Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Um vom Wolf verursachte Schäden in der privaten und erwerbsmäßigen Tierhaltung zu vermeiden bzw. zu minimieren, bietet das Wolfskompetenzzentrum Iden eine ausführliche Herdenschutzberatung für Tierhalterinnen und -halter an. Diese schließt die einzelfallkonkrete Bewertung vor Ort ebenso ein, wie das Ausloten von möglichen Herdenschutzmaßnahmen und finanziellen Fördermöglichkeiten. Informationen zur finanziellen Förderung von Herdenschutzmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (kurz: ALFF Anhalt) . Das WZI bietet für alle Tierhalterinnen und -halter in Sachsen-Anhalt individuelle und kostenlose Herdenschutzberatungen an. Dabei wird bei einem Termin vor Ort mit dem Besitzer erörtert, was im Einzelfall unternommen werden kann, um das Risiko eines Übergriffes zu minimieren. Anschließend erhält der Tierhalter oder die -halterin ein Beratungsprotokoll und Informationsmaterial zum Herdenschutz. Schafen und Ziegen In Sachsen-Anhalt ist ein wolfsabweisender Mindestschutz für Schafe, Ziegen und Gehegewild definiert. Für die Haltung von Schafen und Ziegen ist der Mindestschutz in Form eines 90 cm hohen Elektronetzes oder einer 5-litzigen Drahtzäunung mit Litzenabständen von maximal 20 cm zum Boden bzw. zueinander vorgesehen. Die Zäunung muss allseitig geschlossen und mit einer empfohlenen Spannung von 5.000 Volt (mindestens 3000 Volt) und einer Impulsenergie von 1,5 Joule auf der gesamten Zaunlänge versorgt sein. Gehegewild Für Gehegewild ist der wolfsabweisende Mindestschutz in Form eines elektrischen oder mechanischen Untergrabschutzes definiert. Dieser wird in Form von zwei empfohlenen stromführenden Litzen mit 20 cm und 40 cm Bodenabstand (mindestens aber eine Litze in 20 cm Höhe) außen an dem Festzaun errichtet. Die Stromlitzen sollten eine Spannung von 5.000 Volt (mindestens 3000 Volt) und eine Entladeenergie von 1,5 Joule auf der gesamten Länge aufweisen. Sie werden mit Langstielisolatoren außen an den Zaunpfählen angebracht. Alternativ kann das Gatter auch mit einem mechanischen Untergrabschutz versehen werden. Dazu muss das Knotengeflecht entweder 40 cm tief senkrecht in den Boden eingegraben, oder mindestens einen Meter nach außen ausgelegt und mit Erdankern versehen werden. So kann ein Untergraben durch Beutegreifer verhindert werden. Rinder- und Pferdehaltung Für die Rinder- und Pferdehaltung ist derzeit kein wolfsabweisender Mindestschutz definiert. Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis (BZL-Empfehlungen „Sichere Weidezäune“) ist als Voraussetzung für eine Entschädigung im ganzen Bundesland festgelegt. Weitere Empfehlungen Weitere Informationen und Empfehlungen können dem "Leitfaden Elektrozäune - Herdenschutz gegen den Wolf" (VDE SPEC 90006 V1.0) entnommen werden. Allgemeine, technische Hinweise zu "Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen für Tiere" sind in der DIN VDE 0131 zu finden. Im Schadensfall hat der Tierhalter oder die -halterin innerhalb der ausgewiesenen Gebietskulisse die Möglichkeit auf eine finanzielle Entschädigung, wenn sie den wolfsabweisenden Mindestschutz eingehalten haben. Außerhalb des anerkannten Ausbreitungsgebietes kann eine Entschädigung auch ohne die Einhaltung des Mindestschutzes erfolgen. Für alle Tierhaltungen ist die Einhaltung der guten fachlichen Praxis (BZL-Empfehlungen „Sichere Weidezäune“) als Voraussetzung für eine Entschädigung im ganzen Bundesland festgelegt. Die zuständige Stelle für die Beantragung und Bewilligung von Förderungen für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (kurz: ALFF Anhalt) . "Zuwendungsempfänger sind: a) Betriebsinhaber als natürliche oder juristische Person oder Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen im Land Sachsen-Anhalt, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, b) Landwirte im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 Verordnung (EU) Nr. 2021/2115, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt gemäß der Festlegung durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 ausüben." (Merkblatt 04/0224 Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt) Wolfsabweisende Zäune für Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr sind förderfähig. Hierzu bedarf es einer fachlichen Stellungnahme des Wolfskompetenzzentrum (WZI) Iden, welche dem Antrag beizufügen ist. (Merkblatt 04/0224 Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt) Um eine solche Stellungnahme für Ihren Antrag zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WZI. Diese werden mit Ihnen in einem vor Ort Termin, ähnlich wie bei einer Herdenschutzberatung, kostenlos die individuellen Möglichkeiten durchsprechen und zeitnah eine fachliche Stellungnahme schreiben. Selbstverständlich kann auch eine Herdenschutzberatung zum gleichen Termin in Anspruch genommen werden. Letzte Aktualisierung: 15.01.2025
Ermittelt werden die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel allgemein oder repräsentativ. 1. allgemein alle vier Jahre, beginnend 2003, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai : Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel 2. repräsentativ in jedem Jahr (mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet), beginnend 2002, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai: Rinder, Schweine und Schafe 3. repräsentativ in jedem Jahr zum Berichtszeitpunkt 3. November: Rinder und Schweine.
