Die Gewinnung von Biogas durch Ausnutzung natuerlicher Ressourcen bietet die Moeglichkeit, den vollen Eigenenergiebedarf der Regionalklaeranlage Linz in Asten voll zu decken. Durch Intensivierung der anaeroben Schlammfaulung bei geeigneten Betriebsbedingung soll die Methanausbeute optimiert werden. Ziele des Projektes: weitgehende Ausschoepfung des Energiepotentials der im Substrat Biomasse und Klaerschlamm enthaltenen organischen Stoffe, Einhaltung einfacher, robuster Verfahrenstechniken bei groesster Betriebssicherheit, ausgeglichene energiewirtschaftliche Bilanz der Regionalklaeranlage Linz in Asten, Laborversuchsanstalt zur Ermittlung der Gasausbeute in Abhaengigkeit der Art des Substrates (abgeschlossen), Versuche im halbtechnischen Massstab zur Ermittlung des Einflusses von Betriebsparametern, Versuche im technischen Massstab.
Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt das Hauptklärwerk Mühlhausen (HKW) mit einer Ausbaugröße von 1.200.000 Einwohnerwerten. Der im HKW anfallende Klärschlamm wird vor seiner Verbrennung in zwei Faultürmen ausgefault. Mit dem in der Schlammfaulung erzeugten Klärgas werden zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) betrieben. Die Landeshaupstadt Stuttgart beabsichtigt nun die Errichtung und den Betrieb von drei BHKW. Diese sollen zusammen mit den technischen Nebeneinrichtungen ein einem neuen Gebäude (BHKW-Zentrale) untergebracht werden. Gleichzeitig sollen die zwei bestehenden BHKW stillgelegt werden.
Die Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, hat bei der Region Hannover gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die Feststellung der UVP-Pflicht sowie gem. § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Neubau der Schlammfaulung auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Wunstorf-Luthe, Karl-Gutkes-Weg 97, 31515 Wunstorf, beantragt. Die Stadt Wunstorf betreibt dort in Luthe auf dem Flurstück 52/9 u.w., Flur 1, Gemarkung Luthe, eine Kläranlage mit 65.000 angeschlossenen Einwohnern. Die Anlage soll auf eine anaerobe Schlammstabilisierung umgerüstet werden. Das Vorhaben umfasst u.a. den Neubau eines Vorklärbeckens, eines Faulbehälters und eines Blockheizkraftwerkes mit zwei 85 kW el Modulen sowie eines Maschinengebäudes. Ziele der Maßnahme sind u.a. die CO2-Reduzierung, die Verringerung der Klärschlammmengen und eine Reduktion des externen Strombezugs durch die Produktion und Verstromung von Faulgas. Für das Vorhaben ist u.a. eine allgemeine Vorprüfung gem. §§ 9 und 7 UVPG durchgeführt worden.
nur per E-Mail LANDESVERWALTUNGSAMT Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale) Referat Abwasser Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachrichtlich an Untere Wasserbehörden (z. K.) Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde- rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236) Halle (Saale), 1. Juli 2025 Ihr Zeichen: Mein Zeichen: 405.2-62373 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli- chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung A u f r u f III Bearbeitet von: Frau Bussenius Ilona.Bussenius@ lvwa.sachsen-anhalt.de zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875 Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude: Fax: (0345) 514-2798 Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) Sehr geehrte Damen und Herren, Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße 2 gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent- lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun- terlagen-rzwas-2016/ ). 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-0 Fax: (0345) 514-1444 Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen. Internet: www.landesverwaltungsamt. Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor- gung. sachsen-anhalt.de E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Sachsen-Anhalt #moderndenken Seite 2/13 Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 21.912.217,15 Euro zur Verfü- gung gestellt. I. Antragstellung I.1 Fördergegenstand Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie- rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe- seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. I.2 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets- körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden- verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. I.3 Termin zur Antragstellung Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung im Jahr 2025 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.09.2025 einreichen. Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen. I.4 Zuwendungsvoraussetzung Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. I.5 Fördersatz Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus- gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben). Seite 3/13 I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes- verwaltungsamt vorliegen. Anträge, die am 30.09.