Geplant ist die Änderung des Geothermiesystems und die Erweiterung einer bestehenden Geothermieanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 557 in der Gemarkung Karlskron, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Dafür werden u. a. zusätzliche Entnahme- und Schluckbrunnen gebaut. Das Vorhaben soll bis zum 31.12.2022 als Versuchsvorhaben befristet werden, um u. a. auch die Auswirkungen auf die Umwelt messen und abschätzen zu können. Die Grundwassertemperatur am Standort wurde im Januar 2019 durch mehrere Probenahmen mit 10° bis 12°C gemessen. Bei den Probenahmen hat sich die Temperatur des nach der Nutzung wärmeren, in den Grundwasserhaushalt wieder zurückgeleiteten Wassers im Vergleich zu dem entnommenen Grundwasser um maximal 5K erhöht. Laut Antrag will der Vorhabenträger diese maximale Temperaturspreizung dauerhaft einhalten. Der Grundwasserbedarf einschließlich der Reinfiltrationswassermengen liegt bei etwa 50 Liter pro Sekunde und damit bei rund 1,6 Mio. m³ im Jahr.
Die Karte zeigt die thermische Entzugsleistung (in kW) von Grundwasserwärmepumpen (GWWP) für ein Brunnenpaar mit 100 m Abstand (Förderbrunnen zu Schluckbrunnen) und 5 K Temperaturspreizung. Zudem wird in der Objekt-Information die thermische Entzugsenergie (in MWh/a) bei 1.800 Jahresbetriebsstunden wiedergegeben.
Die Karte zeigt die thermische Entzugsleistung (in kW) von Grundwasserwärmepumpen (GWWP) für ein Brunnenpaar mit 10 m Abstand (Förderbrunnen zu Schluckbrunnen) und 5 K Temperaturspreizung. Zudem wird in der Objekt-Information die thermische Entzugsenergie (in MWh/a) bei 1.800 Jahresbetriebsstunden wiedergegeben.
Die Gewinnung von oberflächennaher Erdwärme erfolgt u. a. über Grundwasserwärmepumpen. Für eine Grundwasserwärmepumpe werden zwei Bohrungen, der sogenannte Förder- und Schluckbrunnen im Abstand von mindestens 15 m abgeteuft. Üblicherweise werden in den Brunnen Filterohre sowie Kies und Tonabdichtungen eingebaut, die das Versanden bzw. Zusetzen durch Feinpartikel verhindern. Die Tiefe der Bohrung richtet sich nach der Höhe des Grundwasserspiegels aus dem das Grundwasser durch den Förderbrunnen gepumpt und zur Wärmepumpe gefördert wird. Um die Effizienz der Grundwasserwärmepumpe zu gewährleisten sollte die Tiefe der Brunnen 15 m nicht maßgeblich überschreiten. Nach dem Wärmeentzug durch die Wärmepumpe wird das geförderte Wasser über einen Schluckbrunnen dem Grundwasser zurückgeführt. Bei der Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle müssen die gesetzlichen Vorschriften des Gewässerschutzes unbedingt beachtetet werden. Zudem muss das Grundwasser eine bestimmte Qualität aufweisen, um eine Verockerung der Brunnen zu vermeiden. Dargestellt sind die im Bayerischen Bodeninformationssystem erfassten Grundwasserwärmepumpenbohrungen. Diese umfassen sowohl die Förder- als auch die Schluckbrunnen. In den Kurz- und Detailinformationen zu den Grundwasserwärmepumpen werden neben ausgewählten Stammdaten unter anderem Informationen zum Grundwasser, zur Tiefenlage der Gesteinsschichten, Gesteinsansprache nach DIN 4023 und Stratigrafie aufgeführt. Diese Daten können bei der Datenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenpflichtig (entsprechend der Umweltgebührenordnung) bestellt werden.
Grundwasser-Wärmepumpen nutzen direkt die im Grundwasser gespeicherte Wärmeenergie, indem ein oberflächennahes Grundwasserstockwerk über einen Förder- und einen Schluckbrunnen erschlossen wird. Durchlässigkeit und Ergiebigkeit des zu nutzenden Grundwasserleiters beeinflussen die Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Brunnen und der Wärmepumpe. Je ergiebiger ein Grundwasserleiter, desto mehr Wasser und damit Wärme bzw. Kühle kann entnommen werden. Die chemischen Eigenschaften des Grundwassers können sich auf die Lebensdauer des Förder- und Schluckbrunnens sowie der Wärmepumpe auswirken. Dies betrifft insbes. Eisen und Mangan (Brunnenverockerung) sowie pH-Wert, Magnesium und Sulfat (Betonaggressivität). Diese Karte gibt einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten der oberflächennahen Geothermie mittels Grundwasserwärmepumpen. Klassifiziert wird aufgezeigt, an welchen Standorten der Bau und Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe voraussichtlich möglich ist, voraussichtlich nicht möglich ist oder eine Einzelfallprüfung durch die Wasserbehörde erfolgen muss. Der Datensatz stellt eine Grundlage für großräumige Betrachtungen dar und ersetzt nicht die Durchführung von Detailuntersuchungen.
