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Gewinnung von Biogas aus organischen Abfaellen und Biomasse

Die Gewinnung von Biogas durch Ausnutzung natuerlicher Ressourcen bietet die Moeglichkeit, den vollen Eigenenergiebedarf der Regionalklaeranlage Linz in Asten voll zu decken. Durch Intensivierung der anaeroben Schlammfaulung bei geeigneten Betriebsbedingung soll die Methanausbeute optimiert werden. Ziele des Projektes: weitgehende Ausschoepfung des Energiepotentials der im Substrat Biomasse und Klaerschlamm enthaltenen organischen Stoffe, Einhaltung einfacher, robuster Verfahrenstechniken bei groesster Betriebssicherheit, ausgeglichene energiewirtschaftliche Bilanz der Regionalklaeranlage Linz in Asten, Laborversuchsanstalt zur Ermittlung der Gasausbeute in Abhaengigkeit der Art des Substrates (abgeschlossen), Versuche im halbtechnischen Massstab zur Ermittlung des Einflusses von Betriebsparametern, Versuche im technischen Massstab.

Nereda®-Verfahren auf der Kläranlage Altena

Die Kläranlage Altena in Nordrhein-Westfalen wird seit 1984 vom Ruhrverband betrieben. Der Ruhrverband betreibt über 60 Kläranlagen und behandelt Abwässer von über zwei Millionen Menschen sowie aus zahlreichen Gewerbebetrieben. Konzipiert wurde die Kläranlage Altena für 52.000 Einwohnerwerte (EW) mit biologischer Stufe nach dem Belebungsverfahren und anaerober Schlammstabilisation. Da die Anlage umfassend saniert, modernisiert und aufgrund der gesunkenen Einwohnerzahl auf eine Ausbaugröße von 20.000 EW angepasst werden musste, wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in der drei Verfahrensvarianten miteinander verglichen wurden. Das innovative Nereda®-Verfahren wurde als wirtschaftlichste Lösung ausgewählt. Die Umsetzung geht mit dem Neubau der Biologie nach „Nereda®“ und dem Rückbau der Schlammbehandlung am Standort (zentrale Schlammbehandlung auf einer Nachbarkläranlage) einher. Ein Ziel ist es die Anlage künftig als Satellitenanlage betreiben zu können. Technologisch basiert das Nereda®-Verfahren auf aerober granularer Biomasse und wird im Sequencing-Batch-Verfahren betrieben. Biologische Prozesse zur Stickstoff- und Phosphorelimination laufen in kompakten Granulen, welche die herkömmlichen Belebtschlammflocken ersetzen, gleichzeitig ab. Das Verfahren soll sich durch eine hohe und zuverlässige Nährstoffelemination bei einem geringen Platzbedarf und vergleichsweise niedrigen Investitionskosten auszeichnen. Zwei wesentliche Projektziele wurden mit der Umsetzung des UIP-Vorhabens in Altena verfolgt: Mit der umfassenden Sanierung der Anlage sollte, trotz des geringen Platzbedarfs am Standort, die langfristige Sicherstellung einer betriebssicheren Abwasserbehandlung gewährleistet werden und dies möglichst wirtschaftlich und ressourceneffizient. Zum anderen sollte mit der erstmaligen großtechnischen Umsetzung des Nereda®-Verfahrens in Deutschland gezeigt werden, dass es für die spezifischen Bedingungen kommunaler Kläranlagen geeignet ist. Auf der Kläranlage Altena wurde das bestehende Vorklärbecken zu einem Zulaufausgleichsbecken und das Nachklärbecken zum Ablaufausgleichsbecken umgebaut. Weiterhin wurde die Installation von drei Nereda®-Becken samt Maschinenhaus vorgenommen. Die bestehende Schlammbehandlung (Faulung und maschinelle Entwässerung) kann zurückgebaut werden, anfallender Schlamm wird künftig abtransportiert und zentral behandelt. Das Nereda®-Verfahren ist besonders umweltentlastend, weil es mit einem geringen Flächenbedarf auskommt und somit materialeffizient umgesetzt werden kann. Es kann dabei eine gute Reinigungsleistung erreicht werden, die sich in Altena in deutlich verbesserten Ablaufwerten beim Ammonium- und Gesamtstickstoff sowie beim Phosphor zeigte. So werden Umweltbelastungen für das Einleitgewässer vermindert und vermieden. Das Verfahren verspricht außerdem einen verminderten Energie- und Fällmitteleinsatz. Durch die in Altena vorliegenden Rahmenbedingungen konnten die Zielvorstellungen jedoch bisher nicht erreicht werden. Die Umsetzung des innovativen Nereda®-Verfahrens in Altena kann dennoch als erfolgreich bewertet werden, da es eine hohe Prozessstabilität aufweist und durch die effiziente Reinigungsleistung Kläranlagenablaufwerte sicher eingehalten werden. Das Vorhaben hat Modellcharakter für kommunale Kläranlagen mit begrenztem Platzangebot und Modernisierungsbedarf. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Ruhrverband Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2019 - 2021 Status: Abgeschlossen

