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9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation

Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Oekologie- und Naturschutzzentrum Hof Gossberg

Das Projekt "Oekologie- und Naturschutzzentrum Hof Gossberg" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen.

9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation

Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Das Auftreten von

Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch “Natur” in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Und doch haben in den letzten Jahrzehnten Tierarten Berlin (wieder)besiedelt, deren Vorkommen man nicht unbedingt mit Großstädten in Verbindung bringt. Dies hat verschiedene Ursachen. Die bereits beschriebene reichhaltige Naturausstattung Berlins erlaubt selbst anspruchsvollen Tierarten die Ansiedlung. So befindet sich im Raum Müggelsee – Gosener Wiesen eine der nur noch wenigen Brutkolonien der Trauerseeschwalbe in Deutschland. Das Gebiet wurde als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und unter Naturschutz gestellt; mit einem Artenhilfsprogramm wird das Überleben dieses in Deutschland vom Aussterben bedrohten Vogels gesichert. Ebenso kommt der Fischotter vermutlich schon immer in den naturnahen Gewässern des Stadtrandes vor. Viele der Rückkehrer profitieren vom Nahrungsangebot der Großstadt: Die große Straßentaubenpopulation ermöglicht dem ursprünglich sehr scheuen Habicht die flächendeckende Besiedlung des Stadtgebietes mit rund 80 Brutpaaren, selbst bis in innerstädtische Friedhöfe und Parks. Auch für den Wanderfalken sind die Straßentauben die Hauptnahrungsquelle. Möglich wurde dies aber nur, weil diese Vogelarten seit den 1970er Jahren nicht mehr intensiv verfolgt werden. So konnten sie ihre Scheu vor dem Menschen ablegen und den städtischen Lebensraum nutzen. Der gleiche Mechanismus wirkt auch bei Biber und Seeadler : Einstellung der intensiven Verfolgung und allmähliche Bestandsausdehnung in verwaiste Gebiete. So decken 3 Seeadlerpaare mit ihren Revieren die großen seenartigen Gewässer des Berliner Stadtrandes ab. Biber haben seit 20 Jahren zuerst von Hennigsdorf ausgehend die Berliner Oberhavel und den Tegeler See besiedelt, mittlerweile kommen sie auch von Südosten und Südwesten. Eine der Hauptaufgaben des Artenschutzes in den nächsten Jahren wird sein, ihnen die gefahrlose Querung der Innenstadt zu ermöglichen. Bei den Säugetieren sind 17 vorkommende Fledermausarten zu erwähnen. Höchst bedeutsam für diese Arten sind die großen Winterquartiere in der Zitadelle Spandau , dem Fort Hahneberg und den Wasserwerken Friedrichshagen und Tegel – alle wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bei den Amphibien verfügt Berlin über einige größere Populationen des stark gefährdeten Kamm-Molches und der vom Aussterben bedrohten Rotbauchunke , letztere nur noch am Nordostrand der Stadt. Bereits jetzt kann die Klimaerwärmung auch bei der Tierwelt erkannt werden: Feuerlibelle und Italienische Schönschrecke sind zwei südliche Arten, die sich innerhalb der letzten Jahre in der Stadt etabliert haben. Besonders deutlich kann man Licht und Schatten der Lebensraumqualität in der Stadt bei den Vogelarten erkennen: Zunehmenden Arten (neben den oben erwähnten z.B. auch Rothalstaucher, Sperber, Kranich, Mittelspecht, Schwarzkehlchen, Kolkrabe oder Grauammer) stehen auch etliche abnehmende gegenüber, deren Lebensräume mehr und mehr verschwinden. Die meisten von ihnen kann man drei Gruppen zuordnen: Arten der vegetationsarmen Standorte (Flussregenpfeifer, Haubenlerche, Brachpieper, Steinschmätzer), der Feuchtwiesen und offenen Feuchtgebiete (Kiebitz, Bekassine, Wiesenpieper, Schilfrohrsänger) und Arten, die landwirtschaftliche Flächen und großflächige Wiesen benötigen (Rotmilan, Schleiereule, Dohle, Saatkrähe). Die einzelnen Bestandsgrößen und weitere Angaben finden sich in den Roten Listen . Uhu erstmals in Berlin Zweite Beobachtung am 5. März 2010 am Märkischen Museum in Berlin-Mitte Weitere Informationen beim NABU Berlin

LSG Gröster Berge

