In relativ kurzer Zeit wurde es unmoeglich, Klaerschlamm landwirtschaftlich zu verwerten. Die Entwaesserung und Verbringung von Klaerschlamm auf Deponien wuerde das gesamte zur Verfuegung stehende Deponievolumen beanspruchen, die flaechendeckende Entwaesserung, Verbringung und Inertisierung (Veraschung und Herstellung einer wasserunloeslichen Schlacke) waere mit sehr hohen Kosten verknuepft und wuerde auch noch ca 20 Prozent des derzeitigen Deponievolumens beanspruchen. Klaerschlamm faellt jedoch wegen der Verpflichtung zur Abwasserreinigung weiter an und muss wegen der Massenerhaltung irgendwohin verfrachtet werden. Um diesen vielfach vernetzten Fragenkreis zu klaeren, wurde eine Studie initiiert, die gemeinsam mit der Universitaet fuer Bodenkultur abgewickelt wird.
Die adsorptive Abwasserreinigung gewinnt zunehmend an Bedeutung als Ergaenzung zu biologischen Reinigungsverfahren: Insbesondere bei hochbelasteten Abwaessern muss man damit rechnen, dass die biologische Reinigung allein nicht zum Ziel fuehrt. Die adsorptive Nachreinigung der biologisch vorgereinigten Abwaesser ist vom wirtschaftlichen Standpunkt dann in Betracht zu ziehen, wenn es gelingt, auf eine Regenerierung des Adsorptionsmittels entweder zu verzichten oder mit besonders einfachen Verfahren durchzufuehren. Im Rahmen des Projekts wird als Adsorptionsmittel Braunkohlenkoks verwendet. Dieser Braunkohlenkoks ist im Vergleich zur Aktivkohle ausserordentlich preiswert. In einem neuen verfahrenstechnischen Geraet der mehrstufigen Wirbelschicht mit kontinuierlichem Durchlauf von Wasser und Adsorbern soll die Beladung des Braunkohlenkokses untersucht werden. Auf eine Regenerationsstufe wird verzichtet, da der Koks als Brennstoff fuer die Verbrennung des bei der Abwasserreinigung anfallenden Schlamms verwendet wird. Die mit diesem Verfahren zusammenhaengenden Fragen sollen im Rahmen des Projekts geklaert werden.
Klaerschlamm ist das wichtigste Nebenprodukt der Abwasserreinigung. Man hatte lange gehofft, den ausgefaulten Klaerschlamm als Duenger verwenden und die Schlamminhaltsstoffe so wieder in die Naturkreislaeufe zurueckfuehren zu koennen. Die Schadstoffe, die der Schlamm enthaelt, Schwermetalle und xenobiotische organ. Verbindungen stellen jedoch die landwirtschaftl. Wiederverwertung des Schlamms immer mehr in Frage. Es gibt keine Rezepte fuer die Verwertung oder 'Beseitigung' des Schlammes. Die anaerobe Ausfaulung hat sich fast ueberall durchgesetzt. Fuer die meisten Beseitigungsarten braucht es zusaetzliche Behandlungsverfahren. Sowohl die Verbrennung als auch die Deponierung des Schlammes sind mit signifikanten Umweltbelastungen (Belastung der Atmosphaere mit Schwermetallen, Verbrennungsprodukten; Infiltration von Schadstoffen in Grundwasser und Gewaessern) verbunden. Die Verfahrenstechnik Schlamm (biol. Stabilisierung, Flockung, Elutriation, Hygienisierung, Entwaesserungs- und Filterungsprozesse) ist sehr vielseitig. Leider fehlen der EAWAG bisher die Mittel zur Aneignung einer umfassenden Kompetenz in diesen Techniken.
Die Firma Berliner Wasserbetriebe AöR, Neue Jüdenstraße 1 in 10179 Berlin beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 12529 Schönefeld OT Waßmannsdorf in der Gemarkung Waßmannsdorf, Flur 3, Flurstück 45 eine Klärschlammverwertungsanlage zu errichten und zu betreiben.
Bestandteile der zukünftigen Klärschlammverwertungsanlage sind eine Klärschlammverbrennung mit einer Kapazität von 10,2 Tonnen pro Stunde, eine Klärschlamm- und Rechengutlagerung von 8 730 m3 und eine Klärschlammtrocknung mit einer Kapazität von 1 112,64 Tonnen pro Tag.
Die Anlage ist mit folgenden Betriebseinheiten geplant:
BE1 Maschinelle Schlammentwässerung
BE2 Schlammbereitstellung
BE3 Schlammtrocknung und Brüdenkondensation
BE4 Nebenanlagen Schlammaufbereitung
BE5 Schlammverbrennung
BE6 Abhitzeverwertung
BE7 Rauchgasreinigung
BE8 Abluftbehandlung
BE9 Wasseraufbereitung
BE10 Brüdenkondensatbehandlung
BE11 Abwassersystem
BE12 Nebenanlagen Rauchgasreinigung
BE13 Chemikalienlager
BE14 Peripherieanlagen
BE15 Elektrische Systeme und Einrichtungen.
Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BlmSchG beantragt. Die erste Teilgenehmigung umfasst dabei die Errichtung einschließlich der Funktionsprüfung aller baulichen Anlagenteile und der dazugehörigen Anlagentechnik mit Ausnahme der Anlagenteile, die der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen.
Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung sollen die Errichtung der Dampfkesselanlage sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein.
Darüber hinaus wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 8.1.1.3 GE, 8.10.2.1 GE und 8.12.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.1.1.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Vorhaben fällt weiterhin gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.
Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im September 2024 vorgesehen.
Der für den 09.03.2022 vorgesehene Erörterungstermin wurde ersatzlos abgesagt.