Sogenannte "Schutzprodukte gegen Elektrosmog" sind unnötig Aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS ) sind sogenannte "Schutzprodukte gegen Elektrosmog" zum Schutz der Gesundheit unnötig oder ungeeignet. Die Hersteller verweisen häufig selbst im Kleingedruckten darauf, dass ihre Produkte keine wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen haben. Im schlechtesten Fall erhöhen manche dieser Produkte die Stärke der Felder, denen man ausgesetzt ist. Die gesetzlichen Grenzwerte und Produktnormen bieten ausreichend Schutz vor elektromagnetischen Feldern. Manche Menschen führen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen bis hin zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs auf elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zurück. Diese werden umgangssprachlich Elektrosmog genannt. Diverse Hersteller bieten Produkte zum vermeintlichen Schutz vor diesen wissenschaftlich nicht nachgewiesenen Wirkungen an. Aus Sicht des Strahlenschutzes sind sie jedoch unnötig. Das Angebot ist groß. Es gibt Baldachine für das Bett, Abschirmmatten und -gardinen, Aufkleber, Wandfarbe, technisch anmutende Geräte wie Neutralisierer, Harmonisierer oder Energetisierer und vieles mehr. Schutzprodukte ohne und mit Wirkung sind unnötig Es gibt zwei Arten von Produkten: Es gibt einerseits Produkte, die keine spezifische wissenschaftlich nachweisbare Wirkung auf die Felder oder den Körper haben, da sie technisch funktionslos sind. Dazu zählen Anhänger, Ketten, Armbänder, Mineralien und Chipkarten, die elektromagnetische Felder harmonisieren oder energetisieren sollen. "Harmonisierung" und "Energetisierung" sind in diesem Zusammenhang Begriffe ohne wissenschaftliche Grundlage. Selbst zwischen den Anbietern gibt es unterschiedliche Meinungen, was diese Begriffe bedeuten sollen. Ebenso technisch nutzlos sind Netzstecker und andere Geräte, die angebliche Felder in Form einer "Schutzaura" oder zur " Absorption negativer Energien" generieren sollen. Weiterhin bestehen solche Produkte zumeist aus Materialien, die keinen spezifischen Einfluss auf die elektromagnetischen Felder zum Beispiel des Mobilfunks haben können. Oft betonen die Hersteller im Kleingedruckten, dass solche Produkte keine Auswirkungen auf das Mobilfunksignal haben. Andererseits gibt es Abschirmprodukte, die aus Materialien bestehen, die einen Effekt auf die Feldausbreitung haben können. Einen zusätzlichen Gesundheitsschutz erzielen sie aber auch nicht. Dazu zählen zum Beispiel Bekleidung, Bettwäsche, Abschirmmatten, Baldachine, Vorhänge und Farben aus bzw. mit entsprechenden Materialien wie Metallfäden. Ihre physikalischen Eigenschaften können unter Umständen einen messbaren Abschirmeffekt gegen äußere Felder erzeugen (Faraday-Käfig). Allerdings ist diese Wirkung aus Strahlenschutzsicht aufgrund geltender Grenzwerte und der Produktsicherheit unnötig. Was kann man tun, um die Feldstärke zu reduzieren? Wenn Sie möchten, dass Sie möglichst schwachen Feldern ausgesetzt sind, gibt es eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit: Erhöhen Sie den Abstand zum Gerät. Es genügen bereits wenige Zentimeter. Beim Handy erreichen Sie das mit einem Headset - oder Sie nutzen die Freisprechfunktion. Denn meistens sind die eigenen Endgeräte wie das Handy oder Haushaltsgeräte wie der Fön die vergleichsweise stärkste Quelle für elektromagnetische Felder, die den eigenen Körper erreichen. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 30.07.2025
Die Limitierung der physio-psychologischen Belastbarkeit des Menschen erfolgt weitgehend durch Prozesse im zentralen Nervensystem; tierexperimentelle Untersuchungen an Gehirnpraeparationen sollen die neurologische Wirkungsweise einzelner oder kombinierter Belastung (Laerm/hoher Sauerstoffdruck/verschiedene Atemgemische/partieller Schlafverlust) zeigen.
Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Wernigerode BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Wernigerode Gemeinde 15085370 Stadt Wernigerode Marktplatz 1 38855 Wernigerode info@wernigerode.de www.wernigerode.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der 1 Lärmaktionsplan aufgestellt wird Beschreibung der Gemeinde Wernigerode ist eine Mittelstadt und liegt im Landkreis Harz im westlichen Teil des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Zur Stadt Wernigerode gehören die 5 Ortsteile (Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Silstedt, Schierke) mit insgesamt 31.943 (Stand: 31.12.2023) Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Fläche von 170,2 km². Innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Wernigerode verlaufen die Hauptverkehrsstraßen A 36 (10,22 km), B 244 (2,05 km), L 82 (1,7 km), L 85 (1,79 km), L 86 (2,0 km) und L 100 (3,42 km) mit einer Gesamtlänge von 21,18 km. Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die den in Klammer stehenden Schwellenwert überschreiten. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 65 dB(A) sowie LNight = 55 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohngebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zu ziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 1.982 >50-54 1.061 >55-59 1.302>60-64 998>65-69 890>70-74 243 > 55-59 871>60-64 471>65-69 2>70 0 >75 2 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 16,11 1095 1 0 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 3,54 540 0 1 >75 0,66 1 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Herzkrankheiten Anzahl 1 Fälle starker BelästigungFälle starker Schlafstörung 624162 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 3.435 1.344 Seite 3
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr des Deutschen Bundestages folgend soll die Beurteilung von Fluglärm analog anderer Verkehrslärmquellen vorgenommen werden. Grundlage des hier vorgestellten Beurteilungsverfahrens ist der zwischen Tag und Nacht differenzierende Mittelungspegel (Leq(3)). Bei der Formulierung der Schutzziele wird auch dem Umstand, dass Fluglärm eine größere Stör- und Belästigungswirkung als vergleichbarer Straßenverkehrslärm entfaltet, durch schärfere Anforderungen Rechnung getragen. Unter dem Aspekt des Schutzes vor Gefahren und vor erheblichen Belästigungen sowie der Vorsorge wurden die Ergebnisse nationaler und ausländischer Lärmwirkungsstudien analysiert, wobei die Wirkungsbereiche - 'Beeinträchtigung der Gesundheit' inkl. 'Beeinträchtigung des Nachtschlafes' durch Fluglärm und vor allem der Wirkungsbereich - 'Belästigung' durch Fluglärm im Vordergrund stehen. Zusammengefasst ergeben sich folgende Belastungsbereiche, die aus Sicht der Lärmwirkungsforschung besonders beachtet werden müssen. Bei einer Umsetzung in rechtliche Regelungen ist im Falle von neuen oder wesentlich geänderten Flughäfen oder Flugplätzen zu bedenken, dass sich die hier genannten Bereiche nach unten verschieben können. - Bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts wird die Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht. - Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten. - Bei Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten.