Das Ziel des beantragten Vorhabens 'reffiSchaf' ist die Entwicklung eines tragfähigen Vermarktungskonzeptes zur ressourceneffizienten Schafhaltung und dessen modellhafte Umsetzung in einer Wertschöpfungskette in der Metropolregion Berlin-Brandenburg unter Berücksichtigung der Ganztiernutzung im Bereich der Schlachtkörperverwertung und Fleischproduktion. Bei Schafen werden große Teile der Schlachtkörper noch nicht einer hochwertigen Veredelung zugeführt und somit erfolgt eine Verschwendung von Lebensmitteln. Zusätzlich sind in deutschen Supermärkten vorrangig nur spezielle Edelfleischteile wie Filet aus Lammfleisch vertreten. Durch das vorliegende Projekt soll praxisnahes Wissen für eine nachhaltige Verwertung aller Fleischteile und möglicher Schlachtnebenprodukte sowohl für Lammfleisch, Hammelfleisch als auch Fleisch von Elterntieren generiert werden. Dies dient der Schaffung sozioökonomisch tragfähiger Rahmenbedingungen für alle Wertschöpfungskettenbeteiligten als Basis für zukünftige Wachstumsmöglichkeiten und einer Steigerung des Umsatzvolumens von Produkten der kleinen Wiederkäuer. Es werden perspektivische Klimaveränderungen und damit verbundene Änderungen der Bodennutzungsmöglichkeiten in die Untersuchungen mit einbezogen, wodurch ein zukunftsträchtiges, in der Praxis realisierbares Konzept für die ökologische Schafhaltung entwickelt wird. Damit soll ein Marktsegment erschlossen bzw. entwickelt werden, das sich vom Preisdruck auf einheimische Erzeugnisse durch Importe aus EU- und Drittstaaten entkoppeln kann. Durch die im Forschungsvorhaben eingeschlossene Entwicklung eines Nachhaltigkeitsstandards durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle wird dem Verbraucherwunsch nach Transparenz und Regionalität nachgegangen, die großflächige Markteinführung auch im Lebensmitteleinzelhandel vorbereitet sowie ein Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der Schafhaltung in Deutschland geleistet.
Individuelle Disposition; Schlaf; Schichtarbeitstoleranz; Prognostische Bedeutung in Persoenlichkeitsmerkmalen; Entwicklung diagnostischer Instrumente; elektromagnetische Felder.
Etude de l'influence de differentes techniques d'exploitation agricole sur une prairie seche - Fauche - Alternance fauche-pature - Pature par des moutons. (FRA)
Our long term activities aim at a functional understanding of alpine plant life. Overall our research shifted gradually from studying resource acquisition (e.g. photosynthesis) toward resource investment and questions of developement. As with treeline, sink activity seems to be the major determinant of growth. A common misconception associated with alpine plant life finds its expression in the use of the terms 'stress' and 'limitation'. See the critique in: Körner C (1998) Alpine plants: stressed or adapted? In: Press MC, Scholes JD, Barker MG (eds.) Physiological Plant Ecology. Blackwell Science , 297-311. Ongoing experimental work: The influence of photoperiod on growth and development in high elevation taxa (Ph.D. by Franziska Keller in cooperation with the Dept. of Geography, University of Fribourg). We test, whether and which species are responsive to earlier snow melt. It appears there exists a suite of different sensitivities, suggesting biodiversity shifts. We also tested the influence of nutrient addition on high elevation pioneer plants and run a longer term project on the interactive effect on sheep tramplng, nitrogen deposition and warming as part of the Swiss National Project NFP 48. A Europe-wide assessment of ground temperatures in alpine grassland is part of ALPNET (see associated organisations). The assessment provides a basis for comparing biodiversity in alpine biota from 69 to 37 degree of northern latitude. (Nagy et al. (2003) Ecological Studies, Vol. 167. 577 p. Springer, Berlin). A synthesis of research in functional ecology of alpine plants over the past 100 years was published in 1999.
