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Kläranlagen leisten einen Beitrag zum Klimaschutz

Bei der Abwasserreinigung können Städte und Gemeinden viel Energie sparen Die mehr als 10.000 kommunalen Kläranlagen in Städten und Gemeinden brauchen viel Energie: Sie sind für durchschnittlich fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen verantwortlich. Kläranlagen benötigen so fast 4.400 Gigawattstunden Strom pro Jahr, was der Stromerzeugung (Kapazität) eines modernen Kohlekraftwerkes entspricht und stoßen so pro Jahr rund 3 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) aus. Dieser Ausstoß lässt sich ohne große zusätzliche Investitionen um ein Drittel senken. Besonders vielversprechend für Kommunen, die das Klima schützen möchten: Eine energiesparendere Belüftung der Belebungsbecken sowie die Energieerzeugung aus den Faulgasen der Klärschlämme in Blockheizkraftwerken. Ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, mit welchen Maßnahmen Kläranlagen zum Klimaschutz beitragen können – und zwar, ohne Reinigungsleistung und Betriebssicherheit zu beeinträchtigen. Die größten Stromfresser bei der Abwasserbehandlung sind die Belüftungsanlagen des Belebungsbeckens. Dort geschieht - unter Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft - der biologische Abbau der Schadstoffe. Der Stromverbrauch der Belüfter könnte durchschnittlich um 30 Prozent sinken, falls die Kommunen erstens Elektromotoren mit der höchsten Effizienzklasse verwendeten, zweitens bessere Regelungstechnik einsetzten und drittens Druck- und Verbrauchsmessgeräte einbauten, die Betriebsstörungen oder Verschleiß der Anlage rechtzeitig anzeigen. Viel Energie schlummert auch im Klärschlamm: Aus ihm können die Kommunen Faulgas gewinnen, aus dem sie in Blockheizkraftwerken Energie erzeugen können. Die Faulgasnutzung lohnt sich vor allem in großen Kläranlagen mit mehr als 10.000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Kläranlagenbetreiber nutzen Faulgase zum Teil schon heute; eine optimale Betriebsführung kann die Energieausbeute jedoch annähernd verdoppeln. Die Klärschlämme kleinerer Anlagen, für die sich die Faulgaserzeugung nicht lohnt, lassen sich am günstigsten verwerten, in dem man diese mit Abwärme aus Kraft- oder Zementwerken oder mit Solarenergie trocknet und anschließend als Ersatzbrennstoff verwendet. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert den Einsatz energiesparender Technik bei der Abwasserreinigung: Für die Kommunen bieten sich gute Chancen, dem gerecht zu werden. So freuen sich das ⁠ Klima ⁠ und der Kämmerer.

Einleiterüberwachung (StALU VP Stralsund)

Behördliche Überwachung von Abwassereinleitungen in Gewässern.

Einleiterüberwachung (StALU MS Neubrandenburg)

Behörtliche Überwachung von Abwassereinleitungen in Gewässern.

Kläranlage Hennef des Stadtbetrieb Hennef AöR

Der Stadtbetrieb Hennef AöR, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef, hat gemäß § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW.S. 559 ff.) beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung zur Erneuerung der technischen Ausrüstung im Belebungsbecken auf der Kläranlage Hennef erteilt zu bekommen. In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr. 13.1.2 organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als 9 000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch belastetes Abwasser von 900 m3 bis weniger als 4 500 m3 Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser), ausgewiesen. Das Vorhaben erfordert eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der genannten Kriterien der Anlage 3 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf UVP - relevante Schutzgüter zu erwarten sind.

Kläranlage Gersthofen; Bau des 3. Belebungsbeckens auf dem Grundstück Flur-Nr. 2011/7 der Gemarkung Gersthofen

Es ist die Erweiterung der Kläranlage Gersthofen für eine Belastung von 55.350 EW120 und die hierfür erforderliche Erweiterung der Biologie um ein drittes Belebungsbecken geplant.

Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Niedersüßbach in den Süßbach auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/0, Gemarkung und Gemeinde Obersüßbach

Die Gemeinde Obersüßbach beantragt zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Niedersüßbach in den Süßbach auf dem Grundstück Fl. Nr. 140/0, Gemarkung und Gemeinde Obersüßbach. Derzeit besteht eine gemeinsam belüftete Teichkläranlage in Obersüßbach, sowie eine unbelüftete Teichkläranlage in Niedersüßbach. Die Teiche der beiden Kläranlagen sind undicht und die Ablaufwerte sind des Öfteren überschritten. Aufgrund dessen wird zukünftig eine neue SBR-Anlage am Standort der bestehenden Teichkläranlage Niedersüßbach zur gemeinsamen Behandlung des Abwassers aus den Ortsteilen Obersüßbach, Obermünchen und Niedersüßbach betrieben. Die bestehende Kläranlage Obersüßbach ist derzeit für den Anschluss von 1.392 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 145 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) ausgelegt. Die Kläranlage Niedersüßbach ist für den Anschluss von 250 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 14 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) ausgelegt. Beantragt ist nunmehr die Erweiterung der Kläranlage Niedersüßbach für den Anschluss von insgesamt 2.450 Einwohnerwerten bzw. das Einleiten von organisch belastetem Abwasser von 147 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh).

