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Embryo-Entnahmeeinheiten mit Zulassung nach Tierzuchtgesetz

Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.

Besamungsstationen mit Zulassung nach Tierzuchtgesetz

Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Fachkulissen der KULAP-Naturschutzmaßnahmen in der neuen Förderperiode (ab 2023)

Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.

Geschlachtete Tiere, Schlachtmenge: Bundesländer, Jahre,Tierarten, Schlachtungsart

Geschlachtete Tiere, Schlachtmenge: Deutschland, Jahre,Tierarten, Schlachtungsart

Wertvolle Heideflächen in Gefahr

Cloppenburg/Oldenburg. Zahlreiche schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten prägen die Heideflächen rund um die Thülsfelder Talsperre. Doch der wertvolle Naturraum wird immer öfter durch gezielten Vandalismus und unbedachtes Handeln beeinträchtigt. Vor allem die für den Erhalt der Heide wichtige Beweidung mit Schafen gerät dabei wiederholt in den Fokus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wirbt bei Besucherinnen und Besuchern des Areals im Landkreis Cloppenburg für mehr Rücksichtnahme. Zahlreiche schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten prägen die Heideflächen rund um die Thülsfelder Talsperre. Doch der wertvolle Naturraum wird immer öfter durch gezielten Vandalismus und unbedachtes Handeln beeinträchtigt. Vor allem die für den Erhalt der Heide wichtige Beweidung mit Schafen gerät dabei wiederholt in den Fokus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wirbt bei Besucherinnen und Besuchern des Areals im Landkreis Cloppenburg für mehr Rücksichtnahme. Dabei hat der NLWKN als Betreiber der Talsperre und Eigentümer der umliegenden Heideflächen nicht zuletzt Hundebesitzer im Blick. Denn neben den achtlos in der Natur entsorgten Hundekotbeuteln häufen sich in Thülsfeld in letzter Zeit Störungen der Beweidung, die etwa durch das unachtsame Laufenlassen von Hunden hervorgerufen werden. „Wir erleben teils auch, dass Halter ihre Hunde gezielt in den Schafpferch setzen und das offenbar auch noch für ein besonderes Schauspiel halten“, so Bernhard Bruns, Mitarbeiter im Geschäftsbereich Regionaler Naturschutz des NLWKN in Oldenburg. Dabei gelte im ausgewiesenen Naturschutzgebiet an der gesamten Talsperre eine ganzjährige Anleinpflicht, auf die unter anderem mit zahlreichen Schildern aufmerksam gemacht werde. „Das freie Laufenlassen der Hunde ist aus Naturschutzgründen verboten, denn es schädigt die Heide und die dort wild lebenden Arten nachhaltig, wenn Schafe an der Beweidung gehindert werden und Wild aufgescheucht und gejagt wird“, erklärt Bruns. Die Beweidung spielt für den Erhalt der Heidefläche und das Kurzhalten von unerwünschtem Aufwuchs eine wichtige Rolle. Auch der Schäfer, der vom NLWKN mit der Beweidung beauftragt ist, sei in seinem naturschutzfachlich wichtigen Handeln durch die Störungen stark beeinträchtigt. Zudem nehmen angrenzende Waldflächen Schaden, wenn Schafe in ihrer Not aus dem Schafpferch herausgehetzt werden und anschließend im Wald die Jungpflanzen auf den Forstflächen zerbeißen. Auch der für die Einhaltung der Naturschutz- und FFH-Gebietsverordnungen zuständige Landkreis Cloppenburg, mit dem die Beweidung eng abgestimmt ist, unterstreicht die Bedeutung und Notwendigkeit der fachgerechten Beweidung dieser seltenen Kulturlandschaftsform. Neben der Störung der Beweidung durch freilaufende Hunde wurden in den letzten zehn Jahren zudem immer wieder Vandalismus-Schäden am landeseigenen Schafstall festgestellt: Unbekannte kletterten auf das Reetdach und rissen ganze Büschel Reet heraus. „Die zur Tatzeit im Stall untergebrachten Schafe waren durch das verantwortungslose Handeln tagelang verängstigt“, erinnert sich Bruns. Die wiederholt erforderliche Reparatur des Daches habe ebenfalls Kosten verursacht. Brandgefahr durch Wunderkerzen und Himmelslaternen Brandgefahr durch Wunderkerzen und Himmelslaternen Doch auch ein anderes, im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährliches Verhalten macht den Naturschützern des NLWKN Sorgen: Ein Verhalten, das mit der Anziehungskraft der Heide-Kulisse als Fotomotiv zu tun hat. Für romantische Paar- und Familienbilder werden dabei immer wieder großvolumige Wunderkerzen abgebrannt. Auch Lampions und Himmelslaternen werden vereinzelt über der Heide gesichtet. „Dass damit fahrlässig eine Brandgefahr für Wald und Heide heraufbeschworen wird, liegt auf der Hand“, heißt es beim NLWKN. Der Landesbetrieb als Eigentümer der Heideflächen will nun zusätzliche Schilder aufstellen, um die Aufklärung vor Ort weiter zu verbessern. „Wir bitten nachdrücklich alle Besucherinnen und Besucher der Heidegebiete darum, vor unbedachten Handlungen zu überlegen, welche Auswirkungen ihr Verhalten hat und welches Vorbild sie damit für andere Besucher abgeben“, so Bernhard Bruns. Es gehe darum, die Heideflächen als hochrangiges europäisches Naturschutzgebiet, aber auch als zugängliches Naherholungsgebiet zu schützen und zu erhalten.