Gebietsbeschreibung Als „Gröster Berge“ wird eine Hügelkette südlich und östlich der Leihaniederung bezeichnet. Der Kuhberg bei Gröst ist die markanteste Erhebung dieser Reihe. Er erhebt sich mit einer maximalen Höhe von 176,5 m über NN zirka 40-45 m über die Niederung. Das LSG wird westlich und südlich von der Kreisgrenze zum Burgenlandkreis begrenzt. Im Osten erstreckt es sich bis zum Ortsrand Braunsbedra und im Norden bis nach Krumpa. Die Ost-West-Ausdehnung beträgt zirka 7 km, die Nord-Süd-Ausdehnung etwa 5 km. Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das LSG im südlichen Teil der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Der welligen, nach Nordosten geringfügig abfallenden Muschelkalktafel der Querfurter Platte sind südlich und östlich des Leiha-Tales mit Kuhberg, Galgenberg, Hutberg und Bedraer Berg kettenartig angeordnete Muschelkalkkuppen aufgesetzt. Für das LSG besonders prägend und geomorphologisch reich gegliedert sind die bis zu 60 m abfallenden Muschelkalkhänge östlich der Linie Schleberoda-Branderoda. Im Kontrast dazu stehen die weiträumigen, kaum gegliederten Offenlandschaften der Lößackerebene. Das Landschaftsschutzgebiet wird von welligen bis hügeligen Verhältnissen beherrscht. Zahlreiche kerb- und kerbsohlenförmige Trockentäler gliedern die ansonsten ebene Muschelkalkhochfläche. Dabei überwiegen mittel bis stark geneigte Hänge. In den Tälern und Tälchen werden die anfallenden Niederschlags- und Schmelzwasser aufgenommen und zum Teil über Flutgräben der Leiha zugeführt, zum Beispiel bei Gröst. Das markanteste dieser Täler ist das sich über 3 km in Ost-West-Richtung erstreckende Grüntal. Neben den natürlich entstandenen Reliefformen hat die jahrhundertelange Einwirkung des Menschen vor allem in den kleinmorphologischen Verhältnissen deutliche Spuren hinterlassen. Zu diesen kulturhistorisch bedeutsamen, das Landschaftsbild bereichernden und oft mit botanisch-zoologischen Sonderstandorten verbundenen Kleinreliefformen zählen die Hangterrassen, Hangstufen und Weinterrassen am nördlichen Kuhberg und die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen, von denen Reste mit stellenweise typischer Terrassierung der Weinhänge, Ackerrandstufen sowie wegbegleitende Stufen und hohlwegähnliche Strukturen erhalten geblieben sind. Die Weinhänge des Taubenberges sind intensiv bewirtschaftet. Die drei kleineren Restwaldflächen um Branderoda stellen Vorposten von Neuer und Alter Göhle dar. Der Galgenberg ist ein Denkmal mittelalterlicher und frühzeitlicher Rechtsgeschichte, dessen oberirdische Teile im 19. Jahrhundert beseitigt wurden. Hierbei wurden vorgeschichtliche Gräber angetroffen und zerstört. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Mit der Seßhaftwerdung des Menschen in Mitteleuropa während der Jungsteinzeit wurden die fruchtbaren Lößlandschaften bevorzugt besiedelt. Die mächtigen, tief humosen und mäßig frischen Lößstandorte mit Ackerzahlen um 80 sind die fruchtbarsten und ertragreichsten Böden im Gebiet. Die Weidewirtschaft mit Schafen spielte eine eher untergeordnete Rolle und war vorranging an steilen Hanglagen angesiedelt, was zur Herausbildung der landschaftstypischen Trocken- und Halbtrockenrasen führte. An Hängen wurden Terrassen angelegt, die zum Teil mit Trockenmauern befestigt wurden. Wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft war der Obstanbau auf Streuobstwiesen und entlang von Straßen und Feldwegen. Die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen sind meist schon in mittelalterlicher Zeit, vor allem bei der Anlage von Streuobstwiesen, aber auch durch gärtnerische Nutzung entstanden. Sie bilden stellenweise eine typische Terrassierung für Weinhänge. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Regionalgeologisch ist das Gebiet der Freyburger Muschelkalkmulde zuzuordnen. Im Osten, etwa entlang der Linie Braunsbedra-Roßbach, beginnt die Verbreitung des Oberen Buntsandsteins (Roßbacher Schwelle). Nördlich Braunsbedra und in einem in südlicher Richtung um Roßbach geschwungenen Bogen verläuft die Grenze der Tertiärverbreitung mit den Braunkohleflözen des Geiseltals und des Roßbacher Beckens. An den unterschiedlich einfallenden Hängen der einzelnen Rücken und Kuppen sind die Gesteine des Unteren Muschelkalkes durch eine nach außen an Mächtigkeit zunehmende Löß- und Geschiebemergeldecke verhüllt. Im Bereich der Gröster Berge sind vornehmlich die teils plattigen, teils knauerig-faserigen Wellenkalke des Unteren Muschelkalkes verbreitet, die mit den typischen Bankzonen des Unteren Muschelkalkes wechsellagern. Es sind dies die Oolith- und die Terebratelzone, die in mehreren Bänken sedimentiert sind und in zahlreichen kleineren Steinbrüchen abgebaut wurden. Das LSG gehört zum Barnstedter Lößplateau. Weit verbreitet sind Braunerde-Tschernoseme aus Löß, schwarze, tiefhumose, verbraunte Lößböden, die nach Norden, in Richtung Mücheln und Braunsbedra in Tschernoseme aus Löß übergehen. Im Raum Schleberoda-Ebersroda finden sich verbreitet Parabraunerden aus Löß, mäßig tondurchschlämmte Lößböden. Ihre Entstehung verdanken sie einmal dem leicht erhöhten Feuchtigkeitsangebot, weil sie topographisch etwas höher liegen als die Tschernoseme und zum anderen der Tatsache, daß sie einmal unter Wald waren. Auf Bergkuppen wie dem Galgenberg, Kuhberg, Hutberg und an den Hängen finden sich in großer Verbreitung