Zutagefördern von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.-Nr. 29 der Gemarkung Germering, Dorfstr. 11 B in 82110 Germering und Versickerung über einen Schluckbrunnen auf der Fl.-Nr. 767 Gem. Germering sowie Einleitung in den Moosbach
Das bestehende Logistikgebäude der Albert Kerbl GmbH in Holzheim 8, Ampfing soll in Sinne einer klimafreundlichen Energieversorgung mit Wärme, Kälte und Warmwasser auf eine thermische Grundwassernutzung umgerüstet werden. Zusätzlich ist eine Erweiterung des Logistikzentrums mit einem 3. Bauabschnitt auf den Fl. Nr. 867, 2073/4, 2113/2 und 2114/1, jeweils Gemarkung und Gemeinde Ampfing geplant. Auch für diese Gebäude ist das Heizen und Kühlen mit einer thermischen Grundwassernutzung geplant. Die Anlagenteile zur Gewässerbenutzung bestehen aus zwei Entnahmebrunnen und zwei Schluckbrunnen. Die Entfernung des Entnahmebrunnen 1 und des Schluckbrunnens 3 beträgt ca. 290 m, die Distanz zwischen Brunnen 2 und 4 ermisst sich auf ca. 375 m. Die maximale Entnahmemenge für die Bestandsanlage beträgt 700.000 m³ pro Jahr bei einer maximalen Erwärmung des entnommenen Grundwassers von 5 K. Für die Betriebserweiterung werden 300.000 m³/Jahr bei einer maximalen Erwärmung des Grundwassers von 5 K entnommen. Somit ergibt sich eine jährliche Gesamtentnahme vom 1.000.000 m³/Jahr.
Die Firma Netzsch betreibt bereits seit 2016 eine thermische Nutzung von Grundwasser zur Kühlung von Gebäuden und Arbeitsmaschinen. Die Nutzung wurde mit Bescheid des Landratsamts Mühldorf vom 26.8.2016, AZ 6421.05-98/16 FB 42 genehmigt. Sie umfasst die Brunnenanlage bestehend aus Entnahmebrunnen EB1 und Schluckbrunnen SB1. Die bestehende Anlage auf der Fl. Nr. 458/6, Gemarkung und Gemeinde Waldkraiburg soll durch eine neue Brunnenanlage erweitert werden, die für die Kühlung und Heizung der neuen Produktions- und Bürohalle auf dem Grundstück Geretsrieder Straße 1 vorgesehen ist. Das entnommene Grundwasser wird vollständig wieder versickert. Die gesamte entnommene Wassermenge wird chemisch unverändert, lediglich mit anderer Temperatur, vollständig wieder im Schluckbrunnen SB2 versickert. Folgende Fördermengen sind beabsichtigt. Maximale projektierte Momentanentnahme: 60 l/s Maximale projektierte Jahresentnahme: 670.000 m³ Alle Brunnen wurden in 2022 erstellt. Die Förderung aus den Brunnen wird individuell, je nach Anforderung der thermischen Anlage eingestellt. Angestrebt ist eine gleichmäßige Verteilung der Jahresentnahmen aus beiden Brunnen. Die Entnahme des Grundwassers mittels Entnahmebrunnen und die Wiedereinleitung in den Schluckbrunnen bedürfen jeweils einer wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Nrn. 5 und 4, § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, Art. 15 Abs. 1 Bayer. Wassergesetz). Zur Entscheidung hierüber ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Wassergesetz, Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Landkreisordnung, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz).
Die Klaus GmbH & Co. KG beantragt eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zur thermischen Nutzung des Grundwassers für die Zweigstelle ihrer Tochter Holl in der Werner-von-Siemens-Straße 4a in 89407 Dillingen. Das zutagegeförderte Grundwasser soll zu Heizzwecken in zwei Grundwasserwärmepumpenanlagen verwendet werden. Beantragt wird die Erlaubnis für das Zutagefördern und Einleiten von Grundwasser mit folgendem maximalem Umfang: Entnahme-/Einleitmenge: 6,3 l/s, 545 m³/d, 41.000 m³/a Temperaturdifferenz Wiedereinleitung gegenüber Entnahme: 3,5 K Jahresbetriebszeit: ca. 1800 h Nenn-Wärmeleistung: 2 x 42,8 kW Das aus dem Entnahmebrunnen entnommene Grundwasser dient der thermischen Grundwassernutzung zu Heizzwecken des neu errichteten Bürogebäudes Zweigstelle der Fa. Klaus GmbH & Co. KG. Zur Deckung des Wärmebedarfs wird das Grundwasser über zwei Wärmepumpen geführt und die erforderliche Wärme entzogen. Nach der Abkühlung wird das verwendete Grundwasser über einen Schluckbrunnen chemisch unverändert wieder in das Grundwasser eingeleitet. Die Heizperiode wird dabei von Oktober bis Mai angenommen, da die Warmwasserversorgung ausschließlich dezentral elektrisch erfolgt.
Im Jahr 2012 wurden von der Firma Kling Bohrtechnik GmbH insgesamt fünf Brunnen auf dem Betriebsgelände der S+P Samson GmbH errichtet. Dabei wurden drei Entnahmebrunnen und zwei Schluckbrunnen niedergebracht. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Wasserkreisläufe mit jeweils den Entnahmebrunnen EB2, EB3 und Schluckbrunnen SB1(Wasserkreislauf 1) sowie den Entnahmebrunnen EB1 und Schluckbrunnen SB2 (Wasserkreislauf 2). Mit den vorliegenden Antragsunterlagen vom 28.07.2023 soll nun die Gesamtentnahme sowie die Einleitung des genutzten Grundwassers für die insgesamt 3 Entnahmebrunnen, zweiSchluckbrunnen in 2 Heiz/Kühlkreisläufen zum Betrieb von zwei Wärmepumpen geregelt werden. Am Verfahren wurde die Gemeinde Kissing sowie die untere Naturschutzbehörde beteiligt. Die Grundwasserwärmepumpen wurden von einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft begutachtet.
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