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Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein

Darstellung der parzellenscharfen Abgrenzung der per Rechtsverordnung festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein und ihrer Zonengliederung. Die Daten enthalten alle festgesetzten Schutzzonen mit Ausnahme der Zone I.

Grundwassermessstelle APP_GWMN_637

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_637 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper N8 : Südholstein. Es liegen insgesamt 23316 Messwerte vor. Es liegen außerdem 6 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_731

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_731 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL08 : Stör - Geest und östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 30313 Messwerte vor. Es liegen außerdem 1 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Wasserstand Pegel Holmer Siel Salzwasserbiotop - Salzwasserbiotop Beltringharde

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=111025) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.

Überflutungsrisikozonen-DE (Hochwasserrisikomanagement-RL 3. Zyklus 2022-2027

Dieser Metadatensatz beschreibt "Risikozonen (Risk Zones)" als Objektart des INSPIRE Annex-Thema III "Gebiete mit naturbedingten Risiken". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

WMS Hinweiskarten Starkregengefahren SH

Im Rahmen des Projektes „Hinweiskarten Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht, darunter auch für Schleswig-Holstein. Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen für zwei Starkregenszenarien flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt. Ausführliche Informationen zu den Hinweiskarten Starkregengefahren finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/starkregenhinweiskarten

Bodenkundlicher Grundwasserflurabstand

Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird der mittlere bodenkundliche Grundwasserflurabstand in 7 Stufen abgebildet. Grundwasserstände unterhalb von 2m werden nicht differenziert. Der bodenkundliche Grundwasserflurabstand ist nicht deckungsgleich mit dem hydrogeologischen Grundwasserstand. Der bodenkundliche Grundwasserstand wird auch in bindigen schwer wasserdurchlässigen Böden beschrieben. Grundwasser im Sinne der Bodenkunde tritt nahezu ganzjährig in Böden auf, unterliegt jedoch in der Regel jahreszeitlich bedingten Schwankungen. Stauwasserböden mit im Jahresverlauf ausbleibender Wassersättigung werden hier nicht betrachtet. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf Corine-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert.

Grundwassermessstelle APP_GWMN_671

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_671 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI13 : Eider/Treene - östl. Hügelland West. Es liegen insgesamt 56129 Messwerte vor. Es liegen außerdem 32 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Muschelkulturbezirke im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 2020 Sept.

Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.03.2017 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke sowie die Änderungen vom 4.8.2020 und dem 1.9.2020 in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins. | Prüfung: Inhaltlicher Abgleicht | Prüfungsbeschreibung: Vergleich mt Verordnungsangaben | Dateninhalt (Bild): Inhaltlicher Abgleicht

FFH-Gebiete (1:5.000) in Schleswig-Holstein LfU

Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete FFH-Gebiete. (Entscheidungen der Kommission vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008) Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Im Norden des FFH-Gebietes NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (0916-391) reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.

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