Landeshauptstadt Stuttgart, Tiefbauamt Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart, Neubau einer BHKW-Zentrale - negative UVP-Vorprüfung

Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt das Hauptklärwerk Mühlhausen (HKW) mit einer Ausbaugröße von 1.200.000 Einwohnerwerten. Der im HKW anfallende Klärschlamm wird vor seiner Verbrennung in zwei Faultürmen ausgefault. Mit dem in der Schlammfaulung erzeugten Klärgas werden zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) betrieben. Die Landeshaupstadt Stuttgart beabsichtigt nun die Errichtung und den Betrieb von drei BHKW. Diese sollen zusammen mit den technischen Nebeneinrichtungen ein einem neuen Gebäude (BHKW-Zentrale) untergebracht werden. Gleichzeitig sollen die zwei bestehenden BHKW stillgelegt werden.

Neubau einer Schlammfaulung auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Wunstorf-Luthe in 31515 Wunstorf

Die Stadt Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf, hat bei der Region Hannover gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die Feststellung der UVP-Pflicht sowie gem. § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Neubau der Schlammfaulung auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Wunstorf-Luthe, Karl-Gutkes-Weg 97, 31515 Wunstorf, beantragt. Die Stadt Wunstorf betreibt dort in Luthe auf dem Flurstück 52/9 u.w., Flur 1, Gemarkung Luthe, eine Kläranlage mit 65.000 angeschlossenen Einwohnern. Die Anlage soll auf eine anaerobe Schlammstabilisierung umgerüstet werden. Das Vorhaben umfasst u.a. den Neubau eines Vorklärbeckens, eines Faulbehälters und eines Blockheizkraftwerkes mit zwei 85 kW el Modulen sowie eines Maschinengebäudes. Ziele der Maßnahme sind u.a. die CO2-Reduzierung, die Verringerung der Klärschlammmengen und eine Reduktion des externen Strombezugs durch die Produktion und Verstromung von Faulgas. Für das Vorhaben ist u.a. eine allgemeine Vorprüfung gem. §§ 9 und 7 UVPG durchgeführt worden.

LANDESVERWALTUNGSAMT

nur per E-Mail LANDESVERWALTUNGSAMT Landesverwaltungsamt  Postfach 20 02 56  06003 Halle (Saale) Referat Abwasser Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachrichtlich an Untere Wasserbehörden (z. K.) Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde- rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236) Halle (Saale), 1. Juli 2025 Ihr Zeichen: Mein Zeichen: 405.2-62373 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli- chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung A u f r u f III Bearbeitet von: Frau Bussenius Ilona.Bussenius@ lvwa.sachsen-anhalt.de zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875 Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude: Fax: (0345) 514-2798 Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) Sehr geehrte Damen und Herren, Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße 2 gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent- lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun- terlagen-rzwas-2016/ ). 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-0 Fax: (0345) 514-1444 Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen. Internet: www.landesverwaltungsamt. Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor- gung. sachsen-anhalt.de E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Sachsen-Anhalt #moderndenken Seite 2/13 Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 21.912.217,15 Euro zur Verfü- gung gestellt. I. Antragstellung I.1 Fördergegenstand Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie- rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe- seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. I.2 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets- körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden- verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. I.3 Termin zur Antragstellung Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung im Jahr 2025 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.09.2025 einreichen. Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen. I.4 Zuwendungsvoraussetzung Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. I.5 Fördersatz Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus- gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben). Seite 3/13 I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes- verwaltungsamt vorliegen. Anträge, die am 30.09.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen. Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht für eine Förderung ausgewählt werden Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1 dieses Schreibens. 1. Antragsformulare Antrag nach RZWas 2016 Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen. Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben - der Abwasserbeseitigung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen und - der Trinkwasserversorgung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen eingereicht werden. Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare unter http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/. Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen: -Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung -Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion -Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie -Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW -Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung -Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens

Anlage_2_Hinweisblatt_Energieeffizienz.pdf

Anlage 2 Hinweisblatt Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Vorhaben für die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung Nach der ab dem 20.12.2023 gültigen Fassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung gefördert. Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraftanlagen oder Solarstrom, Neben dem allgemeinen Antragsformular, das bei der Bewilligungsbehörde und auf der Internetseite des MWU (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/) erhältlich ist, sind nach Nummer 16.1 RZWas 2016 mit dem Antrag folgende weitere Angaben sowie ein Gutachten zur Plausibilität der Angaben einzureichen. Für Maßnahmen nach Nummer 2.3.1 b) der RZWas 2016 ist dieser Umfang ausreichend. Für Maßnahmen nach Nummer 2.3.1 a) gelten zusätzlich die Anforderungen an die Antragsunterlagen nach Nummer 9.2 der RZWas 2016. Ausführliche Maßnahmenbeschreibung mit Lageplan Die zur Förderung beantragte Maßnahme ist ausführlich zu beschreiben und zu erläutern. Es ist schlüssig darzulegen, wie groß die Verringerung des Energieverbrauches und damit auch die Verringerung des Kohlendioxidausstoßes ist. Dazu gehört auch die Einordnung der geplanten Maßnahme in die zu beschreibende Gesamtanlage. Es ist sowohl die erwartete Verbesserung der Energieeffizienz bezogen auf die die Maßnahme betreffenden Anlagenteile als auch bezogen auf die Gesamtanlage anzugeben. Es ist der geplante Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme zu nennen. Der Lageplan ist mit einem Maßstab 1: 5000 oder mit einem genaueren Maßstab anzufertigen. Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reinigungsleistung und Betriebssicherheit der Gesamtanlagen Der Antragsteller hat darzulegen, ob und welche Auswirkungen aufgrund der Maßnahme auf die Gesamtanlage zu erwarten sind und hat diese zu beurteilen. Anlage 2 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Ablaufwerte einer Abwasserbehandlungsanlage führen. Die Betriebssicherheit ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Trinkwasservorhaben dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität sowie zu unzulässigen oder unerwünschten Betriebszuständen in anderen Anlagenteilen führen. Energiecheck Für den Energiecheck sollen die Kennwerte gemäß Arbeitsblatt DWA-A 216 vom Dezember 2015 verwendet werden. Anhand der Kennwerte soll die mögliche Energieeinsparung der Gesamtanlage und der Beitrag, der durch die zur Förderung beantragte Maßnahme erreicht wird, dargestellt werden. Als Bezugsgröße für den spezifischen Energiebedarf einer Kläranlage in kWh / (E x a) ist nach dem Arbeitsblatt die mittlere tägliche CSB-Zulaufbelastung der Kläranlage, bezogen auf die einwohnerwertspezifische CSB-Fracht in Höhe von 120 g / (E x d), heranzuziehen. Für Wasserversorgungsanlagen sind die Kennwerte nach DVGW-Information Wasser Nr.77 vom Juli 2010 zu verwenden. Anhand der Kennwerte sind das Energieeinsparpotential der Anlage und der Beitrag, der durch die zur Förderung beantragte Maßnahme erreicht wird, darzustellen. Die Erstellung der Energiebilanz kann nach Abschnitt 2 der DVGW-Information Wasser Nr. 77 durchgeführt werden. Bei der Ermittlung des Energieeinsparpotentials können die Abschnitte 3.3 bis 3.7 der DVGW- Information