Das Projekt "Biologische Reaktivitaet gegenueber ungewoehnlichen Umwelteinfluessen" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, Institut für Flugmedizin.Die Limitierung der physio-psychologischen Belastbarkeit des Menschen erfolgt weitgehend durch Prozesse im zentralen Nervensystem; tierexperimentelle Untersuchungen an Gehirnpraeparationen sollen die neurologische Wirkungsweise einzelner oder kombinierter Belastung (Laerm/hoher Sauerstoffdruck/verschiedene Atemgemische/partieller Schlafverlust) zeigen.
Das Projekt "Umweltgerechtigkeit im Land Berlin - Entwicklung und Umsetzung einer praxistauglichen Konzeption zur Untersuchung der (stadt-)räumlichen Verteilung von Umweltbelastungen" wird/wurde ausgeführt durch: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.Ziele: Ziel des ressortübergreifenden Projekts Umweltgerechtigkeit im Land Berlin' ist die Ermittlung von Zusammenhängen zwischen Umweltgüte, Gesundheit und Sozialstruktur. Gleichzeitig soll auf der Grundlage ausgewählter kleinräumiger Gebiete (Verkehrszellen / lebensweltlich orientierter Räume) GIS-gestützte Aussagen erarbeitet werden, die eine Übertragung auf andere stadtstrukturell vergleichbare Gebiete zulassen. Im Ergebnis soll eine zusätzliche räumliche Betrachtungsebene entwickelt werden, die in bestehende Monitoringverfahren integriert werden kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Zusammenführung verschiedener räumlicher und umweltbezogener Daten auf einen gemeinsamen Raumbezug. Im Vordergrund stehen vor allem methodische Fragestellungen und mögliche praxistaugliche Herangehensweisen.; Vorgehensweisen: Das Projekt geht von der Annahme aus, dass gesundheitsbeeinträchtigende Wohnbedingungen in den unteren Statusgruppen häufiger anzutreffen sind als in den oberen. Die ungleiche Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen soll zunächst bezogen auf die Themenfelder Verkehrslärm, verkehrsbedingte Luftbelastungen, Bioklima und wohnungsnahe Grünflächen untersucht werden. In einem weiteren Schritt sollen gesundheitsbezogene Aussagen in die Untersuchung einbezogen werden. Vorgehensweisen: 1. Bestandsaufnahme der gesundheitsrelevanten Umweltdaten 2. kleinräumige Regionalisierung der Daten auf einen gemeinsamen Raumbezug 3. Verschneidung der einzelnen Themenfelder mit sozialstrukturellen Daten 4. Zusammenführung der Daten auf eine Betrachtungsebene 5. Identifizierung mehrfach belasteter (vulnerabler) (Stadt-)gebiete 6. Ableitung bzw. Entwicklung planungsrelevanter praxistauglicher Indikatoren 7. Integration in bestehende Monitoringverfahren 8. Verrechtlichung der Aussagen durch Integration in das Berliner Planungssystem.; Ergebnisse: Zwischenzeitlich liegen für die Themenfelder Verkehrslärm, Luftgüte, Bioklima und wohnungsnahe Grünflächen erste Ergebnisse vor. Es zeigt sich, dass aufgrund der methodischen GIS-gestützten (geographische Informationssysteme) Herangehensweise die Möglichkeit besteht, die unterschiedlichen Datensätze der einzelnen Themenfelder kleinräumig zu regionalisieren bzw. auf einen gemeinsamen Raumbezug zusammenzuführen.
Das Projekt "Fluglärmwirkungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr des Deutschen Bundestages folgend soll die Beurteilung von Fluglärm analog anderer Verkehrslärmquellen vorgenommen werden. Grundlage des hier vorgestellten Beurteilungsverfahrens ist der zwischen Tag und Nacht differenzierende Mittelungspegel (Leq(3)). Bei der Formulierung der Schutzziele wird auch dem Umstand, dass Fluglärm eine größere Stör- und Belästigungswirkung als vergleichbarer Straßenverkehrslärm entfaltet, durch schärfere Anforderungen Rechnung getragen. Unter dem Aspekt des Schutzes vor Gefahren und vor erheblichen Belästigungen sowie der Vorsorge wurden die Ergebnisse nationaler und ausländischer Lärmwirkungsstudien analysiert, wobei die Wirkungsbereiche - 'Beeinträchtigung der Gesundheit' inkl. 'Beeinträchtigung des Nachtschlafes' durch Fluglärm und vor allem der Wirkungsbereich - 'Belästigung' durch Fluglärm im Vordergrund stehen. Zusammengefasst ergeben sich folgende Belastungsbereiche, die aus Sicht der Lärmwirkungsforschung besonders beachtet werden müssen. Bei einer Umsetzung in rechtliche Regelungen ist im Falle von neuen oder wesentlich geänderten Flughäfen oder Flugplätzen zu bedenken, dass sich die hier genannten Bereiche nach unten verschieben können. - Bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts wird die Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht. - Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten. - Bei Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten.
This report presents the results of a research project that investigated the influence of noise from air source heat pumps and air conditioners on sleep quality, daytime functioning and mood in two laboratory studies. It was found that typical noises from air-source heat pumps and air conditioners can affect sleep, concentration and mood in more than 40 test subjects. These results make it clear that these sounds are perceived as noise and should therefore urgently be the subject of further research. Veröffentlicht in Texte | 152/2024.
letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den bayerischen Flughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)" mit dem Bezugsjahr 2021. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den bayerischen Flughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)" mit dem Bezugsjahr 2021. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den bayerischen Großflughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" mit dem Bezugsjahr 2015. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den bayerischen Großflughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" mit dem Bezugsjahr 2015. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den Hauptverkehrsstraßen in Bayern. Außerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, die gemäß Verkehrszählung 2015 eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Innerhalb von Ballungsräumen sind dies alle Straßen mit einer DTV von mehr als 8.200 Kfz pro Tag. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
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Bund | 69 |
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Förderprogramm | 38 |
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unbekannt | 45 |
License | Count |
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geschlossen | 46 |
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Resource type | Count |
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Unbekannt | 1 |
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Topic | Count |
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Boden | 87 |
Lebewesen & Lebensräume | 102 |
Luft | 104 |
Mensch & Umwelt | 121 |
Wasser | 66 |
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