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Entgelte für Angelkarten

ausgegeben vom Fischereiamt im Jahr 2026 Oberhavel/Tegeler See einschließlich Teufelsseekanal 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 60,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 30,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Wochenkarte 20,00 EUR 1) 2 Friedfischruten mit einfachem Haken Jahreskarte 40,00 EUR 1, 2) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte (ermäßigt) 36,00 EUR 1, 6) 2 Friedfischruten mit einfachem Haken Jahreskarte (ermäßigt) 24,00 EUR 1, 2, 6) Spandauer Schleusenbereich 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 17,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 9,00 EUR 1) Nikolassee 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 32,00 EUR 1) Grunewaldsee 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 38,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 20,00 EUR 1) Waldsee-Zehlendorf 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 36,00 EUR 1, 4) Steinbergsee 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 45,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 23,00 EUR 1) Spree (von der Mühlendammschleuse in Berlin bis zur Einmündung in die Havel von Spandau) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 46,00 EUR 1) Angelkarte-Jugend 1 Friedfischangel Jahreskarte für bestimmte Fischereiamtsbereiche 12,00 EUR 5, 7) Tageskarte/Raub 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel für bestimmte Fischereiamtsbereiche 13,00 EUR 1, 5) Hohenzollernkanal 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 30,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 15,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Tageskarte 6,00 EUR 1) 2 Friedfischruten mit einfachem Haken Jahreskarte 21,00 EUR 1, 2) Jugend – 1 Friedfischrute Jahreskarte 6,00 EUR 7) Wernsdorfer Schleuse 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 30,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Wochenkarte 15,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Tageskarte 8,00 EUR 1) Groß Glienicker See 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 40,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Tageskarte 8,00 EUR 1) Jugend – 1 Friedfischangel Jahreskarte 6,00 EUR 7) Hinweise: 1) inklusive Nachtangeln 2) nur für Fischereischein A-Inhaber 3) Angeln nur vom Boot aus (Bootsvermietung) 4) da der See vollständig von privaten Grundstücken umgeben ist, ist das Angeln nur mit einem besonderen Zutrittsrecht möglich. 5) in folgenden Gewässern im Zuständigkeitsbereich des Fischereiamtes Berlin ist mit der Angelkarte Jugend oder Tagesangelkarte/Raub das Angeln gestattet: Oberhavel/Tegeler See, Spandauer Schleuse, Grunewaldsee, Spree (Mühlendammschleuse bis Havelmündung) 6) Ermäßigung gilt für ALG I + II-Empfänger und für Schwerbehinderte (ab GdB 50) 7) nur für Personen unter 18 Jahren

INSPIRE-WMS SL Hydro - Physische Gewässer ATKIS Basis-DLM - Bauwerke an Gewässern

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Bauwerke an Gewässern, abgeleitet aus dem ATKIS Basis-DLM. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.

Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 25

Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 25 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessung (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 255 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.

Bebauungsplan Wilhelmsburg 65 Hamburg

Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 65 für den Geltungsbereich Reiherstieg-Hauptdeich - über die Flurstücke 6250, 6719, 6718, 6719, 6717, 1074, 1075, 5840, 1409, 1078 (Reiherstieger Wettern) und 1420 der Gemarkung Wilhelmsburg - Industriestraße - Ostgrenzen der Flurstücke 1429 und 1434 der Gemarkung Wilhelmsburg - Alte Schleuse - über das Flurstück 1418, Westgrenze des Flurstücks 1078, über die Flurstücke 1410, 1409, 1407, 6088, 1400 und 1401, Südgrenze des Flurstücks 5843 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Messstelle SCHEIDT SCHLEUSE UP, LAHN

Messstelle betrieben von STANDORT KOBLENZ.

Planänderung zur Rückverlegung der fördeseitigen Böschung der Mittelinsel zum Planfeststellungsverfahren "Ersatz der beiden Kleinen Schleusenkammern und Anpassung der Vorhäfen in Kiel-Holtenau"

ID: 5443 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: In dem Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2021 wurde u. a. die Anpassung der Vorhäfen genehmigt. Im Zuge der Sanierung der Kleinen Schleuse wurde festgelegt, dass die an die Fahrrinne anschließenden Unterwasserböschungen mit einer Böschungsneigung von ca. 1:3 bis ca. 1:2 zu erstellen sind, die teilweise befestigt werden müssen. Aufgrund der aus der Verbreiterung der Mittelmauer und dem daraus u. a. entstandenen Erfordernis der Herstellung einer Fahrwassertiefe von 10 m, hat sich für die fördeseitige Böschung der Mittelinsel zwischen Nord-Ostsee-Kanal-km 97,2 bis 98,6 die Notwendigkeit ergeben, eine steilere Böschungsneigung umzusetzen. Daher soll nunmehr der Bau der bestehenden Böschung unter Wasser mit einem Verhältnis von 1:3 und über Wasser mit einem Verhältnis von 1:2 vorgenommen werden. Dieses erfordert eine Anpassung der Vorhabengrenze, die sich parallel zur bisherigen Vorhabengrenze 20 m nach Süden verschieben würde. Ort des Vorhabens: Kiel-Holtenau Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §14 WaStrG Abschlussdatum: 06.02.2026 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Schleuseninsel 2 24159 Kiel Deutschland Homepage: https://www.kuestendaten.de Organisationseinheit: Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Dokument Dokument Bekanntmachung gem § 5 Abs. 2 UVPG, fördeseitige Böschung_clean.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.kuestendaten.de

