocken Burger Knäcke GmbH & Co. KG, Niegripper Chaussee 18.04.2000 7, 39288 Burg Car Service Magdeburg GmbH, Albert-Vater-Str. 70, 04.04.2005 39108 Magdeburg CARBONIT Filtertechnik GmbH, OT Dambeck, 02.07.2003 Industriestr. 2, 29410 Salzwedel Christian Rust Zahntechnik GmbH, Spiegelsbergenweg 14.11.2013 109, 38820 Halberstadt CWS Healthcare Deutschland GmbH & Co. KG , 16.10.2000 Standort Brehna, Heinrich-Hertz-Str. 1, 06796 Sandersdorf-Brehna DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Werk Dessau, 16.05.2001 Peterholzstr. 15, 06849 Dessau-Roßlau Dentallabor Ilona Scheller, Hegelstraße 26, 39104 03.03.2015 Magdeburg 02.07.2003 Dental-Labor-GmbH, Roßplatz 2, 06268 Querfurt Dentaltechnik Th. Walther GmbH, Strohhof 5, 06246 06.12.2011 Bad Lauchstädt 48 06.06.2011DKM Dodendorfer Kunststoff- und Metalltechnik GmbH, OT Dodendorf, Am Bahnhof 5, 39171 Sülzetal 49 05.04.2004Dow Olefinverbund GmbH, Straße B 13, 06258 Schkopau 50 10.03.2016Dräger Gebäudereinigungs- und Wirtschaftsdienste GmbH, Staßfurter Straße 2, 39218 Schönebeck (Elbe) Umweltschutzverpflichtungen Freiwillige Beiträge zum integrierten Umweltschutz und zur Verbesserung des Klima- und Immissionsschutzes Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Freiwillige Beiträge zum integrierten Umweltschutz Weiterführung eines internen Umweltmanagementsystems Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Teilnahme am Umweltsiegel des Handwerks Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Schkopau, Teutschenthal und Leuna Weiterführung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 Teilnahme am Nachhaltigkeitscheck des Handwerks Seite 3 von 13

Flächennutzungsplan Gemeinde Wietze, 7. Änderung

Gemeinde Wietze Steinförder Straße 4 29323 Wietze Teilplan 2 Wietze Durch die Flächennutzungsplanänderung soll im Zusammenhang mit einem entsprechenden Bebauungsplan eine Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes eines Schlachthofes ermöglicht werden.

Heidemark Umnutzung

Die Änderung beinhaltet die teilweise Umnutzung des vorhandenen Putenschlachtbetriebes für die Schlachtung von Hähnchen.

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Schlachthof Recklinghausen GmbH

Die Schlachthof Recklinghausen GmbH hat am 10.10.2024 beantragt, im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festzustellen, ob für die von ihr beabsichtigten Änderungen am Betriebsstandort Bruchweg 53 in 45659 Recklinghausen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. In Anwendung des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG ergab sich: Da eine Änderung eines Vorhabens beantragt werden soll, für das bisher keine UVP durchgeführt wurde, während die Tätigkeit in Anlage 1 UVPG unter Ziffer 7.13.1 mit „A“ gekennzeichnet ist, war hier – gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UVPG – eine Allgemeine Vorprüfung im Sinne des § 7 UVPG durchzuführen. Dabei ist überschlägig zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Genehmigungsbehörde hat nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und eigenen Ermittlungen festgestellt, dass das hier nicht der Fall ist. Wesentlich für diese Entscheidung war zunächst, dass der Betriebsstandort und sein Umfeld eine historisch gewachsene, extreme Gemengelage bilden, wobei dem Schlachthof die älteren Nutzungsrechte zugesprochen werden müssen. Es wurde gutachterlich belegt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen insbesondere für die angrenzende Wohnbebauung aus-geschlossen werden können. Relevant war hierbei vor allem die Betrachtung der Geruchs- und Schallemissionen; in beiden Fällen gilt, dass die Immissions-(richt-)werte an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschritten werden. Im Gegenteil soll das Vorhaben die geruchliche Belastung des Umfelds verringern; gemäß gutachterlicher Einschätzung sind Verbesserungen um bis zu 6 % Jahres-Geruchstundenhäufigkeit zu erwarten. Besondere Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die allgemeine Sicherheit sind nicht zu besorgen. Die Anlage unterfällt nicht dem Störfallrecht. Gefährliche Stoffe werden nur in kleinen Mengen und unter angemessenen Sicherheitsmaßnahmen gehandhabt bzw. gelagert. Das Infektionsrisiko mit Legionellen aus der Verdunstungskühlanlage ist im Sinne der anzuwendenden Verordnung minimal. Relevante Tier- und Pflanzenpopulationen sind nicht gefährdet. Die Baufläche ist bereits verdichtet, versiegelt und in Benutzung; Abwässer werden vollständig der öffentlichen Kanalisation zugeführt; ein relevanter Einfluss auf Fläche, Boden und Gewässer kann ausgeschlossen werden. Die betrieblichen Auswirkungen auf Luft und Klima werden durch die Änderungen geringfügig verbessert. Relevante landschaftliche Auswirkungen sind nicht erkennbar. Mit Blick auf besonders schützenswerte Gebiete und Objekte war für die Entscheidung außer-dem ausschlaggebend, dass erstens tatsächliche physikalische Veränderungen (wie etwa durch bauliche Maßnahmen) in/an den nächsten Gebieten/Objekten ausgeschlossen sind; zweitens die abgegebenen Emissionen jeweils wegen ihrer Art (in der Hauptsache Schall, Geruch) und/oder der gegebenen Entfernung nicht zu relevanten Fernwirkungen imstande sind.

Bleibestimmungen in tierischen Lebensmitteln aus dem Raum Bielefeld/ Detmold

Von 13 Rindern, die aus dem Raum Detmold/Bielefeld dem Schlachthof Bielefeld zugefuehrt wurden, wurde der Bleigehalt des Blutes, der Lebern, der Nieren und der Milch untersucht. Die gefundenen Bleimengen in ppm betrugen im Blut 0,012-0,095, in Lebern 0,19-0,39, in Nieren 0,25-0,48 (Nierenmark) bzw. 0,40 (Nierenrinde), in der Milch 0,055-0,084 ppm. Eine Kuh mit den Symptomen einer Bleivergiftung, die unter einem mit Mennige gestrichenen Hochspannungsmast weidete, hatte im Blut einen Bleispiegel von 0,17 ppm.

Liste der Schlachtbetriebe mit CO₂-Betäubungsanlagen

eine Liste aller Schlachtbetriebe in ihrem Land, die über eine CO₂-Betäubungsanlage verfügen.

Genehmigungsbescheid der Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG

Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, der Presse ist zu entnehmen, dass der Schlachtbetrieb der Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG (Lether Gewerbestraße 2, 26197 Ahlhorn) eine Genehmigung zur Schlachtung von Puten sowie Hähnchen erhalten hat. (TopAgrar vom 8. Mai 2025, https://www.topagrar.com/gefluegel/heidemark-putengigant-greift-nach-den-hahnchen-20014194.html, Heidemark-Geschäftsführer Andres Ruff: „Wir haben gerade erst die Genehmigung bekommen, in Ahlhorn Pute und Hähnchen zu schlachten.“) Bitte senden Sie mir den entsprechenden Genehmigungsbescheid zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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