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Grundwasserabsenkung für den Neubau einer Wohnanlage, bestehend aus fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage

Aufgrund der heterogenen Bodenschichten, welche zum Großteil aus bindigen Schiebeböden bestehen, ist ein kombiniertes Wasserhaltungskonzept bestehend aus Vakuumlanzen entlang der Oberkanten der geplanten Baugrubenböschungen und im Bereich der geplanten Tiefteile vorgesehen. In Sohlabschnitten mit anstehenden Sanden können eingefräste horizontale (Tiefen-)Drainagen eingesetzt werden. Das in der Baugrube anfallende Grundwasser wird mittels einer Aufbereitungsanlage gereinigt und in das nahe gelegene Regenwassersiel abgeschlagen. Eine Wiederversickerung beispielsweise über Schluckbrunnen oder ein Abschlag in eine nahe gelegene Vorflut ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die Bauzeit der Baugrube wird auf 14 Monate geschätzt, sodass sich ein Fördervolumen von ca. 72.351 m³ ergibt. Der Bauherr beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. der Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Bauwasserhaltung ehemalige Kiesgrube Alexisweg, Bauabschnitt WA 6 , Hans-A.-Engelhard Straße / Franz-Heubl-Straße, Flurnummern 1950/6, 1952, 1953/2, 1954/3, 1955/4 und 1955/16, jeweils Gemarkung Perlach

An der ehemaligen Kiesgrube Alexisweg, WA 6, Hans-A.-Engelhard Straße / Franz-Heubl-Straße, beabsichtigt die DEMOS Wohnbau GmbH den Neubau einer Wohnbau- und Gewerbeanlage. Die Bebauung soll bis zu 15 Geschosse und eine vollflächige 2-geschossige Unterkellerung mit Tiefgarage erhalten. Die Baugrubensicherung erfolgt mit einem Trägerbohlverbau mit Rückverankerungen nördlich der Baugrube, Spundwänden mit Rückverankerungen an der Ost- und Westseite, sowie einer aufgelösten Bohrpfahlwand im Grundwasseranstrombereich (Süden) mit Kanaldielenausfachung. Das Bauvorhaben wurde erstmals mit Bescheid vom 22.03.2022 genehmigt. In der Ausgangsgenehmigung war im südlichen Bereich noch eine Bohrpfahlwand mit Spritzbetonausfachung vorgesehen. Aufgrund des Baufortschrittes der Nachbarbebauung, sowie der Untergrundbeschaffenheit, war eine Umplanung erforderlich. Die Bohrpfahlwand mit Spritzbetonausfachung muss nun durch eine dauerhaft verbleibende aufgelöste Bohrpfahlwand mit Kanaldielenausfachung ersetzt werden. Die Genehmigung dieser aufgelösten Bohrpfahlwand mit Kanaldielenausfachung ist Gegenstand des Tekturbescheides. Ferner hat es Änderungen bei der ursprünglich genehmigten Bauwasserhaltung gegeben. Anstelle einer Förderrate von 20,8 l/s wird jetzt eine Förderrate von 16 l/s beantragt. Die Dauer der Bauwasserhaltung verlängert sich von 4 Wochen auf 4 Monate, die Gesamtfördermenge steigt von 54.000 m³ auf 191.600 m³. Durch die Änderungen werden jetzt anstatt von 6 Förderbrunnen 11 Förderbrunnen erforderlich. Die Versickerungsanlage bleibt unverändert. Die Versickerung erfolgt in einem nordöstlich des Baufeldes geplanten und außerhalb des Verbaus befindlichen Schluckbrunnens

Thermische Grundwassernutzung zur Beheizung einer Wohnanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 442 und 448 der Gemarkung Marquartstein

Die Wohnanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 442 und 448 der Gemarkung Marquartstein soll mittels Grundwasserwärmepumpenanlage beheizt werden. Die Grundwasserentnahme erfolgt über zwei Entnahmebrunnen bei einem mittleren Grundwasserflurabstand von rund 6,50 m, die Rückleitung erfolgt über einen Schluckbrunnen. Grundwasserleiter sind quartäre Kiese und Sande mit einer hohen Ergiebigkeit und Durchlässigkeit; die Grundwassermächtigkeit wird auf mind. 15 m geschätzt. Die Förderung beträgt pro Brunnen max. 6 l/s (22 m³/h) bei einer geschätzten Jahresförderdauer von ca. 4.500 h bzw. insgesamt 194.400 m³/a.

Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe auf den Grundstücken Flur Nr. 137/7 und 137/22, Gemarkung Blaichach

Die Antragstellerin beabsichtigt, für den Betrieb des Lebensmittelgroßhandels „C&C Großmarkt Oberallgäu“ Grundwasser zu entnehmen und nach thermischer Nutzung wieder in den Untergrund einzuleiten. Hierzu sollen auf den Grundstücken Flur Nrn. 137/7 und 137/22, Gemarkung Blaichach, zwei Entnahmebrunnen (EB 1/25 und EB 2/25) sowie zwei Schluckbrunnen (SB 1/25 und SB 2/25) betrieben werden. Die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis umfasst: • Entnahme von Grundwasser zur thermischen Nutzung (Kühlzwecke), • Wiedereinleitung des chemisch unveränderten, lediglich erwärmten Grundwassers über zwei Schluckbrunnen in den Untergrund. Die Entnahme erfolgt mit einer maximalen Förderrate von 34,7 l/s (124,8 m³/h), einem Tagesbedarf von 3.000 m³ und einem Jahresbedarf von bis zu 640.000 m³. Die Erwärmung des geförderten Grundwassers beträgt ca. 5 Kelvin. Die Anlagen dienen ausschließlich der Kälteversorgung des Gewerbebetriebs.

Grundwasserhaltung zur Sanierung des Pumpwerks Nr. 343 in Hollenstedt

Die Hamburger Stadtentwässerung AöR plant auf dem Gelände an der „Estetalstraße 18b, Hollenstedt“ die Sanierung des Pumpwerks Nummer 343. Der vorhandene Pumpensumpf muss abgebrochen und erneuert werden. Für diese Baumaßnahme ist eine Baugrube auszuheben. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung notwendig, geplant ist diese mittels geschlossener Wasserhaltung durchzuführen. Anfallendes Tagewasser kann grundsätzlich mittels offener Wasserhaltung gesammelt werden. Die Baugrubensohle wird rechnerisch auf 3,82 m NHN festgelegt. Zur Ausführung von Verdichtungsarbeiten wird ein Absenkziel 8,5 m NHN erforderlich. Die geplante Entnahmemenge beträgt insgesamt 67.200 m³ in einer veranschlagten Bauzeit von 2 Monaten. Das entnommene Wasser soll durch Infiltration in Schluckbrunnen zurück in den Grundwasserleiter eingebracht werden.

Grundwasserabsenkung im Rahmen einer Baugrunderkundung auf dem Grundstück für den Bau der Tram im Münchner Norden, PFA 1, Los 3, Heidemannstr., Fl.-Nr. 221 der Gemarkung Freimann

Für den Standort beabsichtigt die SWM Stadtwerke München den Bau neuer Tramlinien. Auf dem oben genannten Grundstück in der Heidemannstraße in München werden im Zuge der Baumaßnahmen um die Tramlinien 23 und 24 Schachtumbauten am Kanal der Münchner Stadtentwässerung notwendig. Im Zuge der Herstellung der tiefreichenden Bauteile ist eine Absenkung des Grundwassers mittels Förder- und Schluckbrunnen geplant. Nach Angaben des Antragstellers ergibt sich bei einer maximalen Förderwassermenge von 15 l/s und einer angenommenen Bauzeit von ca. 4 Wochen für die Wasserhaltungsarbeiten je Schacht bei sechs Schächten eine maximale Gesamtwassermenge von ca. 110.000 m³.