Als „Gröster Berge“ wird eine Hügelkette südlich und östlich der Leihaniederung bezeichnet. Der Kuhberg bei Gröst ist die markanteste Erhebung dieser Reihe. Er erhebt sich mit einer maximalen Höhe von 176,5 m über NN zirka 40-45 m über die Niederung. Das LSG wird westlich und südlich von der Kreisgrenze zum Burgenlandkreis begrenzt. Im Osten erstreckt es sich bis zum Ortsrand Braunsbedra und im Norden bis nach Krumpa. Die Ost-West-Ausdehnung beträgt zirka 7 km, die Nord-Süd-Ausdehnung etwa 5 km. Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das LSG im südlichen Teil der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Der welligen, nach Nordosten geringfügig abfallenden Muschelkalktafel der Querfurter Platte sind südlich und östlich des Leiha-Tales mit Kuhberg, Galgenberg, Hutberg und Bedraer Berg kettenartig angeordnete Muschelkalkkuppen aufgesetzt. Für das LSG besonders prägend und geomorphologisch reich gegliedert sind die bis zu 60 m abfallenden Muschelkalkhänge östlich der Linie Schleberoda-Branderoda. Im Kontrast dazu stehen die weiträumigen, kaum gegliederten Offenlandschaften der Lößackerebene. Das Landschaftsschutzgebiet wird von welligen bis hügeligen Verhältnissen beherrscht. Zahlreiche kerb- und kerbsohlenförmige Trockentäler gliedern die ansonsten ebene Muschelkalkhochfläche. Dabei überwiegen mittel bis stark geneigte Hänge. In den Tälern und Tälchen werden die anfallenden Niederschlags- und Schmelzwasser aufgenommen und zum Teil über Flutgräben der Leiha zugeführt, zum Beispiel bei Gröst. Das markanteste dieser Täler ist das sich über 3 km in Ost-West-Richtung erstreckende Grüntal. Neben den natürlich entstandenen Reliefformen hat die jahrhundertelange Einwirkung des Menschen vor allem in den kleinmorphologischen Verhältnissen deutliche Spuren hinterlassen. Zu diesen kulturhistorisch bedeutsamen, das Landschaftsbild bereichernden und oft mit botanisch-zoologischen Sonderstandorten verbundenen Kleinreliefformen zählen die Hangterrassen, Hangstufen und Weinterrassen am nördlichen Kuhberg und die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen, von denen Reste mit stellenweise typischer Terrassierung der Weinhänge, Ackerrandstufen sowie wegbegleitende Stufen und hohlwegähnliche Strukturen erhalten geblieben sind. Die Weinhänge des Taubenberges sind intensiv bewirtschaftet. Die drei kleineren Restwaldflächen um Branderoda stellen Vorposten von Neuer und Alter Göhle dar. Der Galgenberg ist ein Denkmal mittelalterlicher und frühzeitlicher Rechtsgeschichte, dessen oberirdische Teile im 19. Jahrhundert beseitigt wurden. Hierbei wurden vorgeschichtliche Gräber angetroffen und zerstört. Mit der Seßhaftwerdung des Menschen in Mitteleuropa während der Jungsteinzeit wurden die fruchtbaren Lößlandschaften bevorzugt besiedelt. Die mächtigen, tief humosen und mäßig frischen Lößstandorte mit Ackerzahlen um 80 sind die fruchtbarsten und ertragreichsten Böden im Gebiet. Die Weidewirtschaft mit Schafen spielte eine eher untergeordnete Rolle und war vorranging an steilen Hanglagen angesiedelt, was zur Herausbildung der landschaftstypischen Trocken- und Halbtrockenrasen führte. An Hängen wurden Terrassen angelegt, die zum Teil mit Trockenmauern befestigt wurden. Wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft war der Obstanbau auf Streuobstwiesen und entlang von Straßen und Feldwegen. Die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen sind meist schon in mittelalterlicher Zeit, vor allem bei der Anlage von Streuobstwiesen, aber auch durch gärtnerische Nutzung entstanden. Sie bilden stellenweise eine typische