Wasser Nr. 77 herangezogen werden. Kostenermittlung Die Kosten der Maßnahme sind darzustellen. Hier soll zwischen den Gesamtkosten (einschließlich Planungs- und Ingenieurkosten) und den zuwendungsfähigen Investitionskosten unterschieden werden. Spezifisches Energieeinsparpotential pro Einwohner (Abwasserbeseitigung) und Jahr in Kilowattstunden beziehungsweise pro Einwohnerwert Das spezifische Energieeinsparpotenzial ist die Differenz zwischen dem vorhandenen spezifischen Energieverbrauch und dem spezifischen Energieverbrauch nach Durchführung der Maßnahme. Der vorhandene spezifische Energieverbrauch ist auf der Grundlage von Betriebsdaten als Mittel der letzten drei Jahre anzugeben. Der spezifische Energieverbrauch nach Durchführung der Maßnahme ist unter Verwendung geeigneter Parameter und Kennwerte der zu errichtenden oder auszutauschenden Anlagen bzw. Anlagenteile zu prognostizieren. Es ist darzustellen, welche Energieträger künftig in welchem Umfang weniger genutzt werden sollen. Beispielsweise ist bei einer Verringerung des Energiebezugs aus dem öffentlichen Stromnetz der Umfang der Verringerung in Kilowattstunden pro Jahr anzugeben. Sofern der Anteil der Eigenenergieerzeugung gesteigert werden soll, ist anzugeben, wie die erzeugte Energie verwendet werden soll. Anlage 2 Erwartete jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten Eine Tonne Kohlendioxid entspricht einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent. Für die Ermittlung der jährlichen Kohlendioxideinsparung sind die energieträger- bzw. brennstoffspezifischen Kohlendioxid-Emissionsfaktoren (g CO2 / kWh) zu verwenden. Sofern durch die Verbesserung der Energieeffizienz weniger Energie aus dem öffentlichen Stromnetz entnommen wird, ist der Kohlendioxid-Emissionsfaktor in Höhe von 435 g CO2 / kWh zu verwenden (Informationsblatt CO2 - Faktoren Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 20.02.2025). Wird auf Grund einer erhöhten Eigenenergieerzeugung zusätzlich Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist, ist die Kohlendioxideinsparung ebenfalls mit diesem Faktor zu ermitteln. Der Kohlendioxid-Emissionsfaktor für Faulgas beträgt 0 g CO2 / kWh. Kosten je Tonne Kohlendioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart werden Die zuwendungsfähigen Investitionskosten der Maßnahme sind auf die jährliche Kohlendioxideinsparung zu beziehen. Die Angabe erfolgt in Euro / Tonne CO2 und Jahr. Gutachten Dem Antrag ist ein Gutachten zwingend beizufügen, das die Plausibilität der Angaben des Antrags bestätigt. Dies gilt besonders für die durch die Maßnahme zu erwartende jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent und die Kosten je Tonne Kohlendioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart werden. Das Gutachten ist von einem unabhängigen Sachverständigen mit der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeinsparung/-effizienz sowie auf dem Gebiet der Abwasserbehandlung bzw. Wasserversorgung zu erstellen. Das Gutachten darf nicht von dem Ingenieur- oder Planungsbüro erstellt werden, das mit der Planung der Maßnahme beauftragt wurde. Sprachliche Gleichstellung Die Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Informationsblatt gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Checkliste

