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Greenpeace versenkt Steine vor Schwedens Küste

Am 10. August 2009 haben Greenpeace-Aktivisten damit begonnen, tonnenschwere Steine im Kattegat vor der schwedischen Küste zu versenken. Die Steine sollen die Schleppnetzfischerei in der Meeresregion, die als Schutzgebiet ausgewiesen ist, unterbinden.

BfN stellt neue Rote Liste der Meeresorganismen vor

Das Bundesamt für Naturschutz stellte am 12. Mai 2014 in Bonn eine neue Rote Liste der Meeresorganismen vor. Von allen untersuchten Arten der Fische, bodenlebenden Wirbellosen und Großalgen der deutschen Küsten- und Meeresgebiete stehen 30 Prozent auf der Roten Liste und sind damit als gefährdet einzustufen. Die aktuelle Rote Liste ist die bisher umfassendste nationale Gefährdungsanalyse für Meeresorganismen. Sie entstand in sechsjähriger Arbeit und beruht auf den Analyseergebnissen für gut 1.700 Arten. Drei Gefährdungsfaktoren haben sich nach Meinung des BfN und der Autoren der Roten Listen als besonders bedeutsam herausgestellt: 1. Die Fischerei, vorwiegend die Grundschleppnetzfischerei, beeinträchtigt nicht nur die Fischfauna, sondern darüber hinaus den gesamten Lebensraum von Nord- und Ostsee inklusive der Nahrungsnetze. 2. Die Nährstoffeinträge mit anschließenden Mikroalgenblüten verringern den Lichteinfall in größere Tiefen und erhöhen die Schwebstofffracht im Wasser, was vielen Großalgen zu schaffen macht und den wirbellosen Tierarten, die ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren. 3. Die Abbau- und Baggerarbeiten zerstören den Lebensraum fest sitzender Arten schlagartig.

EU-Parlament stimmt für Verbot der Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe

Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.

Sylter Außenriff: Greenpeace-Steine bewahren Schutzgebiet

Im August und September 2008 versenkten Greenpeace-Aktivisten 320 Naturfelsen in einer Wassertiefe von 25 – 30 m im Natura 2000 Meeresschutzgebiet Sylter Außenriff. Die Steine sollten das Gebiet vor den Auswirkungen der Schleppnetzfischerei schützen. Nach der Betauchung der Steine im Sommer 2009 kommt ein am 28. Juli veröffentlichtes Gutachten zum Ergebnis, dass die Aktion erfolgreich war. Die Steine wurden bereits von Meeresorganismen besiedelt und es hat seitdem dort keine Schleppnetzfischerei mehr stattgefunden.

Greenpeace Aktion: Steine gegen Schleppnetzfischerei

Greenpeace Aktivisten versenken tonnenschwere Steine auf dem Meeresgrund des Sylter Außenriffs, ein seltenes Steinriff in der Nordsee, das rund 35 Seemeilen westlich von Sylt gelegen ist. Die Natursteine sollen die Zerstörung des Schutzgebiets durch Grundschleppnetze sowie Sand- und Kiesabbau verhindern.

Greenpeace-Steinriffe bilden echtes Schutzgebiet

Am 30. Mai 2016 teilte die Umweltorganisaton Greenpeace mit, dass Unterwasseraufnahmen der von Greenpeace eingebrachten natürlichen Felsbrocken im Schutzgebiet Sylter Außenriff zeigen, dass diese mit einer typischen Artenvielfalt von Weichkorallen, Seenelken, Krebsen und Fischen besiedelt sind. Zusammen mit Unterwasserfotografen und -filmern von Submaris hat die unabhängige Umweltschutzorganisation in den vergangenen Wochen die Steine im deutschen Natura-2000-Schutzgebiet Sylter Außenriff dokumentiert. Die Aktivisten versenkten 2008 und 2011 tonnenschwere Steine in diesem Gebiet, um es vor der Zerstörung durch Grund- und Schleppnetzfischerei zu bewahren. Die Umweltorganisation kritisiert, dass es bisher keine konkreten Maßnahmen der Bundesregierung gibt, um die Natura-2000-Schutzgebiete in der Nord- und Ostsee tatsächlich zu schützen. Lediglich im Bereich der von Greenpeace-Aktivisten versenkten Steine fand keine Fischerei mehr statt; dieser umfasst fast 150 Quadratkilometer. Greenpeace fordert deshalb in seiner Mitteilung eine konsequente Unterschutzstellung der aktuell nur auf dem Papier existierenden Meeresschutzgebiete.