Terrassierung für Weinhänge. Regionalgeologisch ist das Gebiet der Freyburger Muschelkalkmulde zuzuordnen. Im Osten, etwa entlang der Linie Braunsbedra-Roßbach, beginnt die Verbreitung des Oberen Buntsandsteins (Roßbacher Schwelle). Nördlich Braunsbedra und in einem in südlicher Richtung um Roßbach geschwungenen Bogen verläuft die Grenze der Tertiärverbreitung mit den Braunkohleflözen des Geiseltals und des Roßbacher Beckens. An den unterschiedlich einfallenden Hängen der einzelnen Rücken und Kuppen sind die Gesteine des Unteren Muschelkalkes durch eine nach außen an Mächtigkeit zunehmende Löß- und Geschiebemergeldecke verhüllt. Im Bereich der Gröster Berge sind vornehmlich die teils plattigen, teils knauerig-faserigen Wellenkalke des Unteren Muschelkalkes verbreitet, die mit den typischen Bankzonen des Unteren Muschelkalkes wechsellagern. Es sind dies die Oolith- und die Terebratelzone, die in mehreren Bänken sedimentiert sind und in zahlreichen kleineren Steinbrüchen abgebaut wurden. Das LSG gehört zum Barnstedter Lößplateau. Weit verbreitet sind Braunerde-Tschernoseme aus Löß, schwarze, tiefhumose, verbraunte Lößböden, die nach Norden, in Richtung Mücheln und Braunsbedra in Tschernoseme aus Löß übergehen. Im Raum Schleberoda-Ebersroda finden sich verbreitet Parabraunerden aus Löß, mäßig tondurchschlämmte Lößböden. Ihre Entstehung verdanken sie einmal dem leicht erhöhten Feuchtigkeitsangebot, weil sie topographisch etwas höher liegen als die Tschernoseme und zum anderen der Tatsache, daß sie einmal unter Wald waren. Auf Bergkuppen wie dem Galgenberg, Kuhberg, Hutberg und an den Hängen finden sich in großer Verbreitung Rendzinen - gerigmächtige, karbonatführende, schutthaltige Böden aus Löß oder Lehm. Im Leihatal kommt Gley-Tschernosem aus Kolluviallöß vor. Die Waldstandorte sind meist die erwähnten Rendzinen, zum Teil auch Fahlerden, fahle, in den oberen Horizonten tonverarmte Böden aus Löß oder Lehm. Das Gebiet ist nahezu frei von Oberflächengewässern. Es finden sich jedoch einige temporäre Fließgewässer, die nur bei Starkregenereignissen oberflächlich das Niederschlagswasser abführen. Das Quellgebiet der Leiha liegt zwischen den Ortschaften Leiha und Roßbach außerhalb des LSG. Die Gröster Berge liegen am Rande des mitteldeutschen Trockengebietes. Bedingt durch die Lage im Lee des Harzes beträgt die mittlere jährliche Niederschagssumme nur knapp über 500 mm, bei Roßbach 508 mm, bei Mücheln 509 mm. Die mittlere Jahrestemperatur von 8,5-9°C ist relativ hoch. Das Klima ist kontinental geprägt. Die in dem LSG erhalten gebliebenen Waldreste wie Hakenholz und Muhle, sind auf Muschelkalk stockende Traubeneichen-Hainbuchenwälder, die durch eine jahrhundertelange bäuerliche Niederwaldnutzung geprägt sind. Dadurch ist insbesondere die Haselnuß mit zahlreichen sehr alten Sträuchern vertreten. Mesophile bis schwach thermophile Gebüsche sind vor allem auf Hangkanten und Terrassenstufen anzutreffen. Nach Nutzungsaufgabe von Halbtrockenrasen bilden sie charakteristische Verbuschungsstadien innerhalb der Sukzessionsserien. In den Lücken noch nicht geschlossener Bestände halten sich zahlreiche Elemente der Halbtrockenrasen. Bei höherem Nährstoffeintrag aus benachbarten Ackerflächen treten nitrophile Stauden hinzu. Charakteristische Standorte stellen weiterhin mehrere alte Kleinsteinbrüche dar. Nicht selten sind außerdem verwilderte Obstgebüsche beziehungsweise völlig verbuschte alte Obstbaumreihen vorhanden, die sich insbesondere bei der Pflaume durch Wurzelausschläge vermehren. Große Bedeutung, insbesondere für das Landschaftsbild, besitzen die höhlenreichen