Bauwasserhaltung Haldenseestr. 30-46 und Hechtseestr. 89-101, Flurnummern 227/12, 227/13, 227/14, 227/27,227/63, 227/67 und 227/71, Gemarkung Berg am Laim

Für den o.g. Standort beabsichtigt die Münchner Wohnen Immobilien 4 GmbH den Neubau vom 8 Wohnhäusern mit Tiefgarage und ein Haus für Kinder. Es wird eine Bauwasserhaltung benötigt. Beantragt wurde eine Förderleistung von 20 l/s, für die Dauer von ca. 210 Tage und einer Gesamtfördermenge von ca. 300.000 m³. Das Grundwasser wird über 4 Schluckbrunnen im Süden des Baufeldes wieder versickert.

Bauwasserhaltung Am Blütenring 4

Für den Standort beabsichtigt Frau Katharina Khadjavi-Willson den Bau eines Wohnhauses. Es wird eine Bauwasserhaltung benötigt. Beantragt wurde eine Förderleistung von 38 Litern pro Sekunde, für die Dauer von ungefähr 12 Wochen und einer Gesamtfördermenge von ungefähr 275.789 Kubikmetern. Das Grundwasser wird aus fünf Brunnen gefördert. Die anfallenden Wassermengen werden über vier Schluckbrunnen des Baufeldes auf dem eigenen Grundstück wieder versickert.

Bauwasserhaltung Am Blütenring 6 und 8

Für den Standort beabsichtigt Herr Konstantin Khadjav den Bau eines Wohnhauses. Es wird eine Bauwasserhaltung benötigt. Beantragt wurde eine Förderleistung von 5,4 Litern pro Sekunde, für die Dauer von ungefähr 150 Tagen und einer Gesamtfördermenge von ungefähr 20.174 Kubikmetern. Das Grundwasser wird aus insgesamt einem Brunnen gefördert. Die anfallenden Wassermengen werden über einen Schluckbrunnen des Baufeldes auf dem eigenen Grundstück wieder versickert.

Grundwasserwärmepumpen

Die Gewinnung von oberflächennaher Erdwärme erfolgt u. a. über Grundwasserwärmepumpen. Für eine Grundwasserwärmepumpe werden zwei Bohrungen, der sogenannte Förder- und Schluckbrunnen im Abstand von mindestens 15 m abgeteuft. Üblicherweise werden in den Brunnen Filterohre sowie Kies und Tonabdichtungen eingebaut, die das Versanden bzw. Zusetzen durch Feinpartikel verhindern. Die Tiefe der Bohrung richtet sich nach der Höhe des Grundwasserspiegels aus dem das Grundwasser durch den Förderbrunnen gepumpt und zur Wärmepumpe gefördert wird. Um die Effizienz der Grundwasserwärmepumpe zu gewährleisten sollte die Tiefe der Brunnen 15 m nicht maßgeblich überschreiten. Nach dem Wärmeentzug durch die Wärmepumpe wird das geförderte Wasser über einen Schluckbrunnen dem Grundwasser zurückgeführt. Bei der Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle müssen die gesetzlichen Vorschriften des Gewässerschutzes unbedingt beachtetet werden. Zudem muss das Grundwasser eine bestimmte Qualität aufweisen, um eine Verockerung der Brunnen zu vermeiden. Dargestellt sind die im Bayerischen Bodeninformationssystem erfassten Grundwasserwärmepumpenbohrungen. Diese umfassen sowohl die Förder- als auch die Schluckbrunnen. In den Kurz- und Detailinformationen zu den Grundwasserwärmepumpen werden neben ausgewählten Stammdaten unter anderem Informationen zum Grundwasser, zur Tiefenlage der Gesteinsschichten, Gesteinsansprache nach DIN 4023 und Stratigrafie aufgeführt. Diese Daten können bei der Datenstelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kostenpflichtig (entsprechend der Umweltgebührenordnung) bestellt werden.

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