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz INSPIRE SL Hydro – Physische Gewässer ATKIS Basis-DLM

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet das Gewässernetz des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Hydrographie in der Version 5.0. Folgende Anwendnungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Hydrographie Physical Waters * Hydrographie Networks Das Schema Hydrographie Physical Waters Das Anwendungsschema von Physical Waters dient hauptsächlich zum Erstellen von Basiskarten für die Hydrographie. Die Auswahl von Feature-Klassen in diesem Paket basiert sowohl auf den Anforderungen zum Zuordnen bestimmter Objekte als auch auf der Notwendigkeit, bestimmte Objekte nach einem Modellierungsaspekt zu unterscheiden. Infolgedessen werden bestimmte Merkmale der "realen Welt" in einer einzigen Klasse zusammengefasst, wenn festgestellt wurde, dass sie weder aus Sicht der Kartierung noch aus Sicht der Modellierung unterschieden werden müssen. Folgende Gruppen von Objekten können unterschieden werden: * Natürliche Wasserobjekte, die Teil des hydrologischen Netzwerks sind, wie Wasserläufe, stehendes Wasser, Feuchtgebiete usw. * Objekte, die die physikalischen Wasserobjekte beschreiben (Ufer, Uferlinien) * Gebiete, in denen das Wasser aufgefangen wird (Flussbecken / Entwässerungsbecken) * Hydrographische Interessenspunkte. Punkte, die den Wasserfluss im Gewässernetz beeinflussen und auf Karten erscheinen, aber keine künstlichen Objekte sind (z. B. Stürze, Quellen und Sickerungen usw.). * Künstliche Objekte. Alle Objekte, die auf der Karte angegeben werden müssen und eine Beziehung zum Wassernetz haben (z.B. Böschungen, Kanäle, Schleusen, Dämme und Wehre). Das Schema Hydrographie Networks Für die Modellierung werden zusätzliche Informationen (z. B. geschlossenes Netzwerk, bestimmte Attribute) benötigt, die nicht unbedingt für eine Hintergrundkarte benötigt werden. Diese zusätzliche Information sowie das Netzwerkmodell selbst sind daher in einem separaten Anwendungsschema enthalten, das als Erweiterung der physikalischen Gewässer angesehen werden kann. Wenn nur ein Netzwerkmodell beim Datenbereitsteller verfügbar ist, ist es möglich, das Netzwerk zu beschreiben, ohne direkt auf physische Objekte zu verweisen. Aus diesem Grund enthalten räumliche Objekte sowohl im Netzwerkmodell als auch in den physikalischen Hydrographie-Schemen ihre eigenen Geometrien. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Zwenkau und Cospuden Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 08.06.2006 Inhalt: * Am 28.02.1997 wurde durch die Verbandsversammlung mit Beschluss Nr. II/VV 10/04d/ 1997 die gemeinsame Fortschreibung des verbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Zwenkau und des Braunkohlenplans als Sanierungsrahmenplan Tagebau Cospuden beschlossen. * Die Tagebaue Cospuden und Zwenkau selbst wurden während ihrer Betriebszeit als unabhängig voneinander laufende und räumlich getrennte Abbaubereiche betrieben. Es bestanden jedoch bedeutsame und enge Nachbarschaftsbeziehungen mit einigen technologischen Schnittstellen. Diese Schnittstellen lagen insbesondere in der Überlagerung der Grundwasserabsenkungsbereiche sowie des Verkippungs- und Förderregimes. So wurden die gesamten Abraummassen des Tagebaus Cospuden im Tagebaubereich Zwenkau verkippt bzw. zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche eingesetzt. Im Rahmen der Sanierung beider Tagebaue wurden weitere technologische Verknüpfungen notwendig. * Eine gemeinsame Fortschreibung beseitigte die bestehende, vielfältige räumliche und sachliche Abgrenzungs- und Schnittstellenproblematik. * Mit Beschluss Nr. IV/VV 06/02b/2006 wurde der fortgeschriebene Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden als Satzung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 16.03.2006 festgestellt. Nach Einreichung des Braunkohlenplans zur Genehmigung mit Schreiben vom 22.03.2006 wurde mit Datum vom 05.05.2006 durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde die Genehmigung erteilt. * Das Sanierungsgebiet soll als Bestandteil des "Leipziger Neuseenlands" nachhaltig zu einem wertvollen und vielfältig nutzbaren Lebens- und Landschaftsraum mit den Kernbereichen Zwenkauer und Cospudener See entwickelt werden. * Im Bereich Cospuden sind die bergbaulichen Sanierungsarbeiten und die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nahezu abgeschlossen. Das