Kläranlage Wenden - Genehmigung nach § 57 Abs. 2 LWG für den Neubau der Fällmitteldosierstation

Der Ruhrverband betreibt am Standort Auf dem Ohl 6 in 57482 Wenden die Kläranlage Wenden. Auf der Kläranlage wird die vorhandene Fällmitteldosierstation seit 1985 betrieben. Die Betriebserlaubnis des Fällmittellagerbehälters läuft im September 2022 aus. Daher ist der Behälter zu erneuern. Darüber hinaus ermöglicht der Neubau der Fällmitteldosierstation in unmittelbarer Nähe zu den Belebungsbecken eine geregelte Zweipunktdosierung des Fällmittels. Die vorhandene Fällmitteldosierstation im Betriebsgebäude wird abgebrochen und fachgerecht entsorgt. Mit Schreiben vom 17.09.2021 beantragt der Ruhrverband am o.g. Standort eine Genehmigung nach § 57 Abs. 2 LWG für den Neubau der Fällmitteldosierstation.

Einleiten von behandeltem Abwasser in die Schmutter und Ertüchtigung der Kläranlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 553, Gemarkung Hirblingen, Stadt Gersthofen, durch den Abwasserzweckverband Schmuttertal

Der Abwasserzweckverband Schmuttertal betreibt nördlich des Ortsteiles Hirblingen der Stadt Gersthofen auf dem Grundstück Flur-Nr. 553, Gemarkung Hirblingen, eine mechanisch-biologische Kläranlage zur Reinigung der im Verbandsgebiet anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser wird in die Schmutter auf dem Flurstück Nr. 154, Gemarkung Batzenhofen, bei Fluss-km 36,7 eingeleitet. Für diese Einleitung besteht eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Augsburg vom 05.07.2001. Diese Erlaubnis endet am 31.12.2020. Daher hat der Abwasserzweckverband Schmuttertal am 19.10.2020 beim Landratsamt Augsburg die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des behandelten Abwassers in die Schmutter beantragt. Darüber hinaus plant der Abwasserzweckverband die Erweiterung der Verbandskläranlage mit Erhöhung der Ausbaugröße von 50.000 Einwohnergleichwerten (EW60) auf zunächst 75.000 EW60 mit optionaler Erweiterung auf 80.000 EW60. Hierzu sollen folgende Optimierungsmaßnahmen auf dem Kläranlagengelände durchgeführt werden: • Errichtung eines 3. Nachklärbeckens • Neubau eines 2. Regenüberlaufbeckens im Nebenschluss (Volumen 2.400 m³) • ggf. Neubau eines 4. Belebungsbeckens (in Abhängigkeit von Belastung und Ablaufwerten) • Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen in den vorhandenen Belebungsbecken • Sanierung der vorhandenen Nachklärbecken. Die Einleitung von behandeltem Abwasser in die Schmutter stellt den Tatbestand einer erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzung gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Da im Zusammenhang mit der für die Gewässerbenutzung beantragten Einleitungserlaubnis die oben genannten baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen der Abwasserbehandlungsanlage erfolgen, fällt das Vorhaben unter den Anwendungsbereich von Anlage 1 Nr. 13.1 UVPG. Das Landratsamt Augsburg hatte daher unter Berücksichtigung der geplanten Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage von 4.800 kg BSB5 pro Tag (entsprechend 80.000 EW60) gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.1.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen.

Wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Teisnach in den Schwarzen Regen durch den Markt Teisnach, Landkreis Regen

Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Teisnach in den Schwarzen Regen vom 04.08.2015 ist bis zum 31.12.2035 befristet. Die Kläranlage Teisnach wurde im Jahr 1991 auf eine Endausbaugröße von 25.600 EW60 erweitert. Die dem Bescheid vom 04.08.2015 zugrundeliegende Überrechnung der Kläranlage nach DWA-A 131 entspricht nicht den aktuellen Gegebenheiten. Die mit derzeit noch gültigem Bescheid festgelegte Ausbaugröße von 21.000 EW60 sowie die Belastungs- und Durchflussgrößen sind nicht mehr maßgebend. Der Markt Teisnach beabsichtigt die Erweiterung der Kläranlage Teisnach und hat daher mit Schreiben vom 31.05.2019, unter Vorlage entsprechender Planunterlagen, die Änderung der bestehenden gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG vom 04.08.2015 für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Teisnach in den Schwarzen Regen beantragt. Folgende Ertüchtigungsmaßnahmen an der Kläranlage Teisnach sowie dem Kanalnetz sind dabei vorgesehen: - Bauliche Anpassung der Nachklärbecken - Erhöhung des Volumens von allen drei Belebungsbecken sowie eines Nachklärbeckens - Optimierung der Regelung der Rücklaufschlammführung und des Überschussschlammabzugs - Erhöhung der Leistungsfähigkeit zur Überschussschlammeindickung - Reduktion des Fremdwasseranteils im kommunalen Netz