Ziele: Ziel des ressortübergreifenden Projekts Umweltgerechtigkeit im Land Berlin' ist die Ermittlung von Zusammenhängen zwischen Umweltgüte, Gesundheit und Sozialstruktur. Gleichzeitig soll auf der Grundlage ausgewählter kleinräumiger Gebiete (Verkehrszellen / lebensweltlich orientierter Räume) GIS-gestützte Aussagen erarbeitet werden, die eine Übertragung auf andere stadtstrukturell vergleichbare Gebiete zulassen. Im Ergebnis soll eine zusätzliche räumliche Betrachtungsebene entwickelt werden, die in bestehende Monitoringverfahren integriert werden kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Zusammenführung verschiedener räumlicher und umweltbezogener Daten auf einen gemeinsamen Raumbezug. Im Vordergrund stehen vor allem methodische Fragestellungen und mögliche praxistaugliche Herangehensweisen.; Vorgehensweisen: Das Projekt geht von der Annahme aus, dass gesundheitsbeeinträchtigende Wohnbedingungen in den unteren Statusgruppen häufiger anzutreffen sind als in den oberen. Die ungleiche Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen soll zunächst bezogen auf die Themenfelder Verkehrslärm, verkehrsbedingte Luftbelastungen, Bioklima und wohnungsnahe Grünflächen untersucht werden. In einem weiteren Schritt sollen gesundheitsbezogene Aussagen in die Untersuchung einbezogen werden. Vorgehensweisen: 1. Bestandsaufnahme der gesundheitsrelevanten Umweltdaten 2. kleinräumige Regionalisierung der Daten auf einen gemeinsamen Raumbezug 3. Verschneidung der einzelnen Themenfelder mit sozialstrukturellen Daten 4. Zusammenführung der Daten auf eine Betrachtungsebene 5. Identifizierung mehrfach belasteter (vulnerabler) (Stadt-)gebiete 6. Ableitung bzw. Entwicklung planungsrelevanter praxistauglicher Indikatoren 7. Integration in bestehende Monitoringverfahren 8. Verrechtlichung der Aussagen durch Integration in das Berliner Planungssystem.; Ergebnisse: Zwischenzeitlich liegen für die Themenfelder Verkehrslärm, Luftgüte, Bioklima und wohnungsnahe Grünflächen erste Ergebnisse vor. Es zeigt sich, dass aufgrund der methodischen GIS-gestützten (geographische Informationssysteme) Herangehensweise die Möglichkeit besteht, die unterschiedlichen Datensätze der einzelnen Themenfelder kleinräumig zu regionalisieren bzw. auf einen gemeinsamen Raumbezug zusammenzuführen.
Auswirkungen einzelner und kombinierter Belastungen: Druck/Temperatur/Vibration/Laerm-Schlafentzug/toxische Substanzen (Alkohol und Medikamente).
letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig
Die Mütterberatungsstellen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Bezirke bieten mit Sprechstunden, Hausbesuchen und Gruppenveranstaltungen ein gesundheitlich vorbeugendes Beratungsangebot für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Sie unterstützen und beraten in allen Fragen der Ernährung und Pflege sowie zu Schutzimpfungen und koordinieren weiterführende Hilfen. Weitere, ebenfalls kostenlose Angebote sind: Stillberatung, Wiegen und Messen des Kindes, Hausbesuche durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auch im Rahmen der Frühen Hilfen, Ärztliche Beratung und/ oder Untersuchung des Kindes, Einladungswesen U 6/7, Informationen und Beratung über Eltern-Kind-Kuren, Fluorettenausgabe, Antworten auf Fragen zu Themen wie: Schlafstörungen, lang anhaltendes Schreien, Probleme beim Füttern, altersgerechte Entwicklung, Erschöpfungszustände der Eltern, Wochenbettdepression