Obstbaumreihen entlang der Straßen und Feldwege. Erfreulicherweise ist eine größere Zahl Obstbaumreihen und -alleen noch gut erhalten und weitgehend lückenlos. In Ermangelung von Waldflächen brüten in diesen Altobstreihen sogar Greifvögel, zum Beispiel Mäusebussard und Turmfalke. Die Grünlandbestände gehören zum Typ der Glatthaferwiesen (die frischen zum Dauco-Arrhenatheretum, die trockenen zum Salvio-Arrhenatheretum). Früher zweischürig gemäht, sind sie heute bis auf kleinere Flächen in Ortsrandlagen weitgehend ungenutzt. Die einsetzende Sukzession führt zu Staudenfluren. Die meisten Glatthaferwiesenbestände des LSG sind bereits mehr oder weniger stark ruderalisiert. Auf dem Kuhberg kommen großflächig Salbei-Glatthaferwiesen vor. Diese sehr blütenreichen Wiesen spielen für nahrungssuchende Tagschmetterlinge, Solitärbienen und Bockkäfer eine große Rolle. Im Komplex mit den Trespenrasen haben sie große Bedeutung für eine artenreiche thermophile Insektenfauna. Die Blaugrashalden und Halbtrockenrasen des Grüntales und des Kuhberges stellen sowohl floristisch als auch faunistisch die artenreichsten Biotope des LSG dar. Großflächig sind sie als Trespen-Rasen, zum Beispiel auf dem Kuhberg, entwickelt. Bemerkenswerte Arten sind unter anderem Fransen-Enzian, Gemeines Bartgras, Silber-Distel, Deutscher Enzian, Siebenbürgener Perlgras, Badener Rispengras, Steppen-Sesel, Pfriemengras und Großer Ehrenpreis. Die Trockenrasen weisen eine spezifische artenreiche thermophile Laufkäfer-, Heuschrecken-, Solitärbienen- und Spinnenfauna auf. Auf flachgründigen, scherbigen, beackerten Böden im Übergangsbereich zu den Trockenrasen des Kuhberges ist kleinflächig die Haftdolden-Gesellschaft entwickelt, die sich durch das Vorkommen einer Reihe gefährdeter Kalkackerwildkräuter auszeichnet wie Haft-Dolde, Sommer-Adonisröschen, Erdnuß-Platterbse, Gelber Günsel und Kleinfrüchtiges Kletten-Labkraut. Die im Gebiet dominierenden großen Ackerschläge dienen Greifvögeln und der Schleiereule als wichtiges Nahrungsgebiet. Erfreulicherweise kommt auch die Wachtel an mehreren Stellen im Gebiet vor. Im LSG hat sich eine kleine Restpopulation des Feldhamsters erhalten. Die Bestände dieses Charaktertieres der Schwarzerdeackerflächen sind in den letzten 25 Jahren faktisch zusammengebrochen. So wurden 1969 im Kreis Weißenfels noch 114 000 Hamsterfelle von den damals zum Teil professionell arbeitenden Hamsterfängern abgeliefert, 1974 waren es nur noch 17 000 und 1980 ganze 2 000 Felle. In Branderoda befindet sich schließlich das nördlichste bekannte Reproduktionsvorkommen der Kleinen Hufeisennase in Mitteleuropa. Es handelt sich um eine der zwei bekannten Wochenstuben in Sachsen-Anhalt. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kalkmagerrasen des Grüntales und des Kuhberges zählen sowohl floristisch als auchfaunistisch zu den wertvollsten Lebensraumtypen des LSG. Zu den hier lebenden Heuschreckenarten zählen beispielsweise Blauflüglige Ödlandschrecke, Gemeine Sichelschrecke und Heidegrashüpfer. Häufig ist auch die Zauneidechse. Im Grüntal konnten mit Feld-Klettenkerbel, Acker-Röte und Acker-Schwarzkümmel weitere sehr selten gewordene und gefährdete Segetalarten festgestellt werden. Als Gebäudeart nutzt das Große Mausohr die halboffenen Lebensräume und den Wald westlich Branderoda als Jagdgebiet. Im Branderodaer Wald südwestlich der Ortslage leben mit Mopsfledermaus, Fransenfledermaus und Großer Bartfledermaus typische Waldfledermäuse. Der hohe Altholzanteil fördert auch das Vorkommen von Rotmilan, Schwarz- und Grünspecht sowie Hohltaube. In den Gebüschen und