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Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen

<p>Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch).</p><p>Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft</p><p>Das Umweltbundesamt legt im Rahmen des <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG)</a> eine Schätzung für das Vorjahr 2024 vor. Für die Luftschadstoff-Emissionen wird keine Schätzung erstellt, dort enden die Zeitreihen beim letzten Inventarjahr 2023. Die Daten basieren auf aktuellen Zahlen zur Tierproduktion, zur Mineraldüngeranwendung sowie der Erntestatistik. Bestimmte Emissionsquellen werden zudem laut KSG der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Bereichs zugeordnet (betrifft z.B. Gewächshäuser). Dieser Bereich hat einen Anteil von rund 14 % an den Gesamt-Emissionen des Landwirtschaftssektors. Demnach stammen (unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen) 76,0 % der gesamten Methan (CH4)-Emissionen und 77,3 % der Lachgas (N2O)-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft.</p><p>Im Jahr 2024 war die deutsche Landwirtschaft entsprechend einer ersten Schätzung somit insgesamt für 53,7 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente verantwortlich (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien“). Das entspricht 8,2 % der gesamten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen (THG-Emissionen) des Jahres. Diese Werte erhöhen sich auf 62,1 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente bzw. 9,6 % Anteil an den Gesamt-Emissionen, wenn die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung mit berücksichtigt werden.</p><p>In den folgenden Absätzen werden die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Sektors nicht berücksichtigt.</p><p>Den Hauptanteil an THG-Emissionen innerhalb des Landwirtschaftssektors machen die Methan-Emissionen mit 62,1 % im Schätzjahr 2024 aus. Sie entstehen bei Verdauungsprozessen, aus der Behandlung von Wirtschaftsdünger sowie durch Lagerungsprozesse von Gärresten aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) der Biogasanlagen. Lachgas-Emissionen kommen anteilig zu 33,4 % vor und entstehen hauptsächlich bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern auf landwirtschaftlichen Böden, beim Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus Lagerungsprozessen von Gärresten. Durch eine flächendeckende Zunahme der Biogas-Anlagen seit 1994 haben die Emissionen in diesem Bereich ebenfalls kontinuierlich zugenommen. Nur einen kleinen Anteil (4,5 %) machen die Kohlendioxid-Emissionen aus der Kalkung, der Anwendung als Mineraldünger in Form von Harnstoff sowie CO2 aus anderen kohlenstoffhaltigen Düngern aus. Die CO2-Emissionen entsprechen hier einem Anteil von weniger als einem halben Prozent an den Gesamt-THG-Emissionen (ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠) und sind daher als vernachlässigbar anzusehen (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2024“).</p><p>Klimagase aus der Viehhaltung</p><p>Das klimawirksame Spurengas Methan entsteht während des Verdauungsvorgangs (Fermentation) bei Wiederkäuern (wie z.B. Rindern und Schafen) sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle). Im Jahr 2023 machten die Methan-Emissionen aus der Fermentation anteilig 76,7 % der Methan-Emissionen des Landwirtschaftsbereichs aus und waren nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (93 %) zurückzuführen. Aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammten hingegen nur 18,8&nbsp;% der Methan-Emissionen. Der größte Anteil des Methans aus Wirtschaftsdünger geht auf die Exkremente von Rindern und Schweinen zurück. Emissionen von anderen Tiergruppen (wie z.B. Geflügel, Esel und Pferde) sind dagegen vernachlässigbar. Der verbleibende Anteil (4,5 %) der Methan-Emissionen entstammte aus der Lagerung von Gärresten nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) der Biogasanlagen. Insgesamt sind die aus der Tierhaltung resultierenden Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft zwischen 1990 (45,8 Mio. t CO2-Äquivalente) und 2024 (33,2 Mio. t CO2-Äquivalente) um etwa 27,5&nbsp;% zurückgegangen.