Entscheidung gegen eine deutsche COSMOS-Studie COSMOS ( Cohort Study of Mobile Phone Use and Health ) ist eine internationale bevölkerungsbasierte Kohortenstudie . Die Studie untersucht mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Langzeitnutzung von Mobiltelefonen und anderen drahtlosen Geräten, die hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) nutzen. Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie 2005 entschied sich das BfS 2006 gegen eine Teilnahme. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen prüfte das BfS im Jahr 2022 erneut eine Teilnahme und entschied sich auch dieses mal dagegen. Die COSMOS-Studie COSMOS ( Cohort Study of Mobile Phone Use and Health ) ist eine internationale bevölkerungsbasierte Kohortenstudie . Die Studie untersucht mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Langzeitnutzung von Mobiltelefonen und anderen drahtlosen Geräten, die hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) nutzen. COSMOS startete 2007 und wird derzeit von einem internationalen Konsortium aus sechs europäischen Ländern durchgeführt. Bei diesen handelt es sich um Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. In der Studie werden Daten zu Telekommunikationsverhalten, Lebensstil und Gesundheit der Teilnehmenden per Fragebogen und aus anderen Quellen erhoben und zusammengeführt. Bisherige epidemiologische Studien zeigen bezüglich Handynutzung mehrheitlich kein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Tumoren im Allgemeinen und auch nicht für Tumoren im Kopf-, Hals- und Nackenbereich im Speziellen. Die Studienlage erlaubt derzeit aber noch keine abschließende Aussage zum Hirntumorrisiko bei Vielnutzern des Mobilfunks. Eine abschließende Aussage zum Krebsrisiko nach mehr als 15 Jahren Handynutzung ist wegen der immer noch vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer dieser Technik ebenso wenig möglich. Prüfung einer deutschen Teilnahme an COSMOS Bereits vor dem Start der internationalen Studie prüfte das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) eine deutsche Beteiligung. Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie 2005 entschied sich das BfS 2006 u.a. wegen geringer Bereitschaft in der Allgemeinbevölkerung und des dadurch entstehenden hohen Rekrutierungs- und Kostenaufwandes gegen eine Teilnahme. Mit der nun seit einigen Jahren laufenden deutschen NAKO Gesundheitsstudie (ehemals Nationale Kohorte ) ergab sich eine neue, effizientere Möglichkeit zur Rekrutierung von Teilnehmenden und zur Erhebung der Daten für die deutsche COSMOS-Studie. Daher prüfte das BfS erneut, ob eine deutsche Teilnahme in Zusammenarbeit mit der NAKO sinnvoll wäre. Nach eingehender Prüfung kam das BfS zwar zu dem Schluss, dass Ziele und Themen der Studie weiterhin relevant sind. Insbesondere wegen des späten Beginns einer deutschen Studie und dadurch entstehender Probleme hinsichtlich der Erfassung der Exposition (Ausgesetztsein) und notwendiger Expositionskontraste, die im Folgenden näher erklärt sind, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass eine deutsche COSMOS-Studie zur Beantwortung der Frage, ob die untersuchte Exposition durch Mobilfunkgeräte gesundheitliche Folgen hat, noch wesentlich beitragen kann. Probleme bei der Erfassung der Exposition Durch die derzeitige Mobilfunktechnik ist es nicht mehr möglich, die Exposition durch Mobilfunkgeräte ausreichend genau zu bestimmen, um einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihr und möglichen gesundheitlichen Wirkungen untersuchen zu können. Zu Beginn der internationalen COSMOS-Studie konnte man die Exposition relativ zuverlässig schätzen, da die Nutzungsdauer des Mobiltelefons vergleichsweise gut als Maß für die Exposition am Kopf herangezogen werden konnte. Bei den neueren Generationen des Mobilfunks UMTS (3G), LTE (4G) und 5G und den diversen Anwendungen wie Sprach- und Videotelefonie, Chatprogrammen, Social Media oder Datenverkehr ist der Zusammenhang zwischen Nutzungsdauer und individueller Exposition hingegen deutlich schwächer, da viele Faktoren auf die persönliche Exposition einwirken. Die zurzeit verfügbaren Messmethoden können die heutige und zukünftige Exposition im Rahmen einer Kohortenstudie daher nicht aussagekräftig genug erfassen. Es ist auch kein Modell bekannt, mit dem sich aus den verschiedenen Nutzungsparametern ein verwendbares Maß für die Dosis berechnen lässt. Darüber hinaus wären für die deutsche Studie fehlende zuverlässige Informationen über die Exposition der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Beginn der Studie problematisch. Probleme mit