API src

Found 6334 results.

Badegewässer-DE (Badegewässerrichtlinie)

Dieser Metadatensatz beschreibt "Badegewässer" als Gebietstyp der Objektart „Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet, geregeltes Gebiet“ des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

LRP 2020 Karte 3 - Hochwasserrisikogebiet - Flusshochwasser (HQ 200) (§§ 73, 74 WHG)

Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020) Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Flusshochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und Nutzungshinweise Hochwassergefahren- und -risikokarten: Stand 2021 - Seite 9 von 9 o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur o Überschwemmungsgebiete.

Grundwassermessstelle SÜDERLÜGUMFELD 1290.0

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle SÜDERLÜGUMFELD 1290.0 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI23 : Gotteskoog - Altmoränengeest. Es liegen insgesamt 47065 Messwerte vor. Es liegen außerdem 42 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

LRP 2020 Karte 3 - Hochwasserrisikogebiet - Küstenhochwasser (§§ 73, 74 WHG)

Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020) Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Küstenhochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur

Übersichtskarte der Organischen Kohlenstoffvorräte in Böden Schleswig-Holsteins – Karte 2: Corg-Vorräte bis 100 cm unter Geländeoberfläche in t/ha

In der organischen Substanz (Humus) von Böden wird Kohlenstoff gespeichert. Zur Darstellung der Humusmengen bzw. -vorräten in Böden dient die vorliegende Karte. Die Einheit ist Tonnen pro Hektar (t/ha). Die organischen Kohlenstoffvorräte (Corg-Vorräte) ergeben sich aus dem Produkt von Humusgehalten in Masse-% - Boden, der Trockenrohdichte des Bodens und der Betrachtungstiefe in cm (hier 100cm). Bei mineralischen Böden unter Wald erfolgt die Darstellung unter Einbeziehung der Humusauflage. Grundlage sind die Geometrien und Idealprofile (Leit- und Begleitböden) der Bodenübersichtskarte 1:250.000 von Schleswig-Holsteinl. Die Nutzungsinformationen stammen aus dem Datensatz Corine-Landcover (CLC 5 2018 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG)) und wurden für diese Karte zu 5 Klassen aggregiert. Die Attributtabelle der Karte enthält zusätzlich die Information über absolute organische Kohlenstoffvorräte der Einzelflächen. Es werden Flächen bis zu einer Mindestgröße von 1 ha dargestellt. In Siedlungsgebieten und auf stark anthropogen beeinflussten Flächen weisen die Daten höhere Unsicherheiten auf, weshalb die Kartendarstellung in diesen Bereichen ausgegraut wurde. In der Attributtabelle der Flächendaten sind die entsprechenden Angaben enthalten.

Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein

Darstellung der parzellenscharfen Abgrenzung der per Rechtsverordnung festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein und ihrer Zonengliederung. Die Daten enthalten alle festgesetzten Schutzzonen mit Ausnahme der Zone I.

Biotopkartierung (SH4) Linien gesamt

Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170" alle weiteren maritim-Daten in dem separaten Geodatensatz "Marine_Daten_gesamt"; aus Gründen des Datenschutzes im vorliegenden Datensatz nicht enthalten sind zudem Vertragsnaturschutzflächen.

BUEK250N: Feldkapazität bis 1m Tiefe

Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird die Feldkapazität bis 1m Tiefe in 5 Klassen abgebildet. Die Feldkapazität ist ein Maß dafür, wieviel Wasser ein Boden dauerhaft gegen die Schwerkraft halten kann. Durch Bezug auf 1m Bodentiefe ergibt sich die Feldkapazität bis 1m unter Geländeoberfläche. Die Maßeinheit ist mm. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf CORINE-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert. Die FK1m ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu zählen die Bodenart, die Lagerungsdichte, der Humusgehalt und die Nutzung.

Themenportal Hochwasserkarten

Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten für den zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum können Sie im Hochwasserkartenportal unter www.schleswig-holstein.de/hochwasserkarten einsehen. Diese Grundlagendaten dienen dem Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden. Insbesondere wird für die Raumordnung und die Bauleitplanung einer Kommune (Flächennutzungsplan) die Betroffenheit in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet aufgezeigt. Vertiefte Untersuchungen und abzuleitende Maßnahmen obliegen der Kommune oder dem Bauherrn/Eigentümer. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für Dritte keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Daten entstehen.

Feinstaub (PM2,5) Kiel, Bahnhofstr. Verk. 1-Stunden Mittelwert 2026

Um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, wird die Luftqualität laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt. Dafür betreibt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein ein Netz aus Messstationen, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden. Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Alle aktuell veröffentlichten Daten sind als ***vorläufig*** einzustufen, da sie zu Ihrer schnellen Information zunächst automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Vor der abschließenden Bewertung und Beurteilung der Luftqualität findet später eine mehrstufige Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben statt. Bei den CSV-Dateien „fehlt“ am Tag der Umstellung von Normalzeit (MEZ) auf Sommerzeit (MESZ) die 3-Uhr-Messung, am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit gibt es hingegen zwei 3-Uhr-Messungen. Die JSON-Dateien sind von dieser Problematik nicht betroffen, hier wird durchgängig Normalzeit verwendet. [Informationen zur Messstation](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/luftqualitaet/Messstationen/KielBahnhofstr.html)

1 2 3 4 5632 633 634