Rendzinen - gerigmächtige, karbonatführende, schutthaltige Böden aus Löß oder Lehm. Im Leihatal kommt Gley-Tschernosem aus Kolluviallöß vor. Die Waldstandorte sind meist die erwähnten Rendzinen, zum Teil auch Fahlerden, fahle, in den oberen Horizonten tonverarmte Böden aus Löß oder Lehm. Das Gebiet ist nahezu frei von Oberflächengewässern. Es finden sich jedoch einige temporäre Fließgewässer, die nur bei Starkregenereignissen oberflächlich das Niederschlagswasser abführen. Das Quellgebiet der Leiha liegt zwischen den Ortschaften Leiha und Roßbach außerhalb des LSG. Die Gröster Berge liegen am Rande des mitteldeutschen Trockengebietes. Bedingt durch die Lage im Lee des Harzes beträgt die mittlere jährliche Niederschagssumme nur knapp über 500 mm, bei Roßbach 508 mm, bei Mücheln 509 mm. Die mittlere Jahrestemperatur von 8,5-9°C ist relativ hoch. Das Klima ist kontinental geprägt. Pflanzen- und Tierwelt Die in dem LSG erhalten gebliebenen Waldreste wie Hakenholz und Muhle, sind auf Muschelkalk stockende Traubeneichen-Hainbuchenwälder, die durch eine jahrhundertelange bäuerliche Niederwaldnutzung geprägt sind. Dadurch ist insbesondere die Haselnuß mit zahlreichen sehr alten Sträuchern vertreten. Mesophile bis schwach thermophile Gebüsche sind vor allem auf Hangkanten und Terrassenstufen anzutreffen. Nach Nutzungsaufgabe von Halbtrockenrasen bilden sie charakteristische Verbuschungsstadien innerhalb der Sukzessionsserien. In den Lücken noch nicht geschlossener Bestände halten sich zahlreiche Elemente der Halbtrockenrasen. Bei höherem Nährstoffeintrag aus benachbarten Ackerflächen treten nitrophile Stauden hinzu. Charakteristische Standorte stellen weiterhin mehrere alte Kleinsteinbrüche dar. Nicht selten sind außerdem verwilderte Obstgebüsche beziehungsweise völlig verbuschte alte Obstbaumreihen vorhanden, die sich insbesondere bei der Pflaume durch Wurzelausschläge vermehren. Große Bedeutung, insbesondere für das Landschaftsbild, besitzen die höhlenreichen Obstbaumreihen entlang der Straßen und Feldwege. Erfreulicherweise ist eine größere Zahl Obstbaumreihen und -alleen noch gut erhalten und weitgehend lückenlos. In Ermangelung von Waldflächen brüten in diesen Altobstreihen sogar Greifvögel, zum Beispiel Mäusebussard und Turmfalke. Die Grünlandbestände gehören zum Typ der Glatthaferwiesen (die frischen zum Dauco-Arrhenatheretum, die trockenen zum Salvio-Arrhenatheretum). Früher zweischürig gemäht, sind sie heute bis auf kleinere Flächen in Ortsrandlagen weitgehend ungenutzt. Die einsetzende Sukzession führt zu Staudenfluren. Die meisten Glatthaferwiesenbestände des LSG sind bereits mehr oder weniger stark ruderalisiert. Auf dem Kuhberg kommen großflächig Salbei-Glatthaferwiesen vor. Diese sehr blütenreichen Wiesen spielen für nahrungssuchende Tagschmetterlinge, Solitärbienen und Bockkäfer eine große Rolle. Im Komplex mit den Trespenrasen haben sie große Bedeutung für eine artenreiche thermophile Insektenfauna. Die Blaugrashalden und Halbtrockenrasen des Grüntales und des Kuhberges stellen sowohl floristisch als auch faunistisch die artenreichsten Biotope des LSG dar. Großflächig sind sie als Trespen-Rasen, zum Beispiel auf dem Kuhberg, entwickelt. Bemerkenswerte Arten sind unter anderem Fransen-Enzian, Gemeines Bartgras, Silber-Distel, Deutscher Enzian, Siebenbürgener Perlgras, Badener Rispengras, Steppen-Sesel, Pfriemengras und Großer Ehrenpreis. Die Trockenrasen weisen eine spezifische artenreiche thermophile Laufkäfer-, Heuschrecken-, Solitärbienen- und Spinnenfauna auf. Auf flachgründigen, scherbigen, beackerten Böden im Übergangsbereich zu den Trockenrasen des Kuhberges ist kleinflächig die Haftdolden-Gesellschaft entwickelt, die sich durch das Vorkommen einer Reihe gefährdeter Kalkackerwildkräuter auszeichnet wie Haft-Dolde, Sommer-Adonisröschen, Erdnuß-Platterbse, Gelber Günsel und Kleinfrüchtiges Kletten-Labkraut. Die im Gebiet dominierenden großen Ackerschläge dienen Greifvögeln und der Schleiereule als wichtiges Nahrungsgebiet. Erfreulicherweise kommt auch die Wachtel an mehreren Stellen im Gebiet vor. Im LSG hat sich eine kleine Restpopulation des Feldhamsters erhalten. Die Bestände dieses Charaktertieres der Schwarzerdeackerflächen sind in den letzten 25 Jahren faktisch zusammengebrochen. So wurden 1969 im Kreis Weißenfels noch 114 000 Hamsterfelle von den damals zum Teil professionell arbeitenden Hamsterfängern abgeliefert, 1974 waren es nur noch 17 000 und 1980 ganze 2 000 Felle. In Branderoda befindet sich schließlich das nördlichste bekannte Reproduktionsvorkommen der Kleinen Hufeisennase in Mitteleuropa. Es handelt sich um eine der zwei bekannten Wochenstuben in Sachsen-Anhalt. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kalkmagerrasen des Grüntales und des Kuhberges zählen sowohl floristisch als auchfaunistisch zu den wertvollsten Lebensraumtypen des LSG. Zu den hier lebenden Heuschreckenarten zählen beispielsweise Blauflüglige Ödlandschrecke, Gemeine Sichelschrecke und Heidegrashüpfer. Häufig ist auch die Zauneidechse. Im Grüntal konnten mit Feld-Klettenkerbel, Acker-Röte und Acker-Schwarzkümmel weitere sehr selten gewordene und gefährdete Segetalarten festgestellt werden. Als Gebäudeart nutzt das Große Mausohr die halboffenen Lebensräume und den Wald westlich Branderoda als Jagdgebiet. Im Branderodaer Wald südwestlich der Ortslage leben mit Mopsfledermaus, Fransenfledermaus und Großer Bartfledermaus typische Waldfledermäuse. Der hohe Altholzanteil fördert auch das Vorkommen von Rotmilan, Schwarz- und Grünspecht sowie Hohltaube. In den Gebüschen und Heckenstreifen bei Branderoda und im Grüntal brüten beispielsweise die Sperbergrasmücke und der Neuntöter. In Streuobstbeständen sind Wendehals, Gartenrotschwanz und Feldsperling regelmäßige Brutvögel. Auch die Grauammer ist an mehreren Stellen im LSG wieder anzutreffen. Entwicklungsziele Das LSG dient der Erhaltung und Entwicklung bedeutender Restwälder, der für den Landschaftsraum typischen Obstbaumalleen, Streuobstbestände, Trockenbiotope und Feldholzinseln als Lebensstätten der heimischen Pflanzen- und Tierwelt und als charakteristischer Bestandteil des Landschaftsbildes. Naturnahe Restwälder sind über historische Nutzungsformen als Mittel- und Niederwälder zu erhalten. Forste aus standortfremden Gehölzen, insbesondere Nadelbäumen, sind in eine naturnahe Bestockung umzuwandeln. Dabei ist nicht einseitig nur die Esche zu präferieren. Eine Erstaufforstung von Halbtrockenrasen und flachgründigen Ackerflächen ist zu vermeiden. Jüngere und mittelalte Aufforstungen von Xerothermstandorten sind mittelfristig wieder zu entfernen. Die Trockenrasen und Halbtrockenrasen sind zumindest im Grüntal und im Bereich Kuhberg optimal durch Schafhutung zu pflegen. Auf den Schwarzerde-Äckern sind durch zweckmäßige Schlaggestaltung, möglichst lang andauernde Vegetationsbedeckung und Windschutzgehölze die Wasser- und Winderosion zu vermindern. (1) weitergehende Beschreibungen Die Mittelwald- und Niederwaldwirtschaft solltean den entsprechenden Standorten exemplarisch wieder eingeführt werden. Die großflächigen Restbestände der Traubeneichen-Hainbuchenwälder sind zu erweitern. Der Alt- und Totholzanteil ist weiter zu erhöhen. Jüngere sowie mittelalte Aufforstungen aufwertvollen Xerothermstandorten, wie am Kuhberg, sollten schnellstmöglich wieder entfernt werden. In der Ackerlandschaft sind Wegraine und Heckenstrukturen zu fördern und zu pflegen sowie abgängige Obstbaumreihen durch gezielte Nachpflanzung zu erhalten. Die Trocken- und Halbtrockenrasen am Kuhberg, Distelberg, Hakenholz und im Grüntal sind durch extensive Schafbeweidung zu pflegen. Daneben ist die Entbuschung größerer Magerrasen als Erstpflegemaßnahme dringend erforderlich. Die bei Gröst befindlichen Weinberge sollten strukturell aufgewertet werden. Die Umstellung auf ökologischen Weinbau ist wünschenswert. Exkursionsvorschläge Eine von Gröst ausgehende Wanderung auf die Kuppe des Kuhberges erschließt bis auf die Weinterrassen und die Niederwälder alle typischen Biotoptypen und Landschaftselemente des LSG. Von der Hügelkuppe aus ergeben sich reizvolle Rundblicke in Richtung Taubenberge und Branderoda sowie bis zur Neuen und Alten Göhle. Als Exkursionsziele eignen sich weiterhin in Branderoda die im Kern spätromanische Dorfkirche und das ehemalige Gutshaus sowie die Dorfkirchen in Gröst, Almsdorf, Roßbach, Leiha und Schortau. (1) weitergehende Beschreibungen Lohnend ist auch eine Wanderung durch das Grüntal, welches von Krumpa aus erreicht werden kann. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

LSG Floßgraben

Gebietsbeschreibung Das LSG erfaßt die Landschaft westlich von Merseburg zwischen Bad Dürrenberg und Markranstädt in der Landschaftseinheit „Lützen-Hohenmölsener Platte“. Es grenzt südlich von Schladebach an das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“. Das LSG umfaßt die Grünlandflächen und Niederungen des Tales der beiden Fließgewässer Der Bach und Floßgraben. Hier hat sich inmitten einer anthropogen geprägten und genutzten Kulturlandschaft mit großen Städten, Chemiebetrieben sowie Bergbaufolgelandschaften ein Niederungsbereich erhalten, der sich von der umgebenden strukturarmen und intensiv genutzten Agrarlandschaft durch ein vielfältiges Lebensraummosaik abhebt. So bilden die salzbeeinflußten Stellen südlich von Kötzschau eine Besonderheit. Hier hat sich durch aufsteigendes Salzwasser eine typische Salzbodenvegetation herausgebildet. Am westlichen und