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen. Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht für eine Förderung ausgewählt werden Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1 dieses Schreibens. 1. Antragsformulare Antrag nach RZWas 2016 Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen. Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben - der Abwasserbeseitigung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen und - der Trinkwasserversorgung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen eingereicht werden. Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare unter http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/. Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen: -Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung -Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion -Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie -Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW -Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung -Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens
Anlage 2 Hinweisblatt Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Vorhaben für die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung Nach der ab dem 20.12.2023 gültigen Fassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung gefördert. Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraftanlagen oder Solarstrom, Neben dem allgemeinen Antragsformular, das bei der Bewilligungsbehörde und auf der Internetseite des MWU (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/) erhältlich ist, sind nach Nummer 16.1 RZWas 2016 mit dem Antrag folgende weitere Angaben sowie ein Gutachten zur Plausibilität der Angaben einzureichen. Für Maßnahmen nach Nummer 2.3.1 b) der RZWas 2016 ist dieser Umfang ausreichend. Für Maßnahmen nach Nummer 2.3.1 a) gelten zusätzlich die Anforderungen an die Antragsunterlagen nach Nummer 9.2 der RZWas 2016. Ausführliche Maßnahmenbeschreibung mit Lageplan Die zur Förderung beantragte Maßnahme ist ausführlich zu beschreiben und zu erläutern. Es ist schlüssig darzulegen, wie groß die Verringerung des Energieverbrauches und damit auch die Verringerung des Kohlendioxidausstoßes ist. Dazu gehört auch die Einordnung der geplanten Maßnahme in die zu beschreibende Gesamtanlage. Es ist sowohl die erwartete Verbesserung der Energieeffizienz bezogen auf die die Maßnahme betreffenden Anlagenteile als auch bezogen auf die Gesamtanlage anzugeben. Es ist der geplante Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme zu nennen. Der Lageplan ist mit einem Maßstab 1: 5000 oder mit einem genaueren Maßstab anzufertigen. Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reinigungsleistung und Betriebssicherheit der Gesamtanlagen Der Antragsteller hat darzulegen, ob und welche Auswirkungen aufgrund der Maßnahme auf die Gesamtanlage zu erwarten sind und hat diese zu beurteilen. Anlage 2 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Ablaufwerte einer Abwasserbehandlungsanlage führen. Die Betriebssicherheit ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Trinkwasservorhaben dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität sowie zu unzulässigen oder unerwünschten Betriebszuständen in anderen Anlagenteilen führen. Energiecheck Für den Energiecheck sollen die Kennwerte gemäß Arbeitsblatt DWA-A 216 vom Dezember 2015 verwendet werden. Anhand der Kennwerte soll die mögliche Energieeinsparung der Gesamtanlage und der Beitrag, der durch die zur Förderung beantragte Maßnahme erreicht wird, dargestellt werden. Als Bezugsgröße für den spezifischen Energiebedarf einer Kläranlage in kWh / (E x a) ist nach dem Arbeitsblatt die mittlere tägliche CSB-Zulaufbelastung der Kläranlage, bezogen auf die einwohnerwertspezifische CSB-Fracht in Höhe von 120 g / (E x d), heranzuziehen. Für Wasserversorgungsanlagen sind die Kennwerte nach DVGW-Information Wasser Nr.77 vom Juli 2010 zu verwenden. Anhand der Kennwerte sind das Energieeinsparpotential der Anlage und der Beitrag, der durch die zur Förderung beantragte Maßnahme erreicht wird, darzustellen. Die Erstellung der Energiebilanz kann nach Abschnitt 2 der DVGW-Information Wasser Nr. 77 durchgeführt werden. Bei der Ermittlung des Energieeinsparpotentials können die Abschnitte 3.3 bis 3.7 der DVGW- Information Wasser Nr. 77 herangezogen werden. Kostenermittlung Die Kosten der Maßnahme sind darzustellen. Hier soll zwischen den Gesamtkosten (einschließlich Planungs- und Ingenieurkosten) und den zuwendungsfähigen Investitionskosten unterschieden werden. Spezifisches Energieeinsparpotential pro Einwohner (Abwasserbeseitigung) und