Restloch ist wassergefüllt, hat bereits seit dem Jahr 2000 den konzipierten Endwasserspiegel von + 110,0 m NN erreicht und wird bereits öffentlich genutzt. Der Endwasserspiegel und die bereits erreichten limnologischen Verhältnisse im Seewasserkörper werden derzeit durch die Einleitung von Wasser aus dem Entwässerungsbetrieb des aktiven Braunkohlentagebaus Profen der MIBRAG mbH gestützt. Schwerpunkte der Wiedernutzbarmachung bilden die Komplettierung des Wegesystems, die Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Gebietswasserhaushalts mit dem natürlichen Wiederanstieg des Grundwassers und die Ableitung zukünftig anfallenden Überschusswassers des Cospudener Sees sowie der Ertüchtigung bzw. Herstellung dafür notwendiger Fließgewässer. * Der Tagebau Zwenkau wurde als letzter Sanierungstagebau der LMBV mbH im mitteldeutschen Revier im Jahr 1999 außer Betrieb genommen. Bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme wurde der Tagebau zur Braunkohlengewinnung zur Sicherung der Kohlelieferungen zum Kraftwerk Lippendorf (alt) durch die MIBRAG mbH auf Basis eines Pachtverhältnisses betrieben. Noch im Zuge der Restauskohlung des Tagebaus wurde das Betriebsregime an Erfordernisse der nachfolgenden Sanierungsarbeiten angepasst. Aufgrund des Förderbrückeneinsatzes entstanden während des Betriebs erhebliche Wiedernutzbarmachungsdefizite, insbesondere in Form von Brückenkippenarealen und offenen Hohlformen. Am 30.09.1999 verließ der letzte Kohlezug den Tagebau Zwenkau. * Die notwendigen Sanierungsarbeiten werden in Verantwortung der LMBV mbH durchgeführt. Der Rückbau der bergtechnischen Anlagen und Tagebaugroßgeräte und die Wiedernutzbarmachung der Kippenflächen sind nahezu abgeschlossen. Die regionalen Anstrengungen um den Erhalt der Abraumförderbrücke F 45 als technisches Denkmal und Zeitzeuge des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaus waren nicht erfolgreich. Lediglich ein technisches Modell im Aussichtspavillon am Kap Zwenkau/Stadt Zwenkau erinnert an das technische Denkmal. * Die im Plangebiet aufgestellten raumordnerischen Ziele und Grundsätze sollen die Entwicklung einer vielfältig nutzbaren, gestalterisch akzeptanzfähigen und weitgehend nachsorgefreien Bergbaufolgelandschaft als einen eigenständigen Landschaftsraum mit überregionaler touristischer Bedeutung gewährleisten und eine miteinander verträgliche Gestaltung der Belange von Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft und Waldmehrung mit klarer Funktionstrennung zwischen intensiv genutzten und störempfindlichen Bereichen sicherstellen. * Im Einzelnen sind folgende Entwicklungsschwerpunkte zu benennen: o Nutzung des Zwenkauer Sees als Speicherbecken als Bestandteil der Gesamtkonzeption des vorbeugenden Hochwasserschutzes an der Weißen Elster, o Gewährleistung eines wirksamen Landschafts-, Natur- und Artenschutzes in den besonders wertvollen Auenbereichen der Weißen Elster und in den Sukzessionsarealen sowie deren räumliche und funktionale Vernetzung mit Landschaftselementen im Sanierungsgebiet und im übrigen unverritzten Umfeld unter besonderer Beachtung der im Plangebiet befindlichen FHH-Gebiete Nr. 50E "Leipziger Auensystem" und Nr. 218 "Elsteraue südlich Zwenkau" sowie der SPA-Gebiete "Leipziger Auwald" und "Elsteraue bei Groitzsch", o Schaffung eines zusammenhängenden, reich strukturierten Waldgebiets durch die systematische Erhöhung des Waldanteils und den Schutz des vorhandenen Waldes, o Sicherung der vorhandenen Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen in den Bereichen Cospudener See (Landschaftspark Nordufer, Zöbigker Winkel) und am Standort des Freizeitparks Belantis sowie die Entwicklung entsprechender Angebote am Zwenkauer See (' Nordufer und Kap Zwenkau), o Schaffung eines touristischen Gewässerverbunds zwischen dem Zwenkauer und dem Cospudener See mit Anbindung an das Stadtgebiet Leipzig über die bestehende Schleuse am Nordstrand des Cospudener Sees, o Verkehrsanbindung und innere Erschließung des Sanierungsgebiets durch die Realisierung großräumiger Verbindungen (A 72), die bedarfsgerechte verkehrstechnische Erschließung der Erholungsbereiche, die Wiederherstellung devastierter bzw. unterbrochener historischer Wegebeziehungen sowie die Schaffung eines vielseitig nutzbaren Rad- und Wanderwegenetzes mit Einbindung in das überregionale und regionale Verkehrs- und -wegenetz.

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