südlichen Gebietsrand verläuft der seit dem Mittelalter bestehende künstliche Floßgraben, der fast auf ganzer Länge von galerieartigen Gehölzbeständen begleitet wird. Diese prägen in hohem Maße das Landschaftsbild des Gebietes. In den Talungen kommen südlich von Kötzschau und zwischen Schladebach und Witzschersdorf kleinflächige Reste des besonders schutzwürdigen Eschen-Ulmen-Auenwaldes vor. In der Niederung bei Kötzschau findet sich vernäßtes Grünland mit vereinzelten Kopfweiden als Zeugen früherer Nutzungsformen. Ein etwa 3 ha großes Schilfröhricht bildete sich bei Kötzschau durch Nutzungsaufgabe. Besonders landschaftsbildprägend sind die Ortsränder von Schladebach, Kötzschau und Rampitz zur Bachaue hin, wo extensiv genutzte Obstgärten und Wiesen sowie Kopfweiden und Weidenbüsche zwischen den Dörfern und der Aue vermitteln. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Hochflächen zu beiden Seiten des LSG liegen in einem seit der Jungsteinzeit als Acker genutzten Gebiet, in dem als Böden Löß- beziehungsweise Sandlöß-Schwarzerden vorkommen. Diese Böden sind Steppenböden und durch die ackerbauliche Nutzung in naturnahem Zustand erhalten geblieben. Eine geschlossene Walddecke haben diese Böden nie getragen. Im Mittelalter wurde im Tal zwischen Schladebach und Kötzschau Der Bach großflächig zu Teichen für die Fischzucht angestaut. Der zum Holztransport angelegte, stellenweise mit Ton abgedichtete Floßgraben, der bei Schladebach auf einer Trogbrücke den Bach überquert, ist als kulturhistorisches Denkmal anzusehen. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die relativ ebene Landschaft zwischen Lützen, Bad Dürrenberg und Schladebach wird von Geschiebemergel und Schmelzwassersanden der Saalekaltzeit gebildet, denen in sehr dünner Decke weichselkaltzeitlicher Löß auflagert. In der Talaue treten humos-schluffige Bildungen des Holozäns auf. An den Hängen des von Bach und Floßgraben durchflossenen Tales treten ältere Schichten zutage: elsterkaltzeitlicher Geschiebemergel und darunter die vor der Elsterkaltzeit abgelagerten präglazialen Flußschotter beziehungsweise die Oberterrasse. Im Untergrund folgt braunkohlenführendes Tertiär, zum Beispiel das alte Kohlefeld zwischen Rampitz und Tollwitz. In Richtung Schladebach haben die frühsaalekaltzeitlichen Flußschotter, beziehungsweise die Hauptterrasse, die älteren Schichten abgetragen und lagern direkt auf dem Unteren Buntsandstein der Merseburger Buntsandstein-Platte. Im Gebiet von Bad Dürrenberg sind mächtige Anhydrit- beziehungsweise Gipsschichten des Zechsteins in der Tiefe vorhanden. Zechsteinsalze wurden dagegen nirgends mehr nachgewiesen. Die jetzigen Soleaustritte, wie in Bad Dürrenberg, können als Relikte der ehemaligen Auslaugung aufgefaßt werden. Von Kötzschau wird 1572 erstmalig ein Salinenbetrieb erwähnt, jedoch soll bereits im 14. Jahrhundert Sole gefördert worden sein. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst ein Tal im Dürrenberger Sandlößplateau. Als dominierende Bodenform kommt hier Gley-Tschernosem aus Kolluvialsandlöß vor, ein schwarzer, durchgehend humoser, grundwasserbeeinflusster Kolluvialsandlösboden. Grundwasserbeeinflusst bedeutet, dass Wassermerkmale (Rostflecken) bereits ab 0,4 m unter Flur im Bodenprofil zu erkennen sind. Als natürliches Fließgewässer durchfließt nur Der Bach, von Nempitz kommend, in nordwestlicher Richtung das Gebiet, der im weiteren Verlauf durch das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“ der Luppe zufließt. Der fast parallel etwas südlicher fließende Floßgraben ist dagegen anthropogenen Ursprungs, er wurde im Mittelalter zum Transportieren von Brennholz für die früheren Salinen bei Kötzschau angelegt. In der Talaue tritt gespanntes Grundwasser teilweise an die Oberfläche und führt dort gemeinsam mit Schichtquellen zu Vernässungen. Südlich von Kötzschau ist dieses Grundwasser auch salzhaltig. Das LSG gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenlandklima/Saalebezirk“. Der Witterungsablauf wird von der natürlichen Lage im Elster-Saale-Winkel, aber auch von den Industrieanlagen Leuna, Buna, Geiseltal bestimmt. Es ist relativ trocken mit 480 bis 500 mm Jahresniederschlag und warm (8,5 - 9°C mittlere Jahrestemperatur). Pflanzen- und Tierwelt Die Pflanzenwelt wird durch die in der Bachniederung vorhandene Grünlandvegetation geprägt, die neben artenarmen intensiv bewirtschafteten Teilen auch kleinflächige naturnahe Grünlandgesellschaften nasser Standorte, zum Beispiel Sumpfdotterblumenwiesen, sowie Groß- und Kleinseggenwiesen aufweist. Hier finden sich auch gefährdete Pflanzenarten wie Großes Flohkraut, Wiesen-Silau, Wiesen-Schaumkraut und Schlangen-Knöterich, aber auch Kantiger Lauch, Zierliches