Zwingend einzureichende Antragsunterlagen / erforderliche Angaben EFRE 2025 Anlage 1 für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Anlagen nach Nr. 2.3 RZWas 2016 Antragsunterlagen / erforderliche AngabenAnzahl Antrag nach RZWas 2016 einschließlichje 2 x (Original) • Formular Zuwendungsantrag RZWas 2016 mit Angaben zur beantragten Förderung: Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW Sonstige Maßnahmen (benennen) Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens Formular prüffähige Kostenschätzung / Kostenermittlung, gegliedert nach REWas 1992 • Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen (AW) • Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen (TW) 2x (Original) bei Bauvorhaben: Entwurfs- und Genehmigungs- / Ausführungsplanung nach REWas 1992 einschl. ausführl. Maßnahmebeschreibung, Übersichtsplan / Lageplan bei Austausch von Anlagenteilen (reine Lieferleistungen): ausführliche Maßnahmebeschreibung mit Lageplan2x (Original) Weitere, mindestens folgende Angaben (nach Anlage 2 Aufruf): • Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reinigungsleistung und Betriebssicherheit der Abwasseranlagen bzw. der Versorgungs- und Betriebssicherheit der Wasserversorgungsanlagen,2x (Original) • • • • Energiecheck mit Kostenermittlung, spezifische Energieeinsparung pro Einwohner oder Einwohnerwert (Abwasserbeseitigung) und Jahr in Kilowattstunden, die erwartete jährliche Einsparung an Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten und zuwendungsfähige Kosten je Tonne Kohlenstoffdioxid-Äquivalent, die jährlich eingespart wird Erhöhung Eigenenergieerzeugung nein / ja , weitere Verwendung der Energie Pflicht bei KA / WVA Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einschließlich Plausibilitätsprüfung des Energiechecks Angaben zum Nachweis der besonderen Sachkunde des unabhängigen Gutachters auf den Gebieten Energieeinsparung/ -effizienz sowie Abwasserbehandlung bzw. Wasserver- sorgung (nachvollziehbare Eigenerklärung, ggf. belegt durch Referenzen)je 1 x (Original) •kommunalaufsichtlich bestätigter Wirtschaftsplan 2025 / Haushaltsplan 2025 (wenn noch nicht im R 405 vorliegend, auszugsweise*)1x (Kopie) •Formblatt – Ergebnis der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsicht zur Einstellung des Fördervorhabens in den rechtskräftigen Wirtschaftsplan 2025 / Haushaltsplan 2025 des Vorhabenträgers bzw. Stellungnahme der zuständigen Kommunalaufsicht zur Sicherstel- lung der Finanzierung des beantragten Vorhabens (Anlage 4 Aufruf)1x (Original) •Stellungnahme der zuständigen Unteren Wasserbehörde zur energetischen Situation der beantragten Anlage / Anlagenteile (Abwassermaßnahmen)1x (Original) •bei zusätzlicher Beantragung auf Erweiterung der Kläranlage / Wasserversorgungsanlage: Angaben zur derzeitigen Gesamtkapazität der Kläranlage / der Wasserversorgungsanlage / geplante Erweiterung jeweils in Einwohnerwerten2x (Original) • • Anlage 1 Zusätzliche Angaben zum Antragsteller • Steuer - Identifikationsnummer • Umsatzsteuer – Identifikationsnummer •Erklärung zur Klimaverträglichkeit des beantragten Infrastrukturvorhabens (Anlage 5 Auf- ruf)2x (Original) • • • • •Erklärung zur Förderung Erklärung zur Teilnahme an elektronischer Kommunikation / efDialog Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte Erklärung zum förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn Erklärung zur finanziellen Tragfähigkeit des Vorhabens (Anlage 6 Aufruf)2x (Original) • Eigenerklärung zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen einschl. erteilter Genehmi- gungen (Anlage 8 Aufruf) * 1x (Original) 2x (Original) Der kommunalaufsichtlich bestätigte Wirtschaftsplan / Haushaltsplan ist im lfd. Haushaltsjahr der Bewilligungsbehörde einfach einzureichen, für jedes der beantragten Einzelvorhaben ist auszugsweise die Genehmigung der Kommunalauf- sicht sowie der Auszug aus dem Investitionsplan, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben in den Plan eingestellt ist, zu übergeben.

Umbau der Kläranlage Treis in der Gemarkung Treis

Die Verbandsgemeinde Cochem beabsichtigt die Umstellung der bisherigen Verfahrensführung der Kläranlage Treis auf eine anaerobe Schlammstabilisierung (Schlammfaulung). Dies erfolgt einerseits vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen energetischen Optimierung der Abwasserbehandlungsanlage im Zuge der Ergebnisse einer durchgeführten Potentialstudie sowie anderseits im Hinblick auf die im Jahr zeitweise auftretenden Spitzenbelastungen auf der Kläranlage durch den im Einzugsgebiet vorhandenen Weinbau sowie Tourismus.