</p><p>Wirtschaftsdünger aus der Einstreuhaltung (Festmist) ist gleichzeitig auch Quelle des klimawirksamen Lachgases (Distickstoffoxid, N2O) und seiner Vorläufersubstanzen (Stickoxide, NOx und Stickstoff, N2). Dieser Bereich trägt zu 16,2&nbsp;% an den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Die Lachgas-Emissionen aus dem Bereich Wirtschaftsdünger (inklusive Wirtschaftsdünger-Gärreste) nahmen zwischen 1990 und 2024 um rund 34,2 % ab (siehe Tab. „Emissionen von Treibhausgasen aus der Tierhaltung“). Zu den tierbedingten Emissionen gehören ebenfalls die Lachgas-Emissionen der Ausscheidung beim Weidegang sowie aus der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf die Felder. Diese werden aber in der Emissionsberichterstattung in der Kategorie „landwirtschaftliche Böden“ bilanziert.</p><p>Somit lassen sich in 2024 rund 34,9 Mio. t CO2-Äquivalente direkte THG-Emissionen (das sind 64,5 % der Emissionen der Landwirtschaft und 5,4 % an den Gesamt-Emissionen Deutschlands) allein auf die Tierhaltung zurückführen. Hierbei bleiben die indirekten Emissionen aus der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a>⁠ unberücksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Klimagase aus landwirtschaftlich genutzten Böden</p><p>Auch Böden sind Emissionsquellen von klimarelevanten Gasen. Neben der erhöhten Kohlendioxid (CO2)-Freisetzung infolge von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung">Landnutzung und Landnutzungsänderungen</a> (Umbruch von Grünland- und Niedermoorstandorten) sowie der CO2-Freisetzung durch die Anwendung von Harnstoffdünger und der Kalkung von Böden handelt es sich hauptsächlich um Lachgas-Emissionen. Mikrobielle Umsetzungen (sog. Nitrifikation und Denitrifikation) von Stickstoffverbindungen führen zu Lachgas-Emissionen aus Böden. Sie entstehen durch Bodenbearbeitung sowie vornehmlich aus der Umsetzung von mineralischen Düngern und organischen Materialien (d.h. Ausbringung von Wirtschaftsdünger und beim Weidegang, Klärschlamm, Gärresten aus NaWaRo sowie der Umsetzung von Ernterückständen). Insgesamt wurden 2024 15,1 Mio. t CO2-Äquivalente Lachgas durch die Bewirtschaftung landwirt­schaftlicher Böden emittiert.</p><p>Es werden direkte und indirekte Emissionen unterschieden:</p><p>Die <strong>direkten Emissionen</strong> stickstoffhaltiger klimarelevanter Gase (Lachgas und Stickoxide, siehe Tab. „Emissionen stickstoffhaltiger Treibhausgase und Ammoniak aus landwirtschaftlich genutzten Böden“) stammen überwiegend aus der Düngung mit mineralischen Stickstoffdüngern und den zuvor genannten organischen Materialien sowie aus der Bewirtschaftung organischer Böden. Diese Emissionen machen mit 46 kt bzw. 12,3 Mio. t CO2-Äquivalenten den Hauptanteil (51,9 %) an den gesamten Lachgasemissionen aus.</p><p>Quellen für <strong>indirekte Lachgas-Emissione</strong>n sind die atmosphärische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a>⁠ von reaktiven Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Lachgas-Emissionen aus Oberflächenabfluss und Auswaschung von gedüngten Flächen. Indirekte Lachgas-Emissionen belasten vor allem natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung stehen.</p><p>Im Zeitraum 1990 bis 2024 nahmen die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden um 24 % ab.</p><p>Gründe für die Emissionsentwicklung</p><p>Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Umbau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich zurück. Die Folgen der extremen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Drre#alphabar">Dürre</a>⁠ im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbußen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der abnehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und Futterkosten und damit höherer Produktionskosten.</p><p>Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen</p><p>Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 und 2024 novellierte <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Bundes-Klimaschutzgesetz</a> legt für 2024 für den Landwirtschaftssektor eine Höchstmenge von 67 Mio. t CO2-Äquivalente fest, welche mit 62&nbsp;Mio. t CO2-Äquivalente unterschritten wurde.</p><p>Weiterführende Informationen zur Senkung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen finden Sie auf den Themenseiten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/ammoniak-geruch-staub">„Ammoniak, Geruch und Staub“</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/lachgas-methan">„Lachgas und Methan“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff">„Stickstoff“</a>.</p>