Kläranlage Landau a. d. Isar, Neuerteilung gehobene Erlaubnis

Die Kläranlage Landau wurde im Jahr 1974 in Betrieb genommen und zuletzt im Jahr 2020 erweitert. Teil der letzten Umbaumaßnahme war die Errichtung eines zweiten Belebungsbeckens sowie die verfahrenstechnische Umstellung auf eine Kaskadendenitrifikation. Die aktuelle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 35.000 EW. Auf der Kläranlage Landau wird das Abwasser der Stadt Landau a. d. Isar sowie des Marktes Pilsting gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 2023 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die Belastung. bezogen auf den Parameter BSB5, 28.900 EW und, bezogen auf den Parameter CSB, 26.700 EW. Somit liegt eine theoretische Kapazitätsreserve von knapp 20% vor. Die Kläranlage Landau wird seit 1974 betrieben und wurde im Laufe der Jahre mehrfach an die gestiegenen Anforderungen angepasst. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Landau a. d. Isar (Grundstücke mit den Flurnummern 1245 und 1247), auf einer mittleren Geländehöhe von 336,50 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal DN 1200 bei Fluss-km 27,98 in die Isar. Die Stadtwerke Landau betreiben für die Stadt Landau a. d. Isar und den Markt Pilsting umfassende Kanalnetze zur Sammlung des anfallenden Abwassers. Das Abwasser aus Pilsting wird in Übergabeschächten in das Kanalnetz Landau eingeleitet und gemeinsam mit dem Abwasser aus dem Stadtgebiet Landau sowie den Ortsteilen Kleegarten, Poldering, Zeholfing, Oberframmering, Thalham, Zulling, Usterling und Nieder- und Oberhöcking zur Kläranlage Landau gefördert und dort behandelt. Das Abwasser der Ortsteile Hilgersdorf, Kammern, Fichtheim, Wolfsdorf, Möding, Wildthurn, Thanhöcking, Weihern, Rottersdorf, Mettenhausen, und Reichersdorf der Stadt Landau a. d. Isar wird in der Vilstalkläranlage Reichersdorf behandelt. In den vergangenen Jahren wurden das Stadtgebiet Landau und das Gemeindegebiet Pilsting weitgehend erschlossen. Alle maßgeblichen Ortsteile sind kanalisiert. Lediglich Gehöfte oder kleinere Weiler werden ggf. noch angeschlossen. Insgesamt wird aktuell das Abwasser von rund 21.000 Einwohnern gesammelt und behandelt. Der überwiegende Teil des Stadtgebiets Landau a. d. Isar wird im Mischsystem entwässert. Dabei erfolgt die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers gemeinsam mit dem Oberflächenabfluss bei Niederschlägen. Einige Stadtteile entwässern im Trennsystem. Dort wird das Abwasser in reinen Schmutzwasserkanälen abgeleitet. Für den Oberflächenabfluss besteht ein getrenntes Ableitungssystem. Zur Überleitung des Abwassers zwischen den Ortsteilen sowie zur Kläranlage wurden Pumpwerke mit weiterführenden Druckleitungen errichtet. Der überwiegende Teil des Gemeindegebiets Pilsting wird ebenfalls im Trennsystem entwässert. Dabei wird das anfallende Schmutzwasser zur Behandlung zur Kläranlage geleitet. Für den Oberflächenabfluss bei Niederschlägen besteht ein getrenntes Kanalnetz mit Ableitung in die Vorflut. Mit einer derzeitigen Belastung von 28.800 EW ist die Kläranlage Landau a. d. Isar, bezogen auf die Ausbaugröße von 35.000 EW ausreichend groß dimensioniert und besitzt eine Kapazitätsreserve von etwa 20 %. Die vorhandenen Gebläse sind ausreichend groß dimensioniert. Aktuell befinden sich maximal 2 der 4 Gebläse gleichzeitig im Betrieb. Das Volumen des Faulturms ist ausreichend bemessen. Der eingebrachte Rohrschlamm kann gut stabilisiert werden. Alle anderen Anlagenteile sind ebenfalls ausreichend groß dimensioniert und weisen ausreichende Reserven auf. Zusammenfassend zeigt sich, dass die Kläranlage Landau a. d. Isar in allen Bereichen ausreichende Reserven aufweist.

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