Jahr in Kilowattstunden beziehungsweise pro Einwohnerwert Das spezifische Energieeinsparpotenzial ist die Differenz zwischen dem vorhandenen spezifischen Energieverbrauch und dem spezifischen Energieverbrauch nach Durchführung der Maßnahme. Der vorhandene spezifische Energieverbrauch ist auf der Grundlage von Betriebsdaten als Mittel der letzten drei Jahre anzugeben. Der spezifische Energieverbrauch nach Durchführung der Maßnahme ist unter Verwendung geeigneter Parameter und Kennwerte der zu errichtenden oder auszutauschenden Anlagen bzw. Anlagenteile zu prognostizieren. Es ist darzustellen, welche Energieträger künftig in welchem Umfang weniger genutzt werden sollen. Beispielsweise ist bei einer Verringerung des Energiebezugs aus dem öffentlichen Stromnetz der Umfang der Verringerung in Kilowattstunden pro Jahr anzugeben. Sofern der Anteil der Eigenenergieerzeugung gesteigert werden soll, ist anzugeben, wie die erzeugte Energie verwendet werden soll. Anlage 2 Erwartete jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten Eine Tonne Kohlendioxid entspricht einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent. Für die Ermittlung der jährlichen Kohlendioxideinsparung sind die energieträger- bzw. brennstoffspezifischen Kohlendioxid-Emissionsfaktoren (g CO2 / kWh) zu verwenden. Sofern durch die Verbesserung der Energieeffizienz weniger Energie aus dem öffentlichen Stromnetz entnommen wird, ist der Kohlendioxid-Emissionsfaktor in Höhe von 435 g CO2 / kWh zu verwenden (Informationsblatt CO2 - Faktoren Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 20.02.2025). Wird auf Grund einer erhöhten Eigenenergieerzeugung zusätzlich Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist, ist die Kohlendioxideinsparung ebenfalls mit diesem Faktor zu ermitteln. Der Kohlendioxid-Emissionsfaktor für Faulgas beträgt 0 g CO2 / kWh. Kosten je Tonne Kohlendioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart werden Die zuwendungsfähigen Investitionskosten der Maßnahme sind auf die jährliche Kohlendioxideinsparung zu beziehen. Die Angabe erfolgt in Euro / Tonne CO2 und Jahr. Gutachten Dem Antrag ist ein Gutachten zwingend beizufügen, das die Plausibilität der Angaben des Antrags bestätigt. Dies gilt besonders für die durch die Maßnahme zu erwartende jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent und die Kosten je Tonne Kohlendioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart werden. Das Gutachten ist von einem unabhängigen Sachverständigen mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeinsparung/-effizienz sowie auf dem Gebiet der Abwasserbehandlung bzw. Wasserversorgung zu erstellen. Das Gutachten darf nicht von dem Ingenieur- oder Planungsbüro erstellt werden, das mit der Planung der Maßnahme beauftragt wurde. Sprachliche Gleichstellung Die Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Informationsblatt gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
Zwingend einzureichende Antragsunterlagen / erforderliche Angaben EFRE 2025 Anlage 1 für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Anlagen nach Nr. 2.3 RZWas 2016 Antragsunterlagen / erforderliche AngabenAnzahl Antrag nach RZWas 2016 einschließlichje 2 x (Original) • Formular Zuwendungsantrag RZWas 2016 mit Angaben zur beantragten Förderung: Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW Sonstige Maßnahmen (benennen) Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens Formular prüffähige Kostenschätzung / Kostenermittlung, gegliedert nach REWas 1992 • Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen (AW) • Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen (TW) 2x (Original) bei Bauvorhaben: Entwurfs- und Genehmigungs- / Ausführungsplanung nach REWas 1992 einschl. ausführl. Maßnahmebeschreibung, Übersichtsplan / Lageplan bei Austausch von Anlagenteilen (reine Lieferleistungen): ausführliche Maßnahmebeschreibung mit Lageplan2x (Original) Weitere, mindestens folgende Angaben (nach Anlage 2 Aufruf): • Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reinigungsleistung und Betriebssicherheit der Abwasseranlagen bzw. der Versorgungs- und Betriebssicherheit der Wasserversorgungsanlagen,2x (Original) • • • • Energiecheck mit Kostenermittlung, spezifische Energieeinsparung pro Einwohner oder Einwohnerwert (Abwasserbeseitigung) und Jahr in Kilowattstunden, die erwartete jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten und zuwendungsfähige Kosten je Tonne Kohlenstoffdioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart wird Erhöhung Eigenenergieerzeugung nein / ja , weitere Verwendung der Energie Pflicht bei KA / WVA Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einschließlich Plausibilitätsprüfung des Energiechecks Angaben zum Nachweis der besonderen Sachkunde des unabhängigen Gutachters auf den Gebieten Energieeinsparung/ -effizienz sowie Abwasserbehandlung bzw. Wasserver- sorgung (nachvollziehbare Eigenerklärung, ggf. belegt durch Referenzen)je 1 x (Original) •kommunalaufsichtlich bestätigter Wirtschaftsplan 2025 / Haushaltsplan 2025 (wenn noch nicht im R 405 vorliegend, auszugsweise*)1x (Kopie) •Formblatt – Ergebnis der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsicht zur Einstellung des Fördervorhabens in den rechtskräftigen Wirtschaftsplan 2025 / Haushaltsplan 2025 des Vorhabenträgers bzw. Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsicht zur Sicherstel- lung der Finanzierung des beantragten Vorhabens (Anlage 4 Aufruf)1x (Original) •Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zur energetischen Situation der beantragten Anlage / Anlagenteile (Abwassermaßnahmen)1x (Original) •bei zusätzlicher Beantragung auf Erweiterung der Kläranlage / Wasserversorgungsanlage: Angaben zur derzeitigen Gesamtkapazität der Kläranlage / der Wasserversorgungsanlage / geplante Erweiterung jeweils in Einwohnerwerten2x (Original) • • Anlage 1 Zusätzliche Angaben zum Antragsteller • Steuer - Identifikationsnummer • Umsatzsteuer – Identifikationsnummer •Erklärung zur Klimaverträglichkeit des beantragten Infrastrukturvorhabens (Anlage 5 Auf- ruf)2x (Original) • • • • •Erklärung zur Förderung Erklärung zur Teilnahme an elektronischer Kommunikation / efDialog Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte Erklärung zum förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn Erklärung zur finanziellen Tragfähigkeit des Vorhabens (Anlage 6 Aufruf)2x (Original) • Eigenerklärung zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen einschl. erteilter Genehmi- gungen (Anlage 8 Aufruf) * 1x (Original) 2x (Original) Der kommunalaufsichtlich bestätigte Wirtschaftsplan / Haushaltsplan ist im lfd. Haushaltsjahr der Bewilligungsbehörde einfach einzureichen, für jedes der beantragten Einzelvorhaben ist auszugsweise die Genehmigung der Kommunalauf- sicht sowie der Auszug aus dem Investitionsplan, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben in den Plan eingestellt ist, zu übergeben.
Die Verbandsgemeinde Cochem beabsichtigt die Umstellung der bisherigen Verfahrensführung der Kläranlage Treis auf eine anaerobe Schlammstabilisierung (Schlammfaulung). Dies erfolgt einerseits vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen energetischen Optimierung der Abwasserbehandlungsanlage im Zuge der Ergebnisse einer durchgeführten Potentialstudie sowie anderseits im Hinblick auf die im Jahr zeitweise auftretenden Spitzenbelastungen auf der Kläranlage durch den im Einzugsgebiet vorhandenen Weinbau sowie Tourismus.
nur per E-Mail LANDESVERWALTUNGSAMT Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale) Referat Abwasser Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachrichtlich an Untere Wasserbehörden (z. K.) Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde- rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236) Halle (Saale), 2. April 2025 Ihr Zeichen: Mein Zeichen: 405.2-62373 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli- chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung A u f r u f II Bearbeitet von: Frau Bussenius Ilona.Bussenius@ lvwa.sachsen-anhalt.de zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875 Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude: Fax: (0345) 514-2798 Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) Sehr geehrte Damen und Herren, Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße 2 gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent- lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun- terlagen-rzwas-2016/ ). 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-0 Fax: (0345) 514-1444 Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen. Internet: www.landesverwaltungsamt. Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor- gung. sachsen-anhalt.de E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Sachsen-Anhalt #moderndenken Seite 2/13 Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 32.144.092,29 Euro zur Verfü- gung gestellt. I. Antragstellung I.1 Fördergegenstand Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie- rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe- seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. I.2 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets- körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden- verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. I.3 Termin zur Antragstellung Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung im Jahr 2024 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.06.2025 einreichen. Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen. I.4 Zuwendungsvoraussetzung Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. I.5 Fördersatz Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus- gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben). Seite 3/13 I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes- verwaltungsamt vorliegen. Anträge, die am 30.06.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen. Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht für eine Förderung ausgewählt werden Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1 dieses Schreibens. 1. Antragsformulare Antrag nach RZWas 2016 Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen. Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben - der Abwasserbeseitigung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen und - der Trinkwasserversorgung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen eingereicht werden. Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare unter http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/. Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen: -Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung -Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion -Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie -Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW -Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung -Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens
Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein paar Praxisbeispiele der Leistungen, die die Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an der Umweltallianz befähigen. Neben diesen Beispielen stehen noch viele weitere Kriterien zur Teilnahme an der Umweltallianz zur Verfügung, die Sie im Kriterienkatalog nachlesen können. Maßnahme "Energieautarke Kläranlage Halle-Nord" Kritierien 7.6. - Betrieb/Errichtung/Modernisierung eigener Energieanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von gasförmigen Brennstoffen, Abfall, Abwärme oder Biomasse 8.3. - Hohe Einsatzquote erneuerbare Energieträger 8.6. - Deutliche Reduzierung des Elektroenergieverbrauchs Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien (z.B. mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie) geplant. Maßnahme "Wiedernutzung vorhandener Produktionsflächen" Kriterien 9.3. - Wiedernutzung von Gebäuden 9.4. - Ansiedlung auf Altstandorten/Industrie- und Gewerbebrachen (Flächenrecycling) Die Halle Karton GmbH hat im Rahmen der aufgrund von Platzmangel am bisherigen Standort in Halle (Saale) notwendigen Umsiedlung ein ehemaliges Firmengelände in Lutherstadt Eisleben, Ortsteil Rothenschirmbach, nachgenutzt. Durch die Nachnutzung bereits anthropogen beanspruchter Flächen wurde im Rahmen der Erweiterung der Produktionsflächen keine Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden notwendig. Das neue Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 70.000 m², von der bereits mehr als 40 % versiegelt waren. Im Rahmen der Ansiedlung am neuen Firmenstandort konnte eine Bestandshalle nachgenutzt werden. Zudem wurden zwei Hallen auf bereits versiegelter Fläche errichtet und eine weitere ist geplant. Durch diese Nachnutzung eines Altstandortes und der hier bereits vorhandenen versiegelten Flächen von ca. 29.000 m² wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Bodenschutzes erbracht.
Preisträger: Schubert & Langenbeck Solarthermische Konzentatoren, Blankenburg/Harz Würdigung für: Solarthermische Konzentratoren TOBECK 800 und 1800 Die neuartigen solarthermischen Kollektortypen TOBECK 800 und 1800 ermöglichen die Nutzung direkter und diffuser Sonnenstrahlung in einem System und vereinen die Vorteile konzentrierender und nicht konzentrierender Technologien. Durch einen vertikalen, parabelförmig gebogenen Reflektor wird Sonnenlicht in Form einer Brennlinie permanent auf im unteren Bereich horizontal angeordnete Absorber in Vakuumröhren konzentriert. Bei geringerem Materialeinsatz können schneller höhere Temperaturen bis auf Prozesswärmeniveau erzeugt werden. Finalist: RG Elektrotechnologie GmbH, Quedlinburg Würdigung für: Mini-Reinraum für die Elektronikfertigung Mit der entwickelten Antistatic Dedusting Conveyor (ADC) - Technologie erreichen Elektronikhersteller eine ressourcenschonende Reinigung von Leiterplatten direkt in der Zuführung zum Lotpastendruck. Das System schafft einen lokal begrenzten, staubfreien und elektrostatisch neutralisierten Mini-Reinraum. Der Reinigungsprozess findet berührungslos in einer abgeschirmten Atmosphäre statt. Im Ergebnis entstehen Leiterplatten in Reinraumqualität ohne den Einsatz intensiver Reinraumtechnik. Ausschüsse und Produktionsstopps durch Verunreinigungen werden verhindert. Finalist: TESVOLT GmbH, Lutherstadt Wittenberg Würdigung für: Li-Produktserie für Gewerbe und Industrie Die TESVOLT