Tausendgüldenkraut, Wasser-Ampfer, Großer Wiesenknopf und Echtes Eisenkraut. In den Auenwaldresten stocken Gemeine Esche, Feld- und Flatter-Ulme, Stiel-Eiche, Berg- und Spitz-Ahorn sowie Winter-Linde. Nitrophile Arten wie Große Brennessel, Giersch und Knoblauchsrauke, dominieren in der Krautschicht, in der jedoch mit Scharbockskraut, Wald-Goldstern und Busch-Windröschen auch typische Frühjahrsgeophyten vertreten sind. Die Gehölze entlang der Fließgewässer, insbesondere am Floßgraben, werden vorwiegend aus Gemeiner Esche, Schwarz-Erle, Feld-Ulme, aber auch aus Hybrid- und Silber-Pappel gebildet, während in der Strauchschicht Ein- und Zweigriffliger Weißdorn, Gewöhnliche Traubenkirsche und Schwarzer Holunder vorherrschen. In der durch salzhaltiges Wasser entstandenen Salzbodenvegetation südlich von Kötzschau finden sich seltene und geschützte Pflanzen wie Strand-Milchkraut, Entferntährige Segge, Großes Flohkraut, Strand-Wegerich, Strand-Dreizack und Erdbeer-Klee. Das eng begrenzte Röhricht wird aus Schilf, Breit- und Schmalblättrigem Rohrkolben, Großem Wasserschwaden, Strand-Simse und einigen Binsenarten gebildet, während vom Rand her Große Brennessel und Bittersüßer Nachtschatten eindringen. Die Tierwelt des Landschaftsschutzgebietes wird von typischen Wiesenbewohnern geprägt, vor allem Feldlerche und Feldmaus, vereinzelt auch Schafstelze und Feldhase. Das in Kötzschau brütende Weißstorchpaar sowie Mäusebussard und Turmfalke suchen hier Nahrung. Die Gehölze weisen durch ihre geringe Fläche hohe Randeffekte auf, wodurch sie einer recht artenreichen Vogelwelt geeigneten Lebensraum bieten. So brüten hier Rot- und Schwarzmilan, Waldohreule, Mönchs- und Gartengrasmücke, Gelbspötter, Zaunkönig, Zilpzalp, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Stieglitz und Buchfink. In älteren Bäumen kommen auch Bunt-, Grün- und Kleinspecht vor. Das Röhricht wird unter anderem von Rohrweihe, Teich- und Sumpfrohrsänger, Rohrammer und Wasserralle bewohnt. (1) weitergehende Beschreibungen Das Gebiet bei Kötzschau war lange Zeit Exkursionsgebiet der Leipziger Botaniker und Zoologen. So finden sich viele Angaben insbesondere von Salzpflanzen schon in alten Florenwerken. Das Verschwinden einiger Artenkönnte mit der Aufgabe des Salinenbetriebes zusammenhängen. In der durch salzhaltiges Wasser entstandenen Salzbodenvegetation südlich von Kötzschau finden sich seltene und gefährdete Pflanzen wie Strand-Milchkraut, Entferntährige Segge, Strand- und Sumpf-Dreizack, Erdbeer-Klee, Salzbunge, Salz-Hornklee und Gewöhnlicher Salzschwaden. Die Tierwelt des Landschaftsschutzgebietes wird von Arten geprägt, welche halboffene und extensiv genutzte Lebensräume bevorzugen. Von den Vogelarten wären Goldammer, Neuntöter, Schafstelze und Sumpfrohrsänger zu nennen. Die Feucht- und Salzwiesen werden vonzahlreichen gefährdeten Heuschreckenarten besiedelt, so Große Goldschrecke, Sumpfschrecke und Sumpfgrashüpfer. Auf trockeneren Grünländern ist die Zauneidechse zu finden. Die zahlreichen Stillgewässer weisen einereiche Amphibienfauna auf. So sind mehrere Laichplätze des Gras- und Teichfrosches, der Erd- und Wechselkröte sowie des Teichmolchs bekannt. An den naturnahen Teichen kommt die Teichralle vor, im Schilfgebiet südlich Kötzschau zählt die Wasserralle zu den Brutvögeln. Die Schleiereule brütet regelmäßig in einem als Artenschutzturm hergerichteten Trafoturmbei Rampitz. Infolge der verbesserten Wasserqualität finden an Bach und Floßgraben zunehmend auch Tierarten der Fließgewässer entsprechende Lebensbedingungen. So konnten aktuelle Nachweise vom Eisvogel und der Gebänderten Prachtlibelle erbracht werden. Entwicklungsziele Das LSG ist mit den Tier- und Pflanzenarten und seinem reich strukturierten Landschaftsbild sowie seinem hohen Erholungswert zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Die Lebensraumfunktion für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten hat innerhalb einer stark anthropogen geprägten Umgebung eine große Bedeutung. Die Erhaltung der Reste des Hartholzauenwaldes bei Kötzschau und Witzschersdorf ist in Anbetracht der allgemeinen Waldarmut des Großraumes und der hier vorkommenden gefährdeten Waldgesellschaft besonders wichtig. Diese Ziele sind vorwiegend von einer umweltschonenden Land- und Forstwirtschaft abhängig, die auch den umfassenden Schutz des Bodens vor Erosion beinhalten muß. Ein wesentliches Entwicklungsziel ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die harmonische Einbindung von Ortsrändern, Anwesen und sonstigen baulichen Anlagen in die Landschaft. Insgesamt ist eine naturnahe Entwicklung des Gebietes auch für eine ungestörte Erholung in Natur und Landschaft anzustreben. Dazu sollte auch ein Wegesystem für Wanderungen beitragen. (1) weitergehende