Besamungsstationen mit Zulassung nach Tierzuchtgesetz

Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.

Steuerung physiologischer Rhythmen und besondere Arbeitsformen

Individuelle Disposition; Schlaf; Schichtarbeitstoleranz; Prognostische Bedeutung in Persoenlichkeitsmerkmalen; Entwicklung diagnostischer Instrumente; elektromagnetische Felder.

Entretien de prairies seches par differentes techniques d'exploitation (FRA)

Etude de l'influence de differentes techniques d'exploitation agricole sur une prairie seche - Fauche - Alternance fauche-pature - Pature par des moutons. (FRA)

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

WD 8 - 141/19 Schutz von Nutztieren auf Deichen

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Schutz von Nutztieren auf Deichen Die europarechtlichen und naturschutzrechtlichen Aspekte des Wolfsschutzes behandelt die 1 Ausarbeitung „Vereinbarkeit der Ausweisung ‚wolfsfreier Zonen‘ mit dem Naturschutzrecht“ , die als Anlage beigefügt ist. Danach können aufgrund von Artikel 16 der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie) Ausnahmegenehmigungen für Maßnahmen der Vergrämung von Wöl- fen oder deren Abschuss nur in Einzelfällen erteilt werden. 2 Diese Grundsätze sind auch auf den Schutz von Schafen, die auf Deichen weiden, anwendbar. Eine weitergehende Ausweisung von Zonen in Küstengebieten, in denen generell-abstrakt eine Abschusserlaubnis bestehen würde, bedürfte daher einer Änderung der FFH-Richtlinie. *** 1 WD 7-3000-225/18, dort insbesondere S. 10. 2 Vgl. hierzu die Auffassung der Europäischen Kommission und des Umweltministeriums Schleswig-Holstein, Wolfsprävention an Deichen: EU-Kommission bestätigt die angepassten Auflagen für den Herdenschutz, Presse- mitteilung vom 2. Oktober 2019, verfügbar unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregie- rung/V/Presse/PI/2019/1019/191002_Wolfspraevention_Deiche.html. WD 8 - 3000 - 141/19 (20. November 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Landwirtschaftliche Parzellen (Schläge) in Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Parzellen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" transformiert wurden. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Die landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen Schlägen. Schläge sind definiert als zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.

Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün

Berlin setzt sich schon lange für die Natur- und Artenvielfalt in der Stadt ein. Entsprechend geht die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ Hand in Hand mit anderen stadtweiten Ansätzen zur Förderung des Stadtgrüns, wie die 2020 verabschiedete Charta Stadtgrün und dem Programm „1.000 grüne Dächer für Berlin“. Das Bestreben Berlins, freie Flächen für die biologische Vielfalt zu aktivieren, wird in vielen Vorhaben der letzten Jahre deutlich. So wurden ehemalige Flugfelder wie der Landschaftspark Johannistal, das Tempelhofer Feld und die Tegeler Stadtheide als urbane Offenlandschaften weiterentwickelt. Ebenfalls auf ehemaligen Verkehrsinfrastrukturen sind der Park am Nordbahnhof, der Natur-Park Schöneberger Südgelände und der Park am Gleisdreieck entstanden, bei denen die Einbeziehung der spontan gewachsenen Vegetation als ‚urbane Wildnis‘ dem aktuellen Zeitgeist von Parkgestaltung entspricht. Die inklusive Ausstellung „Bahnbrechende Natur“ im Natur-Park Schöneberger Südgelände thematisiert dies vor Ort. Ein weiteres Beispiel ist die Beratungsstelle „Grün macht Schule“, die sich für die ökologische und kindgerechte Gestaltung der vielen Berliner Schulhöfe einsetzt. Der Biotopverbund Berlin eine Grundlage entwickelt, um die verschiedenen Habitate miteinander zu verbinden und 34 Zielarten festgelegt, die noch besser vernetzt werden können. Die Beziehung zwischen Mensch und Tier ist ambivalent und historisch von einem gedanklichen Gegensatz geprägt, wie Stadt versus Natur, Zivilisation versus Wildnis. Statt wildlebende Tiere nur in ihren ursprünglichen Refugien zu schützen, wird die Stadt integrativ mit und für Tiere geplant. Bei Berlins Wachstum sollten auch neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere berücksichtigt werden, um Mehrwehrt für die biologische Vielfalt zu schaffen. Dieser Ansatz wird bei der Entwicklung des Schumacher Quartiers deutlich, bei dem Wohn- und Lebensraum für Menschen und ausgewählte Tierarten gebaut wird. Eine tiergerechte Stadtgestaltung hat zwei Anforderungen an Gebäude: Glasfassaden dürfen für Vögel nicht zur Gefahr werden. Die tierfreundliche Glasgestaltung am Axel-Springer Neubau zeigt, wie es gehen kann. Gebäude sind außerdem potenzieller Wohnraum für viele Brutvögel und Fledermäuse, deren Quartiere frühzeitig in die Planung integriert werden sollten. Das „Artenhilfsprogramm Fledermäuse“ verbessert die Lebensraumfunktion von Bauwerken wie der Zitadelle Spandau oder des alten Wasserwerks Tegel – mit großem Erfolg: Arten wie das Große Mausohr sind wieder häufiger zu Gast. Mit der Bestäuberstrategie und den zugehörigen Projekten werden Nahrungsangebote und die Nistmöglichkeiten für Wildbienen und andere Insekten konkret verbessert, beispielsweise an der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg oder im Spreebogenpark in Mitte. Gleichzeitig wird das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten überwacht und Maßnahmen ergriffen. Städtische Lebensräume werden zunehmend im Sinne einer möglichst hohen biologischen Vielfalt geschützt und gepflegt. Die Schutzgebiete können mitten in der Stadt sein, wie die eiszeitliche Binnendüne mitten in Wedding. Auch außerhalb der Schutzgebiete werden Wald- und Ackerlandschaften im Einklang mit naturschutzfachlichen Anforderungen bewirtschaftet. Die Berliner Forsten arbeiten schon lange mit dem FSC-Siegel für nachhaltige und verantwortliche Waldwirtschaft und fördern natürliche Prozesse bei der Waldentwicklung. Mit dem Mischwaldprogramm wird die Wälder außerdem an die veränderten Bedingungen im Klimawandel angepasst. Landwirtinnen und Landwirten pflegen blühende Feldraine und andere Kulturlandschaftselemente laut Pachtverträgen. Es gibt zahlreiche Beweidungsprojekte, die nicht nur die Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch die genetische Vielfalt alter Nutztierrassen fördern. Wasserbüffel grasen mittlerweile im Tegeler Fließ, in den Tiefwerder Wiesen und dem Erpetal, Hochlandrinder und Konikpferde finden sich in der Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde und Schafe im Landschaftspark Johannisthal wieder. Das Berliner Ökokonto gleicht Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch Bauprojekte der wachsenden Stadt entstehen, gezielt aus, indem es Flächen mit besonders hohem Aufwertungspotenzial, wie die Malchower Aue, verbessert. Die Senatsumweltverwaltung finanziert Moorprojekte der Klimaschutzabgabe Moor. Die Abgabe beruht auf dem Umfang dienstlicher Flugreisen des Berliner Senats. Zuletzt wurde mit diesen Mitteln der Wasserhaushalt der Moore Krumme Laake und Kleine Pelzlaake in Treptow-Köpenick verbessert, sodass diese nicht nur mehr Kohlenstoff speichern, sondern auch eine größere Artenvielfalt beherbergen können. Mit dem Programm „Blaue Perlen für Berlin“ sollen Kleingewässer wie der Lankegrabenteich in Steglitz als artenreiche Biotope gestärkt werden. Zudem richten die Bezirke die Pflege öffentlicher Grünflächen zunehmend auch nach der Prämisse einer hohen biologischen Vielfalt aus, wie im Grünzug Gartenstraße in Pankow oder im Spektegrünzug in Spandau. Wie das geht, steht unter anderem in dem vom Senat entwickelten Handbuch „Gute Pflege“.

Untersuchungen ueber die einheimische Wild- und Haustierpopulationen (ausser Gefluegel) der Tropen einschliesslich Wildtierbewirtschaftung in Afrika

Haltung, Zuechtung, Biologie und Pathologie der Fortpflanzung, Zytogenetik, Jungtierkrankheiten, Zoonosen. Besonders beruecksichtigte Tierarten: Wasserbueffel, autochthone Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine sowie Dromedare und Elefanten.

Erhebung über die Viehbestände

Ermittelt werden die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel allgemein oder repräsentativ. 1. allgemein alle vier Jahre, beginnend 2003, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai : Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel 2. repräsentativ in jedem Jahr (mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet), beginnend 2002, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai: Rinder, Schweine und Schafe 3. repräsentativ in jedem Jahr zum Berichtszeitpunkt 3. November: Rinder und Schweine.

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