mangelnden Expositionskontrasten Neben der Expositionserfassung ist ein weiteres Problem, dass sich die Expositionskontraste am Kopf - also die Unterschiede in der Exposition zwischen Viel- und Wenignutzern, – im Vergleich zu den Anfangszeiten der Mobiltelefonie deutlich verringert haben. Und mit einer weiteren Abnahme ist zu rechnen. Einerseits liegt das an der weitverbreiteten Nutzung mobiler Endgeräte und dem damit verbundenen Fehlen einer nicht exponierten Vergleichsgruppe. Andererseits liegt es an der Abnahme der Häufigkeit hoher Expositionen im Kopf durch die Einführung der neueren Mobilfunkstandards, dem Ausbau der Netze und einem veränderten Nutzungsverhalten ( u.a. vermehrte Verwendung von Kopfhörern, Lautsprechern oder Chatprogrammen). Klicken Sie auf den folgenden Link für die vollständige Bewertung des BfS . Expertengespräch Um die Einschätzung des BfS durch externe Wissenschaftler überprüfen zu lassen, veranstaltete das BfS am 1. Dezember 2022 ein Expertentreffen. Teilnehmende (Extern): Prof . Dr. M. Blettner (ehemals IMBEI, Universitätsmedizin Mainz) Prof . Dr. A. Enders ( TU Braunschweig) G. Schmid (Seibersdorf Laboratories) PD Dr. J. Schüz (International Agency for Research on Cancer: Environment and Radiation) J. Vogel (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) PD Dr. D. Wollschläger (IMBEI, Universitätsmedizin Mainz) Prof . Dr. H. Zeeb (Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS) Teilnehmende ( BfS ): Dr. P. Scholz-Kreisel (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) T. de las Heras Gala (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. C. Enzenbach ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) PD Dr. M. Kreuzer (WR, Wirkungen und Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung ) Dr. J. Kuhne ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) Dr. E. Saathoff (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. M. Schnelzer (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. G. Ziegelberger ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) Die teilnehmenden Expertinnen und Experten waren insgesamt der Ansicht, dass trotz der großen Bedeutung der laufenden COSMOS-Studie der zusätzliche wissenschaftliche Nutzen einer jetzt startenden deutschen COSMOS-Studie wegen der diskutierten Probleme sehr ungewiss ist. In Summe gaben sie daher eine Empfehlung gegen die Durchführung der Studie ab. Damit bestätigten sie die Einschätzung des BfS . Die Untersuchung von gesundheitlichen Wirkungen des Mobilfunks wurde jedoch weiterhin als sehr relevant erachtet. Neben Aspekten der Strahlenwirkung werden hierbei auch soziale und kognitive Aspekte ( bspw. Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen oder psychische Belastung durch Medien) wichtiger, die nicht in den Bereich des Strahlenschutzes fallen. Auch sollen die Expositionserfassung und Dosimetrie verbessert werden. Die Europäische Union ( EU ) fördert dazu bereits mehrere Projekte. Fazit Nach eingehender interner und externer Prüfung wird das BfS keine deutsche COSMOS-Studie durchführen. Dennoch wird das BfS weiter aktiv die Erforschung möglicher gesundheitlicher Effekte von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern verfolgen. Der Fokus wird hierbei unter anderem auf einer verbesserten Expositionserhebung sowie dem Entwickeln neuer Möglichkeiten zum Monitoring von Veränderungen der Exposition im Laufe der Zeit liegen. Stand: 07.04.2026