Neue Regelungen für EU-Tiefseefischerei

Am 30. Juni 2016 einigten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf Kernpositionen für eine neue Verordnung zur Tiefseefischerei. Damit soll unter anderem die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern verboten werden. Neben dem Verbot von Bodenschleppnetzen wurden weitere, dringend notwendige Reformen für den Fischerei-Sektor beschlossen. So sind Stellnetze und Kiemennetze in Regionen unterhalb von 600 Meter zukünftig verboten. Für bisher nicht befischte Gebiete ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, bevor eine Fangerlaubnis für Tiefseefische erteilt wird. Außerdem müssen zukünftig auf 20 Prozent der Ausfahrten von Tiefseefischern innerhalb der EU-Gewässer und auf der Hohen See Beobachter eingesetzt werden. Bei Kontakt mit Tiefseekorallen, -schwämmen und anderen empfindlichen Tiefsee-Ökosystemen muss der Fang abgebrochen und anderswo fortgesetzt werden.

Übergangsgewässer Biologische Qualitätskomponenten Benthische wirbellose Fauna

Zum Makrozoobenthos der Übergangsgewässer zählen Arten die auf, teilweise oder vollständig in marinen Sedimenten leben. Dazu zählen Borstenwürmer (z. B. Pierwurm, Wattringelwurm), Krebstiere (z. B. Schlickkrebs), Muscheln (z. B. Sandklaff-, Herz-, Tell- und Miesmuschel) Schnecken (z. B. Wattschnecke) und Vertreter einiger weiterer Gruppen. In unterschiedlicher Zusammensetzung besiedeln sie Sand- und Schlickwatt, Rinnen und Hartböden. Die Makrozoobenthosbesiedlung von Übergangsgewässern ist im Wesentlichen durch den Salzgradienten bestimmt. Je nach Salinität des Brackwassers zwischen 5 und 18 PSU, kann ein Übergangsgewässer in verschiedene Bereiche eingeteilt werden. Das Makrozoobenthos indiziert eine Reihe von Stressoren, die auf ein Übergangsgewässer wirken, wie: Eutrophierung mechanischer Stress (z.B. durch, Unterhaltungs- und Ausbaubaggerungen, Schleppnetzfischerei), Klimaänderung Verschiebung der oberen Brackwassergrenze stromaufwärts Einschleppung fremder Arten Trübung Schadstoffe hydromorphologische Veränderungen Zur Bewertung der meso-/polyhalinen Bereiche von Übergangsgewässern steht der Multimetric AZTI Marine Biotic Index (M-Ambi) (Borja et al. 2000, Muxika et al. 2007, Heyer 2007) zur Verfügung. In oligohalinen Bereichen kommt das Ästuartypieverfahren (AETV) (Krieg 2010) zur Anwendung (LAWA-AO 2021, Kennblätter Makrozoobenthos (25) (2020)) . Diese Verfahren sind zwar interkalibriert, in der Oberflächengewässerverordnung (2016) sind sie aber nicht aufgeführt. Daher steht die Beschreibung dieser Verfahren in www.gewaesser-bewertung.de noch aus. Bis dahin können weitergehende Informationen dem RaKon- Arbeitspapier III: Untersuchungsverfahren für biologische Qualitätskompon enten entnommen werden bzw. den Quellen unter „Weiterführende Literatur“.

Küstengewässer Biologische Qualitätskomponenten Benthische wirbellose Fauna Benthische wirbellose Fauna Nordsee