Beschreibungen Der Erhalt der artenreichen Feucht- und Salzwiesen ist in erster Linie von einer extensiven, kleinbäuerlichen Landwirtschaft abhängig. Nutzungsaufgabe führt mittelfristig zur Verbrachung und Entwicklung von Schilfröhrichten und somit zur Verdrängung konkurrenzschwacher Pflanzenarten. Für die salzbeeinflussten Grünländer sind aufgrund ihres hohen Gefährdungsgrades ein höherer Schutzstatus und eine spezielle Pflege anzustreben. Düngung, Pestizideinsatz und die weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sind zu unterlassen. Aufverschilften ehemaligen Salzstandorten ist dieextensive Nutzung wieder einzuführen, ggf.mittels extensiver Rinderbeweidung. Nicht standortgerechte Anpflanzungen aus Hybrid-Pappeln sollten schrittweise umgewandelt werden. Ein wesentliches Entwicklungsziel ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung und einer weiteren Zerschneidung durch neue Wege oder Straßen. Die Erweiterung der Ortsbebauung von Kötzschau in Richtung Bach- und Floßgrabenaue hätte die dauerhafte Unterbrechung des Biotopverbundes zwischen Schladebach und Nempitz zur Folge. Exkursionsvorschläge Das LSG ist auf Fußwanderungen von den angrenzenden Ortschaften aus zu erreichen, wenn auch das Wegesystem diesem Anliegen noch angepaßt werden muß. Die Besucher des Gebietes können auch das nahegelegene Bad Dürrenberg aufsuchen, wo ein viergeschossiger barocker Förderturm, der Borlachturm, das Borlach-Museum sowie das Gradierwerk einen Einblick in die Geschichte der Salzgewinnung im halleschen Raum ermöglichen. (1) weitergehende Beschreibungen Dort, wo Floßgraben und Bach sich kreuzen, steht an dem Rastplatz für Wanderer eine Zerr-Eiche. Der attraktive Baum ist südeuropäischen Ursprungs. Blickt man von hier nach Norden, schaut man über die Fläche des ehemaligen Oberteiches. In der Merseburger Bischofschronik ist zu lesen, dass Bischof Thilo„ ...mit großen Kosten drei Fischteiche ausgraben (ließ), zwei in Schladebach, den dritten ... in Merseburg“. Der Unterteich liegt westlichdes LSG. Die Agrargenossenschaft nutzt ihn zur Bewässerung. Ein Wanderweg, welcher einen guten Einblick in die Naturausstattung des Gebietes bietet, führt von der Westgrenze des LSG bei Schladebach entlang des Floßgrabens bis zur Schule Kötzschau. Dort gibt es eine Heimatstube, die man nach Absprache besuchen kann. Nach Südosten führt der Weg weiterüber die Mühle in Kötzschau, entlang von Salzwiesen und Auengehölzen bis zur Bahnlinie bei Rampitz. Verschiedenes Das Gradierwerk Bad Dürrenberg Im frühen 19. Jahrhundert wurde das Gradierwerk Bad Dürrenberg erbaut. Hier wird unterirdisch geförderte Sole auf eine mehrere hundert Meter lange Anlage aus etwa 20 Meter hohen Reisigwänden gepumpt. Von oben tropft diese Sole an dem aus Schwarzdorn-Zweigen bestehenden Geäst herab. Dabei verdunstet das Wasser teilweise, so daß sich die Konzentration des Salzes in der verbleibenden Flüssigkeit erhöht, die Sole ”gradiert”. Unliebsame Beimischungen der Sole, wie Gips und anderes bleiben dabei an den Reisigwänden haften, die im Laufe der Zeit dadurch ein weißes Aussehen erhalten. Der feine Nebel, der beim Herabtröpfeln der Sole auf die Dornenwände versprüht wird, wirkt lindernd auf verschiedene Bronchialerkrankungen, insbesondere auf Asthma. Kurpatienten gehen zur Linderung ihrer Beschwerden täglich um dieses Gradierwerk. (1) weitergehende Beschreibungen Für die Saline in Kötzschau sollen 1599 die ersten „Leckhäuser“ (Gradierhäuser) angelegt worden sein, es wurde auf Stroh gradiert. Im 30jährigen Krieg wurden beide Salinenzerstört, erst 1696 konnte die Produktion wieder aufgenommen werden. 1697 wurden an Adam Friedrich von Pfuhl, fürstlich sächsischer Obrist und Kommandat zu Heldrungen, durch das Bergamt in Freiberg fast alle Salinen im Lande verliehen, darunter neun Salzbrunnen zu Teuditz und Kötzschau. 1698 überließ Pfuhl für eine entsprechende Summe seine Rechte auf Teuditz und Kötzschau an die Leipziger Kaufleute Hommel, Ernst und Werner. Bis 1741 stieg die Produktion auf 17 000 Stück Salz zu 128 Pfund jährlich, der Landesbedarf konnte jedoch nicht gedeckt werden. Von 1808 versuchte man bis zur Gründung der Gewerkschaft in Teuditz und Kötzschau 18 mal einen Solschacht niederzubringen. 1815 fielen die Salinen durch Gebietsverlust an Preußen und es drohte der Konkurs; die Kuxe sanken im Kurs, die Preußische Regierungtätigte Notkäufe zum Erhalt der Salinen. 1846 umfasste die Saline Kötzschau: 1 Solbrunnen, 2 Wasserräder, 2 große Windkünste, Gradierhäuser von einer Gesamtlänge von 1 105 Fuß mit (einseitiger) Gradierfläche von 31 900 Quadratfuß, 1 Kreiselrad zum Füllender Pfannen sowie 2 größere und 2 kleinere Pfannen (mit Kohlebefeuerung). Noch 1856 beschäftigten die Salzwerke 61 Arbeiter, die 661 Lasten Speisesalz á 4 000 Pfund im Werte von 19 944 Talern erzeugten. Die Auflösung der Salinen in Kötzschau und Teuditz erfolgte 1861. Der Salinenbetrieb zu Kötzschau funktionierte so, wie er noch heute in Bad Dürrenberg zu sehen ist. Aus diesem Grund lohnt sich die Besichtigung des dortigen Gradierwerkes. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