Erhebung über die Viehbestände

Ermittelt werden die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel allgemein oder repräsentativ. 1. allgemein alle vier Jahre, beginnend 2003, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai : Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel 2. repräsentativ in jedem Jahr (mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet), beginnend 2002, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai: Rinder, Schweine und Schafe 3. repräsentativ in jedem Jahr zum Berichtszeitpunkt 3. November: Rinder und Schweine.

Ackerbeweidung mit Schafen

Das Projekt "Ackerbeweidung mit Schafen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Tier und Technik - Institut für Landtechnik und Tierhaltung.Mit diesem Forschungsvorhaben sollen Methoden geprüft und getestet werden, wie die Beweidung mit Schafen in das System ökologischer Ackerbau integriert werden kann. Im Mittelpunkt stehen folgende Aspekte zur Optimierung: o Auswahl geeigneter Zwischenfruchtmischungen, welche sich aus Sicht der Tierernährung, Tiergesundheit sowie in ihrer Wirkung bzgl. Vorfruchtwirkung, Erosionsschutz und Bodengesundheit optimal ergänzen o Eindämmung von Pflanzenkrankheiten und Bestockungsförderung der Hauptkulturen (ausgewählte Kulturen) des Ackers durch Beweidung mit Schafen im Herbst o Management-Optimierung der Beweidungssysteme hinsichtlich Vorbereitung, Dauer, Intensität und Zeitpunkt der Beweidung, Futterqualität, Witterung und Standort-beschaffenheit. o Gesundheitsmanagement der Schafe im System Ackerweide o Ökonomische Bewertung der Ackerbeweidung für Ackerbau und Schafhaltung o Entwicklung von Best-Practice Empfehlungen o Aufbau einer mobilen App zur Vermittlung beweidbarer Ackerflächen o Auswahl geeigneter Rassen nach systematischen Überlegungen mit Berücksichtigung der Förderung genetischer Ressourcen und Stärkung vielseitiger, robuster Rassen.

Untersuchungen ueber die einheimische Wild- und Haustierpopulationen (ausser Gefluegel) der Tropen einschliesslich Wildtierbewirtschaftung in Afrika

Das Projekt "Untersuchungen ueber die einheimische Wild- und Haustierpopulationen (ausser Gefluegel) der Tropen einschliesslich Wildtierbewirtschaftung in Afrika" wird/wurde ausgeführt durch: uUniversitaet Giessen, Institut fuer Tropische Veterinaermedizin.Haltung, Zuechtung, Biologie und Pathologie der Fortpflanzung, Zytogenetik, Jungtierkrankheiten, Zoonosen. Besonders beruecksichtigte Tierarten: Wasserbueffel, autochthone Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine sowie Dromedare und Elefanten.

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