Einfluss von niederfrequenten Magnetfeldern auf den Schlaf und Marker der Alzheimer-Demenz bei Menschen Projektleitung: Kompetenzzentrum Schlafmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin Beginn: 01.01.2022 Ende: 31.12.2024 Finanzierung: 1.362.671,88 € Hintergrund Erzeugen Magnetfelder Schlafstörungen und tragen damit möglicherweise zu Alzheimer-Demenz (AD) bei? Ein Zusammenhang zwischen gestörtem Schlaf und neurodegenerativen Erkrankungen (dazu gehört Alzheimer Demenz/AD) ist aus der Fachliteratur bekannt. Schlafstörungen gehören zu den typischen Symptomen vieler neurodegenerativer Erkrankungen. Ob ein Zusammenhang zwischen niederfrequenten Magnetfeldern und gestörtem Schlaf besteht, ist kaum untersucht. Einige wenige experimentelle Studien liefern begrenzte Hinweise auf eine Beeinträchtigung des Schlafes während einer nächtlichen Magnetfeldexposition. Magnetfeldexposition bedeutet, dass jemand einem Magnetfeld ausgesetzt (exponiert) ist. Schlafstörungen gelten auch als Risikofaktor und mögliche Ursache der Alzheimer Demenz. Daher könnten sie Teil eines möglichen Mechanismus für Wirkungen von Magnetfeldern sein, der den beobachteten statistischen Zusammenhang zwischen Magnetfeldern und AD erklärt. Ein wichtiger Befund bei Alzheimer Demenz sind Proteinablagerungen im Gehirn (amyloide Plaques) wie die des Peptids ß-Amyloid. Diese Ablagerungen werden durch Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus beeinflusst. Nach einer Nacht mit gestörtem Schlaf steigt bei Testpersonen die ß-Amyloid-Konzentration. Zielsetzung Die Studie sollte untersuchen, ob Magnetfelder den Schlaf beeinträchtigen und physiologische Wirkungen haben, die Alzheimer Demenz begünstigen könnten. Mit Schlaf-Enzephalogrammen ( EEG ) wurde geprüft, ob eine Magnetfeldexposition die Schlafparameter von Menschen beeinflussen kann. Zusätzlich bestimmt wurde der Einfluss von Magnetfeldern auf die Konzentrationen des ß-Amyloids und des Hormons Melatonin, das schlaffördernd wirkt. Ebenso wurde die subjektive Schlafqualität abgefragt. Da sich schlechter Schlaf negativ auf die Gedächtniskonsolidierung auswirkt, wurde eine Beeinträchtigung des Gedächtnisses durch Magnetfeldexposition geprüft. Gedächtniskonsolidierung ist die Übertragung von Erinnerungen vom Kurz- ins Langzeitgedächtnis. Durchführung Es wurden 21 Männer und 21 Frauen im Alter von 55 bis 75 Jahren in die Studie eingeschlossen. Die Einschlusskriterien waren: gesunde Rechtshänder*innen, Nichtraucher*innen, Frauen nur nach der Menopause. Die Ausschlusskriterien waren: Konsum von Substanzen, die den Schlaf beeinflussen (Medikamente und Drogen), Schlafstörungen und Implantate. Jede Testperson wurde im Abstand von einer Woche einer Gewöhnungsnacht, einer Scheinexposition und zwei Expositionsstufen ausgesetzt. Die Gewöhnungsnacht ist eine vorbereitende Übernachtung im Schlaflabor. Bei dieser gewöhnen sich die Testpersonen an die Umgebung und Messinstrumente. Dadurch soll eine Verzerrung der Daten im eigentlichen Experiment unter (Schein-) Exposition vermieden werden. Die Exposition der Testpersonen erfolgte mittels einer Spulenanordnung, bei der Helmholtzspulen um das Bett geführt wurden. Diese Spulenanordnung ermöglicht eine kontinuierliche nächtliche Exposition liegender Personen im Schlaf. Sie beeinträchtigte nicht das Verlassen des Bettes. Es wurde eine Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern bei 50 Hertz ( Hz ) und zwei Intensitäten (hoch: 30 Mikrotesla; niedrig: 1 Mikrotesla) sowie Scheinexposition (ohne Magnetfeld ) durchgeführt. Die Exposition erfolgte doppelt verblindet, d. h . es war sowohl Forscher*innen als auch Proband*innen nicht bekannt, wann Proband*innen den Feldern ausgesetzt waren oder nicht. Während des Schlafes wurde das EEG abgeleitet und die Schlafstruktur analysiert (Schlafstadien, Einschlaflatenz, Schlafeffizienz, Schlafdauer und Aufwachereignisse). Weiterhin wurden standardisierte Abend- und Morgenprotokolle ausgefüllt. Mit diesen wurden besondere Tagesereignisse, die den Schlaf beeinflussen können, sowie die Befindlichkeit am Morgen nach der Studiennacht erfasst. Vor und nach jeder Expositionsnacht wurden in einer Blutprobe die Biomarker für Stress, Schlaf und Alzheimer Demenz bestimmt (Stresshormon Kortisol, Schlafhormon Melatonin, Proteine ß-Amyloid und Tau). Zur Überprüfung, ob die Magnetfelder einen Einfluss auf die nächtliche Gedächtniskonsolidierung hatten, kamen am Abend vor und am Morgen nach dem Schlaf Gedächtnisaufgaben zum Einsatz. Ergebnisse Die Vermutungen haben sich nicht bestätigt, dass eine Magnetfeldexposition den Schlaf