GmbH hat ein aktiv bidirektionales Batteriemanagementsystem mit passgenauem Lithium-Speicher entwickelt. Dieses überwacht Temperatur, Spannung und Ladezustand jeder einzelnen Zelle und steuert sie im Zellverbund. Das bidirektionale Zellbalancing erzielt einen Wirkungsgrad von über 92 % und verhindert eine unnötige Erwärmung des Speichers, wodurch eine Kühlung überflüssig wird. Es erhöht zudem die Lebensdauer der Zellen. Die Speicher sind Off-Grid-fähig und produzieren bei Netzausfällen weiterhin Strom für den Eigenverbrauch. Preisträger: GNS - Gesellschaft für Nachhaltige Stoffnutzung mbH, Halle (Saale) Würdigung für: FaserPlus-Verfahren zur Gewinnung von Holzwerkstoffen Mit der entwickelten FaserPlus-Technologie können unseparierte, faserreiche Gärreste aus Biogasanlagen einem „sanften“ Strippingprozess unterzogen werden, ohne Chemikalieneinsatz und bei geringem Energieverbrauch. Durch die Befreiung von flüchtigem Ammonium-Stickstoff wird der Einsatz der lignocellulosehaltigen Biogasfasern in Plattenwerkstoffen der Holzwerkstoffindustrie ermöglicht. Außerdem kann durch die gleichzeitige Entstickung der flüssigen und festen Gärreste mehr mineralischer Dünger gewonnen werden. Finalist: TESVOLT GmbH, Lutherstadt Wittenberg Würdigung für: Autarke Solarstromversorgung für Bauern in Ruanda Um die Bewässerung des 1.200 Hektar großen, von den Unternehmen TESVOLT GmbH und IdeemaSun energy GmbH betreuten Landwirtschaftsprojektes in Ruanda zu gewährleisten, sind 44 Pumpen mit einer Gesamtleistung von 3,0 MW verbaut. Bisher wurden diese von Dieselgeneratoren versorgt. Die erforderlichen 6,6 GWh jährlich können mit dem aufgebauten Off-Grid-System aus PV-Anlage und TESVOLT-Stromspeicher nun aus regenerativen Energiequellen autark gedeckt werden. Finalist: MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Würdigung für: Energetische Nutzung von Kühlwasserabflut Durch den Einbau von MOLLIK-Einheiten der Firma MOL Katalysatortechnik GmbH wird das Kühlwasser des Kraftwerks Rostock ohne Einsatz von Bioziden oder energiereicher Strahlung soweit gereinigt, dass es im nahegelegenen Düngemittelwerk weiter zum Einsatz kommen kann. Die energetische Restwärmenutzung der Kühlwasserabflut in der Ammoniak-Verdunstung führt dort zur Einsparung von 1.700 t Heizöl jährlich. Gleichzeitig wird die Einleittemperatur in die Ostsee deutlich verringert. Preisträger: Agrarfrost GmbH & Co. KG, Oschersleben Würdigung für: Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung durch Kombination zweier Prozesslinien Durch Kombination zweier verschiedener Prozesslinien ist am Standort Oschersleben ein komplexes System von Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung entstanden. Hierfür wird die Abwärme der Brüden aus der Produktion von Kartoffelchips über einen Kondensator zurückgewonnen und bedarfsgerecht weiter verwendet. Schwerpunkt ist die Nutzung als Adsorptionskälte im Frostprozess der Pommes Frites. Insgesamt konnte eine jährliche Einsparung an Primärenergie von 47.295 Megawattstunden erreicht werden. Finalist: WIPAG Nord GmbH & Co. KG, Gardelegen Würdigung für: Recycling von Altstoßfängern Die eigens für das Recycling von Altstoßfängern entwickelten Trenn-, Entlackungsund Aufbereitungsprozesse ermöglichen die Herstellung deutlich hochwertigerer Regranulate. Anbaukomponenten wie Scheinwerfer, Kennzeichen, etc. müssen vor der Zuführung in die vollautomatisierte Anlage nicht entfernt werden. Das so hergestellte Material kommt europaweit in der Automobilindustrie bei der Produktion neuer Stoßfänger und anderer Exterieurteile zum Einsatz. Finalist: OEWA Wasser und Abwasser GmbH, Schönebeck (Elbe) Würdigung für: Co-Vergärung auf der Kläranlage zur lokalen Energieerzeugung Zur Optimierung der Ausfaulung wurde in der Kläranlage Schönebeck die Co-Vergärung eingeführt. Die Schlammfaulung dient der Reduktion des Klärschlammvolumens und der Entsorgungskosten, aber auch der Erzeugung von Wärme und Elektrizität mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Dazu wurde eine Annahmestation gebaut, die Speisefette aus lokalen Restaurants in den Faulbehälter einbringt. Die dadurch erhöhte Biogasproduktion deckt 93 Prozent des Strombedarfs der Kläranlage.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 75 |
| Kommune | 2 |
| Land | 27 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 39 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 76 |
| Text | 10 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 30 |
| Offen | 73 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 103 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 57 |
| Webseite | 27 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 65 |
| Lebewesen und Lebensräume | 80 |
| Luft | 35 |
| Mensch und Umwelt | 103 |
| Wasser | 82 |
| Weitere | 103 |