Die benthische Wirbellosenfauna der Nordsee umfasst die Lebensgemeinschaften des Eulitorals (Wattflächen) und des Sublitorals. Die verschiedenen Habitate wie Sand- und Schlickwatt, Rinnen und Hartböden werden von einer unterschiedlichen Zusammensetzung der Wirbellosenfauna aus Borstenwürmern, Krebstieren, Muscheln Schnecken besiedelt. Die Wirbellosenfauna indiziert eine Reihe von Stressoren wie: Eutrophierung mechanischer Stress (z. B. durch Schleppnetzfischerei, Unterhaltung) Auswirkungen des Klimawandels Einschleppung gebietsfremder Arten Schadstoffe hydromorphologische Veränderungen Zur Bewertung der benthischen Wirbellosenfauna in den eulitoralen Sandwatten und des Sublitorals bis zur 1-Seemeilen-Grenze der Deutschen Bucht (Nordsee) steht der Multimetric AZTI Marine Biotic Index ( M-Ambi ) (Borja et al. 2000, Muxika et al. 2007) zur Verfügung. Dieses Verfahren ist zwar interkalibriert, in der Oberflächengewässerverordnung (2016) ist es aber nicht aufgeführt. Daher steht die Beschreibung dieses Verfahrens in www.gewaesser-bewertung.de noch aus. Bis dahin können weitergehende Informationen dem RaKon- Arbeitspapier III: Untersuchungsverfahren für biologische Qualitätskompon enten entnommen werden bzw. den Quellen unter „Weiterführende Literatur“. Zur Bewertung der benthischen Wirbellosenfauna des Felswatts und der tiefen Rinnen der Hochseeinsel Helgoland steht das modifizierte MarBIT-Verfahren (Boos et al. 2009) zur Verfügung. Da es keine vergleichbaren Gewässertyp gibt, ist dieses Verfahren nicht interkalibriert und wird daher nicht ausführlicher beschrieben.

Zu viel Müll, zu viel Nährstoffeinträge im Nordostatlantik

Zu viel Müll, zu viel Nährstoffeinträge im Nordostatlantik Im September 2023 wurde der neue Qualitätszustandsbericht des Oslo-Paris-Abkommens zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) der Öffentlichkeit präsentiert. Hierbei handelt es sich um die umfassendste Bewertung des ökologischen Zustands für den Nordostatlantik, die jemals erfolgte. Trotz langjähriger Schutzbemühungen ist noch kein guter Zustand erreicht. Im Ergebnis zeigen die umfangreichen Bewertungen, dass weite Teile des Nordostatlantiks, einschließlich unserer Nordsee, aufgrund vielfältiger anthropogener Belastungen in keinem guten Zustand sind. Die Abfallmengen im Meer bleiben trotz Anzeichen einer Verbesserung hoch. Mikroplastik ist überall zu finden. Meereslebewesen kommen häufig durch Verstrickung und Aufnahme von Müllteilen zu Schaden. Die Nährstoffeinträge sind weiterhin zu hoch und führen zur Überdüngung (⁠ Eutrophierung ⁠) küstennaher Gebiete. Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits deutlich messbar. In Folge haben die Freiwasser-Lebensräume im ⁠ OSPAR ⁠-Meeresgebiet in den vergangenen 60 Jahren weitreichende Änderungen erfahren, beispielsweise in der Artenzusammensetzung und dem Vorkommen des Phyto- und Zooplanktons. Die Lebensräume am Meeresboden sind zudem durch die bodenberührende Grundschleppnetzfischerei geschädigt. Die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe bereitet weiterhin Anlass zur Sorge. Der Qualitätszustandsbericht 2023 von OSPAR (Quality Status Report; QSR) besteht aus mehr als 120 Bewertungen. Der Bericht deckt verschiedene Aspekte ab, darunter Artenvielfalt und Lebensräume sowie menschliches Handeln, das sich auf die Meeresumwelt auswirkt. Eine derartige Bewertung erfolgt nur alle 10 Jahre und ist das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung von mehr als 400 Experten*Innen und politischen Vertretern der 16 OSPAR-Vertragsstaaten. Wissenschaftler*Innen des Umweltbundesamtes haben einen substantiellen Beitrag vor allem für die Bewertungen zu den Themen Müll im Meer, Eutrophierung, Schadstoffe und ⁠ Klimawandel ⁠ geleistet. In den nächsten Jahren kommt es darauf an, die Ergebnisse dieses Berichtes zu nutzen, um weitere gezielte Maßnahmen zur Reduktion anthropogener Belastungen festzulegen. So soll eine deutliche Verbesserung des Zustands des Nordostatlantiks mit Blick auf die Zielsetzungen der Nordostatlantik-Umweltstrategie 2030 erreicht werden. Das Umweltbundesamt setzt sich durch die aktive Mitarbeit in relevanten OSPAR-Arbeitsgruppen dafür ein, dass die OSPAR-Vision von einem „sauberen, gesunden und biologisch diversen Nordost-Atlantik, der produktiv und resilient gegenüber Klimawandel und Ozeanversauerung ist und nachhaltig genutzt wird“ Realität werden kann.

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