Sommerzeit ist Wespenzeit - aber kein Grund zur Panik

Mit den sommerlich warmen Tagen und nun in der Ferienzeit, kommen auch alljährlich die gelb-schwarz-gestreiften „Vielflieger“ auf Hochtouren: Wespen. Da können der Genuss von leckerem Eis oder Kaffeetrinken im Freien zu einem Problem werden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde befasst sich u.a. mit dem Artenschutz und erteilt artenschutzrechtliche Genehmigung für besonders geschützte Arten wie die Zauneidechse (häufig bei Bauarbeiten relevant) oder Vogelarten wie den Kormoran. Taucht etwa im Gewächshaus oder am Eigenheim ein Wespennest auf, dann stellen sich folgende Fragen: Sind die chemische Keule oder Wespenfallen tatsächlich erlaubt und insbesondere vor dem Hintergrund des viel beachteten Insektensterbens wirklich eine Lösung? Was ist aus rechtlichen und gesundheitlichen Gründen zu beachten? Die meisten Wespen unterliegen wie Hummeln und Wildbienen sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes durch die Naturschutzbehörde des Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt notwendig. Dies gilt insbesondere für unsere größte heimische Wespe, die europäische Hornisse ( Vespa crabro ). Bei diesen nützlichen, in der Regel friedlichen Tieren, sind die Stiche nicht gefährlicher, aber oft schmerzhafter als die der Gemeinen Wespe ( Vespula vulgaris ). Hornissen nehmen im Naturkreislauf die Rolle eines „Schädlingsbekämpfers“ ein, und machen lästigen Fliegen, Mücken oder kleineren Wespen, am Tage und in der Dämmerung, den Garaus. Ihre Affinität für Licht, hat abends den unerwünschten Nebeneffekt, dass sie sich auf beleuchtete Terrassen, Balkone oder in Wohnzimmer verfliegen. Da hilft oft schon Licht aus und Fenster auf, damit die ungebetenen Gäste wieder verschwinden. Für die Beseitigung eines Nestes weiterer Wespenarten und anderer Insekten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Hier genügt nach Bundesnaturschutzgesetz ein Grund wie Stechgefahr im Garten oder am Haus oder bauliche Schäden zur Beseitigung aus. Dennoch sollte man sich gut informieren, denn selbst hier gibt es harmlose nützliche Vertreter der Zunft. So leidet oft die zierliche Feldwespe unter dem schlechten Ruf ihrer Verwandtschaft. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte deshalb immer von einem Fachmann vorgenommen werden. Hierzu zählen zertifizierte Wespen- und Hornissenberater, Fachleute der Naturschutzverbände oder Imker. „Ich empfehle fachliche Beratung. In den seltensten Fällen bestehen Lebensgefahr oder eine Einschränkung der Lebensqualität. Im Gegenteil: Artenvielfalt in der Natur lädt zum Staunen und Verweilen ein.“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, zum Thema. Die Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten sind die richtigen Ansprechpartner für: Elbebiber, Feldhamster, Fledermäuse, Weißstorch, Kranich, Schleiereule, Turmfalke, Fischadler, Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Ameisen (alle besonders geschützten Arten), Hornisse, Wildbienen und alle Orchideenarten. Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage: Artenschutz (sachsen-anhalt.de) Welche Untere Naturschutzbehörde bei Problemen Ansprechpartner ist, kann im Bürger- und Unternehmensservice https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=333689329 gefunden werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Rückstände von als Rodentizid ausgebrachten Antikoagulanzien in wildlebenden Biota

Antikoagulante Rodentizide (AR) sind häufig eingesetzte Wirkstoffe zur Schadnagerbekämpfung im Biozidbereich, die aber auch Nichtzielarten gefährden können. Im Projekt konnten Rückstände von AR in Kleinsäugern, die nicht Ziel der Anwendung sind (z.B. Spitzmäuse, Waldmäuse) und Prädatoren, die ⁠ Kleinsäuger ⁠ erbeuten, nachgewiesen werden. 61% der Leberproben von Füchsen und 32% von Eulen- und Greifvogelproben wiesen AR-Rückstände auf. Mit steigender Entfernung zum Anwendungsort sank der Anteil belasteter Kleinsäuger. Schleiereulen, die häufig auf landwirtschaftlichen Betrieben vorkommen, scheinen ARs auch über Nichtziel-Kleinsäuger (z.B. Apodemus-Arten) aufzunehmen. Die Untersuchungen belegen die verbreitete Umweltbelastung durch die weitläufige Anwendung von AR zur Nagetierbekämpfung. Veröffentlicht in Texte | 04/2018.

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