Heckenstreifen bei Branderoda und im Grüntal brüten beispielsweise die Sperbergrasmücke und der Neuntöter. In Streuobstbeständen sind Wendehals, Gartenrotschwanz und Feldsperling regelmäßige Brutvögel. Auch die Grauammer ist an mehreren Stellen im LSG wieder anzutreffen. Das LSG dient der Erhaltung und Entwicklung bedeutender Restwälder, der für den Landschaftsraum typischen Obstbaumalleen, Streuobstbestände, Trockenbiotope und Feldholzinseln als Lebensstätten der heimischen Pflanzen- und Tierwelt und als charakteristischer Bestandteil des Landschaftsbildes. Naturnahe Restwälder sind über historische Nutzungsformen als Mittel- und Niederwälder zu erhalten. Forste aus standortfremden Gehölzen, insbesondere Nadelbäumen, sind in eine naturnahe Bestockung umzuwandeln. Dabei ist nicht einseitig nur die Esche zu präferieren. Eine Erstaufforstung von Halbtrockenrasen und flachgründigen Ackerflächen ist zu vermeiden. Jüngere und mittelalte Aufforstungen von Xerothermstandorten sind mittelfristig wieder zu entfernen. Die Trockenrasen und Halbtrockenrasen sind zumindest im Grüntal und im Bereich Kuhberg optimal durch Schafhutung zu pflegen. Auf den Schwarzerde-Äckern sind durch zweckmäßige Schlaggestaltung, möglichst lang andauernde Vegetationsbedeckung und Windschutzgehölze die Wasser- und Winderosion zu vermindern. (1) weitergehende Beschreibungen Die Mittelwald- und Niederwaldwirtschaft solltean den entsprechenden Standorten exemplarisch wieder eingeführt werden. Die großflächigen Restbestände der Traubeneichen-Hainbuchenwälder sind zu erweitern. Der Alt- und Totholzanteil ist weiter zu erhöhen. Jüngere sowie mittelalte Aufforstungen aufwertvollen Xerothermstandorten, wie am Kuhberg, sollten schnellstmöglich wieder entfernt werden. In der Ackerlandschaft sind Wegraine und Heckenstrukturen zu fördern und zu pflegen sowie abgängige Obstbaumreihen durch gezielte Nachpflanzung zu erhalten. Die Trocken- und Halbtrockenrasen am Kuhberg, Distelberg, Hakenholz und im Grüntal sind durch extensive Schafbeweidung zu pflegen. Daneben ist die Entbuschung größerer Magerrasen als Erstpflegemaßnahme dringend erforderlich. Die bei Gröst befindlichen Weinberge sollten strukturell aufgewertet werden. Die Umstellung auf ökologischen Weinbau ist wünschenswert. Eine von Gröst ausgehende Wanderung auf die Kuppe des Kuhberges erschließt bis auf die Weinterrassen und die Niederwälder alle typischen Biotoptypen und Landschaftselemente des LSG. Von der Hügelkuppe aus ergeben sich reizvolle Rundblicke in Richtung Taubenberge und Branderoda sowie bis zur Neuen und Alten Göhle. Als Exkursionsziele eignen sich weiterhin in Branderoda die im Kern spätromanische Dorfkirche und das ehemalige Gutshaus sowie die Dorfkirchen in Gröst, Almsdorf, Roßbach, Leiha und Schortau. (1) weitergehende Beschreibungen Lohnend ist auch eine Wanderung durch das Grüntal, welches von Krumpa aus erreicht werden kann. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 252 |
| Land | 277 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 20 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 17 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 210 |
| Taxon | 5 |
| Text | 202 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 83 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 288 |
| offen | 222 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 513 |
| Englisch | 60 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 31 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 300 |
| Lebewesen und Lebensräume | 472 |
| Luft | 222 |
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