LANDESVERWALTUNGSAMT

nur per E-Mail LANDESVERWALTUNGSAMT Landesverwaltungsamt  Postfach 20 02 56  06003 Halle (Saale) Referat Abwasser Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachrichtlich an Untere Wasserbehörden (z. K.) Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde- rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236) Halle (Saale), 2. April 2025 Ihr Zeichen: Mein Zeichen: 405.2-62373 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli- chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung A u f r u f II Bearbeitet von: Frau Bussenius Ilona.Bussenius@ lvwa.sachsen-anhalt.de zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875 Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude: Fax: (0345) 514-2798 Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) Sehr geehrte Damen und Herren, Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße 2 gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent- lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun- terlagen-rzwas-2016/ ). 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-0 Fax: (0345) 514-1444 Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen. Internet: www.landesverwaltungsamt. Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor- gung. sachsen-anhalt.de E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Sachsen-Anhalt #moderndenken Seite 2/13 Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 32.144.092,29 Euro zur Verfü- gung gestellt. I. Antragstellung I.1 Fördergegenstand Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie- rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe- seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. I.2 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets- körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden- verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. I.3 Termin zur Antragstellung Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung im Jahr 2024 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.06.2025 einreichen. Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen. I.4 Zuwendungsvoraussetzung Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. I.5 Fördersatz Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus- gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben). Seite 3/13 I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes- verwaltungsamt vorliegen. Anträge, die am 30.06.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen. Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht für eine Förderung ausgewählt werden Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1 dieses Schreibens. 1. Antragsformulare Antrag nach RZWas 2016 Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen. Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben - der Abwasserbeseitigung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen und - der Trinkwasserversorgung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen eingereicht werden. Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare unter http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/. Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen: -Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung -Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion -Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie -Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW -Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung -Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens

Praxisbeispiele der Umweltallianz-Mitglieder Günter Schulz GmbH & Co. KG, Balgstädt Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Hermes Germany GmbH, Höhe Börde, Ortsteil Hermsdorf Halle Karton GmbH, Lutherstadt Eisleben, OT Rothenschirmbach W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG, Schkopau

Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein paar Praxisbeispiele der Leistungen, die die Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an der Umweltallianz befähigen. Neben diesen Beispielen stehen noch viele weitere Kriterien zur Teilnahme an der Umweltallianz zur Verfügung, die Sie im Kriterienkatalog nachlesen können. Maßnahme "Energieautarke Kläranlage Halle-Nord" Kritierien 7.6. - Betrieb/Errichtung/Modernisierung eigener Energieanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von gasförmigen Brennstoffen, Abfall, Abwärme oder Biomasse 8.3. - Hohe Einsatzquote erneuerbare Energieträger 8.6. - Deutliche Reduzierung des Elektroenergieverbrauchs Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien (z.B. mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie) geplant. Maßnahme "Wiedernutzung vorhandener Produktionsflächen" Kriterien 9.3. - Wiedernutzung von Gebäuden 9.4. - Ansiedlung auf Altstandorten/Industrie- und Gewerbebrachen (Flächenrecycling) Die Halle Karton GmbH hat im Rahmen der aufgrund von Platzmangel am bisherigen Standort in Halle (Saale) notwendigen Umsiedlung ein ehemaliges Firmengelände in Lutherstadt Eisleben, Ortsteil Rothenschirmbach, nachgenutzt. Durch die Nachnutzung bereits anthropogen beanspruchter Flächen wurde im Rahmen der Erweiterung der Produktionsflächen keine Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden notwendig. Das neue Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 70.000 m², von der bereits mehr als 40 % versiegelt waren. Im Rahmen der Ansiedlung am neuen Firmenstandort konnte eine Bestandshalle nachgenutzt werden. Zudem wurden zwei Hallen auf bereits versiegelter Fläche errichtet und eine weitere ist geplant. Durch diese Nachnutzung eines Altstandortes und der hier bereits vorhandenen versiegelten Flächen von ca. 29.000 m² wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Bodenschutzes erbracht.

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