stört, zu höheren Konzentration von AD-Biomarkern führt und dadurch die Alzheimer Demenz möglicherweise begünstigt. Eine Analyse von 55 Parametern zur Makrostruktur des Schlafes (Schlafstadien) zeigte drei statistisch signifikante Unterschiede zwischen dem Einfluss eines Magnetfeldes und der Kontrollbedingung. Alle drei betrafen eine kürzere Wachzeit während der Nacht unter einer Magnetfeldexposition im Vergleich zur Scheinexposition, was für eine bessere Schlafqualität unter Exposition spricht. Die Effekte waren klein und die Anzahl der statistisch signifikanten Unterschiede war geringer als die Anzahl der als zufällig zu erwartenden signifikanten Ergebnisse. Die subjektiv empfundene Gesamtschlafdauer war unter Magnetfeldexposition statistisch signifikant länger, was im Einklang mit den Ergebnissen zur Makrostruktur des Schlafes ist und ebenfalls für eine bessere Schlafqualität unter der Einwirkung eines Magnetfeldes spricht. Geschlechtsunterschiede waren ausgeprägter als die Auswirkungen des Magnetfeldes. Frauen schliefen länger und tiefer als Männer. Diese Ergebnisse stimmen mit anderen publizierten Studien überein. Im Einklang mit der besseren Schlafqualität während einer Magnetfeldexposition war auch die Befindlichkeit am Morgen nach einer Exposition besser. Die Analyse der Schlafspindel (für den Schlaf typische Muster des EEG ) zeigte ein recht einheitliches Bild mit reduzierten Spindeldichten unter Magnetfeldexposition im Vergleich zur Scheinexposition. Am häufigsten zeigten sich kleine Effekte bei der höheren Expositionsstufe im Vergleich zur Scheinexposition. Diese Ergebnisse können im Sinne einer Expositions-Wirkungsbeziehung interpretiert werden. Aus der Fachliteratur ist bekannt, dass die Spindelaktivität mit der schlafbezogenen Gedächtniskonsolidierung verbunden ist. Eine verschlechterte nächtliche Gedächtniskonsolidierung ist ein Symptom von Alzheimer Demenz. Im Vergleich der Geschlechter war die Spindelamplitude unabhängig von der Magnetfeldexposition mit großen Effektgrößen bei den Frauen höher als bei den Männern, was dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entspricht. In einem der beiden Tests zur Gedächtniskonsolidierung über Nacht („Wortpaare merken“) war diese nach der geringeren Expositionsstufe statistisch signifikant geringer als nach Scheinexposition. Die höhere Expositionsstufe zeigte keinen Effekt. Beim zweiten Test zur Gedächtniskonsolidierung (Übung motorischer Fähigkeiten wie z.B. Bewegungskoordination und -geschwindigkeit) zeigte die Magnetfeldexposition keinen Einfluss. Die Veränderung der AD-Biomarkerkonzentration über Nacht unterscheidet sich zwischen den Expositionsbedingungen (exponiert vs. scheinexponiert) nicht statistisch signifikant. Dennoch wurden am Morgen im Blut der exponierten Personen statistisch signifikant kleinere Konzentrationen einiger AD-Biomarker beobachtet als bei den nichtexponierten Personen. Im Blut zeigten sich keine statistisch signifikanten Effekte einer Magnetfeldexposition auf die Konzentration der Hormone Kortisol und Melatonin. Die Ergebnisse der Studie zeigen einzelne statistisch signifikante Effekte einer Magnetfeldexposition auf die Makrostruktur des Schlafes. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese zufällig sind. Die beobachteten Effekte deuten auf einen verbesserten Schlaf unter Magnetfeldexposition hin. Auch die vereinzelten statistisch signifikanten Effekte auf Biomarker der AD im Blut deuten auf eine Verbesserung, also geringere Konzentration am Morgen, hin. Der beschriebene expositionsabhängige Zusammenhang zwischen einer Magnetfeldexposition und einer reduzierten Spindeldichte ist interessant. Eine geringere Spindeldichte wäre typisch für eine Verschlechterung der Gedächtniskonsolidierung während der Nacht. Letzteres wäre ein mögliches Symptom für Alzheimer Demenz. Eine solche Wirkung einer Magnetfeldexposition auf die Gedächtniskonsolidierung wurde jedoch nicht gefunden. Stand: 31.03.2026
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